BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF



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Transkript:

BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF der LANDESGRUPPE BRANDENBURG der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Mitglieder: Michael Stübgen, MdB (Vorsitzender der Landesgruppe) Jens Koeppen, MdB (Stellvertretender Vorsitzender) Uwe Feiler, MdB Hans-Georg von der Marwitz, MdB Martin Patzelt, MdB Katherina Reiche, MdB Jana Schimke, MdB Sebastian Steineke, MdB Dr. Klaus-Peter Schulze, MdB Inhaltsverzeichnis: Nr. 04 / 2014 (31. Januar 2014) 1. Vorwort des Landesgruppenvorsitzenden 2. Bundeskabinett verabschiedet Rentenpaket 3. Zahl der Bafög-Geförderten weiter gestiegen 4. Eckwerte des Arbeitsmarktes im Januar 2014 5. Kurz notiert Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, am Montag hat der Deutsche Bundestag in einer Feierstunde der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Die Gedenkrede hielt der russische Schriftsteller Daniil Granin, der eindrucksvoll an die Leiden der Menschen, den Hunger, die Kälte und den Tod in der belagerten Millionenmetropole Leningrad während der fast 900-tägigen Blockade durch die Wehrmacht erinnerte, die am 27. Januar vor 70 Jahren zu Ende ging. In dieser Woche hat das Bundeskabinett das Rentenpaket verabschiedet, dass wir Ihnen in dieser Ausgabe schwerpunktmäßig vorstellen. Ein Baustein ist die Umsetzung der von uns geforderten Mütterrente. Ab Juli

2014 werden die erhöhten Renten für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern gelten. Allerdings kann es, je nach Dauer des Gesetzgebungsverfahrens, erst zu einer späteren Auszahlung kommen. Insbesondere bei der von der SPD geforderten abschlagfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren zeigt sich, dass es sich um eine sehr komplexe Materie handelt, so dass es im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren noch der Klärung zahlreicher Details und Fragen bedarf. Ihr Michael Stübgen, MdB Landesgruppenvorsitzender 2. Bundeskabinett verabschiedet Rentenpaket Am 1. Juli kommt das neue Rentenpaket. Es passt das Rentensystem an die Lebenswirklichkeit der Menschen an und beseitigt Gerechtigkeitslücken. Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach wie vor die wichtigste Säule der Alterssicherung. Das Vertrauen in die Rente ist auf Dauer nur gesichert, wenn es bei der Rente für alle Generationen verlässlich und gerecht zugeht. Das Rentenpaket tritt am 1. Juli 2014 in Kraft - was steckt drin? Rente mit 63 - Zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente, für alle die seit 45 Jahren Beiträge zahlen Mütterrente - Für alle, die vor 1992 Kinder bekommen haben Erwerbsminderungsrente - Mehr für alle, die aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente gehen müssen Höheres Reha-Budget - Mehr Geld für Rehaleistungen Das Rentenpaket bringt Verbesserungen für Millionen Menschen, die in ihrem Leben viel geleistet haben: sie sind früh ins Arbeitsleben eingestiegen, haben lange und hart gearbeitet, dauerhaft Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und haben Kinder geboren und großgezogen. Gleichzeitig hilft es denen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können oder professionelle Hilfe brauchen, um nach Krankheit oder Unfall wieder zurück in den Job zu finden. Wichtig ist: Niemand bekommt etwas geschenkt. Das Rentenpaket ist verdient. Die Menschen bekommen etwas zurück für die Leistung, die sie erbracht haben: Das neue Rentenpaket ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit. Es ist Ausdruck von Wertschätzung gegenüber Menschen, die über Jahre mit ihrer Arbeit und Lebensleistung den Grundstein für unseren Wohlstand und die gute wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes gelegt haben. 2.1. Rente mit 63 Wer 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit Vollendung des 63. Lebensjahres ab dem 1. Juli 2014 ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Bisher müssen Versicherte für jeden Monat, den sie vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter aus dem Arbeitsleben ausscheiden, dauerhaft Abschlag bei ihrer Rente in Kauf nehmen. Bei der Wartezeit von 45 Jahren wird berücksichtigt: Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit, Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht, 2

Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen, Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, Zeiten, in denen Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld bezogen wurde, Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wurde, Zeiten, in denen Übergangsgeld bezogen wurde, Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung, Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld, Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld (Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers), Ersatzzeiten. Nicht berücksichtigt werden Zeiten der Dauer- und Langzeitarbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe). Zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente, das heißt zunächst: mit 63 Jahren. Aus der Rente ab 63 wird dann schrittweise die Rente ab 65. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt, können mit 63 eine Rente ohne Abschläge erhalten, sofern sie auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze langsam an, mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Wer also nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat. 2.2. Mütterrente Die Mütterrente verbessert die soziale Absicherung von Rentnerinnen, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben. Sie erhalten einen weiteren Entgeltpunkt für jedes Kind zusätzlich zu ihrem bestehenden 3

Rentenanspruch. Damit sorgt die Mütterrente dafür, dass die Erziehung von Kindern bei der Rente stärker ins Gewicht fällt. Konkret bedeutet das: Mütter (ggf. auch Väter), die von der Regelung profitieren, erhalten pro Monat und Kind einen zusätzlichen (Brutto)Pauschalbetrag von 28,14 Euro in den alten bzw. 25,74 Euro in den neuen Bundesländern. Das entspricht aufs Jahr gerechnet Brutto-Aufschlägen von rund 338 Euro (alte Bundesländer) bzw. rund 309 Euro (neue Bundesländer). Diejenigen, die noch nicht in Rente sind, erhalten für ihre spätere Rente ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Die Mütterrente ist eine Anerkennung für die erbrachte Erziehungsleistung. Frauen und Männer, die vor 1992 Kinder großgezogen haben, hatten nicht die Betreuungsmöglichkeiten und damit Chancen auf Berufstätigkeit, wie Eltern sie heute haben. Viele haben die Arbeit unterbrochen oder ganz aufgegeben, um die Erziehung der Kinder zu übernehmen. Ihre Erziehungsleistung soll stärker gewürdigt werden als bisher. Von der neuen Mütterrente profitieren alle Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben das sind 2014 allein gut 9,5 Millionen Frauen (und auch einige Männer) deutschlandweit. Die Verbesserung der Mütterrente führt zu jährlichen Kosten von derzeit rund 6,7 Milliarden Euro. Diese Kosten können in den nächsten Jahren ohne Beitragssatzerhöhung in der Rentenversicherung finanziert werden. Ab dem Jahr 2019 beteiligt sich der Bund mit zusätzlichen Mitteln an der Finanzierung der neuen Leistungen für Kindererziehung. 2.3. Erwerbsminderungsrente Die so genannte Zurechnungszeit soll um zwei Jahre von 60 auf 62 Jahre verlängert werden. Das heißt, Erwerbsgeminderte werden dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten. Die Verlängerung soll in einem Schritt erfolgen. Von dieser Verbesserung werden alle Versicherten profitieren, die vor Erreichen ihres vollendeten 62. 4

Lebensjahres in eine Erwerbsminderungsrente gehen. Neben der Länge der Zurechnungszeit ist für die Höhe der Erwerbsminderungsrente auch entscheidend, wie diese Zurechnungszeit bewertet wird, d. h., auf welchem Weg der Verdienst ermittelt wird, der für die Zurechnungszeit fortgeschrieben wird. Bislang wird die Zurechnungszeit auf Grundlage des Durchschnittsverdiensts während des gesamten Erwerbslebens bis zum Eintritt der Erwerbsminderung bewertet. Zukünftig sollen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung aus der Berechnung herausfallen, wenn sie die Ansprüche mindern. Ist dies nicht der Fall, dann sollen sie voll mitzählen. Das heißt Einkommenseinbußen z. B. durch Wegfall von Überstunden, Wechsel in Teilzeit oder Krankheit wirken sich zukünftig nicht mehr negativ auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus. Diese Günstigerprüfung wird durch die Rentenversicherung vorgenommen. In den letzten Jahren sind die Erwerbsminderungsrenten nahezu kontinuierlich gesunken. Während der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Neuzugängen im Jahr 2001 noch bei 676 Euro lag, waren es 2012 durchschnittlich nur noch 607 Euro. Diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein können, sind jedoch auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen und müssen auf diese Solidarität vertrauen können. Am Jahresende 2012 bezogen etwa 1,68 Millionen Personen in Deutschland eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Von der Verbesserung profitiert, wer ab dem 1. Juli 2014 in Erwerbsminderungsrente gehen muss. Die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten in Höhe von höchstens 10,8 % bleiben unverändert. Sie wurden 2001 gesetzlich eingeführt und verhindern, dass die Erwerbsminderungsrente als günstigere Alternative zu einer vorzeitigen Altersrente genutzt wird, die nur mit Abschlägen in Anspruch genommen werden kann. Erwerbsminderungsrenten sollen Lohnersatz sein, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer vor Erreichen der Altersrente gesundheitsbedingt gar nicht mehr oder nicht mehr wie bisher arbeiten können. Hintergrund: Wer krankheitsbedingt oder wegen eines Unfalls nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, bekommt Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Damit auch junge Menschen gut geschützt sind, wird bei der Erwerbsminderungsrente zugunsten der Betroffenen so getan, als ob sie noch nach Eintritt der Erwerbsminderung wie bisher weitergearbeitet hätten. Die Lücke im Rentenkonto wird durch die so genannte Zurechnungszeit aufgefüllt, ohne dass dafür Beiträge gezahlt werden müssen. Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit werden durch folgende zwei Maßnahmen besser abgesichert: 5

In den letzten Jahren sind die Erwerbsminderungsrenten nahezu kontinuierlich gesunken. Während der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Neuzugängen im Jahr 2001 noch bei 676 Euro lag, waren es 2012 durchschnittlich nur noch 607 Euro. Diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein können, sind jedoch auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen und müssen auf diese Solidarität vertrauen können. Am Jahresende 2012 bezogen etwa 1,68 Millionen Personen in Deutschland eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. 2.4. Reha-Budget Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt an ihre Versicherten im Bedarfsfall Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Sie ist immer dann zuständig, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten aus gesundheitlichen Gründen bedroht ist. Für diese Rehabilitationsleistungen steht den Trägern der Deutschen Rentenversicherung ein begrenzter (gedeckelter) Geldbetrag zur Verfügung (sog. Reha-Budget). Die Begrenzung der Ausgaben für Rehabilitation ist notwendig, um sicher zu stellensicherzustellen, dass durch einen ungesteuerten Anstieg dieser Ausgaben der gesetzlich festgelegte Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschritten wird. Die Erhöhung wird unter anderem bedingt durch die demografische Entwicklung. Die Generation der Babyboomer ist in einem Alter (45+), in dem Reha-Leistungen häufiger notwendig werden. Dies führt dazu, dass das so genannte Reha-Budget der gesetzlichen Rentenversicherung in den letzten Jahren immer stärker ausgeschöpft und im Jahr 2012 sogar um 12 Millionen Euro überschritten wurde. Um sicherzustellen, dass die Träger der Deutschen Rentenversicherung auch in Zukunft die notwendigen Leistungen zur Rehabilitation an ihre Versicherten erbringen können, ist eine Anpassung an die demografische Entwicklung erforderlich. Bisher war die Anpassung der begrenzten jährlichen Ausgaben für die Leistungen zur Rehabilitation ausschließlich an die entsprechende voraussichtliche Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer angekoppelt. Künftig wird zusätzlich die demografische Entwicklung bei der jährlichen Anpassung der Ausgaben berücksichtigt. Das Reha-Budget wird entsprechend dem größeren Anteil von Menschen, die ins reha-intensive Alter kommen, zusätzlich zur bisherigen Fortschreibung angepasst. Beginnend im Jahr 2014 wird das jährliche Reha-Budget zusätzlich zunächst um rund 100 Mio. Euro erhöht. Diese zusätzliche Erhöhung steigt auf bis zu 233gut 200 Mio. Euro im Jahr 2017 an. Anschließend wird die zusätzliche Erhöhung des Reha-Budgets aufgrund der demografischen Entwicklung wieder abgebaut, weil die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gegangen sind. Die geburtenschwachen Jahrgänge benötigen weniger Reha-Leistungen, da sie schlicht weniger Arbeitnehmer sind. Jeder Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung hat unter bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, wie einer bestimmten Mindestversicherungszeit und persönlichen (medizinischen) Voraussetzungen, Anspruch auf Leistungen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation gegen seinen zuständigen Rentenversicherungsträger. Reha-Leistungen werden aus Beitragsmitteln gezahlt. Eine Begrenzung der Ausgaben ist erforderlich, um zu verhindern, dass diese Ausgaben unbegrenzt steigen und dadurch der gesetzlich festgelegte Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung steigt. Die Begrenzung der Ausgaben führt dazu, dass die Träger der Rentenversicherung verantwortungsvoll und wirtschaftlich handeln und wirklich nur erforderliche Reha-Leistungen bewilligen. 6

3. Zahl der Bafög-Geförderten weiter gestiegen Das Bafög ist ein voller Erfolg. 2012 bekamen so viele junge Menschen wie noch nie diese Ausbildungsförderung. Die Ausgaben stiegen um fast 18 Prozent auf 3,34 Milliarden. Das geht aus dem 20. Bafög-Bericht hervor, den das Bundeskabinett jetzt verabschiedet hat. Seit 30 Jahren war die Zahl der Bafög-Empfänger nicht mehr so hoch wie heute. 2012 wurden im Jahresdurchschnitt 630.000 junge Menschen gefördert. Das sind 45.000 oder 7,7 Prozent mehr als 2010. Das ergibt sich aus dem 20. Bafög-Bericht, den das Kabinett beschlossen hat. Von 2010 bis 2012 sind die durchschnittlichen monatlichen Förderbeiträge für Studierende um 2,8 Prozent von 436 auf 448 Euro im Jahr 2012 gestiegen. Die durchschnittlichen Förderbeträge für Schülerinnen und Schüler haben sich um 12,3 Prozent von 357 auf 401 Euro erhöht. Die Ausgaben für die Ausbildungsförderung sind 2012 auf rund 3,34 Milliarden Euro angestiegen. Im Vergleich zu 2010 sind das fast 18 Prozent mehr (2010: 2,84 Milliarden). Das zeigt, dass das Bafög nach wie vor ein zentrales Instrument zur Finanzierung von Ausbildung ist. Auch die Förderung von Auslandsaufenthalten deutscher Auszubildender und die Förderung ausländischer Auszubildender in Deutschland ist gegenüber 2010 um 24 Prozent gestiegen. 54.000 junge Menschen haben Bafög für eine Ausbildung im Ausland genutzt. Der Blick über den Tellerrand stärkt das Selbstvertrauen. Ganz nebenbei wachsen dabei Sprachkenntnisse und Toleranz gegenüber anderen Kulturen. 7

Lieblingsländer deutscher Studenten im Ausland sind nach wie vor die Niederlande, Großbritannien, Österreich und die USA. Bei über 90 Prozent der Auslandsaufenthalte im Jahr 2012 handelte es sich um Studienaufenthalte an Hochschulen. Die Anzahl ausländischer Staatsangehöriger, die eine Ausbildung in Deutschland machen, ist kräftig gestiegen: um elf Prozent von 60.000 auf knapp 67.000. Das zeigt, dass zahlreichen Migrantinnen und Migranten die Integration gelingt. Bafög kommt besonders Studierenden aus unteren Einkommensschichten zugute. Der Bafög-Höchstsatz beträgt 670 Euro. Auch Studenten mit Kindern profitieren davon. Während der Ausbildung können sie einen Kinderbetreuungszuschlag zu ihrem Bedarfssatz in Höhe von 113 Euro monatlich für das erste Kind, 85 Euro für jedes weitere beantragen. Deshalb können Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von ihrer Herkunft und dem Portemonnaie ihrer Eltern eine Ausbildung machen, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Beim Bafög ist die Frauenquote kein Thema. Sowohl bei den Studierenden als auch bei den Schülerinnen und Schülern ist der Anteil weiblicher Geförderter höher gewesen, als der der männlichen Bafög- Empfänger. Zuletzt erreichten Frauen einen Anteil von 52,9 Prozent (- 1 Prozentpunkt). Die männlichen Studenten haben seit 2010 etwas aufgeholt: 2012 erhielten 47,1 Prozent Bafög (2010: 46,1). Mit 38,7 Prozent blieb der Anteil der Schülerinnen und Schüler fast gleich (2010: 38,8%). Die Studentenschaft wird immer unterschiedlicher. Es geht um Teilzeitstudium, eine akademische Ausbildung für beruflich Qualifizierte und um den späteren Studienbeginn nach einigen Jahren Berufserfahrung. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka plant deshalb eine Bafög-Reform, die die Lebenswirklichkeit heutiger Studierender berücksichtigt. Die Bafög-Reform "wird deutlich spürbar sein und die Strukturen verbessern. So zum Beispiel beim Übergang zwischen Bachelor und Master oder bei jungen Eltern, die in Teilzeit studieren", sagte Wanka in einem Interview Ende November vorigen Jahres. In gut 40 Jahren haben mehr als vier Millionen Studierende und über fünf Millionen Schülerinnen und Schüler mit Hilfe des Bafög eine gute Ausbildung gemacht. Deutschland braucht dringender denn je qualifizierte Fachkräfte. Bafög ist deshalb eine wichtige Investition in die Zukunft. 4. Eckwerte des Arbeitsmarktes im Januar 2014 Die Arbeitslosigkeit hat von Dezember auf Januar im Zuge der Winterpause um 263.000 auf 3.136.000 zugenommen. Der Anstieg fällt aber schwächer aus als in den letzten Jahren. Saisonbereinigt ist die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat um 28.000 zurückgegangen. Gegenüber dem Vorjahr waren 2.000 Menschen weniger arbeitslos gemeldet. Im Bereich der Arbeitslosenversicherung (SGB III) waren im Januar 1.104.000 Menschen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Januar 2013 ergibt sich ein Rückgang von 17.000. Insgesamt 1.074.000 Personen erhielten im Januar Arbeitslosengeld; 17.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld II in der Grundsicherung (SGB II) lag im Januar bei 4.367.000. Gegenüber Januar 2013 war dies ein Rückgang von 44.000 Personen. 8,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter sind hilfebedürftig. In der Grundsicherung waren 2.032.000 Menschen arbeitslos gemeldet, 15.000 mehr als vor einem Jahr. Ein Großteil der Arbeitslosengeld II- Bezieher ist nicht arbeitslos gemeldet. Das liegt daran, dass diese Personen erwerbstätig sind, kleine Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder sich noch in der Ausbildung befinden. Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gewachsen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen im Dezember gegenüber dem Vorjahr um 255.000 auf 42,06 Millionen gestiegen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat nach Hochrechnung der BA im November gegenüber dem Vorjahr um 335.000 auf 29,76 Millionen Personen zugenommen. Fast alle Bundesländer verzeichneten einen Beschäftigungsanstieg. Einen leichten Rückgang 8

gab es nur im Saarland und in Sachsen-Anhalt. Auch die Betrachtung nach Branchen zeigt im Vorjahresvergleich weit überwiegend Zuwächse. Das größte Plus gab es bei den Wirtschaftlichen Dienstleistungen (ohne Zeitarbeit) und im Gesundheits- und Sozialwesen. Die Nachfrage nach Arbeitskräften liegt auf einem guten Niveau und zeigt eine leichte Aufwärtstendenz. Saisonbereinigt liegt die Nachfrage um 1.000 im Plus. Im Januar waren 401.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, das waren 4.000 weniger als vor einem Jahr. Besonders gesucht sind zurzeit Fachleute in den Bereichen Verkauf, Mechatronik, Energie und Elektro, Metall-, Maschinen- und Fahrzeugbau, Verkehr und Logistik sowie in Gesundheitsberufen. Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA-X) ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland steigt im Januar um drei Punkte auf 156 Punkte an. Im Nachvermittlungszeitraum von Oktober 2013 bis Januar 2014 waren insgesamt 72.000 Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, die weiterhin, erneut oder erstmalig eine Ausbildung zum sofortigen Eintritt suchten. Bis Januar 2014 haben davon 43.000 junge Menschen noch eine Ausbildungsstelle oder eine Alternative gefunden. Die Zahl der unversorgten Bewerber, die bereits zur Bilanz am 30.09.2013 unversorgt waren, konnte dabei um 9.000 reduziert werden. Gleichzeitig gelang es auch Betrieben, zahlreiche ihrer noch offenen Ausbildungsstellen zu besetzen. 5. Kurz notiert 5.1. Zahl der Pensionierungen von Lehrkräften erreicht 2012 neuen Höchstwert Rund 24.400 verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer wurden im Jahr 2012 in den Ruhestand versetzt. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, ist dies der höchste Wert seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl der Pensionierungen um 17 % (+3.500 Pensionierungen). Damit gab es nochmals einen deutlichen Anstieg gegenüber dem bereits relativ hohen Niveau der Vorjahre. In den Jahren 2007 bis 2011 gingen jährlich durchschnittlich 19.600 verbeamtete Lehrkräfte in den Ruhestand. Zum Vergleich: Vor 1999 gab es pro Jahr nie mehr als 11.000 Pensionierungen. Ursache für das hohe Niveau der letzten Jahre sind die zahlreichen Einstellungen von Lehrpersonal in den 1970er Jahren. Diese werden voraussichtlich auch noch in den kommenden Jahren für eine hohe Zahl an Pensionierungen sorgen. Gleichzeitig wurden 2012 noch nie so wenige Lehrkräfte aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Knapp 3.800 (15 %) der 2012 pensionierten Lehrerinnen und Lehrer waren dienstunfähig (2011: 4.000). Dagegen stieg die Zahl derer, die nach Erreichen einer Altersgrenze in den Ruhestand gingen, auf 20.600 im Jahr 2012 (2011: 16.900). Im Zeitraum 1993 bis 2001 wurde jedes Jahr über die Hälfte der Lehrkräfte aufgrund von Dienstunfähigkeit pensioniert. Nach der Einführung von Versorgungsabschlägen bei vorzeitiger Pensionierung folgte bis 2012 eine nahezu kontinuierliche Abnahme der Dienstunfähigkeit als Grund für den Ruhestandseintritt. Im Durchschnitt waren die Lehrkräfte, die im Jahr 2012 in den Ruhestand versetzt wurden, 63,1 Jahre alt (2011: 62,9). Das durchschnittliche Alter, mit dem Lehrer/-innen wegen Dienstunfähigkeit in Pension gingen, lag bei 58,4 Jahren (2011: 58,2). Insgesamt erhielten zu Beginn des Jahres 2013 rund 326.300 ehemalige Lehrkräfte Pensionsbezüge. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Anstieg um 17.400 Personen oder 5,6 %. 9

5.2. Öffentliche Hand gab 2012 rund 32,2 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe aus Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2012 insgesamt rund 32,2 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sind die Ausgaben damit gegenüber 2011 um 5,6 % gestiegen. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 2,4 Milliarden Euro unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen wendete die öffentliche Hand netto rund 29,8 Milliarden Euro auf. Gegenüber 2011 entspricht das einer Steigerung um 6,8 %. Der größte Teil der Bruttoausgaben (63 %) entfiel mit rund 20,4 Milliarden Euro auf die Kindertagesbetreuung, 7,0 % mehr als 2011. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro wurden netto 18,9 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung ausgegeben. Das waren 8,9 % mehr als im Vorjahr. Ein Viertel der Bruttoausgaben (25%) insgesamt mehr als 8,2 Milliarden Euro wendeten die öffentlichen Träger für Hilfen zur Erziehung auf. Davon entfielen etwa 4,5 Milliarden Euro auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder in anderer betreuter Wohnform. Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe lagen bei 759 Millionen Euro. Weitere gut 5 % der Gesamtausgaben wurden in Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit investiert, zum Beispiel in außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder in Jugendzentren. Bund, Länder und Gemeinden wendeten dafür rund 1,6 Milliarden Euro auf. 5.3. Wirtschaft weiter optimistisch Im Januar hat sich das ifo-geschäftsklima für die gewerbliche Wirtschaft zum dritten Mal in Folge verbessert. Das Stimmungsbarometer der deutschen Wirtschaft stieg auf dem höchsten Stand seit etwa zweieinhalb Jahren. Der ifo-geschäftsklimaindex kletterte im Januar auf 110,6 Punkte im Vergleich zu 109,5 Punkten im Vormonat. Das teilte das Münchner Wirtschaftsforschungsinstitut am Montag mit. Die Bewertung der aktuellen Geschäftslage ist mit 112,4 Punkten auf den höchsten Wert seit Juni 2012 gestiegen. Das ifo-geschäftsklima basiert auf rund 7.000 monatlichen Meldungen von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, des Bauhauptgewerbes, des Großhandels und des Einzelhandels. Die Unternehmen beurteilen ihre gegenwärtige Geschäftslage und teilen die Erwartungen für die nächsten sechs Monate mit. Redaktion: Uwe Schüler, Landesgruppenreferent 10