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Transkript:

Meister/in - Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um einen ehemaligen Weiterbildungsberuf, der zum 01.02.2010 außer Kraft trat. Er wurde durch den Beruf "Logistikmeister/in" abgelöst. Meister/in für ist eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Die Bildungseinrichtungen von Industrie- und Handelskammern sowie anderen Bildungsträgern bieten Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung an (Vollzeit 5-8 Monate, Teilzeit 2-3 Jahre). Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend. Ausbildungsinhalte Neben fachspezifischen Kenntnissen werden in den Vorbereitungslehrgängen auch fachübergreifende sowie berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen vermittelt. Fachspezifischer Teil: Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen grundlegende mathematische, physikalische und chemische Kenntnisse Grundbegriffe und elementare Gesetzmäßigkeiten der Physik und der allgemeinen Chemie Betriebstechnik und Arbeitssicherheit Energieversorgung im Lager-, Versand- und Transportbereich Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen Apparate, Geräte, Maschinen und Anlagen der Förder- und Verkehrstechnik Logistik und Umweltschutz und Logistik Wareneingang und Warenausgang Warenlagerung Verpackung, Versand und Transport Fachspezifische Situationsaufgabe normales Betriebsgeschehen Einrichtung oder Umstellung eines Lagers Störungen mit Auswirkungen auf das normale Betriebsgeschehen und auf Dritte Fachübergreifender Teil: Grundlagen für kostenbewusstes Handeln Volkswirtschaftslehre Seite 1 von 7

Betriebswirtschaftslehre Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln Grundgesetz Arbeits- und Sozialrecht Umweltschutzrecht Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb Grundlagen des Sozialverhaltens der Menschen Einflüsse des Betriebes auf das Sozialverhalten Einflüsse des Meisters/der Meisterin auf die Zusammenarbeit im Betrieb Berufs- und arbeitspädagogischer Teil: Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden Ausbildung am Arbeitsplatz Ausbildung in der Gruppe allgemeine Grundlagen Planung der Ausbildung Abschluss der Ausbildung Förderung des Lernprozesses Rechtsgrundlage: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin vom 15.10.1991 (BGBl. I S. 2020), geändert durch Verordnung vom 15.04.1999 (BGBl. I S. 711) Lernorte Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung finden in der Regel in den Schulungsräumen von Bildungseinrichtungen der Kammern und anderen Bildungseinrichtungen statt. Die Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden nicht immer in Wohnortnähe angeboten. Bei Vollzeitlehrgängen ist unter Umständen auch eine auswärtige Unterbringung erforderlich. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Wenn man sich zusätzlich zur Berufstätigkeit auf die Meisterprüfung vorbereitet, bedeutet das zunächst eine Umstellung: Man drückt in seiner "Freizeit" wieder die Schulbank und folgt dem Unterricht gemeinsam mit anderen Lehrgangsteilnehmern. Nimmt man an Vorbereitungslehrgängen in Vollzeitform teil, besucht man den Unterricht in Blöcken von jeweils mehreren Wochen. Bei Lehrgängen in Teilzeit arbeitet man tagsüber im Betrieb. Der Unterricht findet in den Abendstunden und an Samstagen, ggf. auch einmal ganztägig während der Woche statt. Um auf die Meisterprüfung gut vorbereitet zu sein, müssen die Inhalte in der Regel zu Hause vor- und nachbereitet werden. Durchhaltevermögen, Selbstdisziplin und eine gute Zeitplanung bilden die Voraussetzung, wenn man Prüfungsvorbereitung, Berufstätigkeit und Privatleben miteinander vereinbaren will. Seite 2 von 7

Da die Lehrgänge häufig nicht am Wohnort angeboten werden, fallen evtl. auch längere Anfahrtswege an. Absolviert man die Lehrgänge in Vollzeit, muss man bei größeren Entfernungen ggf. eine auswärtige Unterbringung in Kauf nehmen. Ausbildungsvergütung Für die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen erhält man keine Vergütung. Ausbildungskosten Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu entrichten, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien und Fachliteratur. Daneben fallen eventuell Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung an. Die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann unterschiedlich sein. Angaben hierzu enthält die Datenbank KURSNET. Förderungsmöglichkeiten Die Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung zählen zur beruflichen Aufstiegsfortbildung, die finanziell gefördert werden kann, z.b. durch einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Darüber hinaus können Teilnehmer monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten. Weitere Informationen unter: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Internet: http://www.meister-bafoeg.info Besonders begabte junge Fachkräfte können unterstützt werden durch: Begabtenförderung berufliche Bildung Internet: http://www.begabtenfoerderung.de Ausbildungsdauer Lehrgänge, die auf den fachspezifischen und den fachübergreifenden Teil der Meisterprüfung vorbereiten sowie den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen beinhalten, dauern in Vollzeit 5 bis 8 Monate, in Teilzeit 2 bis 3 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Befreiung von der Ablegung einzelner Teile der Meisterprüfung Prüfungsteilnehmer/innen können auf Antrag von der Prüfung des berufs- und arbeitspädagogischen Teils freigestellt werden, wenn sie vor Antragstellung eine Prüfung bestanden haben, deren Inhalt den Anforderungen dieses Prüfungsteils entspricht. Ausbildungsform Lehrgänge zur Vorbereitung auf den fachspezifischen und den fachübergreifenden Teil der Meisterprüfung sowie zum Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen finden an Bildungseinrichtungen Seite 3 von 7

der Industrie- und Handelskammern oder anderer Bildungsanbieter statt. Sie können in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden. Einen Überblick über das Angebot an Vorbereitungslehrgängen bietet die Datenbank KURSNET. Ausbildungsaufbau Beispiel für die Stundenverteilung der Lehrgänge: Vorbereitungslehrgänge/Prüfungsteile Stundenzahl Fachspezifischer Teil ca. 572 Fachübergreifender Teil ca. 340 Berufs- und arbeitspädagogische Eignung ca. 64 Gesamtstundenanzahl ca. 976 Einen Überblick über das Angebot der einzelnen Bildungseinrichtungen bietet die Datenbank KURSNET. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Weiterbildungsabschluss Diese Meisterprüfung wird auf folgender Grundlage durchgeführt: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin vom 15.10.1991 (BGBl. I S. 2020), geändert durch Verordnung vom 15.04.1999 (BGBl. I S. 711) Zulassung zur Meisterprüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist, dass die jeweils vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachgewiesen werden kann. Die einzelnen Prüfungsteile können zu verschiedenen Terminen absolviert werden. Prüfungsinhalte Fachübergreifende Prüfung Sie erfolgt schriftlich und soll pro Fach (Grundlagen für kostenbewusstes Handeln, Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln, Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb) nicht länger als zwei Stunden dauern. Der dritte Prüfungsteil, Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb, ist auch mündlich durchzuführen und soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Prüfung der fachspezifischen Kenntnisse Sie erfolgt schriftlich und soll pro Fach (mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen, Betriebstechnik und Arbeitssicherheit, Logistik und Umweltschutz, fachspezifische Situationsaufgabe) nicht länger als zweieinhalb Stunden dauern. Die fachspezifischen Situationsaufgaben beziehen sich auf folgende Handlungsbereiche: normales Betriebsgeschehen Einrichtung oder Umstellung eines Lagers Störungen mit Auswirkungen auf das normale Betriebsgeschehen und auf Dritte Seite 4 von 7

Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. In der schriftlichen Prüfung ist in höchstens fünf Stunden eine Arbeit anzufertigen, die sich auf die Prüfungsfächer "Planung und Durchführung der Ausbildung", "Der Jugendliche in der Ausbildung" sowie "Rechtsgrundlagen der Berufsbildung" bezieht. Die mündliche Prüfung erfolgt im Fach "Grundfragen der Berufsbildung" und dauert höchstens 30 Minuten. Außerdem ist eine praktische Unterweisung von Auszubildenden durchzuführen. Prüfungswiederholung Die Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen, der fachübergreifenden Basisqualifikationen sowie der fachspezifischen Qualifikationen kann jeweils zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird durch den Meisterprüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgenommen. Gleichstellung von Prüfungszeugnissen Im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse können dem Zeugnis über das Bestehen der Meisterprüfung gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind. Abschluss-/Berufsbezeichnungen Abschluss-/Berufsbezeichnung Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung sind in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Lager, Transport oder Versand zugeordnet werden kann, sowie entsprechende Berufspraxis. Berufliche Vorbildung Für die Zulassung zur Meisterprüfung wird vorausgesetzt: eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Lager, Transport oder Versand zugeordnet werden kann und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens 3 Jahren oder falls keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt, eine mindestens achtjährige einschlägige Tätigkeit Beim Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen, sind Ausnahmen von den geforderten Zulassungsvoraussetzungen möglich. Seite 5 von 7

Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen Bei der Zulassung zur Prüfung können ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden. Rechtsgrundlage Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin vom 15.10.1991 (BGBl. I S. 2020), geändert durch Verordnung vom 15.04.1999 (BGBl. I S. 711) Wichtige Schulfächer Gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Meisterprüfung bilden - neben den geforderten fachpraktischen Fertigkeiten - vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Rechnen/Mathematik In der Meisterprüfung sind u.a. Kalkulationsverfahren anzuwenden oder Betriebsabrechnungen zu erstellen. Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und Zeitpläne oder Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig. Wirtschaft/Recht Um den fachrichtungsübergreifenden Teil der Industriemeisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse z.b. in den Bereichen Betriebswirtschaft sowie Recht erforderlich. Im Berufsleben benötigen Meister/innen für Kenntnisse betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation, damit sie erfolgreich eine Betriebsabteilung leiten können. Auch müssen sie sich z.b. mit den Bestimmungen aus dem Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Umweltschutzrecht auskennen, da zu ihrem Aufgabengebiet ebenfalls die Überwachung der Einhaltung entsprechender gesetzlicher Auflagen gehört. und Logistik Für das Bestehen des Prüfungsteils "Fachspezifische Qualifikationen" der Meisterprüfung ist fundiertes logistisches Wissen erforderlich. Auch in der beruflichen Tätigkeit sind z.b. Eingang, Lagerung, Ausgang, Verpackung, Versand und Transport von Gütern zu planen, zu veranlassen und zu kontrollieren. Mitarbeiterführung und -anleitung Voraussetzung für das Absolvieren der Meisterprüfung ist der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern können deshalb von Vorteil sein. Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.b. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar. Perspektiven nach der Ausbildung Ein Beruf - viele Möglichkeiten Beschäftigung finden Meister/innen für in Verkehrs- und Transportunternehmen, etwa in den Bereichen Spedition, Umschlag und, aber auch in der Lagerhaltung bei Unternehmen der unterschiedlichsten Wirtschaftszweige. Nach ihrer Weiterbildung müssen sich Meister/innen für meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie in Frage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht von der Arbeitsvorbereitung über Waren- und Versanddisposition bis zur Lagerleitung. Seite 6 von 7

Am Ball bleiben durch lebenslanges Lernen Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Meister/innen für ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben? Wer beruflich vorankommen will, kann ein Studium in Betracht ziehen. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Ausbildungsalternativen Zu diesem Weiterbildungsberuf gibt es folgende Alternativen: Fachkaufleute / Fachwirte/-wirtinnen Geprüfter Fachkaufmann/Geprüfte Fachkauffrau für Einkauf und Logistik Betriebswirt/Betriebswirtin (Fachschule) für Logistik Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin Geprüfter Industriefachwirt/Geprüfte Industriefachwirtin Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin Technischer Fachwirt/Technische Fachwirtin Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Erwerb kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Kenntnisse im Logistikbereich, Rechnungswesen, Controlling, Organisation und Verwaltung, Materialdisposition, Einkauf, Verkauf, Marketing, Kunden beraten, Angebote ausarbeiten. Seite 7 von 7