BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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seitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

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Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/7030 18. Wahlperiode 15.12.2015 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Agnieszka Brugger, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/4940 Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz A. Problem In dem Antrag werden Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz dargelegt. Insbesondere die Menschenrechtslage, die Gefahr innerer Repression und die Verwicklung in einen bewaffneten Konflikt sollen gesetzlich sowohl im AWG als auch im KWKG verankert werden. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, ein entsprechendes Rüstungsexportkontrollgesetz vorzulegen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. C. Alternativen Keine. D. Kosten Keine.

Drucksache 18/7030 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 18/4940 abzulehnen. Berlin, den 4. November 2015 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Dr. Peter Ramsauer Vorsitzender Klaus-Peter Willsch Berichterstatter

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/7030 Bericht des Abgeordneten Klaus-Peter Willsch I. Überweisung Der Antrag auf Drucksache 18/4940 wurde in der 109. Sitzung am 11. Juni 2015 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Nach dem Willen der Antrag stellenden Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen die in den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung enthaltenen Entscheidungskriterien für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern im Kriegswaffenkontrollgesetz und im Außenwirtschaftsgesetz verankert werden. Dazu zählen insbesondere die Menschenrechtslage, die Gefahr innerer Repression und die Verwicklung in einen bewaffneten Konflikt. Ebenfalls gesetzlich verankert werden müssten auch die acht Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts des EU-Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern. Durch eine Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes soll die nach Ansicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfassungswidrige Delegation der Entscheidungen über Kriegswaffen vom Bundeskabinett auf das Wirtschaftsressort beendet und sichergestellt werden, dass in Zukunft das gesamte Kabinett an Stelle des Bundessicherheitsrates entscheidet. Auch die Berichtspflichten der Regierung sollen ausgedehnt werden. Nach Auffassung der Antragsteller kommt die Regierung ihren Informationspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag in diesem Bereich nicht ausreichend nach. Obwohl die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern dem Ziel dienten, Rüstungsexportentscheidungen an strenge menschenrechtliche Kriterien zu koppeln und Exporte an Drittstaaten zu einer Ausnahme zu machen, stellten gerade diese Exporte heute den Hauptanteil dar. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/4940 in seiner 51. Sitzung am 4. November 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung. Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/4940 in seiner 59. Sitzung am 4. November 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/4940 in seiner 73. Sitzung am 4. November 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung. Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/4940 in seiner 49. Sitzung am 4. November 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/4940 in seiner 44. Sitzung am 4. November 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 18/4940 in seiner 43. Sitzung am 4. November 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der

Drucksache 18/7030 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Drucksache 18/4940 in seiner 47. Sitzung am 4. November 2015 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung. IV. Petitionen Dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie lagen fünf Petitionen vor, zu denen der Petitionsausschuss eine Stellungnahme nach 109 Absatz 1 Satz 2 GO-BT angefordert hat. Mit einer Petition soll erreicht werden, dass ausschließlich Verteidigungswaffen exportiert werden dürfen. Bei dieser Petition handelt es sich um eine öffentliche Petition, die innerhalb der Mitzeichnungsfrist von 69 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wurde. Mit einer weiteren Petition soll aufgrund von Menschenrechtsverletzungen ein sofortiges Waffenexportverbot für Saudi-Arabien und Bahrain erreicht werden. Weiterhin soll mit einer Petition ein europäisches einheitliches Rüstungsexportgesetz geschaffen werden. Bei dieser Petition handelt es sich um eine öffentliche Petition, die innerhalb der Mitzeichnungsfrist von 61 Bürgerinnen und Bürger unterstützt wurde. Mit einer weiteren Petition soll erreicht werden, dass Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter grundsätzlich nicht exportiert werden dürfen. Diese Petition wurde von 94 213 Unterzeichnern unterstützt. Weiterhin soll mit einer Petition ein Verbot des Waffenexports in Krisengebiete erreicht werden. Bei dieser Petition handelt es sich um eine öffentliche Petition, die innerhalb der Mitzeichnungsfrist von 269 Bürgerinnen und Bürger unterstützt wurde. Mit der Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/4940 konnte den Anliegen der Petenten nicht entsprochen werden. V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 18/4940 in seiner 53. Sitzung am 4. November 2015 abschließend beraten. Die Fraktion der CDU/CSU vertrat die Auffassung, eine tatsächliche Änderung der jetzigen Situation durch die Einführung einer gesetzlichen Regelung würde nicht eintreten. Die Fraktion der SPD schloss sich der Auffassung der Fraktion der CDU/CSU an. Es gebe bereits Rahmbedingungen, die ein strenges Reglement für den Export von Rüstungsgütern vorsähen und Transparenz schaffen würden. Die Zahlen, auch bezüglich der Auslieferungen für Drittländer, seien insgesamt rückläufig. Insbesondere im Bereich der Kleinwaffen erkenne man eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Die Fraktion DIE LINKE. unterstrich die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung. Es reiche nicht aus, lediglich die Leitlinien der Bundesregierung zu normieren, da die Politischen Grundsätze im Ergebnis jede Form des Exportes in jedes Land der Welt zuließen. Es stelle sich die Frage, warum der Antrag der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN nicht das Verbot von Waffenfabriken beinhalte. Als weiterer Punkt seien die Voranfragen anzusprechen. Erst die Offenlegung der Voranfragen, bei denen die politische Entscheidung getroffen werde, ermögliche eine ausreichende Transparenz. Eine Trendwende sei für 2015 nicht erkennbar. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, dass die Einzelgenehmigungen ausweislich des Rüstungsexportberichtes 2014 deutlich gestiegen seien. Dabei würden die Genehmigungen für Drittländer 60,5 % ausmachen, obwohl diese Genehmigungen nach den Leitlinien der Bundesregierung eine Ausnahme bilden sollten. Auch erfolgten Auslieferungen in menschenrechtlich bedenkliche Länder. Dies zeige, dass die Leitlinien keine verbindliche Bindungswirkung entfalteten. Eine solche müsse mithilfe eines Gesetzes erreicht werden, das eine gemeinsame gesetzliche verbindliche Basis für den Rüstungsexport schaffe. Die Transparenz für das Parlament sei gegenwärtig trotz Verbesserungen nicht ausreichend.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/7030 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/4940 zu empfehlen. Berlin, den 4. November 2015 Klaus-Peter Willsch Berichterstatter

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