Kennzeichnung von Messgeräten



Ähnliche Dokumente
über die Anforderungen an Eichmarken und deren Verwendung

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht. Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens. aus Sicht der Landeseichbehörden

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Die Eichbehörden informieren. Strom, Wasser, Gas und Wärme kosten Geld. Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme

Informationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich * Telefon

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012

Waagen mit angeschlossenen Zusatzeinrichtungen

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern

online Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Erhebung über die Stromeinspeisung bei Netzbetreibern für das Jahr 2012

Warum? Orthopäden; Dermatologen; Urologen; Chirurgen; Neurochirurgen; 491. Gynäkologen; 9875

Auswertung von Grundinformationen zu den Jugendleiter/innen Juleica-Daten

Kinder und ihr Kontakt zur Natur

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2015 über Steuererklärungsfristen

Unternehmensportale,Kundenkommunikation,Telearbeitsplätze,E-Governmentundleichtzugängliche,barrierefreieInternet-undMedienangebotesind

Betriebsrente - das müssen Sie wissen


Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2009

Quartalsbericht zur Nutzung des Bio-Siegels Dezember 2013

Informationen zur GHS Verordnung

Kreditstudie. Kreditsumme, -zins und -laufzeit betrachtet nach Wohnort und Geschlecht des/r Kreditnehmer/s

Franchise-Bewerberbogen

Das Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-,

Gutachten Nr. 3137/06 vom Kennzeichenbefestigungssystem Klappfix Adolf Würth GmbH & Co. KG, D Künzelsau G U T A C H T E N

Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Mitte 2015) Erhebung des TÜV Rheinland im Auftrag des BMVI

Name der Organisation (off. rechtl. Bezeichnung) Straße PLZ/Ort Branche Projektverantwortlicher Funktion/Bereich * Telefon

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Gefahrgutfahrer - Infos

Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013

Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U.

Gesundheitsbarometer Verbraucherbefragung zur Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland

Digitale Kontrollgerätekarten


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

MIGRATIONSHINTERGRUND

CHECK24 Hotel-App: Nutzungsanalyse

Gutachten Nr. 2799/08 vom KSB Adolf Würth GmbH & Co. KG, D Künzelsau G U T A C H T E N

Berlin Berliner Hochschulgesetz 10 Absatz 3:

Haus sanieren profitieren! Abschlusspräsentation

Rechtsgrundlagen für die Akkreditierung und die Einrichtung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor und Master in den einzelnen Bundesländern

Für Schüler/- innen, die in Baden-Württemberg leben, gibt es folgende Förderungsmöglichkeit:

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung:

Satzung. Anwendungsbereich, Allgemeines

CHECK24-Autokreditanalyse

Prüfvorschriften des DIMDI-Online-Erfassungssystems für Informationen über Bescheinigungen nach 18 MPG gültig ab dem

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / Mitteilung. 13. Wahlperiode der Landesregierung

Weihnachtsstudie 2014 Umfrageteilnehmer: Umfragezeitraum: Oktober

Waagen mit angeschlossenen Zusatzeinrichtungen

Stromanbieter: Wechselaffinität 2014

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Die Deutschen im Frühjahr 2008

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Medizinproduktebuch gemäß 7 MPBetreibV

Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser

einesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung

Antrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren)

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

Übersicht zu den gesetzlichen Regelungen zur Fangjagd in den Bundesländern

Schuldenbarometer 1. Halbjahr 2013

vom 1. März 2006 (BAnz. Nr. 53 S und Nr. 59 S. 1980)

Einleitende Bemerkungen

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen 1 über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll 2 zu diesem Abkommen

Presse-Information. Rahmendaten zur Studie

% Zufriedenheit der GKV-Versicherten mit dem Preis des Gesundheitswesens

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag

Die CE-Kennzeichnung

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)

Sparpotenziale durch Gasanbieterwechsel. nach Bundesländern

Junge Leute Repräsentative Onlinebefragung. D-MM-MAB Marktforschung, Januar 2011

crm-now/ps Webforms Webdesigner Handbuch Erste Ausgabe

Akkreditierung gemäß D -Gesetz

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz

Informationen zu Kostenträger-IKs der Knappschaft. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 302 SGB V

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Leistungen und Abschlüsse

Gebuchte Internet- Surfgeschwindigkeit. nach Wohnort und Alter des Kunden

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom

Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

Ihr zentraler Informationsdienstleister rund um das Kraftfahrzeug und seine Nutzer - Statistik -

QIVICON ZigBee -Funkstick. Bedienungsanleitung. Leben im Smart Home

Regelungen der Bundesländer zum Anerkennungsjahr

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

Personalbestand und Arbeitsbelastung in der Steuerverwaltung. Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet.


Fachkräfte sichern. Jugendliche mit Hauptschulabschluss in der Ausbildung

Bundesland Rauchverbot in Rauchen erlaubt in Bußgelder Kennzeichnungspflicht Zusatzinformationen

EINFÜHRUNG DES NEUEN KOMMUNALEN HAUSHALTS- UND RECHNUNGSWESENS

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

Qualitätsbericht der IKK Südwest

Transkript:

Kennzeichnung von Messgeräten Teil I: Kennzeichen nach der Eichordnung Gesetzliche Grundlagen: - Eichordnung, Allgemeine Vorschriften (EO-AV) vom 12. August 1988 (BGBl. I S. 1657), zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung vom 6. Juni 2011 (BGBl. I S. 1035); insbesondere Anhang D Verzeichnis der Stempel und Zeichen, - Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte vom 31. März 2004, ABl. EG Nr. L 135 S. 1. 1 EWG-Ersteichung 1.1 Eichzeichen der zuständigen Behörden In der oberen Hälfte das EU-Länderkennzeichen (D für Deutschland) und die Ordnungszahl der jeweiligen zuständigen Behörde (siehe Tabelle 1); in der unteren Hälfte die Ordnungszahl der prüfenden Stelle (z.b. Eichamt) bzw. eine "0", wenn die zuständige Behörde die entsprechende Prüfung durchgeführt hat. 1.2 Jahreszeichen Jahr in dem die EWG-Ersteichung durchgeführt wurde (hier 2002) 1.3 Eichzeichen der staatlich anerkannten Prüfstellen In der oberen Hälfte das EU-Länderkennzeichen (hier D für Deutschland) und die Ordnungszahl der jeweiligen zuständigen Behörde (siehe Tabelle); in der unteren Hälfte eine dreistellige Ordnungsnummer. Die Ziffer an erster Stelle ist die Zahl 1 bei Prüfstellen für Elektrizitätsmessgeräte, 2 bei Prüfstellen für Gasmessgeräte, 3 bei Prüfstellen für Wassermessgeräte. 1.4 EWG-Ersteichung von Längenmaßen Zeichen für die EWG-Ersteichung von Längenmaßen nach den in Richtlinie 73/362/EWG über verkörperte Längenmaße (ABl. EG Nr. L 335 S. 56) festgelegten statistischen Methoden für Längenmaße, die nach den Übergangsvorschriften des 77 EO in Verkehr gebracht werden. 1 von 8

2. Innerstaatliche Eichung 2.1 Eichzeichen der zuständigen Behörden Gewundenes Band mit dem Buchstaben D, der Ordnungszahl der jeweiligen zuständigen Behörde (siehe Tabelle) und einem sechsstrahligen Stern. Anstelle des Sterns kann auch die jeweilige Ordnungszahl der jeweiligen prüfenden Stelle (z.b. Eichamt) verwendet werden. 2.2 Eichzeichen der staatlich anerkannten Prüfstellen Der erste Buchstabe im oberen Teil steht für die Messgeräteart, (E bei Messgeräten für Elektrizität, G für Gas, K für Wärme und W für Wasser ), der zweite Buchstabe ist der Kennbuchstabe der zuständigen Behörde (siehe Tabelle). Im unteren Teil steht eine von der zuständigen Behörde zugeteilte Ordnungsnummer (hier: 19). 2.3 Jahreszeichen bei Messgeräten mit befristeter Gültigkeitsdauer der Eichung Jahr, in dem die Gültigkeit der Eichung endet (hier 2008) 2.4 Jahresbezeichnung bei Messgeräten mit unbefristeter Gültigkeitsdauer der Eichung sowie im geschäftlichen Verkehr zur Abgabe von Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme Jahr, in dem die Eichung durchgeführt wurde (hier 2006) Tabelle: Ordnungszahlen und Kennbuchstaben der zuständigen Behörden in Deutschland Bundesland Eichaufsichtsbehörde Ordnungszahl Kennbuchstabe Baden-Württemberg Mess- und Eichwesen Baden- 22 A Württemberg Bayern Bayerisches Landesamt für Maß und 23 B Gewicht Berlin / Brandenburg Landesamt für Mess- und Eichwesen 1 C Berlin-Brandenburg Bremen Landeseichdirektion Bremen 19 D Hamburg/ Eichdrektion Nord 7 E Schleswig- Holstein/ M Mecklenburg-Vorpommern Hessen Hessische Eichdirektion 10 F Niedersachsen Mess- und Eichwesen Niedersachsen 8 G (MEN) Nordrhein-Westfalen Landesbetrieb Mess- und Eichwesen 11 H Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Landesamt für Mess- und Eichwesen 4 K Rheinland-Pfalz Saarland Landesamt für Umwelt- und 13 L Arbeitsschutz - Eichaufsichtsbehörde Sachsen Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen 12 R Sachsen-Anhalt Landeseichamt Sachsen-Anhalt 6 S Thüringen Landesamt für Mess- und Eichwesen 15 Thüringen T 2 von 8

3 Zulassungszeichen 3.1 EWG-Bauartzulassung D 07 18.08.02 D Buchstabe D für Deutschland 07 Jahr der Zulassungserteilung 18 Nummer der Anlage zur EO 08 messgerätespezifische Kennnummer 02 laufende Nummer 3.2 Innerstaatliche Bauartzulassung 20 Nummer der Anlage zur EO 21 messgerätespezifische Kennnummer 07 Jahr der Zulassungserteilung 03 laufende Nummer 3.3 EG-Bauartzulassung (Aufschrift) D Buchstabe D für Deutschland 07 Jahr der Zulassungserteilung D07-09-007 09 Nummer der Anlage zur EO (Nichtselbsstätige Waagen) 007 3-stellige laufende Nummer 3.4 EG-Baumusterprüfbescheinigung EG-Entwurfsprüfbescheinigung (Aufschrift) DE Buchstaben DE für Deutschland 07 Jahr der Zulassungserteilung DE-07-MI001-PTB021 MI001 gerätespezifischer Anhang der MID, hier MI-001 021 3-stellige laufende Nummer 4 Europäische Kennzeichen (Harmonisierte Richtlinien) 4.1 CE-Kennzeichnung Besteht aus dem Symbol "CE" mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 festgelegten Schriftbild. Die Mindesthöhe der Buchstaben beträgt 5 mm. 4.2 Grüne Klebemarke M 4.3 Metrologie-Kennzeichnung M 06 Grüne quadratische Marke mit einer Kantenlänge von mindestens 12,5 mm, die als schwarzen Aufdruck den Großbuchstaben "M" trägt. Die Marke darf nur zusammen mit der CE-Kennzeichnung an nichtselbsttätigen Waagen aufgebracht werden, die den Anforderungen der Richtlinie 2009/23/EG genügen und einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen worden sind. Besteht aus dem Buchstaben M und den letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die Kennzeichnung angebracht wurde, eingerahmt durch ein Rechteck. Die Höhe des Rechtecks entspricht der Höhe der CE -Kennzeichnung. Darf nur zusammen mit der CE-Kennzeichnung an Geräten der Richtlinie 2004/22/EG aufgebracht werden, die den Anforderungen dieser Richtlinie genügen und einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen worden sind. 4.4 Kennnummer der benannten Stelle Von der Kommission zugeteilte Kennummer der benannten Stelle, wenn eine solche Stelle gemäß Konformitätsbewertungsverfahren vorgeschrieben ist. 3 von 8

5 Beispiele für die Kennzeichnung von Messgeräten 5.1 Hauptstempel Messgeräte werden bei der Eichung mit dem Hauptstempel gekennzeichnet. Beispiel 1: Eichung durch zuständige Behörden bei befristeter Gültigkeitsdauer der Eichung. Der Hauptstempel besteht aus Eichzeichen mit Jahreszeichen. Beispiel 2: Eichung durch zuständige Behörden bei einer Gültigkeitsdauer der Eichung von weniger als ein Jahr. Eichzeichen und Jahreszeichen mit zusätzlichem Rand mit Monatsangabe. Beispiel 3: Wie Beispiel 1. Der Hauptstempel kann zusätzlich mit der Aufschrift "Geeicht bis..." versehen sein. Die Farbe der Eichmarke gibt die Endziffer des Jahres an, in dem die Gültigkeitsdauer der Eichung abläuft.. Beispiel 4: Eichung durch zuständige Behörden bei unbefristeter Gültigkeitsdauer der Eichung sowie bei Messgeräten zur Abgabe von Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme. Der Hauptstempel besteht aus Eichzeichen mit Jahresbezeichnung. Beispiel 5 Eichung durch staatlich anerkannte Prüfstellen. Der Hauptstempel besteht aus Eichzeichen (der staatlich anerkannten Prüfstellen) mit Jahresbezeichnung (hier die beiden letzten Ziffern des Jahres der Eichung 2002). Beispiel 6 EWG-Ersteichung durch zuständige Behörden bei befristeter Gültigkeitsdauer der Eichung. Der Hauptstempel besteht aus Eichzeichen mit Jahreszeichen. 4 von 8

5.2 Messgeräte, die den Einzelrichtlinien zur Richtlinie 2009/34/EG (kod. 71/316/EWG) unterliegen D 07 18.08.02 Messgeräte, die den Anforderungen einer EWG- Einzel-Richtlinie genügen und der EWG-Ersteichung durch eine Eichbehörde unterzogen wurden. 5.3 Messgeräte, die innerstaatlichen Anforderungen unterliegen 5.4 Messgeräte, die der Richtlinie 2009/23/EG unterliegen M Messgeräte, die auf Grund einer innerstaatlichen Bauartzulassung geeicht sind; hier mit Hauptstempel nach Beispiel 1 (Eichung durch eine Eichbehörde). Nichtselbsttätige Waagen, bei denen die EG-Eichung durchgeführt worden ist 06 die letzten beiden Ziffern des Jahres der Anbringung der CE-Kennzeichnung 0103 Benannte Stelle, die die EG-Überwachung bzw. EG-Eichung durchführt Eine verbindliche Anordnung für das grüne M iist nicht vorgeschrieben, zu bevorzugen ist eine Reihenfolge wie bei Nr. 5.5 für MID-Geräte. (WELMEC-Guide 2.7) 5.5 Messgeräte, die der Richtlinie 2004/22/EG (MID) unterliegen Messgeräte der MID deren Konformität mit sämtlichen Bestimmungen der Richtlinie erklärt wird. M 06 0103 Benannte Stelle, die die Konformitätsbewertung durchgeführt hat (außer bei Bewertung nach Modul A, B, C). 5 von 8

Teil II: Kennzeichen anderer EWR-Staaten Nach 80 der Eichordnung bestätigt die PTB, dass für beantragte Messgerätearten mit den nachfolgend aufgeführten Kennzeichen ein vergleichbares Niveau des Schutzes des Verbrauchers, des Wettbewerbs und anderer im öffentlichen Interesse bestehender Schutzgüter gewährleistet ist. Allgemeine Informationen zu den betroffenen Messgerätearten sind im Internet der PTB in der Datenbank MICert frei verfügbar. (URL https://www.ptb.de/de/dienstleistungen/_micert.htm). Die erteilten Bescheinigungen stehen nur den zugangsberechtigten Benutzern von MICert zur Verfügung. 1. Slowakei 1.1 Eichzeichen, aufgebracht durch die Messstelle der Firma Premagas s.r.o, Stará Turá, Slowakei (Eichung Drehkolbengaszähler) Bild 1: Klebemarke Bild 2 und 3: Plombenzeichen Bild 4: Stempelzeichen des Eichscheins Eichzeichen M mit Registriernummer 41 und Jahr der Eichung (letzte zwei Ziffern) ( 07 für 2007) M mit Registriernummer 41 wie bei Bild 1. Andere Seite mit Jahr der Eichung (hier 07 für 2007) Premagas s.r.o. Stará Turá M 41 Autorizované metrologické pracovisko 1.2 Eichzeichen, aufgebracht durch die Prüfstelle der Firma Elster s.r.o., Stará Turá, Slowakei (Eichung Wasserzähler) Eichmarke M mit Registriernummer 28 für die befugte Stelle Andere Seite mit Jahr der Eichung (hier 07 für 2007) Bild 3: Eichzeichen Abmessungen des Eichzeichens 1.3 Eichzeichen, aufgebracht durch die Prüfstelle der Firma Sensus Metering Systems a.s., Stará Turá, Slowakei (Eichung Volumenmessteile für Wärmezähler) Eichmarke M mit Registriernummer 10 für die befugte Stelle Andere Seite mit Jahr der Eichung (hier 08 für 2008) 6 von 8

2. Niederlande 2.1 Eichzeichen, aufgebracht durch die Messstelle der Firma Premagas s.r.o, Stará Turá, Slowakei (Eichung Drehkolbengaszähler) Hinweis: Auf dem Typenschild der Messgeräte muss auch der Trenndurchfluss Qt angegeben sein. Bild 1: Eichzeichen Bild 2: Jahreszeichen xx = letzte zwei Ziffern des Jahres der Eichung 3. Österreich 3.1 Eichstempel, aufgebracht durch die akkreditierte Eichstelle Nr. 574 bei der Firma BECOM Electronics GmbH, 7442 Lockenhaus, Österreich (Eichung Mehrphasenzähler) 574 : Nr. der akkreditierten Eichstelle 008 : Jahreszeichen (die drei letzten Ziffern der Jahreszahl) 4. Tschechien 4.1 Eichzeichen, aufgebracht durch das Metrologiezentrum der Firma ABB s.r.o., Prag, Tschechien (Eichung Messwandler) Eichzeichen mit der Kennung K 19 für das Metrologiezentrum in Brno der Firma ABB s.r.o., Prag, und den beiden letzten Ziffern des Jahres der Eichung 5. Polen 5.1 Eichzeichen, aufgebracht durch die polnischen Eichbehörde in Ostroleka, Polen, die die Prüfungen in der Prüfstelle für Messwandler der Firma ABB Sp. z o.o., Przasnysz, Polen, beaufsichtigt (Eichung Messwandler) PL in Schildumrandung, daneben links die Ziffer 1 und rechts 5 für die Eichbehörde in Ostroleka sowie auf einer Plombenseite die Nummer 12 oberhalb des Schildes. Bild 3: Platte 1 PL 5 und darunter in einem Kreis die beiden letzten Ziffern des Jahres der Eichung, (hier 10 für 2010) 7 von 8

6. Ungarn 6.1 Eichzeichen, aufgebracht durch das Hungarian Trade Licensing Office (MKEH) in Kooperation mit der Prüfstelle der Ganz Meter Company Ltd. in Gödöllö, Ungarn. (Eichung Mehrphasenzähler) Oben die Heilige Krone, links und rechts daneben die zwei letzten Ziffern des Jahres der Eichung ( 11 für 2011), darunter eine Nummer für den Prüfer (hier: 63). Andere Seite: die letzten drei Ziffern des Jahres der Eichung (hier: 2011). Bild 3: Platte Darstellung der Heiligen Krone 7. Schweiz 7.1 Eichzeichen, aufgebracht durch die schweizerische Eichstelle E15 für Messwandler bei der Pfiffner Messwandler AG, Lindenplatz 17, 5042 Hirschthal, Schweiz (Eichung Messwandler) Eidgenössisches Kreuz und Eichstellennummer 15 auf der einen Seite und die beiden letzten Ziffern des Eichjahres auf der anderen Seite (hier 12 für 2012) Bild 3: Eichmarke Eichmarke der schweizerischen Eichstelle E15. 8. Dänemark 8.1 Eichzeichen, aufgebracht durch die Prüfstelle 268 bei der Firma Kamstrup A/S, Industrivej 28, 8660 Skanderborg, Dänemark (Eichung Kältezähler) Bild 1: Eichzeichen Buchstaben DK in der oberen und Ziffern 268 für die Prüfstelle in der unteren Hälfte des Kreises Bild 2: Jahreszeichen Die beiden letzten Ziffern des Jahres der Eichung (hier 14 für 2014) 8 von 8