Marktgemeinde SPANNBERG 2244 Spannberg, Hauptplatz 18 Tel.Nr.: 02538/8497, Fax: DW13 Parteienverkehr: Täglich von 8.00-12.00 Uhr; e-mail: marktgemeinde@spannberg.gv.at Sprechstunden des Bürgermeisters: Montag von 18.00-19.00 Uhr und Freitag von 08.00-09.00 Uhr Lfd Nr. 05/2015 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die S I T Z U N G des GEMEINDERATES am 28. September 2015 in Spannberg, Gemeindeamt Beginn: 19.00 Uhr Die Einladung erfolgte am 17.09.2015 Ende: 20.45 Uhr durch Kurrende *) - Einzelladung *). ANWESEND WAREN: Bürgermeister STIPANITZ Herbert Gf GR WAGNER Eduard GF GR MARZY Herbert GR GRUBER Thomas GR SCHARMITZER Martina GR PLEININGER Robert GR KAUFMANN Sandro Gf GR PETER Rudolf GR GEER Wolfgang GR SEIDLBERGER Christian GR MÜNZKER Gerhard ANWESEND WAREN AUSSERDEM: Franz FALLNBÜGL, Schriftführer 3 Zuhörer ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN: --- Vize-Bgm DEUTSCH Franz GR RESCHENAUER Michael GR DEUTSCH Michael GR GERSTENBAUER Franz NICHT ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN:--- Vorsitzender: Bürgermeister STIPANITZ Herbert Die Sitzung war - NICHT *) - öffentlich Die Sitzung war - NICHT *) - beschlußfähig. ------------------- *) Nichtzutreffendes streichen! Seite 1 von 8
TAGESORDNUNG Pkt. 1.) Begrüßung und Eröffnung; Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls. Pkt. 2.) Gestaltung der Freifläche der Volksschule Spannberg. Pkt. 3.) Grundankauf Fam. Hauser. Pkt. 4.) Geländer bei Volksschule. Pkt. 5.) Gerlinde Wohlmuth; Grundabtretung. Pkt. 6.) Siedlungserweiterung: a.) Verordnung über die Freigabe der Bauland-Aufschließungszone, b.) Vergabe der Bauarbeiten. Pkt. 7.) Margit Straihammer; Ansuchen um Löschung des Wiederkaufsrechtes. Pkt. 8.) Rettungsdienstbeitrag 2016. Pkt. 9.) Fa. Glaser; Verordnung: Ansuchen um Änderung des örtlichen Flächenwidmungsplans. Pkt. 10.) Elektronische Amtstafel. Pkt. 11.) Natur im Garten-Gemeinde. Pkt. 12.) Anschaffung von Hundetoiletten. VERLAUF DER SITZUNG Pkt. 1.) Der Bürgermeister begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates und die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Seitens der Fraktion STS werden 2 Anträge auf Ergänzung des Protokolls der letzten Sitzung eingebracht, erläutert und mit 4 ZUSTIMMUNGEN und 7 GEGENSTIMMEN (ÖVP) abgelehnt. Das Protokoll der letzten Sitzung vom 15.06.2015 wurde mit der Einladung zugestellt daher nicht mehr verlesen, besprochen und mit 7 ZUSTIMMUNGEN und 4 GEGENSTIMMEN (STS) genehmigt. Pkt. 2.) Im Umfeld der Freifläche der Volksschule befindet sich ein Brunnen, der für die Bewässerung dieser Freifläche vorgesehen ist. Nachdem dieser nur wenig Wasser fördert, soll dieser von einer Fachfirma geprüft werden und Anbote für eine Sanierung eingeholt werden. Weiters ist vorgesehen, eine Beschattung (Sonnensegel) für den Sitzbereich zu errichten, um auch bei sommerlichen Temperaturen diese Anlage nützen zu können. Entsprechende Anbote werden eingeholt und in der Sitzung der Volksschulgemeinde, als zuständiges Organ, behandelt. Diese Vorgangsweise wird genehmigt. Der Beschluss erfolgt EINSTIMMIG. Pkt. 3.) Der Bgm berichtet von dem zwischenzeitlich erfolgten Grundankauf der Fam. Falk für die Herstellung des RÜB Spannberg Süd 4 (Langstraße). Wie bereits mehrfach mitgeteilt wurde, wird seitens der Fam. Hauser das Grundstück Nr. 6743 im Ausmaß von 11.238 m² verkauft, welches im Bereich der Wasserlinie für das RÜB Sebastianigasse liegt und für ein Rückhaltebecken geeignet ist. Verhandlungen wurden bereits getätigt und der Verkaufspreis mit 4,-/m² vereinbart. Seitens des Landes NÖ ist dieser Verkaufspreis abgesprochen und wird auch zu Gänze gefördert, bzw. kann in das Projekt mit eingerechnet werden. Der Grundankauf wird genehmigt. Der Beschluss erfolgt EINSTIMMIG. Pkt. 4.) Seite 2 von 8
Der Bgm berichtet über die Freifläche zwischen dem Kindergarten und der Volksschule, welche im Frühjahr ausgeholzt wurde. Dadurch wurden auch der Böschungsbereich bzw. die Stützmauer freigelegt, wodurch nunmehr die Errichtung eines Geländers zur Absturzsicherung erforderlich wird. Es wurden 3 Anbote eingeholt und nach Beratungen entschieden, das Geländer nicht in Holz, sondern aus Metall, als Doppelstabmatten auszuführen. Seitens der Fa. Bauwelt-Koch liegt ein Anbot über 992,16 vor. Nach Beratungen wird vereinbart, das Geländer in Metallausführung zu errichten. Diese Vorgangsweise wird genehmigt. Der Beschluss erfolgt EINSTIMMIG. Pkt. 5.) Frau Gerlinde Wohlmuth errichtet am Seibweg ein Einfamilienwohnhaus. Im Zuge der Vermessung wurde aus Gründen des harmonischen Straßenverlaufes und der Vermeidung von vorstehenden Grundgrenzen die kostenfreie Grundabtretung im Ausmaß von 13 m² an die Marktgemeinde vereinbart. Nach Beratungen wird die Übernahme in das Öffentliche Gut genehmigt. Der Beschluss erfolgt EINSTIMMIG. Pkt. 6.a) Für die Erweiterung der Siedlung Am Hofstadl ist noch der Beschluss der Verordnung über die Freigabe der Aufschließungszone erforderlich. Die beiliegende Verordnung, die einen Teil dieser Niederschrift darstellt, wird verlesen, besprochen und genehmigt. Der Beschluss erfolgt EINSTIMMIG. Pkt. 6.b) Der Bgm berichtet über die Anbotsöffnung für die Erd-, Baumeister- und Installationsarbeiten inkl. Materialanlieferungen für die Abwasserbeseitigungs- und Wasserversorgungsanlage, BA 06,03 Am Hofstadl 2. Es wurden 5 Anbote abgegeben. Fa. ABO, Wienersdorf, 188.841,65 netto Fa. Teerag-Asdag, Parndorf 168.890,61 " Fa. Held+Francke, Mistelbach 172.223,92 " Fa. Pittel & Brausewetter, Zistersdorf 159.887,51 " Fa. MIPO, Gerasdorf 194.884,15 " Nach Überprüfung und Erstellung eines Vergabevorschlages durch das Zivilingenieurbüro Lang wurde die Fa. Pittel & Brausewetter als Bestbieter ermittelt und zur Auftragsvergabe vorgeschlagen. Auch seitens der Förderungsstelle wurden die Anbote überprüft und die Fa. Pittel & Brausewetter auch als Bestbieter ermittelt und die Förderfähigkeit bestätigt. Nach Beratungen wird die Fa. Pittel & Brausewetter mit einer Nettosumme von 159.887,51 " mit den Arbeiten beauftragt. Der Beschluss erfolgt EINSTIMMIG. Pkt. 7.) Frau Margit Straihammer hat die Löschung des Wiederkaufsrechtes zu Gunsten der Marktgemeinde Spannberg für ihr erworbenes Grundstück Am Hofstadl 56 beantragt. Nachdem das Einfamilienwohnhaus bereits errichtet und bewohnt ist, wird die beantragte Löschung des Wiederkaufrechtes genehmigt. Der Beschluss erfolgt EINSTIMMIG. Pkt. 8.) Seitens der Bezirksstelle vom Roten Kreuz Zistersdorf wird zur Erhaltung des Rettungsdienstbetriebes zusätzlich zum jährlichen Aufwand und zur Erhaltung des Fahrzeugstandes neben dem Pflichtbeitrag von 10,60 pro Einwohner noch ein zusätzlicher Betrag von 3.030,- erbeten. Dem steht der Einwand der Stadtgemeinde Zistersdorf entgegen, die die Offenlegung der Finanzen bzw. eine Gebarungseinschau der Bezirksstelle einmahnt. Nach Beratungen wird vereinbart, diesen zusätzlichen Betrag für das Jahr 2016 noch zu leisten Seite 3 von 8
und für 2017 eine Einigung einzufordern, ansonsten keine Zusatzbeträge mehr geleistet werden können. Diese Vorgangsweise wird genehmigt. Der Beschluss erfolgt mit 10 ZUSTIMMUNGEN und 1 STIMMENTHALTUNG (GR Pleininger Robert). Pkt. 9.) GR Thomas Gruber verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal. Nachdem für das RÜB im Nahbereich der Fa. Glaser von der Abt. WA3 als Bauherr die Funktionstüchtigkeit bestätigt wurde, kann nunmehr die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes für die Fa. Glaser aus dem Jahr 2008 fortgeführt werden. Dieses Vorhaben konnte seinerzeit nicht umgewidmet werden, da die geordnete Ableitung der Niederschlagswässer noch nicht geregelt bzw. vorhanden war. Dieses Verfahren wird nun weitergeführt. Die seinerzeit eingebrachte Stellungnahme vom Anrainer Gerhard Dollinger wegen der geänderten Wasserführung wurde durch den Verkauf an die Fa. Glaser bzw. durch die Errichtung des RÜB gegenstandslos und wird zur Kenntnis genommen. Die Verordnung über Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes durch die Änderung von Grünland-Landwirtschaft in Bauland-Betriebsgebiet (die einen Teil dieser Niederschrift darstellt) wird genehmigt. Der Beschluss erfolgt EINSTIMMIG. Pkt. 10.) Der Bgm berichtet vom Antrag seitens der Fraktion STS, das Thema "Elektronische Amtstafel" als Tagesordnungspunkt für diese Sitzung aufzunehmen. Im Sinne einer verantwortungsbewussten und gewissenhaften Prüfung und Vorbereitung für die Behandlung und möglichen Umsetzung des vom STS Klub beantragten TOP wird dieser vertagt. Den Mitgliedern der Fraktion STS wird jedoch aus verwaltungsökonomischen Gründen empfohlen, diesen Tagesordnungspunkt von dem im Gemeindevorstand befindlichen Organ ihrer Fraktion vor der Erstellung der Tagesordnung durch den Gemeindevorstand einzubringen. Diese Vorgangsweise wird genehmigt. Der Beschluss erfolgt mit 7 ZUSTIMMUNGEN und 4 GEGENSTIMMEN (STS). Pkt. 11.) Der Bgm berichtet vom Antrag seitens der Fraktion STS, das Thema "Natur im Garten" als Tagesordnungspunkt für diese Sitzung aufzunehmen. Im Sinne einer verantwortungsbewussten und gewissenhaften Prüfung und Vorbereitung für die Behandlung und möglichen Umsetzung des vom STS Klub beantragten TOP wird dieser vertagt. Den Mitgliedern der Fraktion STS wird jedoch aus verwaltungsökonomischen Gründen empfohlen, diesen Tagesordnungspunkt von dem im Gemeindevorstand befindlichen Organ ihrer Fraktion vor der Erstellung der Tagesordnung durch den Gemeindevorstand einzubringen. Diese Vorgangsweise wird genehmigt. Der Beschluss erfolgt mit 7 ZUSTIMMUNGEN und 4 GEGENSTIMMEN (STS). Pkt. 12.) Der Bgm berichtet vom Antrag seitens der Fraktion STS, das Thema "Hundetoiletten" als Tagesordnungspunkt für diese Sitzung aufzunehmen. Im Sinne einer verantwortungsbewussten und gewissenhaften Prüfung und Vorbereitung für die Behandlung und möglichen Umsetzung des vom STS Klub beantragten TOP wird dieser vertagt. Seite 4 von 8
Den Mitgliedern der Fraktion STS wird jedoch aus verwaltungsökonomischen Gründen empfohlen, diesen Tagesordnungspunkt von dem im Gemeindevorstand befindlichen Organ ihrer Fraktion vor der Erstellung der Tagesordnung durch den Gemeindevorstand einzubringen. Diese Vorgangsweise wird genehmigt. Der Beschluss erfolgt mit 7 ZUSTIMMUNGEN und 4 GEGENSTIMMEN (STS). WEITERE ANFRAGEN Da keine weiteren Anfragen vorliegen, dankt der Bgm. für die konstruktive Mitarbeit und schließt die Sitzung des Gemeindevorstandes um 20,45 Uhr. Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung am genehmigt - abgeändert - nicht genehmigt....... Bürgermeister Schriftführer Vizebürgermeister Geschäftsf. Gemeinderat Geschäftsf. Gemeinderat Seite 5 von 8
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Spannberg beschließt in seiner Sitzung am 28. September 2015 nachstehende Verordnung Freigabe Aufschließungszone (KG Spannberg, Bereich Siedlung Am Hofstadl ) 1 Gemäß 16 Abs. 4 des NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBI. 3/2015 i.d.g.f., wird die im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Spannberg (KG Spannberg) ausgewiesene Bauland Wohngebiet Aufschließungszone nach Erfüllung der festgelegten Freigabebedingung - "Baubeginn auf mindestens 14 der nördlich gelegenen Bauparzellen (entspricht 70 %) gemäß Teilungsentwurf vom Dezember 2007" zur Grundabteilung und Bebauung freigegeben. 2 Die im Örtlichen Raumordnungspramm / Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Spannberg (KG Spannberg) festgelegten Freigabebedingungen für die BW-A - "Baubeginn auf mindestens 14 der nördlich gelegenen Bauparzellen (entspricht 70 %) gemäß Teilungsentwurf vom Dezember 2007" sind erfüllt. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Angeschlagen am: Der Bürgermeister: Abgenommen am: VERORDNUNG Seite 6 von 8
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Spannberg beschließt nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen folgende VERORDNUNG 1 Auf Grund des 25 Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 LGBL. 3/2015 i.d.g.f., wird das örtliche Raumordnungsprogramm für die Marktgemeinde Spannberg dahingehend abgeändert, dass für die auf der hierzu gehörigen Plandarstellung (Plan Nr. 1.500-01/07) rot umrandeten Grundflächen, die auf der Plandarstellung in roter Signatur dargestellte Widmungsart festgelegt wird. 2 Die Plandarstellung ist mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen und liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist in Kraft. Der Bürgermeister: Angeschlagen am: Seite 7 von 8
Abgenommen am: Seite 8 von 8