Pflichten der Betreiber von Versorgungsnetzen. Euroforum-Konferenz Das neue EnWG: NetzzugangsVO Strom



Ähnliche Dokumente
Belieferung von Kunden ohne Leitungsmessung Pflichten der Betreiber von Versorgungsnetzen

Lastprofile im Strombereich. Belieferung von Kunden ohne Leistungsmessung. Euroforum-Konferenz Zähl- und Messwesen für Strom und Gas

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte

Preisblätter 2013 (Stand )

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab

PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM

Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab

Netznutzungsentgelte

Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte)

GELSENWASSER Energienetze GmbH. Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom

Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)

1. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung. Mittelspannungsnetz (MSP) 2,24 3,33 75,09 0,42

1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten bis zur Anwendung der Bestimmungen aus den Beschlüssen BK bzw. BK ab

Allgemeine Bedingungen. für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG

Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015

Allgemeine Bedingungen. für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017

Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung

Preisblatt "Netzentgelte Strom" Preise gültig ab Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung)

Preisblatt 2016 der Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Hünfeld GmbH - gültig ab

Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen

Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte

Netznutzung Strom. Netznutzungsmanagement. Gammertinger Energie- und. Wasserversorgung GmbH Telefon ( )

Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom

Stadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom

Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand

ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der AggerEnergie GmbH im Jahre 2014

Netzzugangsentgelte Strom der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom

Entgelte für Netznutzung

Aktuelle Netzregulierung

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:

Netzzugangsentgelte Strom. Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz GmbH. gültig ab

Preisblatt STROM. Stadtwerke Oberkirch GmbH 2015

Preisblatt Netznutzung Strom Netzgebiet: Friedrichshafen

Preisblatt Netznutzung Strom der SWS Netze Solingen GmbH gültig ab (inkl. Kosten des vorgelagerten Netzes)

Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung

Netzentgelte Strom 2016

Homebanking-Abkommen

Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:

Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab )

Preiskomponenten. Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht.

Anschlussnutzungsvertrag Strom

Preisregelung für vermiedene Netzentgelte

Allgemeine Bedingungen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzentgelte Strom 2015

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung Netzverlustenergie für das Jahr 2014 der E.ON Bayern AG

Mittelspannung (MS) 12,16 0,84 Umspannung Mittel-/Niederspannung (MS/NS) 15,30 0,70 Niederspannung (NS) 15,06 1,05

Netzgebiet Überseehafen Rostock. Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile. Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für

Website-Check für EVU s:

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Netzzugangsentgelte Strom. endgültiges Preisblatt für den Netzzugang Strom

Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (Preisblatt LG)

Stadtwerke Altdorf GmbH. Netznutzungsentgelte Strom gemäß VV II plus Preisblatt 2005; gültig ab:

Preisblatt 1: Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung. Preisblatt 2: Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung

Preisblatt der GEW Wilhelmshaven GmbH für den Netzzugang Strom inkl. vorgelagerter Netze gültig ab

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Regionalkonferenz für Gemeinderäte - Energiewirtschaft heute. Daniel-Klaus Henne, Geschäftsführer Südwestdeutsche Stromhandels GmbH

Entgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz der Stadtwerke Sulzbach GmbH 2015

Preisblätter Netzentgelte Strom gemäß 20 EnWG Gültig ab 1. Januar 2016

Ein Unternehmen der EnBW

vorläufiges Preisblatt 2016 der Netznutzungsentgelte der Schleswiger Stadtwerke GmbH - Stand:

aktuelle Themen Kundenworkshop 11/

Preisblatt. I. Entgelte für den Stromnetzzugang gültig ab

Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG)

efzn Tagung Bilanzkreissystem April 2015, Göttingen Fachforum 1 Bilanzierung im Massenmarkt die Zukunft der Standardlastprofile

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2014

Voraussichtliche Entgelte für den Netzzugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz. Elektrizitätswerk der Verbandsgemeinde Eisenberg

Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für den Netzzugang Gas

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. DB Energie GmbH Pfarrer-Perabo-Platz Frankfurt/Main. - Bahnstromnetzbetreiber (BNB) - und

RÜCKABWICKLUNG 19 STROMNEV. Vorschlag zur Umsetzung für die Jahre 2012 und 2013 beginnend im Jahr 2014

Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom

NG_S_053_03 09 Strom. Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das 1. Quartal 2013 der Stadtwerke Mainz Netze GmbH

Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom

Preisblatt für Netzkunden mit 1/4-h-Leistungsmessung

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie

Netzzugangsentgelte Strom der

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas)

Übersicht: Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Preise für die Netznutzung bei Kunden mit Lastgang-Zählung. Jahres- Leistungspreis. Arbeitspreis. Mittelspannungsnetz 12,81 2,46 48,45 0,98

Jahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis

Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene

Diskussionspapier. Marktprozesse für den Austausch elektronischer Preisblätter Netznutzung

3. Entgelte für Monatsleistungspreissystem der Entnahmestellen mit Leistungsmessung

1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen

Zuordnungsvereinbarung

NetzentgelteStrom. gültig ab Inhalt. 1 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Transkript:

Pflichten der Betreiber von Versorgungsnetzen Euroforum-Konferenz Das neue EnWG: NetzzugangsVO Strom Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. Wolfgang Nick

Inhalt Kurzvorstellung Beschaffung von Verlust- und Ausgleichenergie Bilanzkreise Datenerfassung und Datenaustausch mit den Marktteilnehmern Veröffentlichungen und Meldungen an die Regulierungsbehörde Regulierungsmanagement als Antwort auf die Herausforderungen? Zusammenfassung Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. W. Nick, Das neue EnWG: Netzzugangsverordnung Strom 2

Kurzvorstellung Dr.-Ing. Wolfgang Nick, 9 Jahre diverse leitende Positionen bei swb, Bremen, seit 2003 in der Beratung E-Bridge ist ein unabhängiges internationales Beratungsunternehmen, spezialisiert auf die Energiewirtschaft Gegründet im Februar 2004 6 Berater mit jeweils mehr als 10 Jahren praktischer und operativer Erfahrung in der Energiewirtschaft Unser Beraterteam verknüpft ingenieurmäßige Praxis mit ökonomischem und regulierungstechnischem Know-How Wir bieten: Unterstützung beim Regulierungsmanagement Businessberatung Gutachten/Studien Training/Workshops Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. W. Nick, Das neue EnWG: Netzzugangsverordnung Strom 3

Vorbemerkung Die im Vortrag genannten und die zitierten Regelungen beziehen sich auf das Ergebnis der Einigung im Koalitionskreis Stand: 14.03.2005 Redaktionsschluss der in den Tagungsunterlagen ausgedruckten Fassung: 18.03.2005 Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. W. Nick, Das neue EnWG: Netzzugangsverordnung Strom 4

Beschaffung von Verlust- und Ausgleichsenergie EnWG, 24 (1): Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben die Energie, die sie zur Deckung von Verlusten und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigen, nach transparenten, auch in Bezug auf verbundene oder assoziierte Unternehmen nichtdiskriminierenden und marktorientierten Verfahren zu beschaffen Strom-NZV, 10 (1): Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet, Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu be-schaffen. Soweit nicht wesentliche Gründe entgegenstehen, sollen Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Auch Verteilnetzbetreiber müssen aktiv als Einkäufer am Strommarkt auftreten Beschaffung von teilweise sehr kleinen Mengen schlechter Struktur Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. W. Nick, Das neue EnWG: Netzzugangsverordnung Strom 5

Bilanzkreise Jeder Verteilnetzbetreiber muss 3 Bilanzkreise führen: Bilanzkreis für Verlustenergie [ 10 (2) NZV] Bilanzkreis für Energien nach dem EEG [ 11 NZV] Differenzbilanzkreis [ 12 (3) NZV] 2, Abs. 1, Ziffer 1 NZV (Begriffsbestimmungen): Bilanzkreis [ bedeutet ]: innerhalb einer Regelzone die Zusammenfassung von Einspeise- und Entnahmestellen, die dem Zweck dient, Abweichungen zwischen Einspeisungen und Entnahmen durch ihre Durchmischung zu minimieren und die Abwicklung von Handelstransaktionen zu ermöglichen. Aufsplitterung der Bilanzkreise erhöht Transparenz, verringert jedoch die Durchmischung (Zielkonflikt?) Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. W. Nick, Das neue EnWG: Netzzugangsverordnung Strom 6

Wahl des Standardlastprofilverfahrens bestimmt Bedeutung des Differenzbilanzkreises Analytisches Verfahren: Gesamtmenge der gelieferten Energie im Vergleich zur Prognose ist durch Ermittlung der Restlastkurve bereits ausgeglichen auch Ausgleich der Jahresmehr-/Mindermengen läuft nur zwischen den Lieferanten Differenzbilanzkreis systematisch Null! Synthetisches Verfahren: ¼-stündliche Differenzmengen werden vom Netzbetreiber geliefert bzw. aufgenommen Ausgleich der Jahresmehr- /Mindermengen erfolgt zwischen Lieferanten und Netzbetreiber Ergebnis des Differenzbilanzkreises muss bei Ermittlung des Pauschalierungszuschlags berücksichtigt werden Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. W. Nick, Das neue EnWG: Netzzugangsverordnung Strom 7

Auswirkungen der Regelungen Unternehmen müssen ggf. neu über die Wahl des für sie richtigen Lastprofilverfahrens entscheiden Synthetisch: Netzbetreiber trägt zunächst Risiko der temperaturbedingten Abweichungen und von Fehlprognosen (Differenzbilanzkreis) Für Lieferanten ist Prognose einfach (reine Addition) Kosten für Ausgleichsenergie des Netzbetreibers tendenziell höher Ergebnis des DBK kann verglichen werden Analytisch: Lieferanten müssen für ihre Bilanzkreiseinspeisung temperaturbedingte Schwankungen prognostizieren Netzbetreiber trägt kein Temperaturrisiko, muss nur Verlustenergie beschaffen ( Nulldifferenzbilanzkreis ) Entscheidung abhängig von Beschaffungssituation, Prognosemöglichkeiten und Anteil fremdversorgter Kunden Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. W. Nick, Das neue EnWG: Netzzugangsverordnung Strom 8

Datenerfassung und Datenaustausch Messung wird nach 23 EnWG schrittweise liberalisiert: SVK Niederspannung (1 Jahr nach Inkrafttreten) Haushaltskunden (2 Jahre nach Inkrafttreten) Kunden der Mittelspannung und höher (4 Jahre nach Inkrafttreten) können Messstellenbetreiber wählen Anforderungen an Messstellenbetreiber: Eichrechtliche Bestimmungen werden eingehalten Technische Mindestanforderungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und qualität werden eingehalten Fristgerechte und vollständige Abrechnung muss möglich sein Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnung (u.a. Datenformate und Übermittlungszeitpunkte) Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. W. Nick, Das neue EnWG: Netzzugangsverordnung Strom 9

Datenerfassung und Datenaustausch (2) Netzbetreiber behält Datenhoheit in seinem Netzgebiet ist der einzige, der über alle Kunden informiert sein muss! 22 NZV: Der Datenaustausch zur Anbahnung und zur Abwicklung der Netznutzung zwischen Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen und Netznutzern erfolgt elektronisch. Der Datentransfer hat unverzüglich in dem von der Regulierungsbehörde vorgegebenen, bundesweit einheitlichen Format zu erfolgen. Die Betreiber von Elektrizitätsversor-gungsnetzen stellen sicher, dass der Datenaustausch in einheitlichen Prozessen erfolgt, die eine größtmögliche Automatisierung ermöglichen. Basis vermutlich best practice Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. W. Nick, Das neue EnWG: Netzzugangsverordnung Strom 10

Informations- und Dokumentationspflichten Veröffentlichungspflichten im Internet Netzrelevante Daten, unverzüglich zumindest im Internet ( 17 Abs. 2 NZV) bis 10.000 Geldbuße die Jahreshöchstlast und den Lastverlauf; die Netzverluste je Spannungsebene und Umspannung; die Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden und die Summenlast der Netzverluste; die Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden und die Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens; Höchstentnahmelast und der Bezug aus der vorgelagerten Netzebene; Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf Höhe der Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene des Vorjahres und durchschnittliche Beschaffungskosten der Verlustenergie (zum 1. April, 10 Abs. 2 NEV) Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. W. Nick, Das neue EnWG: Netzzugangsverordnung Strom 11

Veröffentlichungspflichten im Internet und Datenweitergabe an Netzkunden Internet: Ergebnisse der Differenzbilanzkreise jährlich ( 12 Abs. 3 NZV) Einheitliche monatliche Marktpreise zur Abrechnung von Mehrund Mindermengen ( 13 Abs. 3 NZV) Engpässe, einschließlich Begründung ( 15 Abs. 4 NZV) Daten zur Abrechnung und Verminderung von Bilanzkreisabweichungen elektronisch unverzüglich an andere Netzbetreiber und Bilanzkreisverantwortliche ( 4 Abs. 4 NZV) Prognose über Jahresverbrauch jedes Lastprofilkunden an Lieferanten oder Netznutzer ( 13 Abs. 1 NZV) REGTP kann Festlegungen über die Veröffentlichung weiterer Daten treffen ( 27 Abs. 12 NZV) Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. W. Nick, Das neue EnWG: Netzzugangsverordnung Strom 12

Ausgewählte weitere Informations- und Dokumentationspflichten aus EnWG und NEV Strukturmerkmale ( 27 Abs. 2 NEV) Netznutzungsentgelte (( 26 Abs. 2 und 27 Abs. 1 NEV) Bei Erhöhungen: 3 Monate vor Wirksamwerden ( 21 Abs. 1 NEV) Technische Mindestanforderungen ( 19 Abs. 1 EnWG) Bedingungen für Netznutzung einschließlich Musterverträge ( 20 Abs. 1 EnWG) Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung ( 18 Abs. 1 EnWG) 28-Bericht : Vollständige Dokumentation der Kalkulation sowie der Verprobung der Netzentgelte ( 28 NEV) Geprüfter Jahresbericht an RegTP ( 10 Abs. 1 und 5 EnWG) Jahresbericht über Versorgungsstörungen ( 54 EnWG) für Strom und Gas Vollständige Darstellung der Kosten und Erlöslage ( 24 Abs. 4 und 21 Abs. 2 NEV) Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. W. Nick, Das neue EnWG: Netzzugangsverordnung Strom 13

weitere Berichte Neu (lt. EnWG-Entwurf Stand 14.3.2005): 12 Abs. 4: Bericht über Netzzustand und Netzausbauplanung Netzauslastung der vergangenen 2 Jahre Altersstruktur der Betriebsmittel und Erneuerungsbedarf 15-Jahres-Prognose der zu erneuernden bzw. zu erweiternden Kapazitäten 5-Jahres-Plan über konkrete Projekte Für Elektrizitätsverteilnetzunternehmen mit mehr als 10.000 Kunden erstmals 12 Monate nach Inkrafttreten, dann alle 2 Jahre 8 Abs. 5: Gleichbehandlungsprogramm Verbindliche Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts Zum 31.3. Bericht über die Maßnahmen des Vorjahres an REGTP Seit der neuesten Version gilt 8 Abs. 5 auch für Unternehmen, die unter die de-minimis-regel fallen!! Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. W. Nick, Das neue EnWG: Netzzugangsverordnung Strom 14

Folgen der Datenermittlung, -haltung und Veröffentlichung für Netzbetreiber: Mit den zu veröffentlichenden (und wenigen weiteren) Daten werden Netzbetreiber gläsern Die veröffentlichten Netznutzungsentgelte und die dafür verwendeten Gleichzeitigkeitsfunktionen müssen mit den weiteren Daten zusammenpassen Ermittlung der entsprechenden Daten ist z.t relativ aufwändig Gefahr bei größeren Unternehmen, dass von unterschiedlichen Stellen sich widersprechende Daten herausgegeben werden Herausforderung für kleinere Unternehmen besonders hoch Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. W. Nick, Das neue EnWG: Netzzugangsverordnung Strom 15

Mögliche strategische Antwort: Regulierungsmanagement Mögliche Lösung: Aufbau eines strategisch/operativen Regulierungsmanagement als zentrale Stelle zur Koordination sämtlicher Anfragen Strategisch Antizipation der Maßnahmen der Regulierungsbehörde Analyse der resultierenden praktischen Konsequenzen Operativ Ermittlung der regulatorischen Daten (u.a. Kostenkalkulation) Veröffentlichung von Daten und Berichten (z.b. Strukturdaten) Beantworten von Daten- und Informationsanfragen Für kleinere Unternehmen ggf. Kooperation unter Einschaltung externer Unterstützung Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. W. Nick, Das neue EnWG: Netzzugangsverordnung Strom 16

Zusammenfassung Netzzugangsverordnung bietet neue Pflichten und Herausforderungen für Netzbetreiber Getrennte Energiebeschaffung für Netzbetreiber muss aufgebaut werden strategische Entscheidung für geeignetes Lastprofilverfahren in Abstimmung zwischen Vertrieb und Netz Erhebliche Belastung und Koordinationsaufwand für Ermittlung, Bereitstellung und Veröffentlichung der geforderten Daten Lösung: Regulierungsmanagement Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. W. Nick, Das neue EnWG: Netzzugangsverordnung Strom 17

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Dr.-Ing. Wolfgang Nick E-Bridge Consulting GmbH Meckenheimer Allee 67-69 D-53115 Bonn Tel. +49 228 9090612 Fax. +49 228 9090629 Mail: wnick@e-bridge.com Web www.e-bridge.de Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. W. Nick, Das neue EnWG: Netzzugangsverordnung Strom 18