Kanton Basel-Stadt ÖREB-Kataster Basel-Stadt Informationsveranstaltung vom 20. Juni 2018 Grundbuch- und Vermessungsamt Basel-Stadt
Agenda Einführung ins Thema 17:30 Simon Rolli, Leiter Grundbuch- und Vermessungsamt Aufbau und Einführung des ÖREB-Katasters Basel-Stadt 17:45 Adrian Moser, Leiter Geoinformation, Projektleiter ÖREB-Kataster Rechtliche Fragstellungen und Abklärungen 18:00 Dr. A. Moshe, Grundbuchverwalter und Leiter Recht GVA Fragen und Diskussion 18:15 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 2
aktuell künftig 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 3
Das Schweizerische Katastersystem - Die amtliche Vermessung, das Grundbuch und NEU der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) sind die Eckpfeiler des Schweizerischen Katastersystems. Amtliche Vermessung ÖREB-Kataster Grundbuch - Sicherung von Hypothekarwerten von rund CHF 900 Mia. (BS CHF 29 Mia.) - Ein sicheres, transparentes und aktuelles Katasterwesen garantiert das Eigentum und damit das Funktionieren unseres Rechtsstaates. 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 4
Privates Recht öffentliches Recht Privatrechtliche Bestimmungen werden zwischen zwei Parteien vereinbart (z.b. der Kauf eines Grundstücks). Sie werden im Grundbuch eingetragen und sind bereits heute öffentlich und kantonal zentral zugänglich. Öffentlich-rechtliche Bestimmungen kommen durch einen Entscheid des Gesetzgebers oder der Behörden zustande (z.b. Verfügung einer Lärmschutzzone). Das öffentliche Interesse wird höher gewichtet als das private Interesse aus dem Grundeigentum. In der Schweiz gibt es rund 150 verschiedene öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkungen. Diejenigen mit Raumbezug sollen in den ÖREB-Kataster aufgenommen werden. 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 5
Trennlinie zw. Grundbuch und ÖREB-Kataster - Grundbuch: Im Einzelfall angeordnete ÖREB, die nur eine Parzelle betreffen (mit individuell-konkreten Rechtsakten) - ÖREB-Kataster: ÖREB, die sich aus Allgemeinverfügungen oder als Beschlüsse für einen bestimmten Perimeter ergeben (generell-konkret) 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 6
Harmonisierungskompetenz des Bundes - Mit der Neugestaltung des Finanzausgleiches 2004 hat der Bund mit neuem Art. 75a Abs. 3 der Bundesverfassung die Kompetenz erhalten Vorschriften über die Harmonisierung amtlicher Informationen, welche Grund und Boden betreffen zu erlassen. - Geoinformationsgesetz des Bundes (GeoIG, in Kraft seit 1. Juli 2008) enthält die Rechtsgrundlage des ÖREB-Katasters (Art. 16 bis 18 und Art. 34). Seit dem 1. Okt. 2009 ist die Verordnung zum ÖREB-Kataster in Kraft. - Die Kantone sind für die Führung des ÖREB-Katasters zuständig. - Der Bund für die strategische Ausrichtung und die Oberaufsicht - Aufbaukosten zu Lasten der Kantone, Betriebskosten werden geteilt - Rechtsgrundlagen Basel-Stadt - Kantonales Geoinformationsgesetz (KGeoIG, in Kraft seit 1. Sep. 2012) - Kantonale Verordnung zum ÖREB-Kataster (KÖREBKV, per 1. Jan. 2019) 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 7
Verbindliche Informationen aus einer Hand - Im ÖREB-Kataster werden die wichtigsten Beschränkungen pro Grundstück zuverlässig zusammengezogen und für alle Interessierten übersichtlich dargestellt. - Er informiert vollständig und flächendeckend über Geobasisdaten des Bundesrechts, die vom Bundesrat als ÖREB festgelegt werden (z.b. Nutzungsplanung) und über Geobasisdaten des Kantonsrechts, die vom Regierungsrat festgelegt werden (z.b. Denkmalsschutz). 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 8
Zusammenspiel von Geometrie und Text Ein ÖREB-Katastereintrag besteht aus: - Rechtsvorschriften Verfügung, welche die Einschränkung inhaltlich definiert (z.b. RR-Beschluss). - Geometrie Räumlicher Perimeter für welchen die Einschränkung gilt. Basel-Stadt wird auch laufende Änderungen anzeigen. - Gesetzliche Grundlage Rechtserlass auf denen die Verfügung basiert (Gesetzesbezug). - Weitere Informationen und Hinweise Namen und Adressen der zuständigen Stellen Aktualität der Informationen, Nachführungsstand 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 9
Statischer ÖREB-Katasterauszug Ein ÖREB-Katasterauszug besteht aus: - Den Einträgen zu den versch. Katasterthemen (Geometrie, Rechtsvorschriften, Gesetzliche Grundlagen) - Pro Katasterthema mindestens ein A4 Blatt - Weitere Geobasisdaten die der Verständlichkeit dienen - Basel-Stadt plant auch öffentlichrechtliche Anmerkungen aus dem Grundbuch anzuzeigen 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 10
Einführung in der Schweiz - Acht Pilotkantone haben den ÖREB-Kataster 2012 2014/2015 in einer ersten Etappe eingeführt. - Basel-Stadt hat sich, basierend auf umfangreichem Geoportal und bereits vorhandenen «Auszug für Baubegehren», für die 2. Etappe entschieden. - Basel-Stadt dafür mit den Optionen «Publikationsorgan / E-Kantonsblatt», Integration laufender Änderungen sowie zusätzlichen kantonalen Themen 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 11
Agenda Einführung ins Thema 17:30 Simon Rolli, Leiter Grundbuch- und Vermessungsamt Aufbau und Einführung des ÖREB-Katasters Basel-Stadt 17:45 Adrian Moser, Leiter Geoinformation, Projektleiter ÖREB-Kataster Rechtliche Fragstellungen und Abklärungen 18:00 Dr. A. Moshe, Grundbuchverwalter und Leiter Recht GVA Fragen und Diskussion 18:15 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 12
Projektauftrag Mit dem RRB vom 18.10.2018 wurde das GVA beauftragt den ÖREB-Kataster im Kanton Basel-Stadt einzuführen. Projektorganisation Inhalt des ÖREB- Katasters Grundsätze und Rahmenbedingungen 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 13
Projektorganisation Projektleitung: GVA Rechtsgrundlagen Technische Umsetzung Inhalte des ÖREB-Katasters GVA GVA Planungsamt Amt für Umwelt und Energie Denkmalpflege Tiefbauamt Amt für Wald beider Basel Landgemeinden Begleitgruppe 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 14
Inhalt des ÖREB-Katasters Basel-Stadt Raumplanung Nutzungsplanung (kantonal, kommunal) Planungszonen Strassen- und Weglinien Baulinien Denkmalverzeichnis Nationalstrassen Projektierungszone Baulinien 21.06.2018 Eisenbahnen Projektierungszonen Baulinien Flughäfen Projektierungszonen Baulinien Sicherheitszonenplan GeoForum BS 2017 - Stand ÖREB-Kataster 15
Inhalt des ÖREB-Katasters Basel-Stadt Belastete Standorte kantonal im Bereich des Militärs im Bereich der zivilen Flugplätze im Bereich des öffentlichen Verkehrs Lärm Lärmempfindlichkeitsstufen Grundwasserschutz Grundwasserschutzzonen Wald Statische Waldgrenzen 21.06.2018 GeoForum BS 2017 - Stand ÖREB-Kataster 16
Eckpfeiler des ÖREB-Katasters Basel-Stadt Zentrales Fachsystem Laufende Änderungen Publikationsorgan 21.06.2018 GeoForum BS 2017 - Stand ÖREB-Kataster 17
Publikationsorgan Ablauf Entwurf Kantonsblatt ÖREB-Kataster Öffentliche Auflage Publikation Verweis Geometrie und Rechtsdokumente P H Festsetzung / Genehmigung Publikation Verweis Geometrie und Rechtsdokumente P H P Projektiert R H Rechtskräftig Historisiert Rekursfrist Geometrie und Rechtsdokumente R H 21.06.2018 GeoForum BS 2017 - Stand ÖREB-Kataster 18
Projektstand Projektauftrag Rechtsetzungsprozesse Konzept Weisung Gesetzliche Grundlagen Detailspezifikation Technische Umsetzung Datenmigration Einführung 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 19
ÖREB-Katasterportal 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 20
Kartenanwendung ÖREB-Kataster (1) 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 21
Kartenanwendung ÖREB-Kataster (2) 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 22
Kartenanwendung ÖREB-Kataster Publikationen 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 23
Zeitplan Q3 2018 Q4 2018 Q1 2019 Q2 2019 Implementierung ÖREB-Fachsystem Datenmigration Implementierung ÖREB-Katasterportal Einführung Go Live Abnahme Bund 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 24
Einführungstermin 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 25
Agenda Einführung ins Thema 17:30 Simon Rolli, Leiter Grundbuch- und Vermessungsamt Aufbau und Einführung des ÖREB-Katasters Basel-Stadt 17:45 Adrian Moser, Leiter Geoinformation, Projektleiter ÖREB-Kataster Rechtliche Fragstellungen und Abklärungen 18:00 Dr. A. Moshe, Grundbuchverwalter und Leiter Recht GVA Fragen und Diskussion 18:15 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 26
I. Notwendige Rechtsanpassungen BS Im Zuge der Einführung des ÖREB-Katasters mussten folgende Gesetze und Verordnungen angepasst werden: Bau- und Planungsgesetz (BPG, SG 730.100) Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz (SG 789.100) Geoinformationsverordnung (KGeoIV, SG 214.305) Verordnung über die amtliche Vermessung (VOAV, SG 214.320) Verordnung betreffend die Denkmalpflege (Denkmalpflegeverordnung, DPV, SG 497.110) Verordnung betreffend den Wohnflächenanteil (SG 861.250) Verordnung zum Waldgesetz Basel-Stadt (WaV BS, SG 911.610) Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz (SG 789.110) Bau- und Planungsverordnung (BPV, SG 730.110) Verordnung über Grundwasserschutzzonen und Gewässerschutzbereiche (Grundwasserverordnung, SG 783.410) 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 27
I. Notwendige Rechtsanpassungen BS (2) Weisung zum ÖREB-Kataster Kanton Basel-Stadt vom 9. März 2018 «Verhaltenslenkende» Funktion für den Vollzug und die Organisation des ÖREB-Katasters (Einführung, Betrieb und Ausbau) Konnex zur KÖREBKV-BS Adressiert an die Fachämter Rechtsnatur der Weisung: Verwaltungsverordnung Link zur Weisung: http://www.geo.bs.ch/nm/2018-weisung-zum-oerebkataster-kanton-basel-stadt-bd.html 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 28
I. Notwendige Rechtsanpassungen BS (3) Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (KÖREBKV-BS) Geplante Inkraftsetzung per 1.1.2019 Rechtsnatur: Rechtsverordnung Anlehnung an die ÖREBKV des Bundes Regelung über die Einzelheiten des Verfahrens, Organisation, Zugang und Publikation des ÖREB-Katasters und inhaltliche Verantwortlichkeiten GVA Basel-Stadt als Katasterverantwortliche Stelle des ÖREB-Katasters mit operativer Gesamtverantwortung (inkl. Sicherstellung der Datenkonsistenz und qualität) 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 29
I. Notwendige Rechtsanpassungen BS (4) 2 Inhalt des ÖREB-Katasters 1 Der Inhalt und die Informationstiefe des ÖREB-Katasters richten sich nach Art. 3 und 4 ÖREBKV sowie nach den vom Kanton in Anhang I und II KGeolV als Gegenstand des Katasters bezeichneten Geobasisdaten. 2 Zudem werden laufende Änderungen in den ÖREB-Kataster aufgenommen. 3 Zusatzinformationen 1 Zusätzlich zu den eigentlichen Inhalten des ÖREB-Katasters können als unverbindliche Informationen weitere Geobasisdaten dargestellt werden. 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 30
I. Notwendige Rechtsanpassungen BS (5) 7 Publikation 1 Das amtliche Publikationsorgan für die ÖREB-Katasterthemen ist das digitale Kantonsblatt. 2 Bei der Publikation wird auf die digitale Auflage der Geodaten im ÖREB-Kataster verwiesen. 3 Die zuständige Fachstelle kann die digitale Auflage mit einer analogen Auflage ergänzen. Massgebend ist dabei die über den ÖREB-Kataster einsehbare, digitale Version. 9 Verhältnis zum Grundbuch 1 Grundsätzlich werden öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen im ÖREB-Kataster geführt. 2 Die im Grundbuch angemerkten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sollen zwecks Vollständigkeit auch im ÖREB-Kataster geführt und im Katasterauszug auf das Grundbuch hingewiesen werden. 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 31
II. Schwergewichtsprojekt i.s. ÖREB-Kataster Die ÖREBKV (SR 510.622.4) sieht in Art.16 vor, dass der ÖREB-Kataster als Publikationsorgan eingesetzt werden kann: 6. Abschnitt: Funktion als amtliches Publikationsorgan Art. 16 ÖREBKV Die Kantone können vorschreiben, dass dem Kataster für bestimmte öffentlichrechtliche Eigentumsbeschränkungen die Funktion als amtliches Publikationsorgan zukommt. Unklar, was genau unter dem Begriff «Publikationsorgan» zu verstehen ist und welche Auswirkungen die Adaption des Publikationsorgans auf den ÖERB-Kataster haben wird In der Botschaft und der Lehre sind keine konkreten Informationen zu entnehmen 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 32
II. Schwergewichtsprojekt i.s. ÖREB-Kataster (2) Anlässlich dieser unklaren Punkte befasste sich das GVA Basel-Stadt im Rahmen eines Schwergewichtsprojekts (Nr. SGP17-BS) im Auftrag des Bundesamts für Landestopographie (swisstopo) mit folgender Problematik: Art. 680 Abs. 1 ZGB hält fest, dass gesetzliche Eigentumsbeschränkungen ohne Eintrag im Grundbuch bestehen, somit deren Grundbucheintrag nur deklaratorisch wirkt Da der ÖREB-Kataster komplementär zum Grundbuch Wirkung entfaltet (herrschende Lehre), muss konsequenterweise die Vorschrift von Art. 680 Abs. 1 ZGB auch ohne weiteres für den ÖREB-Kataster Anwendung finden Ein Teil der Lehre vertritt aber die Meinung, dass das Publikationsorgan nur dann seine volle Wirkung entfalten würde, wenn dem Eintrag im ÖREB-Kataster eine konstitutive und mithin rechtsbegründende Wirkung zukäme (Widerspruch zu Art. 680 Abs. 1 ZGB) Problematik zwischen deklarativen ÖREB im Grundbuch und konstitutiven ÖREB im ÖREB-Kataster 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 33
II. Schwergewichtsprojekt i.s. ÖREB-Kataster (3) Folgende Erkenntnisse wurden erlangt: Primäre Funktion des ÖREB-Kataster als Informationssystem (Kernfunktion) Sekundäre Funktion als Publikationsorgan (rechtsbegründende Wirkung) Klare Trennung von Informationssystem und Publikationsorgan unumgänglich, da diese Auswirkung auf die rechtliche Wirkung des ÖREB-Kataster, die Haftungs-frage (Art. 18 GeoIG) und die anzuwendenden Gesetzesvorschriften (z.b. Art. 17 GeoIG) hat Schnittstellen zwischen ÖREB-Kataster und Grundbuch vorhanden «Lead-Funktion» des ÖREB-Kataster betreffend ÖREB 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 34
II. Schwergewichtsprojekt i.s. ÖREB-Kataster (4) Im Rahmen dieses Projekts ist das «Basler-Lösungsmodell» entstanden: Der Kanton Basel-Stadt verzichtet darauf, den ÖREB-Kataster als zusätzliches Publikationsorgan zu verwenden. Die verschiedenen ÖREB werden wie bis anhin im Kantonsblatt des Kantons Basel-Stadt (offiziellen Publikationsorgan) publiziert, aber zusätzlich mit einem Verweis auf die konkretisierenden Inhalte im ÖREB-Kataster versehen. Ab 2019 Kantonsblatt in digitaler Form (E-Kantonsblatt) Das «Basler Lösungsmodell» interessiert auch andere Kantone. Link zum Schlussbericht des Schwergewichtsprojekts und weitere Dokumente: http://www.gva.bs.ch/geoinformation/oereb-kataster/projektdokumente.html Links sowie zu weiteren Publikationen: http://www.gva.bs.ch/nm/2017-oereb-kataster-basel-stadt-bd.html 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 35
Verweis II. Schwergewichtsprojekt i.s. ÖREB-Kataster (5) «Basler Lösungsmodell» Primäre Publikation Kantons bzw. Amtsblatt Publikationsorgan ÖREB- Kataster Geometrie und Rechtsdokumente 21.06.2018 GeoForum BS 2017 - Stand ÖREB-Kataster 36
II. Schwergewichtsprojekt i.s. ÖREB-Kataster (6) Vorteile Nur ein einziges Publikationsorgan Kantonsblatt bleibt das zentrale Publikationsorgan Nutzung bestehende Instrumente Nur minimale Anpassungen der Fachgesetzgebungen nötig Nachteile Keine Nachteile ersichtlich 21.06.2018 GeoForum BS 2017 - Stand ÖREB-Kataster 37
III. Revision der ÖREBKV des Bundes Zahlreiche Erkenntnisse aus dem Schwergewichtsprojekt (SGP 17-BS) flossen in die Revision der ÖREBKV ein, so etwa: Klare Differenzierung zwischen ÖREB-Kataster als primäres Informationssystem und als sekundäres Publikationsorgan Geänderte Fassung von Art. 2 ÖREBKV (ab 1.1.2020) sowie in diesem Zusammenhang Streichung von Art. 16 ÖREBKV : Art. 2 Gegenstand und Geltungsbereich 1 Der Kataster soll zuverlässige Informationen über die von Bund und Kanton bezeichneten rechtgültigen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen enthalten und diese Informationen zugänglich machen. 2 Er soll zusätzlich zu seiner gesetzlichen Stammfunktion ermöglichen: a. projektierte öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen darzustellen; b. über die rechtlichen Vorwirkungen von projektierten öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen zu informieren; c. als kantonales Publikationsorgan genutzt zu werden. 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 38
III. Revision der ÖREBKV des Bundes (2) Zusatzinformationen können sowohl auf Bundesrecht als auch auf kantonalem Recht basieren, dies entgegen dem aktuellen Wortlaut von Art. 12 ÖREBKV (siehe auch 3 KÖREBKV-BS) Erstellen eines ÖREB-Katasterauszuges in Form eines einheitlichen Standardauszuges, Ergänzung durch Zusätze Verzicht auf die Beglaubigung des ÖREB-Katasterauszuges 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 39
IV. Gutachten z. Hd. der swisstopo Folgende Punkte sind Gegenstand eines aktuellen Gutachtens z. Hd. der swisstopo: Art. 17 GeoIG (Fiktion der Katastereinträge) sei zu streichen, da ÖREB deskriptiv wirken und gemäss Art. 680 Abs. 1 ZGB unabhängig von einem Eintrag im ÖREB-Kataster Bedeutung erlangen Die strenge Kausalhaftung gemäss Art. 18 GeoIG, die sich ungerechtfertigt an die Grundbuchführungshaftung gemäss 955 ZGB anlehnt, ist für die blosse Information in Anlehnung an die Rechtsnatur der ÖREB und somit mangels einem adäquaten Kausalzusammenhangs nicht anwendbar Das duale System von Grundbuch und ÖREB-Kataster für ein und denselben Gegenstand ist suboptimal 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 40
IV. Gutachten z. Hd. der swisstopo (2) Kritik zum Dualismus: Es bestehen aktuell zwei unvollständige und nicht aufeinander abgestimmte Informationsmittel für einen und denselben Gegenstand Grundbuch als ein Register privatrechtlicher Rechtsverhältnisse an Grundstücken Zuweisungskriterien der ÖREB, individuell-konkret für das Grundbuch und generell-konkret für den ÖREB-Kataster, sind unglücklich gewählt, da in einigen Fällen keine eindeutige Zuweisung möglich ist (vgl. 19 Abs. 1 Verordnung betreffend die Denkmalpflege des Kantons Basel-Stadt (DPV BS)) 19 Abs. 1 DPV BS - Grundbucheintragungen Nach Eintritt der Rechtskraft des Genehmigungsbeschlusses, der Unterschutzstellungsverfügung oder des Bebauungsplans veranlasst die Kantonale Denkmalpflege die Eintragung der Anmerkung «Denkmalschutz» im Grundbuch. 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 41
IV. Gutachten z. Hd. der swisstopo (3) Kritik zum Dualismus: Insbesondere die Abgrenzung ÖREB-Kataster versus Grundbuch Grundbuch ÖREBs, die eigentumsbezogene Nutzungs- oder Verfügungsbeschränkungen oder grundstücksbezogene Pflichten, die einem Grundeigentümer gestützt auf öffentliches Recht auferlegt werden, zum Inhalt haben (Art. 962 Abs. 1 ZGB) - individuell-konkrete ÖREBs ÖREB-Kataster Alle vom Bund und Kanton bezeichneten ÖREBs, die nicht im Grundbuch dargestellt werden (Art. 16 Abs. 1 GeoIG) - generell-konkrete ÖREBs - allenfalls generell-abstrakte ÖREBs Flächenbezogene ÖREBs Grundstücksbezogene ÖREBs Verweis Grundstücksbezogene ÖREBs 21.06.2018 GeoForum BS 2017 - Stand ÖREB-Kataster 42
IV. Gutachten z. Hd. der swisstopo (4) Kritik zum Dualismus (Fortsetzung): Keine Gewährleistung der spurgetreuen Bewirtschaftung des ÖREB- Katasters und des Grundbuchs, sowohl in zeitlicher als auch in materieller Hinsicht (unterschiedliche Kognition) Öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen basierend auf Bundesrecht müssen im Grundbuch nicht zwingend angemerkt werden, indes im ÖREB- Kataster schon Das Grundbuch enthält lediglich ein Stichwort der ÖREB-Kataster verfügt hingegen über eine digital einsehbare planerische Darstellung, umfassende rechtliche Informationen und Hinweise, weitere notwendige Informationen sowie Zusatzinformationen Im Unterschied zum Grundbuch können im ÖREB-Kataster auch laufende Änderungen wiedergegeben werden 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 43
IV. Gutachten z. Hd. der swisstopo (5) Kritik zum Dualismus (Fortsetzung): Im Unterschied zum Grundbuch ist der ÖREB-Kataster ausschliesslich öffentlich und unentgeltlich Fehlen einer koordinierenden Institution, da gemäss Art. 16 Abs. 3 GeoIG und Art. 129 Abs. 3 GBV den Kantonen erlauben, weitere sowohl im Grundbuch als auch im ÖREB-Kataster auf kantonalem Recht basierende öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen zuzulassen Ziel ist es, alle ÖREBs vom Grundbuch in den ÖREB-Kataster zu überführen, da dieser zukünftig eine «Lead-Funktion» einnehmen soll. De lege lata werden die im Grundbuch angemerkten ÖREBs auch auf dem ÖREB-Kataster-Auszug abgebildet. 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 44
Agenda Einführung ins Thema 17:30 Simon Rolli, Leiter Grundbuch- und Vermessungsamt Aufbau und Einführung des ÖREB-Katasters Basel-Stadt 17:45 Adrian Moser, Leiter Geoinformation, Projektleiter ÖREB-Kataster Rechtliche Fragstellungen und Abklärungen 18:00 Dr. A. Moshe, Grundbuchverwalter und Leiter Recht GVA Fragen und Diskussion 18:15 21.06.2018 ÖREB-Kataster Basel-Stadt 45