Strafrecht I Allgemeiner Teil 1 Tatbestandslehre Prof. Dr. D. Klesczewski
Materialien https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/ Strafrecht I AT 1 Hinweise Zum Vertiefen: Klesczewski, AT, 3. Aufl., Rn. 77-93, 111-118 Nächste Woche keine Vorlesung wegen Reformationstag Zur Vorbereitung auf die AG: Klesczewski, AT, 3. Aufl., Rn. 155-176 24.10.2017 Tatbestandslehre - Prof. Dr. Klesczewski 2
Wiederholung Höchstwert = Menschenwürde ( Rechtsfähigkeit) Straftat = eigenmächtiger Angriff auf fremde Rechtsfähigkeit Bestimmtheitsgrundsatz Verbot unbestimmter Gesetze Analogieverbot Verbot von strafbegründendem Gewohnheitsrecht Rückwirkungsverbot 24.10.2017 Tatbestandslehre - Prof. Dr. Klesczewski 3
Deliktsaufbau I. Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld IV. Sonstige Strafbarkeitsbedingungen 24.10.2017 Tatbestandslehre - Prof. Dr. Klesczewski 4
Deliktsaufbau I. Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld IV. Sonstige Strafbarkeitsbedingungen 24.10.2017 Tatbestandslehre - Prof. Dr. Klesczewski 5
( System -) Tatbestand Garantietatbestand Fehlen v. Rechtfertigungsgründen Fehlen v. Entschuldigungsgründen 24.10.2017 Tatbestandslehre - Prof. Dr. Klesczewski 6
Tatbestand des Vorsatzdeliktes I. Tatbestand (Tb) A. Obj. Tb. B. Subj. Tb.: Vorsatz 24.10.2017 Tatbestandslehre - Prof. Dr. Klesczewski 7
Tatbestand des Vorsatzdeliktes I. Tatbestand (Tb) A. Obj. Tb. (1. Tatsubjekt) 2. Erfolg 3. Handlung 4. Kausalität 5. Obj. Zurechnung B. Subj. Tb.: Vorsatz 24.10.2017 Tatbestandslehre - Prof. Dr. Klesczewski 8
Tatbestand des Vorsatzdeliktes I. Tatbestand (Tb) A. Obj. Tb. 1. Tatsubjekt: z. B. 348 I: Amtsträger 2. Erfolg 3. Handlung 4. Kausalität 5. Obj. Zurechnung B. Subj. Tb.: Vorsatz 24.10.2017 Tatbestandslehre - Prof. Dr. Klesczewski 9
Tatbestand des Vorsatzdeliktes I. Tatbestand (Tb) A. Obj. Tb. (1. Tatsubjekt) 2. Erfolg 3. Handlung 4. Kausalität 5. Obj. Zurechnung B. Subj. Tb.: Vorsatz 24.10.2017 Tatbestandslehre - Prof. Dr. Klesczewski 10
Tatbestand des Vorsatzdeliktes I. Tatbestand (Tb) A. Obj. Tb. (1. Tatsubjekt) 2. Erfolg a) Verletzung des Tatobjekts (z. B. Gesundheitsbeschädigung, 223 I StGB) b) Kein Einverständnis (z. B. 123 I StGB) oder keine Einwilligung des Verletzten (-> 28. 11. 17) 24.10.2017 Erfolg - Prof. Dr. Klesczewski 11
Tatbestand des Vorsatzdeliktes I. Tatbestand (Tb) A. Obj. Tb. (1. Tatsubjekt) 2. Erfolg 3. Handlung 4. Kausalität 5. Obj. Zurechnung B. Subj. Tb.: Vorsatz 24.10.2017 Handlung - Prof. Dr. Klesczewski 12
Handlung (i. S. d. obj. Tb) Die A fuhr mit ihrem PKW bei offenem Seitenfenster auf eine leichte Kurve zu als eine Fliege in das Wageninnere gelangte. Während A die Kurve durchfuhr, flog das Insekt in ihr Auge. Dies wahrnehmend, sah sich A zu einer ruckartigen Abwehrbewegung des rechten Armes veranlasst, die sich auf das Steuer übertrug und so den PKW Richtung auf die andere Fahrbahnseite fahren ließ. Es kam zu einem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden PKW, dessen Fahrer F infolge des Unfalls verstarb (OLG Hamm, NJW 1975, S. 657). 24.10.2017 Handlung - Prof. Dr. Klesczewski 13
Handlung (i. S. d. obj. Tb) Jedes menschliche Verhalten, es sei denn Physische Gewalt Reflexe Bewusstlosigkeit 24.10.2017 Handlung - Prof. Dr. Klesczewski 14
Tatbestand des Vorsatzdeliktes I. Tatbestand (Tb) A. Obj. Tb. (1. Tatsubjekt) 2. Erfolg 3. Handlung 4. Kausalität 24.10.2017 Kausalität - Prof. Dr. Klesczewski 15
Äquivalenztheorie Positive Formel: Jede gesetzmäßige Bedingung des Erfolgseintritts. Negative Formel: Jede Bedingung, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele. Kenntnis des Naturgesetzes nötig Fall 4.5 24.10.2017 Kausalität - Prof. Dr. Klesczewski 16
Kumulative Kausalität Überholende Kausalität Kausalität Alternative Kausalität 1 Alternative Kausalität 2 24.10.2017 Kausalität - Prof. Dr. Klesczewski 17
Kumulative Kausalität Zwei notwendige Bedingungen wirken zusammen. Fall 4.1 Kausalität des Handelns von A und B 24.10.2017 Kausalität - Prof. Dr. Klesczewski 18
Überholende Kausalität Zwei ex ante betrachtet hinreichende Bedingungen wirken auf den Erfolg hin. Fall 4.2 Die eine wirkt schneller als die andere: überholender Kausalvorgang. Handeln von B ist ursächlich. Die andere wird von der ersten verdrängt: überholter Kausalvorgang. Handeln von A ist nicht ursächlich. 24.10.2017 Kausalität - Prof. Dr. Klesczewski 19
Alternative Kausalität 1: Doppelkausalität Zwei ex ante betrachtet hinreichende Bedingungen bewirken den Erfolg Fall 4.3 Ex post sind sie zu notwendigen Bedingungen reduziert: Sonderfall der kumulativen Kausalität Sowohl das Handeln von A als auch das von B ist ursächlich. 24.10.2017 Kausalität - Prof. Dr. Klesczewski 20
Alternative Kausalität 2 Zwei ex ante betrachtet hinreichende Bedingungen werden gesetzt. Fall 4.4 Es ist nicht geklärt, ob eine von beiden allein gewirkt hat, und wenn ja, welche. Es ist nicht geklärt, ob beide zusammen gewirkt haben. Keine Kausalität feststellbar, nicht bei A und nicht bei B! NK-StGB/Puppe, Vor 13 Rn. 80 ff. 24.10.2017 Kausalität - Prof. Dr. Klesczewski 21