Zusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Gemeinde Großhansdorf vom

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Transkript:

Zusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Gemeinde Großhansdorf vom 17.10. 2008 1. Allgemeines 1.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Die Gemeinde Großhansdorf mit etwa 9.000 Einwohnern liegt ca. 25 km vom Stadtzentrum der Freien und Hansestadt Hamburg entfernt und ist dem Kreis Stormarn des Landes Schleswig-Holstein zugeordnet. Die Gemeinde liegt in einem ausgedehnten Landschaftsschutzgebiet, u.a. dem Staatsforst Trittau. Auf Grund der großen gemeindlichen Waldflächen versteht die Gemeinde sich als Waldgemeinde. Großhansdorf wird im Westen von der Stadt Ahrensburg umschlossen, östlich grenzen die Gemeinden Siek und Hoisdorf an. Die Gemeinde teilt sich in zwei Ortslagen: Schmalenbeck im Süden und Großhansdorf im Norden. Die Nutzungen innerhalb der Gemeinde stellen überwiegend Wohnnutzungen dar. Die Gemeinde liegt in direkter Nähe zur Bundesautobahn A1, die östlich der Ortslage verläuft. Im Süden befindet sich die Anschlussstelle Ahrensburg sowie der Ostring, der die Stadt Ahrensburg mit der Autobahn verbindet. Innerörtlich stellen die Sieker Landstraße im Süden, die Hansdorfer Landstraße im Norden, sowie der Papenwisch bzw. der Wöhrendamm die Haupterschließungsstraßen dar. Großhansdorf ist über die U-Bahnlinie U1 an das U-Bahn-Netz der Stadt Hamburg angeschlossen. Im Gemeindegebiet befinden sich drei U-Bahn-Haltestellen, Schmalenbeck, Kiekut und Großhansdorf. Weitergehend verkehren Linienbusse im Rahmen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) in der Gemeinde. 1.2 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Gemeinde Großhansdorf Bau- und Umweltamt Barkholt 64 Herr Rabe 22977 Großhansdorf Tel.: 04102 694 162 E-Mail: bauamt.rabe@grosshansdorf.de 1.3 Rechtlicher Hintergrund Die Aufstellung von Aktionsplänen erfolgt gemäß 47 a - f des Bundes- Immissionsschutzgesetzes, die die Umsetzung in nationales Recht der Richtlinie 1/8

2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm darstellen. In 47d ist die Aufstellung der Aktionspläne detailliert geregelt. Demnach müssen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie in der Nähe von Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Jahr und in der Nähe von Großflughäfen und in Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnern Lärmaktionspläne aufgestellt werden. Die von den zuständigen Behörden aufzustellenden Lärmaktionspläne sollen die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen darstellen und durch geeignete Maßnahmen mindern. Ziel ist neben der Darstellung und Reduktion der von Lärm betroffenen Personen auch der Schutz ruhiger Gebiete vor Zunahme von Lärm. Weitergehend ist bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne die Öffentlichkeit zu Vorschlägen zu hören und ihr die Möglichkeit einzuräumen, effektiv an der Ausarbeitung und der Überprüfung mitzuwirken. Die Lärmaktionspläne sollen im Zuge bedeutsamer Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Nach 47 des BImSchG und nach der Richtlinie 2002/49/EG (Anhang V) müssen die Aktionspläne folgende Angaben und Unterlagen enthalten: eine Beschreibung des Ballungsraums, der Hauptverkehrsstraßen, der Haupteisenbahnstrecken oder der Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind, die zuständige Behörde, den rechtlichen Hintergrund, alle geltenden Grenzwerte gemäß Artikel 5, eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten, eine Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen, das Protokoll der öffentlichen Anhörungen gemäß Artikel 8 Absatz 7, die bereits vorhandenen oder geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung, die Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete, die langfristige Strategie, finanzielle Informationen (falls verfügbar): Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse, die geplanten Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans. 2/8

1.4 Geltende Grenzwerte Tabelle 1: Orientierungswerte nach DIN 18005, Beiblatt 1 und Immissionsgrenzwerte nach 2 Absatz 1 der 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung Nutzungsart Orientierungswert (Immissionsgrenzwert 16. BImSchV) tags nachts db(a) reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete 50 (59) 55 (59) 40 (49) 45 (49) Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen 55 ( - ) Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) 60 (64) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) 65 (MK:64/GE:69) 55 ( - ) 50 (54) 55 (MK:54/GE:59) sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis 65 (57) 35 bis 65 (47) Tabelle 2: Grenzwerte nach VLärmSchR 97 Nr. Gebietsnutzung Grenzwerte für die Lärmsanierung an Straßen in Baulast des Bundes tags db(a) 1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 70 60 2 reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 70 60 3 Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 72 62 nachts 4 Gewerbegebiete 75 65 3/8

2. Bewertung der Ist-Situation 2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen L DEN db(a) Belastete Menschen Straßenlärm L Night db(a) Belastete Menschen Straßenlärm über 55 bis 60 2364 über 50 bis 55 1178 über 60 bis 65 722 über 55 bis 60 447 über 65 bis 70 30 über 60 bis 65 139 über 70 bis 75 4 über 65 bis 70 4 über 75 0 über 70 0 Summe 3120 Summe 1768 Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Fläche und Wohnungen L DEN db(a) Fläche in km² Wohnungen 55-65 db(a) L DEN 3,4 780 65-75 db(a) L DEN 0,7 10 über 75 db(a) L DEN 0,4 0 Summe 4,5 790 4/8

2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Bewertung Anzahl belasteter Menschen L DEN L Night Sehr hohe Belastung ( > 70 db(a) L DEN > 60 db(a) L Night ) hohe Belastung (65-70 db(a) L DEN 55-60 db(a) L Night ) Belastung/Belästigung (< 65 db(a) L DEN < 55dB(A) L Night ) 4 143 30 447 3086 1178 2.3 Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Die Hauptlärmquelle aus dem Straßenverkehr ist die Autobahn A1. Eine besondere verbesserungsbedürftige Situation liegt hier nicht vor, da im Jahre 2008 eine Verbesserung der Lärmschutzmaßnahmen (aktiver Lärmschutz) erfolgt. Verbesserungsbedürftige Situationen liegen im Bereich der Wohnbebauung entlang der Sieker Landstraße und der nordwestlichen Wohnbebauung entlang des Ostrings vor. 3. Maßnahmenplanung 3.1 Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung soweit möglich mit Kosten, Datum der Einführung und des Abschlusses der Maßnahmen und Anzahl entlasteter Personen In der Gemeinde Großhansdorf wurde in folgenden Bebauungsplänen passiver Lärmschutz festgesetzt: Bebauungsplan 2 (12.09.1985) für Bereich Sieker Landstraße (Straßenverkehr ) sowie die zur U-Bahntrasse gelegenen Abschnitte der Straßen Achtern Diek, Lütten Diek, Diektwiete, Rehwinkel(Schiene), Bebauungsplan 4 (15.08.1981) für den Bereich Sieker Landstraße, Papenwisch (BAB-Seite), Himmelshorst (BAB-Seite), Roseneck, Bebauungsplan 6 (18.01.1980) für den Bereich Sieker Landstraße und Niegesland (Straßenverkehr und Schiene), 5/8

Bebauungsplan 9 (29.07.1983) für den Bereich Eilbergweg (Straßenverkehr) sowie Grote Wisch (Straßenverkehr und Schiene). Für den Park and Ride Platz zwischen U-Bahn und Schaapkamp ist zum Schutz der Bebauung Grote Wisch ein 1,50 m hoher bepflanzter Schutzwall festgesetzt und hergestellt worden, Bebauungsplan 17 (06.11.1986) für den Bereich Hansdorfer Landstraße, Waldreiterweg (Straßenverkehr) und für den Bereich Wöhrendamm (Straßenverkehr und Schiene), Bebauungsplan 25 (11.04.1995) für den Bereich Hansdorfer Landstraße, (Straßenverkehr). Weitergehend ist entlang der BAB A1 aktiver Lärmschutz in Form von Lärmschutzwällen umgesetzt worden. 3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre Die einzelnen Maßnahmen sind detailliert dem Bericht zum Lärmaktionsplan (LAP) der Gemeinde zu entnehmen. Maßnahmen, die zurzeit umgesetzt werden: 1. Erhöhung der Lärmschutzanlagen (aktiver Lärmschutz) entlang der Autobahn A1 (Fertigstellung im Jahr 2008). Maßnahmen aus LAP mit hohem Realisierungspotential: 2. Rückbau Querschnitt Sieker Landstraße (Akt. 1) 3. Geschwindigkeitsüberwachung Sieker Landstraße (Akt. 4) Maßnahmen aus LAP mit niedrigem Realisierungspotential: 4. Lärmschutz (h= 3m bis 4m) westlich des Ostrings in Höhe An der Eilshorst (Akt. I) 5. Lärmschutz (h=4m) nördlich verlängerter Ostring Brückenrampe westlich BAB A1 (Akt. II) 3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre Zur Definition der ruhigen Gebiete für die Gemeinde Großhansdorf werden die Landschaftsschutzgebiete herangezogen. Dabei werden die Lärmemissionen, speziell die der Autobahn A1, nicht weiter zur Beurteilung verwendet. Die in der Lärmaktionsplanung festgelegten ruhigen Gebiete dienen der Erholung und dem Schutz der Natur bzw. der Landschaft. Diese Gebiete sind daher im Bezug auf ihre Lärmsensitivität unbedingt vor einer wahrnehmbaren Zunahme (die Wahrnehmbarkeitsschwelle liegt bei 1 db(a)) des straßenbedingten Umgebungslärms zu schützen. Konkret bedeutet dies, dass eine Erhöhung der Lärmindizes L DEN und L Night innerhalb der ruhigen Gebiete in Zukunft zu vermeiden ist. Daher wird seitens der Gemeinde Großhansdorf nur eine behutsame Erweiterung der Bebauung außerhalb der derzeitigen Ortslage angestrebt, um so eine weitere wahrnehmbare Verlärmung speziell der für die Gemeinde wichtigen Landschaftsschutzgebiete zu vermeiden. Weitergehend wird langfristig angestrebt zu prüfen, ob auf der 6/8

Hoisdorfer Landstraße eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zum Schutz der ruhigen Gebiete sich als sinnvoll darstellt. 3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen Die Gemeinde Großhansdorf versteht sich auf Grund der großen Waldflächen als sogenannte Waldgemeinde. Die Gemeinde stellt eine reine Wohngemeinde dar. Die einzigen Gewerbebetriebe stellen Nahversorgungszentren sowie die beiden Krankenhäuser dar. Zurzeit hat die Gemeinde keine gesonderten Gewerbegebiete ausgewiesen. In der langfristigen Planung wird explizit keine Ausweisung von Gewerbegebieten angestrebt. Weitergehend wird angedacht, etwaige Erweiterungen der Wohnbebauung außerhalb der derzeitigen Ortslage auch längerfristig nur sehr behutsam durchzuführen. Zudem sehen die derzeitigen Planungen keine erwähnenswerte Erhöhung der Einwohneranzahl vor. 3.5 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen Für die Maßnahmen die unter 3.2. aufgestellt wurden, sind detaillierte schalltechnische Untersuchungen im Bezug auf die Reduktion der Zahl belasteter Menschen durchgeführt worden. Die Ergebnisse sind detailliert dem Bericht zum Lärmaktionsplan zu entnehmen. Zusammenfassend ist für die Maßnahmen aus 3.2. darzustellen: Punkt 1: Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen nach Umsetzung der Erhöhung der Lärmschutzanlage entlang der Autobahn A1 unter Berücksichtigung der Verkehrssteigerung bis zum Jahr 2012/13 L DEN db(a) Belastete Menschen Straßenlärm L Night db(a) Belastete Menschen Straßenlärm über 55 bis 60 1180 über 50 bis 55 580 über 60 bis 65 140 über 55 bis 60 28 über 65 bis 70 11 über 60 bis 65 10 über 70 bis 75 6 über 65 bis 70 - über 75 - über 70 - Summe 1337 Summe 618 Punkt 2: zurzeit keine Angabe möglich Punkt 3: lokal begrenzte geringfügige Entlastung der Menschen aller Belastungsstufen Punkt 4: lokal begrenzte Entlastung der Menschen aller Belastungsstufen Punkt 5: keine spürbare Entlastung der Menschen 4. Formelle und finanzielle Informationen 4.1 Datum der Aufstellung des Aktionsplans Der Lärmaktionsplan wurde am 05. Mai 2008 durch den Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großhansdorf aufgestellt. 7/8

4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans 09.10.2008 (Abschließender Beschluss) -> Umsetzung im Zeitraum 2009-2012 4.3 Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen Anhörungen Die Mitwirkung der Öffentlichkeit wurde durch den öffentlichen Bau- und Umweltausschuss sowie die Auslegung von 21.07.2008 bis 22.08.2008 sichergestellt. 4.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans Das Interesse in der Bevölkerung ist als gering zu bewerten, da die hauptsächliche Schallimmissionsquelle (BAB A 1) bereits 2008 mit verbessertem Schallschutz versehen wurde. Die übrigen Maßnahmen werden in Angriff genommen, es wird eine mittelfristige Verbesserung der Gesamtsituation erhofft. 4.5 Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans Aufstellung Aktionsplan Gemeinde: rd. 5.200 (Ing.-Leistung und ext. Druckkosten) Umsetzung Aktionsplan Gemeinde: rd. 500.000 (Umbau Sieker Landstraße) Umsetzung Aktionsplan LBVSH: rd. 900.000 (Lärmschutz Ostring / L 224) 4.6 Weitere finanzielle Informationen./. 4.7 Link zum Aktionsplan im Internet Der Lärmaktionsplan ist unter www.laerm.schleswig-holstein.de einzusehen. Großhansdorf, 17.10.2008 8/8