EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Petitionsausschuss 26.10.2011 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 570/2005, eingereicht von Heinz Brünglinghaus, deutscher Staatsangehörigkeit, betreffend die Trinkwasserqualität in der Provinz Alicante (Spanien) Petition 927/2006, eingereicht von Manuel Costa Gomez, spanischer Staatsangehörigkeit, im Namen der Nachbarschaftsvereinigung San Miguel Arcangel, betreffend die Trinkwasserqualität in San Miguel de Salinas (Alicante, Spanien) 1. Zusammenfassung der Petition 1. Zusammenfassung der Petition 0570/2005 Der Petent beschreibt im Namen einiger Tausend EU-Bürger die Trinkwasserprobleme mehrerer Siedlungen in der Provinz Alicante, wo er seit 15 Jahren mehrere Monate Urlaub im Jahr verbringt. Der private Trinkwasserlieferant liefere mit Pestiziden verseuchtes Trinkwasser, weshalb viele Bewohner über Gesundheitsschäden klagten. Eine von den Anwohnern in Auftrag gegebene Analyse eines unabhängigen Instituts bestätigt, dass das Wasser für den menschlichen Verzehr ungeeignet ist. Darüber hinaus komme es häufiger zu Lieferunterbrechungen. Die örtlichen Behörden seien bereits seit Jahren über die Problematik informiert, zeigten jedoch keine oder nur unzureichende Handlungsbereitschaft. Zusammenfassung der Petition 927/2006 Der Petent behauptet, dass das Wasser, mit dem rund 3000 im Dorf San Miguel de Salinas (Alicante) gelegene Häuser versorgt werden, hohe Nitrat- und Salzkonzentrationen enthält. Er bringt vor, dass trotz zahlreicher Beschwerden, die an verschiedene einzelstaatliche Gremien CM\882089.doc PE374.202v06-00 In Vielfalt geeint
gerichtet worden sind, keine konkreten Maßnahmen zur Lösung dieses Problems ergriffen wurden. Der Petent bittet das Europäische Parlament, diesen Fall durch die Europäische Kommission untersuchen zu lassen. 2. Zulässigkeit Petition 570/2005: Für zulässig erklärt am 14.10.05. Die Kommission wurde um Auskünfte gebeten (Artikel 202 Absatz 6 der Geschäftsordnung). Petition 927/2006: Für zulässig erklärt am 23 März 2007. Die Kommission wurde um Auskünfte gebeten (Artikel 202 Absatz 6 der Geschäftsordnung). 3. Antwort der Kommission, eingegangen am 12. Mai 2006 zu der Petition 570/2005 Der Petent bezieht sich auf den privaten Trinkwasserlieferanten ERNA S.L., der die Provinz Alicante, insbesondere die Siedlung Blue Hill in San Miguel de Salinas, in der Herr Brünglinghaus sein Ferienhaus hat, mit Wasser beliefert. In der Petition ist von Trinkwasser die Rede, das mit Pestiziden und anderen Stoffen verseucht ist, werden häufige und länger andauernde Lieferunterbrechungen beim Wasser und der schlechte Zustand des Verteilungsnetzes, z. B. der Pumpen, beschrieben, wird gefordert, den derzeitigen Trinkwasserlieferanten ERNA S.L. von seinem Vertrag zu entbinden und einen verlässlicheren Lieferanten auszusuchen. Anmerkungen der Kommission Es besteht lediglich zum ersten Punkt eine Rechtsgrundlage (Trinkwasserqualität). Gemäß EU-Recht 1 besteht eine Verpflichtung zur Einhaltung von festgesetzten Trinkwassernormen, nicht jedoch zu einer bestimmten Versorgungssicherheit ohne Unterbrechungen. Ebenso liegt die Wahl der Organisations- und Managementstruktur für Wasserlieferungen (durch öffentliche Versorger oder private Auftragnehmer) in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Daher ist der Petent bei den Punkten der Petition, die sich mit den Lieferunterbrechungen und der Auswahl eines anderen Lieferanten befassen, an die zuständigen nationalen Behörden zu verweisen. Dem Petenten zufolge ist das gelieferte Trinkwasser mit Pestiziden und anderen Stoffen (Chloriden, Sulfaten und Nitraten) verseucht. Folglich litten viele Bewohner an Gesundheitsschäden. Der Grund für diese unzureichende Qualität des Trinkwassers wird in der Lieferquelle und dem Einsatz von Speicherbehältern für landwirtschaftliche Zwecke gesehen. Aus den mit der Petition eingereichten Informationen (Analyse eines offiziellen Labors 2 ) gehen erhöhte Konzentrationen von Chloriden, Sulfaten und Nitraten hervor, die die in der Trinkwasserrichtlinie 3 festgesetzten Werte wesentlich übersteigen; es liegt jedoch keine Analyse zu Pestiziden vor. In diesem Zusammenhang möchte die Kommission daran erinnern, 1 Richtlinie 98/83/EG des Rates (Trinkwasserrichtlinie; ABl. L 330 vom 5.12.1988, S. 32). 2 Amtliches Labor der Provinz Alicante, genehmigt von und eingetragen bei der Generaldirektion Gesundheit. 3 2004 ISBN 92 4 154638 7 PE374.202v06-00 2/7 CM\882089.doc
dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind sicherzustellen, dass den Verbrauchern geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität von Trinkwasser zur Verfügung steht 1. Daher teilt die Kommission die in der Petition zum Ausdruck gebrachte Besorgnis über die Trinkwasserqualität in diesem Gebiet. Sie wird die spanischen Behörden um weitere Informationen ersuchen, insbesondere was die Einhaltung der Werte für Pestizide, Nitrate, Chloride und Sulfate bei Trinkwasser sowie die Information der Verbraucher über die Qualität ihres Trinkwassers betrifft. Auf Grundlage der erhaltenen Informationen wird die Kommission dem Petitionsausschuss ergänzende Informationen zukommen lassen. 4. Ergänzende Antwort der Kommission, eingegangen am 28. Februar 2007 zu der Petition 570/2005 In ihrer Mitteilung vom 12. Mai 2006 an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments gab die Kommission an, dass sie Spanien um weitere Informationen zur Verunreinigung des Trinkwassers in der Provinz Alicante, insbesondere durch Pestizide, Chloride, Sulfate und Nitrate, ersuchen werde. Wie vom Vertreter der Kommission in der Sitzung des Petitionsausschusses vom 20. November 2006 mitgeteilt, hat die Kommission die spanischen Berichte über die Trinkwasserqualität für die Jahre 1999 (unvollständig) und 2000 erhalten und geprüft. Von etwa 750 spanischen Wasserversorgungsgebieten entsprechen 6 % nicht den Nitratparametern der Trinkwasserrichtlinie 2, in 3,5 % werden die Sulfatgrenzwerte nicht eingehalten, und 0,4 % der Wasserversorgungsgebiete weisen zu viele Pestizide auf. Die Berichte Spaniens für 2003 und 2004 sind kürzlich eingegangen, und die Kommission wird ihre Auswertung im ersten Quartal 2007 abschließen. Auch vom Petenten kürzlich übermittelte ergänzende Informationen werden geprüft. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kommission beabsichtigt, alle Mitgliedstaaten, die mit der Übermittlung von Trinkwasserdaten für das erste Quartal 2007 im Rückstand sind, zu ermahnen. Die Kommission wird den Petitionsausschuss über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Antwort der Kommission, eingegangen am 10. Juni 2008, zu der Petition 927/2006 Diese Petition bezieht sich auf die Petition 570/2005, in der der Petent geltend machte, dass das Trinkwasser in San Miguel de Salinas durch Chlorid, Sulfat, Nitrat und Pestizide verunreinigt sei. 1 Artikel 13 Absatz 1 Trinkwasserrichtlinie. 2 Richtlinie 98/83/EG des Rates (ABl. L 330 vom 5.12.1998, S. 32). CM\882089.doc 3/7 PE374.202v06-00
In einer Mitteilung zur Petition 570/2005 vom 12. Mai 2006 unterrichtete die Kommission das Parlament darüber, dass die schlechte Wasserqualität wahrscheinlich auf die Qualität des Rohwassers und die Verwendung von auch für landwirtschaftliche Zwecke genutzten Speichertanks zurückzuführen sei. Die Kommission teilte dem Parlament mit, dass sie Spanien um ergänzende Auskünfte ersuchen wird. Am 3. April 2007 übermittelte Spanien der Kommission in einem Schreiben weitere Erläuterungen zur Petition 570/2005 und zur Qualität des Trinkwassers in San Miguel de Salinas. In diesem Schreiben wurde bestätigt, dass in einem der beiden Wasserversorgungsgebiete von San Miguel de Salinas mangelhaftes Wasser geliefert werde. Dies sei durch die Untersuchungsergebnisse der Generalitat Valencia vom 30. November 2006 veranschaulicht worden. Dabei wurde bestätigt, dass das Wasser zum Zeitpunkt der Probeentnahme hinsichtlich der Indikatorparameter Chlorid und Leitfähigkeit nicht der Richtlinie entsprach. Mit der vorliegenden Petition teilt der Petent mit, dass das Trinkwasser in San Miguel de Salinas nach wie vor hohe Salz- (Chlorid-) und Nitratkonzentrationen enthält. Er fügt die Ergebnisse einer Untersuchung des Colegio Oficial de Farmacéticos der Provinz Alicante vom 17. Februar 2005 bei, aus der hervorgeht, dass das Wasser in San Miguel de Salinas Chlorid-, Sulfat- und Nitratkonzentrationen aufweist, die höher sind als die maximalen Parameterwerte der Trinkwasserrichtlinie 1. Darüber hinaus ist die Leitfähigkeit des Wassers größer als zulässig. Andererseits entspricht die Konzentration verschiedener Pestizide den Grenzwerten der Richtlinie. Anmerkungen der Kommission zur Petition Die Tatsache, dass der Höchstwert mehrerer Parameter nicht eingehalten wird, deutet darauf hin, dass das Wasser weder genusstauglich noch rein ist, und stellt einen Verstoß gegen die Richtlinie dar. In ihrem Schreiben an die Kommission vom 3. April 2007 bestätigten die spanischen Behörden die bestehenden Trinkwasserqualitätsprobleme in San Miguel de Salinas. Sie fügten zudem Unterlagen zu einem Projekt zur Verbesserung des Trinkwassers bei, das das Ayuntamiento der Conselleria am 8. März 2007 vorgestellt hatte. Es gab jedoch keinerlei Hinweise darauf, dass dieses Projekt durchgeführt werden würde, und es wurde auch keine Frist festgelegt. Schlussfolgerungen: Die Probleme mit der Trinkwasserqualität in San Miguel de Salinas bestehen nunmehr seit mehreren Jahren. Es deutet nichts darauf hin, dass sich die Wasserqualität verbessert hat, und es liegen auch keine Beweise dafür vor, dass ein entsprechende Projekt in Angriff genommen wurde, damit beim Trinkwasser in San Miguel wieder sämtliche Vorschriften eingehalten werden. Daher wird sich die Kommission erneut an die spanischen Behörden wenden, um weiterführende Informationen über einen Plan zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität und zur Sicherung der Einhaltung der Trinkwasserrichtlinie zu erlangen. Nach Eingang dieser Informationen wird die Kommission die erforderlichen Schritte einleiten und das Parlament 1 Richtlinie 98/83/EG des Rates, ABl. L 330 vom 5.12.1998, S.32. PE374.202v06-00 4/7 CM\882089.doc
auf dem Laufenden halten. 5. Ergänzende Antwort der Kommission, eingegangen am 15. Mai 2009 In der Petition 570/2005 wird beklagt, dass das Trinkwasser für Verbraucher im Dorf San Miguel-Las Filipinas pestizidverseucht und nicht trinkbar sei. Außerdem sei die Wasserversorgung unzuverlässig und werde häufig unterbrochen. Die Petition 927/2006 betrifft ebenfalls das Wasserversorgungssystem in San Miguel-Las Filipinas; beklagt wird darin ein hoher Salz- und Nitratgehalt im Trinkwasser für die Verbraucher. In beiden Petitionen heißt es, die spanischen Behörden hätten Kenntnis von der Problematik, hätten jedoch noch nicht für eine Lösung gesorgt. Die Kommission hat die spanischen Behörden wiederholt um Auskünfte zur Sachlage gebeten, und die Petenten haben ergänzende Auskünfte vorgelegt. Aus der jüngsten Antwort der spanischen Behörden von Oktober 2008 geht Folgendes hervor: San Miguel de Salinas (Provinz Alicante) wird von zwei unterschiedlichen Trinkwasserversorgungssystemen bedient: a) Das Versorgungsgebiet San Miguel de Salinas 1 wird von einem Gemeindeverband ( Mancomunidad ) betrieben und hat eine Trinkwasserqualität, die die Vorgaben der Trinkwasserrichtlinie 1 erfüllt (Bewertungsergebnisse für 2008 wurden vorgelegt); b) das Versorgungsgebiet San Miguel de Salinas 2-Las Filipinas, in dem beide Petenten leben, wird von einem kommerziellen Betreiber (ERNA S.A.) bedient; hier überschreiten vier Trinkwasserqualitätsparameter die Grenzwerte der Trinkwasserrichtlinie (Bewertungsergebnisse für 2008 wurden vorgelegt). Die Auskünfte der spanischen Behörden von Oktober 2008 bestätigten Folgendes: a) Die Trinkwasserqualität im Gebiet San Miguel de Salinas-Las Filipinas (also in den Siedlungsgebieten [ urbanizaciones ] Eagle s Nest, Lomas del Golf, Mirador de Mediterráneo, Blue Lagoon, Blue Hill, Aldea del Monte-Las Carolinas und El Galán) entspricht immer noch nicht den Grenzwerten für den chemischen Parameter Nitrat (Parameterwert der Richtlinie 50 mg/l; festgestellter Wert 61,35 mg/l). Darüber hinaus werden auch bei Indikatorparametern, bei denen Grenzwerte nur zu Beobachtungszwecken und zur Erfüllung der Auflagen des Artikels 8 der Trinkwasserrichtlinie festgesetzt werden, Grenzwerte überschritten (Natrium, Chlorid, Leitfähigkeit). Beim Parameter Pestizide wurde keine Überschreitung festgestellt. b) Den spanischen Behörden zufolge ist ein technisches Projekt entwickelt worden, mit dem die Versorgung der Verbraucher mit Trinkwasser guter Qualität in diesem Versorgungsgebiet sichergestellt werden soll. Für dessen Anlaufen oder Abschluss sind jedoch keine Daten festgesetzt worden. c) Der Gemeinde zufolge wurden keine Abweichungen von Artikel 9 der 1 Richtlinie 98/83/EG des Rates, ABl. L330 vom 5.12.1998. CM\882089.doc 5/7 PE374.202v06-00
Trinkwasserrichtlinie für zeitweilige Überschreitungen der Grenzwerte zugelassen. Infolgedessen wurde das Problem von den spanischen Behörden immer noch nicht so gelöst, wie es in den Artikeln 4 und 8 der Trinkwasserrichtlinie gefordert wird, und die Kommission erwägt ein Vorgehen nach Artikel 226 EG-Vertrag. 6. Ergänzende Antwort der Kommission, eingegangen am 24. Juni 2010 Zusätzlich zu ihrer Mitteilung vom 15. Mai 2009 kann die Kommission das Parlament nun davon in Kenntnis setzen, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien wegen Nichteinhaltung der Trinkwasser-Richtlinie eingeleitet hat. 7. Ergänzende Antwort der Kommission, eingegangen am 9 Dezember 2010 Kontrolldaten, die die spanischen Behörden übermittelt haben, bestätigen, dass das in San Miguel de Salinas-Las Filipinas gelieferte Trinkwasser die Parameterwerte für Nitrate, wie sie in der Trinkwasserrichtlinie 1 festgelegt sind, um 22-25% überschreiten. Für Pestizide wurde keine Überschreitung beobachtet. Die Kommission wird das gegen Spanien wegen Nichteinhaltung der Trinkwasserrichtlinie eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren fortführen und gegebenenfalls die erforderlichen Schritte unternehmen. 8. Ergänzende Antwort der Kommission (REV V), eingegangen am 26. Oktober 2011 Angesichts der Tatsache, dass das Trinkwasser in Las Filipinas, ein Gebiet in San Miguel de Salinas (Alicante, Spanien) immer noch nicht für den menschlichen Gebrauch geeignet ist, übermittelte die Kommission am 17. Juni 2011 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Spanien mit der Forderung an die Behörden, unverzüglich konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um das Problem zu lösen. Die Behörden haben angekündigt, dass zurzeit ein Projekt, um dieses Gebiet mit Trinkwasser zu versorgen, vorbereitet wird. Die Kommission wird alle vorgeschlagenen konkreten Maßnahmen beobachten, um zu gewährleisten, dass das für den menschlichen Gebrauch bestimmte Wasser unbedenklich und sauber ist und die Anforderungen der Trinkwasserrichtlinie 2 erfüllt. 1 ABl. L 330 vom 5.12.1998. 2 Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 330 vom 5.12.1998, S. 32-54). PE374.202v06-00 6/7 CM\882089.doc
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