FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement



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Transkript:

FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 01.03.2013) FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement... 1 Neuerungen zum Tarif 2013... 3 Kostenlose Bonitätschecks... 3 Mahnschreiben in verschiedenen Sprachen... 3 Vereinfachte Einreichung... 3 Erweiterung der Zahlungsforderungen... 3 Allgemeine Fragen... 3 1. Wo können unsere Gewerbe- oder Vermieter-Rechtsschutz-Kunden ihre Forderungen loswerden?... 3 2. Wer kann welche Leistungen in Anspruch nehmen?... 3 3. Wie können die Kunden sich zum Portal anmelden?... 3 4. Für welche Gewerbe steht das ARAG Online-Forderungsmanagement zur Verfügung?... 5 5. Was sind materiell-rechtliche Einwände bzw. wann ist eine Forderung streitig?... 5 6. Können auch abgetretene Forderungen eingestellt werden?... 6 7. Werden Teilzahlungen des Schuldners sofort an den Gläubiger ausgekehrt?... 6 8. Entstehen dem Versicherungsnehmer Kosten?... 6 9. Welche Kosten entstehen dem Schuldner?... 7 10. Können auch Forderungen gegen Schuldner mit Sitz im Ausland eingestellt werden?... 9 11. Probleme bei der Anmeldung... 9 12. Wartezeit für die Bearbeitung der Forderungen... 9 13. Abrechnung der Bonitätsprüfungen... 9 Bonitätsauskünfte... 9 14. Was ist bei den Bonitätsauskünften zu beachten?... 9 15. Welche Bonitätsauskünfte kann der Kunde einholen?... 10 Firmenvollauskunft... 10 ConCheck... 11 BoniCheck... 12 RiskCheck... 13 FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 1 -

16. Wie kommt der Kunde an die Bonitätsauskünfte zu Sonderkonditionen?... 13 17. Wie sehen die Sonderkonditionen aus?... 13 Das Forderungsmanagement-Portal... 14 18. Wie sehen die Eingabeseiten bei Transcom aus?... 14 Neue Forderungen erfassen... 14 Schritt 1: Schuldnerdaten erfassen... 17 Schritt 2: Übergabeerklärung... 18 Schritt 3: Belege erfassen... 19 Schritt 4: Konditionen erfassen... 20 Schritt 5: Optionen festlegen... 20 Schritt 6: Daten absenden... 21 19. Ist es möglich einen Testzugang zu erhalten?... 22 Bestimmtes Anschreiben (vom Versicherungsnehmer wählbar)... 23 20. Was hat es mit dem Formular zur Erhebung von Daten nach dem Geldwäschegesetz auf sich?... 24 Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen ARAG Produktentwicklung National FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 2 -

Neuerungen zum Tarif 2013 Kostenlose Bonitätschecks Kostenlose Bonitätschecks für alle Kunden im Rahmen eines Startpakets; und die Anzahl erhöht sich auch noch in Abhängigkeit der eingestellten Forderungen. Wenn mehr als 19 Forderungen / Halbjahr eingestellt werden, erhält der Kunde 25 kostenlose Bonitätschecks (15 ConCheck, 5 RiskCheck, 3 BoniCheck, 2 Firmenvollauskünfte) Mahnschreiben in verschiedenen Sprachen Mahnschreiben in 8 Sprachen: Der Kunde kann zukünftig auswählen in welcher Sprache das Mahnschreiben abgeschickt werden soll. Folgende Sprachen stehen zur Auswahl: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch, Niederländisch, Italienisch und Polnisch. Vereinfachte Einreichung Vereinfachte Einreichung über ein Formular: Zukünftig muss der Kunden nicht mehr zwangsläufig alle Forderungen online einstellen; er kann auch ein von Transcom zur Verfügung gestelltes Formular ausfüllen und dieses per Mail oder Fax an Transcom schicken; Transcom stellt dann automatisch die Forderung auf den Kunden ein. Erweiterung der Zahlungsforderungen Die Spanne ein möglichen Einreichungen von Zahlungsforderungen wird zukünftig um über 25 Prozent erweitert: Zukünftig kann der Kunde Forderungen mit einem Betrag ab 25 EUR bis zu 250.000 EUR einreichen. Allgemeine Fragen 1. Wo können unsere Gewerbe- oder Vermieter-Rechtsschutz-Kunden ihre Forderungen loswerden? Alle Forderungen müssen über unseren Anbieter Transcom abgewickelt werden. Die Kunden können die Forderungen im Portal unter www.arag-forderungsmanagement.de erfassen. 2. Wer kann welche Leistungen in Anspruch nehmen? Kunden mit Kompakt-Rechtsschutz, Firmen-Rechtsschutz oder Rechtsschutz für das Kfz-Gewerbe der Tarifjahre 2005 und 2007M, haben die Möglichkeit die Service-Leistung vorgerichtliches Inkasso in Anspruch zu nehmen. Kunden mit dem Individual-Rechtsschutz für Selbstständige, dem Aktiv-Rechtsschutz für Selbstständige Komfort oder dem Solo-Produkt Online-Forderungsmanagement der Tarifjahre 2008, 2008M, 2010, 2011 und 2013 und dem Aktiv-Rechtsschutz Immobilie für Vermieter (mit Einschluss Vermieter-Risiko) haben die Möglichkeit, das vollständige, sprich vorgerichtliche und gerichtliche Forderungsmanagement in Anspruch zu nehmen. Privatkunden und Gewerbekunden in älteren Tarifjahren können weder die Serviceleistung noch das vollständige Forderungsmanagement nutzen. 3. Wie können die Kunden sich zum Portal anmelden? Der Kunde wählt sich über www.arag-forderungsmanagement.de bei Transcom ein und registriert sich mit seiner Versicherungsnummer. FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 3 -

Hier wird genau beschrieben, was der Kunde tun muss. Die Registrierung läuft dann bei unserem Partner Transcom. Da aus Gründen des Datenschutzes kein Austausch von Zugangsdaten stattfinden kann, muss unserer Kunde sich neu bei Transcom registrieren. FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 4 -

Die Authentifizierung erfolgt über die Versicherungsscheinnummer. Hierbei erfolgt ein Abgleich zum Bestand. ARAG stellt Transcom eine Liste der berechtigten Kunden über einen regelmäßigen Datenaustausch zur Verfügung. Die Zugangsbedingungen zur Service- oder Versicherungsleistungen werden unseren Kunden auf der Seite von Transcom folgendermaßen beschrieben: 4. Für welche Gewerbe steht das ARAG Online-Forderungsmanagement zur Verfügung? ARAG Forderungsmanagement kann grundsätzlich allen Gewerbekunden angeboten werden. Eine Ausnahme bilden jedoch Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, da diese standesrechtlichen Bestimmungen unterliegen. 5. Was sind materiell-rechtliche Einwände bzw. wann ist eine Forderung streitig? Materiell-rechtliche Einwände sind Einwände gegen die Forderung selbst. Materiell-rechtliche Einwände sind beispielsweise Schlechtleistung Minderleistung Mitverschulden Nichtigkeit des Vertrages Verjährung Stundung FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 5 -

Solange der Schuldner derartige Einwände gegen die Forderung nicht erhebt, gilt sie als unstrittig. Streitig wird die Forderung allerdings auch dann, wenn der Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch bzw. gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegt. Denn damit wechselt das Verfahren vom Widerspruchsverfahren ins sog. streitige Verfahren. Der Gläubiger muss dann seinen Anspruch formal begründen bzw. ggf. durch einen Anwalt begründen lassen. Das ist dann nicht mehr Gegenstand des Inkassoverfahrens und damit des Forderungsmanagements. 6. Können auch abgetretene Forderungen eingestellt werden? Nein, das Forderungsmanagement ist bei abgetretenen Forderungen bedingungsgemäß nicht möglich. 7. Werden Teilzahlungen des Schuldners sofort an den Gläubiger ausgekehrt? Ja, Transcom schüttet einmal wöchentlich montags aus. Bei Teilzahlungen erhält zuerst der VN solange Geld, bis seine Hauptforderung einschließlich Zinsen und ggf. Mahnspesen vollständig getilgt ist. 8. Entstehen dem Versicherungsnehmer Kosten? Grundsätzlich nein. Der Versicherungsnehmer hat aber auch beim Forderungsmanagement alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite den Schuldner verursachen könnte (vgl. 17 (5) a) cc) ARB). D. h., der Versicherungsnehmer kann selbst erstattungspflichtig werden, wenn er a) nach Einstellen der Forderung in das Portal weiter in den Forderungsprozess eingreift, o- der b) die Transcom nicht unverzüglich bei Zahlungseingang der Forderung (durch den Schuldner) auf sein Konto informiert. Schließt er Vereinbarungen wie Vergleiche, Verzichtserklärung oder Anerkenntnisse mit dem Schuldner und kann Transcom demnach die Inkasso- und sonstigen angefallenen Kosten dem Schuldner gegenüber nicht mehr geltend machen, müssen die dem Partnerunternehmen Transcom entstandenen Kosten in diesem Fall durch den Versicherungsnehmer beglichen werden. Zur Höhe der anfallenden Kosten siehe Kapitel 9. Welche Kosten entstehen dem Schuldner?. Der Versicherungsnehmer wird bei Einstellen seiner Forderung in das Portal auf den Sachverhalt hingewiesen, dass er in Einzelfällen gegenüber der Transcom erstattungspflichtig wird. FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 6 -

bzw. Zahlt der Schuldner unmittelbar an den Versicherungsnehmer, so hat dieser dies unverzüglich der Transcom mitzuteilen. Unterlässt er diese Mitteilung und entstehen hierdurch Kosten, so sind diese vom Versicherungsnehmer zu tragen. Zahlt der Schuldner nach Aufforderung die in Rechnung gestellten Verbindlichkeiten an die Transcom, so leitet die Transcom den Forderungsbetrag (Hauptforderung einschließlich Zinsen und ggf. Mahnspesen) an den Versicherungsnehmer weiter und der entsprechende Forderungsantrag gilt als abgeschlossen. Zahlt der Schuldner seine Verbindlichkeiten auch nach Aufforderung durch Transcom nicht, kann der Versicherungsnehmer entscheiden, ob ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden soll (sofern er dies nicht schon bei Einstellen der Forderung festgelegt hat). Vor dem Eintritt in das gerichtliche Verfahren wird bei der ARAG um Kostenschutz angefragt. Bei positiver Deckungsanfrage übernimmt die ARAG die anfallenden Gerichtskosten für die gerichtliche Durchsetzung der Forderung. 9. Welche Kosten entstehen dem Schuldner? Dem Schuldner wird die Hauptforderung einschließlich Zinsen und ggf. Mahnspesen in Rechnung gestellt. Diese Forderungen werden, sobald der Schuldner sie begleicht, an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Darüber hinaus werden dem Schuldner zusätzlich auch die dem Partnerunternehmen Transcom entstehenden Kosten in Rechnung gestellt (sofern nicht in Einzelfällen der Versicherungsnehmer erstattungspflichtig wird, siehe dazu Kapitel 8. Entstehen dem Versicherungsnehmer Kosten? ). Die zusätzlich durch Einschaltung von Transcom anfallenden Kosten (Inkassokosten/-Auslagen) sind abhängig von der Forderungshöhe. Sie betragen z. B. 45 Euro bei einer Forderung über 100 Euro. Bei einer Forderung in Höhe von 1.000 Euro fallen 147,50 Euro für Inkassokosten/-Auslagen an. Die maximal durch Transcom anfallenden Kosten betragen 1589 Euro bei einer Forderungshöhe von 50.000 Euro. FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 7 -

Inkassokostenübersicht Inland Die Transcom CMS Forderungsmanagement GmbH stellt dem Schuldner folgende Kosten für die Inkassobearbeitung in Rechnung: l. Inkassovergütung (analog RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt) Forderungshöhe bis Euro Inkassovergütung Forderungshöhe Inkassovergütung bis Euro 10,00 9,50 10 000,00 729,00 25,00 14,50 13 000,00 789,00 50,00 25,00 16 000,00 849,00 300,00 37,50 19 000,00 909,00 600,00 67,50 22 000,00 969,00 900,00 97,50 25 000,00 1029,00 1200,00 127,50 30 000,00 1137,00 1500,00 157,50 35 000,00 1245,00 2000,00 199,50 40 000,00 1353,00 2500,00 241,50 45 000,00 1461,00 3000,00 283,50 50 000,00 1569,00 3500,00 352,50 4000,00 367,50 4500,00 409,50 5000,00 451,50 6000,00 507,00 7000,00 562,50 8000,00 618,00 9000,00 673,00 (Höhere Wertansätze werden auf Anfrage mitgeteilt) Inkassovergütung jeweils zzgl. Auslagenpauschale in Höhe von 20% max. EUR 20,00 für Porto, Telefonate, Kontoführung, Ratenzahlungsüberwachung. Die dem Schuldner zusätzlich entstehenden Kosten sind für den Versicherungsnehmer während der Forderungserfassung ersichtlich: bzw. FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 8 -

10. Können auch Forderungen gegen Schuldner mit Sitz im Ausland eingestellt werden? Es kommt darauf an. Voraussetzung ist, dass im Falle der gerichtlichen Geltendmachung ein deutsches Gericht zuständig ist. Gibt es zwischen unserem VN und dem Schuldner eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung, können auch solche Forderungen an Transcom übergeben werden. 11. Probleme bei der Anmeldung Gelegentlich kommt es zu Problemen bei der Anmeldung. In den meisten Fällen ist dies auf einen Anwenderfehler zurück zuführen. Nach erfolgter Registrierung erhält der Versicherungsnehmer eine Email mit einem Freischaltungs- Link an seine Email-Adresse. Je nach Emailprogramm ist es möglich, dass die von Transcom versendete Email als Spam bzw. Junk eingestuft wird. Sollte der Versicherungsnehmer keine Email von Transcom in seinem Posteingang vorfinden, so möge er bitte den Spam- bzw. Junkordner seines Emailprogramms auf Eingang einer Email von Transcom überprüfen. ACHTUNG: Erst nach Aktivierung des Accounts durch den in der Email enthaltenen Link kann sich der Versicherungsnehmer im Forderungsmanagement-Portal anmelden. 12. Wartezeit für die Bearbeitung der Forderungen "Wartezeit" bis zum Tätigwerden bei neuen Forderungen beträgt ab nun 5 Tage (nur bei neuen Registrierungen 10 Tage, da ja erst das Geldwäscheformular vorliegen muss) 13. Abrechnung der Bonitätsprüfungen Die Bonitätsauskünfte gibt es künftig nur noch gegen Bankeinzug. Bonitätsauskünfte 14. Was ist bei den Bonitätsauskünften zu beachten? Bei Eingabe der Daten der gesuchten Unternehmung ist es angezeigt, nur die obligatorischen Felder auszufüllen und nur die Information zu hinterlegen, die gerade noch die Unternehmung eindeutig beschreibt. Beispiel: der Firmenname lautet "NNFFGTZ Marketing und Projektentwicklungs-Gmbh und Co. KG". Hier verwendet man am besten nur "NNFFGTZ" und wählt die entsprechende Firma aus der zurück gelieferten Ergebnisliste aus. FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 9 -

15. Welche Bonitätsauskünfte kann der Kunde einholen? Firmenvollauskunft FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 10 -

ConCheck FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 11 -

BoniCheck FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 12 -

RiskCheck 16. Wie kommt der Kunde an die Bonitätsauskünfte zu Sonderkonditionen? Kunden, die unseren Individual-Rechtsschutz für Selbstständige, das Solo-Produkt Online-Forderungsmanagement (T2008 oder T2008M) oder den Aktiv Rechtsschutz Immobilie für Vermieter (mit Einschluss Vermieter-Risiko) gekauft haben, können, nachdem sie sich angemeldet haben, unter der Rubrik Wirtschaftsauskünfte die notwendigen Auskünfte online einholen. Die Abfrage wird online bei unserem Partner Transcom gestellt. Nach Darlegung eines berechtigten Interesses (z. B.: Vertragsanbahnung) erhält unser Kunde kurzfristig das Ergebnis seiner Abfrage. Die einzelne Abfrage wird unserem Kunden in Rechnung gestellt. 17. Wie sehen die Sonderkonditionen aus? Wirtschaftsauskünfte kann man am freien Markt kaufen. Die Preise variieren erheblich. Die Kosten für Abfragen liegen ungefähr zwischen 1,50 Euro und 80,00 Euro. Bei manchen Anbietern kann man jedoch nur Abfragekontingente kaufen. Die Preise liegen dann ungefähr zwischen 140,00 Euro und 300,00 Euro. Die Anbieter selber kaufen diese Informationen bei großen Auskunfteien ein. Um dort diese Informationen zu erhalten, kann man Mitgliedschaften erwerben. ARAG Kunden, die unseren neuen Individual-Rechtsschutz für Selbstständige, das Solo-Produkt Online-Forderungsmanagement (T2008 oder T2008M) oder den Aktiv Rechtsschutz Immobilie für Vermieter (mit Einschluss Vermieter-Risiko) gekauft haben, sparen sich diesen Mitgliedsbeitrag. Die Einzelabfragen liegen zwischen 0,90 Euro und 14,50 Euro je nach Umfang der Abfrage. FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 13 -

Das Forderungsmanagement-Portal 18. Wie sehen die Eingabeseiten bei Transcom aus? Neue Forderungen erfassen Nach der Anmeldung können unsere Kunden neue Forderungen erfassen. Da rechtlich unser Partner für jede einzelne Forderung mandatiert wird, beginnt die Erfassung mit den AGB. FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 14 -

Allgemeine Geschäftsbedingungen Transcom Stand 02.April 2009 1. Auftragserteilung und Umfang des Auftrages Das Inkassounternehmen (im folgenden IKU genannt) übernimmt Inkassoaufträge zur Einziehung voraussichtlich unbestrittener, nicht ausgeklagter Forderungen im Inland sowie Überwachungsaufträge für bereits titulierte Forderungen gegen Schuldner innerhalb Deutschlands. Inkassoaufträge werden über das Inkasso-Portal des IKU entgegengenommen. Der Auftrag ist durch das IKU angenommen, wenn nicht innerhalb von drei Tagen eine Ablehnung erfolgt. Auftragserteilung sowie Annahme, bzw. Ablehnung von Aufträgen kann auch durch E-Mail erfolgen. Ab der Annahme des Inkassoauftrages erfolgen Schriftwechsel und Verhandlungen ausschließlich nur noch zwischen dem IKU und dem Schuldner. Darüber hinausgehende Vereinbarungen zwischen dem Schuldner und dem Auftraggeber, wie Vergleiche, Verzichtserklärung oder Anerkenntnisse, stehen ausschließlich dem IKU zu. Gibt der Auftraggeber derartige Erklärungen mit der Folge ab, dass die Inkasso- und sonstigen angefallenen Kosten dem Schuldner gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden können, muss der Auftraggeber diese Kosten dem IKU erstatten. Sobald die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für den Auftraggeber zur Durchsetzung von dessen Anspruch erforderlich wird, erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den Verfahrensbevollmächtigten. 2. Zahlungsmeldungen Leistet der Schuldner Zahlungen unmittelbar an den Auftraggeber, so hat dieser dies unverzüglich dem IKU mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber die Mitteilung und entstehen hierdurch Kosten, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Auch über zwischen dem Auftraggeber und dem Schuldner etwa unmittelbar getroffene Vereinbarungen ist das IKU unverzüglich zu informieren. 3. Inkassobedingungen Inland Die Konditionen, zu denen das IKU für den Kunden in Überwachungsverfahren tätig wird, werden in einam gesonderten Individualvertrag geregelt. 4. Beauftragung eines Rechtsanwalts Das IKU wird nach Deckungszusage der ARAG bevollmächtigt, die Forderungssache im Namen des Auftraggebers zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens an einen Rechtsanwalt seiner Wahl abzugeben, sofern die Forderung beim Schuldner nicht oder nicht vollständig beigetrieben werden kann und soweit der Auftraggeber der Beauftragung des Rechtsanwalts durch das IKU nicht ausdrücklich widerspricht. Der Rechtsanwalt wird ermächtigt, Unterbevollmächtigte zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt dem Rechtsanwalt Generalvollmacht für alle gleichartigen Forderungen und verpflichtet sich weiter, bei Anforderung durch Schuldner, Prozessbevollmächtigte, Gerichte, Vollstreckungsorgane und Behörden Einzelvollmacht zu erteilen. Kann der Forderungsbetrag durch das IKU oder die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nicht oder nur teilweise beigetrieben werden, reicht der einbezogene Betrag nicht für die Abdeckung der bei dem IKU bzw. Rechtsanwalt entstandenen Kosten und Auslagen, so tritt der Auftraggeber den insoweit gegenüber dem Schuldner bestehenden Erstattungsanspruch (Verzugsschaden mit Ausnahme von Gläubigermahnspesen sowie der Verzugszinsen) an das IKU ab. Dieses nimmt die Abtretung an und übernimmt die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren. Für die Beendigung des Vertragsverhältnisses, gilt eine Frist von sechs Monaten zum Jahresende, unbeschadet der gesetzlichen Regelung über die fristlose Kündigung. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufgrund ordentlicher Kündigung werden die in Bearbeitung befindlichen Einziehungsvorgänge bei dem IKU und dem Rechtsanwalt bis zum Erfolg oder Feststellung des Nichterfolges abgearbeitet. Überwachungsfälle werden abgeschlossen. Erfolgt eine fristlose Kündigung durch den Auftraggeber ohne rechtfertigenden Grund, so werden alle nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu erstattenden Auslagen und Kosten (einschließlich derjenigen des Rechtsanwaltes) vom Auftraggeber dem IKU erstattet, soweit sie vom Schuldner nicht eingezogen worden sind. 5. Beendigung des Vertragsverhältnisses Das Vertragsverhältnis endet mit Beitreibung der Forderung oder Kündigung des Vertrages. Hinsichtlich der Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 15 -

6. Haftung Das IKU haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für leichte Fahrlässigkeit haftet es nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalsverpflichtung). Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wenn das IKU eine Pflichtverletzung zu vertreten hat. Einer Pflichtverletzung des IKU stehen die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. 7. Zurückbehaltungsrecht Im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses (Ziffer 5) erfolgt die Rückgabe der Bearbeitungsunterlagen und/oder die Herausgabe der elektronisch gespeicherten Bearbeitungsdaten 8. Datenschutz Alle Aufträge werden vom IKU in die elektronische Datenverarbeitung übernommen. Es gilt die gesonderte Vereinbarung über den Datenschutz. Bei Auftragserteilung über ein Inkasso-Portal des IKU gilt darüber hinaus die Datenschutzerklärung des IKU auf dem jeweiligen Portal. Die Berechtigung zum Zugriff auf die gespeicherten Daten ist im Individualvertrag geregelt. 9. Überwachungsaufträge für ausgeklagte Forderungen Wenn der Auftraggeber dem IKU einen sogenannten Überwachungsauftrag zur nachgerichtlichen Bearbeitung titulierter Forderungen erteilt (wobei unbedingt die Übergabe des Originaltitels notwendig ist), gilt folgendes: Die finanziellen Verhältnisse des Schuldners werden in diesem Fall durch das IKU überwacht. Sollten Besserungen der wirtschaftlichen Situation bekannt werden, so wird das IKU die erforderlichen Schritte einleiten. In regelmäßigen Abständen findet eine Überprüfung der Anschrift und insbesondere der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Schuldners statt. Die Laufzeit des Überwachungsauftrages beginnt mit dem Ersten das auf die Erteilung des Auftrages folgenden Monats und beträgt bei Kaufleuten zwölf Jahre, bei Nichtkaufleuten zwei Jahre. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht drei Monate vor Ablauf der ersten zwölf bzw. zwei Jahre gekündigt wird. Kündigt der Auftraggeber vorzeitig und nimmt das IKU die Kündigung an, so hat der Auftraggeber dem IKU die während der Überwachung entstandenen Barauslagen sowie den Personalaufwand zu ersetzen. Die Verjährung von Zinsen wird nur dann und auf Kosten des Kunden durch die entsprechende, gerichtliche Maßnahmen unterbrochen, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht. 10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Es gilt ausschließlich zwischen den Parteien des Vertragsverhältnisses deutsches Recht. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand ist der Sitz des IKU. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt jedoch nur für den Fall, dass beide Parteien Vollkaufleute i.s.d. Handelsgesetzbuches sind. Enthält der Individualvertrag die Vereinbarung eines vorgeschalteten außergerichtlichen Einigungsverfahrens, so gilt die Gerichtsklausel erst nach dessen Durchführung bzw. dem schriftlich vereinbarten Verzicht darauf. 11. Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen aus diesem Vertrag berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen, und zwar ungeachtet dessen, ob die Bestimmung bei Vertragsabschluss oder später unwirksam wird. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine gesetzlich zulässige Bestimmung als vom Zeitpunkt der Unwirksamkeit an vereinbart, und zwar diejenige gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck von ihrem Sinngehalt her am nächsten kommt. FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 16 -

Schritt 1: Schuldnerdaten erfassen Im nächsten Schritt müssen die Schuldnerdaten erfasst werden. Die fett gedruckten Eingaben sind Pflichtangaben, die für das Forderungsmanagement zwingend von Bedeutung sind. Damit der Schuldner in das Telefoninkasso mit einbezogen werden kann, ist die Angabe einer gültigen Rufnummer notwendig. FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 17 -

Schritt 2: Übergabeerklärung Im nächsten Schritt müssen Angaben zur Forderung gemacht werden, da gewisse Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sein müssen. Folgende Voraussetzungen sind zu bestätigen: Die Forderung ist unstrittig (d.h.: der Schuldner hat gegen die Forderungen bisher keine Einwände erhoben). Die Forderung ist im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit entstanden. Für die gerichtliche Geltendmachung der Forderung ist ein deutsches Gericht zuständig. Der Schuldner ist der Zahlungsaufforderung des Versicherungsnehmers nicht nachgekommen. FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 18 -

Schritt 3: Belege erfassen Im nächsten Schritt müssen die einzelnen Forderungen erfasst werden. Der der Forderung zugrunde liegende Anspruchsgrund kann aus einer Liste ausgewählt werden. Nachdem die Forderung erfasst wurde, können weiter Forderungen zum Schuldner erfasst werden, Korrekturen vorgenommen werden, oder Eingaben gelöscht werden. FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 19 -

Schritt 4: Konditionen erfassen Sofern unser Kunde Mahnspesen vereinbart hat, können diese im Schritt 4 erfasst werden. Schritt 5: Optionen festlegen In diesem Schritt wird das Verfahren definiert. Unser Kunde hat die Möglichkeit, zunächst nur das außergerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens erfolgt die Deckungsprüfung durch die ARAG. FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 20 -

Anschließend kann unser Kunde die Art des Anschreibens wählen: Schritt 6: Daten absenden Im letzten Schritt kann unser Kunde alle Eingaben auf Richtigkeit überprüfen und den Auftrag absenden: FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 21 -

19. Ist es möglich einen Testzugang zu erhalten? Ja. Unter www.arag-forderungsmanagement.de können Sie sich mit der Emailadresse testcenter@arag.de und dem Passwort Testcenter anmelden und Ihren Kunden das Portal zeigen. Wie sehen die Anschreiben aus? Freundliches Anschreiben (vom Versicherungsnehmer wählbar) FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 22 -

Bestimmtes Anschreiben (vom Versicherungsnehmer wählbar) FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 23 -

20. Was hat es mit dem Formular zur Erhebung von Daten nach dem Geldwäschegesetz auf sich? Inkassounternehmen unterliegen neben Rechtsanwälten, Banken und anderen Instituten dem Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes. Sie sind damit vom Gesetzgeber verpflichtet, im Hinblick auf ihre Geschäftspartner besondere Sorgfaltspflichten zu beachten. Als vom zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf zugelassenes Inkassounternehmen und "registrierte Person" im Sinne des 10 RDG sind wir dazu angehalten, unsere Kunden, die uns mit der Beitreibung von Forderungen beauftragen, im Sinne des Geldwäschegesetzes zu "identifizieren". Wir bitten Sie daher, das anliegende Formular ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzureichen. Wir benötigen außerdem einen Registerauszug, wenn es sich bei Ihnen um eine handelsregisterlich eingetragene Firma handelt, oder einen Auszug aus dem Gewerberegister und/oder eine Kopie Ihres Personalausweises, sofern Sie uns als Gewerbebetrieb bzw. als Privatperson beauftragt haben. Bis zum Erhalt dieser Unterlagen dürfen wir leider keine Gelder an Sie ausschütten. Wir bedauern diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand für Sie, doch lässt uns das Gesetz leider keine Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis. FAQ zum ARAG Online-Forderungsmanagement (Stand 03.20213) - 24 -