Rechtsfolgen der Tat. Einführung Prof. Dr. D. Klesczewski
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- Ralph Geier
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1 Rechtsfolgen der Tat Einführung Prof. Dr. D. Klesczewski
2 Materialien Vorlesungsgliederung Literaturliste Fallsammlungen Skript Folien Rechtsfolgen der Tat Hinweise Zum Vertiefen: Kett-Straub/Kudlich, Sanktionenrecht, 2017 (erscheint wohl im Laufe des Herbstes) Meier/Noetzel, Fallsammlung zum Sanktionenrecht, 2009 Streng, Strafrechtliche Sanktionen, 3. Aufl., Einführung - Prof. Dr. Klesczewski 2
3 Zum Einstieg Fall 1.1 Die A lebte mit P in dessen Haus. Ihre Beziehung entwickelte sich zunächst harmonisch, wurde aber durch die Eifersucht der A zusehends überschattet. Eines Tages besuchten beide eine Tanzveranstaltung. Nachdem die A einen Wutanfall bekommen hatte, weil der P sich mit einer anderen Frau unterhalten hatte, kam es zu einer Tätlichkeit des P gegen A. Auf dem Heimweg stritten beide. Zuhause angekommen, forderte der P die A auf, ihre Sachen zu packen und zu verschwinden. Daraufhin erstach die A den P wutentbrannt mit einem Küchenmesser. Das LG hat sie zu einer Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren verurteilt Einführung - Prof. Dr. Klesczewski 3
4 Prüfungsaufbau: Rechtsfolgen 1. Strafbarkeit 2. Strafrahmenwahl 3. Strafzumessung 4. Strafbemessung: Unbedingte o. bedingte Verurteilung 5. Nebenstrafe u./o. Nebenfolgen 6. Maßregeln 7. Maßnahmen 8. Gesamtabstimmung des Rechtsfolgenausspruchs Einführung - Prof. Dr. Klesczewski 4
5 Zum Einstieg Fall Strafbarkeit der A wegen des Erstechens des P Totschlag, 212 I StGB 2. Strafrahmenwahl I StGB: nicht unter 5 Jahre (Obergrenze? 38 II: 15 Jahre) StGB: 1-10 Jahre (Alkoholisierung, Affekt) 2.3. Fall spielt vor 1998: 213 a. F.: 6 Monate - 5 Jahre 3. Strafzumessung 4. Maßnahme: Einziehung des Messers, 74 I StGB (?) 5. Gesamtabstimmung Einführung - Prof. Dr. Klesczewski 5
6 Strafrecht I AT 1 Grundbegriffe Höchstwert unserer Verfassung: Würde des Menschen, Art. 1 Abs. 1 GG Rechtsfähigkeit Straftat Missachtung der Menschenwürde, Angriff auf Rechtsfähigkeit Verbrechensreaktion in Form der Strafe Kein Schadensersatz Keine polizeiliche Gefahrenabwehr Kein Vollstreckungszwang Was dann? Einführung - Prof. Dr. Klesczewski 6
7 Klassische Definition der Strafe Klassische Definition von Hugo Grotius, De jure belli ac pacis libri tres, 1625, 2. Buch, 20. Kap., 1 I: Poena est malum passionis, quod infligitur propter malum actionis. Strafe ist das Erleiden eines Übels, das zugefügt wird, wegen des Ausübens eines Übels. Fragen: Was meint hier Übel? 40 StGB 2 StVollzG -> Partielle Aberkennung von Rechtsfähigkeit Einführung- Prof. Dr. Klesczewski 7
8 Strafrecht I AT 1 Begriff der Strafe Strafe ist eine dem Täter zugefügte Rechtseinbuße wegen seiner Straftat mit der ein sozialethischer Tadel erhoben wird (BVerfGE 22, 49), bzw. genauer: mit dem ihm (zum Tadel) partiell die Rechtsfähigkeit abgesprochen wird Einführung - Prof. Dr. Klesczewski 8
9 Rechtsfolgen Strafen Maßnahmen Hauptstrafen Nebenstrafe, Nebenfolgen Maßregeln, Einziehung, Unbrauchbarmachung Einführung - Prof. Dr. Klesczewski 9
10 Strafen Hauptstrafen Nebenstrafen Freiheitsstrafe, 38 f. ( 56 ff.) Geldstrafe, 40 ff. ( 59 ff.) Fahrverbot, 44 Nebenfolgen, 45 ff Einführung - Prof. Dr. Klesczewski 10
11 Strafzwecke Schuldausgleich als Grundlage, 46 I 1 StGB Strafe als Vergeltung Begründung: negative Verteilungsgerechtigkeit Kritik: Willensfreiheit ist nicht nachweisbar. Verdoppelung des Unrechts schafft kein Recht Einführung - Prof. Dr. Klesczewski 11
12 Strafzwecke Verteidigung durch Rechtsordnung, 47, 56, 59 StGB Generalprävention: Strafe als Normbekräftigung Begründung: Ohne Strafandrohung wird kein Gesetz eingehalten Ohne Widerspruch gegenüber der Tat ist die Geltung der Norm aufgehoben Kritik: Wirkung nur selten nachweisbar Der Täter wird als bloßes Objekt der Normbekräftigung behandelt Einführung - Prof. Dr. Klesczewski 12
13 Strafzwecke Einwirkung auf den Täter, 47 ( 56) StGB These: Strafe als Rückfallvorbeugung Begründung: Strafrecht ist Schutzrecht. Kritik: Den positiven Wirkungen des Strafvollzuges stehen negative Wirkungen gegenüber. Der Täter wird zum bloßen Objekt gemacht Einführung - Prof. Dr. Klesczewski 13
14 Vereinigungstheorie (h. M.) Schuldausgleich bestimmt Ober- und Untergrenze der Strafe Ausfüllung des Schuldrahmens durch Prävention Einführung - Prof. Dr. Klesczewski 14
15 Subsidiarität Subsidiarität: Vorrang familiärer oder gesellschaftlicher Streitbereinigung Beispiele: Antragsdelikte: 123 II, 194 I, 230 I, 247 StGB Tätige Reue: 24, 306e I StGB TOA: 46a StGB sonstiges Nachtatverhalten: 46b StGB; 153, 153a, 153b StPO Relative Subsidiarität : 56 StGB (Fall 1.2) 47 StGB (Fall 1.3) Einführung - Prof. Dr. Klesczewski 15
16 Bestimmtheitsgrundsatz Objektivität: Demokratische Entscheidung als Objektivitätsgarantie Strafbar nur die Tat, die zuvor durch förmliches Gesetz als strafbar bestimmt worden ist, Art. 103 Abs. 2 GG Bei Rechtfolgen besonders relevant: Verbot einer gesetzlich unbestimmten Rechtsfolge (zu 43a StGB a. F.: BVerfGE 105, 135) Gesetzliche Bestimmtheit der Strafart Gesetzliche Bestimmung einer (deliktsspezifisch konkretisierbaren) Ober- und Untergrenze Angabe von Leitlinien zur Strafzumessung Rückwirkungsverbot, 2, 8 StGB (Fall 1.1) Einführung - Prof. Dr. Klesczewski 16
17 Einflüsse des internationalen Rechts EMRK: Insbesondere Art. 5, 7: EGMR, NJW 2010, S Anwendungsvorrang des Rechts der Europäischen Union Neutralisierung zu hoher Rechtsfolgenbestimmungen (Fall 1.4) Neutralisierung von Strafe als angemessener Rechtsfolge überhaupt (Fall 1.5) Komplementaritätsprinzip des Völkerstrafrechts Art. 17 Rom Statut Einführung - Prof. Dr. Klesczewski 17
18 Prüfungsaufbau: Rechtsfolgen 1. Strafbarkeit 2. Strafrahmenwahl (z. B. 49 StGB) 3. Strafzumessung ( 46, 50 StGB) 3.1 Regelfall Bildung des Schuldrahmens Präventive Aspekte 3.2 Grenzfall: Absehen von Strafe (z. B. 60 StGB) 3.3 Entscheidung über die Strafart(en) ( 41, 47 StGB) 3.4 Festlegung der Höhe der Einzelstrafe 4. Strafbemessung: Unbedingte o. bedingte Verurteilung ( 56 ff., 59 ff. StGB) 5. Nebenstrafe u./o. Nebenfolgen ( 44 ff.) 6. Maßregeln ( 61 ff. StGB) 7. Maßnahmen ( 73 ff. StGB) 8. Gesamtabstimmung des Rechtsfolgenausspruchs Einführung - Prof. Dr. Klesczewski 18
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