Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Ähnliche Dokumente
Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)

Informationen für Ärzte. Hilfsmittel-Richtlinie

Die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung

Hilfsmittel-Richtlinie

Impressum. eurocom european manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices, Düren. August-Klotz-Straße 16 d D Düren

Verordnung Aktuell. Schuheinlagen richtig verordnen!

Vergütungsliste für konfektionierte Therapieschuhe

Herzlich Willkommen. bei Ihrem Sanitätshaus

Information: Druckentlastung bei diabetischem Fußsyndrom

Information: Druckentlastung bei diabetischem Fußsyndrom

Information: Druckentlastung bei diabetischem Fußsyndrom

Preise und Leistungsbeschreibung für konfektionierte Therapieschuhe

Verordnung Aktuell. FAQs zu Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie)

Informationsbegleitheft

Verordnung Aktuell. Ausstellen einer Verordnung: Häusliche Krankenpflege (Muster 12) Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift

Anlage 17 zum Gesamtvertrag Orthopädie-Technik / Sanitätshandel / Orthopädie-Schuhtechnik / Apotheken

Plantarer Ulcus. Wie kann der Orthopädieschuhmacher unterstützen?

Verordnung Aktuell. FAQs zu Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie)

Risikostufengerechte orthopädie-schuhtechnische Versorgung des Diabetikerfusses

GKV-Spitzenverband. Eigenanteils- und Zuschussempfehlungen bei Hilfsmitteln mit Gebrauchsgegenstandsanteil

Rechtliche Rahmenbedingungen der Versorgung mit Kommunikationshilfen

Verordnung Aktuell. FAQs zu Ergotherapie (Beschäftigungs- und Arbeitstherapie)

Technische Orthopädie Hilfsmittel - Regularien

Mehr Lebensqualität, weniger Schmerzen

GKV-Spitzenverband. Eigenanteils- und Zuschussempfehlungen bei Hilfsmitteln mit Gebrauchsgegenstandsanteil

Anlage 1b zur Vereinbarung über Preise für Orthopädische Schuhe und orthopädische Schuhzurichtungen im Lande Hessen

Hennicke Orthopädie-Schuhtechnik GmbH. Werderstrasse Karlsruhe Tel.:

Verordnung Aktuell. Ausstellen einer Heilmittel-Verordnung: Ergotherapie

Künftig sind die Diagnosen des langfristigen Heilmittelbedarfs (bisher Anlage 2) als Anlage zur Heilmittel-Richtlinie gelistet.

Verordnung Aktuell. Ausstellen einer Heilmittel-Verordnung: Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

Seite 1 von 8. zum Vertrag vom zwischen. einerseits. der Knappschaft Regionaldirektion Chemnitz, Jagdschänkenstr. 50, Chemnitz,

Orthopädietechnische Versorgung. beim Charcot-Fuss

Verordnung Aktuell. FAQs zur Krankenbeförderung

Verordnung Aktuell Heilmittel FAQ zu Maßnahmen Physikalischer Therapie Grundlagen Frage Antwort aus medizinischen Gründen Hausbesuch

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Verordnung Aktuell. Ausstellen einer Heilmittel-Verordnung: Physikalische Therapie und Podologische Therapie

Verordnung Aktuell. FAQs zu Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Kassel

Symposium zum Diabetischen Fuss. 27.Nov Der Verbandschuh. Hannes Peter, Orthopädie-Schuhmachermeister OSM Balgrist Tec AG. Zürich,

der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Kassel

Anlage 1 - PG 05 (Bandagen) - zum Vertrag vom zwischen einerseits

Erfüllt VACOdiaped die Voraussetzungen einer Zweischalenorthese?

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Die Verordnung von Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassmanagements

Verordnung Aktuell Heilmittel FAQ zu Maßnahmen Physikalischer Therapie Grundlagen Frage Antwort aus medizinischen Gründen Hausbesuch

Rahmenbedingungen der Hilfsmittelversorgung. rehacare

Notwendige Angaben auf Podologischen Verordnungen (vom )

Verordnung Aktuell. FAQs zu Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

Heilmittelverordnung - Maßnahmen der Physikalischen Therapie und Podologischen Therapie

Verordnung Aktuell. FAQs zur Verordnung von Hilfsmitteln

Anlage 3: Notwendige Angaben auf Podologischen Verordnungen; vom

Jetzt wird alles leichter mit LucRo ergonic

Produktgruppe 37 Brustprothesen

Antrag beim GKV Spitzenverband auf Aufnahme von Produkten in das (Pflege-)Hilfsmittelverzeichnis (HMV)

Anlage 3: Notwendige Angaben auf Podologischen Verordnungen; vom

Versorgung mit Sportrollstühlen. für Kinder und Jugendliche

Hervorragender Schutz für diabetische Füße

Vertrag Hilfsmittelversorgung Anlage 2: Vergütung PG 31. Vergütungsliste zu Hilfsmitteln der Produktgruppe 31 gültig ab (Verordnungsdatum)

O RTHO PÄDIE. KO C H HELFEN IST UNSER JOB ORTHOPÄDIESCHUHTECHNIK ORTHOPÄDIETECHNIK SANITÄTSHAUS

Kategorie 1 PG /

Hervorragender Schutz für diabetische Füße

vom 24. April 2001 Art. 1 Anwendungsbereich

Der GKV-Spitzenverband. hat am 12. Dezember 2011 folgende. Festbeträge für Einlagen. beschlossen. Inkrafttreten der neuen Festbeträge: 1.

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln

Diabeticus + Rheumaticus

Erläuterungen. zur Vereinbarung über. Vordrucke für die. vertragsärztliche Versorgung. Stand: Januar 2018

Orthopädische Schuhversorgung

Fachliche Weisung zu 31 SGB XII und 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II

HEILMITTEL-RICHTLINIE Was hat sich geändert?

Anlage Sauerstofftherapie LEG Gegenstand der Anlage

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und

Der GKV- Spitzenverband

Lumbamed sacro. Die einzige modulare Beckenorthese zur punktgenauen ISG-Therapie. Bei Tag und Nacht. medi. ich fühl mich besser.

Versorgungsrechtliche Grundlagen von Qualitätssicherung und Evaluation 3. Symposium der BAG BKOM und DVfR 01. Oktober 2010 Frankfurt/Main

Hier sind Ihre Füße in guten Händen

Hervorragender Schutz für diabetische Füße. medi DiaPro. Der verordnungsfähige Diabetiker-Schuh. * medi. ich fühl mich besser.

Zertifizierte Medizinische Fußambulanz

Verordnung Aktuell. FAQs zur Verordnung einer häuslichen Krankenpflege (HKP) Grundlagen

- in größeren Gruppen erkennen, wer aus welcher Richtung spricht,

2.2.2 Aufgaben des Arztes

Verordnung Aktuell. FAQs zu Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf

Anlage 17 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln.

Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung Stand: April 2010

Produktgruppe 29 Stomaartikel

zu den Rahmenempfehlungen nach 125 Abs. 1 SGB V für Podologische Therapie in der Fassung vom

Versorgungsverbund Medizinische Behandlungszentren Veranstaltung Der Paritätische Berlin am

Der diabetische Fuß Bei uns in sicheren Händen

Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter und Väter ab 1. Oktober 2018

Fersenentlastungs orthese 28F10N

Sinnvoller Hilfsmitteleinsatz. Was kann eine Hilfsmittelberatung leisten und bewirken?

R U N D S C H R E I B E N

Verordnung Aktuell. FAQs zur Verordnung einer häuslichen Krankenpflege (HKP) Grundlagen

Expertenstandard Mobilität aus der Sicht eines Hilfsmittel Providers H. Musswessels

Patienteninformation

Transkript:

LANR : «LANR» istockphoto.com/marsbars Verordnung Aktuell Hilfsmittel Stand: Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Verordnung von Schuhen für Diabetiker Der GKV-Spitzenverband hat die Produktgruppe 31 Schuhe des Hilfsmittelverzeichnisses um Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom fortgeschrieben. Das nehmen wir zum Anlass Sie über die Verordnungsfähigkeit von Schuhen für Ihre an Diabetes erkrankten Patienten zu informieren. Verbandschuhe (Hilfsmittel-Positionsnummer 31.03.03.4) Der Verbandschuh ist ein konfektioniert gefertigter Schuh, der dem Patienten bei noch vorhandenen umfangreichen Wund- und Stabilisierungsverbänden eine frühzeitige Mobilisierung ermöglicht. Der Verbandschuh ist je nach Modell mehrwöchig oder mehrmonatig verwendbar. Die Leistungspflicht der GKV erstreckt sich grundsätzlich auf die Versorgung des operierten/verletzten Fußes (Einzelschuhversorgung). Sind beide Füße betroffen, erfolgt die Versorgung paarweise. Indikation: Beeinträchtigung der Mobilität (des Gehens) bei Schädigungen der Haut und des Unterhautgewebes im Rahmen einer wenige Wochen oder längerfristig andauernden konservativen oder postoperativen Behandlung von Wunden mit ausgedehnten, ggf. gepolsterten Verbänden, deren Heilungsvorgang zumindest eine Teilbelastung des Fußes beim Gehen zulässt. Ziel: Ermöglichung und Erhaltung einer angemessenen Gehfunktion. Zur Druckumverteilung und/oder Polsterung kann im Einzelfall eine Weichpolsterbettungseinlage der Produktgruppe 08 Einlagen" im Verbandschuh erforderlich sein, wenn die zum Verbandschuh gehörende konfektionierte weiche Sohle und die Polsterung durch den Verband nicht ausreichend den Druck umverteilen und den Ulkus polstern. Die allgemeine Nutzungsdauer von Verbandschuhen unterscheidet sich in Abhängigkeit vom Verwendungszweck und den Materialien und kann von Modell zu Modell verschieden sein. Sie liegt bei mindestens 12 Monaten und wird vom Hersteller in der Gebrauchsanweisung angegeben.

Seite 2 Die Erstversorgung mit einem Verbandschuh erfolgt in einfacher Ausstattung. Sofern erforderlich, kann die Versorgung mit orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh (Höhenausgleich) oder alternativ mit einem Höhenausgleichsschuh für die nicht betroffene Seite erfolgen. Eine Mehrfachausstattung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Eine Ersatzversorgung mit einem Verbandschuh ist im Einzelfall möglich, wenn die Gebrauchsfähigkeit durch Änderung/Instandsetzung nicht erhalten werden kann und somit der vorhandene Verbandschuh nicht mehr funktionsfähig ist. Diabetesadaptierte Fußbettung (Hilfsmittel-Positionsnummer 31.03.07.0) Diabetesadaptierte Fußbettungen sind nach einem individuell hergestellten Fußmodell (z. B. Gipsabdruck/3D-Scan, Trittschaum) gefertigte Fußbettungen aus mehreren Kunststoffschichten in unterschiedlichen Shorehärten 1 für Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom und orthopädische Maßschuhe. Sie werden anstelle der üblichen Bettung in den Schuh eingearbeitet, haben eine Mindeststärke und führen an den gefährdeten Stellen zu einer Druckreduktion/Druckumverteilung, so dass Druckspitzen abgebaut werden. Diabetesadaptierte Fußbettungen werden bei Vorliegen der entsprechenden Indikation zur Verwendung in Spezialschuhen bei diabetischem Fußsyndrom oder orthopädischen Maßschuhen gefertigt. Werden sie für Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom gefertigt, können bei Vorliegen der Indikation zusätzlich bestimmte orthopädische Zurichtungen an konfektionierten Schuhen zur Anwendung kommen. Diabetesadaptierte Fußbettungen, die in handelsübliche Konfektionsschuhe, Sandalen, Clogs und weitere ungeeignete Schuhe eingesetzt werden, sind keine Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung. Diabetesadaptierte Fußbettungen werden, ausgenommen bei einer Prothesenversorgung nach einer kompletten Fußamputation, paarweise zulasten der GKV abgegeben. Eine Mehrfachausstattung kann aus hygienischen Gründen sinnvoll und erforderlich sein. Die Erstversorgung muss vor einer Wechselversorgung erfolgreich durch den Patienten erprobt worden sein. Die Nutzungsdauer von diabetesadaptierten Fußbettungen ist abhängig von der Nutzungszeit (Tragedauer), den klimatischen Verhältnissen im Schuh und der körperlichen Situation des Patienten. Sie sollten mindestens 12 Monaten verwendbar sein. Ein Ersatz der diabetesadaptierten Fußbettungen ist möglich, wenn die Funktionsfähigkeit durch Verschleiß oder weitere Fußveränderung nicht mehr gegeben ist. 1 Shorehärte = Kennwert für die Härte weicher Werkstoffe

Seite 3 Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom (Hilfsmittel-Positionsnr. 31.03.08.0) Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom sind industriell vorgefertigte Schuhe mit besonderer Konstruktion, um Druckspitzen an exponierten Stellen des Fußes zu reduzieren, einer besonderen Bettung oder Einlage ausreichend Raum zu bieten, Scherkräfte zu vermindern und eine physiologische Druckumverteilung sicherzustellen. Eine gleichmäßige Druckumverteilung der Fußsohle gegenüber handelsüblichen Normalschuhen mit einer deutlichen Verminderung von Druckspitzen ist mit Spezialschuhen bei diabetischem Fußsyndrom nur zusammen mit Weichpolsterbettungseinlagen im Sinne der Produktgruppe 08 Einlagen oder mit diabetesadaptierten Fußbettungen im Sinne der Produktgruppe 31 Schuhe zu erreichen. Die gleichmäßige Druckumverteilung ist mit plantarer Fußdruckmessung zu ermitteln; der Effekt ist zu dokumentieren. Ggf. erforderliche Änderungen/Instandsetzungen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom gehören ebenfalls zu den Leistungen GKV. Reparaturen aufgrund normaler Abnutzung fallen in die Eigenverantwortung des Patienten. Die Versorgung mit Spezialschuhen bei diabetischem Fußsyndrom kann bei Patienten erfolgen, bei denen ein diabetisches Fußsyndrom nachgewiesen ist und ein Zustand nach abgeheiltem, plantarem Fußulkus vorliegt, um das Auftreten eines Ulkusrezidives zu vermeiden. Eine Versorgung mit Spezialschuhen bei diabetischem Fußsyndrom kann auch in Betracht kommen zur Vermeidung von drohenden dorsalen Ulzera bei nicht ausreichender Zehenhöhe im einlagengerechten Konfektions-/Bequemschuh, z. B. bei ausgeprägten Krallen-oder Hammerzehen. Die Versorgung erfolgt paarweise. Die am Markt angebotenen Schutzschuhe als Clogs und Sandalen erfüllen die Anforderungen eines Spezialschuhes bei diabetischem Fußsyndrom nicht. Sandalenartige Schuhgestaltungen begünstigen Fensterödeme und ermöglichen keine ausreichende Druckumverteilung im Schuhschaft sowie keine Reduktion bzw. eine Erhöhung von Scherkräften. Sie bewirken stattdessen eine Druckerhöhung unter den verbleibenden Schaftanteilen und verhindern eine korrekte Fußführung. Daher sind sie als Spezialschuhe für das diabetische Fußsyndrom ungeeignet. Das Gleiche gilt auch für am Markt angebotene Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom mit Fersen- und/oder Zehenöffnungen, die als Hausschuhe zur ausschließlichen Nutzung im häuslichen Bereich eingesetzt werden. Sport- und Badeschuhe als Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom sind keine Leistung der GKV. Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom als Straßenschuhe haben eine allgemeine Nutzungsdauer von mindestens zwei Jahren, als Spezialschuhe für den häuslichen Bereich von mindestens vier Jahren.

Seite 4 Der Patient hat bei Vorliegen der Indikation in der Erstversorgung Anspruch auf ein Paar Spezialschuhe. Die Versorgung mit einem Wechselpaar (zweites Paar in der Erstversorgung) soll erst dann erfolgen, wenn das erste Paar passgerecht und funktionsfähig ist und mindestens vier Wochen erfolgreich getragen wurde. Die erfolgreiche Erprobung ist zu dokumentieren. Der Patient, der Anspruch auf die Versorgung mit Spezialschuhen bei diabetischem Fußsyndrom hat, kann im Einzelfall ein weiteres Paar Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom zur Nutzung im häuslichen Bereich erhalten. Die Nutzung von Spezialschuhen bei diabetischem Fußsyndrom im häuslichen Bereich dient dazu, den Fuß rundum vor Verletzungen im häuslichen Bereich zu schützen, die Druckumverteilung im Schuhschaft zu sichern, die Erhöhung der Scherkräfte zu vermeiden und den Fuß korrekt zu führen. Eine Ersatzversorgung (Versorgung mit einem Ersatzpaar) ist frühestens nach zwei Jahren bei Spezialschuhen bei diabetischem Fußsyndrom als Straßenschuhe, frühestens nach vier Jahren bei Spezialschuhen, die im häuslichen Bereich verwendet werden und kaum Witterungsbedingungen ausgesetzt sind, möglich, wenn die Gebrauchsfähigkeit durch Änderung/Instandsetzung nicht erhalten werden kann und somit der vorhandene Spezialschuh bei diabetischem Fußsyndrom nicht mehr funktionsfähig ist. Allgemein Auf der Verordnung (Muster 16) ist das Hilfsmittel so eindeutig wie möglich zu bezeichnen. Unter Nennung der Diagnose und des Datums ist insbesondere die Bezeichnung des Hilfsmittels nach Maßgabe des Hilfsmittelverzeichnisses (soweit dort aufgeführt), die Anzahl, erforderlichenfalls Hinweise (z. B. über Zweckbestimmung, Art der Herstellung, Material, Abmessungen), die eine funktionsgerechte Anfertigung, Zurichtung oder Abänderung durch den Leistungserbringer gewährleisten und erforderlichenfalls ergänzende Hinweise auf spezifische Bedarfe entsprechend der Gesamtbetrachtung nach 6 Absatz 3 Satz 2 HilfsM-RL (z. B. Hinweise auf individuelle Bedürfnisse des Patienten zur Funktionalität des Hilfsmittels) anzugeben. Ggf. sind die notwendigen Angaben der Verordnung gesondert beizufügen. Werden Menschen mit mehrfachen Behinderungen mit Hilfsmitteln versorgt, besteht die Gefahr, dass das Hilfsmittel zwar grundsätzlich geeignet wäre, um einzelne spezifische Funktionsdefizite auszugleichen, dies aber nicht gelingt, weil zum Beispiel Handhabungsprobleme

Seite 5 aufgrund einer weiteren Behinderung bestehen. In diesen Fällen ist es erforderlich, dass die Funktionalität des Hilfsmittels den individuellen Bedürfnissen des Patienten entspricht. Sie haben die Möglichkeit das Hilfsmittel unter der Bezeichnung der Produktart (z. B. Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom oder der 7-stelligen Hilfsmittel-Positionsnummer (z. B. 31.03.08.0) zu verordnen. Der Leistungserbringer wählt das Einzelprodukt unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots bzw. gegebenenfalls Lieferverträge mit den Krankenkassen aus. Die Verordnung eines Hilfsmittels unter seinem Herstellernamen sowie eines nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführten Hilfsmittels bedarf einer entsprechenden Begründung. 7 Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom, Größe 39 mit diabetesadaptierter Fußbettung; 1 Paar; Halbschuh In der Regel werden Schuhe aus der Produktgruppe 31 von einem Facharzt verordnet. Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen - als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93-4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über das Kontaktformular unter www.kvb.de/beratung einen Rückrufwunsch.