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Die IHK informiert: Ausbildungsvergütung Ausbildungsvergütung Eine der häufigsten Fragen beim Abschluss eines Ausbildungsvertrages betrifft die Höhe der angemessenen und rechtlich korrekten Ausbildungsvergütung. Eine Besonderheit im Berufsausbildungsrecht gegenüber Arbeitsverhältnissen besteht darin, dass 17 Abs. 1 BBiG zwingend festlegt, dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu bezahlen. Zu beachten ist dabei, dass die Ausbildungsvergütung eine wesentliche Unterstützung zum Lebensunterhalt des Auszubildenden leisten, und gemäß 17 Abs. 1 Satz 2 BBiG mit fortschreitender Ausbildungsdauer, mindestens jedoch jährlich ansteigen muss. Bei der Festlegung der Ausbildungsvergütung ist sowohl für den Ausbildungsbetrieb als auch für die Auszubildenden oft nicht klar, welche Ausbildungsvergütung für den jeweiligen Ausbildungsberuf angemessen ist bzw. wonach sich die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet. Aus diesem Grund hat sich bereits am 10.04.1991 das Bundesarbeitsgericht in einem Fall mit der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung befasst (5 AZR 226/90). Grundsätzlich sind folgende Punkte zu berücksichtigen: Die Ausbildungsvergütung wird nicht auf Grundlage des Ausbildungsberufs bezahlt, sondern richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Azubis unterschiedlicher Berufe haben folglich einen Anspruch auf eine einheitliche Vergütung, wenn sie im selben Unternehmen lernen. Vergütung bei Anwendbarkeit von Tarifverträgen: Bei Tarifgebundenheit der Vertragsparteien (Ausbildendem und Auszubildendem) richtet sich die Angemessenheit der Vergütung nach den jeweiligen tariflichen Vergütungssätzen. Diese umfassen die Mindestentlohnung der vom Anwendungsbereich erfassten Auszubildenden und sind stets als angemessen anzusehen. Dies gilt auch für die Fälle, dass ein Tarifvertrag für eine ganze Branche durch das Arbeits- und Sozialministerium für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Vergütung bei fehlender Tarifbindung: Sind die Parteien nicht tarifgebunden, ist die Ausbildungsvergütung nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts dann gerade noch angemessen, wenn sie nicht mehr als 20% von der üblichen tariflichen Ausbildungsvergütung in der jeweiligen Branche abweicht. Vergütung bei Nichtvorhandensein eines Tarifvertrages: Gibt es für die Branche, in der ausgebildet werden soll, keinerlei tarifrechtliche Absprachen, so muss sich das Unternehmen an tarifrechliche Vergütungsregelungen verwandter Wirtschaftsbereiche oder Berufe anlehnen, deren Tätigkeitsfeld ähnlich ist, und die dem Seite 1 - und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Hausadresse: Romäusring 4 78050 Villingen-Schwenningen Postadresse: Postfach 15 60 78005 Villingen-Schwenningen Telefon 07721 922-0 Fax 07721 922-166 info@villingen-schwenningen.ihk.de www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de

Ausbildungsbereich des Auszubildenden hinsichtlich des Ausbildungsganges gleichen. Hiervon kann, wie oben beschrieben ebenfalls um max. bis 20 % abgewichen werden. Komplett autonome Branche ohne Anlehnungsmöglichkeit: Bei Unternehmen, bei denen kein Branchentarif existiert, und bei der auch keine Anlehnung an einen verwandten Wirtschaftszweig möglich ist, legt die zuständige Stelle eine Angemessenheitsuntergrenze für die Ausbildungsvergütung fest. Diese kann bei Ihrer IHK aktuell erfragt werden. Diese Untergrenze wird aus dem Durchschnitt von über 30 einschlägigen tariflichen Vergütungen gebildet und unter Berücksichtigung einer Komponente, in der die regionale Wirtschaftskraft einfließt, ermittelt und festgelegt. Ausbildungsvergütungen, die um mehr als 20 % von den tariflichen Werten abweichen, bzw. die IHK Vorgaben unterschreiten, sind rechtlich nicht zulässig. Solche Absprachen berechtigen auch nach der Beendigung der Ausbildung noch zu entsprechenden Nachforderungen durch den ehemaligen Azubi. Ihr Ansprechpartner: Alexander Fritz Berufliche Bildung Bildungsberater Telefon: 07721 922-132 Fax: 07721 922-366 fritz@vs.ihk.de Seite 2 - und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Hausadresse: Romäusring 4 78050 Villingen-Schwenningen Postadresse: Postfach 15 60 78005 Villingen-Schwenningen Telefon 07721 922-0 Fax 07721 922-166 info@villingen-schwenningen.ihk.de www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de

Abbruch- und Abwrackgewerbe 01.04.2014 gew./kaufm. 561,84 666,80 861,26 Arbeitnehmerüberlassung (BAP-Empfehlung für 01.07.2017 kaufm. 750,00 830,00 910,00 Personaldienstleistungskfm., für Anwender DGB Tarifverträge) Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros (ASIA) 01.05.2017 gew./kaufm. 618,00 775,00 930,00 nicht erfasst: Betriebe Bauhaupt- u. Nebengewerbe Bankgewerbe (private und öffentliche Banken) 01.10.2016 kaufm. 976,00 1.038,00 1.100,00 30 AT Baugewerbe 01.06.2017 gew. 785,00 1.135,00 1.410,00 1.580,00 30 AT Baugewerbe - Feuerungstechnisches Gewerbe 01.06.2017 gew. 785,00 1.178,00 1.514,00 30 AT Baugewerbe 01.06.2017 kaufm. 780,00 1.013,00 1.299,00 30 AT Baustoff-Fachhandel 01.09.2017 gew./kaufm. 853,00 921,00 1.001,00 30 AT Baustoff-Fachhandel 01.09.2018 gew./kaufm. 870,00 939,00 1.021,00 30 AT Bekleidungsindustrie 01.08.2017 gew./kaufm. 770,00 863,00 968,00 Bekleidungsindustrie 01.09.2018 gew./kaufm. 800,00 893,00 998,00 Bekleidungslohngewerbe 01.09.2016 gew./kaufm. 654,00 734,00 846,00 Bekleidungslohngewerbe 01.09.2017 gew./kaufm. 670,00 752,00 866,00 Brauereien 01.02.2016 gew./kaufm. 811,00 894,00 1.000,00 1.077,00 Brot- und Backwarenindustrie 01.05.2016 gew./kaufm. 690,00 790,00 900,00 1.020,00 Brot- und Backwarenindustrie 01.05.2017 gew./kaufm. 710,00 810,00 930,00 1.050,00 Buchhandel, herstellender 01.05.2017 gew./kaufm. 797,00 885,00 975,00 Vergütung bei 37-Stunden-Woche Buchhandel, herstellender 01.05.2017 gew./kaufm. 806,00 895,00 988,00 Vergütung bei 38-Stunden-Woche Busunternehmen, nicht bundeseigene Eisenbahnen, 01.05.2018 gew./kaufm. 815,18 881,71 943,59 1.015,62 Seilbahnunternehmen (ETV) Chemische 01.10.2017 gew./kaufm. 928,00 986,00 1.067,00 1.138,00 Druckindustrie 01.08.2017 gew./kaufm. 929,91 981,04 1.032,17 1.083,30 Vergütung 4.AJ für Berufe mit vorgeschrieb. mehr als 3-jähriger Ausbildungszeit Einzelhandel 01.08.2017 kaufm. 775,00 860,00 990,00 Einzelhandel 01.08.2018 kaufm. 795,00 880,00 1.010,00 Elektrizitätswerke BW 01.02.2018 gew./kaufm. 949,05 1.060,39 1.150,01 1.251,58 Entsorgungswirtschaft 01.04.2015 gew./kaufm. 671,00 726,00 803,00 880,00 Feinkeramische 01.08.2017 gew./kaufm. 845,74 894,38 949,76 1.013,16 30 AT,ab 18 Jahre bei Beginn 30,68 Zulage Feinkeramische 01.06.2018 gew./kaufm. 870,74 919,38 974,76 1.038,16 30 AT,ab 18 Jahre bei Beginn 30,68 Zulage Flachglasverarbeitung und -veredlung 01.08.2017 gew./kaufm. 643,00 718,00 817,00 903,00 Floristen 01.07.2017 kaufm. 574,00 615,00 677,00 27 WT ab 18 Jahre Fotomaterialverarbeitende Betriebe 01.08.2017 gew./kaufm. 770,00 820,00 870,00 920,00 Genossenschaften: Raiffeisen-Waren-genossenschaften / ausgenommen genossenschaftliche Vieh- und Weingärtnergenossenschaften 01.03.2018 gew./kaufm. 757,00 816,00 897,00 1.009,00 Fleischunternehmen Genossenschaften: Bezugs- u. Absatz-genossenschaften, Vieh- und Fleischunternehmen 01.07.2017 gew./kaufm. 725,00 779,00 850,00 951,00 Genossenschaften: Bezugs- u. Absatz-genossenschaften, Vieh- und Fleischunternehmen 01.07.2018 gew./kaufm. 740,00 795,00 867,00 970,00 Stand:02.05.2018 Angaben ohne Gewähr Seite 1 von 4

Glasindustrie:Ampullen,Verpackungsglas,Glas-apparate/- 01.05.2016 gew./kaufm. 720,00 770,00 870,00 930,00 instrumente, Veredelung Hohl-/ Beleuchtungsglas Groß- und Außenhandel 01.09.2017 gew./kaufm. 912,00 964,00 1.020,00 1.077,00 30 AT; Vergütung 4.AJ für Berufe mit vorgeschrieb. mehr als 3-jähr. Ausbildungszeit Groß- und Außenhandel 01.09.2018 gew./kaufm. 930,00 983,00 1.040,00 1.099,00 31 AT; Vergütung 4.AJ für Berufe mit vorgeschrieb. mehr als 3-jähr. Ausbildungszeit Heizung-Klima-Sanitär (Techn. Gebäudeausstattung) 01.07.2017 gew./kaufm. 710,00 770,00 825,00 885,00 Heizung-Klima-Sanitär (Techn. Gebäudeausstattung) 01.06.2017 gew./kaufm. 730,00 790,00 845,00 910,00 Holz u. Kunststoff verarbeitende/herstellende 01.01.2018 gew./kaufm. 920,00 956,00 997,00 1.046,00 Hotel- und Gaststätten-Gewerbe bis 39 Stunden (Dehoga) 01.03.2018 gew./kaufm. 650,00 740,00 840,00 Urlaub: 1.Jahr 25 AT,2.Jahr 28 AT,3.Jahr 30AT Bei Zweitausbildungsverhältnis beginnt Vergütung mit Satz für 2.. 01.03.2018 gew./kaufm. 730,00 840,00 950,00 Vergütung bis max. 44 Std. für volljährige Auszubildende mit mehr als 39 Std./Woche Hotel- und Gaststätten-Gewerbe bis 44 Stunden (Dehoga), siehe Spalte Sonstiges Immobilien- und Wohnungswirtschaft 01.07.2017 gew./kaufm. 870,00 980,00 1.090,00 30 AT Immobilien- und Wohnungswirtschaft 01.07.2018 gew./kaufm. 900,00 1.010,00 1.120,00 30 AT Kalksandsteinindustrie 01.12.2016 gew./kaufm. 719,00 785,00 918,00 1.006,00 Kalksandsteinindustrie 01.10.2018 gew./kaufm. 751,00 820,00 959,00 1.051,00 Konserven: Essig-, Obst-, Gemüse-, Fruchtsaft-, 01.04.2017 gew./kaufm. 810,00 888,00 1.014,00 1.101,00 Sauerkonserven und Senfindustrie Konserven: Essig-, Obst-, Gemüse-, Fruchtsaft-, 01.03.2018 gew./kaufm. 829,00 908,00 1.037,00 1.126,00 Sauerkonserven und Senfindustrie Kraftfahrzeuggewerbe (Autohäuser/Werkstätten) 01.08.2017 gew./kaufm. 796,00 856,00 956,00 1.013,00 Kraftfahrzeuggewerbe (Autohäuser/Werkstätten) 01.11.2018 gew./kaufm. 819,00 881,00 984,00 1.042,00 Kunststoffindustrie (Kunststoffverarbeitung) 01.08.2017 gew./kaufm. 906,00 936,00 1.008,00 1.050,00 30 AT Kunststoffindustrie (Kunststoffverarbeitung) 01.08.2018 gew./kaufm. 928,00 958,00 1.032,00 1.075,00 30 AT Leder erzeugende 01.10.2017 gew./kaufm. 700,00 780,00 840,00 30 AT Lederwaren-, Kunststoffwaren-, Kofferindustrie 01.03.2017 gew./kaufm. 750,00 790,00 820,00 860,00 Metall- und Elektroindustrie (Tarifbezirk 01.04.2018 gew./kaufm. 1.017,19 1.076,55 1.170,98 1.257,32 30 AT Südwürtt/Hohenzollern u Südbaden ohne ERA-TV) Miederindustrie 01.05.2017 gew./kaufm. 769,00 865,00 988,00 1.122,00 Milchbe- und -verarbeitende Betriebe 01.06.2017 gew./kaufm. 842,00 955,00 1.056,00 1.144,00 Mineralbrunnenindustrie 01.05.2017 gew./kaufm. 867,00 946,00 1.073,00 1.157,00 Nahrungsfette 01.01.2016 gew. 726,00 805,00 944,00 1.076,00 Öffentlicher Dienst, Bund und Gemeinden 01.02.2017 gew./kaufm. 918,00 968,00 1.014,00 1.078,00 28 AT Öffentlicher Dienst, Länder 01.01.2017 gew./kaufm. 902,00 956,00 1.006,00 1.075,00 Öffentlicher Dienst, Länder 01.01.2018 gew./kaufm. 937,00 991,00 1.041,00 1.110,00 30 AT, Vergütung 4. AJ für Berufe, deren Papier, Pappe u. Kuststoff verarbeitende 01.04.2018 gew./kaufm. 890,00 970,00 1.050,00 1.130,00 regelmäß. Ausbild.dauer 3 Jahre übersteigt Stand:02.05.2018 Angaben ohne Gewähr Seite 2 von 4

Papier, Pappen, Zellstoff und Holzstoff erzeugende 01.07.2017 gew./kaufm. 977,00 1.043,00 1.102,00 1.130,00 30 AT Papier, Pappen, Zellstoff und Holzstoff erzeugende 01.08.2018 gew./kaufm. 987,00 1.053,00 1.112,00 1.140,00 30 AT Reisebranche 01.04.2018 kaufm. 757,00 868,00 1.012,00 36 WT Reisebranche 01.10.2018 kaufm. 797,00 908,00 1.052,00 36 WT Säge- und Holzindustrie (Empfehlung Verband) 2017 gew./kaufm. 588,00 639,00 716,00 30 AT Schmuck-,Uhren-,Silberwarenindustrie (ERA-TV) 01.07.2017 gew./kaufm. 994,00 1.056,50 1.149,50 1.211,50 Schrott-Recycling-Wirtschaft (Schrott- und abbruchgewerbe) 01.07.2017 gew./kaufm. 904,00 941,00 1.002,00 1.054,00 Schuhindustrie 01.01.2015 gew./kaufm. 710,00 740,00 830,00 28 AT Spedition, Lagerei, Logistik, Umzug, privater Hafenumschlag, 01.09.2017 gew./kaufm. 895,00 945,00 985,00 27 AT gew. Güterkraftverkehr (AG-Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg) Spirituosenindustrie (Empfehlung Verband) 2016 gew./kaufm. 705,00 788,00 901,00 Sportstudio (Gehaltsrichtlinien DSSV: für Sport- und 2017 kaufm. 550,00 650,00 750,00 Fitnesskfm., Sportfachm.) Steine und Erden 01.05.2017 gew./kaufm. 830,00 980,00 1.153,00 1.356,00 30 AT;37,5 h/ Woche ab 18 Jahre bei Beginn: 21,84 Zulage Steuerkanzlei (Nord- u. Südwürttemberg) 01.08.2017 kaufm. 850,00 950,00 1.050,00 Süßwarenindustrie 01.08.2017 gew./kaufm. 832,00 926,00 1.043,00 1.129,00 Süßwarenindustrie 01.07.2018 gew./kaufm. 853,00 949,00 1.069,00 1.157,00 Systemgastronomie (Dehoga) siehe Hotel- und Gaststätten-Gewerbe Systemgastronomie (BdS) 01.08.2017 gew./kaufm. 730,00 820,00 920,00 Systemgastronomie (BdS) 01.08.2018 gew./kaufm. 750,00 840,00 940,00 Systemgastronomie (BdS) 01.08.2019 gew./kaufm. 770,00 860,00 960,00 Tapetenindustrie 01.01.2017 gew. 870,00 950,00 1.020,00 1.100,00 Vergütung 4.AJ nur für Berufe mit mehr als 3jähr. regelmäßiger Ausbildungsdauer Tapetenindustrie 01.04.2018 gew. 890,00 970,00 1.050,00 1.130,00 Vergütung 4.AJ nur für Berufe mit mehr als 3jähr. regelmäßiger Ausbildungsdauer Technische Textilien, Konfektion 01.07.2017 gew./kaufm. 685,00 761,00 858,00 957,00 Textilindustrie 01.08.2017 gew./kaufm. 895,00 946,00 1.029,00 1.096,00 Textilindustrie 01.09.2018 gew./kaufm. 925,00 976,00 1.059,00 1.126,00 Textil Service / Textile Dienstleistungen 01.03.2017 gew./kaufm. 657,00 727,00 823,00 945,00 Textil Service / Textile Dienstleistungen 01.03.2018 gew./kaufm. 675,00 745,00 841,00 963,00 Versicherungsgewerbe, privates 01.11.2017 kaufm. 950,00 1.025,00 1.109,00 30 AT Versicherungsgewerbe, privates 01.12.2018 kaufm. 972,00 1.047,00 1.131,00 30 AT Versicherungsvermittlergewerbe (BVK) 01.06.2014 kaufm. 671,00 729,00 797,00 Wach- und Sicherheitsunternehmen 01.01.2018 kaufm. 741,00 849,00 964,00 Wach- und Sicherheitsunternehmen 01.01.2018 gew. 770,00 820,00 870,00 für Fachkraft für Schutz und Sicherheit und Servicekraft für Schutz und Sicherheit (1./2. AJ) Stand:02.05.2018 Angaben ohne Gewähr Seite 3 von 4

Allgemeinverbindlichkeit Wohnraumleuchten-, Lampenschirm- und Zubehör- 01.01.2018 gew./kaufm. 600,00 715,00 850,00 990,00 Vergütungssatz 4.AJ nur für Berufe, deren regelmäßige Ausbild.dauer 3 Jahre übersteigt Wohnraumleuchten-, Lampenschirm- und Zubehör- 01.03.2019 gew./kaufm. 615,00 730,00 870,00 1.015,00 Vergütungssatz 4.AJ nur für Berufe, deren regelmäßige Ausbild.dauer 3 Jahre übersteigt Zeitungsverlage 01.08.2017 gew./kaufm. 929,91 981,04 1.032,17 30 AT Ziegelindustrie 01.06.2017 gew./kaufm. 771,00 872,00 968,00 1.063,00 Vergütung 4.AJ nur für Berufe mit mehr als 3jähr. Ausbildungsdauer; nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei Ausbild.beginn 19,43 Zulage Ziegelindustrie 01.03.2018 gew./kaufm. 789,00 892,00 990,00 1.087,00 Vergütung 4.AJ nur für Berufe mit mehr als 3jähr. Ausbildungsdauer; nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei Ausbild.beginn 19,43 Zulage Zigarrenindustrie 01.09.2017 kaufm. 724,50 799,00 872,00 946,00 Zigarrenindustrie 01.06.2018 kaufm. 740,50 816,50 891,00 967,00 Zuckerindustrie 01.04.2017 gew./kaufm. 888,00 978,00 1.063,00 1.147,00 30 AT Für die Zuordnung zu einem Tarifvertrag ist nicht der Ausbildungsberuf, sondern die Branche des Ausbildungsbetriebs entscheidend. Sofern der Ausbildungsbetrieb keiner Branche zugeordnet werden kann, soll sich die Ausbildungsvergütung an den Mittelwert orientieren. Mittelwert, ermittelt anhand der aktuell gültigen, oben aufgeführten Vergütungen (ohne Gewichtung der Tarifbereiche). Betrag gerundet auf volle Euro. 796,00 876,00 972,00 1.078,00 Für weitere Informationen zu Tarifen wenden Sie sich bitte an die Tarifvertragsparteien. Stand:02.05.2018 Angaben ohne Gewähr Seite 4 von 4