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Transkript:

Universität Hannover, Fachbereich Erziehungswissenschaften Studienordnung für das Studienzertifikat 'Informations- und Kommunikationstechnologische Bildung' Stand 17.10.2001 1 Gegenstand des Studiums Studentinnen und Studenten am FB EW können ihr Studium im Bereich 'Informationsund Kommunikationstechnologische Bildung' mit einem Zertifikat über diesen Schwerpunkt abschließen. Gegenstand dieses Studienzertifikats ist der Einsatz elektronischer Informationssysteme im Bildungswesen einschließlich seiner didaktischen und methodischen Implikationen. Dabei werden insbesondere die folgenden Aspekte behandelt: * Grundlagen der informations- und kommunikationstechnologischen Bildung * Lernen mit elektronischen Informationssystemen * PC-Einsatz in Unterrichtsfächern * Softwareanalyse und -entwicklung * Veränderte Lehr- und Lernmethoden in Schule und Erwachsenenbildung/außerschulische Jugendbildung * Veränderungen der Rolle des Pädagogen * Pädagogisch, psychologisch und soziologisch bedeutsame Veränderungen in gesellschaftlichen Lebensbereichen aufgrund der elektronischen Informations- und Kommunikationstechnologien (z.b. im Bildungswesen, in Beruf, Politik, Alltagswelt) * Technische und prinzipielle Grenzen der neuen Technologien Der Erwerb des Zertifikats ist möglich durch den Nachweis von Studien- und Prüfungsleistungen in diesem thematischen Schwerpunkt, die laut Prüfungs- bzw. Studienordnungen festgelegt sind. Darüber hinaus wird ein Leistungsnachweis aus einer Veranstaltung im Studienschwerpunkt gefordert. Studierende der Lehrämter haben mit der Erlangung des Studienzertifikats zugleich der von der PVO-Lehr I-98 geforderte fächerübergreifende Leistungsnachweis für den Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien im Unterricht (LGHR: 26 (3) c; LSo: 42 (2) 3e; LG: 33 (3) a; LBS: 49 (4) 3 a) erbracht. 2 Adressaten des Studienzertifikats Das Zertifikat ist vorgesehen für Studierende des Diplomstudiengangs Erwachsenenbildung/außerschulische Jugendbildung (grundständig und Ergänzungsstudiengang), des Magisterstudiengangs (Hauptfach Pädagogik) sowie der Lehramtsstudiengänge LGHR und LSo sowie der Lehramtsstudiengänge LG und LBS, sofern diese Studierenden mindestens eines ihrer Unterrichtsfächer bzw. eine ihrer beruflichen Fachrichtungen am Fachbereich Erziehungswissenschaften studieren (LG: Pädagogik, Psychologie, Sport, evang. und kath. Theologie / LBS: Berufspädagogik, Textil- und Bekleidungstechnik, Sonderpädagogik, Sport, evang. und kath. Theologie ) und diese Unterrichtsfächer ent- - 1 -

sprechende Veranstaltungsangebote machen. Auf Antrag können auch Studierende anderer Studiengänge bzw. Fächerkombinationen das Zertifikat anstreben. 3 Zulassung zum Studienzertifikat Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Zulassung richtet sich nach dem Lehrangebot der beteiligten Fächer. Sie ist bis spätestens zum Ende des 3. Studiensemesters schriftlich bei einem der Beauftragten für das Studienzertifikat mit der Angabe der angestrebten Studienzertifikatsvariante (s. 6 Absatz 2) zu beantragen. Zugelassen werden können: Für das Studienzertifikat mit einer unterrichtsfachlichen Spezialisierung: Studierende der Lehrämter GHR, So und LBS mit den Unterrichtsfächern bzw. beruflichen Fachrichtungen: Mathematik, Physik, Textil- und Bekleidungstechnik; Für das Studienzertifikat "Computer als Bildungsmedium ": Studierende der Lehrämter GHR, G und So in den grundwissenschaftlichen Fächern: Pädagogik/ Schulpädagogik, Psychologie und Soziologie; Magisterstudenten mit dem Hauptfach Pädagogik; Studierende des Diplomstudiengang Erwachsenenbildung/außerschulische Jugendbildung (grundständig und Ergänzungsstudiengang) In Ausnahmefällen können von den jeweils Beauftragten auch Studierende höheren Semesters bei entsprechenden Vorleistungen zugelassen werden. Für Studierende, die nach der alten Prüfungsverordnung für Lehrämter studieren, können bei entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen die Regelungen für das Studienzertifikat sinngemäß angewendet werden. Beauftragte für das Studienzertifikat sind z.zt. - für Lehramtsstudierende: Herr Meier, Herr Mühlhausen, Herr Wegner - für Magisterstudierende: Herr Lohl - für Diplomstudierende: Herr R. Schulte Studierende, die sich für das Studienzertifikat anmelden, sollten über Grundkenntnisse in der Arbeit mit Computern verfügen (Kenntnis mindestens eines Betriebssystems und die Fähigkeit, einen Computer zu installieren). Diese Grundkenntnisse können auch durch Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen des RRZN der Universität Hannover und/ oder die Teilnahme an einer Veranstaltung "Einführung in die Grundlagen der neuen Informationstechnologien" im Rahmen des Wahlpflichtbereichs (s. 5) erworben werden. 4 Studienberatung Über Studienaufbau und -orientierung zur Erlangung des Zertifikats beraten die bzw. der Beauftragte des Arbeitskreises "Studienzertifikat" (s. 8) und die Dozentinnen und Dozenten, die mit Lehrangeboten in diesem Studienschwerpunkt beteiligt sind. - 2 -

5 Umfang des Studiums und Leistungsanforderungen 5.1 Lehrämter Das Zertifikat wird ausgestellt, wenn folgende Leistungen erbracht worden sind: 5.1.1. Lehrveranstaltungen Besuch von Veranstaltungen, die auf das Studienzertifikat ausgerichtet sind, im Umfang von 12 SWS, davon: Bereich I: Unterrichtsfachwissenschaft / -fachdidaktik * bzw. berufliche Fachrichtung einschl. Fachdidaktik 4-6 SWS in den gewählten Unterrichtsfächern bzw. beruflichen Fachrichtungen Bereich II: Allgemeine Fächer / Erziehungswissenschaften 4-6 SWS wahlweise in den allgemeinen Fächern (Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Politikwiss., allg. Behindertenpädagogik, Psychologie d. Behind.) oder in den sonderpädagogischen Fachrichtungen Bereich III: Wahlbereich 0-4 SWS Veranstaltungen nach Wahl (z.b. "Einführung in die Grundlagen der neuen Informationstechnologien") *) Wenn "Mathematik" als Unterrichtsfach in den Lehramtsstudiengängen GHR und So gewählt ist, sind im Bereich I 6 SWS zu absolvieren davon 2 SWS 'Grundlagen der Informatik' (Ausnahme: Mathematik als Kurzfach im LGHR mit Schwerpunkt Grundschule). 5. 1. 2. Leistungsnachweise Im Rahmen der 12 SWS sind mindestens 3 Leistungsnachweise zu erbringen: * ein Leistungsnachweis für den Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien im Unterricht in einer Veranstaltung aus den Bereichen 5.1 I + II {nach PVO LGHR: 26 (3) c; LSo: 42 (2) 3e; LG: 33 (3) a und LBS : 49 (4) 3 a }; * ein Leistungsnachweis als Projekt {nach PVO LGHR: 26 (3) f; LSo: 42 (2) 3g; LG: 33 (3) d und LBS : 49 (4) 3 d } oder als Leistungsnachweis in einer Kooperationsveranstaltung zu fächerübergreifenden Lernfeldern {nach PVO LGHR: 26 (3) e; LSo: 42 (2) 3f; LG: 33 (3) c und LBS: 49 (4) 3 c; Projekte sind grundsätzlich als Gemeinschaftsarbeit von bis zu drei Studierenden mit Bezug zu einer Lehrveranstaltung aus dem Zertifikatsstudium zu erbringen. Sie sollten sich in der Regel nicht über mehr als zwei Semester erstrecken. Die Ergebnisse des Projekts werden von den Studierenden in einem schriftlichen Projektbericht zusamengefaßt. Projekte im Rahmen des Zertifikatsstudiums können sich z.b. beziehen auf: Erstellung von Softwaregutachten für Schulen; Betreuung von Schülern/Schülerinnen, die Vorhaben am PC erarbeiten; Unterstützung einer Schule bei der Netzinstallation und Dokumentation der Arbeit; Erstellung und Erpobung eines PC-Lernprogrammes. - 3 -

* ein Leistungsnachweis über die Anforderungen der PVO hinaus aus den Bereichen 5.1 1. I + II. 5.1.3. Prüfung (als Teil der allgemeinen Prüfung) Aus einem der Bereiche I + II (s. 5.1. 1.) ist wahlweise abzulegen: * ein mündlicher Prüfungsschwerpunkt oder * eine Klausur oder * die Examensarbeit. Prüfer/in bzw. Gutachter/in für diesen Prüfungsteil muss ein Mitglied des Arbeitskreises "Studienzertifikat" oder ein von ihr beauftragter Lehrender bzw. eine Lehrende sein. Das Zertifikat wird ausgestellt, wenn folgende Leistungen erbracht worden sind: 5.2 Magister Pädagogik 5.2.1. Lehrveranstaltungen Besuch von Veranstaltungen, die auf das Studienzertifikat ausgerichtet sind, im Umfang von 12 SWS, davon: Bereich I: Erziehungswissenschaften 6-12 SWS Pädagogik einschl. Psychologie, Soziologie, Politische Wissenschaft, Berufspädagogik, Philosophie, Sozialpsychologie u. weitere Fächer (s. Studienordnung) Bereich II: Hauptfach bzw. Nebenfächer * 0-6 SWS aus dem zertifikatsspezifischen Lehrangebot dieser Fächer Bereich III: Wahlbereich 0-6 SWS Veranstaltungen nach Wahl (z.b. Veranstaltungen des RRZN, im Studiengang Informatik) (Haupt- und/ oder Neben-) Fächer des Magisterstudienganges sind gemäß Magisterprüfungsordnung vom 24.09.1997 z. B.: Berufspädagogik, Deutsche Sprachwissenschaft, Deutsche Literaturwissenschaft, Englische Sprachwissenschaft, Englische Literatur- und Kulturwissenschaft, Französische Sprach- und Kulturwissenschaft, Französische Sprach- und Literaturwissenschaft, Geschichte, Italienische Literatur-, Sprach- und Kulturwissenschaft, Philosophie, Politische Wissenschaft, Evangelische Theologie, Katholische Theologie, Religionswissenschaft, Sozialpsychologie, Soziologie, Medienwissenschaft (Sonderregelung). Weitere Fächer und Fächerkombinationen können auf begründeten Antrag hin von der Fakultät zugelassen werden 5.2.2 Leistungsnachweise Im Rahmen der 12 SWS sind mindestens 3 zertifikatsspezifische Leistungsnachweise aus den Bereichen I und/oder II zu erbringen, davon ist ein Leistungsnachweis zusätzlich, d.h. über die Anzahl der in der Magisterprüfungsordnung geforderten Leistungs- - 4 -

nachweise hinaus zu erbringen. Einer der drei Leistungsnachweise kann im Praktikum mit wissenschaftlicher Auswertung ( Forschungspraktikum gemäß Magisterstudienordnung) erworben werden, wenn dessen leitende Fragestellung einen zertifikatsspezifischen inhaltlichen Bezug aufweist. 5.2.3 Prüfung (als Teil der Magisterprüfung) Aus einem der Bereiche I + II (s. 5.2.1) ist wahlweise abzulegen: * ein mündlicher Prüfungsschwerpunkt oder * die Magisterarbeit. Prüfer/in bzw. Gutachter/in für diesen Prüfungsteil muss ein Mitglied des Arbeitskreises "Studienzertifikat" oder ein von ihr beauftragter Lehrender bzw. eine Lehrende sein. 5.3 Diplom Pädagogik Das Zertifikat wird ausgestellt, wenn folgende Leistungen erbracht worden sind: 5.3.1. Lehrveranstaltungen Besuch von Veranstaltungen, die auf das Studienzertifikat ausgerichtet sind, im Umfang von 12 SWS, davon: Bereich I: Erziehungswissenschaften / Wahlpflichtfächer 4-6 SWS Erziehungswissenschaften einschl. Psychologie, Soziologie, Forschungsmethoden, Medienpädagogik, Interkulturelle Pädagogik u. weitere Fächer Bereich II: Erwachsenenbildung / Außerschulische Jugendbildung 4-6 SWS aus dem zertifikatsspezifischen Lehrangebot des Studiengangs Bereich III: Wahlbereich 0-4 SWS Veranstaltungen nach Wahl (z.b. Veranstaltungen des RRZN, im Studiengang Informatik) 5.3.2 Leistungsnachweise Im Rahmen der 12 SWS sind mindestens 2 zertifikatsspezifische Leistungsnachweise aus den Bereichen I und II zu erbringen. 5.3.3 Prüfung (als Teil der Diplomprüfung) Aus einem der Bereiche I + II (s. 5.3.1) ist wahlweise abzulegen: * ein mündlicher Prüfungsschwerpunkt oder * eine Klausur oder * die Diplomarbeit. - 5 -

Prüfer/in bzw. Gutachter/in für diesen Prüfungsteil muss ein Mitglied des Arbeitskreises "Studienzertifikat" oder ein von ihr beauftragter Lehrender bzw. eine Lehrende sein. 6 Erlangung des Zertifikats Das Zertifikat wird ausgehändigt, wenn der Absolvent /die Absolventin die in 5 geforderten Leistungen erbracht hat. Hierzu beantragt er/sie die Ausstellung des Zertifikats schriftlich bei einem der Beauftragten für das Studienzertifikat. Diesem Antrag legt er/sie eine Auflistung der besuchten Seminare, der drei erbrachten Leistungsnachweise sowie eine Beschreibung des Prüfungsteils (Art der Prüfung, Datum, Prüfungsthema, Prüfer/in und Bewertung) bei. Die Auflistung ist vorzulegen als Ausdruck und als Textdatei für die Abfassung des Zertifikats. Die drei Scheine sind vorzuzeigen. Nach Prüfung dieser Unterlagen entscheidet der bzw. die beauftragte Lehrende über die Ausstellung des Zertifikats. Dem Zertifikat beigefügt ist eine Aufstellung über die jeweils besuchten Veranstaltungen und erbrachten Leistungen. 6.1 Lehrämter Das Zertifikat kann eine Spezialisierung angeben: * "Computer und Informationssysteme im Unterrichtsfach bzw. der beruflichen Fachrichtung... " - sofern der Studierende Veranstaltungen zu einem Unterrichtsfach bzw. einer beruflichen Fachrichtung im Bereich I im Umfang von mindestens 6 SWS studiert hat; * "Computer als Bildungsmedium" - sofern der Studierende Veranstaltungen aus dem Bereich II im Umfang von mindestens 6 SWS studiert hat. 6.2 Magister Das Zertifikat "Computer als Bildungsmedium" wird erteilt - sofern der Studierende alle in dieser Zertifikatsordnung geforderten Studien- und Prüfungsleistungen erbracht hat. 6.3 Diplom Das Zertifikat "Computer als Bildungsmedium" wird erteilt - sofern der Studierende alle in dieser Zertifikatsordnung geforderten Studien- und Prüfungsleistungen erbracht hat. 7 Verweigerung des Zertifikats und Einspruchsmöglichkeit Sofern der bzw. die Beauftragte die Ausstellung des Zertifikats verweigert, ist dieses dem Antragsteller/der Antragstellerin schriftlich innerhalb einer Woche zu begründen - verbunden mit einer Empfehlung, welche Studienleistungen noch zu erbringen sind. Der - 6 -

Antragsteller/ die Antragsteller kann dagegen Beschwerde beim Arbeitskreis einlegen. Der Arbeitskreis hat über die Beschwerde zu entscheiden und dem Antragsteller die Entscheidung binnen 3 Monaten nach Eingang der Beschwerde schriftlich mitzuteilen. 8 Arbeitskreis " Studienzertifikat " Im Rahmen der Kommission "Medienpädagogik / Neue Technologien" bilden die Beauftragten für das Studienzertifikat einen Arbeitskreis mit der Aufgabe, das Veranstaltungsangebot zu organisieren, zu koordinieren und begleitend zu evaluieren. Eine weitere Aufgabe des Arbeitskreises ist es, in jedem Semester ein Angebot sicherzustellen. Darüber hinaus arbeitet der Arbeitskreis darauf hin, das Angebot den sich verändernden Erfordernissen anzupassen. Der Arbeitskreis entscheidet über Einsprüche von Studierenden bei Verweigerung der Aushändigung des Zertifikats. 9 Inkrafttreten Die Studienzertifikatsordnung ist in Kraft gesetzt für Lehramtsstudierende ab dem Wintersemester 1999/2000, zunächst im Rahmen eines dreijährigen Modellversuchs. Ab dem Wintersemester 2001/2002 wird sie erweitert für Magisterstudierende und Studierende des Diplomstudiengangs Erwachsenenbildung/außerschulische Jugendbildung. - 7 -

Universität Hannover Fachbereich Erziehungswissenschaften Kommission Medienpädagogik / Neue Technologien Studienzertifikat 'Informations- und Kommunikationstechnologische Bildung' gemäß Studienordnung für das Studienzertifikat 'Informations- und Kommunikationstechnologische Bildung' (beschlossen durch den Fachbereichsrat Erziehungswissenschaften am 22. 7. 1999 und ergänzt am 17.10.2001) Magisterstudiengang mit Schwerpunkt Computer als Bildungsmedium Herr/Frau Matrikel-Nr. hat an folgenden zertifikatsspezifischen Lehrveranstaltungen teilgenommen: hat folgende zertifikatsspezifische Leistungsnachweise erbracht: Leistungsnachweis aus dem Bereich... Leistungsnachweis aus dem Bereich... Leistungsnachweis aus dem Forschungspraktikum Zusätzlicher Leistungsnachweis hat folgende zertifikatsspezifische Prüfung abgelegt (Zutreffendes unterstreichen) mündlicher Prüfungsschwerpunkt oder Magisterarbeit Datum: ( Horst Lohl, ADir.) Stempel - 8 -

Universität Hannover Fachbereich Erziehungswissenschaften Kommission Medienpädagogik / Neue Technologien Studienzertifikat 'Informations- und Kommunikationstechnologische Bildung' gemäß Studienordnung für das Studienzertifikat 'Informations- und Kommunikationstechnologische Bildung' (beschlossen durch den Fachbereichsrat Erziehungswissenschaften am 22. 7. 1999/17. 10. 2001) Diplomstudiengang Erwachsenenbildung/außerschulische Jugendbildung mit Schwerpunkt Computer als Bildungsmedium Herr/Frau Matrikel-Nr. hat an folgenden zertifikatsspezifischen Lehrveranstaltungen teilgenommen: hat folgende zertifikatsspezifische Leistungsnachweise erbracht: Leistungsnachweis aus dem Bereich... Leistungsnachweis aus dem Bereich... Zusätzlicher Leistungsnachweis hat folgende zertifikatsspezifische Prüfung abgelegt (Zutreffendes unterstreichen) mündlicher Prüfungsschwerpunkt oder Klausur oder Diplomarbeit Datum: Zertifikatsbeauftragter IuK des Fachbereichs Stempel - 9 -