Damen und Herren Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg aus dem Landkreis Esslingen 21. Juni 2018 Kostentragung für Geduldete und Gestattete/ Liquidität des Landkreises Esslingen Sehr geehrte Abgeordnete, dem Landkreis Esslingen ist es mit Unterstützung seiner Städte und Gemeinden gelungen, die große Zahl der Flüchtlinge unterzubringen, zu betreuen und mit dem Notwendigsten zu versorgen. Ein Integrationsplan des Landkreises ist in Umsetzung. Sorgen bereiten uns jedoch zwei Sachverhalte, die die Finanzierung der Kosten der Flüchtlinge betreffen. Hier gilt es dringend eine Lösung zu finden. In Baden-Württemberg haben die Landkreise die Kosten für die Geduldeten und Gestatteten in der Anschlussunterbringung zu tragen. Die Beschränkung des Landes auf die Kostenerstattung in der vorläufigen Unterbringung und die des Bundes auf die Mitfinanzierung der Anerkannten im SGB II, ist weder fair noch sachgerecht. Andere Bundesländer tragen bereits die Kosten für die Gestatteten und Geduldeten in der Anschlussunterbringung mit. Bund und Land bestimmen alleine, wie lange die Kosten für Gestatte und Geduldete in der Anschlussunterbringung zu tragen sind. Sie steuern die Dauer der Verfahren und den Vollzug der Abschiebung. Die Fragen der Kostenträgerschaft für diese Personengruppen sind Gegenstand laufender Verhandlungen zwischen dem Innenministerium und dem Landkreistag.
- 2 - Ich möchte Sie, als Abgeordnete aus dem Landkreis Esslingen, darauf hinweisen, dass das Land seiner Verantwortung auch an dieser Stelle gerecht werden muss. Beim Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) handelt es sich um eine Pflichtaufgabe nach Weisung. Das AsylbLG ist kein soziales Regelsystem. Es handelt sich um Leistungen während des Asylverfahrens bis zur Anerkennung bzw. nach Ablehnung zur Überbrückung bis zur Ausreise oder Abschiebung. Daher erlaube ich mir die Bitte an Sie zu richten, die Forderung des Landkreistags nach einer voll umfänglichen Kostenübernahme des Landes für Gestattete und Geduldete in der Anschlussunterbringung zu unterstützen. Lassen Sie mich darüber hinaus weiter ein haushaltsrechtliches Problem ansprechen, das beim Landkreis Esslingen zunehmend an Dringlichkeit gewinnt. Im Haushaltszwischenbericht im Juli dieses Jahres werde ich darauf hinweisen müssen, dass die Erstattung unserer Aufwendungen für die Flüchtlingsunterbringung durch das Land nur mit deutlicher Verzögerung stattfindet. Ende 2017 war der Landkreis mit rd. 42 Mio. für das Land in Vorleistung. Daher standen nur noch 2,2 Mio. an liquiden Mitteln zur Verfügung. Dies entspricht nicht den haushaltsrechtlichen Vorgaben einer Mindestliquidität. Außerdem hat es negative Auswirkungen auf die Finanzierung von Investitionsvorhaben bzw. die Verschuldung und wird sich voraussichtlich in der Höhe der Kreisumlage für das Jahr 2019 niederschlagen. Daher ist eine rasche Erstattung der flüchtlingsbedingten Kosten durch das Land dringend erforderlich. Sollten nicht alsbald Lösungen für die beschriebenen Sachverhalte zu finden sein, werden sie sicher zu kommunalpolitischen Diskussionen führen, was ich mit Blick auf die Kommunalwahlen im nächsten Jahr für sehr kritisch erachte. Mit freundlichen Grüßen Heinz Eininger
Herrn Regierungspräsidenten Wolfgang Reimer Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstr. 21 70565 Stuttgart 09. Juli 2018 Kostenerstattung des Landes bei der vorläufigen Unterbringung - Auswirkungen auf die Liquidität des Landkreises Esslingen Sehr geehrter Herr Regierungspräsident, die Kostenerstattung des Landes an die Stadt- und Landkreise wegen der vorläufigen Unterbringung und im Wege der nachlaufenden Spitzabrechnung führt zu erheblichen Liquiditätsproblemen. Ich werde im Rahmen des Haushaltszwischenberichts 2018 und der Vorlage des Jahresabschlusses 2017 in den Gremien des Landkreises Esslingen darüber in den nächsten Tagen berichten müssen. Es erscheint mir wichtig, Sie, sehr geehrter Herr Regierungspräsidenten, als unsere Rechtsaufsicht, hiervon in Kenntnis zu setzen. Ende des Jahres 2017 verfügte der Landkreis Esslingen über eine Liquidität von 2,2 Mio.. Damit hat der Landkreis nicht einmal ein Viertel der notwendigen Mindestliquidität in Höhe von 9,4 Mio. erreicht. Ursache hierfür ist die zeitliche Verzögerung der Kostenerstattung für die Aufwendungen der Asylbewerber durch das Land. Zum Jahresende 2017 musste der Landkreis Esslingen mit rd. 42 Mio. gegenüber dem Land in Vorleistung gehen. Nach unserer Prognose wird sich bis zum Jahresende 2018 die Situation noch verschärfen. Dadurch wird die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts in Frage gestellt. Eine Vorfinanzierung über die Kreisumlage mit den sprechenden Auswirkungen auf alle kommunalen Haushalte erscheint mir, auch im Hinblick auf die Kommunalwahl im Jahr 2019, ausgesprochen schwierig zu sein. Ich bitte Sie daher, sich dringend für eine zeitnahe Kostenerstattung einzusetzen. Im Einzelnen: Nach wie vor ist das Jahr 2015 noch nicht vollständig abgerechnet. Auch die Abrechnung der Jahre 2016 und 2017 laufen mit einem erheblichen Zeitverzug. Es werden immer neue Nachweise, Begründungen und Stel-
- 2 - lungnahmen angefordert, die selbstverständlich mit größter Sorgfalt beantwortet werden, die aber den Erstattungsprozess in die Länge ziehen. Auch ist es nicht nachvollziehbar, warum die zusätzlichen Verwaltungskostenbeiträge für die Leistungssachbearbeitung bis dato nicht erstattet wurden. Der Landkreis ging und geht mit erheblichen finanziellen Mitteln in Vorleistungen, die für die sonstige Aufgabenerfüllung der kommunalen Seite fehlen. Konkret handelt es sich zum jährlichen Stichtag 31.12. um folgende Beträge: Leistungssachbearbeitung 2015 0,5 Mio. Spitzabrechnung 2015 0,9 Mio. Spitzabrechnung 2016 18,3 Mio. Spitzabrechnung 2017 22,1 Mio. Forderung an das Land 41,8 Mio. Diese ausstehenden Zahlungen des Landes fehlen in der Liquidität des Landkreises Esslingen, was anschaulich aus der folgenden Darstellung ersichtlich wird: Liquiditätsbestand Ende 2014 rd. 44,4 Mio. Liquiditätsbestand Ende 2015 rd. 32,0 Mio. Liquiditätsbestand Ende 2016 rd. 27,6 Mio. Liquiditätsbestand Ende 2017 rd. 2,2 Mio. voraussichtlicher Liquiditätsbestand Ende 2018 10,2 Mio. Die Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechts fordern in 22 Abs. 1 GemHVO einen Mindestbestand der Liquidität. Dieser liegt für den Landkreis Esslingen Ende 2017 bei 9,4 Mio.. Gleiches gilt voraussichtlich noch in erheblich höherem Umfang für das Haushaltsjahr 2018 und die Haushaltsplanung 2019. Die Liquiditätsproblematik entsteht durch die zeitverzögerte Kostenerstattung. So erhalten wir nach Ablauf der ersten sechs Monate des Aufenthalts eines Flüchtlings in der vorläufigen Unterbringung eine nicht auskömmliche vorläufige Pauschale erstattet. Mit einem Zeitversatz von zwei Jahren erhalten wir dann einen 80 %-igen Abschlag auf die Spitzabrechnung. So ist der Abschlag 2015 am 28. Juli 2017 und die Abschlagszahlung für 2016 am 18. April 2018 beim Landkreis Esslingen eingegangen. Die Schlusszahlungen in beiden genannten Fällen sind weiterhin offen. Hinzu kommt die Vorfinanzierung des Jahres 2018, welche auf eine vergleichbare Größenordnung, wie im Jahr 2017 geschätzt wird. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Forderung gegenüber dem Land Ende 2018 in ähnlicher Höhe wie Ende 2017 bestehen wird. Diese Abrechnungspraxis des Landes treibt den Landkreis in die Kassenkredite. Eine Änderung dieser Praxis ist dringend geboten. Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen. Mit freundlichen Grüßen Heinz Eininger
Herrn Minister Thomas Strobel Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg Postfach 103465 70029 Stuttgart 09. Juli 2018 Kostenerstattung des Landes bei der vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Minister, die zeitliche verzögerte Kostenerstattung des Landes bei der vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen führt mittlerweile beim Landkreis Esslingen zu erheblichen Liquiditätsproblemen, die ich im Rahmen der Haushaltszwischenberichtserstattung in den Kreisgremien darstellen muss. Ende 2017 war der Landkreis mit rd. 42 Mio. für das Land in der Vorleistung. Daher standen nur noch 2,2 Mio. an liquiden Mitteln zur Verfügung. Dies entspricht nicht den haushaltsrechtlichen Vorgaben einer Mindestliquidität. Außerdem hat dies negative Auswirkungen auf die Finanzierung von Investitionsvorhaben bzw. die Verschuldung und wird sich voraussichtlich in der Höhe der Kreisumlage für das Jahr 2019 niederschlagen. Daher ist eine rasche Erstattung der flüchtlingsbedingten Kosten durch das Land dringend erforderlich. Sollten nicht alsbald Lösungen für den beschriebenen Sachverhalt zu finden sein, würde dies sicher zu kommunalpolitischen Diskussionen führen, was ich mit Blick auf die Kommunalwahlen im nächsten Jahr für sehr kritisch erachte. Ich bitte Sie ebenso herzlich wie dringend, um eine Lösung besorgt zu sein. Wir setzen nach wie vor auf die Zusage der Landesregierung, die Kosten der vorläufigen Unterbringung im Wege der nachlaufenden Spitzabrechnung zu übernehmen. Wir vertrauen darauf, dass wir vom Land dauerhaft und auskömmlich in dieser staatlichen Aufgabe unterstützt werden. Wegen weiterer Einzelheiten zur geschilderten Problematik verweise ich auf das im Anhang beigefügte Schreiben an Herrn Regierungspräsidenten Wolfang Reimer. Mit freundlichen Grüßen Heinz Eininger Anlage