a) Nach den Worten Lateinische Literaturwissenschaft I wird das Wort und durch ein Komma ersetzt.

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1. In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg folgender neuer Klammerzusatz angefügt:

1. In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg folgender Klammerzusatz angefügt: (FPO LA Geschichte).

Vom 8. August b) Nach Abs. 3 wird folgender neuer Abs. 4 angefügt: (4) 2 Einzelne Lehrveranstaltungen und

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Vom 18. August In der Überschrift der Satzung werden nach den Worten Erlangen-Nürnberg die Worte (FPO BA KuGe) angefügt.

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a) In Absatz 1 werden nach den Worten Wissenschaften kann die Worte im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelorstudiengangs eingefügt.

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a) In Abs. 1 Satz 2 werden die Worte Digitale Geistes- und Sozialwissenschaften gestrichen.

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Die Angabe zu 23 in der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:

Transkript:

Sechste Satzung zur Änderung der Fachstudien und Prüfungsordnung für das Fach Latein im Lehramtsstudiengang an der FriedrichAlexanderUniversität ErlangenNürnberg (FAU) FPO LA Latein Vom 8. September 8 Aufgrund von Art. 3 Abs. Satz, Art. 43 Abs., Art. 8 Abs. und Art. 6 Abs. Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die FAU folgende Änderungssatzung: Die Fachstudien und Prüfungsordnung für das Fach Latein im Lehramtsstudiengang an der FAU vom 6. März 9, zuletzt geändert durch Satzung vom. Juli, wird wie folgt geändert:. Die Regelung in erhält folgende neue Fassung: Diese Fachstudien und Prüfungsordnung ergänzt die Studien und Prüfungsordnung für die Modulprüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung sowie den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium an der FAU LAPO und für die Teilstudiengänge des an der OttoFriedrichUniversität Bamberg verorteten Bachelorstudiengangs Berufliche Bildung / Fachrichtung Sozialpädagogik Vocational Education / Social Pedagogy and Social Services vom 3. Februar 9 in der jeweils gültigen Fassung für das Fach Latein.. wird wie folgt geändert: a) Nach den Worten Literaturwissenschaft I wird das Wort und durch ein Komma ersetzt. b) Nach den Worten Sprachpraxis I wird der Buchstabe a angefügt. c) Nach den Worten Sprachpraxis Ia werden die Worte und Sprachpraxis Ib bis zum Ende des zweiten Fachsemesters eingefügt. 3. 3 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort Zulassungsvoraussetzungen die Worte zu den Prüfungen eingefügt. b) Abs. Satz erhält folgende neue Fassung: Für die Nachweismöglichkeiten gilt 9 ABMStPO/Phil. c) In Abs. 3 wird am Satzbeginn das Wort Zur durch die Worte Für die ersetzt.

4. wird wie folgt geändert: Fachsemester 6 Literaturwissenschaft I Sprachpraxis Ia Sprachpraxis Ib Altertumswissenschaft für Latinisten I Altertumswissenschaft für Latinisten II Literaturwissenschaft II Sprachpraxis IIa Sprachpraxis IIb a) Die Tabelle mitsamt Erläuterungen in Abs. erhält folgende neue Fassung: WorkloadVerteilung pro Semester in Punkten V S Ü P.. 3. 4.. 6. 7. 8. 9. UE: Einführung in die Philologie VL: Literatur (Prosa) PS: Literatur (Prosa) 6 UE: dt.lat. Übersetzung (Grundlagen ) UE: dt.lat. Übersetzung 3 (Grundlagen ) UE: lat.dt. Übersetzung (Grundlagen) VL / UE: Alte Geschichte () () () () UE: Lektüre 3 VL / UE: Klassische Archäologie () () Exkursion mit Vorbereitungskurs 3 VL: Literatur (Poesie) () () PS: Literatur (Poesie) (6) (6) PS: Epochen der lateinischen () () Literatur 3 UE: dt.lat. Übersetzung (Aufbau) UE: Sprachwissenschaftliche Theorie (Prosodie und Metrik) UE: lat.dt. Übersetzung (Aufbau) Referat (4 Min., %) und Hausarbeit ( S., %) Klausur (9 Min.) Klausur (9 Min.) Mündliche Prüfung (3 Min.) Referat (4 Min.) Referat (4 Min., %) und Hausarbeit ( S., %) Klausur (9 Min.) / 4 3 Klausur (9 Min.) / 4

Literaturwissenschaft III Sprachpraxis IIIa Sprachpraxis IIIb Fachsemester 7 9 Es ist eines der beiden Module zu belegen. Poesie Prosa Es ist eines der vier Module zu belegen. Gattungen lateinischer Poesie Gattungen lateinischer Prosa Latinistische Forschung Römische Literaturgeschichte Es sind beide Module zu belegen. WorkloadVerteilung pro Semester in Punkten V S Ü P.. 3. 4.. 6. 7. 8. 9. UE: Praxis und Methodik der lateinischen Interpretation S: Literatur und 6 Sprache VL / UE Gräzistik () () UE: lat.dt. Übersetzung (Vertiefung) UE: Kursorische Lektüre UE: dt.lat. Übersetzung 3 (Vertiefung) Referat (4 Min.) oder Thesenpapier ( S.) 6 Klausur (9 Min.) / 7 Klausur (9 Min.) / 7 VL: Poesie () Referat (4 Min., %) und () HS: Poesie (8) Hausarbeit ( S., %) VL: Prosa () Referat (4 Min., %) und () HS: Prosa (8) Hausarbeit ( S., %) VL: Poesie VL: Prosa Forschungskolloquium Kolloquium zur Literaturgeschichte () () () () () () () () () () () () Mündliche Prüfung (3 Min.) Mündliche Prüfung (3 Min.) Mündliche Prüfung (3 Min.) Mündliche Prüfung (3 Min.) Examensvorbereitung I UE: Interpretation Klausur (8 Min.) 3

WorkloadVerteilung pro Semester in Punkten V S Ü P.. 3. 4.. 6. 7. 8. 9. Examensvorbereitung II Examenskurs UE: Texterstellung 3 Klausur (9 Min.) Summe 6 4 3 38 3 9 9 8 8 Bei der angegebenen Verteilung handelt es sich um eine Empfehlung. Grundsätzlich ist die aus dem Angebot des Departments Geschichte zu wählen. Sofern eine inhaltlich zu den Qualifikationszielen des Fachs Latein im Lehramtsstudiengang passende vom Fach Latein selbst angeboten und als solche ausgewiesen wird, kann auch diese gewählt werden. 3 Die kann auch aus dem Angebot des B.A. Mittellatein und Neulatein oder des B.A. Griechische Philologie gewählt werden. 4 Für die Berechnung der note wird nur die bessere herangezogen. Die kann auch aus dem Angebot des B.A. Indogermanistik und Indoiranistik gewählt werden. 6 Abhängig vom konkreten didaktischen Charakter der von der bzw. dem Studierenden gewählten ; Näheres ist im Modulhandbuch geregelt. 7 Für die Berechnung der note wird nur die bessere herangezogen. Fachdidaktik I Fachdidaktik II b) Die Tabelle in Abs. erhält mitsamt der Erläuterung folgende neue Fassung: PS: Fachdidaktik I oder fachdidaktisches Projekt PS: Fachdidaktik II oder fachdidaktisches Projekt WorkloadVerteilung pro Semester in Punkten V S Ü P.. 3. 4.. 6. 7. 8. 9. (3) () () () () () () () () Summe 4 4 Klausur (4 Min., %) und Referat (4 Min., %) Klausur (4 Min., %) und Referat (4 Min., %) Bei der angegebenen Verteilung handelt es sich um eine Empfehlung.. 4

c) Nach Abs. werden folgende neue Abs. 3 und 4 angefügt: (3) Falls das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum im Fach Latein belegt wird, ist folgendes Modul erfolgreich abzulegen: Praxismodul Fachdidaktik WorkloadVerteilung pro Semester in Punkten V S Ü P.. 3. 4.. 6. 7. 8. 9. Studienbegleitendes Praktikum 4 Begleitseminar () () Bei der angegebenen Verteilung handelt es sich um eine Empfehlung. Summe 4 Stundenentwurf (ca. S.) (4) Im Freien Bereich kann auch folgendes Modul gewählt werden: WorkloadVerteilung pro Semester in Punkten V S Ü P.. 3. 4.. 6. 7. 8. 9. Examensmodul Examensvorbereitungskurs Präsentation ( Min.) Summe Bei der angegebenen Verteilung handelt es sich um eine Empfehlung.

. Die Zwischenüberschrift 3. Bachelorabschluss im Rahmen des Studiums des Lehramts für Gymnasien und 6 werden gestrichen. 6. Bei der Zwischenüberschrift 4. Schluss und Übergangsvorschriften wird die Zahl 4 durch die Zahl 3 ersetzt. 7. Der bisherige 7 wird zu 6 und wie folgt geändert. a) Die bisher einzige Regelung wird zu Abs.. b) Nach Abs. wird folgender neuer Abs. angefügt: () Die sechste Änderungssatzung tritt am. Oktober 8 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die das Studium ab dem Wintersemester 8/9 aufnehmen werden. 8. Das Inhaltsverzeichnis wird angepasst. Diese Änderungssatzung tritt am. Oktober 8 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die das Studium ab dem Wintersemester 8/9 aufnehmen werden. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität ErlangenNürnberg vom 7. Juni 8 und des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit Schreiben vom 4. September 8 Nr. IV./BS467./49/3. Erlangen, den 8. September 8 In Vertretung Prof. Dr. Günter Leugering Vizepräsident Die Satzung wurde am 8. September 8 in der Universität ErlangenNürnberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am 8. September 8 durch Anschlag in der Universität ErlangenNürnberg bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 8. September 8. 6