Kirmes in Riveris vom 8. bis 10. September 2018 am Gemeindehaus Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Riveris

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Transkript:

Jahrgang 50 Freitag, den 7. September 2018 Ausgabe 36/2018 Kirmes in Riveris vom 8. bis 10. September 2018 am Gemeindehaus Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Riveris 25 Jahre Gemeindepartnerschaft Osburg - Velars sur Ouche am 8. und 9. September 2018 Veranstalter: Partnerschaftkommitee Osburg - Velars Näheres siehe im Innenteil!

Ruwer - 2 - Ausgabe 36/2018 Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer Untere Kirchstraße 1 54320 Waldrach Telefon: 06500-918000, Telefax: 06500-918100 E-Mail-Adresse: info@ruwer.de Internet-Adresse: www.ruwer.de Öffnungszeiten: montags bis freitags von 07.30-12.30 Uhr montags und mittwochs von 14.00-15.30 Uhr dienstags nachmittags geschlossen donnerstags von 14.00-18.00 Uhr Touristinformation Ruwer Bahnhofstraße 37 a, 54317 Kasel Tel.: 0651-1701818, Fax: 0651-1709403 Öffnungszeiten: montags - freitags von 09.00-12.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Juli bis Oktober samstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Redaktion Amtsblatt Telefon: 06500-918132 E-Mail Adressen: amtsblatt@ruwer.de monika.grossmann@ruwer.de Redaktionsschluss für redaktionelle Texte Montag in der Erscheinungswoche 15.00 Uhr Ausnahme bei Feiertagen: siehe Mitteilung im Amtsblatt Privatanzeigen nur bei Verlag u. Druck Linus Wittich, Föhren jeweils Montag in der Erscheinungswoche Tel.: 06502-91470 Fax: 06502-9147250 Polizei Allgemeiner Notruf... Tel.: 110 Ortsgemeinden Mertesdorf, Kasel, Waldrach, Riveris, Morscheid, Thomm Polizeiinspektion Schweich... Tel.: 06502 / 9157-0 Kriminal-u. Bezirksdienst Herr Bernd Porten. Tel.: 06502 / 9157-41 Ortsgemeinden Korlingen, Gutweiler, Sommerau, Gusterath, Pluwig, Ollmuth Polizeiinspektion Trier... Tel.: 0651 / 9779-0... Tel.: 0651 / 9779-3200-3205 Kriminalinspektion Trier... Tel.: 0651 / 9779-0... Tel.: 0651 / 9779-2291 u. 2292 Bezirksdienst Herr Edgar Heinz...Tel.: 0651 / 9779-3162 Ortsgemeinden Bonerath, Farschweiler, Herl, Hinzenburg, Holzerath, Lorscheid, Osburg, Schöndorf Polizeiinspektion Hermeskeil... Tel.: 06503 / 9151-0 Kriminal- und Bezirksdienst, Herr Frank Alt.. Tel.: 06503 / 9151-24 Feuer und technische Hilfe Notruf...Tel.: 112 Rettungsdienst / Krankentransport Rettungsleitstelle Trier...Tel.: 112 Ärztliche Notdienste Ärztlicher Notdienst für alle Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ruwer (seit 1. Dezember 2013 auch für Lorscheid) Zentraler Anlaufpunkt außerhalb der Praxisöffnungszeiten Kontakt BDZ Trier Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Trier c/o Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Feldstraße 16, 54290 Trier Telefon...116 117 (ohne Vorwahl) Öffnungszeiten Mo., 19:00 Uhr - Di., 07:00 Uhr Di., 19:00 Uhr - Mi., 07:00 Uhr Mi., 14:00 Uhr - Do., 07:00 Uhr Do., 19:00 Uhr - Fr., 07:00 Uhr Fr., 16:00 Uhr - Mo., 07:00 Uhr an gesetzlichen Feiertagen durchgehend geöffnet Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungsdienst unter der Tel.Nr. 112 angefordert werden. Kinderärztlicher Notdienst Samstag, Sonntag, Feiertage: 09.00-12.00 Uhr 15.00-18.00 Uhr Mittwoch: 15.00-18.00 Uhr Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung an die jeweilige Dienstpraxis:...01805-767 5463 Augenärztlicher Notdienst Augenärztlicher Bereitschaftsdienst seit 1. Januar 2014 Kontakt: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Nordallee 1, 54292 Trier, Tel.: 0651-2082244 Öffnungszeiten seit 1. Januar 2014 Mo., 19:00 Uhr - Di., 07:00 Uhr Di., 19:00 Uhr - Mi., 07:00 Uhr Mi., 14:00 Uhr - Do., 07:00 Uhr Do., 19:00 Uhr - Fr., 07:00 Uhr Fr., 16:00 Uhr - Mo., 07:00 Uhr Feiertag durchgehend geöffnet vom Vortag 18:00 Uhr bis nach dem Feiertag 07:00 Uhr Zahnärztlicher Notdienst Inanspruchnahme nur nach telefonischer Vereinbarung. Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 01805-065100 (12 ct/min) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können unter www.bzk-trier.de nachgelesen werden. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Kurzfristige Änderungen siehe Tagespresse. Notdienst der Apotheken Seit 1. April 2008 ist der Ansagedienst sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz nur noch über die landesweit gültige Rufnummer 01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes zu erreichen. Notaufnahme der Krankenhäuser Es ist eine ständige (Not-) Aufnahmebereitschaft an den folgenden Trierer Krankenhausabteilungen eingerichtet: - chirurgische und innere Abteilung des Brüderkrankenhauses - Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen, Kinderabteilungen, chirurgische u. innere Abteilung, Psychiatrie, Tel.: 0651-947-0 - Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Ehrang (ehem. Marienkrankenhaus Ehrang), chirurgische u. innere Abteilung, Tel.: 0651-683-0 - chirurgische und innere Abteilung des St. Josef Krankenhauses, Hermeskeil Sozialstation Deutsches Rotes Kreuz, Sozialstation in der Verbandsgemeinde Ruwer...Tel.: 06500 / 19219... und 06500 / 9151-0 Pflegestützpunkt Beratungsstelle für ältere, kranke, pflegebedürftige und behinderte Menschen und ihre Angehörigen Hermeskeiler Straße 41a, 54320 Waldrach Therese Grewenig...Tel.: 06500-917943 E-Mail:... Therese.Grewenig@pflegestuetzpunkte.rlp.de Birgit Reuter...Tel.: 06500-917944 E-Mail:... Birgit.Reuter@pflegestuetzpunkte.rlp.de Fax:...06500-917945

Ruwer - 3 - Ausgabe 36/2018 Wasserversorgung durch Zweckverband Wasserwerk Ruwer Neue Telefonnummer: Störungsannahme: Während der Bürozeiten:... Tel.: 06500-918201 Außerhalb der Bürozeiten:... Tel.: 0170-1612245 Für die Ortsgemeinden Gutweiler, Korlingen, Sommerau,...Tel.: 0651 / 7170 (Stadtwerke Trier) Stromversorgung Westnetz GmbH Störung Strom...Tel.: 0800-4112244 Störungsmeldung bei Ausfall einer Straßenleuchte: www.innogy.com/stoerungsmeldung Erdgasversorgung Entstörungsnummer Erdgas für die Gemeinden Kasel und Mertesdorf...Tel.: 0800-717-2599 (kostenfrei) Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Ruwer Irmgard von der Lahr Telefon-Nr. Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer...06500-918114 E-Mail:...irmgard.vonderlahr@ruwer.de Aktuelle Informationen und Angebote finden Sie auf der neuen Homepage der Jugendpflege: Go4ju.de Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Ruwer Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Ruwer ist Frau Claudia Seeling aus Thomm. Tel.:...06500 / 91 74 890 (evtl. AB) E-Mail:... gleichstellungsbeauftragte@ruwer.de Sprechstunde: Sie haben Fragen oder Anregungen, suchen individuelle Beratung oder wollen sich mit anderen Frauen vernetzen? Telefonische Sprechstunde freitags zwischen 18.00 und 19.00 Uhr, zu jeder anderen Zeit besteht die Möglichkeit, eine Nachricht auf dem AB zu hinterlassen oder mich per E-Mail zu kontaktieren. Weitere Informationen bei www.ruwer.de unter Verwaltung bzw. Gleichstellung. Aktuelle Änderungen siehe Hinweise im Innenteil. Sicherheitsberater für Senioren in der Verbandsgemeinde Ruwer Franz Petry, Waldracher Str. 5, 54317 Osburg Tel.:...06500-1524 E-Mail:... sbr.franzpetry@t-online.de Frank Theis, St. Irminenstraße 1, 54317 Kasel Tel.:... 0170-2716450 E-Mail:... F.Theis@web.de Sicherheitsberater für Senioren geben Tipps, wie man sich vor unangenehmen Überraschungen schützen kann, insbesondere in Zusammenhang mit Trickbetrügern, Kaffeefahrten, Gewinnmitteilungen, Haustürgeschäften, der Wohnungs- und Haussicherung bei einem Überfall, mit Straßenkriminalität oder mit richtigem Verhalten im Straßenverkehr. Die Arbeit der Sicherheitsberater ist ehrenamtlich. Kreis Trier-Saarburg Leitstelle Älter werden Die Sicherheitsberater der VG Ruwer Beauftragter für Naturschutz für den Bereich der Verbandsgemeinde Ruwer Michael Gillert Hermeskeiler Str. 41, 54320 Waldrach...Tel.: 06500-7293 Schiedsamtsbezirke und Schiedsmänner in der Verbandsgemeinde Ruwer Schiedsamtsbezirk Waldrach für die Ortsgemeinden Gutweiler, Kasel, Korlingen, Mertesdorf, Morscheid, Riveris, Sommerau und Waldrach Schiedsmann: Gerhard Hares Tel.: 015755233012 Stellvertreter: Klaus Bauer, Ringstraße 11 54317 Osburg Tel.: 06500-991116 Schiedsamtsbezirk Osburg für die Ortsgemeinden Farschweiler, Herl, Lorscheid, Osburg und Thomm Schiedsmann: Klaus Bauer, Ringstraße 11 54317 Osburg Tel.: 06500-991116 Stellvertreter: Norbert Eiden, Kirchgasse 2 54318 Mertesdorf Tel.: 0162-9824542 Schiedsamtsbezirk Pluwig für die Ortsgemeinden Bonerath, Gusterath, Hinzenburg, Holzerath, Ollmuth, Pluwig u. Schöndorf Schiedsmann: Norbert Eiden, Kirchgasse 2 54318 Mertesdorf Tel.: 0162-9824542 Stellvertreter: Klaus Bauer, Ringstraße 11 54317 Osburg Tel.: 06500-991116 Forstdienststellen in der Verbandsgemeinde Ruwer Forstamt Hochwald Auf der Burg 1, 54426 Dhronecken... Tel.: 06504-9547-0 mit den Forstrevieren: Forstrevier Osburg-Farschweiler Revierleiter Clemens Philipps...Tel.: 06500-7673 Gemeinden Osburg, Farschweiler, Lorscheid u. Herl Forstrevier Schöndorf Revierleiter Karl Franzen...Tel.: 06588-910736 Gemeinden Schöndorf, Holzerath, Bonerath, Pluwig, Ollmuth, Hinzenburg Forstrevier Waldrach Revierleiter Michael Gillert... Tel.: 06500-7293 Gemeinden Waldrach, Morscheid, Riveris, Kasel, Mertesdorf, Gutweiler, Korlingen und Gusterath Forstrevier Reinsfeld-Grimburg Revierleiter Martin Ritter...Tel. 06503-3710 Staatswald Forstrevier Sternfeld Revierleiter Markus Kritten... Tel.: 06500-910486... oder mobil 01522 8850297 Staatswald für die Gemeinde Thomm: Forstamt Trier... Tel.: 0651-824970 Forstrevier Fell Revierleiter Rainer Müller... Tel.: 06504-8750 Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) Die Durchwahlen der A.R.T. im Einzelnen: Abfall-Telefon...Tel.: 0651-9491414...Fax: 0651-94918414 Gebühren + Ummeldung der Abfallgefäße...Tel.: 0651-94911212 Entsorgungs- u. Verwertungszentrum Mertesdorf... Tel.: 0651-94912500 Bodenbörse...Tel.: 0651-94912135 Müllabfuhr: im Landkreis Trier-Saarburg... Tel.: 0651-94914233 Wertstoffhof Metternichstraße...Tel.: 0651-94912510 Grünschnitt-Sammelstelle Deponie Mertesdorf Öffnungszeiten: montags bis samstags von 08.00-16.00 Uhr Grünschnittannahmestellen Hockweiler und Reinsfeld Öffnungszeiten: von März bis November jeden Samstag von 14.00-16.00 Uhr von Dezember bis Februar jeden ersten Samstag im Monat von 14.00-16.00 Uhr

Ruwer - 4 - Ausgabe 36/2018 Papier- und Wertstoffabfuhr: am Montag, 10. September 2018 für die Ortsgemeinden: Grünhaus, Mertesdorf u. Waldrach am Dienstag, 11. September 2018 für die Ortsgemeinde: Thomm Terminangaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Termine in der Abfall- u. Wertstoff-Fibel 2018 der A.R.T. Weitere wichtige Telefonnummern CARITAS Werkstätten für psychisch Behinderte, Trier...Tel.: 0651-828500... Fax: 0651-8285050 Zweigstelle Hermeskeil...Tel.: 06503-994157...Fax: 06503-994158 Seniorenhilfe Unteres Ruwertal e.v....tel.: 06500-1761...E-Mail: a.wahl2007@web.de Malteser Hilfsdienst Waldrach... Tel. u. Fax: 06500-1882 Malteser Hilfsdienst Schöndorf... Tel.: 06588-3047 Lebensberatung Hermeskeil... Tel.: 06503-6031-6032 Lebenshilfe Kreisvereinigung Trier-Saarburg e.v. Lebenshilfehaus P. Zettelmeyer, Konz...Tel.: 06501-92740 Verein Netzwerk Willkommen im Ruwertalund auf den Höhen e.v. - Integrationsladen PALAVER, Hermeskeiler Str. 26, Waldrach Ambulantes Hospiz Hochwald...Tel.: 06503-815805 Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum d. Barm. Brüder, Hermeskeil...Tel.: 06503-994497 Beratungs- u. Fachstelle Frauennotruf Trier des S.I.E. e.v. Trier...Tel.: 0651-2006588 Frauenhaus Trier Schutz und Hilfe für misshandelte und von Misshandlung bedrohte Frauen und deren Kinder Dt. Kinderschutzbund OV/KV Trier e.v. Tel.: 0651-999366200 Notrufe und Beratung... Tel.: 0651-74444 Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen - Beratung und Hilfe für Frauen und Familien- Sozialdienst katholischer Frauen Trier... Tel.: 0651-94960 Frauennotruf SkF... Tel.: 0651-9496-100 Babyfenster in Trier - abgeben statt aussetzen... Tel.: 0651-9496-222 Talisman Männerbüro Trier e.v. Selbsthilfegruppe Geschlagene u. missbrauchte Männer...Tel.: 0172-6818451 Fachambulanz für Suchtkranke...Tel.: 0651-1453950 Verband der Blinden u. Sehbehinderten im Regierungsbezirk Trier e.v....tel.: 0651-44100 HörBIZ Trier - Beratung und Betreuung für hörbeeinträchtigte Menschen...Tel.: 0651-9944085 Elternkreis drogengefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher... Tel.: 06592-3501 und... Tel.: 02692-343 Narcotics Anonymous (NA) -Anonyme Drogensüchtige- donnerstags - Treffen im Bürgerhaus Trier-Nord, 20.00 Uhr Al-Anon-Familiengruppe für Angehörige von Alkoholikern... Tel.: 06507-8245 Sucht-Infoline für Rheinland-Pfalz... Tel.: 0800-5511600 Kreuzbund Trier e.v. Selbsthilfe u. Helfergemeinschaft für Suchtkranke und Angehörige...Tel.: 0160-94646208... www.kreuzbund-rv-trier.de Telefonseelsorge Trier... Tel.: 0800-1110111 oder... Tel.: 0800-1110222 Kinder- und Jugendtelefon... Tel.: 0800-1110333 Pro Familia... Tel.: 0651-463021-20 Integrationsfachdienst (IFD): - Vermittlungsberatung für Arbeitssuchende (SKM)... Tel.: 0651-146500 - Berufsbegleitende Beratung bei Problemen im Arbeitsleben (Caritas)... Tel.: 0651-2096250 Club Aktiv... Tel.: 0651-97859-17 Kinderfrühförderung und Elternberatung...Tel.: 0651-828610 Der Verein LERNEN FÖRDERN e.v. AIDS-Hilfe Trier e.v....tel.: 0651-44557... Tel.: 0651-97044-0...Fax.: 0651-97044-12 Hospiz-Verein Trier e.v.... Tel./Fax.: 0651-44656 Selbsthilfe Hirntumor Trier... Tel.: 06597-4593 u....tel.: 0651-99476405 Arbeiterwohlfahrt-Beratungsstelle für gesetzliche Betreuungen...Tel.: 06503-99244 Selbsthilfegruppe Getrennte Väter...Tel.: 06502-995114 DRK KV Trier-Saarburg...Tel.: 06501-19219 DRK Ruwertal u. Vorderer Hochwald e.v.....tel.: 0176-72480129 SGPR Selbsthilfe Gruppe Parkinson Ruwertal...Tel.: 06588-983800 Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e.v. Trier - SEKIS...Tel.: 0651-141180 Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen mit Sorgentelefon...Tel.: 0800-5465500 Haus der Gesundheit Trier Trier-Saarburg...Tel.: 0651-4362217 Jobcenter Trier-Saarburg Öffnungszeiten im Jobcenter Trier-Saarburg Hauptgeschäftsstelle Trier, Dasbachstr. 9, 54292 Trier Telefon: 0651 / 205-7300 (Arbeitsvermittlung) Telefon: 0651 / 205-7200 (Geldleistungen) Öffnungszeiten: Montag 08:00-12:30 Uhr Dienstag 08:00-12:30 Uhr Donnerstag 08:00-12:30 Uhr Ansonsten nach Vereinbarung. Öffnungszeiten: Montag 08:00-12:30 Uhr Dienstag 08:00-12:30 Uhr Donnerstag 08:00-12:30 Uhr Ansonsten nach Vereinbarung. Neues Verbandsgemeinde Ruwer aus dem Rathaus Förderung von baulichen Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes älterer und behinderter Menschen Der Landkreis Trier-Saarburg setzt das im Jahr 2014 aufgelegte Förderprogramm im Jahr 2018 fort. Mit diesem Förderinstrument sollen notwendige bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes älterer und behinderter Menschen gefördert werden. Antragsberechtigt sind jeweils die Eigentümer des Wohnraums bzw. die Menschen, die den Wohnraum im Rahmen eines im Grundbuch eingetragenen Wohnrechts nutzen. Die Förderquote beträgt 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 2.500. Anträge und weitere Informationen sind bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, kv@trier-saarburg.de, Telefon: 0651/715-0, erhältlich. Gerne helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes bei der Verbandsgemeindeverwaltung beim Ausfüllen der Antragsformulare. Stephanie Nickels Ihre Bürgermeisterin Öffnungszeiten Palaver Cafe PALAVER am Samstag, dem 8. September 2018 von 15.00 bis 17.00 Uhr im Palaver Wir laden ein zum Palavern bei Kaffee und Kuchen, Tee und Obst nette Gespräche, Kleider- und Büchertausch sind an diesem Samstag geplant schauen Sie doch rein!!! Einladung zum Liederabend mit mittelalterlichen Instrumenten am Freitag, dem 21. September 2018 um 19.30 Uhr im Palaver mit Petra Gumprecht und Ulf Agné-Thiesmeyer, die zusammen als Duo Apfelkuchen und Melone auftreten. Wir machen an diesem Abend eine Zeitreise durch die Liederwelt. Dabei starten wir im Mittelalter mit Walther von der Vogelweide.

Ruwer - 5 - Ausgabe 36/2018 Diese Woche in den Kreis-Nachrichten Auszeichnungen im Dorfwettbewerb VG übernehmen Integration von Flüchtlingen Die Kreis-Nachrichten finden sich im Anschluss an den redaktionellen Teil des Amtsblattes. Schulung für Ehrenamtliche, die im Seniorentreffpunkt PALAVER mitarbeiten Gemeinsam mit dem Demenzzentrum Trier, dem Pflegestützpunkt Waldrach und der VG Ruwer ist ein Seniorentreffpunkt PALAVER geplant. Dazu werden Menschen geschult, die dort mit den Senioren spielen, singen, sich unterhalten usw. Der Kurs umfasst 20 Stunden. Interessierte Frauen und Männer melden sich bitte bei Gemeindereferentin Pia Tholl, Tel: 06500 91701417 oder pia.m.tholl@gmail. com Ehrenamtliche zur Begleitung von Flüchtlingefrauen in Pluwig und Waldrach gesucht. Obwohl immer weniger Geflüchtete nach Deutschland kommen, haben wir doch immer wieder neue Familien oder Alleinreisende in unsere Dörfer. Wir suchen Frauen, die den neuzugezogenen Frauen in ihrem Alltag mit Behörden, Ärzten und eventuell beim Deutschlernen helfen. Interessierte melden sich bitte info@netzwerk-willkommen.de oder Tel.: 0157/59449737) Kochen, Montags ab 11 Uhr, gemeinsames Essen um 13.00 Uhr 10.09.2018 Mehlklöße mit Apfelkompott 17.09.2018 Nudelauflauf vegetarisch mit Salat 24.09.2018 Salatbuffet mit Croustinis aus dem Ofen Die Reise geht dann mit Landsknechtliedern ins Spätmittelalter, schließlich besuchen wir die Revolutionszeit um 1848 eine Zeit in der mit Hoffmann von Fallersleben aktiv Bürgerrechte auf denen unsere heutige Gesellschaft fußt eingefordert werden. Bei dem Liederabend, werden die Zuhörer in unser Muszieren einbezogen, indem sie selbst zu Musikern werden und selbst auf Nachbauten historischer Instrumente spielen. Vortrag am Dienstag, dem 16. Oktober 2018 um 19.00 Uhr im Palaver zum Thema Wasser mit Naia Shana Bucher: Wasser ist Leben!? Erfüllt unser Wasser diese Funktionen überhaupt noch? Erfahren sie mehr zu folgenden lebenswichtigen Eigenschaften: - Schadstoff - freiheit (Pestizide, Hormon/Medikamentenrückstände, Schwermetalle..) - ph - Werte und ihre Wirkung auf den Stoffwechsel - Clusterstruktur - Ionisation - Redoxpotenzial -... Antiaging zum Trinken...? Sie sind nicht krank, Sie sind durstig (Dr. med. Batmanghelidj)) Keine Krankheit kann sich in einem basischen Milieu entwickeln ( Dr. med. Warburg, Nobelpreis1931 für die Krebs-Ursachen-Erforschung) Wir laden ein zum Fachvortrag, Thema Wasser als Basis eines gesunden Stoffwechsels. Eine Möglichkeit für Jedermann, sich mit gutem Wasser täglich zu Hause selbst zu versorgen. Die Anwendung ist erprobt von A.. wie Arthose bis Z wie Zucker. der Vortrag bietet jedem Teilnehmer die Gelegenheit, das Wasser kostenfrei zu testen. Bringen sie ihr eigenes Wasser zum Vergleich mit!! Neues Projekt im PALAVER: Seniorentreffpunkt PALAVER Ab Januar ist im PALAVER ein Ort der Begegnung für Menschen geplant, die zuhause nicht mehr gut alleine bleiben können. Angehörige, die Menschen zuhause betreuen haben so die Möglichkeit etwas freie Zeit zu verbringe, zum Arzt zu gehen oder auch einkaufen zu gehen. Ähnliche Projekte gibt es in Trier-Mariahof, Welchbillig und Schillingen. Impressum Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Druck: Druckhaus Wittich KG Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: amtlicher und nichtamtlicher Teil: Stephanie Nickels, Bürgermeisterin 54320 Waldrach, Untere Kirchstraße 1 Anzeigen: Thomas Blees, Produktionsleiter Erscheinungsweise: Zustellung: wöchentlich Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Tel. 06502 9147-335, -336, -713 Zustellung:.E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

Ruwer - 6 - Ausgabe 36/2018 Redaktionsschlussvorverlegung wegen Feiertag Tag der Deutschen Einheit Wegen des Feiertages Tag der Deutschen Einheit wird der Redaktionsschluss für die 40. KW vorverlegt auf Freitag, 28. September 2018, 10.00 Uhr. Wir bitten um Beachtung, da später eingehende Texte nicht mehr veröffentlicht werden. Ausstellung Rathaus September bis Oktober 2018 Ausstellung Heinz Günter Ginsbach - Merzig Reales-Abstraktes-Surreales Rathaus der Verbandsgemeinde Ruwer Waldrach September - Oktober 2018 Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums findet in den nächsten Monaten eine Datenerhebung zu Feuchtgebieten auf Dauergrünlandflächen statt. Diese Datenerfassung dient zur Hilfestellung bei der Erfassung von Umweltdaten im Rahmen der Anforderungen der Europäischen Agrarpolitik und unterstützt die entsprechenden Förderverfahren. Hierzu werden Experten diese Flächen begehen, ihnen ist freier Zutritt zu gewähren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummern: Christof Wiesner: 06131/16-5263 Ruth Zimmermann-Ebert: 06131/16-2459 Saisonende Freibad Ende der Badesaison 2018 im Freibad Ruwertal Die Freibadsaison 2018 endet am Freitag, dem 14.09.2018 um 18:00 Uhr. Das anhaltend schöne Wetter in diesem Jahr bescherte uns diesmal über 71.000 Besucher. Der Zweckverband Freibad Ruwertal bedankt sich bei den treuen Besuchern und beim Freibadpersonal für einen reibungslosen Ablauf der Saison 2018 und hofft auf eine sonnige Badesaison 2019. Energie-Erstberatung Bringen Sie Ihrem Haus das Sparen bei! Kostenfreie Energie-Erstberatungen in Ihrer Nähe! Die Energieagentur Region Trier bietet im Rahmen der Kampagne Zukunft Energieeffizientes Haus kostenfreie Energie- Erstberatungen an. Wie dämme ich Dach, Wand und Keller? Welche Fenster sind die besten? Welche Heizung ist für mein Haus die Richtige? Wo gibt es Förderzuschüsse und wer hilft mir bei der Umsetzung? Gebäudeenergieberater aus der Region beantworten in einem 45minütigen Gespräch individuell Ihre Fragen zum Thema energieeffizientes Bauen und Sanieren. Zu dem Termin bringen Sie idealer Weise Gebäudepläne, Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und evtl. Fotos mit. Je mehr Informationen der Energieberater zum Gebäude hat, umso konkreter können Ihre Fragen beantwortet werden. Dieses Angebot liefert Ihnen einen ersten Überblick über die energetische Situation Ihres Gebäudes ersetzt allerdings keine umfassende Vor-Ort-Energieberatung. Der nächste Beratungstermin in der Verbandsgemeinde Ruwer, in Waldrach, findet am Donnerstag, 13.09.2018 von 15:00 bis 18:00 Uhr statt, danach regelmäßig an jedem zweiten Donnerstag im Monat. Bitte melden Sie sich telefonisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer unter 06500-918-227 oder -210 an. Für weitere Fragen steht Ihnen auch die Energieagentur Region Trier unter der Telefonnummer 0651-14595813 zur Verfügung.

Ruwer - 7 - Ausgabe 36/2018 Hinweisan alle gewerbsmäßigen Hausverwalter / Hausverwaltungen Neue Vorschriften für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter ab 01. August 2018 Ab dem 01.08.2018 ist die ausgeübte Tätigkeit mit der Bezeichnung Wohnimmobilienverwalter erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht ist in 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der GewO geregelt. Die Rechtsvorschrift wurde mit weiteren Regelungen, z. B. zur regelmäßigen Weiterbildungspflicht, mit Wirkung zum 01.08.2018 neu durch das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vom 17. Oktober 2017, BGBl. I. S. 3562 in die Gewerbeordnung eingefügt. Falls Sie die angemeldete gewerbliche Tätigkeit nach dem 01.08.2018 weiterhin ausüben wollen, sind Sie verpflichtet, bis spätestens zum 01.03.2019 eine Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter gemäß 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 GewO zu beantragen. Die Übergangsfrist bis zum 01.03.2019 für die Beantragung einer Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter ist in 161 GewO geregelt. Der Antrag (bei der Verbandsgemeindeverwaltung -Gewerbeamt- erhältlich) nebst den erforderlichen Antragsunterlagen muss bis zum Stichtag (01.03.2019) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer vorliegen, ansonsten ist die Ausübung der angemeldeten gewerblichen Tätigkeit mit Ablauf des 01.03.2019 unerlaubt. Wir sind in diesem Fall verpflichtet, die Fortsetzung des Betriebs der gewerblichen Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter zu untersagen ( 15 Abs. 2 Satz 1 GewO) und beim Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften als Ordnungswidrigkeit zu ahnden ( 144 Abs. 1 Nr. 1j GewO). Bitte beachten Sie, dass Sie unabhängig von der Antragstellung auf Erteilung einer Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter nach der neuen Rechtsvorschrift des 11 Satz 1 Nr. 3 MaBV (Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer (Maklerund Bauträgerverordnung) ab dem 01.08.2018 verpflichtet sind, einem Auftraggeber auf dessen Anfrage unverzüglich Angaben über die von Ihnen und Ihren weiterbildungsverpflichteten Beschäftigten in den letzten drei Kalenderjahren absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen sowie über die vorliegenden berufsspezifischen Qualifikationen, z. B. über einen Ausbildungsabschluss als Immobilienkauf-mann/ Immobilienkauffrau oder einen Weiterbildungsabschluss als Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin, zu machen. Sie können diese Informationspflicht durch Verweis auf entsprechende Angaben auf Ihrer Internetseite erfüllen ( 11 Satz 2 MaBV). Die Pflicht zur Weiterbildung beginnt für Sie und für die zu diesem Stichtag tätigen Beschäftigten ab dem 01.08.2018. Für die Berechnung des Weiterbildungszeitraums wird das Kalenderjahr 2018 zugrunde gelegt, so dass der dreijährige Weiterbildungszeitraum die Kalenderjahre 2018 bis 2020 umfasst (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020). Die neu eingeführte Informationspflicht ( 11 MaBV) und die Pflicht des Wohnimmobilienverwalters und der bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Beschäftigten zur regelmäßigen Weiterbildung ( 15b MaBV) wurden mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung vom 09. Mai 2018, BGBl. I S. 550 (MaBV) geregelt. Die Rechtsvorschriften können Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv im Internet abrufen. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Gewerbeamtes (Frau Franzen, Tel: 06500-918026, Herr Becker, Tel: 06500-918006) gerne zur Verfügung. Verwaltung geschlossen Die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer in Waldrach und die Tourist-Information in Kasel sind am Freitag, 21. September 2018 wegen Betriebsausflug geschlossen. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Ruwer 1. Einsichtnahme in den Entwurf der II. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem II. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen 2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen 1. Der Entwurf der II. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2018 liegt mit dem II. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 108, ab dem 10.09.2018 bis zur Beschlussfassung über die II. Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat Ruwer zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die II. Nachtragshaushalts satzung für das Jahr 2018 mit dem II. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.ruwer.de, Menüpunkt: Bürgerhaushalt zur Einsichtnahme bereit. 2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Ruwer haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 10.09.2018, d.h. bis zum 24.09.2018; bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Vorschläge zum Entwurf der II. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2018 mit dem II. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach oder elektronisch an buergerhaushalt@ruwer.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat Ruwer wird vor seinem Beschluss über die II. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. Waldrach, 04.09.2018 gez. Stephanie Nickels, Bürgermeisterin Einladung zur 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer am Mittwoch, 12. September 2018 um 17.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Mitteilungen 2. Bericht Tourist Information 3. Bericht über Besuch in der Partnergemeinde Kosakowo/Polen 4. Beratung und Beschlussfassung über den II. Nachtragshaushalt 2018 5. Verlegung der Werkstätten der Feuerwehren in die Hallen des Klärwerks 6. Vergaben 7. Antrag auf Zuschuss für die Neubeschaffung eines MTF für die Bambini-, Jugendfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr Pluwig- Gusterath 8. Anregungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: 9. Mitteilungen 10. Personalangelegenheiten Mit freundlichen Grüßen Stephanie Nickels, Bürgermeisterin

Ruwer - 8 - Ausgabe 36/2018 Feller Markt 2018 Busshuttle-Service in der Verbandsgemeinde Ruwer Freitag Linie 1: Osburg 18:00 Uhr / 19:00 Uhr - Farschweiler 18:10 Uhr / 19:10 Uhr - Thomm 18:15 Uhr / 19:15 Uhr Linie 2: Waldrach (Bahnhof) 18:00 Uhr / 19:00 Uhr - Kasel (Gemeindeplatz) 18:10 Uhr / 19:10 Uhr - Mertesdorf (GH Wagner) 18:20 Uhr / 19:20 Uhr Rückfahrt beider Linien: 01:00 Uhr / 02:00 Uhr ab Bushaltestelle Kirche Fell Samstag Linie 1: Osburg 19:00 Uhr / 20:00 Uhr - Farschweiler 19:10 Uhr / 20:10 Uhr - Thomm 19:15 Uhr / 20:15 Uhr Linie 2: Waldrach (Bahnhof) 19:00 Uhr / 20:00 Uhr - Kasel (Gemeindeplatz) 19:10 Uhr / 20:10 Uhr - Mertesdorf (GH Wagner) 19:20 Uhr / 20:20 Uhr Rückfahrt beider Linien 01:00 Uhr / 02:30 Uhr ab Bushaltestelle Kirche Fell Fahrpreis: 2,00 pro Person und Fahrt Weitere Informationen unter www.fellermarkt-mosel.de oder auf der Facebook-Seite Feller Markt und Weinfest. www.freibad-ruwertal.de Q Ein kostenloser Fahrservice für die Bürger der Ortsgemeinden Bonerath, Hinzenburg, Holzerath, Ollmuth und Schöndorf Gefahren wird immer am Dienstag und Donnerstag Anmeldungen für die Fahrten montags und mittwochs in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr, unter der Telefon-Nr.: 06588 / 9836897 Wir ermöglichen Ihnen den Weg zum Arzt, Einkauf, Bank, Apotheke sowie zum Besuch von Freunden und Verwandten etc. Sie werden zu Hause abgeholt und auch wieder zurückgebracht. Aus den Gemeinden Bonerath Öffnungszeiten Immer rein ins nasse Vergnügen Saisonstart 15.6. Mo Fr 6 19 Sa 9 19 So / FT 9 18 h 16.6. 15.8. Mo Fr 6 19.30 h Sa 9 19 So / FT 9 18 h 16.8. Saisonende Mo Fr 7 19 h Sa 9 19 So / FT 9 18 h 50 m Sportbecken mit 3 m und 1 m Sprungturm großzügig angelegtes Nichtschwimmerbecken mit 25 m Wasserrutsche und Wasserfall separates, kleinkindgerechtes Planschbecken mit Wasserrutschen und Spielgeräten Gartenrestaurant mit Sonnenterrasse separate Spielwiese mit Beachvolleyballfeld Tel 0651 52336 Hauptstr. 4 a Mertesdorf Instandsetzung des Wirtschaftsweges zwischen Morscheid und Bonerath Die Instandsetzungsarbeiten beginnen am Mittwoch, 12.09.2018 und machen eine Vollsperrung des Weges bis einschließlich Freitag, 21.09.2018 erforderlich. Sofern keine unvorhersehbaren Probleme auftreten, ist eine Wegenutzung wieder ab Samstag, 22.09.2018 möglich. Gabriele Terres, Ortsbürgermeisterin Farschweiler Erreichbarkeit der Ortsbürgermeisterin Adresse: Bergstraße 3a, 54317 Farschweiler Telefon: 06500 7296 Fax: 06500 7498 E-Mail: ortsbuergermeisterin@farschweiler.de Nach vorhergehender Terminvereinbarung stehe ich gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Marion Jonas, Ortsbürgermeisterin

Ruwer - 9 - Ausgabe 36/2018 Bekanntmachung gemäß 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.v.m. 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO). Die für den Gemeinderat Farschweiler als gewählt erklärte Bewerberin der Wählergruppe Bigge, Frau Ulrike Mergens, hat ihr Mandat als Gemeinderatsmitglied niedergelegt. Gemäß 45 Abs. 4 KWG ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl in den Gemeinderat einzuberufen. Ersatzpersonen stehen nicht mehr zur Verfügung. 54317 Farschweiler, 28.08.2018 Marion Jonas, Ortsbürgermeisterin Aus der Sitzung des Gemeinderates Farschweiler vom 14.08.2018 Mitteilungen Gute Nachricht für die Ortsgemeinden im vorderen Hochwald und dem unteren Ruwertal. Mit Beginn des neuen Fahrplanes werden, wochentags, mit der Buslinie R200 zusätzlich 4 Fahrtenpaare von Trier durchs Ruwertal in die Hochwaldgemeinden und zurück angeboten. Das Wasser im Tretbecken und im Brunnen wurde untersucht. Es hat keine Trink- und keine Badewasserqualität, ist aber so gering belastet, dass bei der ordnungsgemäßen Benutzung des Tretbeckens keine Gesundheitsgefahr besteht. Kinder sollten aber das Tretbecken nicht als Planschbecken nutzen. Das Betriebsergebnis vom Gemeindewald liegt vor. Ähnlich wie im Vorjahr konnte ein gutes Ergebnis erwirtschaftet werden. Es konnten hohe Einnahmen erzielt werden, die daraus resultieren, dass günstige Erntekosten entstanden sind und günstige Preisen bei der Vergabe an Unternehmer erzielt wurden. Dem gegenüber stehen nur sehr geringe Schäden die im Wald entstanden sind. Der Überschuss beläuft sich auf ca. 62.000. Zum ersten Mal wurde eine gemeinsame Kirmes mit allen Ortsvereinen durchgeführt. Es war eine gute Veranstaltung und es hat gut geklappt. Ortsbürgermeisterin Marion Jonas bedankte sich bei den Vereinen und allen Helfern. Wie bereits im Amtsblatt mitgeteilt, ist der Jugendraum aktuell geschlossen. Bei einer Besichtigung der Räume mit Vertretern der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde (Jugendpflegerin Irmgard von der Lahr und Ingenieur Guido Müller) wurden gravierende Sicherheitsmängel an der Bausubstanz festgestellt. Augenfällig waren die Mängel im Bereich Elektrik (offene Kabel, defekte Steckdosen, etc.) und die nicht hinnehmbaren hygienischen Zustände. Die bereits beschlossene Sanierung soll jetzt zügig umgesetzt werden. Nachdem schon die Firma Düpre der Ortsgemeinde den Vertrag wegen dem Winterdienst gekündigt hat, hat jetzt auch der Landesbetrieb Mobilität (LBM) die Vereinbarung zur Räumung der Busstrecke aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt. Die Rechnungsstellung würde mehr Kosten verursachen als durch den Vertrag erwirtschaftet werden könne. Vergabe des Endausbaues der Erschließungsstraße im Baugebiet Unterm Wehlenkopf, 2. Bauabschnitt Die zur Fertigstellung der Erschließungsanlage notwendigen Arbeiten wurden am 09.06.2018 öffentlich ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung fand am 27.06.2018 statt. 3 Firmen hatten Angebote abgegeben. Mit einer geprüften Angebotssumme von 126.720,83 (inkl. 19 % MwSt.) auf Grundlage des Hauptangebotes war die Firma Düpre aus Hermeskeil wirtschaftlichster Bieter. Ingenieur Fuchs schlägt vor der Firma Düpre den Auftrag zu erteilen. Einstimmig wurde der Auftrag zur Fertigstellung der Erschließungsanlage im Baugebiet Unterm Wehlenkopf, 2. BA, an die Firma Düpre erteilt. Vergabe des Endausbaues der Bergstraße (Teilstück) Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen Ausschließungsgründe gemäß 22 Gemeindeordnung (GemO) vor. Ratsmitglied Alfred Wahlen rückte vom Sitzungstisch weg und nahm nicht an der Abstimmung teil. Die Fertigstellung der Bergstraße (Teilstück) wurde im Gemeinderat beschlossen. Die hierfür notwendigen Arbeiten wurden am 09.06.2018 ausgeschrieben. Angebotseröffnung war am 27.06.2018. 3 Firmen hatten Angebote abgegeben. Das mit der Durchführung der Baumaßnahme betraute Ingenieurbüro Fuchs hat die Angebote geprüft und hat vorgeschlagen, die Firma Düpre aus Hermeskeil, mit einer Gesamtsumme von 147.826,42 (inkl. 19 % MwSt.) als wirtschaftlichster Bieter den Auftrag zu erteilen. Von der Gesamtsumme entfallen auf die Ortsgemeinde Farschweiler ein Anteil von 99.061,06. Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Ruwer ist mit einem Anteil von 24.401,72 beteiligt. Weiter hat der Zweckverband Wasserwerk einen Anteil von 24.363,64 zu tragen. Der Gemeinderat erteilte einstimmig den Auftrag an die Firma Düpre die Erschließungsanlage Bergstraße Teilstück endgültig fertigzustellen. Unterrichtung über getroffene Eilentscheidung nach 48 Gemeindeordnung (GemO) Ortsbürgermeisterin Jonas unterrichtete den Gemeinderat über eine, mit den Beigeordneten abgestimmte, Eilentscheidung. Im Zuge der Regenerationsarbeiten fiel die Beregnungsanlage auf dem Sportplatz aus. Es bestand Handlungsbedarf, da durch die hohen Temperaturen die Gefahr bestand das die Rasenschicht komplett vertrocknen würde. Die Firma Recktenwald, die auch die Anlage gebaut hat, konnte kurzfristig beauftragt werden, die defekte Anlage (defektes Steuergerät u.a.) wieder in Gang zu bringen. Bei dieser Reparatur wurde auch festgestellt, dass gravierende Anwendungsfehler und falsche Montage (z. B. Schwimmer funktionierte nicht), mit zum Ausfall der Anlage beigetragen haben. Mittlerweile funktioniert die Anlage wieder tadellos. Der gesamte Auftrag an die Firma Recktenwald belief sich auf 2.953.45. In diesem Zusammenhang bedankte sich die Ortsbürgermeisterin Marion Jonas für die schnelle und unkomplizierte Hilfe durch die Freiwillige Feuerwehr Farschweiler. Auch die noch ausstehenden Regenerationsarbeiten wurden abgeschlossen. Inzwischen ist die Rasenfläche wieder in einem ordentlichen Zustand. Kauf eines Traktors Wegen des Kaufes eines neuen Traktors hatten Ratsmitglieder und die Ortsbürgermeisterin Angebote von verschiedenen Firmen eingeholt. Die vorliegenden Angebote waren jedoch sehr unterschiedlich bezüglich der Ausstattung, Stärke, Anbauteile, usw. dass eine Vergleichbarkeit nicht herzustellen war. Der Kauf des Traktors muss mittels einer Ausschreibung erfolgen. Ratsmitglied Ulrike Mergens bot daher an, einen Fachmann zu konsultieren um einen Ausschreibungstext zu entwickeln, der alle notwendigen Festlegungen beinhaltet um eine fehlerfreie und nachvollziehbare Vergabe garantieren kann. Nach eingehender Beratung wurde dieser Vorgehensweise einstimmig angenommen. Beratung und Beschlussfassung über einen neu abzuschließenden Geschäfts-besorgungsvertrag zur Übertragung der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes an das Land Rheinland-Pfalz Wie bereits mehrfach in der Presse zu lesen war, darf der Verkauf von Holz aus dem Kommunalwald ab dem 01.01.2019 nicht mehr durch Landesforsten Rheinland-Pfalz durchgeführt werden. Entsprechende Vorbereitungen zur Gründung kommunaler Holzvermarktungsgesellschaften sind in vollem Gange. Die Mehrzahl der waldbesitzenden Kommunen in Rheinland-Pfalz hat die Holzvermarktung bislang auf vertraglicher Basis durch die Forstämter durchführen lassen. Die gemeinsame Holzvermarktung aus Staatswald und Körperschaftswald wird zum 01.01.2019 beendet. Dies macht eine entsprechende Anpassung der bestehenden Geschäftsbesorgungsverträge erforderlich. Der bestehende Geschäftsbesorgungsvertrag wird vom Forstamt Hochwald fristgerecht zum 31.12.2018 gekündigt. Ortsbürgermeisterin Jonas schlug vor, den Geschäftsbesorgungsvertrag zum 01.01.2019 neu abzuschließen. Der neu abzuschließende Vertrag deckt die gleichen Leistungen ab, lediglich die Holzvermarktung wird durch eine noch zu gründende Kommunale Holzvermarktungs- GmbH ausgeführt. Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat einstimmig der vorgeschlagenen Verfahrensweise zu. Stellungnahme zur geplanten Errichtung einer Hochfrequenzanlage (Mobilfunksendeanlage) der Firma Vodafone GmbH Zu diesem Tagesordnungspunkt lag der Ortsgemeinde ein Schreiben der Firma SAC, handelnd für die Vodafone GmbH, vom 24.07.2018 vor. Die Ortsbürgermeisterin verlas das vorgelegte Schreiben. Die Firma SAC (Vodafone GmbH) möchte 2 neue Mobilfunkanlagen errichten. Eine davon im Bereich der Kreisstraße zwischen Farschweiler und Herl. Im Schreiben wird die Ortsgemeinde Farschweiler aufgefordert, binnen 8 Wochen ab der Vorlage, eine Stellungnahme zum Verfahren vorzulegen. Es folgt eine sehr angeregte Diskussion. Als Ergebnis wurde festgehalten und ist der Firma SAC als Stellungnahme vorzulegen: 1.) die Ortsgemeinde Farschweiler besitzt im geplanten Bereich keine Grundstücke; 2.) die Ortsgemeinde fordert die Firma SAC (Vodafone GmbH) auf zu prüfen, ob der bereits genehmigte, jedoch noch nicht errichtete Funkmast der Telekom, benutzt werden kann und sollte dies nicht möglich sein (Vorlage einer näheren Begründung) 3.) fordert die Ortsgemeinde die Firma SAC (Vodafone GmbH) auf, konkretere Angaben und nähere Informationen über den möglichen/geplanten Standpunkt, die Größe der Anlage, die Stärke, Wirkungsgrad und Ausnutzung vorzulegen.

Ruwer - 10 - Ausgabe 36/2018 Die vorgenannte Stellungnahme beschloss der Gemeinderat einstimmig, bei Enthaltung eines Ratsmitgliedes. Der Gemeinderat wollte noch festhalten, dass die Ortsgemeinde Farschweiler nicht gegen die Errichtung eines Funkmastes ist, jedoch zu überdenken wäre, ob 2 Funkanlagen auf so engem Raum notwendig sind bzw. die Akzeptanz bei der Bevölkerung nicht überstrapaziert wird. Zustimmung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer Teilfortschreibung Windenergie gem. 67 Abs. Gemeindeordnung (GemO) Der Ortsbürgermeisterin Jonas und den Ratsmitgliedern lag eine Beschlussvorlage zum Tagesordnungspunkt vor. Frau Jonas verlas zur erneuten Kenntnisnahme den Vermerk der Verwaltung. Es folgte eine ausgiebige Diskussion. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gem. $ 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden. Da die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes alle Ortsgemeinden betrifft, sind entsprechende Beschlüsse der Gemeinderäte erforderlich. Anschließend kann die Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilfortschreibung Windenergie bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg beantragt werden. Die Ortsgemeinde Farschweiler versagt bei 2 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen der vom Verbandsgemeinderat beschlossenen 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer Teilfortschreibung Windenergie gem. 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) die Zustimmung. Anfragen und Anregungen Um künftig die Wasserversorgung am Sportplatz zu verbessern wird vorgeschlagen ein Brunnenbauwerk dort herzustellen. Über dieses Thema soll in einer der nächsten Ratssitzungen gesprochen werden. Nichtöffentliche Sitzung: Im nichtöffentlichen Teil wurden Bau- und Pachtangelegenheiten erörtert sowie Anfragen beantwortet. Gusterath Gemeindesprechstunde Alle Bürgerinnen und Bürger können nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich ihre Anliegen im Gemeindebüro, Zum Schulplatz 3, vorbringen. Terminvereinbarung unter der neuen Tel.-Nr.: 06588-9836080 oder E-Mail: ortsbuergermeister@gusterath.de Internetseite: www.gusterath.de Alfred Bläser, Ortsbürgermeister Aus der Sitzung des Gemeinderates Gusterath vom 19.07.2018 Einwohnerfragestunde Eine Einwohnerin erkundigte sich über den Fortschritt und die Dauer der momentan durchgeführten Bauarbeiten in der Ortslage. Ortsbürgermeister Bläser erläuterte, dass einige Arbeiten sich nur in einem gewissen Arbeitstempo erledigen lassen und Termine nur nacheinander von der Firma abgearbeitet werden können. Die derzeit bestehenden Baustellen sind unabhängig voneinander zu sehen. Die Arbeiten in der Ringstraße sollen mit Abschluss der Sommerferien größtenteils beendet sein. Die Kanal- und Straßensanierung der Kreisstraßen wird noch bis zum Jahresende andauern. In diesem Zusammenhang monierte eine Einwohnerin die schlechte Information der Bürger. Der Vorsitzende erklärte, dass infolge unglücklicher Umstände innerhalb der Verwaltung die Mitteilungen hierüber erst eine Woche später im Amtsblatt veröffentlicht wurden. Ein Einwohner wies darauf hin, dass es auf dem Wasserspielplatz in der Ortslage momentan kein Wasser geben würde. Ortsbürgermeister Bläser wird sich mit den Gemeindearbeitern in Verbindung setzen. Ein Einwohner fragte nach, ob der Brunnen vor der Kapelle wieder aufgebaut wird. Laut Vorsitzendem ist die Planung hierfür abgeschlossen. Es fehlt jedoch noch die Zuschussbewilligung des Landkreises. Eine Einwohnerin erbat Auskunft, über die anfallenden Kosten der Anwohner bezüglich der Straßensanierungen in der Ortslage. Ortsbürgermeister Bläser erläuterte, dass bei der Kanal- und Straßensanierung der Kreisstraßen lediglich die Kosten für Bürgersteige, Leitungen und Straßenlaternen zu Lasten der Ortsgemeinde und der Grundstücksbesitzer gehen. Diese Kosten werden nach einem Berechnungsschlüssel im Rahmen des wiederkehrenden Beitrags ermittelt und die Gebührenbescheide jeweils zum Jahresende zugestellt. Bei den Straßenbaumaßnahmen (Endausbau) im neuen Baugebiet fallen keine Kosten an, da diese bereits in den Baupreisgrundstückskosten enthalten sind. Mitteilungen Entgegen der ursprünglichen Planungen wurden beide Baumaßnahmen gleichzeitig umgesetzt. Die Zustimmung dafür erfolgte jedoch nur unter der Bedingung, dass die Straßensanierung der Ringstraße bis zum Ende der Sommerferien umgesetzt wird und der Busverkehr wieder die oberen Haltestellen anfahren kann. Welchen Fahrweg die Busse dann nehmen, wird noch mit dem SWT abschließend geklärt. Bezüglich der Straßen- und Kanalsanierung der Kreisstraße ist Ende der 30. KW vorgesehen die Tragschicht im Kreuzungsbereich der Olk/ Trierer Straße aufzubringen. Die Schicht soll gegebenenfalls bis zum Hainbruch aufgetragen werden. Die Asphaltdecke im Baugebiet Ringstraße I. ist aufgebracht. Die 1. Asphaltschicht wird ab dem 25. Juli und die 2. Asphaltschicht ab dem 31. Juli aufgetragen. In Folge dessen wird die Linie 33 am 31. Juli und am 01. August Gusterath nicht anfahren. Mit Schreiben vom 25.06.2018 hat das Forstamt Hochwald der Ortgemeinde das Betriebsergebnis 2017 für den Gemeindewald mitgeteilt. Dieses beläuft sich auf eine Summe in Höhe von -4.174,98. Laut Erläuterung ist dieses negative Betriebsergebnis auf die Straßensperrung in der Ortsgemeinde zurück zu führen. Durch diese konnte der geplante Holzeinschlag im Gemeindewald nicht durchgeführt werden, da die Abfuhr des Holzes nicht möglich gewesen wäre. Die Innogy SE hat die Ortsgemeinde über schnelleres Internet durch den Vectoring-Ausbau in der Gemeinde informiert. Danach hat sich die verfügbare Bandbreite im Privatkundenbereich erhöht. Weitere Informationen erteilt die innogy SE. Am 23. und 24. Juni fand der Tag der Architekturen im Neubau Grundschule/ Bürgerhaus statt. Die Veranstaltung wurde von vielen Besuchern wahrgenommen und wurde durchweg als sehr gelungen bezeichnet. Die JSG Pluwig/ Gusterath U19 hat den Aufstieg in die Rheinlandliga geschafft. Dies ist die dritthöchste U 19 Liga des DFB. Hierfür wurde seitens der Ortsgemeinde 100,- für die Vereinskasse gespendet. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat die Sanierung des Tennisplatzes, des DJK Sportlerheim sowie der Zaunanlage zugesagt, sofern die Zuschüsse des Landessportlerbundes auch bewilligt werden. Am 27.08.2018 findet ein Gespräch bezüglich der Errichtung eines neuen Jugendraums mit der Verbandsgemeinde Ruwer und allen Beteiligten statt. Der Vorsitzende bedankte sich beim 1. Beigeordneten Herrn Stefan Metzdorf und der Beigeordneten Frau Marion Birtel für die Vertretung in seinem Urlaub. Ortsbürgermeister Bläser stellte den neuen Vorsitzenden des Heimat- und Verkehrsvereins Herrn Frank Reuter vor. In diesem Zusammenhang bedankte er sich auch für die Arbeit des ehemaligen Vorsitzenden Herrn Bernd Schaumann. Herr Reuter informierte den Rat über die geplanten Aktivitäten des Vereins. Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung/ Neugestaltung der Treppenanlage zu den Garagen an der Ringstraße im Rahmen der Kanal- und Straßensanierungen in der Ortsgemeinde Die Treppenanlagen der Zuwegung zu den Garagen an der Ringstraße sind nicht mehr in einem verkehrssicheren Zustand. Darüber hinaus fehlt an einer Treppenanlage ein Handlauf. Außerdem sollten Rampen angebracht werden, um älteren Mitbürgern die Möglichkeit zu geben mit einem Rollator den Zugang zu nutzen, daneben werden die Papier- und Restmülltonnen über diese Zugänge zum Abfuhrplatz vor den Garagen gefahren. Für diese Baumaßnahmen wurde bereits ein Angebot abgegeben und der Bauausschuss hat sich am 16.07.2018 mit der Thematik befasst und dem Vorschlag der Umsetzung zugestimmt. Es wird jedoch empfohlen, Herrn Müller oder Herrn Hoffmann von der Verbandsgemeindeverwaltung zu beauftragen, die Baumaßnahme zu planen und auszuschreiben. Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Erneuerung der beiden Treppenaufgänge zu den Garagen an der Ringstraße zu und bittet die Bauabteilung der Verbandsgemeinde, die Planung und Ausschreibung der Baumaßnahme umzusetzen.

Ruwer - 11 - Ausgabe 36/2018 Beratung und Beschlussfassung über einen neu abzuschließenden Geschäftsbesorgungsvertrag zur Übertragung der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes an das Land Rheinland-Pfalz Landesforsten hat mit allen waldbesitzenden Kommunen sogenannte Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen, durch welche die Bewirtschaftung und Holzvermarktung des Waldes auf die Forstämter übertragen wurden. Diese wurden vom Land Rheinland-Pfalz mit Schreiben vom 15.06.2018 zum 31.12.2018 aufgekündigt. Anlass hierzu sind wettbewerbsrechtliche Bedenken des Bundeskartellamtes, die in einem gegen das Land Baden-Württemberg geführten Kartellrechtsverfahren erstinstanzlich weitgehend bestätigt wurden. Im Zuge der Kündigung wurde seitens Landesforsten gleichzeitig ein Angebot zum Abschluss eines geänderten Vertrages unterbreitet, der die Trennung zwischen der gemeinsamen Holzvermarktung aus Staats- und Körperschaftswald zum 01.01.2019 berücksichtigt. Es wird seitens der Forstämter empfohlen, bei allen 3 Vertragspunkten ja anzukreuzen. Dies würde dann bedeuten, dass die Bewirtschaftung der Kommune weiterhin nach den bisherigen Regeln und Standards erfolgen wird - eben mit Ausnahme des Holzverkaufes. Dabei wird die Angabe des Brennholzes an örtliche Endverbraucher weiter in der bisher bekannten Form, sprich durch die Gemeinde selbst, abgewickelt. Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Geschäftsbesorgungsvertrag zur Übertragung der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes an das Land Rheinland-Pfalz zu. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Schutzhütte am Romikawanderweg bei der ehemaligen Kompostanlage Wie bereits in einer früheren Gemeinderatssitzung mitgeteilt, ist beabsichtigt entlang des Romikawanderweges auf der Gemarkung Gusterath eine Schutzhütte aufzustellen. Die LAG Erbeskopf hat dies bereits als gemeinsames LEADER- Vorhaben beantragt. Voraussetzung für eine Antragstellung ist ein Beschluss des Gemeinderates, dass eine Wanderschutzhütte an der Traumschleife Romika Weg, im Bereich der ehemaligen Grünablagestelle (Flur 7, Flurstück 759/23) aufgebaut werden kann und die beigefügte Vereinbarung zur Errichtung und Unterhaltung der Schutzhütte vom Gemeinderat beschlossen wird. Die Schutzhütte selbst ist für die Gemeinde kostenlos. Lediglich die Kosten für die Baugenehmigung in Höhe von ca. 250,- sind von der Ortsgemeinde zu übernehmen. Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Aufstellung einer Schutzhütte entlang des Romika-Wanderweges auf der ehemaligen Kompostanlage zu und stellt einen entsprechenden Bauantrag. Für die Ortsgemeinde fallen lediglich Kosten für den Bauantrag in Höhe von 250,- an. Beratung und Beschlussfassung für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für das Bauvorhaben Bürgerhaus/ Grundschule Für den Mehrzweckraum wird ein Netz mit zwei Standpfosten zur Abgrenzung in der Mitte benötigt. Laut eingegangenem Angebot einer Fachfirma belaufen sich die Kosten für Material und Montage auf 1.563,66. Zum Vergleich wurde zusätzlich ermittelt, wie hoch der Preis bei ausschließlicher Beschaffung des Materials ist. Hier fallen die Kosten erheblich geringer aus. Die Ausstattung des Mehrzweckraums ist Aufgabe der Verbandsgemeinde Ruwer. Der Gemeinderat beauftragt einstimmig Ortsbürgermeister Bläser und die Bauabteilung der Verbandsgemeinde Ruwer damit, ein geeignetes Volleyballnetz und Standpfosten für den Mehrzweckraum zu beschaffen. Für das Porzellan und die Gläser der Ortsgemeinde sollen 2 fahrbare Rollschränke angeschafft werden. Eine Arbeitsgruppe, der ein Mitglied aus jeder Fraktion angehören soll, wird damit beauftragt, hierfür entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Vorab soll der aktuelle Bestand überprüft werden. Anfragen/ Anregungen Ein Ratsmitglied erkundigte sich über den Austausch von veralteten Straßenschildern, welche teilweise nicht mehr leserlich sind. Der Vorsitzende entgegnete, dass dafür bereits Gelder im Haushalt berücksichtigt wurden. Jedoch werde ein Austausch erst nach Abschluss der Straßenbauarbeiten erfolgen können. Ein Ratsmitglied monierte, dass einige Wanderwege sehr stark zugewachsen sind. Ortsbürgermeister Bläser wird die Gemeindearbeiter diesbezüglich informieren. Ein Ratsmitglied informierte über ein größeres Loch in der Hellmuth-Lemm-Straße. Nichtöffentliche Sitzung: Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden Rechts, Grundstücksund Bauangelegenheiten behandelt und Anfragen beantwortet. Gutweiler Erreichbarkeit der Gemeinde Gutweiler Erreichbarkeit der Gemeinde Wie gewohnt findet jeweils am 1. Dienstag des Monats eine Gemeindesprechstunde im Pfarr- und Jugendheim zwischen 18.00 und 19.00 Uhr statt. Darüber hinaus können Sie Ihre Wünsche und Anregungen telefonisch unter 06588-9824203 oder per Mail an ortsbuergermeister@ gutweiler.de übermitteln. Ralf Meyer und Ralph Biedinger, Beigeordnete der Gemeinde Gutweiler Herl Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Adresse: Brunnenstr. 4a, 54317 Herl Telefon: 06500-918981 E-Mail: ortsbuergermeister@herl.eu Nach vorheriger Terminvereinbarung stehe ich gerne für ein persönliches Gerspräch zur Verfügung. Thomas Jost, Ortsbürgermeister Einladung zur öffentlichen 22. Sitzung des Gemeinderates Herl am Montag, 10. September 2018 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1.) Mitteilungen 2.) Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Jahre 2019-2023 Thomas Jost, Ortsbürgermeister Kelterfest in Herl Am Samstag, 29.09.2018 ab 10.00 Uhr sind alle Herler Bürgerinnen und Bürger zum Kelterfest auf den Schulhof eingeladen. Die reifen Äpfel werden in der Handpresse gekeltert und der Süße frisch ausgeschenkt. Wer ein Gefäß dabei hat, kann frischen Apfelsaft mitnehmen. Bei Kaffee/Kuchen und Bratwurst wollen wir einige gemütliche Stunden verbringen. Für die Kinder werden lustige Spiele wie z. B. Schubkarrenrennen angeboten. Wer Äpfel für das Kelterfest zur Verfügung stellen möchte kann sich gerne bei mir melden. Diese können wir auch gerne im Vorfeld abholen. Bei hoffentlich schönem Herbstwetter sind alle herzlich willkommen. Thomas Jost, Ortsbürgermeister

Ruwer - 12 - Ausgabe 36/2018 Holzerath Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Adresse: Neustraße 1, 54316 Holzerath Telefon: 0151-14666127 E-Mail: ortsbuergermeister@holzerath.de Nach vorhergehender Terminvereinbarung stehe ich gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Friedbert Theis, Ortsbürgermeister Aus der Sitzung des Gemeinderates Holzerath vom 14. August 2018 Mitteilungen Forstergebnis Der Nachweis über das Betriebsergebnis im Jahr 2017 im Holzerather Gemeindewald wurde inzwischen vom Forstamt vorgelegt. Bei Einnahmen von 218.966,60 Euro und Ausgaben von 159.364,90 Euro konnte im Haushalt 2017 ein Überschuss von 59.602,00 Euro erzielt werden. Damit konnte das geplante Ergebnis (32.076 Euro) um 85 % übertroffen werden. Der Vorsitzende bedankte sich bei der Forstverwaltung, dem Revierleiter Karl Franzen und den Mitarbeitern für die geleistete Arbeit. Der Stromlieferungsvertrag für die Straßenbeleuchtung wurde zum 31.12.2018 gekündigt. Für 2019 läuft aktuell eine neue Ausschreibung. Vergabe Wartungsvertrag für die Heizungsanlage im Gemeindehaus Diese Thematik wurde bereits in der letzten Gemeinderatssitzung vom 18.06.2018 besprochen. Die Firma Schöler Haustechnik war hier vorliegend der wirtschaftlichste Anbieter. In der letzten Gemeinderatssitzung konnte die Frage, ob der Notdienst durch die Firma Haustechnik Schöler gesichert sei, nicht abschließend geklärt werden. Der Vorsitzende hatte sich diesbezüglich informiert und teilte mit, dass der Notdienst durch die Firma Haustechnik Schöler gesichert sei, im Zuge dessen teilte der Vorsitzende dem Gemeinderat die Konditionen des Notfalldienstes für Werktage und für das Wochenende mit. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Wartungsvertrag für die Heizungsanlage im Gemeindehaus an die Firma Haustechnik Schöler als wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Vergabe Blitzschutzarbeiten Die Blitzschutzanalage in der Kita Holzerath wurde 2017 durch die Firma Elektro Schneider überprüft. Hier wurden Mängel an der Blitzschutzanalage festgestellt. Die Verwaltung hatte für die Instandsetzung/Verbesserung der Anlage insgesamt 3 Angebote angefragt. 2 Angebote wurden abgegeben, hier war die Firma Blitzschutzbau Rhein-Main mit 727,07 der wirtschaftlichste Anbieter. Die Firma ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer als zuverlässig bekannt. Der Rat beschloss einstimmig, die Blitzschutzarbeiten an die Firma Blitzschutzbau Rhein-Main zu vergeben. Beratung und Beschlussfassung über die Ersatzbeschaffung einer Motorsense Die 5 Jahre alte Motorsense der Gemeinde ist derzeit defekt, für die Reparatur wurde ein Kostenvoranschlag eingeholt. Unter Beabsichtigung von wirtschaftlichen Gründen soll ein Ersatzgerät beschafft werden. Es wurden mehrere Angebote eingeholt. Der Rat beschloss einstimmig den Auftrag für die Ersatzbeschaffung einer Motorsense an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Metrich mit einer Angebotssumme von 700 zu vergeben. Beratung und Beschlussfassung über die Ersatzbeschaffung einer Rutschbahn für den Kita- Spielplatz der Nestgruppe Die alte Rutschbahn für den Spielplatz wurde bereits gesperrt und abgebaut, da diese nicht für Kinder zwischen 1-3 Jahren geeignet ist. Der Vorsitzende hatte hier mehrere Firmen zur Angebotsabgabe für die Ersatzbeschaffung einer neuen Rutschbahn angefragt. In Absprache mit der KiTa-Leitung sollen weitere Angebote eingeholt werden, da die angefragten Modelle aus päd. Gesichtspunkten kritisch betrachtet werden. Zustimmung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer Teilfortschreibung Windenergie gem. 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) Der Verbandsgemeinderat Ruwer hatte am 10.08.2011 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich Windenergie fortzuschreiben und das Verfahren einzuleiten. Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes umfasst den gesamten Geltungsbereich der Verbandsgemeinde Ruwer. Nachdem Ende 2011 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Der Planentwurf wurde im November/Dezember 2013 (22.11.-23.12.2013) öffentlich ausgelegt. Hierzu erfolgte ein entsprechender Beschluss in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 24. April 2013. Mit den eingegangen Stellungnahmen und den dargelegten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren befasste sich der Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 22.04.2015 und sprach sich im Ergebnis dafür aus, die auf Grundlage der eingegangen Stellungnahmen vorgebrachten Hinweise in einem Planungskonzept zu berücksichtigen. Dieses Konzept sowie der entsprechende Kriterienkatalog wurden in gleicher Sitzung beschlossen. Die 2015 beschlossene neue Methodik zur Bestimmung von Konzentrationsflächen führte zu einer Abweichung von der bisherigen Flächenabgrenzung. Danach ergab sich insgesamt eine Erweiterung der für Windenergieanlagen geeigneten Flächen, die eine erneute Offenlage erforderlich machte. Im Juni/Juli 2015 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB und die benachbarten Gemeinden gem. 2 Abs. 2 BauGB erneut an der Planung beteiligt. Im gleichen Zeitraum wurde die Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 3 BauGB erneut an der Planung beteiligt (29.06. - 29.07.2015). Der Verbandsgemeinderat hat sich mit den eingegangen Stellungnahmen in seiner Sitzung am 22.03.2017 befasst. Aufgrund des Abwägungsergebnisses und neuer Erkenntnisse entstand eine neue Flächenkulisse, sodass eine neue Abgrenzung der künftigen Sonderbaufälle erfolgt ist und der Entwurf des Flächennutzungsplanes für die Teilfortschreibung Windenergie hiermit erneut offenzulegen war. Im Zuge der Modifikation des Planungskonzeptes entfliehe die Flächen innerhalb des Naturparks Saar-Hunsrück im weiteren Verfahren, es verbleiben die Flächen 3, 10 und 11. Der Beschluss, den Planentwurf erneut offenzulegen, wurde ebenfalls in der Sitzung am 22.03.2017 gefasst. In gleicher Sitzung beschloss der Verbandsgemeinderat, einen Antrag an die Obere Landesplanungsbehörde auf Abweichung von den Zielen des Regionalen Raumordnungsplanes nach 6 Abs. 2 ROG in Verbindung mit 10 Abs. 6 LPIG zu stellen. Mit Bescheid der SGD Nord vom 18.12.2017 wurde die beantragte Zielabweichung für die Sonderbaufläche Nr. 3, Waldrach, (mit Einschränkung) und Sonderbaufläche Nr. 10 und 11, Lorscheid, zugelassen. Das Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens wurde im Planungskonzept berücksichtigt. Es erfolgte eine entsprechende Modifikation. Die erneute (3.) Offenlage fand im Zeitraum vom 05. März bis 06. April 2018 statt. Der Verbandsgemeinderat befasste sich in der Sitzung am 20.06.2018 mit der Stellungnahme der Behörden, der Träger öffentlicher Belange, und der Öffentlichkeit. Aufgrund der im Rahmen der Abwägung gefassten Beschlüsse, erfolgte keine Änderung der Planung. Insofern beschloss der Verbandsgemeinderat die vorgestellte Planung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer Teilfortschreibung Windenergie (Feststellungsbeschluss). Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gem. 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden. Da die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes alles Ortsgemeinden betrifft, sind entsprechende Beschlüsse der Gemeinderäte erforderlich. Anschließend kann die Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilfortschreibung Windenergie bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg beantragt werden. Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat, stellte sich dieser grundsätzlich die Frage, ob es sich vorliegend um kommunale oder private Flächen handelt und inwieweit die Gemeinden von bestehenden Anlagen profitieren, Hier bat die Gemeinde um entsprechende Rückmeldung von der VG. Des Weiteren machte der Gemeinderat deutlich, dass durch diese Vorgehensweise der Gemeinde Holzerath Gelder verloren gegangen sind. Der Gemeinderat Holzerath versagt bei 2 - Ja Stimmen, 2 - Nein Stimmen und 2 - Enthaltungen der vom Verbandsgemeinderat beschlossenen 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer Teilfortschreibung Windenergie gem. 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) die Zustimmung.

Ruwer - 13 - Ausgabe 36/2018 Beratung und Beschlussfassung über die Abstufung eines Teilstücks der Kreisstraße 56 (K56) in der Gemarkung Holzerath Der Vorsitzende teilte dem Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt mit, dass mit Schreiben vom 29. April 2018 der Kreisverwaltung Trier-Saarburg der Ausbau der Brunnenstraße bis auf weiteres nicht erfolgen wird. Es wurde mitgeteilt, dass durch engere Förderrichtlinien erforderlich sei, dass nur noch eine Kreisstraße nach Bonerath führt. Aufgrund dieser neuen Förderrichtlinien ist es Voraussetzung für den Ausbau der Brunnenstraße, dass dieser von einer Kreisstraße zu einer Gemeindestraße abgestuft wird. Es entwickelte sich eine rege Diskussion im Gemeinderat über diese Vorgehensweise. Der Gemeinderat war sich einig, dass für die Zustimmung einer solchen Abstufung entscheidende Informationen fehlen. Hier stellt sich die Frage, wie die Gemeinde beispielsweise die Kosten in 20 bis 25 Jahren tragen soll, wenn die Straße erneut saniert werden muss und welche Kosten dann auf die Anwohner der Gemeinde zukommen würden. Der Rat vertagt einstimmig diesen Tagesordnungspunkt, mit der Bitte um weitergehende Informationen in der nächsten Sitzung durch Herrn Rauland (Kreisverwaltung Trier-Saarburg) bzw. seinem Vertreter. Insbesondere erwartet der Gemeinderat Informationen über zu erwartende künftigen Kosten zur Unterhaltung und Sanierung der Brunnenstraße, zu der Thematik das ÖPNV und zur Kostenübernahme des Winterdienstes. Des Weiteren wurde die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, der Ortsgemeinde die vorhandene Gesamtlänge der Gemeindestraßen mitzuteilen. Beratung und Beschlussfassung über einen neu abzuschließenden Geschäftsbesorgungsvertrag zur Übertragung der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes an das Land Rheinland-Pfalz Der Vorsitzende teilte mit, dass Landesforsten seinerzeit mit allen waldbesitzenden Kommunen sog. Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen habe, durch welche die Bewirtschaftung und Holzvermarktung des Waldes auf die Forstämter übertragen wurde. Diese wurden vom Land Rheinland-Pfalz zum 31.12.2018 gekündigt. Anlass hierzu sind wettbewerbsrechtliche Bedenken des Bundeskartellamtes, die in einem gegen das Land Baden-Württemberg geführten Kartellrechtsverfahren erstinstanzlich weitgehend bestätigt wurden. Im Zuge der Kündigung wurde seitens Landesforsten gleichzeitig ein Angebot zum Abschluss eines geänderten Vertrages unterbreitet. In diesem erfolgt die Trennung zwischen der gemeinsamen Holzvermarktung aus Staats- und Körperschaftswald zum 01.01.2019. Es wird seitens der Forstämter empfohlen, bei allen Vertragspunkten ja anzukreuzen. Dies würde dann bedeuten, dass die Bewirtschaftung des Waldes der Kommune weiterhin nach den bisherigen Regeln und Standards erfolgen wird - eben mit Ausnahme des Holz Verkaufes. Dabei wird die Abgabe des Brennholzes an den örtlichen Endverbraucher weiter in der bisher bekannten Form, sprich durch die Gemeinde selbst, abgewickelt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den neu abzuschließenden Geschäftsbesorgungsvertrag zur Übertragung der Bewirtschaftung des Gemeindewalds an das Land Rheinland-Pfalz in der vorliegenden Form. Beratung und Beschlussfassung über eine neue Benutzungsordnung für das Gemeindehaus in Holzerath Der Vorsitzende teilte mit, dass die Benutzerordnung entsprechend den Änderungen aus dem letzten Protokoll überarbeitet wurde. Abzuklären war noch die angemessene Besucherhöchstzahl für das Gemeindehaus. Diese beläuft sich nach Empfehlung des Brandschutzes auf 199 Personen. Im Benutzervertrag wird unter Punkt 7 ergänzt: Die maximal zulässige Besucherzahl von 199 Personen darf nicht überschritten werden Des Weiteren soll unter 3 Nr. 5 der Benutzerordnung der Satz Darüber ist ein vom Beauftragten der Ortsgemeinde und dem Benutzer/Veranstalter unterschriebenes Übergabe-Übernahmeprotokoll zu fertigen gestrichen werden. Die vorgestellte Benutzerordnung und der Benutzervertrag werden wie besprochen abgeändert und in der vorliegenden Form einstimmig beschlossen. Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschussantrag des TuS Holzerath Der Vorsitzende teilte dem Rat mit, dass der TuS Holzerath im Rahmen seines 50-jährigen Jubiläums, welches auf der Kirmes in Holzerath gefeiert wird, einen finanziellen Zuschuss beantragt hat. Hier stellt sich der Gemeinderat grundsätzlich die Frage, wie mit solchen Anträgen verfahren wird, denn bisher gab es für Vereine keine Regelung bei solchen Zuschussanträgen. Auch wurde diskutiert, ob man solche Zuschüsse grundsätzlich oder ausschließlich auf Antrag gewähren sollte. Der Vorsitzende stellte hierzu dem Rat einige Möglichkeiten aus anderen Gemeinden vor. Hier bekam folgende Vorgehensweise im Rat den meisten Zuspruch: Die Ortsgemeinde gewährt einen Jubiläumszuschuss an alle Vereine. Voraussetzung ist, dass die Zahl der Jubiläumsjahre durch 25 teilbar ist. Je Bestandsjahr erhalten Vereine im Jubiläumsjahr 5 Euro unabhängig von einer Antragsstellung. Der Rat beschließt einstimmig, die im Rat dargestellte Vorgehensweise zu übernehmen und in die vorhandene Festsetzung der Kriterien für die Zuschussvergabe an ortsansässige Vereine aufzunehmen. Anfragen/Anregungen Ein Ratsmitglied fragte nach dem Austausch der Pflastersteine bei den beschädigten Bürgersteigen. Hier wurde mitgeteilt, dass man bereits mit der Maßnahme begonnen hat und es Probleme bei der Lieferung von passenden Steinen gibt. Ein Ratsmitglied moniert an, dass es in der Ortslage einige Grundstücke gibt, die die Eigentümer freischneiden müssten. Der Vorsitzende wird die Adressen der Eigentümer an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer weiterleiten mit der Bitte die Grundstücksbesitzer diesbezüglich anzuschreiben. Unabhängig davon soll aber auch noch einmal unter Holzerath auf die allgemeine Pflicht zum Rückschneiden von Hecken und Bäumen hingewiesen werden. Nichtöffentliche Sitzung: Im nichtöffentlichen Teil wurden Bau- und Grundstücksangelegenheiten behandelt. Kasel Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde findet dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr im Gemeindehaus (Telefon 0651/53221) statt. In dieser Zeit bin ich oder einer meiner Stellvertreter dort anwesend. Sie können mich außerhalb der Sprechzeiten nachfolgend erreichen: Postanschrift: 54317 Kasel, Brühlweg 9 Internet: www.kasel.de Email: Buergermeister@kasel.de Ortsgemeinde@Kasel-ruwertal.de Telefonnummern der Gemeinde Kasel: 0651/57808 und 0651/69963134 Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister Korlingen Kontaktdaten des Ortsbürgermeisters Telefon: 06588/ 4313853 Mobil: 01702908161 Mail: ortsbuergermeister@korlingen.de Webseite: www.korlingen.de Einladung zur öffentlichen 20. Sitzung des Gemeinderates Korlingen am Dienstag, 11. September 2018, 19.30 Uhr im Gemeindehaus Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1.) Mitteilungen des Vorsitzenden 2.) Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Jahre 2019-2023 3.) Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschussantrag des Sportvereins Gutweiler Gerd Tholl, Ortsbürgermeister

Ruwer - 14 - Ausgabe 36/2018 Lorscheid Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin Die Sprechstunde findet montags von 18:00-19:00 Uhr in der Bücherei im Dorfsaal statt. Hier haben auch Bürgerinnen und Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Möglichkeit, barrierefrei ihre Anliegen persönlich vorzubringen. Außerhalb dieser Zeiten können Termine vereinbart werden. Sie erreichen mich telefonisch unter 06500/1335. E-Mail: ortsbuergermeisterin@lorscheid.eu Jutta Gard-Becker, Ortsbürgermeisterin Mertesdorf Sprechstunde und Gemeindebüro Ortsbürgermeisterin Ruth Wilhelm ist während einer Sprechstunde im Gemeindebüro im Bürgerhaus jeweils donnerstags von 17.00-18.00 Uhr zu erreichen. Telefon-Nr. Bürgerhaus während der Sprechstunde 0651-9956722. Nachrichten können auch im Briefkasten am Bürgerhaus hinterlassen werden. Das Gemeindebüro ist weiter zu erreichen wie folgt: Telefon: 0651-4636121. Bitte hinterlassen Sie ggfl. Namen und Nachricht auf dem Anrufbeantworter Postanschrift: Eichgraben 4, 54318 Mertesdorf E-Mail: buergermeisterin@mertesdorf.de Homepage: www.mertesdorf.de Morscheid Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Ich bin wie folgt erreichbar: Telefon: 06500-1448 Handy: 0151 57720757 E-Mail: buergermeister@morscheid.de Josef Weber, Ortsbürgermeister Instandsetzung des Wirtschaftsweges zwischen Morscheid und Bonerath Die Instandsetzungsarbeiten beginnen am Mittwoch, 12.09.2018 und machen eine Vollsperrung des Weges bis einschließlich Freitag, 21.09.2018 erforderlich. Sofern keine unvorhersehbaren Probleme auftreten, ist eine Wegenutzung wieder ab Samstag, 22.09.2018 möglich. Josef Weber, Ortsbürgermeister Ollmuth Einladung zur 20. Sitzung des Gemeinderates Ollmuth am Dienstag, 11. September 2018, um 19.00 Uhr im Bürgerhaus Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1.) Mitteilungen 2.) Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt - und Hilfsschöffen für die Jahre 2019-2023 3.) Anfragen / Anregungen Nichtöffentlicher Teil: 4.) Mitteilungen 5.) Bauantrag 6.) Anfragen / Anregungen Gerd Dietzen, Ortsbürgermeister Aus der Sitzung des Gemeinderates Ollmuth vom 26.06.2018 Mitteilungen a) Anbau Grillhütte Das Dach ist mittlerweile fertiggestellt. Türen und Fenster wurden bereits gekauft und müssen noch installiert werden, bevor mit dem Innenausbau begonnen werden kann. b) Abrechnung Sportanlage Schöndorf Die letztjährige Abrechnung der Sportanlage Schöndorf ergab, dass auf die OG Ollmuth ein Kostenanteil von 1.822,75 entfallen ist. Aufgrund einer Korrekturabrechnung der letzten Jahre hat die Ortsgemeinde jedoch einen Betrag von 654,86 weniger zu zahlen; dieser wird haushaltsintern verrechnet. c) KiTa Holzerath Schuldendienst 2017 Für den Schuldendienst zahlte die Ortsgemeinde im letzten Jahr 4.524,47. Im Schnitt besuchten die KiTa Holzerath im Jahr 2017 51,5 Kinder, 2 davon aus Ollmuth. d) Baumkontrolle Für die Regelkontrolle der Bäume 2017 wurden 263,29 in Rechnung gestellt. e) Anfrage zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung aus der letzten Sitzung In der letzten Sitzung vom 23.01.2018 regte eine Anwohnerin an, in der Straße Zum Ruwertal eine weitere Straßenlaterne zu installieren, da es am Ende der Straße sehr dunkel sei. Ortsbürgermeister Dietzen lag hierfür ein Angebot der Fa. innogy vor, welches sich im Gesamtbetrag auf 12.115,75 beläuft. Diese Kosten würden im Rahmen der wiederkehrenden Beiträge auf die Einwohner umgelegt werden. Aufgrund der hohen Kosten wurde über mehrere Alternativen gesprochen, bevor man sich im Rat einig war, dass zuerst zu prüfen sei, ob eine Pflicht zur Installation einer weiteren Straßenlaterne besteht. Nebenbei möchte sich der Gemeinderat bei Gelegenheit selbst ein Bild von der Notwendigkeit der Laterne machen. f) Schnelles Internet innogy Ortsbürgermeister Dietzen teilte mit, dass es nun möglich ist, durch die Fa. innogy noch schnelleres Internet als bisher zu beziehen (120 Mbit/s statt bisher 50 Mbit/s). Interessenten sollen sich mit der innogy in Verbindung setzen. g) Kommunalwahl 2019 Die Kommunalwahl 2019 findet am 26.05. statt. Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. 94 Absatz 3 GemO Für den Umbau der Grillhütte ist die amprion GmbH bereit, der Ortsgemeinde 1.600,- im Rahmen des SPIN-Projektes Modernisierung der Grillhütte zu spenden. Der Rat beschloss einstimmig die Annahme dieser Spende. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Jahre 2019-2023 Seitens der Ratsmitglieder bestand kein Interesse, sich zur Wahl zum Haupt- oder Hilfsschöffen aufstellen zu lassen. Auch auf einen Hinweis im Amtsblatt vom März dieses Jahres meldete sich kein Ollmuther Bürger diesbezüglich. Der Rat nahm somit einstimmig zu Kenntnis, keinen Vorschlag zu dieser Wahl zu unterbreiten. Beratung und Beschlussfassung über die neue Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Ollmuth Im Rahmen einer Prüfung stellte sich heraus, dass viele der Benutzungsordnungen der Burgerhäuser in der Verbandsgemeinde Ruwer veraltet sind. Die Ortsgemeinde Ollmuth hat jedoch im Jahr 2015 eine neue Benutzungsordnung entsprechend der Mustervorlage der Verbandsgemeinde aufgestellt. Der Rat stimmte einstimmig dafür, dass keine Notwendigkeit zum Abschluss einer neuen Benutzungsordnung besteht. Beratung und Beschlussfassung über einen laufenden Zuschuss zu den Pflegemaßnahmen des Sportplatzes Schöndorf Gerd Dietzen berichtete über ein stattgefundenes Treffen der Ortsbürgermeister der Poar-Gemeinden mit den beiden Vorsitzenden des FC Schöndorf am 07.04.2018 auf dem Sportplatzgelände.

Ruwer - 15 - Ausgabe 36/2018 Dabei ging es um Informationen bezüglich des Baufortschrittes des neuen Trainingsplatzes und die Abstimmung der weiteren Ausführungsmaßnahmen. Ortsbürgermeister Dietzen lag diesbezüglich ein Vermerk des Vereins vor. In der Nebenvereinbarung zum Pachtvertrag von 2008 ist geregelt, dass die notwendigen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen für den Sportplatz durch Fachfirmen auszuführen sind. Diese Maßnahmen wurden in den vergangen Jahren jedoch in Eigenregie durch Mitglieder des FC Schöndorf ausgeführt, ebenso wurden entsprechende Maschinen und Gerätschaften auf eigene Kosten angeschafft. Da dadurch die Unterhaltungskosten sehr gering gehalten wurden, bittet der FC Schöndorf um eine jährlichen Zuschuss in Höhe von 3.000,-, der auf die Poar-Gemeinden aufgeteilt werden soll. Auf die Ortsgemeinde Ollmuth entfällt ein Anteil (entsprechend der Einwohnerzahl) von 252,19 für das Jahr 2018. Der jährliche Zuschuss soll künftig zusammen mit der Erstattung der Unterhaltungskosten an den Verein gezahlt werden. Sollten in einem Jahr die Unterhaltungsmaßnahmen doch durch eine Fachfirma ausgeführt werden, entfällt der Zuschuss für dieses Kalenderjahr. Da bei einer Durchführung der Arbeiten durch Fachfirmen deutliche höhere Kosten entstehen würden, die anteilmäßig auch durch die Ortsgemeinde getragen werden müssten, beschloss der Rat einstimmig den jährlichen Zuschuss an den FC Schöndorf zu zahlen. Beratung und Beschlussfassung über den Erwerb des Sparkassengebäudes in Schöndorf Bürgermeisterin Nickels informierte nochmals über den bisherigen Werdegang. Das Gebäude sollte zuerst für die Feuerwehr Schöndorf gekauft und genutzt werden, diese hat jedoch keinen Bedarf. Nun soll das Grundstück mit Gebäude für den Poar Bus angekauft werden und als Unterstellplatz sowie Büro genutzt werden. Im Hinblick auf die zentrale Lage des Grundstückes könnte nach dem Erwerb auch über alternative, interkommunale Angelegenheiten / Nutzungen des Gebäudes nachgedacht werden. Man solle somit nicht nur die reine Unterbringung des Bürgerbusses als Grund für den Ankauf sehen. Ursprünglich wurde seitens der Sparkasse ein Kaufpreis von 50.000,- festgelegt, der jedoch auf 40.000,- reduziert werden konnte. Die Kosten würden sich wie folgt aufteilen: Den Anteil für Grund und Boden (25.000,- ) würde die Ortsgemeinde Schöndorf tragen. Da die ursprüngliche Mitfinanzierung der Verbandsgemeinde ausgeschlossen wurde, würden die Kosten für das Gebäude (15.000,- ) nach dem bekannten Schlüssel in der Poar aufgeteilt werden. Daraus ergibt sich für die Ortsgemeinde Ollmuth ein Betrag von ca. 1432,-. Nicht berücksichtigt sind dabei die notwendigen Um- und Anbaumaßnahmen sowie die künftigen Unterhaltungskosten für das Gebäude. In der anschließenden Diskussion wurde nach dem konkreten Konzept zur Nutzung des Gebäudes gefragt. Eine finanzielle Beteiligung - vor allem im Hinblick auf die noch nicht abzusehenden künftigen Investitions- und Unterhaltungskosten, für einen Unterstellplatz und Einrichtung eines Büros für den Bürgerbus - sah der Rat als unverhältnismäßig an. Ratsmitglied Bettendorf stellte den Antrag, die Beschlussfassung hierzu aus den genannten Gründen zu vertagen. Der Rat beschloss dies mit 5 Ja-Stimmen und einer Enthaltung. Anfrage der DFMG Deutsche Funkturm GmbH zur Errichtung eines Mobilfunkmastes Ortsbürgermeister Dietzen erhielt die genannte Anfrage zur Versorgung von Geizenburg und Ollmuth. Er legte den Ratsmitgliedern Pläne für 2 verschiedene Standorte des Mobilfunkmastes vor. Diese liegen sehr nah an der Ortschaft. Die Begründung seitens der DFMG, dies sei für einen LTE-Empfang notwendig, waren seitens des Rates nicht nachvollziehbar, da man durch einen vodafone- Funkmast, der ca. 500m von der letzten Bebauung entfernt aufgestellt wurde, ebenfalls LTE-Empfang hat. Der Rat war sich schnell einig, dass die vorgeschlagen Standorte indiskutabel sind und dass seitens der DFMG Alternativstandorte mit einem viel größeren Abstand zum Dorf vorgeschlagen werden sollen, bevor sich der Rat mit einer Grundsatzentscheidung hierüber befasst. Von Frau Nickels wurde angeregt, früh genug die Bevölkerung über das geplante Vorhaben zu informieren und gegebenenfalls zu einer Bürgerversammlung hierzu einzuladen. Osburg Sprechstunde und Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Meine regelmäßigen Bürgersprechstunden finden jeweils dienstags von 18.00 bis 19:00 Uhr im Gemeindebüro statt. Sie finden das Büro in der Schule, Schulstraße 16, im Erdgeschoss rechter Eingang. Es hat einen barrierefreien Zugang. Darüber hinaus können Sie individuelle Termine für ein persönliches Gespräch mit mir vereinbaren. Bei Bedarf komme ich gerne zu Ihnen nach Hause. Klaus Bauer, Ringstraße 11, 54317 Osburg Telefon: 0 65 00 / 99 11 16 E-Mail: Ortsbuergermeister@Gemeinde-Osburg.de Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Einladung Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Osburg tagt am Donnerstag, 13.09.2018 um 19.00 Uhr im Gemeindebüro (Schule). Tagesordnung: 1. Prüfung der Schlussbilanz und Jahresrechnung der abgelaufenen Haushaltsjahre 2015 und2016 Hans-Peter Dellwing, Vorsitzender Rechnungsprüfungsausschuss Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Osburgvom 23. August 2018 Der Gemeinderat Osburg hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), sowie der 2 Abs.3, 5 Abs.2 und 6 Abs.1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 04.03.1983 (GVBl. S.69, BS2127-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 06.02.1996 (GVBl. S. 65), folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Ortsgemeinde Osburg gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof. 2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Gemeinde. (2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde Osburg waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder c) ohne Einwohner zu sein, nach 2 Abs.2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Ortsbürgermeisters. 3 Schließung und Aufhebung (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofes können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung). (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahlgrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine entsprechend Wahlgrabstätte als Ersatz zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet.

Ruwer - 16 - Ausgabe 36/2018 (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekanntgemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden zwei Monate vorher öffentlich bekanntgemacht, Gleichzeitig werden sie bei Wahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihengrabstätten soweit möglich einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten entsprechend der Grabstätten. auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. (7) Die Absätze 1-6 gelten sinngemäße 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten Der Friedhof ist während der an den Eingängen durch Aushang bekanntgegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet. 5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter 10. Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: a) das Befahren der Wege und Anlagen mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und kleinere Fahrzeuge die der Grabpflege dienen, Kinderwagen und Rollstühle, b) zu spielen, zu lärmen, zu rauchen, c) Tiere ausgenommen Blindenhunde mitzubringen, d) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten, Druckschriften zu verteilen, e) Abraum und Unrat außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen. An den hierfür vorgesehenen Stellen des Friedhofes ist eine Trennung nach kompostierbaren, wieder verwertbaren und sonstigen Abfällen (Restmüll) vorzunehmen. 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner Bestatter und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende dürfen auf dem Friedhof gewerbliche Tätigkeiten nur ausüben, wenn sie a) in die Handwerksrolle eingetragen sind oder b) die für ihr Berufsbild erforderliche fachliche Qualifikation besitzen, sofern keine Eintragung in die Handwerksrolle vorgeschrieben ist. Die Ortsgemeinde Osburg kann Ausnahmen zulassen. (2) Die Ortsgemeinde Osburg kann Gewerbetreibenden allgemein oder im Einzelfall die gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof untersagen, wenn diese a) schwerwiegend gegen diese Satzung verstoßen oder b) wiederholt Arbeiten auf dem Friedhof unsachgemäß ausgeführt haben. (3) Das Verbot kann befristet oder unbefristet erteilt werden. Das Verschulden von Mitarbeitern oder Beauftragten des jeweiligen Gewerbetreibenden wird diesem zugerechnet. (4) die vorgenannten Arbeiten sind in jedem Fall bei der Ortsgemeinde Osburg anzumelden. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungsfrist (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei dem Ortsbürgermeister, unter Vorlage der Bestattungsgenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes, anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen sind der Anmeldung eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. (2) Wird eine Zweitbelegung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Der Ortsbürgermeister setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) Aschen müssen spätestens 2 Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden. (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. 8 Särge und Urnen (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sarg und Sargausstattung dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und 0,85 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung des Ortsbürgermeisters bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge der Kindergräber dürfen höchstens 1,10 m lang, 0,50 m hoch und 0,50 m breit sein. (3) Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind verrottbare Urnenbehältnisse für die Beisetzung zu verwenden. 9 Grabherstellung (1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. Beauftragten der Ortsgemeinde aus gehoben und wieder verfüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 1,10 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50m. (3) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör bei Zweitbelegung von Wahlgräbern vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch das Friedhofspersonal entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Ortsgemeinde zu erstatten. 10 Ruhezeit Die Ruhezeit der Leichen beträgt bei Sargbestattungen 20 Jahre, bei Urnenbestattungen und bei Kindergräbern 15 Jahre. 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung des Ortsbürgermeisters. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. (3) Umbettungen aus einem Reihengrab sind nicht zulässig. Umbettungen aus einem Reihen grab in ein Wahlgrab sind nur bei Aufhebung geschlossener Grabfelder möglich. (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten die Verantwortlichen nach 9 Abs.1BestG., bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Ortsgemeinde ist bei dringendem öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen werden von dem Friedhofspersonal durchgeführt. Hierbei kann sich eines gewerblichen Unternehmens bedient werden. (6) Die Kosten der Umbettung und der Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch die Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung ausgegraben werden. 4. Grabstätten 12 Allgemeines, Art der Grabstätten (1) Die Ortsgemeinde legt entsprechend der örtlichen Verhältnissen und des Bedarfs Grabfelder und -reihen für die unterschiedliche Grabstätten fest. Alle Grabstätten sind in einem Belegungsplan festgelegt. (2) Die Grabstätten werden reihenweise angelegt und unterschieden in a) Reihengrabstätten zur Erdbestattung b) Reihengrabstätten als Urnengrab c) Reihengrabstätten als Rasengrab

Ruwer - 17 - Ausgabe 36/2018 d) Reihengrabstätten als Urnen-Rasengrab e) einstellige und zweistellige Wahlgrabstätten zur Erdbestattung f) Wahlgrabstätten als Urnengrab g) Wahlgrabstätten als Rasengrab h) Wahlgrabstätten als Urnen-Rasengrab i) Ehrengrabstätten (3) Die Belegung erfolgt nach der von der Ortsgemeinde vorgegebenen Reihenfolge. Sonderwünsche können in der Regel nicht berücksichtigt werden. (4) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Ortsgemeinde. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. (5) Das Herrichten, Unterhalten sowie jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Ortsgemeinde. 13 Reihengrabstätten (1) Reihengräber sind für die Beisetzung derjenigen Verstorbenen, die keinen Anspruch auf ein Wahlgrab haben, bestimmt. Sie dienen zur Erdbestattung und zur Beisetzung von Urnen. (2 In jeder Reihengrabstätte darf außer in den Fällen nach 7 Abs.5 nur eine Leiche oder eine Asche beigesetzt werden. (3) Reihengräber haben folgende Maße: a) Reihengräber für Kinder bis zu 5 Jahren: Länge 1,20 m Breite 0,60 m b) Reihengräber für Erdbestattungen von Personen über 5 Jahre Länge 2,10 m Breite 0,90 m c) Urnenreihengräber Länge 0,75 m Breite 0,75 m (4) Der Abstand von Grab zu Grab beträgt einheitlich 0,50 m. (5) Die Maße und Abstände gelten für Rasengrabstätten entsprechend. 14 Zweitbelegung einer Reihengrabstätte Es ist nicht gestattet ein Reihengrab durch Beisetzung einer Urne nachträglich in ein Wahlgrab umzuwandeln. 15 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind die Grabstellen, die auf Antrag einzeln oder zu mehreren für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen werden. Sie dienen zur Erdbestattung und Beisetzung von Urnen. (2) Das Nutzungsrecht wird durch Zahlung der in der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren festgesetzten Gebühren erworben. Die Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte, mit Ausnahme von Erben, ist nicht zulässig. (3) Das Nutzungsrecht von Wahlgrabstätten umfasst: a) die Bestattung eines zweiten Sarges in einer zweistelligen Wahlgrabstätte (Doppelgrab) b) die Beisetzung einer Urne in ein einstelliges oder zweistelligen Wahlgrab c) die Beisetzung einer zweiten Urne in ein Urnenwahlgrab (4) Das Nutzungsrecht kann nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen und gegen Zahlung der Gebühr der dann geltenden Friedhofsgebührensatzung verlängert werden. Dabei muss für die letzte beigesetzte Leiche oder Asche noch eine Ruhefrist gemäß der geltenden Friedhofssatzung verbleiben. Wird vor Ablauf des Nutzungsrechts diese nicht verlängert, darf das Wahlgrab nicht mehr belegt werden. Das Nutzungsrecht kann nur einmal für eine Wahlgrabstätte verlängert werden. (5) In den Wahlgrabstätten können der Erwerber und seine Angehörigen bestattet werden. Die Beisetzung anderer Personen bedarf der Genehmigung des Ortsbürgermeisters. Als Angehörige im Sinne dieser Satzung gelten: a) der überlebende Ehegatte b) Verwandte auf- oder absteigender Linie, angenommene Kinder und Geschwister c) die Ehegatten der unter b) bezeichneten Personen. (6) Nach dem Erlöschen des Nutzungsrechts und nach Ablauf der Ruhefrist kann die Ortsgemeinde über die Grabstelle anderweitig verfügen. 16 Abmessungen von Wahlgrabstätten (1) Zweistellige Wahlgrabstätten für Erdbestattungen haben eine Länge von 2,10 m und eine Breite von 2,00 m. (2) Im Übrigen gelten für die Wahlgräber die gleichen Maße und Abstände je Grabstätte wie für die Reihengräber gemäß 13 Abs. 3-5 dieser Satzung. 17 Ehrengrabstätten (1) Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. (2) Die Anlage und die Unterhaltung der Priestergrabstätten obliegt ausschließlich der Kirchengemeinde 5. Gestaltung der Grabstätten 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften (1) Für das Herrichten, Instandhalten und Abräumen ist bei Reihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gem. 9 BestG), bei Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen. (2) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (3) Das Pflanzen von Bäumen und großwüchsigen Sträuchern ist nicht zugelassen. (4) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvernichtungsmitteln ist nicht gestattet. (5) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung hergerichtet werden und dauerhaft entsprechend dieser Satzung instandgehalten werden. 19 Gestaltung von Rasengrabstätten (1) Die Pflege bei Rasengrabstätten übernimmt für die Dauer der Ruhefrist die Ortsgemeinde. Sie umfasst folgende Leistungen: a) Abräumen und Entsorgung der Kränze und Trauergebinde binnen vier Wochen nach der Beisetzung. b) Erstmaliges Herrichten der Grabstätte so wie Raseneinsaat c) Auffüllungen durch Absetzung des Erdreiches d) Rasenpflege (12-15 x jährlich, je nach Vegetation), d.h. Rasenmähen, Rasendüngen und Vertikutieren (2) Die Rasengrabstelle ist seitens des Nutzungsberechtigten von jeglichem Grabschmuckfreizuhalten. Das Aufstellen von Blumenvasen, Gestecken, Grablichtern und ähnlichem ist ausschließlich innerhalb der Grabmalfläche beidseits des Grabmales, max. in der Breite der Grabstelle erlaubt. Bepflanzungen sind nicht erlaubt. 20 Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Ortsgemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden, angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Ortsgemeinde die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen. (2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung und einen Hinweis an der Grabstätte. 21 Abräumen von Grabstätten (1) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind diese innerhalb einer Frist von drei Monaten vollständig abzuräumen. Zugleich mit den oberirdischen Anlangen sind vorhandene Fundamente zu entfernen.

Ruwer - 18 - Ausgabe 36/2018 Kommt der Verpflichtete der Räumungspflicht nicht nach, so ist die Ortsgemeinde berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. (2) Auf die Verpflichtung zum Abräumen von Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit oder Nutzungszeit wird einmal jährlich öffentlich hingewiesen. (3) Für das Grabstätten Abräumen eines Grabes und die ordnungsgemäße Entsorgung erhebt die Ortsgemeinde eine Gebühr gemäß Friedhofsgebührensatzung, sofern diese Aufgabe nicht durch den jeweiligen Verpflichteten erledigt wird. 6. Grabmale 22 Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Ortsgemeinde. (2) Den Anträgen sind zweifach beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Für die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. (4) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Erteilung der Zustimmung errichtet bzw. geändert worden ist. 23 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Die Grabmale auf Grabfeldern ohne besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen, sie dürfen jedoch die Breite des Grabes nicht überschreiten. Die Regelungen zur allgemeinen Grabgestaltung nach 18 Abs.2 gelten sinngemäß. 24 Gestaltung der Grabmale in Rasengrabfeldern (1) Für Grabmale auf Rasengräbern darf nur Naturstein verwendet werden. Sie müssen aus einem Stück hergestellt sein. (2) Die Aufstellung des Grabmales erfolgt mittig der Fläche für Grabmale. (3) Maximale Höhe des Grabsteins 0,50 m, maximale Breite des Grabsteins 0,35 m 25 Standsicherheit der Grabmale Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. 26 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst. Verantwortlich dafür ist der Inhaber der Grabzuweisung bzw. Nutzungsberechtigte gemäß 18 Abs.1 (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Ortsgemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.b. Umlegen von Grabmalen) treffen; wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Ortsgemeinde nicht innerhalb einer fest-zusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Ortsgemeinde dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. 26 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügt als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild an der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat angebracht wird. 27 Entfernen von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Ortsgemeinde entfernt werden. Die Ruhefristen und Nutzungszeiten bleiben davon unberührt. (2) Lässt der Verpflichtete das Grabmal einer abgeräumten Grabstätte gemäß 21 dieser Satzung nicht binnen drei Monaten abholen, geht es entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über. 7. Leichenhalle 28 Benutzung der Leichenhalle (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen und Urnen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Ortsgemeinde betreten werden. Ihre Nutzung ist gebührenpflichtig. (2) Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Bestattung zu schließen. (3) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes. 8. Schlussvorschriften 29 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer oder von mehr als 20 Jahren bleiben bestehen. (3) Im Übrigen gilt diese Satzung. 30 Haftung Die Ortsgemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Für Gegenstände, die dem Grabschmuck dienen, sind jegliche Haftungsansprüche gegenüber der Gemeinde, betreffend, ausgeschlossen. 31 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Bestimmungen des 4 betritt, 2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt ( 5 Abs.1), 3. gegen die Bestimmungen des 5 Abs.3 verstößt, 4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt ( 6 Abs.1), 5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt ( 11), 6. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert ( 22 Abs.1 u. 3), 7. Grabmale ohne Zustimmung der Ortsgemeinde entfernt ( 27 Abs.1), 8. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält ( 25 und 26), 9. Grabstätten entgegen 18 und 19 Abs.2 bepflanzt, 11. Grabstätten vernachlässigt ( 20), 12. die Leichenhalle entgegen 28 Abs.1 und Abs.3 Satz 2 betritt. (2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 1.000,-- geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 19.02.87 (BGBl. I S. 602) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. 32 Gebühren Für die Benutzung der von der Ortsgemeinde verwalteten Friedhöfe und ihren Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung/Haushaltssatzung zu entrichten.

Ruwer - 19 - Ausgabe 36/2018 33 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 22.10.2007 und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft. Osburg, 23.08.2018 D.S. Klaus Bauer, Ortsbürgermeister Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe ( 22 Abs. GemO) und die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates ( 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht werden. Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebührenin der Ortsgemeinde Osburgvom 23. August 2018 Der Gemeinderat Osburg hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: 1 Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind: (1) bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben, und der Antragsteller, (2) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. (2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 22.10.2007 außer Kraft. Osburg, 23.08.2018 D.S. Klaus Bauer, Ortsbürgermeister Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Osburg I. Reihengrabstätten Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 175,00 b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 600,00 c) in einer Urnenreihengrabstätte 300,00 d) in einer Reihengrabstätte als Rasengrab 2.000,00 e) in einer Urnenreihengrabstätte als Rasengrab 750,00 II. Wahlgrabstätten 1. Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für a) eine einstellige Wahlgrabstätte 750,00 b) eine zweistellige Wahlgrabstätte 1.500,00 c) eine Wahlgrabstätte als Rasengrab 2.000,00 d) eine Urnenwahlgrabstätte 700,00 e) eine Urnenwahlgrabstätte als Rasengrab 1.500,00 2. Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ziffer 1 bei einer späteren Bestattungen je Jahr für a) eine einstellige Wahlgrabstätte 38,00 b) eine zweistellige Wahlgrabstätte 75,00 c) eine Wahlgrabstätte als Rasengrab 100,00 d) eine Urnenwahlgrabstätte 47,00 e) eine Urnenwahlgrabstätte als Rasengrab 100,00 III. Herstellen von Gräbern Für das Ausheben und Schließen eines a) Kindergrabs 150,00 b) Reihengrabs 400,00 c) Wahlgrabs je Grabstelle 400,00 d) Urnengrabs je Grabstelle 200,00 IV. Abräumen von Gräbern Für das Abräumen von Gräber einschließlich Entsorgung für ein a) Einstelliges Grab 100,00 b) Zweistelliges Grab 200,00 c) Urnengrab 100,00 V. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen Entstandene Kosten und einschließlich Ersatz von eventuellen Schäden an benachbarten Grabstätten oder Anlagen durch die Umbettung entstehen, sind von den Gebührenschuldnern als Auslagen zu ersetzen. VI. Benutzung der Leichenhalle Für die Aufbewahrung einer Leiche oder Urne 100,00 Osburg, 23.08.2018 D.S. Klaus Bauer, Ortsbürgermeister Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe ( 22 Abs. GemO) und die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates ( 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht werden. Pluwig Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin Gerne kümmere ich mich um Ihr Anliegen. Vereinbaren Sie telefonisch einen Besprechungstermin! Sie erreichen mich unter der Tel.-Nr. 06588/988778 oder 3014. Ggf. hinterlassen Sie eine Nachricht - wir rufen Sie schnellstmöglich zurück. e-mail: buergermeister@pluwig.de Annelie Scherf, Ortsbürgermeisterin Riveris Ortsbürgermeisterin Monika Thömmes legt ihr Amt nieder Frau Monika Thömmes hat ihren Rücktritt vom Amt der Ortsbürgermeisterin zum 31.08.2018 erklärt. Frau Annette Hemgesberg hat ihr Mandat als Beigeordnete zur Verfügung gestellt. Die Amtsgeschäfte werden vorläufig vom ersten Beigeordneten, Herrn Thomas Hoffmann, weitergeführt. Über die weitere Verfahrensweise entscheidet der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung. Eine Verabschiedung von Frau Thömmes erfolgt noch. Schöndorf Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde ist dienstags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Bürgerhaus Schöndorf, Bergstraße (Untergeschoss). Während dieser Zeit bin ich dort zu erreichen (Tel.: 2373). Außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter Tel.: 987902 oder Fax: 987904.

Ruwer - 20 - Ausgabe 36/2018 Wenn der Weg ins Bürgerhaus zu beschwerlich ist, komme ich auch gerne nach telefonischer Absprache zu Ihnen nach Hause. Gemeindebüro im Bürgerhaus (Untergeschoss): Tel.: 06588-2373 außerhalb der Sprechzeit: Tel.: 06588-987902 Fax: 06588-987904 E-Mail: og-schoendorf@web.de Uwe Kirchartz, Ortsbürgermeister Diebstahl von Altmetall Vom Gelände einer Bedachungsfirma in Schöndorf wurden am 29.08.2018 - in der Zeit von 07:00 bis 15:30 Uhr - ca. 300 kg Altmetall, verzinkte Regenabfall- und Bleirohre, entwendet. Hierbei entstand der Fa. ein Schaden von ca. 300,-. Zum Abtransport des Altmetalls dürfte ein größeres Fahrzeug mit Ladefläche verwendet worden sein. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Hermeskeil unter der Telefonnummer 06503-91510 entgegen. Bekanntmachung über die Berufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat Schöndorf gemäß 45 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.v.m. 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO). Der für den Gemeinderat Schöndorf als gewählt erklärte Bewerber der Freien Wählergruppe Schöndorf e.v., Herr Norbert Gehlen, hat sein Mandat niedergelegt. Gemäß 45 Absatz 2 KWG richtet sich die Nachfolge nach der Anzahl der auf die Bewerber entfallenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag. Als Ersatzperson wird demzufolge Herr Rainer Mergens in den Gemeinderat Schöndorf berufen. 54316 Schöndorf, 03.09.2018 Uwe Kirchartz, Gemeindewahlleiter Einladung zur 27. Sitzung des Gemeinderates Schöndorf am Donnerstag, 13. September 2018, 19.30 Uhr im Gasthaus Backes Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1.) Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes 2.) Mitteilungen 3.) Neubesetzung Bauausschuss (Vorschlagsrecht FWG) 4.) Beratung und Beschlussfassung über einen neu abzuschließenden Geschäftsbesorgungsvertrag zur Übertragung der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes an das Land Rheinland-Pfalz 5.) Zustimmung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer Teilfortschreibung Windenergie gem. 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) 6.) Vergaben Nichtöffentlicher Teil: 7.) Mitteilungen 8.) Grundstücksangelegenheiten 9.) Bauanträge, Bauvoranfragen 10.) Anfragen, Anregungen Uwe Kirchartz, Ortsbürgermeister Sommerau Einladung zur 18. Sitzung des Gemeinderates Sommerau am Donnerstag, 13. September 2018 um 18.30 Uhr im Gemeindehaus Tagesordnung: Nichtöffentlicher Teil: 1.) Grundstücksangelegenheiten Öffentlicher Teil: 2.) Einwohnerfragestunde 3.) Mitteilungen 4.) Zustimmung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer Teilfortschreibung Windenergie gem. 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) 5.) Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Jahre 2019-2023 6.) Beratung und Beschlussfassung über eine Zuwendung für einen Beachvolleyballplatz des Sportvereins Gutweiler Thomm Doris Scherf, Ortsbürgermeisterin Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde ist dienstags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im alten Pfarrhaus, in meinem Büro im Erdgeschoss. Während dieser Zeit bin ich oder einer meiner Beigeordneten dort zu erreichen. Außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter der Tel.-Nr. 910313. Sie können mir Ihr Anliegen auch gerne per E-Mail übermitteln. Meine Adresse lautet: hpmichels@t-online.de. Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister Waldrach Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde ist im Rathaus, Zimmer 008, donnerstags von 17.00 bis 18.00 Uhr (Tel.: 918-008). In dieser Zeit sind einer meiner Stellvertreter oder ich dort erreichbar. Sollte ein längerer Gesprächstermin anberaumt werden müssen, geben Sie mir bitte Bescheid; natürlich komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause. Ferner stehe ich zu (fast) jeder Zeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung; außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter Tel.Nr.: 991129 oder E-Mail: heinfriedcarduck@t-online.de. Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister Aus der Sitzung des Gemeinderates Waldrach vom 25.06.2018 Mitteilungen a. In der letzten Bauausschusssitzung wurde die Thematik Parksituation im Bereich der Oberen Kirchstraße intensiv behandelt. Das Ordnungsamt und die Polizeiinspektion nahmen an der letzten Sitzung teil. Dabei wurde festgehalten, das Ergebnis dem Gemeinderat als Beschlussvorschlag vorzuschlagen. Von den insgesamt 12 Parkplätzen sollen in den Parkbuchten nur noch 5 vorgehalten werden. Das Ordnungsamt erstellt zusammen mit der Firma Wöffler für die nächste Ratssitzung einen Plan. Die Kosten belaufen sich geschätzt auf ca. 600,00 Euro. b. Von Herrn Backendorf sind sämtliche Straßenaufbrüche durch Kabelverlegung erneut kontrolliert worden. Die Mängel sind festgehalten und die betreffenden Firmen sind schriftlich aufgefordert worden, die Schäden zu beheben. Eine Frist wurde gesetzt. Die Fa. Cableway hat bereits reagiert und eine Erledigung zugesichert.

Ruwer - 21 - Ausgabe 36/2018 c. In der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung wurden Beschlüsse gefasst zu Instandhaltungsmaßnahmen an den Wirtschaftswegen in Höhe von ca. 27.000,00 Euro. Des Weiteren wurde beschlossen Rodungs- und Mulch- Maßnahmen in der Kernzone im Weinbergs Areal durchzuführen. Dort sollen alle Grundstücke gemulcht werden, wobei die Jagdgenossenschaft sich mit insgesamt 5.000,00 Euro beteiligt. Dabei werden die Kosten in Höhe von 80% von den Jagdgenossen übernommen, 20% der Kosten soll der jeweilige Grundstückseigentümer übernehmen. Vorsitzender des Bauern- und Winzerverbandes Krämer sagte in der Jagdgenossenschaftsversammlung zu, dass er sich um die Maßnahme kümmern und mit den Grundstückseigentümer die Angelegenheit besprechen werde. Die Maßnahme dient der Erhaltung der Kulturlandschaft. d. Der Termin für die Europawahl und die Kommunalwahlen sind auf den 26.05.2019 festgelegt worden. Die Ratsmitglieder werden gebeten sich diesen Termin unbedingt freizuhalten und mögliche Kandidaten ebenfalls auf diesen Termin hinzuweisen. Erfahrungsgemäß werden ca. 55 Personen bei der Wahlhandlung und den Auszählungen bzw. bei der Bearbeitung der Briefwahl benötigt. e. Am 14.06. fand in der Ruwertalschule ein Gespräch mit der Kreisverwaltung (Herren Dr. Staadt und Schleich), der Schulleitung und mit dem Vorsitzenden statt. Es ging um eine erste Sondierung für einen Standort der 72 Container für die Schule während der Bauphase. Den Beschuss des Gemeinderates, den Containerstandort neben der Schule zu errichten, wurde wie zwei weitere Standorte diskutiert. In der Gemeinderatssitzung, nach der Sommerpause, werden die Mitarbeiter der Kreisverwaltung die Standortfrage im Gemeinderat diskutieren. Die Sitzung wird am Montag, 20.08.2018 stattfinden. Mit Baubeginn ist wahrscheinlich erst Anfang 2020 zu rechnen. f. Den Antrag der SPD Fraktion in der Ortslage auf bestimmten Stellen Ruhebänke aufzustellen wird n der nächsten Ratssitzung der Vorschlag behandelt, wobei der Vorsitzende die SPD Fraktion bittet, Vorschläge für mögliche Standorte zu machen und eine Finanzierung anzuzeigen. g. Die Frage nach einer Grillhütte wurde im Bauausschuss behandelt. Mehrheitlich wurde der Bau einer Grillhütte abgelehnt. Der Vorschlag zum Bau von verschiedenen festen Grillstätten wurde für gut geheißen und muss weiter verfolgt werden. Die Ratsmitglieder wurden gebeten sich über mögliche Standorte Gedanken zu machen, die dann in einen Beschluss einfließen können. Eilentscheidung; hier: Anschaffung eines Sonnensegels über dem Sandspielplatz in der KiTa Waldrach Der Vorsitzende teilte dem Rat mit, dass er für die Beschaffung eines Sonnensegels für die Beschattung des Sandkastens der KiTa die Zustimmung zur Mitfinanzierung erteilt habe. Die Zustimmung erfolgte nach Rücksprach mit den Fraktionen. Es handelt sich dabei um einen Betrag von 1.500,00 Euro. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Bevölkerung zum Haushalsplan 2018/2019 Im Rahmen der Offenlegung des Haushaltsplanes hat die Freiwillige Feuerwehr Waldrach einen Antrag auf Bezuschussung zur Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges gestellt. Dieses Fahrzeug soll auch dazu dienen, die Jugendlichen zu Wettkämpfen und Übungen zu fahren. Gleichzeitig soll das Fahrzeug auch der aktiven Feuerwehr für Einsätze pp. eingesetzt werden. Diese Haushaltsmittel sind nicht im Haushaltsplan vorgesehen. Ohne größere Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig der Freiwilligen Feuerwehr einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 Euro für die Anschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges zu gewähren. Seitens der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die Auszahlung des Zuschusses erst nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht erfolgen darf. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2018/2019 Herr Breser von der Verwaltung erläuterte dem Rat die wesentlichsten Eckpunkte des vorliegenden Haushaltsplanes 2018/2019. Dabei stand die Finanzsituation der Ortsgemeinde Waldrach und die relativ hohe Verschuldung im Mittelpunkt. Diese ist den vielen Investitionen der letzten Jahre geschuldet. Die Verschuldung wird die Kommunalaufsicht zum Anlass nehmen, alle Ausgaben auf ihre Notwendigkeit hin zu untersuchen. Insofern muss abgewartet werden, welche Investitionen, insbesondere freiwillige Ausgaben (Zuschuss Feuerwehr, Neubau Bauhof pp.), genehmigt werden. Im Bereich der vorgelegten Investitionsübersicht wurde festgestellt, dass die Erweiterung des Kindergartens in der Planung nicht aufgenommen wurde. Die Verwaltung wird die Finanzierung aufnehmen und den Ratsmitgliedern eine neue Haushaltssatzung sowie eine neue Investitionsübersicht vorlegen. Nach Abklärung von einzelnen Fragen beschloss der Gemeinderat bei 3 Enthaltungen einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018/2019 auf der Basis der noch von der Verwaltung vorzulegenden geänderten Haushaltssatzung und Investitionsübersicht zu verabschieden. Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Jahre 2019-2023 Der Vorsitzende informierte darüber, dass die Ortsgemeinde ein Vorschlagsrecht hat zur Benennung von Personen, die zu Hauptund Hilfsschöffen ernannt werden können. Frau Magda Anna Klein, Bahnhofstraße 12 und Herr Klaus Backes, Zuckerberg haben Interesse bekundet. In zuvor beschlossener offener Abstimmung stimmte der Gemeinderat mit 12 Ja-Stimmen und einer Enthaltung zu, Frau Klein und Herrn Backes in die Vorschlagsliste aufzunehmen. An der Beschlussfassung hat der Vorsitzende nicht teilgenommen. Sein Stimmrecht ruht bei Wahlen gem. 36 Abs. 3, Nr. 1 GemO. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Architektenvertrages zur Erweiterung des Kindergartens Zu diesem Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende, dass das Architekturbüro Stein-Hemmes-Wirtz, Kasel, den Auftrag für die Planung der notwendigen Erweiterung der KiTa erhalten soll. Das Büro Stein-Hemmes-Wirtz hatte den Neubau des Familienzentrums geplant und sollte daher auch den Auftrag für den Anbau erhalten. Das Büro soll einen Architektenvertrag vorlegen, der dann nach Prüfung durch die Verbandsgemeindeverwaltung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Dieser Verfahrensweise stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. An der Beratung und Beschlussfassung nahm das Ratsmitglied Thomas Stein wegen Ausschließungsgründe gem. 22 GemO nicht teil. Er hatte im Zuhörerraum Platz genommen. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Architektenvertrages zum Neubau eines gemeindlichen Bauhofes Zu diesem Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende, dass das Ingenieurbüro Florian Krämer & Nadine Krämer-Egner, Waldrach, den Auftrag für die Planung des Neubaus eines Bauhofes für die Ortsgemeinde Waldrach erhalten soll. Das Büro Krämer & Krämer-Egner soll einen Architektenvertrag vorlegen, der dann nach Prüfung durch die Verbandsgemeindeverwaltung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Dieser Verfahrensweise stimmte der Gemeinderat bei einer Enthaltung einstimmig zu. An der Beratung und Beschlussfassung nahm das Ratsmitglied Rainer Krämer wegen Ausschließungsgründe gem. 22 GemO nicht teil. Er hatte im Zuhörerraum Platz genommen. Beim Tagesordnungspunkt Anregungen und Anfragen wurden u. a. die Themen diskutiert: Sachstand der Zusage an die Winzerkapelle für die Aufstellung eines Containers gemäß der letzten Gemeinderatssitzung. Stand der Machbarkeitsstudie für das neue Baugebiet Geisberg. Außerdem wurde für die gute Pressearbeit bezüglich der Ortsgemeinde Waldrach der letzten Tage gedankt. Umsetzung der Aufstellung eines Bebauungsplanes Ortsmitte Im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung wurden einige Anfragen behandelt sowie Bauanträge und Bauvoranfragen beschieden. Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan Entwicklung der Ortsmitte im Bereich der Straßen: Untere Kirchstraße, Im Kändelchen, Kegelbungert, Bahnhofstraße, Welschmühle und Trierer Straße, Ortsgemeinde Waldrach Der Gemeinderat Waldrach hat in der Sitzung am 20.08.2018 den Aufstellungsbeschluss über den oben bezeichneten Bebauungsplan gefasst. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Aufstellungsbeschlusses sind in nachstehend abgedrucktem Auszug aus der Flurkarte dargestellt. Diese Übersichtskarte ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I S. 3634) in der zur Zeit geltenden Fassung, wird der Aufstellungsbeschluss über den oben bezeichneten Bebauungsplan hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gründe: Das Gebiet gehört zu dem unbeplanten Innenbereich ( 34 BauGB) der Ortsgemeinde Waldrach.

Ruwer - 22 - Ausgabe 36/2018 Mit dem Aufstellungsbeschluss ist das Ziel verbunden, die absehbar sehr unterschiedlichen Verwertungsinteressen der Eigentümer, die durch den Generationswechsel in den letzten Jahren verstärkt eingetreten sind und in Zukunft mit dem Leerstand von Gebäuden zu rechnen ist, verbindlich zu regeln und gleichzeitig eine verträgliche bauliche und strukturelle Weiterentwicklung für diesen Siedlungsbereich im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit und des Allgemeinwohls zu steuern. Unter Beachtung der siedlungsstrukturellen Ausgangslage ist daher die Erarbeitung einer städtebaulichen Konzeption unter Berücksichtigung der Aspekte der Barrierefreiheit und des altersgerechten Wohnens unter Einbeziehung der bisherigen Ergebnisse der vorhandenen Dorferneuerungsplanung sowie des Versorgungskonzeptes der Gemeinde erforderlich. Ziel der städtebaulichen Planung ist die ortsgerechte Dorfentwicklung in der Ortsmitte im Interesse des Allgemeinwohles zur Verbesserung und Förderung des Gewerbes, des Fremdenverkehrs sowie der Infrastruktur des Grundzentrums Waldrach. Die Regelungen sollen insbesondere den Dienstleistungsbereich, die Gastronomie und den Tourismus unterstützen und fördern und hierbei die erforderlichen öffentlichen und privaten Stell- und Parkflächen ausweisen. Hierbei soll auch die Sicherung einer zukünftigen konfliktfreien, geordneten städtebaulichen Nutzung in der Ortsmitte im Vordergrund stehen. Die anzustrebende Nutzung soll den zukünftigen Anforderungen an die öffentlichen und privaten Einrichtungen im Versorgungs- und Dienstleistungsbereich des Grundzentrums Waldrach Rechnung tragen. Die auf Grund der Ausgangslage zu erwartenden Nutzungskonflikte sollen entschärft bzw. gelöst werden. Zur Lösung sind deshalb, insbesondere unter Beteiligung und Mitwirkung der Eigentümer, konkrete Planinhalte im weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu erarbeiten. Der zukünftige Bebauungsplan soll rechtsverbindliche Festsetzungen für eine positive zukünftige städtebauliche Entwicklung der Ortsmitte enthalten. Insbesondere sollen in diesem Bereich Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren und nichtüberbaubaren Flächen sowie der öffentlichen Flächen auf der Grundlage des bestehenden und nochmals zu aktualisierenden Dorferneuerungs-konzeptes getroffen werden. Diese Planung muss insbesondere auch die Sicherung der Weiterentwicklung der bestehenden öffentlichen Einrichtungen, u. a. des Familienzentrums mit Kindergarten, der Gebäulich-keiten der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, der Park-, Stell- und Grünflächen im Bereich des Gemeindeplatzes gewährleisten. Weiterhin sollen neben den Flächen für den Gemeinbedarf auch weitere Flächen zur baulichen Nutzung ausgewiesen werden. Ziel ist hierbei auch die Erhaltung der dorfbildprägenden vorhandenen Bausubstanz und des Erscheinungsbildes der Ortsmitte sowie die langfristige Sicherung der bestehenden Entwicklungspotentiale in diesem Bereich unter besonderer Berücksichtigung der heutigen und zukünftigen städtebaulichen Anforderungen an das Grundzentrum Waldrach. Waldrach, den 31.08.2018 Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister IN EiGENER SACHE Wenn Sie kein Amtsblatt bekommen haben... Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/9147-335, -336 und -713. Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist: abo@wittich-foehren.de

Ruwer - 23 - Ausgabe 36/2018 Nachrichten und Mitteilungen aus dem Gemeinde- und Vereinsleben Verbandsgemeinde Deutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Ruwertal + Vorderer Hochwald e.v. Blutspendetermine Pluwig im Bürgerhaus am Mittwoch,12. September 2018 von 17.30 bis 20.30 Uhr Waldrach im Familienzentrum am Mittwoch, 19. September 2018 von 17.30 bis 20.30 Uhr Besondere Hinweise für alle Blutspender! Gesunde Personen zwischen dem 18. und 71. Lebensjahr dürfen Blut spenden. Neuspender dürfen bis zum Vorabend des 69. Geburtstages Blut spenden. Wer gesund ist und vom Arzt jeweils zur Spende zugelassen wird, darf sogar nach dem 72. Geburtstag weiter Blut spenden. Für alle Blutspender, besonders für Erstblutspender ist folgendes zu beachten: Der Erstblutspender sollte mindestens 45 Minuten vor Terminende zur Blutspende anwesend sein. Wir bitten alle Spender, bei der Anmeldung einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen. Kindergeld im Studium jetzt einfach online beantragen Ab sofort können die Eltern die Weiterbewilligung des Kindergelds für ihre studierenden Kinder online abwickeln - ganz ohne bürokratischen Aufwand. Formulare müssen sie nicht mehr ausfüllen. Der Studiennachweis kann online übermittelt werden. In diesem Jahr haben die Familienkassen bereits etwa 450.000 Schreiben an ihre Kundinnen und Kunden mit einem individuellen Zugangscode versandt. So funktioniert das neue Online-Verfahren Endet die Schulausbildung eines Kindes, schreibt die Familienkasse die Eltern an. Das Schreiben enthält nun neben den Hinweisen zum weiteren Kindergeldbezug auch einen individuellen Zugangscode und einen Hinweis auf das Online-Portal der Familienkasse. Auf der Website geben die Eltern ihren personalisierten Nutzungscode ein. Damit werden automatisch auch bereits vorhandene Daten der Eltern bzw. des Kindes angezeigt; sie müssen nicht mehr eingegeben werden. Das neue Onlineportal der Familienkasse ermöglicht zudem den unkomplizierten Upload und die Übermittlung des Studiennachweises. Da alle Angebote der Familienkasse für Smartphone und Tablet optimiert sind, geht dies sogar einfach von unterwegs. Kindergeldberechtigte, die bereits angeschrieben worden sind, aber aktuell noch keinen Studiennachweis für ihr Kind vorliegen haben, können den Zugangscode auch zum Nachreichen der Studienbescheinigung nutzen. Weitere Informationen zum Kindergeld online: www.familienkasse. de. Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. - Ortsverband unteres Ruwertal - Abmulchen von Brachflächen in den Weinbergsarealen in Waldrach Aufgrund der zunehmenden Verbuschung und der daraus resultierenden Wildproblematik hat die Jagdgenossenschaft Waldrach, auf Bestreben des örtlichen Bauern- und Winzerverbandes, im Rahmen der Jagdgenossenschaftsversammlung am 13.06.2018 beschlossen, dass jährlich 5000 zum Abmulchen von Trieschflächen in den beiden Kernzonen bereitgestellt werden. Allerdings werden damit nur 80% der tatsächlich anfallenden Kosten gedeckt. D.h. die privaten Grundstückseigentümer werden lediglich mit einem Kostenanteil von 20% belastet. Für die Erstpflege entstehen für den Grundstückseigentümer somit Kosten von 5 cent/qm und für die Folgejahre 2 cent/qm zzgl. MwSt. Beispielrechnung: Bei einer Parzellengröße von 1000qm entstehen bei der Erstpflege Kosten in Höhe von 50,00 zzgl. MwSt. und in den Folgejahren 20 zzgl. MwSt.. Die einzelnen Grundstückseigentümer treten privatrechtlich in einen Vertrag mit dem Unternehmer der im Auftrag der Jagdgenossenschaft die Pflege der Flächen übernimmt. Diese Pflege soll dann im Rahmen einer längerfristigen Konzeption durchgeführt werden. Angedacht ist, dass im Winterhalbjahr 2018/2019 mit der Umsetzung begonnen wird. Wer im Vorfeld schon seine Flächen dafür melden möchte, kann dies ab sofort beim Ortsvorsitzenden tun. Hierzu sind die Flur- und die Flurstücksnummern und die Parzellengröße erforderlich. Für Rückfragen stehe ich natürlich zur Verfügung! e-mail: kraemer.rainer@web.de Fax: 06500/910598 Tel.: 0176/41363372 Rainer Krämer, Ortsvorsitzender Herzsport-Verein Hermeskeil https://herzsport.net Präventions- und Rehabilitationssport unter ärztlicher Aufsicht Übungsleitung: Melanie Kolling, Tel.:06586 677 E-Mail:uebungsleitung@herzsport.net Montag, 10.09.2018 Sporthalle Gymnasium, Geschwister-Scholl-Weg 17.30-18.25 Uhr Einführungsgruppe (1) 18:30-19:30 Uhr Übungsgruppe (2) Übungsleitung: Bettina Reichert ärztl. Leitung: Dr. Hesse (1), Dr. Wagener (2) Dienstag, 11.09.2018 Sporthalle Gymnasium, Geschwister-Scholl-Weg 17:30-18.30 Uhr (Trainingsgruppe) Übungsleitung Monika Becker ärztl. Leitung: ohne Arzt Mittwoch 12.09.2018, 08.30 bis 21.00 Uhr Herbstfahrt nach Bad Dürkheim Treff 08.30 Uhr Neuer Markt Hermeskeil Planwagenfahrt, Besichtigung Salinen, Burg Lichtenberg bei Kusel; Anmeldung in den Übungsstunden und Mail: vorsitz@herzsport.net, begrenzte Teilnehmerzahl Donnerstag, 13.09.2018 Kurs: Fit und aktiv durch Bewegung Sporthalle Gymnasium, Geschwister-Scholl-Weg Bei schönem Wetter im Freien 19:30 bis 20:30 Uhr Übungleitung: Anna-Lena Kolling Freitag, 14.09.2018 Sporthalle Gymnasium, Geschwister-Scholl-Weg 17.30-18.25 Uhr Einführungsgruppe (1) 18.35-19.30 Uhr Präventionsgruppe ohne Arzt Übungsleitung: Melanie Kollink ärztl. Leitung: Dr. Schätzer-Klotz Jugend-Info Jugendpflege informiert: Das Event Ronja Räubertochter findet ihr auf der Homepage der Jugendpflege. Es gibt noch freie Plätze! Die Berlinfahrt wurde leider abgesagt bzw. auf nächstes Jahr verschoben, da sich zu wenige Teilnehmer angemeldet haben. Wir erinnern noch mal an die Förderantrage der Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Ruwer bis zum 01.10.2018. Julia Herrig ist zum 01.09. aus der Elternzeit zurückgekehrt und arbeitet nun in Teilzeit, gemeinsam mit Irmgard von der Lahr in der Jugendpflege mit. Sie freut sich auf die Zusammenarbeit!

Ruwer - 24 - Ausgabe 36/2018 Ronja Räubertochter und Birk Borkasohn Wo sollte Ronja es besser üben sich vor etwas zu hüten oder keine Furcht mehr zu haben als dort, wo es am gefährlichsten ist: im Höllenschlund, im Wald bei den Wilddruden und Rumpelwichten. Dort lernt sie Birk Borkasohn kennen - doch bis die beiden einander vertrauen und alle Vorurteile überwunden haben, ist so manches Abenteuer zu bestehen. Die Kinder werden unter Anleitung des begleitenden Mütterteams Räuberkostüme und Requisiten herstellen. Ausgestattet als Räuber/Räuberinnen werden wir im Wald Szenen aus der wunderbaren Geschichte von Ronja Räubertochter gestalten und spielen. Leitung: Gitta Pelzer und das begleitende Mütter-Team Lass Dich nicht unterkriegen. Sei frech und wild und wunderbar! Astrid Lindgren Anmeldung: Jugendpflege VG Ruwer, Frau von der Lahr, www. go4ju.de begrenzte Teilnehmerzahl! Volkshochschule Volkshochschule Gusterath-Pluwig Schöndorf-Holzerath-Bonerath Hinzenburg-Ollmuth Öffnungszeiten des VHS-Büros Das VHS-Büro befindet sich in der Grundschule in Gusterath/ Seiteneingang. Am Schulplatz 1 54317 Gusterath Öffnungszeiten montags von: 16.00-17.00 Uhr mittwochs von: 16.00-18.00 Uhr und nach Absprache Telefon: 06588/1421 (Anrufbeantworter außerhalb der Geschäftszeiten) Telefon (privat) Monika Straßel: 06588/2915 (in dringenden Fällen) e-mail: monika.strassel@web.de - bitte unbedingt unter Betreff vhskurs... angeben Am Mittwoch, den 12.9. bleibt das Büro wegen einer Fortbildungsveranstaltung geschlossen. Informationen zu den Kursen Zu den Kursen können Sie Details und Informationen im Internet oder im VHS-Büro erfahren. Vortrag mit Möglichkeit zur anschließenden Diskussion: Lerntechniken - Lernen mit System Hausaufgaben ohne Frust und Tränen machen- das wäre schön! Klassenarbeiten nicht immer auf den letzten Drücker vorbereiten- Zukunftsmusik? Lernen, das Spaß macht, kreativ und abwechslungsreich ist - ist das möglich? Wissen über die nächste Prüfung hinaus speichern- gute Idee!... Wenn Sie sich bei diesen Aussagen angesprochen fühlen, Eltern oder Großeltern von Schulkindern sind, Erzieher oder Lehrer, selbst lernen müssen oder wollen oder sich einfach für das Thema Lernen interessieren, sind Sie herzlich eingeladen. Termin: Donnerstag, 20.09.2018, 20.00 Uhr Ort: VHS Kursraum Gusterath Referentin : Kathrin Wagner, Lerncoach Anmeldung: und nähere Informationen bei Frau Wagner, Telefon: 06588-910126 Neuer Yoga-Kurs Hatha Yoga für Einsteiger Der neue Yogakurs unter Leitung von Herrn Andreas Wagner wurde aus organisatorischen Gründen auf den Dienstag verschoben. Dieser Kurs richtet sich an Frauen und Männer jeden Alters. Das Hatha Yoga hat folgende Ziele und Eigenschaften: Körpergefühl entwickeln und die eigenen Grenzen kennenlernen, Anspannung und Entspannung bewusst wahrnehmen und loslassen, Wärmegefühle, Kribbeln und das Fließen der Energie erspüren, zur inneren und äußeren Ruhe kommen und einfach abschalten können, Körper und Geist in Harmonie bringen, Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden, Verbesserung der Geschmeidigkeit des Körpers und Aufbau der Muskulatur, Verbesserung der Körperhaltung sowie Spannungen und Stress bewusst werden lassen und auflösen. Ort: Gusterath, Bürgerhaus oder VHS-Raum Beginn: baldmöglichst, nach Absprache mit der Interessentengruppe Termin: 19.00 oder 20.00 Uhr je nach Wunsch der Gruppe und nach Kapazität der vorhandenen Räumlichkeiten Leitung: Andreas Wagner, zertifizierter Yoga-Lehrer Ballett und Tanz für Anfänger und Fortgeschrittene- neue Anfängergruppe geplant In diesen Kursen erlernen Kinder ab ca. 4-5 Jahren bei einer erfahrenen Ballettlehrerin grundlegende Choreographien und Bewegungselemente aus den Bereichen Ballett und Tanz. Neben der Freude am Tanzen wird die Motorik der Kinder geschult und ihrem Bewegungsdrang Rechnung getragen. Zielgruppe: Anfänger Zeit: Freitags, 14:00-15:10 Uhr, Ort: Gusterath, Grundschule, Turnhalle Leitung: Marina Idaczyk Nähere Infos: im VHS-Büro oder bei der Kursleiterin direkt: marina-tanz@foni.net Zielgruppe: Fortgeschrittene Zeit: Freitags, 15:10-16: 20 Uhr, Ort: Gusterath, Grundschule, Turnhalle Leitung: Marina Idaczyk Nähere Infos: im VHS-Büro oder bei der Kursleiterin direkt: marina-tanz@foni.net Zumba für Anfänger und Fortgeschrittene 2 Gruppen - Einsteigemöglichkeiten Zeit: Montags, 17:30-18:40 Uhr, Ort: Gusterath, Grundschule, Turnhalle Beachten: Bitte bequeme Kleidung mitbringen. Leitung: Lilian Lee Hoffmann Zeit: Montags, 18:40-19:50 Uhr, Ort: Gusterath, Grundschule, Turnhalle Beachten: Bitte bequeme Kleidung mitbringen. Leitung: Lilian Lee Hoffmann Lerncoaching Bei diesem Angebot werden gezielt individuelle Probleme insbesondere auf dem Gebiet der Rechtschreibung und Handschrift sowie der Lernmotivation und Lernorganisation bearbeitet werden. Die Stärken des Lernenden werden herausgearbeitet und Lösungsmöglichkeiten für bestehende Schwächen aufgezeigt und angewandt. Es werden Techniken vermittelt, die helfen, das eigene Lernen organisiert und effektiv zu gestalten, die Hausaufgabenzeit zu optimieren und die Klassenarbeiten sinnvoll vorzubereiten. Fächerübergreifende Kompetenzen und allgemeine Lernstrategien werden erarbeitet. Bei der Förderung findet die Persönlichkeit und Individualität des Lernenden besondere Berücksichtigung. Zeit: Nach Absprache, 10 Termine Ort: Gusterath, Grundschule, Mehrzweckraum, hinten Leitung: Kathrin Wagner Töpfern für Anfänger und Fortgeschrittene Nähere Informationen bei der Kursleiterin: Tel. 0651-17945. Zeit: Mittwochs, 19:30-21:45 Uhr, 7 Termine Ort: Gusterath, Grundschule, Werkraum Leitung: Christel Freischmidt Keyboard für Anfänger und Fortgeschrittene Klavier für Anfänger und Fortgeschrittene Zeit: Montags ab 14.00Uhr Alternativ: Dienstags ab 14.00 Uhr Ort: Gusterath, Grundschule, VHS-Raum Leitung: Viktoria Makarenko Tai Chi Chi Kung für Anfänger und Fortgeschrittene Termin wird mit der Gruppe abgestimmt- geplanter Beginn: letzte Augustwoche Ort: Gusterath, Grundschule, VHS-Raum Beachten: Bitte bequeme Kleidung und Gymnastikmatte mitbringen. Leitung: Serina Karin Simon, Gesundheitsberaterin

Ruwer - 25 - Ausgabe 36/2018 Fit mit Baby Mütter mit Babys ab ca. 3 Monate Gymnastik, Kräftigung, Stretching und Rückenschule bringen den Körper wieder in Schwung. Kräftigungsübungen, um den Rücken zu stärken und die Schultern zu entlasten, Lockerungsübungen und Stretching gegen typische Verspannungen vom Stillen/Tragen sowie Beckenbodenübungen ergänzen das Konzept. Eine Rücken- und Haltungsschule rundet das Programm ab. Die Entwicklung der Kinder fördern wir zudem durch erste Bewegungs-, Finger- und Singspiele. Anmeldung und Infos bei der Kursleiterin: Astrid Nilles, Tel. 06588-95089 Zeit: Montags, 10:15-11:30 Uhr, 10 Termine Ort: Pluwig, Bürgerhaus, Turnhalle Leitung: Astrid Nilles Bewegung für Krabbelmäuse Kinder sollen robben/krabbeln Bewegung macht schon den Kleinsten Spaß. Bälle, Tücher, kleine Bewegungslandschaften und Vieles mehr sorgen dafür, dass es immer was Neues zu entdecken gibt. Spielerisch werden dabei die Bewegung, das Gleichgewicht und die Körperwahrnehmung trainiert. Finger- und Singspiele runden das Programm ab. Infos bei der Kursleiterin: Astrid Nilles, Tel. 06588-95089 Zeit: Mittwochs, 10:00-11:15 Uhr, 10 Termine Ort: Pluwig, Bürgerhaus, Turnhalle Leitung: Astrid Nilles Aerobic und Rückenfit mit/ohne Kind Aerobic ist ein dynamisches Fitnesstraining, welches vor allem die Ausdauer und Koordination verbessert. Außerdem wird die gesamte Muskulatur gestärkt. Neben der Kondition werden in einem Kräftigungsteil gezielt die Bereiche Bauch-Beine-Po, Arme und besonders der Rücken gestärkt. Kinder dürfen gerne mitgebracht werden. Anmeldung und Infos bei der Kursleiterin: Astrid Nilles, Tel. 06588-95089 Zeit: Montags, 09:00-10:15 Uhr, 10 Termine Ort: Pluwig, Bürgerhaus, Turnhalle Leitung: Astrid Nilles Pilates für Anfänger und Fortgeschrittene Zeit: Montags, 19:00-20:00 Uhr, 10 Termine Ort: Hinzenburg, Bürgerhaus Leitung: Mechthild Faber Das merk ich mir! Strategien für ein besseres Gedächtnis Sind Sie mit ihrem Gedächtnis unzufrieden? In diesem Seminar lernen Sie anhand praktischer Übungen, wie Sie ihre Gedächtnisleistung und Ihre Konzentration steigern und die erlernten Strategien in die Praxis umsetzen können. Daneben gibt es Informationen zur Funktionsweise des Gehirns beim Lernen und Merken. Wir arbeiten ganzheitlich mit allen Sinnen. Kleine Bewegungsübungen dienen der Verbesserung Ihrer Gedächtnisarbeit. Leistung steht nicht im Vordergrund, sondern Freude, Humor und das Miteinander. Zeit: Geplanter Beginn: Di., 18.09.2018, 16:00-17:30 Uhr, 10 Termine Ort: Gusterath oder Pluwig, Heimathaus Leitung: Ursula Richard Sprachkurse: Angebote B1 - Englisch Konversation Zeitungsartikel und Kurzgeschichten A2 - Englisch Mittelstufe Vormittagskurs A1 - Englisch für Anfänger mit geringen Vorkenntnissen A1 - Englisch für Anfänger mit geringen Vorkenntnissen A1 - Französisch für reine Anfänger A1 - Französisch für Anfänger mit geringen Vorkenntnissen A2 - Französisch für Fortgeschrittene Vormittagskurs A1- Italienisch für Anfänger reiner Anfängerkurs A2/B1 Italienisch Fortgeschrittene A1 Niederländisch Anfänger Vormittagskurs A2 Niederländisch Fortgeschrittene Kursteilnehmer mit Vorkenntnissen B 1 Niederländisch Konversation Fortgeschrittene A 1 Russisch für Anfänger mit Vorkenntnissen A 1 Russisch für reine Anfänger Neuer Kurs Sie erlernen die russische Sprache von Grund auf anhand eines Lehrwerks. Kurstag: mittwochs Kursleitung: Frau Moor, Gusterath A 2 Spanisch für Fortgeschrittene mit Vorkenntnissen A1- Spanisch für Anfänger Abendkurs reine Anfänger A 2 Spanisch für Fortgeschrittene Vormittagskurs A 1 Luxemburgisch (Doz. angefragt) Weitere Sprachkurse können nach Bedarf eingerichtet werden. VHS Osburg-Thomm-Farschweiler- Lorscheid-Herl Mitarbeiterin: Martina Spang, 54317 Kasel, Neuwiese 25, Tel.: (0651) 69996600 (Anrufbeantworter tagsüber), E-Mail: vhs-osburg@kvhstrier-saarburg.de. Möchten Sie sich informieren, haben Sie Fragen oder eine Kursidee, rufen Sie mich gerne an. Wenn Sie mich persönlich nicht erreichen und Nachricht hinterlassen, geben Sie bitte Name und Telefonnummer an, ich rufe in jedem Fall zurück. Für alle VHS-Kurse ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. VHS-Plan September 2018 Fort- und Weiterbildung: Vortrag mit Hr. Prof. Dr. Jobst Meyer: Welcher Hund passt zu mir? Wer sich einen Hund anschaffen möchte, stellt sich viele Fragen. Der Vortrag gibt Antworten zu Rasse und Verhalten vor dem Hintergrund der Biologie des Haushundes und seiner wölfischen Abstammung. Er ist auch für diejenigen geeignet, die ihre Wahl bereits getroffen haben und lernen möchten, ihren Hausgenossen besser zu verstehen, oder die sich ganz allgemein über Hunde informieren möchten. Termin: Mittwoch, 26. September 2018, 19.00-21.15 Uhr Ort: VHS-Raum, Bürgerhaus Farschweiler Leitung: Professor Dr. rer. nat. Jobst Meyer, Diplom-Biologe Kursgebühr: 16,50 EUR Hola! Cómo estás? - Spanisch für Ihren Urlaub und Alltag (Anfänger) Überzeugen Sie sich selbst und lernen Sie in einem Crashkurs die wichtigsten Ausdrücke für den Urlaub. Egal ob im Hotel, im Restaurant, der Kneipe oder mit Mitmenschen, alles fällt leichter mit ein bisschen Spanisch! Beginn: sobald genügend Anmeldungen eingegangen sind, 5 Plätze frei Termin: Donnerstag, 19.30-21.00 Uhr Ort: VHS-Raum, Osburg Kursleitung: Heinrich Grzondziel, Spanischlehrer, Muttersprachler Kursgebühr: bei 8 Teilnehmern/ 6 Termine/ 12 Unterrichtsstunden: 32,40 EUR und geringe Kopierkosten Gesundheit und Bewegung für Ihr Kind Sport und Bewegungsspiele für Kinder von 3-5 Jahren und von 5-7 Jahren In den beiden Kindersportkursen mit der Altersgruppe der 3 Jährigen und 5-7 Jährigen sollen die koordinativen und konditionellen Fähigkeiten auf spielerische Art und Weise trainiert und verbessert werden, um so die Gesundheits- und Entwicklungsförderung positiv zu beeinflussen. Es werden Kommunikations- und Kooperationsspiele, Lauf- und Fangspiele, Ballspiele und Übungen an Geräten angeboten. Beginn: 6. September 2018 Gruppe 1 Kinder von 3-5 Jahren: Donnerstag, 15.30-16.15 Uhr (2 Plätze frei) Gruppe 2 Kinder von 5-7 Jahren: Donnerstag, 16.15-17.00 Uhr (2 Plätze frei) Ort: Turnhalle, Bürgerhaus Farschweiler Kursleitung: Anke Högner, Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 14 Termine: 35,00 EUR

Ruwer - 26 - Ausgabe 36/2018 Gesundheit und Bewegung: sanft bis dynamisch Gymnastik und Tanz im Sitzen Der Kurs richtet sich an alle, die mit dem Stehen oder Liegen Probleme haben. Geselliges Beisammensein und gegenseitiger Austausch kommen im Kurs nicht zu kurz. Beginn: 5. September 2018 Termin: Mittwoch, 18.00-18.45 Uhr, Einstieg noch mgl., 2 Plätze frei Ort: Kursleitung: Kursgebühr: Dorfsaal, Bürgerhaus Lorscheid Monika Thömmes bei 8 Teilnehmern/ 15 Termine: 37,50 EUR Ganzheitliche Gymnastik für Frauen ab 50 Durch diesen Kurs soll die Beweglichkeit der einzelnen Teilnehmerin durch gezielte altersgerechte Übungen erhalten, verbessert oder wiederhergestellt und so das körperliche Wohlbefinden erhöht werden. Kommen Sie für eine Schnupperstunde zum ersten Termin vorbei. Beginn: 5. September 2018, Einstieg noch mgl., 2 Plätze frei Termin: Mittwoch, 19.00-19.45 Uhr Ort: Dorfsaal, Bürgerhaus Lorscheid Kursleitung: Monika Thömmes, Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 15 Termine: 37,50 EUR Anfängerkurs Nordic Walking für Erwachsene und Senioren Nordic-Walking ist ein ganz einfaches Ganzkörpertraining für JederMann/Frau. Es ist sehr leicht und schnell erlernbar. Durch Nordic Walking verbessert sich die körperliche Fitness (Kräftigung von Oberkörper, Beinen) und die aerobe Ausdauer (Herz-Kreislauf-System) einer Person, nebenbei wird Gewicht reduziert. Besonders zu erwähnen ist, dass die Gelenke entlastet werden und die Beweglichkeit im Schulter- und Nackenbereich zunimmt - also auch Rückenprobleme bei regelmä-ßigem Nordic-Walking verhindert oder gemindert werden können. Selbst im hohen Alter kann diese Sportart ausgeübt werden. Nordic-Walking-Stöcke bitte mitbringen. 4 Termine: 2 x freitags und 2 x montags Terminverschiebung auf: 07.09. und 10.09., 14.09. und 17.09.2018, je 17.45-19.15 Uhr (2 Plätze frei), Ort: Sportplatz Osburg, Kursleitung: Melanie Schröter, Nordic-Walking-Trainerin Kursgebühr: bei 8 Teilnehmern: 21,60 EUR NEU Vorschau: Rücken-Fitness Kurs für JederMann/Frau Rückentraining und Rückenschule, Beweglichkeits- und Krafttraining, Tipps für den rückenschonenden Alltag Start: Dienstag, 16. Oktober 2018, 19.30-20.30 Uhr Ort: Bürgerhaus Farschweiler Kursleitung: Katrin Buschmann, Physiotherapeutin Kursgebühr: bei 8 Teilnehmern/ 9 Termine: 39,60 EUR Kreatives Gestalten Öl-Malkurs nach Bob-Ross - Thema: wunderschönes Mohnblütenmotiv Tagesseminar für Anfänger/Innen und Fortgeschrittene Auch wenn Sie noch nie gemalt haben, gelingt Ihnen innerhalb nur eines Kurstages ein tolles Ölgemälde. Wir malen mit dem Original Bob Ross Sortiment. Sie erhalten während des Kurses viel Wissenswertes und es erwartet Sie ein unvergessliches Malerlebnis. Alle benötigten Materialien werden für die Kursdauer zur Verfügung gestellt. Das fertige Bild nehmen Sie mit nach Hause. Bitte zum Schutzkleidung und Mittagsverpflegung mitzubringen. Teilnehmerbegrenzung. Termin: Samstag, 8. September 2018, 11.00 18.00 Uhr, 3 Plätze frei Ort: VHS-Raum, Osburg, Kursleitung: Gerda Langenstroer, Bob Ross Instruktorin Kursgebühr: bei 8 Teilnehmern: 79,00 EUR (inkl. Leinwand und Material zum Malen) Bonerath VdK Ortsverband Schöndorf Tagesausflug nach Straßburg (15. Sept. 2018) Näheres hierzu siehe unter Ollmuth. Hl. Messe mit Sonderkollekte Am kommenden Dienstag, dem 11. September findet die nächste Hl. Messe in Bonerath statt. Die Kollekte wird als Sonderkollekte für die Überflutungsopfer in Kerala/Indien, der Heimat von unserem Kaplan Pater Mathew und unserem ehemaligen Kaplan Pater Jomi, gehalten. Farschweiler Freiwillige Feuerwehr Farschweiler Betrifft: Übung Am Sonntag, den 09.09.2018 findet um 08:30 Uhr unsere nächste Übung statt. Um vollzähliges Erscheinen aller Aktiven wird gebeten. Hinzenburg VdK Ortsverband Schöndorf Tagesausflug nach Straßburg (15. Sept. 2018) Näheres hierzu siehe unter Ollmuth. Holzerath VdK Ortsverband Schöndorf Tagesausflug nach Straßburg (15. Sept. 2018) Näheres hierzu siehe unter Ollmuth. Sprechstunde der Lebensberatung Hermeskeil in der Kita Wirbelwind Holzerath Wer mit Kindern lebt und sie in der heutigen Zeit versucht zu erziehen, hat oft Fragen und Zweifel am eigenen Erziehungsverhalten. Unsicherheiten, Ängste sind an der Tagesordnung. Sie sind als Eltern nicht sicher, was für die Entwicklung des Kindes das Beste wäre. Ihre Familie befindet sich in einer schwierigen Phase, Sie fühlen sich mit der momentanen Situation überfordert. Sie wären froh, Sie könnten sich mit jemanden darüber austauschen. Dann sind Sie in der offenen Sprechstunde richtig. Haben Sie den Mut mit Ihren Anliegen zur Sprechstunde zu kommen. Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt. Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Die Sprechstunde in der KITA Holzerath findet statt am Montag, 10. September 2018 von 14:00 bis 16:00 Uhr Holzerath Kasel Kinderkleidermarkt in Kasel Der Kleidermarkt findet statt am 8. September 2018 im Gemeindehaus, Nikolausstraße von 10:00-12:00 Uhr. Jugendring Infos Hallo zusammen, das Krompernfest naht schon wieder. Am 23.09.2018 ist es so weit. So ein arbeitsintensives Fest verlangt natürlich viel Vorarbeit, aber auch viel Unterstützung.

Ruwer - 27 - Ausgabe 36/2018 Wir haben ja schon oft angesprochen, dass das Krompernfest unsere größte Einnahmequelle ist. Aber auch, dass sich das Fest immer größerer Beliebtheit erfreut und wir so noch mehr Unterstützung brauchen. Wie die aussehen kann, schreibe ich kurz: Wir brauchen Leute, die uns beim Aufbau (Freitag ab 17.00 Uhr und Samstag ab 10.00 Uhr) und beim Abbau, Spülen, Saubermachen und Wegräumen am Montag (Vormittag ab ca. 09.00 Uhr und ab 16.30 Uhr) helfen. Wir brauchen Leute, die uns am Samstag (ab ca. 14.00 Uhr) beim Schälen und Schnippeln helfen. Wir brauchen Leute, die uns am Sonntag (ganzer Tag ab 08.00 Uhr)beim Kochen, Spülen, Schnippeln, Rollen (Stippcha ;-)) usw. helfen Wir brauchen Leute, die hinter den Ständen arbeiten. Wir brauchen Leute, die Kuchen spenden. Wir brauchen Leute, die Sachgegenstände oder Gutscheine für die Tombola zur Verfügung stellen. Wenn Sie/wenn du uns in irgendeiner Weise in dieser Beziehung unterstützen kannst, einfach kurz bei Neumanns (Mail jugendringkasel@gmail.com oder Telefon 0651 57661) Ich mache allerdings wie immer eine Einteilung, die ca. 14 Tage vor dem Fest an die Leute geschickt wird. Da kann es sein, dass ihr eingeteilt seid, obwohl ich keine Rückmeldung erhalten habe. Bei Verhinderung dann bitte schnell melden. Für mich ist es aber bedeutend einfacher, wenn ich weiß mit wem ich rechnen kann! Ich freu mich schon auf viele Rückmeldungen. Holzerath Lorscheid Mertesdorf Holzerath Freunde & Förderer des Kindergartens St. Martin Mertesdorf e. V. KinderKleiderMarkt 09.09.2018 / 10.00-13.00 Uhr Bürgerhaus Mertesdorf Verkauft werden Baby- und Kinderkleidung, Spielzeug & Umstandsmode Kaffee-, Kuchen- und Getränkeverkauf (gerne kann der Kuchen auch mitgenommen werden) Der Erlös kommt dem Förderverein zugute. Wir freuen uns auf Euren Besuch! Morscheid Holzerath IN eigener SACHe Wenn Sie kein Amtsblatt bekommen haben... Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/9147-335, -336 und -713. Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist: abo@wittich-foehren.de Förderverein Kindergarten Unterm Regenbogen Einladung zur Jahreshauptversammlung Der Förderverein des Kindergartens Unterm Regenbogen, Morscheid e.v. lädt seine Mitglieder zur ordentlichen Jahreshauptversammlung am Donnerstag, den 20.09.2018, um 20.00 Uhr in die Räumlichkeiten des Kindergartens Unterm Regenbogen, Kirchstraße 9, 54317 Morscheid, ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Eröffnung der Mitgliederversammlung 3. Jahresbericht des Vorstandes über das abgelaufene Jahr 2017/18 4. Finanzbericht des Schatzmeisters 5. Bericht über Vereinsziele und -projekte für das kommende Jahr 6. Anträge 7. Verschiedenes

Ruwer - 28 - Ausgabe 36/2018 8. Schlusswort Anträge müssen bis zum 12.09.2018 bei der Vorstandsvorsitzenden Christiane Gerth-Noritzsch, Im Kirtel 34, 54317 Morscheid vorliegen. Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Vereinsmitglieder. Christiane Gerth-Noritzsch 1. Vorsitzende des Fördervereins des Kindergartens Unterm Regenbogen, Morscheid e. V. Holzerath Ollmuth VdK Ortsverband Schöndorf Tagesausflug nach Straßburg (15. Sept. 2018) - Um das vorgesehene Programm stressfrei genießen zu können, müssen die Abfahrtszeiten (siehe unten) um ½ Stunde vorverlegt werden. 07:00 Uhr - Ollmuth (Bushaltestelle) 07:10 Uhr - Hinzenburg (Bushaltestelle) 07:16 Uhr - Schöndorf (Bushaltestelle Zum Entertal) 07:25 Uhr - Bonerath (Bushaltestelle Brunnenstraße) 07:30 Uhr - Holzerath (Bushaltestelle Brunnenstraße) Bei Rückfragen: 06588 9831 942 Holzerath Osburg Musikverein Harmonie Osburg O zapft is Am 22. und 23. September 2018 veranstalten wir im Osburger Vereinshaus unser 21. Oktoberfest. Hierzu laden wir recht herzlich ein. Am Samstag Abend spielen ab 20:30 Uhr Kölsche Jung Kölsch- Rock-NDW. Der Eintritt beträgt 5 Euro. (Kein Einlass für Jugendliche unter 16 Jahren.) Der Sonntag beginnt um 12.00 Uhr mit der Unterhaltungsmusik befreundeter Musikvereine. Es spielen der Musikverein Trier- Feyen, die Bergmannskapelle Thomm, die Winzerkapelle Kasel und der Musikverein Büdlich-Breit. Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen bestens gesorgt. Am Sonntag gibt es ab 12.00 Uhr Mittagessen mit bayrischen Spezialitäten und ab 14.00 Uhr Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns auf Euren Besuch und wünschen schon jetzt schöne Stunden. 45 Jahre TTC Osburg Der TTC Osburg feiert vom 28. bis 30. September sein 45-jähriges Bestehen in der Hochwaldhalle Osburg. Programm: Freitag, 28.09.2018 ab 20.00 Uhr TTC Osburg I - TTC Talling II TTC Osburg III - TuS Wehlen II TTC Osburg V - TTC Hermeskeil VI Samstag, 29.09.2018 ab 17.00 Uhr TTC Osburg II - SV Morbach ab 19.00 Uhr Mannschafts-Einladungsturnier um den FZ-Cup Sonntag, 30.09.2018 ab 09.00 Uhr Traditionelles Frühstück ab 12.00 Uhr Jedermann Turnier Osburg-Open Hier kann jeder Tischtennisinteressierte zum Schläger greifen und im sportlichen Wettstreit um den Titel kämpfen. Gruppen, Vereine oder auch Einzelspieler können sich gerne bei: Gerd Schuh - E-Mail: schuh72@gmx.de oder per WhatsApp: 0170/4774800 bis Sa. 29.09.2018 anmelden. Einzige Ausnahme: Aktive Spieler sind nicht spielberechtigt! TT-Schläger werden bei Bedarf gestellt! Der Sonntag Vormittag kann von allen gemeldeten Teilnehmern zum Training und zum Warmspielen genutzt werden. ab 13.00 Uhr Kaffee und Kuchen ab 14.00 Uhr Ehrungen Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt! Wir freuen uns auf Euer Kommen! Weitere Informationen unter www.ttc-osburg.de Partnerschaftskomitee Osburg Velars sur Ouche 25 Jahre Partnerschaft Am 8. und 9. September feiert die Ortsgemeinde Osburg das 25-jährige Bestehen ihrer Partnerschaft mit der französischen Gemeinde Velars sur Ouche aus Burgund. Für die französischen Freunde, die uns aus diesem Anlass besuchen, hat das Partnerschaftskomitee ein abwechslungsreiches Programm erstellt. Dazu gehört auch eine Feier am Sonntag, den 09. September 2018 um 10.00 Uhr am Platz Velars. Osburger Chöre sorgen für den musikalischen Rahmen. Wir laden Sie herzlich dazu ein und freuen uns auf Ihr Kommen. Bei Regen findet der Empfang im Vereinshaus statt. Partnerschaftskomitee Osburg - Velars Halbtagesfahrt des Kirchenchores nach Bernkastel/Kloster Machern Herzliche Einladung an alle inaktiven Mitglieder des Kirchenchores zu einer Halbtagesfahrt am Samstag, den 22. September, 12.30 Uhr nach Bernkastel mit anschließender Schifffahrt zum Kloster Machern. Wer Interesse hat mitzufahren, bitte bei Silvia Fisch (Telef. 991 092), Heike Michels (910.642) oder Albert Bonert (8347) anmelden. Da nur noch wenige Plätze im Bus frei sind, bitten wir um eine kurzfristige Anmeldung. Holzerath Riveris FFW. Riveris lädt ein zur Kirmes in Riveris vom 08.09 bis 10.09.2018 Samstag,08.09 ca. 20.00 Eröffnung der Kirmes anschließend Livemusik mit Georg M.(Schorch) Eintritt frei! Sonntag09.09 10:00 Frühschoppen 12:00 Mittagstisch 5. Cornhole Turnier Freies Training Im Ausschank Bitburger Pils 14:00 5. Cornhole Turnier anschl. Siegerehrung mit Preisverleihung 15:00 Stimmungsvoller Nachmittag bei Kaffee und Kuchen. Montag, 10.09 15:00 Kaffee und Kuchen 15.30 Kinderbelustigung Kinderschminken; Tombola; Feuerwehrauto Fahrten; Gemütliches Beisammensein bis zum Kirmesausklang 19.00 Riveriser Majäsch- Turnier anschl. Siegerehrung mit Preisverleihung Wir wünschen allen Kirmesbesuchern einen angenehmen Aufenthalt

Ruwer - 29 - Ausgabe 36/2018 Schöndorf Holzerath VdK Ortsverband Schöndorf Tagesausflug nach Straßburg (15. Sept. 2018) - Näheres hierzu siehe unter Ollmuth. Holzerath Thomm Interessengemeinschaft Freiwillige Feuerwehr Thomm e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung am Donnerstag, 11.10.2018 um 19:30 Uhr im Gerätehaus Feuerwehr Thomm, Altenweg Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht Vorsitzender 3. Feststellung Beschlussfähigkeit 4. Satzungsänderung: Vollständige Überarbeitung der Satzung. Wesentliche Änderungen: Namensänderung, Mitgliedschaften, Stimmrecht, Anpassung an die gültige Mustersatzung: Dem Verein den geläufigen Namen geben (Förderverein), bisherige inaktive Mitglieder der Feuerwehr auch in den Verein als Förderer übernehmen. Stimmberechtigung aber nur für aktive Mitglieder der Feuerwehr Thomm. Anpassung an die aktuelle Mustersatzung zum Erhalt der Gemeinnützigkeit: - 1 Name, Sitz und Rechtsform - Änderung Name des Vereins: früher: Interessengemeinschaft Freiwillige Feuerwehr Thomm zu ändern in Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Thomm - 2 NEU: Gemeinnützigkeit - Gemeinnützigkeit als eigener gemäß Mustersatzung angepasst - 3 Zweck des Vereins - Gemäß Mustersatzung angepasst - 4 Erwerb der Mitgliedschaft - Gemäß Mustersatzung angepasst und eindeutig formuliert - 5 Beendigung der Mitgliedschaft - Neu: Ende aktive mit Ende der aktiven FF-Zugehörigkeit - 6 NEU: Stimmrecht und Wählbarkeit - Stimmrecht besitzen nur aktive Mitglieder der FF Thomm - Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden - Mitglieder ohne Stimmrecht können an der Mitgliederversammlung oder an Vorstandssitzung als Gäste oder beratend teilnehmen - Gewählt werden können alle aktiven Mitglieder der FF Thomm - 7 Mittel - Gemäß Mustersatzung angepasst - 8 Organe des Vereins Keine Änderung - 9 Mitgliederversammlung - Gemäß Mustersatzung angepasst - 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung - Änderung: Wahl der 2 Kassenprüfer auf 1 Jahr - Gemäß Mustersatzung angepasst - 11 Verfahrensordnung für die Mitgliederversammlung - Stimmrecht und Beschlussfähigkeit angepasst, Formulierung gemäß Mustersatzung angepasst - 12 Vereinsvorstand - Keine personelle Änderungen, keine Änderung der Befugnisse - Gemäß Mustersatzung angepasst - 13 Rechnungswesen (alt Kassenführung + Kassenprüfer) - Genehmigungsgrenzen, Unterschriften- / Auszahlungsregelung hinzu - Rest gemäß alter Satzung an Mustersatzung angepasst. - 14 Auflösung - Keine Änderung 15 Inkrafttreten - Nach Beschluss der Mitgliederversammlung Die aktuell gültige Satzung und der vorliegende Änderungsvorschlag ist allen aktuellen Vereinsmitgliedern vorab zugegangen, sowie beim 1. Vorsitzenden, Achim Mattes, auf Wunsch einzusehen. Änderungswünsche zur Vorlage sind schriftlich beim Vorsitzenden einzureichen. Holzerath Waldrach Förderverein der Kita St. Laurentius Waldrach e.v. Mitgliederversammlung Herzliche Einladung zur Mitgliederversammlung des Fördervereins der Kindertageseinrichtung St. Laurentius Waldrach e.v. am Mittwoch, 12.09.2018 um 19.30 Uhr in der Kita in Waldrach. Tagesordnung: Begrüßung Bericht der Vorsitzenden Bericht des Kassenwarts Bericht des Kassenprüfers Entlastung des Vorstandes Neuwahl des Vorstands Verschiedenes Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung. Sandra Lauterbach, Vorsitzende Kleidermarkt in Waldrach Der Förderverein der Kita veranstaltet einen Kinderkleidermarkt am Samstag, den 22.09.2018 von 10.30 bis 12.00 Uhr im Familienzentrum in Waldrach. Tischreservierung und Infos per Mail an foerderverein-kita-waldrach@web.de Kirchliche Nachrichten Die 72-Stunden-Aktion 2019 Uns schickt der Himmel 2019 geht die 72-Stunden-Aktion in die nächste Runde! Vom 23.-26. Mai werden wieder tausende Kinder und Jugendliche dem Glauben Hand und Fuß geben und Projekte für und mit anderen umsetzen. Der Kreativität der Aktionsgruppen sind bei den Projekten keine Grenzen gesetzt. Egal ob Engagement in der Geflüchtetenhilfe, in Seniorenzentren oder im Kindergarten; wichtig ist es, Solidarität mit anderen zu zeigen und mit vollem Einsatz dabei zu sein. Dabei können nicht nur Bauprojekte wie Klettergerüste oder die Gestaltung von Grünflächen nachhaltig erlebbare Aktionen sein. Auch Diskussionsrunden, Straßenfeste oder politische Aktionen wirken noch nach den drei Tagen für eine positive Entwicklung unserer Gesellschaft. Die 72-Stunden-Aktion ist eine Aktion des Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und wird von den Bistümern unterstützt. Dabei melden sich Jugendgruppen freiwillig, um in 72-Stunden ein gemeinnütziges Projekt auf die Beine zu stellen. Sie können entweder selbst eine Aktion planen oder bekommen eine Aufgabe gestellt, die sie vorher nicht kennen. Wie bei der letzten Aktion sind alle Menschen, ganz besonders aber Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zum Mitmachen aufgerufen. Anmeldung und weiterführende Informationen ab sofort unter: www.72stunden.de Informationen (keine Anmeldung) gibt es auch bei Angela Schmidt, Dekanat Hermeskeil-Waldrach, Tel.: 06503/92288910 Ev. Kirchengemeinde Ehrang Sonntag, 9. September 2018 10.00 Uhr, Gusterath, Ev. Gemeindehaus, Pfarrer Metzdorf-Schmithüsen 11.15 Uhr, Mertesdorf-Grünhaus, Johannes-Kapelle, Pfarrer Metzdorf-Schmithüsen Neuapostolische Kirche Mertesdorf Sonntag, 9. September 2018 09.30 Uhr: Gottesdienst, zeitgleich Vorsonntags-und Sonntagsschule Donnerstag, 13. September 2018 19.30 Uhr: Gottesdienst

Ruwer - 30 - Ausgabe 36/2018 SPORT INFO Farschweiler SV Farschweiler Fußball In der Kreisliga C Mosel/Hochwald trifft die Seniorenmannschaft des SV Farschweiler am Samstag, 8. September, auf den Tus Issel. Anpfiff in Issel ist um 18 Uhr. Bei den F-Junioren spielt die von Zoran Janjos gecoachte JSG Osburg III am Samstag, 8. September, um 11.00 Uhr gegen das Team des SV Morscheid. Beginn ist um 11.00 Uhr in Morscheid. Gusterath DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.v. Näheres hierzu siehe unter Pluwig. Gutweiler SV Gutweiler Spiele der Junioren-Mannschaften F-Junioren Samstag, 08.09.2018, 11:00 Uhr, Rasenplatz Waldrach SG Ruwertal : JSG Hunsrück-Hochwald Gusenburg E-Junioren Samstag, 08.09.2018, 13:00 Uhr, Rasenplatz Waldrach JSG Ruwertal : SV Mehring Samstag, 08.09.2018, 12:00 Uhr, Rasenplatz Waldrach JSG Ruwertal II : SV Mehring II Samstag, 08.09.2018, 11:00 Uhr, Rasenplatz Waldrach JSG Ruwertal III : JSG Hunsrück-Hochwald Gusenburg II D-Junioren Samstag, 08.09.2018, 14:45 Uhr, Rasenplatz Longuich JSG Kenn : JSG Ruwertal C-Junioren Samstag, 08.09.2018, 15:45 Uhr, Rasenplatz Welchbillig JSG Sirzenich II : JSG Ruwertal B-Junioren Samstag, 08.09.2018, 16:00 Uhr, Kunstrasenplatz Kelberg JSG Eifelhöhe-Mehren : JSG Ruwertal Allen Mannschaften viel Erfolg! Auswärtsspiele 1. und 2. Mannschaft Die 1. Mannschaft des SV Gutweiler spielt am Sonntag, den 09.09.2018 um 12:30 Uhr auf dem Rasenplatz in Schillingen gegen den TUS Schillingen II. Die 2. Mannschaft spielt am Sonntag, den 09.09.2018 ebenfalls um 12:30 Uhr in Mandern gegen die SG Waldweiler II. Beiden Mannschaften viel Erfolg! Morscheid Holzerath SV Morscheid 1921 e.v. Fußball SG Osburg/Thomm/Lorscheid/Morscheid Am Samstage, 8. September, spielt die 1. Mannschaft um 17.30 Uhr in Osburg gegen die SG Welschbillig. Am Sonntag, 9. September, spielt die 2. Mannschaft um 14.30 Uhr in Osburg gegen den Hermeskeiler SV. Am Sonntag, 9. September, spielt die 3. Mannschaft um 12.30 Uhr in Osburg gegen die 2. Mannschaft des Hermeskeiler SV. Ob die Spiele tatsächlich im genannten Ort stattfinden sollte vorher kurz innerorts erfragt werden. Alte Herren Am Samstag, 8. September, um 18.00 Uhr in Morscheid gegen die AH Kordel. A- bis E- Jugend Alle Spielpaarungen und Informationen zu den einzelnen Jugendmannschaften können in der Rubrik Jugendspielgemeinschaft unter Osburg/Thomm eingesehen werden. F- Jugend Am Samstag, 8. September, um 11.00 Uhr in Morscheid gegen die JSG Osburg 3. Bitte Bekanntgabe der Trainer beachten. Teilnehmen können hier die Kinder der Jahrgänge 2010 und 2011. Neulinge und Interessierte sind herzlich willkommen. Bei Fragen bitte an einen der bekannten Vorstandsmitglieder oder Trainer wenden. Bambinis Bitte Bekanntgabe der Trainer beachten. Teilnehmen können hier die Kinder der Jahrgänge 2012 und 2013. Neulinge und Interessierte sind herzlich willkommen. Bei Fragen bitte an einen der bekannten Vorstandsmitglieder oder Trainer wenden. Tischtennis Herren Am Donnerstag, 6. September, spielt die Mannschaft dann um 20.00 Uhr in Morscheid gegen den Post-Sportverein Trier. Zuschauer sind wie immer zu allen Spielen recht herzlich willkommen. Allgemein Änderungen zum Spielbetrieb und aktuelle Hinweise der einzelnen Abteilungen unter www.sv-morscheid.de! Holzerath Osburg Osburger Tennisclubs (OTC) Mixed Turnier am Sonntag, 09.09.2018, ab 11.00 Uhr auf der Tennisanlage des Osburger Tennisclubs (OTC) Die Idee Zum Saisonabschluss ein vereinsinternes Mixed-Turnier für Mitglieder des Osburger TC aller Spielstärken an einem Tag. Das Ziel Ein Tagesturnier mit maximalem Spaß für alle Teilnehmer. Der Gedanke Zusammenstellung der einzelnen Teams nach Spielstärke durch die Turnierleitung und daher Anmeldung bis zum 06.09.2018 als Einzelperson per Mail an info@tennisverein-osburg.de (wer noch nicht weiß, ob er mitspielen kann, kann sich am Samstag, 8.9., noch bis 12 Uhr nachmelden). Erläuterung In Abhängigkeit der Gesamtanzahl der Teilnehmer wird nach Meldeschluss die Spielzeit (ca. 30 min oder 1 Satz) und die Gruppengröße/Modus durch die Turnierleitung festgelegt. Jeder hat mindestens 3 Spiele.

Ruwer - 31 - Ausgabe 36/2018 TTC Osburg Spieltermine: I. Mannschaft - Kreisliga Do. 13.09.2018 20:00 FC Bausen-dorf TTC Osburg Fr. 28.09.2018 20:00 TTC Osburg - TTC Talling II II. Mannschaft - Kreisliga Do. 06.09.2018 20:00 FC Bausen-dorf TTC Osburg II Mo. 17.09.2018 20:00 TTC Osburg - TTV Dreis III II III. Mannschaft - 2. Kreisklasse Fr. 28.09.2018 20:00 TTC Osburg - TuS Wehlen II III Mo. 15.10.2018 20:00 TTC Osburg - TTC Hermeskeil II III IV. Mannschaft - 2. Kreisklasse Mi. 12.09.2018 19:30 TTF Konz V - TTC Osburg IV Fr. 14.09.2018 20:00 TTC Osburg - SV Irsch/ Saar Abt. IV TT IV V. Mannschaft - 3. Kreisklasse Fr. 14.09.2018 20:00 TTC Osburg V- TTC Sparkasse Trier Fr. 26.09.2018 19:30 SV Irsch Saar - TTV Osburg V V Jugendmannschaft - 2. Kreisklasse Do. 20.09.2018 18:30 SV Morscheid - TTC Osburg Mo. 24.09.2018 18:30 TTC Osburg - SV Föhren Trainingszeiten: Herren: montags ab 19:30 und freitags ab 20:00 Uhr Jugend: montags 18:00 bis 19:30 Uhr www.ttc-osburg.de KSV Osburg Rheinland-Pfalz Liga Samstag, 08.09.2018, 14:00 Uhr SKV Trier 2 - KSV Osburg 1 in Trier Für die Mannschaften Osburg 2, Osburg 3 und Osburg 5 beginnen an diesem Wochenende die Ligenspiele. Allen Spielerinnen und Spielern wünschen wir Gut Holz für die kommende Kegelsaison - insbesondere den neuen Spielern, die aus dem Jugendbereich gewechselt haben. Regionalliga Samstag, 08.09.2018, 17:00 Uhr KSV Osburg 2 - SG Schöndorf-Saarburg 1 in Osburg Oberliga Sonntag, 09.09.2018, 12:00 Uhr SKV Trier 5 - KSV Osburg 3 in Trier Bezirksliga Sonntag, 09.09.2018, 10:00 Uhr KSV Eifel Butzweiler 3 - KSV Osburg 5 in Butzweiler KSV Osburg 4 hat spielfrei Bei unseren Heimspielen freuen wir uns auf viele Zuschauer und Fans. FSV Osburg 1928 e. V. Die Partien unserer Seniorenteams am Wochenende Seniorenspiele im Überblick A Liga Trier Saarburg Samstag 08.09. um 17:30 Uhr in Osburg SG Osburg I - SG Welschbillig B Liga Trier Saarburg Sonntag 09.09. um 14:30 Uhr in Osburg SG Osburg II - Hermeskeiler SV I C Liga Trier Saarburg Sonntag 09.09. um 12:30 Uhr in Osburg SG Osburg III - Hermeskeiler SV II Die Mannschaften freuen sich auf rege Unterstützung. (kurzfristige Änderungen vorbehalten) Holzerath Pluwig DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.v. Fußball-Spieltermine Senioren Bereits am Samstag, 08.09.2018, 17.30 Uhr, ist unsere erste Mannschaft beim SV Föhren zu Gast. Die zweite Mannschaft gastiert um 15.00 Uhr beim SV Föhren II. Junioren Am Samstag, 08.09.2018, 16.00 Uhr, spielt die B-Jugend (Bezirksliga) bei der JSG Eifelhöhe-Mehren. Die C-Juniorinnen erwarten um 16.00 Uhr die MSG Eifelhöhe- Mehren (Spielort: Schöndorf). Die D-Juniorinnen gastieren um 14.45 Uhr bei der MSG Untere Salm Dörbach. Unsere D-Jugend ist um 14.00 Uhr beim SV Trier-Irsch zu Gast. Die E-Jugend trifft um 14.00 Uhr auf die JSG Kell (Spielort: Schöndorf). Unsere F1-Jugend gastiert um 13.30 Uhr bei der JSG Schillingen. Die F2-Jugend spielt um 11.00 Uhr bei der JSG Osburg. Am Mittwoch, 12.09.2018, 18.00 Uhr, ist die D-Jugend im Kreispokal bei der JSG Welschbillig zu Gast. Übungsleiter gesucht Wir suchen dringend Übungsleiter/-innen für unser Kleinkinderturnen (Lizenz ist von Vorteil, aber nicht notwendig); aber auch Eltern oder Schüler ab 16. Übungszeiten: donnerstags, 15.00-17.30 Uhr, zwei Gruppen nacheinander Sporthalle Pluwig Bitte bei Elfriede Nauroth melden: mail: djkpluwiggusterath@gmx.de oder Tel. 06588/508 Ruwertal Spielgemeinschaft Ruwertal 1925 e.v. SG Ruwertal I - Bezirksliga West - Auswärts gegen SV Leiwen-Köwerich, am Sonntag, den 09.09. um 17:30 Uhr in Leiwen, Rasenplatz. Vergangen Sonntag konnte das Team von Jan Stoffels nach einem 4:1 Heimsieg gegen die SG Buchholz die ersten drei Punkte der Saison feiern. Gegen Leiwen will die Mannschaft darauf aufbauen und die nächsten Punkte einfahren. SG Ruwertal II - B - Klasse Mosel/Hochwald - Zu Gast bei der FSG Ehrang II am Sonntag den 09.09. um 12:30 Uhr in Pfalzel, Rasenplatz. Die Mannschaft von Dominik Stehle will sich am Sonntag bei der FSG Ehrang II die ersten Auswärtspunkte der Saison sichern. Am vergangen Freitag musste sich das Team knapp mit 2:3 gegen den SV Kell geschlagen geben. Info-Abend DFB Stützpunkt Trier-Saarburg in Kasel Am Montag den 24.09. fungiert die SG Ruwertal als Gastgeber des Info-Abends des DFB Stützpunkts mit dem Thema Tore erzielen. Die Veranstaltung findet auf dem Rasenplatz in Kasel statt, 18:00-19:20 Uhr. Sie wird von Stützpunkttrainer Andreas Schäfer durchgeführt. Weitere Infos folgen. Jugendspielgemeinschaft Ruwertal/Gutweiler Trainingsorte und -zeiten der einzelnen Junioren-Mannschaften der Jugendspielgemeinschaft nach den Vorgaben der jeweiligen Trainer. Infos auf unserer Internetseite: www.sgruwertal.de/mannschaften/ juniorenmannschaften/ Jugendleiter Jugendspielgemeinschaft: Dr. Bernd Husse U 19: A-Junioren - Rheinlandliga Samstag 15.09. um 17:00 Uhr in Bad Neuenahr gegen Ahrweiler BC U17: B-Junioren - Bezirksliga Samstag 08.09. um 16:00 Uhr in Kelberg gegen JSG Eifelhöhe-Mehren U15: C-Junioren Kreispokal: Mittwoch 05.09. um 18:30 Uhr in Gutweiler gegen SV Filzen-Hamm Kreisliga: Samstag 08.09. um 15:45 Uhr in Welschbillig gegen JSG Sirzenich II

Ruwer - 32 - Ausgabe 36/2018 U 13: D-Junioren Samstag 08.09. um 14:45 Uhr in Longuich gegen JSG Kenn U11 I: E-Junioren Kreispokal: Mittwoch 05.08. um 18:00 Uhr in Waldrach gegen SV Mehring II Kreisklasse: Samstag 08.09. um 13:00 Uhr in Waldrach gegen SV Mehring Mittwoch, 12.09. um 18:00 Uhr in Waldrach gegen JSG Detzem U11 II: E-Junioren Kreispokal: Mittwoch 05.08. um 18:00 Uhr in Waldrach gegen SV Filzen-Hamm Kreisklasse: Samstag 08.09. um 12:00 Uhr in Waldrach gegen SV Mehring II U11 III: E-Junioren Kreispokal: Mittwoch 05.08. um 18:00 Uhr in Trier gegen VfL Trier II Kreisklasse: Samstag 08.09. um 11:00 Uhr in Waldrach gegen JSG Gusenburg U9 I: F-Junioren Samstag 08.09. um 11:00 Uhr in Waldrach gegen JSG Gusenburg U9II: F-Junioren Jugend der SG Ruwertal Ansprechpartner der Jugendabteilung der SG Ruwertal ist Christian Neumann. Er steht auch für alle Fragen innerhalb des Jugendspielbetriebs der SG Ruwertal zur Verfügung. Weitere Infos finden Sie auf unserer Internetseite: www.sgruwertal. de und auf Facebook: www.facebook.com/sgruwertal1925ev Schöndorf Holzerath FC Schöndorf e.v. Seniorenmannschaften Kreisliga B, So. 09.09.2018, 14:30 Uhr: FC Schöndorf 1 - SG Fidei 1 So. 16.09.2018, 14:30 Uhr: SV Kell 1 - FC Schöndorf 1 Kreisliga D, So. 09.09.2018, 12:30 Uhr: FC Schöndorf 2 - SG Fidei 2 So. 16.09.2018, 12:30 Uhr: SV Kell 2 - FC Schöndorf 2 Damenmannschaft Kreisliga Frauen, So. 09.09.2018, 16:30 Uhr: FSG Hochwald Gusenburg - FSG Schöndorf (Rasenplatz, Gusenburg) So. 16.09.2018, 17:00 Uhr: FSG Schöndorf - SV Dörbach 2 AH-Abteilung Sa. 08.09.2018, 18:00 Uhr : AH Kasel - AH Schöndorf Sa. 15.09.2018, 18:00 Uhr: AH Schöndorf - AH Gutweiler Jugendmannschaften Unsere Jugendmannschaften starten in fast allen Altersklassen als Spielgemeinschaft mit der DJK Pluwig/Gusterath. Sie finden diese Spielpaarungen unter Sportinfo, DJK Pluwig/G. Die B-Jugend startet in einer Spielgemeinschaft unter JSG Ruwertal und trägt die meisten Heimspiele in Gutweiler aus. Sie finden diese Spielpaarungen unter Sportinfo, SG Ruwertal. Kegelabteilung Unsere Kegler spielen ab dieser Saison in einer Spielgemeinschaft mit dem KSV Saarburg. Die Heimspiele werden wie bisher in der Kegelsporthalle in Trier-Heiligkreuz ausgetragen. Die neue Saison startet mit folgenden Spielpaarungen: Regionalliga. Sa. 08.09.2018, 17:00 Uhr: KSV Osburg 2 - SG Schöndorf-Saarburg 1 So. 16.09.2018, 10:00 Uhr: SG Schöndorf-Saarburg 1 - KSV Butzweiler 1 Oberliga. So. 09.09.2018, 10:00 Uhr: KSC Daun-Weiersbach 2 - SG Schöndorf- Saarburg 2 So. 16.09.2018, 12:00 Uhr: SG Schöndorf-Saarburg 2 - KSV Butzweiler 2 Farbe macht gute Laune!!! www. - Mueller.info 54343 Föhren Wintergärten Tel. 0 65 02 / 22 80 Terrassenüberdachungen

Donnerstag, 6. September 2018 KREIS-NACHRICHTEN INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG AUSGABE 36 /2018 Dorfwettbewerb: Potential der Gemeinden aktiv fördern Fünf Orte aus dem Kreis stellten sich der Bewertungskommission / Auszeichnung in Föhren Im ländlich strukturierten Kreis Trier- auch die sozialen und kulturellen Aktivitäten der Gemeinden, ihre Entwick- Saarburg hat die zukunftsorientierte Entwicklung der Dörfer wesentliche lungskonzepte und wirtschaftlichen Initiativen bewertet. Vor allem angesichts Bedeutung. Das dokumentiert auch alljährlich der Landeswettbewerb Unser des demografischen Wandels sind der Dorf hat Zukunft, an dem sich bereits Erhalt und die Funktionsfähigkeit der zahlreiche Orte aus dem Landkreis beteiligt haben. Fünf weitere Gemeinden samt ausschlaggebend für die Zukunft. Dörfer und des ländlichen Raums insge- waren in diesem Jahr mit von der Partie und stellten sich im Rahmen des Kreisentscheids der Bewertungskommission. Die Ergebnisse der Besichtigung wurden in Föhren gefeiert. Landrat Günther Schartz zeichnete die Gemeinden aus. Die Gemeinde Föhren in der Verbandsgemeinde Schweich hat im Kreisentscheid in der Hauptklasse den ersten Platz erreicht. Ortsbürgermeisterin Rosi Radant nahm die Auszeichnung entgegen. Platz zwei kann der Ortsteil Konz- Könen für sich verbuchen. Ortsvorsteher Dr. Detlef Müller-Greis war zur Auszeichnung gekommen. Platz drei belegt Freudenburg in der Verbandsgemeinde Saarburg. In der Sonderklasse kam Waldweiler auf Platz eins. Ortsbürgermeister Manfred Rauber repräsentierte das Dorf in der Verbandsgemeinde Kell am See. Platz zwei wurde dem Ortsteil Saarburg-Kahren zuteil. Der Kreisentscheid in diesem Jahr hat einmal mehr deutlich gemacht, dass die Gemeinden sich mit Ideenreichtum um die Gestaltung ihrer Orte bemühen. So gibt es interessante Initiativen über alle Generationen hinweg, die deutlich machen, wie die Bewohner das Zukunftspotential ihrer Dörfer aktiv fördern. Vor allem Vereine, aber auch Gruppen ohne feste Struktur bereichern das Dorfleben in ganz unterschiedlicher Weise. Auch die Einbindung der Neubürger erfolgt oft über diese Vereine und Gruppen. Der Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft dient in genau dieser Form dazu, Projekte im Dorf zu erarbeiten und umzusetzen. Er ist eine weitere Motivation, gemeinsam mit engagierten Bürgern, Vereinen und Verbänden, Ideen für die Zukunft der Gemeinden zu entwickeln. Bei konkreten Projekten zur Daseinsvorsoge und zur Verbesserung des örtlichen Gemeinschaftslebens biete auch die kreiseigene Stiftung Zukunft in Trier-Saarburg den Gemeinden und Initiativen finanzielle Unterstützung an, betonte der Landrat. Die Kommission des Kreises, die die Dörfer bewertete, verstand sich bei ihren Besichtigungen vor allem auch als Ratgeber. Im Sinne einer Vor-Ort-Moderation zeigte sie Möglichkeiten und Perspektiven einer weiteren positiven Ortsentwicklung auf. In der Kreiskommission waren Joachim Maierhofer von der Kreisverwaltung als Leiter sowie Cornelia Strupp und Doris Klauck-Schommer vertreten. Außerdem gehörte Walter Oeffling vom DLR Mosel zur Jury. Darüber hinaus nahm bei den Besichtigungen ein Vertreter der jeweiligen Verbandsgemeinde als stimmberechtigtes Mitglied teil. Bei dem Wettbewerb auf Kreisebene geht es nicht nur um die Verteilung von Punkten und Platzierungen. Der Wettbewerb soll Motivation sein, sich für den Erhalt und die nachhaltige Entwicklung der Dörfer als attraktive Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsstandorte zu engagieren. So werden neben der Baugestaltung und -entwicklung vor allem Auszeichnung: In Föhren fand die Siegerehrung der beteiligten Dörfer statt. Weiteres: Seite 2 Demografiewandel: Alternative Wohnformen Seite 3 Integration von Asylsuchenden Seite 4 / 5 Stellenausschreibungen ab Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Kreis-Nachrichten Redaktion Kreisverwaltung Trier-Saarburg Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier Pressestelle Verantwortlich Thomas Müller, Martina Bosch Tel. 0651-715 -240 / -406 Mail: presse@trier-saarburg.de

seite 2 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 36 2018 Die Veranstaltung der BBS Hermeskeil findet jedes Jahr große Resonanz und bietet Informationen zum Thema Bildung, Ausbildung sowie Berufseinstieg. Bildungsmesse in Hermeskeil Berufsbildende Schule präsentiert vielfältige Angebote Am 14. September (Freitag) findet zum zehnten Mal die traditionelle Bildungsmesse der Geschwister-Scholl-Schule in den Räumen der Berufsbildenden Schule am Standort Hermeskeil statt. Die Geschwister-Scholl-Schule Berufsbildende Schule in Hermeskeil als Organisator sowie die ausstellenden Unternehmen laden alle Interessierten zum Besuch ein. Über 30 Unternehmen, Institutionen und soziale Einrichtungen der Region präsentieren sich. Zwischen 9 und 13 Uhr wird den Gästen die Möglichkeit geboten, sich über das leistungsfähige Ausbildungssystem der Region mit seinen differenzierten Angeboten ebenso wie über Studiengänge (zum Beispiel Duales Studium) zu informieren. Daneben können die Interessenten die vielfältigen Angebote der Im Mai 2019 werden in Rheinland-Pfalz die Kommunalparlamente gewählt. Die Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Trier-Saarburg führen vor diesem Hintergrund die Kommunalpolitische Vortragsreihe Menschen gewinnen für unsere Gemeinden durch. kreiseigenen Berufsbildenden Schule kennenlernen. Das Angebot richtet sich ausdrücklich auch an die Eltern der Jugendlichen, die Außenstellenleiter Markus Lammes herzlich willkommen heißt. Daneben stehen natürlich die Schülerinnen und Schüler im Fokus. Die jetzigen Neunt- und Zehntklässler der Berufsbildenden Schulen der Region sind ebenso angesprochen wie Oberstufenschüler der Gymnasien und der Integrierten Gesamtschule. Die Jugendlichen werden in der Regel von den jeweiligen Schulleitungen für den Besuch der Bildungsmesse freigestellt. Aussteller und die Vertreter der Berufsbildenden Schule am Standort Hermeskeil freuen sich auf zahlreiche Besucher. Der nächste Vortrag der Reihe findet am nächsten Dienstag (11. September) um 17 Uhr im Mehrgenerationenhaus Johanneshaus, Martinus Straße 5a in Hermeskeil statt. Es geht um das Thema Demografischer Wandel Vorstellung von alternativen Wohnformen. Die zunehmend alternde, kinderarme Gesellschaft mit einer großen Zahl von Alleinlebenden birgt die Gefahr von Isolation und Vereinsamung. Um hier frühzeitig gegenzusteuern gilt es unter anderem auch selbst gewählte Solidargemeinschaften zu bilden und gemeinsam neue Wohnformen zu schaffen. So kann ein Mit- und Füreinander über Generationen hinweg entstehen. Der einzelne Mensch bleibt selbstbestimmt ohne zu vereinsamen und muss nicht auf die Privatsphäre verzichten. Alle Bewohner stehen in sozialer Verantwortung zueinander, es entsteht eine Nachbarschaft im besten Sinne. Vorgestellt wird das Trierer Wohnprojekt zak Wohnpakt e.g., das sich für nachhaltige Wohnformen einsetzt und ein generationsübergreifendes Haus errichtet hat. Helga Büdenbender und Claudia Winter von zak Wohnpakt e.g. stellen das genossenschaftliche Wohnprojekt im Neubaugebiet BU 13 vor, bei dem 22 Wohneinheiten barrierefrei und mit unterschiedlichen Zuschnitten und Größen gebaut wurden. Weitere Informationen und Anmeldung: Mechtilde Vortrag: Thema Elternunterhalt Der Landfrauenverband Trier und die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Trier-Saarburg laden zum Vortrag: Der Elternunterhalt - Wer muss zahlen? ein. Er findet am kommenden Montag (10. September) um 19 Uhr im Gesundheitsamt Trier im Sitzungssaal statt. Mehr und mehr erfahren die Menschen der sogenannten Sandwichgeneration das Problem des Elternunterhalts. Viele Mütter und Väter zahlen noch für die Ausbildung ihrer Kinder und sollen dann auch noch Unterhalt für ihre Eltern zahlen, wenn diese aufgrund von Pflegebedürftigkeit in ein Heim müssen und die eigene Rente und das Vermögen hierfür nicht ausreichen. Die Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht, Maud Gladen, erläutert in ihrem Vortrag, unter welchen Voraussetzungen eine Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt besteht. Die Teilnahmegebühr beträgt 5 Euro und ist zahlbar vor Ort. Anmeldungen werden erbeten an die Vorsitzende des Landfrauenverbandes Trier, Heike May, Tel. 0151-26170403, Mail: heike.may1@tonline oder an die Gleichstellungsbeauftragte Anne Hennen, 0651-715253, anne.hennen@trier-saarburg.de. Demografiewandel: Vorstellung alternativer Wohnformen Wiescher, Tel. 06503-95060, mechtilde. wiescher@gmx.de oder Anne Hennen, 0651-715253, anne.hennen@trier-saarburg.de Noch bis zum 20. September wird im Mehrgenerationenhaus Hermeskeil außerdem eine Wanderausstellung 100 Jahren Frauenwahlrecht in Deutschland gezeigt. Der Arbeitskreis Frauen in Bewegung, in dem Frauenverbände und -vereine aus dem Landkreis und der Stadt Trier vertreten sind, hat unter Federführung der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises die Präsentation konzipiert, die an verschiedenen Orten im Kreis zu sehen ist. Informationen dazu gibt die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises unter Tel. 0651/715-253 oder Mail: Anne.Hennen@trier-saarburg. de

KREIS-NACHRICHTEN Ausgabe 36 2018 Verbandsgemeinden übernehmen die Integration von Flüchtlingen Kreis beteiligt sich an den Personalkosten / Unterstützung für die Ehrenamtskoordinatoren Die Zahl der Asylbewerber im Landkreis Trier-Saarburg hat sich deutlich reduziert. Während Anfang 2016 rund 1600 Menschen betreut wurden, sind es aktuell rund 500 Männer, Frauen und Kinder. Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen, aufgrund dieses Rückgangs der Zahlen die Integrationsarbeit für die betroffenen Menschen neu zu regeln: Künftig sollen die Verbandsgemeinden originär für die Integrationsarbeit zuständig sein. Der Kreis will sie dabei finanziell unterstützen. Vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen der Asylbewerber hatte der Kreistag 2015 die Umsetzung eines Betreuungskonzeptes Flucht und Asyl - Sozialdienste für Flüchtlinge auf den Weg gebracht. In diesem Zusammenhang wurden mit dem Caritasverband und weiteren Kooperationspartnern Verträge geschlossen, die die Bereitstellung von sozialen Diensten in den Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber regelten. Augrund der zurückgehenden Zahlen der Geflüchteten hat sich der Kreisausschuss bereits im Juni dafür ausgesprochen, dieses Betreuungskonzept nicht über den 31. Dezember 2018 hinaus fortzuführen. Dagegen soll diese Aufgabe wieder von den Verbandsgemeinden durchgeführt werden - so wie dies bereits vor 2015 der Fall war. Nach dem Beschluss des Kreistages wird sich der Kreis aber nicht komplett aus der Integrationsarbeit zurückziehen, sondern er wird die Verbandsgemeinden (VG) Konz, Saarburg und Schweich, in denen sich Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende befinden, mit einem Personalkostenzuschuss unterstützen. So erhalten sie einen Zuschuss von 20.000 Euro im Jahr, wenn sie eine Vollzeitstelle für diese Aufgabe einrichten. Für eine halbe Stelle erhalten die VG einen Kreiszuschuss von 12.000 Euro. Sehr bewährt hat sich im Kreis außerdem der Einsatz von Ehrenamtskoordinatoren. Sie begleiten und betreuen Geigenunterricht: Noch Plätze frei Bereits seit zehn Jahren bietet die Kreismusikschule Trier-Saarburg sehr erfolgreich Geigenunterricht nach der Suzuki-Methode an. In einem Kurs, der neu startet, sind noch einige wenige Plätze frei. Die Kinder beginnen mit dem Unterricht im Alter von vier bis sieben Jahren, also in einer Zeit, in der sie besonders neugierig und aufnahmefähig sind. In der Anfangszeit wird auf das Notenlesen verzichtet. Ebenso wie die Kinder beim Erlernen der Muttersprache erst sprechen und später lesen, so beginnen sie auf der Geige zunächst mit kleinen Im Suzuki-Kurs der Kreismusikschule sind noch Plätze frei. Liedern, die sie durch Hören, Beobachten und Nachahmen erlernen. Später kommt dann das Notenlesen hinzu. Interessant ist die Kombination aus Gruppen- und Einzelunterricht: Jedes Kind erhält Einzelunterricht, in dem auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen wird. Im Gruppenunterricht stehen Bewegungs- und Reaktionsspiele sowie gemeinsames Musizieren im Vordergrund. Sowohl der Unterricht als auch das tägliche Üben müssen von einem Elternteil begleitet werden, denn die Kinder brauchen für ein kontinuierliches Vorankommen die Hilfe eines Erwachsenen. Hierzu werden von den Eltern keinerlei Vorkenntnisse erwartet, da die Suzuki-Methode auf aufbauenden Lernschritten basiert, die gut nachvollzogen werden können. Erteilt wird der Unterricht von der Geigenlehrerin Annelie Kopp, die nach ihrem Musikstudium eine mehrjährige Zusatzausbildung am Deutschen Suzuki-Institut absolviert hat. Weitere Infos gibt die Kreismusikschule, Tel. 0651-715-415. seite 3 Kreis Trier-Saarburg die Ehrenamtlichen, die die Geflüchteten unterstützen und bauen Netzwerke auf. Ehrenamtskoordinatoren gibt es in den Sozialräumen Konz und Saarburg mit je einer halben Stelle. Ein weiterer Ehrenamtskoordinator ist mit einer Vollzeitstelle für den gesamten Bereich Schweich / Trier-Land / Ruwer und Hermeskeil zuständig. Der Kreis unterstützt die Arbeit der Ehrenamtskoordinatoren finanziell. Die Fortsetzung dieser Förderung bietet sich aus Sicht des Kreistages an - auch weil die Netzwerke, die hier entwickelt werden, nicht nur im Rahmen der Flüchtingshilfe wertvoll sind, sondern mittelfristig ebenso für andere Bereiche genutzt werden können. Der Zuschuss des Kreises für die Ehrenamtskoordinatoren beläuft sich auf rund 125.000 Euro. Der Personalkostenzuschuss für die drei Verbandsgemeinden beträgt insgesamt 60.000 Euro. Der Kreis beteiligt sich daher nun insgesamt mit rund 185.000 Euro jährlich an der Integrationsarbeit für Asylsuchende. Brücke nicht mehr gesperrt Die Sperrung der Moselbrücke bei Longuich konnte wieder aufgehoben werden. Bei dem Bauwerk war im Scheitelbereich ein Riss entdeckt worden, der eingehend untersucht worden ist. Der Landesbetrieb Mobilität hatte die Brücke, über die die Kreisstraße 80 läuft, in der vergangenen Woche daher an zwei Tagen vorsichtshalber gesperrt, um jedes Risiko auszuschließen. Die Prüfung ergab jedoch, dass der Riss kompatibel mit dem statischen System der Brücke und damit normal sei, so die Fachleute. Das bedeutete Entwarnung und die Kraftfahrzeuge können die Brücke, die sich in der Bauträgerschaft des Kreises befindet, wieder befahren. Die Moselbrücke wird täglich von rund 2000 Kraftfahrzeugen genutzt.

seite 4 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 36 2018 WFG lädt zum Beratertag ein Angebot für Unternehmen und Existenzgründer Die Wirtschaftsförderung im Landkreis Trier-Saarburg GmbH (WFG) und die Wirtschaftsförderung der Stadt Trier laden in Zusammenarbeit mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland- Pfalz (ISB) zum ISB-Beratertag am 13. September in den Räumlichkeiten der Wirtschaftsförderung der Stadt Trier (Simeonstraße 55) ein. Der Beratertag richtet sich an Existenzgründer und Unternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die die Finanzierung ihres Vorhabens durch die Einbeziehung öffentlicher Mittel optimieren wollen. Informiert wird über die Möglichkeiten der Gründungsvorhaben; so zum Beispiel auch Betriebsübernahmen, Franchise, Beteiligungen und Nebenerwerbsgründungen sowie über alle Wachstums- und Festigungsinvestitionen bestehender rheinland-pfälzischer Unternehmen. Anmeldungen sind möglich bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Trier-Saarburg (WFG) per E-Mail: rommelfanger@wfg-trier-saarburg.de oder unter der Telefonnummer 06502/999 64 64. Es wird ein individueller Beratungstermin mit den Interessierten vereinbart. Der Landkreis Trier-Saarburg trauert um Nachruf Ernst Annen aus Farschweiler der am 15. August im Alter von 86 Jahren verstorben ist. Ernst Annen war von 1984 bis 1999 Mitglied des Kreistages Trier-Saarburg und hat sich in mehreren Ausschüssen des Kreistages und als Mitglied verschiedener Verbands- und Gesellschafterversammlungen engagiert. Als Unternehmer wirkte er lange Jahre führend in der Schreiner-Innung Trier-Saarburg, der er von 1977 bis 2000 als Obermeister vorstand, in der Kreishandwerkerschaft Trier-Saarburg und im Landesfachverband Holz und Kunststoff RLP. Für sein außerordentliches ehrenamtliches Engagement wurde Ernst Annen mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz und mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande geehrt. Der Landkreis Trier-Saarburg wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Günther Schartz, Landrat Stellenausschreibung Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Bezirkssozialarbeiters (m/w/d) für den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist im Rahmen einer Mutterschaftsvertretung zunächst befristet bis 13. März 2019. Aufgabenbereich: - Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Erziehung in der Familie, - Einleitung und Begleitung aller erzieherischen Hilfen im Rahmen des Hilfeplanverfahrens - Hilfe für junge Volljährige, - Aufgaben im Rahmen des Schutzauftrages, - Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren. Anforderungsprofil: - erfolgreich abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialarbeiter/in bzw. Diplom- Sozialpädagoge/Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung, oder - erfolgreich abgeschlossenes Studium als Diplom-Pädagogin/Pädagoge oder - erfolgreich abgeschlossenes vergleichbares Bachelor- oder Masterstudium - Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, den privaten PKW gegen entsprechende Vergütung für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen - Kenntnisse der gängigen MS-Office-Programme - Nachgewiesene fundierte Kenntnisse des Jugend- und Familienrechts sowie der entsprechenden Verfahrensgesetzes sind wünschenswert Das Arbeitsverhältnis sowie das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Die Entgeltzahlung erfolgt aus der Entgeltgruppe S 14 TVöD- SuE. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) werden erbeten bis zum 14. September 2018 an die Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Zentralabteilung Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier Umweltdaten werden erhoben Im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums Rheinland-Pfalz findet in den nächsten Monaten eine Datenerhebung zu Feuchtgebieten auf Dauergrünlandflächen statt. Diese Datenerfassung dient zur Hilfestellung bei der Erfassung von Umweltdaten im Rahmen der Anforderungen der Europäischen Agrarpolitik und unterstützt die entsprechenden Förderverfahren. Hierzu werden Experten diese Flächen begehen, ihnen ist freier Zutritt zu gewähren. Bei Fragen stehen Christof Wiesner, Tel. 06131/16-5263, und Ruth Zimmermann-Ebert, Tel. 06131/16-2459, zur Verfügung.

KREIS-NACHRICHTEN Ausgabe 36 2018 Bürgerbüro ist wieder einsatzbereit VG Saarburg: Nach Brand neues Domizil am Fruchtmarkt Nach dem Dachstuhlbrand des Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Saarburg kann das Ausweichdomizil für das Bürgerbüro in Betrieb gehen: So ist das Bürgerbüro bis auf Weiteres am Fruchtmarkt in Saarburg untergebracht. Der bisherige Notbetrieb in den Räumen des Kreiskrankenhauses Saarburg konnte eingestellt werden. Stellenausschreibung Die Bearbeitung aller Bürgerbüro- und Standesamtsangelegenheiten erfolgt ab sofort im Bürgerbüro, Am Fruchtmarkt 2 4. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 7 bis 13 Uhr und am Donnerstags zusätzlich von 14 bis 19 Uhr. Wegen der noch nicht ganz vollständigen EDV-Ausstattung und des durch den Ausfall aufgelaufenen Arbeitsrückstandes bittet die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger allerdings darum, weniger dringende Angelegenheiten nach Möglichkeit vorerst auf einen späteren Termin zu verschieben. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg bietet für 2019 folgende Ausbildungsplätze an: Kreissekretäranwärter/-innen zum 1. Juli Vorbereitungsdienst / Ausbildung für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt Voraussetzung: Mittlere Reife oder Berufsreife und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung oder gleichwertiger Bildungsstand Auszubildende zum 1. August für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r Voraussetzung: Berufsreife (Hauptschulabschluss) oder Mittlere Reife Wenn Du an einer abwechslungsreichen und praxisorientierten Ausbildung bei einem modernen öffentlichen Dienstleister im Herzen der Trierer Innenstadt interessiert bist, sende uns Deine Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse, Praktikumsnachweise) bis 14. September 2018 an folgende Anschrift zu: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Zentralabteilung, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier Bewerbungen mit guten Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sozial-/Gemeinschaftskunde sind besonders erwünscht. Weitere Informationen rund um das Thema Ausbildung findest Du auf unserer Homepage unter www.trier-saarburg.de/ausbildung. Finanzwissen kurz und prägnant Thema Aktienindex Ein Aktienindex misst die Entwicklung einer Gruppe von Wertpapieren. Das ist zum Beispiel der DAX (Deutscher Aktienindex). Er wird auch Leitindex genannt, da er die Kursentwicklung der 30 wichtigsten Aktienunternehmen zusammenfasst. Diese Aktien nennt man auch Blue Chips. Andere deutsche Indices sind der MDAX für mittlere Unternehmen und der TecDAX für die Technologie- Branche. Der amerikanische Leitindex ist der Dow Jones Industrial Average. Es werden zwei Formen von Aktienindices unterschieden: Ein Kursindex wird durch die Kurse der im Index enthaltenen Aktien bestimmt. Bei einem Performanceindex werden Einflüsse wie Dividendenausschüttungen und Kapitalmaßnahmen, die in der Regel zu Kursabschlägen führen, als Korrekturfaktoren bei der Indexberechnung berücksichtigt. Für weitere Informationen steht bei der Sparkasse Trier Christian Herres, Tel. 0651 712-1421, christian.herres@sk-trier.de zur Verfügung. seite 5 Kreis Trier-Saarburg Amtliche Bekanntmachung Der Kreisausschuss wurde zu einer Sitzung einberufen für Montag, 10.09.2018, 17:00 Uhr in den Sitzungssaal der Kreisverwaltung in Trier. Tagesordnung: Nicht öffentlicher Teil 1 Änderung der Niederschrift der Sitzung vom 13.08.2018 2 Schulangelegenheiten; Benehmensherstellung nach dem Schulgesetz 3 Schulbauangelegenheiten 4 Schulbauangelegenheiten 5 Kreisstraßenbauangelegenheiten 6 Kreisstraßenbauangelegenheiten Öffentlicher Teil ab 17.30 Uhr 7 Neubau Realschule plus Kell am See - Sachstand Entwurf 8 IGS Hermeskeil - Sanierung der Sporthalle - Auftragsvergaben Ausschreibungspaket 5 9 IGS Hermeskeil - Sanierung der Sporthalle - Auftragserweiterungen 10 Überplanmäßige Ausgabe - allgemeine Bauunterhaltung 11 K 77, Fell - Deponie Mertesdorf, Auftragsvergabe 12 K 147, Kanzem - Wiltingen, Auftragsvergabe 13 Resolution zur Thematik "Förderung des Kommunalen Straßenbaus, insbesondere Kreisstraßen; zu geringe Landesförderung" 14 Informationen und Anfragen Nicht öffentlicher Teil 15 Personalangelegenheiten 16 Informationen und Anfragen Trier, 30.08.2018 Kreisverwaltung Trier-Saarburg Günther Schartz, Landrat Kreis-Nachrichten online lesen Bereits dienstags können Sie die aktuelle Ausgabe der Kreis-Nachrichten im Internet lesen unter www.trier-saarburg.de

seite 6 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 36 2018 Amtliche Bekanntmachung Satzung des Landkreises Trier-Saarburg über die Grundsätze der Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Kindertagespflege Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 27.08.2018 aufgrund des 17 der Landkreis-ordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz in Verbindung mit den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - vom 26.06.1990 (BGBI. I S. 1163) und des rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten-Gesetzes (KitaG) vom 15.03.1991 (GVBI. S. 79) - jeweils in der derzeit gültigen Fassung - folgende Satzung beschlossen: Abschnitt I Grundsätze der Kindertagespflege 1 Allgemeines (1) Die Förderung von Kindern in Kindertagespflege ist eine Leistung der Jugendhilfe und erfolgt nach Maßgabe der 22, 23 und 24 SGB VIII. (2) Das Jugendamt wirkt im Rahmen der Bedarfsplanung ( 79 und 80 Abs. 1 und 2 sowie 24 SGB VIII i.v.m. 6 und 9 KiTaG) darauf hin, dass für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr der Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung oder Förderung in Kindertagespflege erfüllt werden kann. (3) Sofern in dieser Satzung nachfolgend von den Eltern die Rede ist und das be-treute Kind nur mit einem Elternteil zusammenlebt, so tritt dieses an die Stelle der Eltern. (4) Die Förderung in Kindertagespflege umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson. (5) Die Kindertagespflege kann im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen außer in Kindertagesstätten geleistet werden. 2 Fördervoraussetzungen (1) Die Förderung von Kindern in Kindertagespflege soll im Hinblick auf den gesetzlich normierten Erziehungs- und Bildungsauftrag in der Regel durchschnittlich mindestens fünf Betreuungsstunden je Woche umfassen. Der geförderte Betreuungsumfang soll im Durchschnitt 45 Wochenstunden nicht überschreiten. (2) Der Umfang der Förderung richtet sich nach dem individuellen Betreuungsbedarf, der seitens der Verwaltung des Jugendamtes festgestellt wird. Dieser bemisst sich im Regelfall an den Abwesenheitszeiten der Eltern, insbesondere auf Grund von Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Eingliederung in Arbeit (SGB II) oder Ausbildung. Er kann sich in Einzelfällen auch anhand weiterer Kriterien, z.b. besonderer Konfliktlagen und Belastungs- oder Ausnahmesituationen bemessen, sofern ohne Kindertagespflege eine dem Wohl des Kindes entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. (3) Vor dem Zeitpunkt des Eintritts der Fördervoraussetzungen (z.b. Arbeitsaufnah-me) kann eine Eingewöhnungsphase von bis zu vier Wochen und (in dieser Zeit) im individuell erforderlichen Stundenumfang gewährt werden. 3 Geeignetheit der Tagespflegeperson (1) Geeignet sind Tagespflegepersonen, die sich durch ihre Persönlichkeit und Sachkompetenz sowie durch ihre Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsbe-rechtigten, anderen Tagespflegepersonen, Fachdiensten und der Verwaltung des Jugendamtes auszeichnen sowie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. (2) Die Feststellung der Eignung einer Tagespflegeperson obliegt der Verwaltung des Jugendamtes. Sie prüft die Eignung nach pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere durch die Vorlage von Nachweisen, im persönlichen Gespräch und durch die Überprüfung der Räumlichkeiten. (3) Die Tagespflegepersonen haben den Beschäftigten und Beauftragten des Ju-gendamtes im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten den Zutritt zu den Räumen, die der Betreuung und dem Aufenthalt von Kindern dienen, zu gestatten. (4) Die Verwaltung des Jugendamtes kann das Vorliegen der Eignungskriterien je-derzeit (erneut) prüfen. (5) Als fachliche Voraussetzungen (Sachkompetenz) für geeignete Tagespflegepersonen gelten insbesondere 1. eine nachgewiesene Qualifizierung zur Tagespflegeperson, orientiert an den jeweils geltenden Standards des Deutschen Jugendinstitutes oder 2. eine fachliche Eignung nach der Fachkräftevereinbarung für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (in der jeweils gültigen Fassung). In begründeten Ausnahmefällen können auch Personen, die nicht über eine der o.g. fachlichen Voraussetzungen verfügen, als Tagespflegeperson tätig werden. (6) Das Kreisjugendamt bietet in Kooperation mit geeigneten Fortbildungsträgern regelmäßig Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen an. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Qualifizierungsmaßnahme kann Tagespflegepersonen, die im Landkreis Trier-Saarburg tätig sind, auf Antrag die Hälfte der jeweiligen Kursgebühren erstattet werden. 4 Erlaubnis zur Kindertagespflege (1) Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege (Pflegeerlaub-

seite 7 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 36 2018 nis) nach 43 SGB VIII ist erforderlich, wenn ein Kind oder mehrere Kinder in der Wohnung der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen länger als 3 Monate über mindestens 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt betreut werden. (2) Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung einer Pflegeerlaubnis ob-liegt der Verwaltung des Jugendamtes. Sie richtet sich dabei nach dem Ergebnis der Prüfung zur Geeignetheit der Tagespflegeperson gemäß 3 dieser Satzung. (3) Die Pflegeerlaubnis berechtigt dazu, bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder zu betreuen und ist auf längstens fünf Jahre befristet. (4) Die Verwaltung des Jugendamtes kann die Pflegeerlaubnis im Einzelfall für we-niger als 5 Kinder und weniger als 5 Jahre erteilen oder sie mit Einschränkungen versehen, wenn dies zum Wohle der betreuten Kinder erforderlich ist oder ein anderer sachlicher Grund besteht. 5 Laufende Geldleistung für die Tagespflegeperson (1) Bei der Förderung eines Kindes in Kindertagespflege nach 24 SGB VIII wird eine laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson gewährt. Der Umfang dieser laufenden Geldleistung ergibt sich aus 23 Abs. 2 SGB VIII und umfasst 1. die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen, 2. einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung und 3. die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfall-versicherung (Berufsgenossenschaft), die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson sowie 4. die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. (2) Die Leistungen für den Sachaufwand und die Förderleistungen werden in einem Entgelt für die Tagespflegeperson zusammengefasst. Die Höhe des Entgeltes wird gemäß 10 dieser Satzung von der Verwaltung des Jugendamtes unter Beteiligung des Jugendhilfeausschusses festgelegt. (3) Die laufende Geldleistung wird in der Regel am Monatsende gezahlt. (4) Abweichend von Absatz 3 wird der Jahresbeitrag für die gesetzliche Unfallversi-cherung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege grundsätzlich nach Ablauf des Kalenderjahres und Vorlage des Beitragsbescheides erstattet. (5) Bei Abwesenheit des betreuten Kindes oder der Tagespflegeperson wird die laufende Geldleistung über einen Zeitraum von bis zu vier zusammenhängenden Wochen weitergewährt (vgl. 7 Abs. 3). (6) Sämtliche Änderungen sowie über Absatz 5 hinausgehende Abwesenheitszeiten sind der Verwaltung des Jugendamtes von der Tagespflegeperson sowie von den Eltern unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Zuviel gewährte Leistungen sind zu erstatten. 6 Antragsverfahren (1) Sofern seitens der Eltern die Förderung ihres Kindes im Rahmen der Kinderta-gespflege begehrt wird, ist dies der Verwaltung des Jugendamtes durch einen Antrag nach dem amtlichen Vordruck anzuzeigen. Der Antrag ist von den Eltern zu unterschreiben und im Original mit den im Vordruck aufgeführten Nachweisen bei der Verwaltung des Jugendamtes einzureichen. (2) Die Entscheidung über die Gewährung der Förderung, deren Umfang und Laufzeit obliegt der Verwaltung des Jugendamtes und wird den Eltern sowie der Tagespflegeperson mittels Bewilligungsbescheid bekanntgegeben. (3) Erstanträge sind mindestens einen Monat vor Beginn der Betreuung, Folgeanträge spätestens einen Monat vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen. (4) Kann der regelmäßige Betreuungsumfang bei Antragsstellung nicht zweifelsfrei festgelegt werden (z.b. wegen Schichtdienst oder unregelmäßiger Arbeitszeit), so haben die Eltern und die Tagespflegeperson die Betreuungszeiten in der Re-gel über eine Laufzeit von 3 Monaten per Stundenauflistung ( Einzelnachweis ) zu belegen. Hierfür ist ausschließlich der von der Verwaltung des Jugendamtes zur Verfügung gestellte Vordruck zu verwenden. Der Vordruck ist nach Ablauf eines jeden Betreuungsmonats bis spätestens zum 15. des Folgemonats einzu-reichen, damit der tatsächliche Betreuungsbedarf errechnet werden kann. Die Auszahlung des Entgelts erfolgt am Ende des Folgemonats. (5) Sämtliche Änderungen, die sich nach Antragsstellung ergeben, sind der Verwaltung des Jugendamtes unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Diese behält sich vor, jederzeit das Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu prüfen. (6) Die Förderung in Kindertagespflege ist abzulehnen bzw. umgehend einzustellen, wenn 1. Umstände bekannt werden, nach denen die Tagespflegeperson nicht (mehr) geeignet ist, 2. die Förderung des Kindes in Kindertagespflege nicht (mehr) dem Kindeswohl entspricht oder 3. die Erforderlichkeit der Tagespflege nicht (mehr) gegeben ist. Abschnitt II - Beteiligung der Eltern an den Kosten der Kindertagespflege 7 Kostenbeteiligung (1) Für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege werden nach 90 SGB VIII pauschalierte Kostenbeiträge festgesetzt.

seite 8 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 36 2018 (2) Kostenbeitragspflichtig sind die Eltern, die als Gesamtschuldner zu einem Kos-tenbeitrag herangezogen werden. (3) Die Kostenbeitragspflicht entsteht ab Bewilligung der Kindertagespflege und endet mit deren Ablauf. Sie besteht auch bei einer bis zu vier zusammenhängenden Wochen andauernden Unterbrechung der Betreuungsleistung (vgl. 5 Abs. 5). (4) Die Höhe der Kostenbeiträge wird gemäß 10 dieser Satzung von der Verwal-tung des Jugendamtes unter Beteiligung des Jugendhilfeausschusses festgelegt. Die Kostenbeiträge werden nach Einkommen und Zahl der im Haushalt lebenden Kinder der Kostenbeitragspflichtigen, die von diesen im Sinne des 85 SGB XII überwiegend unterhalten werden, sowie dem Betreuungsumfang gestaffelt. (5) Die Festsetzung des Kostenbeitrags erfolgt mittels Bescheid. (6) Die Betreuung in Kindertagespflege ist für Kinder vom vollendeten zweiten Le-bensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei, wenn in der zuständigen Kindertagesstätte kein adäquates Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt werden kann bzw. wenn über die Betreuung in einer Kindertagesstätte hinaus ein zusätzlicher Betreuungsbedarf besteht (sog. Randzeitenbetreuung). 8 Berechnungsgrundlagen (1) Als Einkommen im Sinne dieser Satzung gilt der Einkommensbegriff der 82-84 SGB XII. Zum Einkommen zählt auch das Kindergeld aller im Haushalt lebenden Kinder der Kostenbeitragspflichtigen, die von diesen im Sinne des 85 SGB XII überwiegend unterhalten werden. (2) Leistungen Dritter zur Tagesbetreuung des betreuten Kindes (z.b. Kinderbetreu-ungskosten der Bundesagentur für Arbeit) zählen nicht zum Einkommen und sind neben einem Kostenbeitrag in voller Höhe einzusetzen. (3) Maßgeblich ist grundsätzlich das durchschnittliche Monatseinkommen der Kos-tenbeitragspflichtigen in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden auf Grundlage des letzten Einkommenssteuer-bescheides berücksichtigt. In Fällen, in denen das aktuelle bzw. das zu erwartende Einkommen von dem Einkommen nach den Sätzen 1 und 2 erheblich abweicht, oder in sonstigen begründeten Fällen kann der Berechnung ein anderer Einkommenszeitraum zugrunde gelegt werden. (4) Der Kostenbeitrag wird für jedes Kind getrennt ermittelt. Es erfolgt keine Addition der Betreuungsstunden oder Verrechnung der Kostenbeiträge. Jedoch wird bei der Berechnung für jedes weitere Kind, das in Kindertagespflege betreut wird, das maßgebliche Einkommen um den zuvor ermittelten Kostenbeitrag des ersten Kindes bzw. der vorangegangenen Kinder gemindert. Davon abweichend zahlen die Eltern bei der Betreuung von Zwillingen für das 2. Kind lediglich die Hälfte des für das 1. Kind ermittelten Kostenbeitrags (analog bei Drillingen usw.). 9 Mitwirkungspflichten (1) Mit der Antragstellung auf Kindertagespflege sind von den Eltern auch Angaben zu ihrem Einkommen nach 8 Abs. 1 bis 3 zu machen und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Dies gilt nicht, sofern sich die Eltern auf dem Antragsformular mit der Festsetzung des Höchstbeitrages für den jeweiligen Betreuungsumfang einverstanden erklären. (2) Kommen die Eltern ihrer Auskunfts- und Nachweispflicht nach Absatz 1 nicht bzw. nicht vollständig oder fristgerecht nach, wird von der Verwaltung des Ju-gendamtes ein Kostenbeitrag nach der höchsten Einkommensstufe des bewilligten Betreuungsumfanges festgesetzt. (3) Wesentliche Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen haben die Eltern dem Jugendamt unverzüglich mitzuteilen. Als wesentlich gelten Änderungen insbesondere dann, wenn sie zu einem Wechsel in der Beitragsstufe führen. In diesen Fällen kann ein höherer Kostenbeitrag ab dem auf die Änderung folgenden Monat auch rückwirkend neu festgesetzt werden. Eine Minderung des Kostenbeitrags kommt in der Regel erst ab dem Monat in Betracht, der auf die Mitteilung der Eltern folgt. Abschnitt III - Schlussbestimmungen 10 Ermächtigung Die Verwaltung des Jugendamtes wird ermächtigt, unter Beteiligung des Jugendhilfe-ausschusses konkretisierende und ergänzende Regelungen zu dieser Satzung zu treffen, u.a. über die die Höhe der Entgelte für die Tagespflegepersonen und die Höhe der einkommensabhängigen Kostenbeiträge der Eltern. 11 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird der Bestand der übrigen Satzung davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine dieser möglichst nahe kommende wirksame Regelung treten, bis eine Neufassung der Satzung erfolgt ist. 12 Inkrafttreten und Übergangsregelungen (1) Diese Satzung tritt zum 01.09.2018 in Kraft. (2) Ab dem Inkrafttreten sind die Regelungen dieser Satzung auf sämtliche Neube-willigungen anzuwenden. Bereits laufende Fälle bleiben hiervon bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums unberührt. Trier, den 30. August 2018 Kreisverwaltung Trier-Saarburg Günther Schartz, Landrat

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