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Transkript:

JUSTIZBLATT R H E I N L A N D - P F A L Z A M T S B L AT T D E S M I N I S T E R I U M S D E R J U S T I Z ZKZ 63004 63. Jahrgang Mainz, den 19. Januar 2009 Nummer 1 Zum Jahreswechsel Am Beginn des Neuen Jahres 2009, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der rheinland-pfälzischen Justiz, möchte ich Ihnen für Ihre hervorragende und engagierte Arbeit danken, die Sie auch im abgelaufenen Jahr 2008 geleistet haben. Dank Ihrer fachlichen und sozialen Kompetenz, Ihrer Erfahrung und Ihres motivierten Einsatzes wird die Justiz des Landes bleiben, was sie ist: Eine moderne Dienstleisterin für unsere Bürgerinnen und Bürger und eine Hüterin des Rechts. Auch im Namen von Frau Staatssekretärin Beate Reich danke ich Ihnen für diese Leistung ganz herzlich. Um den berechtigten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und um den Justizgewährleistungs anspruch der Rechtssuchenden effizient und zügig erfüllen zu können, muss die Justiz gut ausgestattet sein. Im Dezember 2008 hat der Landtag den Haushalt für die Jahre 2009 und 2010 beschlossen. Für die Justiz des Landes ist es ein ausgewo gener und guter Haushalt. Er bringt für wichtige Bereiche endlich eine ihrer Belastung entsprechende ausreichende Personal ausstattung. Mit dem Sicherheitskonzept PRO der Landesregierung das für Prävention, Reaktion und Opferschutz steht schaffen wir mehr Effizienz in der Strafverfolgung, mit einem noch stärkeren Augenmerk auf dem Opferschutz, und einen nachhaltig besseren Strafvollzug. Dem trägt der Haushalt für die nächsten beiden Jahre durch die erforderlichen zusätzlichen Stellen Rechnung. Davon profitieren die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die Staats anwalt schaften mit insgesamt 30 Stellen. Entscheidend verstärkt werden endlich auch die sozialen Dienste der Justiz, die Bewährungs- und die Gerichtshilfe, mit insgesamt weiteren 20 Stellen, sowie der für die Justiz so wichtige Dienst der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, ebenfalls mit zunächst weiteren 20 Stellen. Nicht zuletzt erhalten auch die Sozialgerichte des Landes mit sechs neuen Richterstellen eine spürbare Verstärkung. Zum 1. Januar 2008 ist das Landesjugendstrafvollzugsgesetz in Kraft getreten. Es schafft die Grundlage für einen am Erziehungs gedanken ausgerichteten modernen Jugendstrafvollzug, durch ein Mehr an Ausbildung, ein Mehr an notwendiger sozialtherapeutischer Behandlung, vor allem aber auch durch eine Betreuung des jugendlichen Gefangenen bei seinem Übergang aus dem Vollzug in ein selbstverantwortetes Leben in Freiheit. Der Doppelhaushalt 2009/2010 weist allein hierfür 89 zusätzliche Stellen aus, für Psychologen, für Lehrer, für Sozialarbeiter, den Kriminologischen Dienst und den allgemeinen Aufsichtsdienst. Notwendig ist auch die Neueinrichtung einer Abteilung für psychisch auffällige Gefangene bei dem Justizvollzugskrankenhaus Wittlich, ebenso wie die bei der Justizvollzugsanstalt Ludwigshafen einzurichtende forensische Ambulanz für die Behandlung von Gewalt- und Sexualstraftätern. Auch hierfür sieht der Haushalt die notwendigen zusätzlichen Stellen vor. Inzwischen liegt der Entwurf eines Landesuntersuchungshaftvollzugsgesetzes vor. Es soll u.a. die Einzelunterbringung der Gefangenen und die Umsetzung des Trennungsgebotes regeln, ebenso wie den Kontakt mit den Personen und Stellen außerhalb der Anstalt. Besondere Regelungen gelten auch hier für junge Gefangene. Den Weg der Modernisierung der Justiz setzen wir fort. Dazu gehört auch künftig die Verfolgung des Gedankens einer neuen Ordnung für die öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten. Im laufenden Jahr werden wir in allen Gerichtsbarkeiten und möglichst an allen Gerichtsstandorten ein Angebot an gerichtsinterner Mediation einrichten. Neben den klassischen Aufgaben der Justiz in Gestalt der Schlichtung und der Streitentscheidung wird im Sinne einer bürgerfreundlichen, dienstleistungsorientierten und modernen Justiz eine weitere Möglichkeit zur Konfliktlösung geschaffen. Das steht im guten Einklang mit un serem neuen Landesschlichtungsgesetz, mit dem wir die Zuständigkeiten der Schiedsleute erweitert haben. Die Häuser des Jugendrechts in Ludwigshafen und Mainz haben sich bewährt. Die Verfahren dort gegen Jugendliche und Heranwachsende werden schneller und besser geführt. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, in der Zusammenarbeit mit dem Innen - ministerium und den Kommunen weitere Häuser des Jugendrechts einzurichten. Die Landesregierung hat inzwischen unter Federführung des Justizministeriums ihren ersten Opferschutzbericht vorgelegt. Die dort vorgestellten Projekte werden mit Nachdruck fortgeführt. Das gilt auch für die Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften und des Justizvollzuges mit moderner Informationstechnologie. Und endlich wird auch die zum Teil bedrückende Raumnot mancher Behörde beseitigt. In Koblenz und in Bad Kreuznach werden moderne Justizzentren gebaut, in denen wir unsere Aufgaben noch besser werden wahrnehmen können. Und noch ein wichtiger Aspekt: Die rheinland-pfälzischen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden auch künftig kompetent und offen mit ihren Kolleginnen und Kollegen in der Ukraine und in unserem EU- Partnerland Bulgarien zusammenarbeiten und sie bekannt machen mit den Idealen und Ideen des deutschen Rechts. Die gut funktionierenden Partnerschaften mit Frankreich sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Frankreich und Luxemburg werden sie fortführen. 1

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Justiz ist mehr als Rechtsprechung. Der Verfassungsgerichtshof des Landes, unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug leisten ihren Beitrag zum Frieden in der Gesellschaft. Sie verwirklichen die Werte unserer Verfassung. Dazu werden wir auch im Jahr 2009 beitragen. Lassen Sie uns, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die notwendigen Veränderungen unserer Justiz gemeinsam gestalten und voranbringen. Zusammen werden wir auch die Herausforderungen des neuen Jahres bewältigen können. Ihnen und allen, die Ihnen nahestehen, wünsche ich, auch im Namen von Frau Staatssekretärin Beate Reich, ein erfülltes und gesundes Jahr 2009. Mainz, im Januar 2009 Dr. Heinz Georg Bamberger Minister der Justiz INHALT Seite Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben 9. 12. 2008 Anordnung über die Erhebung von statis - ti schen Daten in der Arbeits gerichts barkeit (ArbG-Statistik) 2 11. 12. 2008 Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) 3 11. 12. 2008 Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Buß geldver - fahren (StP/OWi-Statistik) 3 Bekanntmachungen 7. 1. 2009 Änderung des Verzeichnisses der Mit glie - der der Anwaltsgerichte und des An waltsgerichtshofs 3 Literaturhinweise und Buchbesprechungen 3 Personalnachrichten und Stellenausschreibungen 4 Verwaltungsvorschriften undrundschreiben Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) Rundschreiben des Ministeriums der Justiz vom 9. Dezember 2008 (1441 ArbG 1 5) *) I. Der Ausschuss für Justizstatistik der Landes justiz - verwal tungen hat Änderungen der aus Anlass der Ein - führung des Personalbedarfsberechnungssystems PEBB Y- Fach zum 1. Januar 2007 eingeführten Anord nung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichts - barkeit (ArbG-Statistik) Rundschreiben des Ministeriums der Justiz vom 20. Dezember 2006 (1441 ArbG 1 5) JBl. *) Nicht in der Sammlung JVV RPf enthalten 2007 S. 9 beschlossen. Aus diesem Grund wird ein Son - der druck der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) Stand: 1. Januar 2009 herausgegeben. Den Gerichten wird jeweils ein elektronisches Exemplar der Anordnung zur Verfügung gestellt. II. Die Anordnung wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Ja - nuar 2009) zum 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die als Sonderdruck erschienene Anordnung über die Zählkartenerhebung in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG- Statistik) vom 20. Dezember 2006 (1441 ArbG 1 5), zu - letzt geändert durch Rundschreiben des Ministeriums der Justiz vom 29. November 2007 (1441 ArbG 1 5) JBl. S. 406, außer Kraft. 2

Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) Rundschreiben des Ministeriums der Justiz vom 11. Dezember 2008 (1441 StA 1 21) *) Der Ausschuss für Justizstatistik der Landes justiz - verwal tungen hat Änderungen in der zum 1. Januar 2008 letztmals überarbeiteten Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amts anwalt - schaften (StA-Statistik) - Rundschreiben des Ministeriums der Justiz vom 13. Dezember 2007 (1441 StA 1 13) JBl. 2008 S. 2 beschlossen. Aus diesem Grund wird ein neuer Sonderdruck der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) Stand: 1. Januar 2009 herausgegeben. Den Staatsanwaltschaften wird jeweils ein elektronisches Exemplar der Anordnung zur Verfügung gestellt. Dieses Rundschreiben tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) Rundschreiben des Ministeriums der Justiz vom 11. Dezember 2008 (1441 Str 1 18) *) Der Ausschuss für Justizstatistik der Landesjustiz - verwal tungen hat Änderungen in der zum 1. Januar 2008 neu gefassten Anordnung über die Erhebung von statis - tischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi- Statistik) Rundschreiben des Ministeriums der Justiz vom 12. Dezember 2007 (1441 Str 1 18) JBl. 2008 S. 2 beschlossen. Aus diesem Grund wird ein neuer Sonder - druck der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi -Statistik) Stand: 1. Januar 2009 herausgegeben. Den Gerichten wird jeweils ein elektronisches Exemplar der Anordnung zur Verfügung gestellt. Dieses Rundschreiben tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Bekanntmachungen*) Änderung des Verzeichnisses der Mitglieder der Anwaltsgerichte und des Anwaltsgerichtshofs Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz vom 7. Januar 2009 (3172 1 2) Bek. JM vom 13. August 2008 (3172 1 2) JBl. S. 146 Für die nach Ablauf der Amtszeit ausgeschiedene Rechts - anwältin Silke Tillmanns in Kaiserslautern wurde Rechts - anwalt Thomas Haberland in Pirmasens zum Mit glied des Anwaltsgerichtshofs Rheinland-Pfalz mit Wir kung vom 1. Januar 2009 be stellt. Für den ausgeschiedenen Rechtsanwalt Thomas Haber - land in Pirmasens ( 95 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BRAO) wurde Rechtsanwalt Dr. Arne Fu in Pirmasens zum Mitglied des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Pfälzi schen Rechts - anwalts kammer Zweibrücken mit Wirkung vom 1. Januar 2009 bestellt. *) Nicht in der Sammlung JVV RPf enthalten Literaturhinweiseund Buchbesprechungen Detlef Burhoff Vereinsrecht Ein Leitfaden für Vereine und Mitglieder Verlag Neue Wirtschafts-Briefe GmbH & Co. KG, Herne 7. Auflage 2008, 427 Seiten, kartoniert ISBN 978-3-482-61171-1 (online) ISBN 978-3-482-42987-3 (print) Das erstmals 1989 erschienene, mittlerweile in der 7. Auf - lage vorgelegte Werk Vereinsrecht wendet sich vor allem an den juristischen Laien. Sowohl dem Vereinsmitglied als auch dem Vereinsvorstand soll ein Leitfaden an die Hand gegeben werden, mittels dessen bei in der Praxis auftauchenden Zweifeln jeweils der sicherste Weg gewählt werden kann. Dementsprechend verzichtet der Autor auf die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Meinungen des Schrifttums und der Rechtsprechung sowie ein umfang - reiches Literaturverzeichnis. Stattdessen findet der Leser eine in einfacher und prägnanter Sprache gehaltene, stringent aufgebaute Darstellung der herrschenden Meinung, die der Verfasser mit einer Vielzahl von auch aktuellen Recht sprechungsnachweisen belegt. Bei besonders um - strittenen Fragen gibt der Verfasser Verweise auf weiterführende Literatur, mittels derer der Leser sich gegebenenfalls tiefer einarbeiten kann. Infolgedessen bietet das Werk nicht nur dem Laien, sondern auch dem Juristen, der sich nicht regelmäßig mit Vereinsrecht befasst, einen raschen und den noch umfassenden ersten Einstieg in die Materie. Be rück sichtigung gefunden haben auch das Gesetz zur wei - teren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 sowie die veröffentlichte Rechtsprechung bis September 2008. Inhaltlich ist der Leitfaden in fünf Teile gegliedert. Der mit der Hälfte des Buches weitaus umfangreichste Teil widmet sich dem eingetragenen Verein. Bei der Darstellung orientiert sich der Autor am chronologischen Ablauf von der Vereinsgründung bis zur Beendigung des Vereins. Schwer punkte sind hier insbesondere der Inhalt der Ver - einssatzung, für die der Autor auch Checklisten anbietet, sowie die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Als Son derthemen werden darüber hinaus der Betreuungs - verein, das Vereinssponsoring und die Veranstaltung von Reisen durch den Verein behandelt. Im Anschluss werden kurz die Besonderheiten des nicht eingetragenen Vereins dargestellt. Im dritten Teil Vereine und Steuerrecht geht der Verfasser intensiv auf die Fragen der Gemeinnützig - keit, der Steuerarten und der steuerlichen Behandlung von Spenden ein. Abgerundet wird das Werk durch Auszüge aus Gesetzestexten und Muster für Satzungen, Protokolle, Einladungen und Anträge zu Mitgliederversammlungen u.ä., die erfreulicherweise durchgängig auch im Internet zum Download angeboten werden. Darüber hinaus erhält der Käufer des Buches eine Online-Version, bei der er über das Internet Recherchefunktionen nutzen kann. Sein Ziel, eine praktische Handreichung zu geben, er - reicht der Autor insbesondere auch mittels des Aufbaus und der grafischen Gestaltung der einzelnen Kapitel. In grau unterlegten Kästen werden die wichtigsten Hinweise und Informationen prägnant zusammengefasst. Dies sowie die Hervorhebung einzelner Stichwörter im Fließtext er - möglichen eine besonders schnelle Orientierung im Text. Zum besseren Verständnis werden einzelne Rechtsfragen schließlich an Beispielen erläutert, die ebenfalls grafisch deutlich hervorgehoben sind. Dass der Leitfaden ganz auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten ist, zeigt sich sehr schön an praktischen Hinweisen zu regelmäßig im Ver eins - alltag auftretenden Fallgestaltungen, wie etwa dem Tipp, bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen, für welche Ver - 3

anstaltungen Vergnügungssteuer anfällt. Hilfreich sind auch die Hinweise auf zu erwartende Rechtsänderungen, etwa im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH zur Um - satz steuerbefreiung oder auf die des BVerfG zum Erb - schafts steuerrecht. In diesem Zusammenhang hätte man allerdings auch einen Hinweis darauf erwartet, dass das auszugsweise zitierte Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit dem 1.9.2009 außer Kraft tritt. Trotz dieses kleinen Mankos lässt sich jedoch das Fazit ziehen: Ein praxisbezogener Ratgeber, der jedem im Ver - einsleben Tätigen uneingeschränkt empfohlen werden kann. Richterin am Oberlandesgericht Dr. Anne Kerber, Koblenz Personalnachrichten undstellenausschreibungen AusGründendesDatenschutzes dürfendiepersonalnachrichtenin derinternetversionleidernicht veröffentlichtwerden! AusGründendesDatenschutzes dürfendiepersonalnachrichtenin derinternetversionleidernicht veröffentlichtwerden! Stellenausschreibungen vgl. Nummer 2 der VV JM vom 25. Juni 1990 (2010 1 14/90) JBl. S. 120 Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Stelle für eine Richterin oder einen Richter am Amts - gericht als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter des Direktors in Neustadt an der Wein straße 1 Stelle für eine Richterin oder einen Richter am AG in Bad Dürkheim 4

1 Stelle für eine Richterin oder einen Richter am AG in Ludwigshafen 1 Teilzeitstelle (50 v.h.) für eine Richterin oder einen Richter am AG in Ludwigshafen 1 Stelle für eine Richterin oder einen Richter am LG in Kaiserslautern 1 Teilzeitstelle (50 v.h.) für eine Richterin oder einen Richter am AG in Landau 2 Stellen für Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte bei der StA in Koblenz 1 Stelle für eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt bei der StA in Mainz 1 Stelle für eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt bei der StA in Landau Ausgeschriebene Stellen können auch als Teilzeitstellen (75 v.h. oder 50 v.h.) besetzt werden, soweit nicht im Ein - zel fall zwingende dienstliche Belange entgegenstehen ( 10 Abs. 1 Satz 2 LGG, 5 Abs. 1 LRiG i.v. mit 10 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz LBG). Soweit sich Richterinnen oder Richter un ter Angabe des entsprechenden vom-hundert- Satzes auf eine Stelle in Teilzeitform bewerben, kann die Bewerbung nur berücksichtigt werden, wenn die Richterin oder der Richter zugleich zustimmt, mit Beginn oder bei Änderung der Teilzeitbeschäftigung und beim Übergang zur Vollzeit be schäftigung auch in einem anderen Gericht desselben Ge richtszweiges verwendet zu werden. Unab - hängig davon sind Be werbungen auf eine Stelle in Teil zeit - form die sonstigen Er klärungen zum Vorliegen der Voraus - setzungen nach 8 Abs. 1, 7 Abs. 2 Nr. 3 und 4 LRiG, 87 a Abs. 1, 80 a Abs. 2 Satz 1 LBG und die Dauer der beantragten Teil zeit be schäftigung beizufügen. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass bei Be set - zung einer Vollzeitstelle mit einer Teilzeitkraft (50 v.h.) die,,zweite Hälfte der Stelle ohne weitere Ausschreibung gleich zeitig besetzt werden kann; Entsprechendes gilt für sich anderweitig ergebende Bruchteile (z.b. 75 v.h.). je 1 Stelle für eine Notarin oder einen Notar in Alten - kirchen, Oppenheim (Sozietät) und Selters 5

HERAUSGEBER: Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, Post - fach 32 60, 55022 Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 3, 55116 Mainz, Te - lefon (0 61 31) 1 60 (Vermittlung) Justizvollzugsanstalt Diez Limburger Str. 122 65582 Diez Postvertriebsstück ZKZ 63004 Entgelt bezahlt DRUCK und VERLAG: JVA Diez Druckerei, Limburger Str. 122, 65582 Diez, Telefon (0 64 32) 6 09-3 01, Telefax (0 64 32) 60 9-3 04 E-Mail jbl.jvadz@vollzug.jm.rlp.de ERSCHEINUNGSWEISE UND BEZUGSBEDINGUNGEN: Das Justizblatt Rheinland-Pfalz erscheint nach Bedarf. Bezugs preis halbjährlich 11,76 EUR. Be stellungen sind unmittelbar an den Verlag zu richten. Abbestellun gen zum 30.6. oder 31.12. müssen bis spätestens 15.5. bzw. 15.11. beim Verlag vorliegen. Einzelpreis (auch für Nachbestellungen des laufenden oder eines früheren Jahrgangs) 1,38 EUR zuzüglich Versandkosten. 6