Ich habe gleiche Rechte. Ich gehöre dazu. Niemand darf mich ausschließen. Das ist Inklusion.

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Transkript:

Ich habe gleiche Rechte. Ich gehöre dazu. Niemand darf mich ausschließen. Das ist Inklusion. www.mags.nrw

Ich habe gleiche Rechte. Ich gehöre dazu. Niemand darf mich ausschließen. Das ist Inklusion.

Das Heft hier ist für Menschen in NRW. NRW ist eine Abkürzung für unser Land. Unser Land heißt Nordrhein-Westfalen. In dem Heft stehen viele Infos.

Wir machen in NRW Inklusion. Inklusion heißt: Alle Menschen gehören dazu. Alle Menschen sprechen für sich selbst. Wir bauen Hindernisse ab. Hindernisse nennt man oft auch Barrieren. Inklusion ist ein Menschen-Recht. Menschen-Rechte sind Regeln und Gesetze. Die Regeln und Gesetze sind für alle Menschen. Sie sollen alle schützen. 3

Wir haben für NRW einen Aktions-Plan gemacht. Das ist ein Plan für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Den Plan hat die Regierung von NRW gemacht. Der Aktions-Plan hat einen Namen. Der Aktions-Plan heisst: NRW inklusiv. Alle Menschen sollen den Aktions-Plan erkennen. Deshalb haben wir ein Bild zu dem Aktions-Plan gemacht. 4

Auch Menschen mit Behinderung haben bei dem Plan geholfen. Der Plan ist für ganz NRW. In NRW müssen noch viele Dinge anders werden. Damit Menschen mit Behinderung überall dabei sein können. 5

Was wird mit dem Aktions-Plan gemacht? Das steht in dem Heft: 6

Das steht in dem Heft: Seite 6 Der Aktions-Plan in NRW. Seite 9 Sie bestimmen selbst. Seite 13 Sie gehören dazu. Seite 14 Ihre Rechte. Seite 18 Ihr Geld. Seite 20 Hier bekommen Sie Beratung. Seite 22 Ihre Wohnung. Seite 24 Unterwegs mit Bus und Bahn. Seite 28 Ihre Freizeit. Seite 30 7

Frauen und Mädchen haben Schutz. Seite 33 Kinder haben Schutz. Seite 36 Gemeinsam spielen und lernen. Seite 37 Ihre Ausbildung und Ihre Arbeit. Seite 38 Wenn Sie alt sind. Seite 42 Wenn Sie hier fremd sind. Seite 44 Der Landes-Behinderten- Beauftragte. Seite 46 Erklärung für schwere Wörter. Seite 47 8

Der Aktions-Plan in NRW. Der Aktions-Plan sagt: Was will die Regierung besser machen, damit Menschen mit Behinderungen überall mitmachen können. Zum Beispiel: Menschen mit Behinderung sollen in der Politik mitreden können. Dafür brauchen sie gute Infos. Sie müssen wissen, um was es geht. Dafür brauchen Menschen mit Lern-Schwierigkeiten Informationen in Leichter Sprache. Menschen im Rollstuhl sollen ohne Hilfe in Häuser kommen. Oder ohne Hilfe mit dem Bus fahren können. 9

Dafür brauchen wir barrierefreie Häuser und Busse. Zum Beispiel müssen Häuser und Busse Rampen haben. Im Aktions-Plan steht: Was für Menschen mit Behinderung besser werden soll. Welche Dinge die Regierung in NRW machen will. Welche Dinge Bürger und Bürgerinnen machen können. In den nächsten Jahren soll viel gemacht werden. Jeder kann den Politikern und den Politikerinnen sagen: Das muss noch gemacht werden. Denn das steht in dem Aktions-Plan. 10

Die NRW-Regierung hat den Aktions-Plan mit vielen Menschen zusammen gemacht. Die Regierung hat mit vielen Menschen gesprochen. Zum Beispiel mit den: Menschen von der Uni. Menschen, die andere Menschen betreuen. Menschen mit verschiedenen Behinderungen. Menschen aus verschiedenen Einrichtungen 11

Und die Regierung hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Welche Rechte brauchen Menschen mit Behinderung? Wo werden Menschen mit Behinderung schlecht behandelt? Was muss in NRW für Menschen mit Behinderung besser werden? Es haben viele Menschen zusammen an dem Aktions-Plan gearbeitet. 12

Sie bestimmen selbst. Sie dürfen selbst entscheiden. Sie entscheiden wie Ihr Leben sein soll. Kein Mensch darf über Sie bestimmen. Niemand darf Sie schlecht behandeln. Sie dürfen Ihre Meinung sagen. Jeder darf überall in Deutschland hinfahren. Oder wohnen. Das bedeutet: Jeder darf sich frei bewegen. Sie haben das Wahl-Recht. So bestimmen Sie in der Politik mit. Sie können Parteien und Menschen wählen. So entscheiden Sie in Deutschland mit. 13

Sie gehören dazu. Alle Menschen in Deutschland gehören zusammen. Das nennt man Gesellschaft. Jeder Mensch gehört zur Gesellschaft dazu. Behinderte Menschen gehören genauso dazu. Sie dürfen überall dabei sein. Jeder Mensch darf andere Menschen treffen. Darum muss jeder Mensch überall hin kommen können. Das nennt man auch: gut zugänglich oder barriere-frei. 14

In NRW gibt es Regeln für Gebäude. Zum Beispiel für Ämter, Schulen und Schwimm-Bäder. Die Regeln sagen: Die Gebäude müssen barriere-frei sein. Zum Beispiel muss es dort eine Rampe geben. Alle müssen sich an diese Regeln halten. Die Regeln sind für Gebäude von den Städten und vom Land NRW. Die Städte und das Land NRW haben viele dieser Gebäude. Alle sollen barriere-frei werden. Wir prüfen alle diese Gebäude. Behinderte Menschen helfen dabei mit. 15

Wir haben eine Internet-Seite. Auf der Internet-Seite finden Sie: Gebäude, die barriere-frei sind. Sie können die Internet-Seite nutzen. Die Internet-Seite ist 2015 fertig geworden. Das ist die Adresse von der Seite im Internet: www.informierbar.de 16

Das wollen wir in NRW barriere-frei machen: Busse und Züge. Straßen und Halte-Stellen. Ämter, Kranken-Häuser. Schulen und Kinder-Gärten. Schwimm-Bäder und Turn-Hallen. Kinos und Theater. Informationen und Internet-Seiten. 17

Ihre Rechte. Jeder Mensch hat die gleichen Rechte. Jeder Mensch muss gerecht behandelt werden. Zum Beispiel bei einem Gericht. Oder bei der Bewerbung für eine Arbeits-Stelle. Sie müssen Hilfe bekommen, wenn Sie Hilfe brauchen. Das ist Ihr Recht. Ihre Rechte stehen Ihnen zu. Sie können Ihre Rechte fordern. Das bedeutet: Sie dürfen sagen: Das ist mein Recht. Ich will mein Recht haben. 18

Wenn Sie Ihre Rechte nicht bekommen, können Sie zur Polizei gehen. Sie können auch zu einem Gericht gehen. Wenn Sie zur Polizei oder zum Gericht müssen: Sie bekommen Hilfe, damit Sie alles gut verstehen. In NRW sollen die Menschen in den Ämtern besser lernen, wie Sie Ihnen helfen können. Darum besuchen die Mitarbeiter dafür Kurse. Wir haben in NRW unsere Gesetze geprüft. Wir ändern auch Gesetze. Zum Beispiel wenn ein Gesetz für Menschen mit Behinderungen schlecht ist. 19

Ihr Geld. Sie dürfen sich selbst um Ihr Geld kümmern. Sie dürfen Geld und Wert-Sachen haben. Menschen mit Behinderungen haben oft wenig Geld. Sie haben ein Recht auf Hilfe und auf Beratung. Zum Beispiel, wie Sie Geld vom Amt bekommen. Oder wie Sie Sachen vom Amt bekommen, die Sie brauchen. 20

Oft zahlt das Amt die Hilfen für Menschen mit Behinderungen. Sie können aber auch vom Amt das Geld oder Gut-Scheine bekommen. Das schwere Wort dafür ist: Persönliches Budget. Damit entscheiden Sie selbst: Wer soll Ihnen helfen. Welche Hilfe möchten Sie haben. Wann möchten Sie Hilfe. 21

Brauchen Sie eine Beratung? Oder haben Sie eine Frage? Dann fragen Sie bei den Kompetenz-Zentren Selbstbestimmt Leben in Ihrem Regierungs-Bezirk. Die Abkürzung dafür ist KSL. Sie können auch im Internet nachschauen. Die Internet-Adresse ist: www.ksl-nrw.de KSL für den Regierungs-Bezirk Arnsberg Rosegger-Straße 36, 44137 Dortmund Telefon: 02 31 912 83 75, Fax: 02 31 912 83 77 E-Mail: info@ksl-arnsberg.de Internet: www.ksl-arnsberg.de KSL für den Regierungs-Bezirk Detmold Jöllenbecker Straße 165, 33613 Bielefeld Telefon: 05 21 329 335 70, Fax: 05 21 329 335 99 E-Mail: info@ksl-owl.de Internet: www.ksl-owl.de KSL für den Regierungs-Bezirk Düsseldorf Grafenberger Allee 368, 40235 Düsseldorf Telefon: 02 11 698 713 20, Fax: 02 11 698 713 21 E-Mail: info@ksl-duesseldorf.de Internet: www.ksl-duesseldorf.de 22

KSL für den Regierungs-Bezirk Köln Pohlman-Straße 13, 50735 Köln Telefon: 02 21 277 17 03, Fax: 02 21 277 16 84 E-Mail: info@ksl-koeln.de Internet: www.ksl-koeln.de KSL für den Regierungs-Bezirk Münster Neubrücken-Straße 12-14, 48143 Münster Telefon: 02 51 982 916 40 E-Mail: info@ksl-muenster.de Internet: www.ksl-muenster.de KSL für Menschen mit Sinnes-Behinderungen Es gibt noch ein besonderes KSL. Dieses KSL berät alle Menschen mit Sinnes-Behinderungen in NRW. Zum Beispiel: gehörlose Menschen Menschen mit Hör-Behinderung blinde Menschen Menschen mit Seh-Behinderung taub-blinde Menschen Das sind Menschen, die nicht hören und nicht sehen können. Die Adresse ist: Holle-Straße 1 (Haus der Technik Osteingang), 45127 Essen Telefon: 02 01 437 557 70, Fax: 02 01 384 375 33 E-Mail: info@ksl-msi-nrw.de Internet: www.ksl-msi-nrw.de 23

Ihre Wohnung. Sie können selber entscheiden, wo Sie wohnen. Und mit wem Sie zusammen wohnen. Das bedeutet: Sie müssen nicht im Wohn-Heim wohnen. Sie können auch in einer eigenen Wohnung wohnen. In NRW sollen noch mehr Menschen mit Behinderung selbstständig wohnen können. 24

In dem Aktions-Plan steht: Die Regierung von NRW gibt Geld für Wohnungen. Damit Menschen mit Behinderungen selbstständig wohnen können. Wie geht das? Für eine neue Wohnung müssen Sie einen Miet-Vertrag unterschreiben. Dafür brauchen Sie viele wichtige Infos: Zum Beispiel: Wie hoch ist die Miete? Wie viel Geld kostet die Heizung für die Wohnung? Wie viel Geld kostet dort der Strom? Habe ich genug Geld für die Miete? Bekomme ich Geld vom Sozial-Amt für die Miete? 25

Sie dürfen einen Miet-Vertrag unterschreiben. Sie unterschreiben einen Miet-Vertrag, wenn Sie alle Infos beisammen haben. Wenn Sie umziehen, bekommen Sie eine neue Adresse. Sie müssen zum Einwohner-Melde-Amt gehen. Im Einwohner-Melde-Amt melden Sie Ihre neue Adresse. Die neue Adresse muss in Ihren Personal-Ausweis. Darum müssen Sie Ihren Personal-Ausweis mitnehmen. Und Ihren neuen Miet-Vertrag mitnehmen. 26

Die neue Adresse muss in Ihren Personal-Ausweis. Alle wichtigen Ämter müssen Ihre neue Adresse wissen. Zum Beispiel: das Sozial-Amt die Agentur für Arbeit das Jugend-Amt die Stelle für das Wohn-Geld die deutsche Renten-Versicherung Hier bekommen Sie gute Infos: Wohn-Beratung NRW Kreuzstr. 61 44 139 Dortmund 27

Unterwegs mit Bus und Bahn. Busse und Züge sind für alle Menschen da. Auch für die Menschen mit Behinderungen. Jeder Mensch soll zu dem Ort fahren können, zu dem er möchte. Wir wollen, dass Sie in ganz NRW selbstständig mit dem Bus und dem Zug fahren können. Busse und Bahnen sollen so sein, dass Sie das alleine schaffen. Aber: Wenn Sie Hilfe brauchen, dann sollen Sie Hilfe bekommen. In NRW sind viele Busse, Züge, Bahn-Höfe und Halte-Stellen barriere-frei. 28

Wir wollen alle Bahn-Höfe barriere-frei machen: Das kostet sehr viel Geld. Und es dauert noch viele Jahre. Wir geben uns Mühe, dass wir es überall schaffen. 29

Ihre Freizeit. Sie können in der Freizeit viele Sachen machen. Manchmal brauchen Sie Mut dazu. Zum Beispiel, wenn Sie etwas Neues versuchen. Niemand darf Sie ausschließen. Niemand darf Sie auslachen. Oder Sprüche über Sie machen. Sie gehören überall dazu. Sie dürfen überall hingehen. Das können Sie zum Beispiel machen: Einen Ausflug mit dem Bus oder mit dem Zug. Im Kino einen Film sehen. In einem Theater ein Theater-Stück sehen. In einem Museum Bilder ansehen. 30

Wichtig ist: Was gefällt Ihnen? Und was macht Spaß? Sie können zum Beispiel auch In einem Schwimm-Bad schwimmen. Sport machen. In ein Stadion gehen und Fußball ansehen. In der Stadt bummeln gehen. In ein Eis-Café gehen und Eis essen. Tanzen gehen. In ein Museum gehen. In eine Begegnungs-Stätte gehen. In eine Freizeit-Stätte gehen. 31

Wir wollen: An allen Orten für die Freizeit soll es auch Rampen für Rollstuhl-Fahrer geben. Führungen im Museum sollen in Leichter Sprache gemacht werden. Das soll in NRW noch besser werden! Damit Sie besser Filme oder Theater-Stücke ansehen können. Oder in ein Museum gehen können. 32

Frauen und Mädchen haben Schutz. Frauen sind genauso viel wert wie Männer. Jede Frau soll weiterkommen und darf selbst entscheiden, wie ihr Leben sein soll. Frauen mit Behinderung haben mehr Nachteile. Das ist schlecht. Das müssen wir ändern. Frauen sollen eine gute Ausbildung und eine gute Arbeit bekommen. Genauso wie Männer. Frauen müssen genauso viel Geld bekommen wie Männer. 33

Frauen und Mädchen mit Behinderung dürfen nicht schlecht behandelt werden. Sie dürfen nicht geschlagen werden. Niemand darf sie verletzten. Oder anfassen. Niemand darf sie zum Sex zwingen. Die Polizei muss Frauen helfen, wenn sie verletzt werden. Alle Frauen dürfen sich wehren. Sie dürfen Nein sagen, wenn sie etwas nicht möchten. Zum Beispiel: Wenn sie angefasst werden Und das nicht wollen! 34

Hier bekommen Sie Beratung: Netzwerkbüro für Frauen und Mädchen mit Behinderung NRW Adresse: Netzwerk-Büro Neubrückenstr. 12 14 48143 Münster Telefon-Nummer: 02 51-51 91 38 Fax-Nummer: 0251-51 90 51 E-Mail-Adresse: info@netzwerk-nrw.de 35

Kinder haben Schutz. Jedes Kind will spielen und etwas lernen. Jedes Kind kann etwas lernen. Jedes Kind ist anders. Kindern mit Behinderung soll es gut gehen. Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Auch Kinder mit Behinderung haben die gleichen Rechte. Kinder dürfen eine eigene Meinung haben. Man muss auf sie hören. 36

Gemeinsam spielen und lernen. Alle Kinder wollen spielen. Alle Kinder lernen dabei etwas Neues. Kinder mit Behinderung haben das gleiche Recht. Lernen ist wichtig für alle Kinder. Wer etwas lernt, kann sich weiter entwickeln. Wenn ein Kind Hilfe braucht: Muss es Hilfe bekommen. Zum Beispiel damit es in der Schule mit allen Kindern zusammen lernen kann. Das Kind muss dann zum Beispiel eine Schul-Assistenz bekommen. Das bedeutet eine Person unterstützt das Kind in der Schule oder im Kinder-Garten. 37

Ihre Ausbildung und Ihre Arbeit. Eine gute Ausbildung ist wichtig. Und eine gute Arbeit. Für alle Menschen. Alle Menschen haben das Recht, einen Beruf zu lernen. Oder etwas Neues für ihre Arbeit zu lernen. Sie haben ein Recht auf Hilfe, wenn sie eine Arbeit suchen. Zum Beispiel haben Sie das Recht auf Beratung. Die Agentur für Arbeit muss Ihnen helfen. Viele sagen zur Agentur für Arbeit: Arbeits-Amt. 38

Menschen mit Behinderung sollen selber entscheiden, wo sie arbeiten wollen. Zum Beispiel ob sie lieber in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Oder mit Menschen ohne Behinderung zusammen in einer Firma arbeiten wollen. Zum Beispiel in Ämtern, in einer Firma. Oder in einer Fabrik. Niemand darf wegen einer Behinderung eine Arbeit nicht bekommen. Oder seine Arbeit verlieren. Sie müssen für Ihre Arbeit gerecht bezahlt werden. Sie müssen gut behandelt werden. 39

Wenn Sie Hilfen bei der Arbeit brauchen, müssen Sie diese Hilfen bekommen. Zum Beispiel: Eine Rampe damit Sie zu Ihrem Arbeits-Platz kommen können. Oder einen Schreib-Tisch für Rollstuhl-Fahrer und Rollstuhl-Fahrerinnen. Oder Programme zum Anhören für den Computer. Wenn Sie nicht sehen oder lesen können. 40

Wir reden in NRW mit den Firmen und Betrieben. Wir sagen den Firmen zum Beispiel: Geben Sie mehr Menschen mit Behinderung eine Ausbildung. Und eine Arbeit. Die NRW-Regierung gibt Firmen dafür auch Geld. 41

Wenn Sie alt sind. Alte Menschen mit Behinderungen haben es oft schwer. Zum Beispiel, wenn Sie krank sind. Und Pflege brauchen. Oder Hilfe beim waschen, putzen und kochen. Das Alter kann aber auch schön sein. Alte Menschen haben viel erlebt. Und sie wissen oft viel. Mit dieser Erfahrung können sie den jungen Menschen helfen. 42

Wenn Sie alt sind: Sie dürfen selber entscheiden, wo Sie leben wollen: In Ihrer Wohnung oder in einem Heim. Sie dürfen in ihrer Wohnung leben. Dort bekommen Sie dann die Hilfen, die Sie brauchen. Zum Beispiel: Sie bekommen Hilfe bei der Haus-Arbeit. Oder: Sie bekommen Pflege, wenn Sie krank sind. Sie bekommen Beratung In Ihrer Stadt. 43

Wenn Sie hier fremd sind. Viele Menschen in NRW sind aus einem anderen Land gekommen. Oder Ihre Eltern. Ihr Leben ist oft schwer. Besonders wenn sie auch eine Behinderung haben. Zum Beispiel haben sie es schwer: Wenn sie die deutsche Sprache nicht gut sprechen können. Oder die deutsche Schrift schwer lesen können. 44

Wenn sie ihre Rechte nicht kennen. Und wenn sie nicht wissen, welche Hilfen sie bekommen können. Die Beratung und Hilfe für diese Menschen soll in NRW besser werden. Es soll für diese Menschen mehr gute Infos in anderen Sprachen geben. Und auch mehr Infos in Leichter Sprache. 45

Die Landes-Behinderten-Beauftragte. Und die Landes-Patienten-Beauftragte. Das ist die Behinderten-Beauftragte für NRW. Sie ist auch die Patienten- Beauftragte für NRW. Sie setzt sich für Menschen mit Behinderung ein. Sie heißt Claudia Middendorf. Ihre Adresse ist: Claudia Middendorf Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf Telefon: 02 11-855 30 08 Fax: 02 11-855 30 37 E-Mail: kontakt@lbbp.nrw.de 46

Erklärung für schwere Wörter. Barriere Ein anderes Wort für Barriere ist: Hindernis. Eine Barriere ist zum Beispiel: Es gibt nur schwierige Texte. Diese Texte verstehen nicht alle. Oder: Es gibt nur eine Treppe. Dann können Menschen im Rollstuhl dort nicht hin. 47 Barriere-frei Sie dürfen überall dabei sein. Jeder Mensch darf andere Menschen treffen. Darum muss jeder Mensch überall hin kommen können. Zum Beispiel muss es Blinden-Schrift geben. Oder Texte in Leichter Sprache. Oder Rampen. Das nennt man barriere-frei. Oder: gut zugänglich.

Inklusion Inklusion bedeutet: alle Menschen können überall dabei sein Niemand darf einen anderen Menschen ausschließen. Alle Menschen sprechen für sich selbst. Jeder bestimmt selbst. Es gibt keine Hindernisse und Barrieren. Jeder hat die gleichen Rechte. 48

Wer hat dieses Heft geschrieben: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf Konzept und Text: Vera von Achenbach, Krewal Text geprüft durch: Nicole Papendorf und Angelika Bunkenburg Büro für Leichte Sprache der Lebenshilfe Bremen e.v. Gestaltet ist es von: Lüdicke-Concepts, Frechen Gedruckt ist es von: Hausdruck Die Bilder sind von: muro www.fotolia.de (Titel) Reinhild Kassing Inspired Services Publishing 5. Auflage Düsseldorf, Mai 2018

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Fax 0211 855-3211 info@mags.nrw.de www.mags.nrw