Handlungs- und Verfahrensgrundsätze. zum Umgang mit kindeswohlgefährdenden Situationen in Schulen

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Transkript:

Anlage als Bestandteil der Kooperationsvereinbarung Handlungs- und Verfahrensgrundsätze des Staatlichen Schulamtes Neubrandenburg zur Umsetzung der Kinderschutzvereinbarung mit dem Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zum Umgang mit kindeswohlgefährdenden Situationen in Schulen 1. Handlungsgrundsätze Die Umsetzung der Grundsätze für die Verwirklichung des Auftrags der Schulen und somit auch das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung, Misshandlung oder anderer Gefährdungen des Kindeswohls nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer zuständiger Stellen. Das Verfahren und die Verantwortlichkeiten an der Schule regelt die Schulleiterin oder der Schulleiter. 1 2. Zielsetzung Ziel der Umsetzung der Handlungs- und Verfahrensgrundsätze ist es, Gefahr für das Kindeswohl von Schülerinnen und Schülern abzuwenden, d. h. insbesondere, Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Dabei liegt der Hauptschwerpunkt der Arbeit in den Schulen im Bereich der präventiven Arbeit. Hier gilt es zwischen Elternhaus und Schule ein gutes Vertrauensverhältnis aufzubauen sowie zu erhalten und diesbezüglich die Beratungskompetenz der Lehrkräfte durch gezielte Fortbildungen und Fachberatung zu fördern. Aufgabe der Schulleitungen ist es, Lehrkräfte und andere schulische Mitarbeiter/innen für die Problematik der Sicherung des Kindeswohls zu sensibilisieren und zu einer gezielten Beobachtung anzuregen im Hinblick auf: - eine dem Alter angemessene Entwicklung, - plötzlich und unerklärlich auftretende Verhaltensänderungen, - Anzeichen einer Vernachlässigung oder sexueller Gewalt, - Spuren von Misshandlungen. 1 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz SchulG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010 (GVOBl. M-V 17/2010 S. 462, Berichtigung GVOBl. M-V 19/2012 S. 524) Letzte Änderung durch - Artikel 12 des Gesetzes vom 22.06.2012 (GVOBl. M-V S. 208, 212) Teil 1: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule 4 Grundsätze für die Verwirklichung des Auftrags der Schulen Abs. 5 Seite 1 von 14

3. Verfahrensgrundsätze Erhält eine Lehrkraft Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung, informiert diese umgehend die Schulleitung. Die Schulleitung beruft zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos unverzüglich eine Fallberatung ein und sorgt eigenverantwortlich für die Information und Einbeziehung des Kontaktlehrer bzw. der Kontaktlehrerin Kinderschutz (Anlage 1). An der Fallberatung nehmen teil: Schulleitung, Kontaktlehrer/in Kinderschutz, Klassenleiter/in sowie ggf. Lehrkraft, die Kenntnis von der Gefährdung hat. Eine Fachkraft des Jugendamtes (Anlage 4) ist im Bedarfsfall hinzuziehen. Auch andere externe Fachkräfte aus dem Schulnetzwerk Kinderschutz (Anlage 3) können nach Bedarf des Einzelfalls an der Fallberatung beteiligt werden. Im Ergebnis ist ein Protokoll der Fallberatung (Dokumentationsbogen Kinderschutz - DB-KS, Anlage 2) zu fertigen, in dem u. a. zu dokumentieren ist, welche Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung mit welcher Häufigkeit aufgetreten sind und welche weiteren Maßnahmen vereinbart wurden. Liegt eine Gefährdung des Kindes vor, wird festgelegt, wer in welchem Zeitraum was tut, so z. B. Gespräche mit Eltern führt bzw. notwendige Hilfsangebote unterbreitet. Hierzu wird ein verbindlicher Schutzplan (DB-KS, Anlage 2) erstellt, der konkrete Maßnahmen nach dem Muster enthält: Wer macht was bis wann? Diese Maßnahmen sind innerhalb von zwei Wochen zu kontrollieren. Werden Hilfsangebote durch Kinder bzw. Eltern nicht angenommen bzw. stellt sich heraus, dass diese nur bedingt wirksam werden, erfolgt durch die Schulleitung eine Meldung an das Jugendamt auf dem dafür vorgesehenen Formblatt (DB-KS, Anlage 2). Bei akuter Gefährdung ist das Jugendamt bzw. die Leitstelle (Anlage 4) sofort zu informieren und die Polizei im Zuge von Amtshilfe unmittelbar um Unterstützung zu ersuchen. Bei gravierender und andauernder Kindeswohlgefährdung bzw. bei Gefahr in Verzug kann die Schulleitung das Familiengericht direkt anrufen. Das Jugendamt wird davon unmittelbar in Kenntnis gesetzt. Durch das Jugendamt erfolgt (gemäß Anlage 5) eine Eingangsbestätigung für den Eingang des Dokumentationsbogens Kinderschutz. Seite 2 von 14

Einmal jährlich beraten das Staatliche Schulamt und das Jugendamt aktuelle Kinderschutzfälle. In diesem Zusammenhang findet eine gemeinsame Überprüfung der Wirksamkeit der Handlungs- und Verfahrensgrundsätze insbesondere an der Schnittstelle beider Partner und ggf. eine Fortschreibung statt. 4. Verfahrensablauf Im Folgenden ist das Verfahren bei Bekannt werden von Hinweisen auf eine vermutliche Kindeswohlgefährdung in Form eines Handlungsablaufes dargestellt. Die einzelnen Handlungsschritte sind jeweils zu dokumentieren. Dabei ist der einheitliche Dokumentationsbogen Kinderschutz - Protokoll Fallberatung, Schutzplan und Meldebogen (DB-KS Anlage 2) zu verwenden. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Art und Weise die Einbeziehung des Jugendamtes gemäß 4 Schulgesetz erfolgt, entscheidet in Abhängigkeit von den Erfordernissen des konkreten Einzelfalls die Schulleitung. Seite 3 von 14

Lehrkraft/Klassenleiter erhält Kenntnis von einer Kindeswohlgefährdung Selbstbeobachtung, Selbstmelder, Fremdmelder unter Verwendung des DB-KS Information der Schulleitung Information Kontaktlehrer/in Kinderschutz und Einberufung Fallberatung zur Abschätzung der Gefährdung Fallberatung Inhalt: Erörterung der Situation (Wer hat was, ggf. wie oft festgestellt?) und Bewertung (DB-KS) Teilnehmer/innen: Schulleitung, Lehrer/innen, Kontaktlehrer/in Kinderschutz, ggf. Fachkraft Jugendamt keine Gefährdung Gefährdung akute Gefährdung Erstellen eines schulischen Schutzplanes Wer macht was bis wann? (DB-KS) bei Verdacht auf sexuelle Gewalt externe Beratung nicht bestätigt bestätigt oder unklar Information Jugendamt durch Schulleitung (DB-KS) ggf. Einbeziehung Polizei oder Familiengericht ggf. Inobhutnahme des Kindes im Kindernotdienst Beendigung der Fallarbeit Gespräch mit Eltern / Sorgeberechtigten / Einbeziehung Kind Sachverhaltsschilderung ggf. Verabredung zur Einbeziehung Externer (Schulpsychologe, Schulsozialarbeiter, Beratungsstelle, Jugendamt, Gesundheitsamt / Anlage 3) mögliche Hilfen anbieten Protokoll zu Vereinbarungen mit Unterschrift der Eltern Informationen an Schulleitung Klassenlehrer/in und Kontaktlehrer/in stellen Informationen zusammen Dokumentationsbogen Kinderschutz - Protokoll Fallberatung, Schutzplan und Meldebogen (DB-KS) Eltern sind bereit und in der Lage Hilfe anzunehmen und Hilfe reicht Eltern sind nicht bereit oder in der Lage Hilfe anzunehmen oder Hilfe reicht nicht keine Gefährdung mehr Kontrolle der Vereinbarungen nach 2 Wochen bei andauernder Gefährdung neue Vereinbarung mit Eltern Seite 4 von 14 Eltern sind bereit und in der Lage Hilfe anzunehmen, aber Hilfe reicht nicht

Anlage 1 als Bestandteil der Kooperationsvereinbarung Aufgabenprofil Kontaktlehrer/in Kinderschutz Beratung von Lehrer/innen und/oder Schulleitungen insbesondere in Bezug auf Fallberatungen (Gefährdungseinschätzung) bzw. Fallreflexionen (Auswertung) Beratung aller Schulmitarbeiter/innen zu Kinderschutzfragen Unterstützung bei der Erstellung von Schutzplänen im Einzelfall Vermittlung von Beratungs- und Hilfsangeboten für die Hand von Lehrer/innen und/oder Schulleitungen diesbezüglich Pflege und regelmäßige Aktualisierung der Schulnetzwerkkarte Kinderschutz (Anlage 3) keine Fallverantwortung (u. a. Elterngespräche, Protokollarbeiten, Erstellen Schutzplan, fallbezogene Außenkontakte) und somit auch keine Mittlerfunktion zwischen Schule und Jugendhilfe ggf. anderen Kooperationspartner/innen in Bezug auf Einzelfälle Bei der Auswahl der Kontaktlehrer/innen Kinderschutz sollte beachtet werden: mehrjährige Berufserfahrung erfahrungsgestützte Beratungskompetenz anerkannte Kinderschutzfortbildung insbesondere zu den Themen Diagnostik, Kooperation und Netzwerkarbeit sowie Recht Kenntnisse über Ansprechpartner/innen anderer Professionen bzw. von Kooperationspartner/innen bezüglich kinderschutzrelevanter Fragen im unmittelbaren Schulumfeld bzw. Einzugsgebiet der Schule Kenntnisse zu kinderschutzrelevanten Angeboten bzw. Hilfen im unmittelbaren Schulumfeld bzw. Einzugsgebiet der Schule Seite 5 von 14

Anlage 2 als Bestandteil der Kooperationsvereinbarung Schulstempel Dokumentationsbogen Kinderschutz (DB-KS)* Protokoll der Fallberatung, Schutzplan, Meldebogen 1. Meldung / Beobachtung Aufgenommen von: erhalten am: : Uhr durch Selbstmelder Name: Fremdmelder Name: eigene Beobachtung Name: Telefonnummer für Rückrufmöglichkeit: Name und Vorname des betroffnen Kindes: Geburtsdatum Klasse Anschrift Personensorgeberechtigt: Inhalt der Meldung / Beobachtung * nicht Bestandteil der Schüler/innenakte Seite 6 von 14

2. Fallberatung am: Teilnehmer/innen: Beim Kind wird folgende Gefährdungslage vermutet: Vernachlässigung Körperliche Misshandlung Sexuelle Gewalt Häusliche Gewalt Trennung und Scheidung Psychische Misshandlung Suizidandrohung des Minderjährigen Unzureichender Schutz vor Gefahren durch Dritte Unverschuldetes Versagen der Eltern Sonstiges: Dokumentation von Auffälligkeiten in der Schule Datum Sachverhalt Maßnahme Ergebnis Bemerkung Seite 7 von 14

Dokumentation der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Fachkräften Datum Sachverhalt Institution Fachkraft Ergebnis Bemerkung Erscheinungsbild des Kindes Körperliches Erscheinungsbild Ja Beschreibung Durch wen? Krankheitsanfällig, häufig Bauchweh, Kopfschmerzen Hinweise auf Fehl-, Über- oder Unterernährung Hämatome, Striemen (Rücken, Brust, Po ) Knochenbrüche, Verbrennungen, Verbrühungen Einnässen, Einkoten Psychisches Erscheinungsbild Ja Beschreibung Durch wen? Kind wirkt unruhig, hyperaktiv, unkonzentriert Kind wirkt traurig, apathisch, verschlossen Kind wirkt ängstlich, zurückgezogen Kind wirkt aggressiv, selbstgefährdend Kind wirkt überangepasst Kind wirkt altersbezogen besonders unselbständig Kind zeigt sehr geringes Selbstvertrauen Seite 8 von 14

Kind zeigt auffällig sexualisiertes Verhalten Kind wirkt distanzlos besonders gegenüber Fremden Kind wirkt suizidal Kind konsumiert, Zigaretten, Alkohol, Drogen, grundlos Medikamente Kognition / Schulfähigkeit Ja Beschreibung Durch wen? Keine altersgerechte Sprachentwicklung Wahrnehmungs- und Gedächtnisstörungen, Anhaltend über- bzw. unterfordert Konzentrationsschwächen, geringe Lernmotivation Teilleistungsstörungen Sozialverhalten Ja Beschreibung Durch wen? Keine altersentsprechenden Freunde, nicht in der Klasse integriert Hält sich nicht an Regeln und Normen Zeigt auffällig aggressives, rücksichtsloses Verhalten gegen Dritte Problematisches Medien- oder Sexualverhalten Weglaufen und streunen Lügen, stehlen, erpressen Kein regelmäßiger Schulbesuch Weitere Anhaltspunkte Ja Beschreibung Durch wen? Für das Alter mangelnde Aufsicht und Fürsorge Hygienemängel, Körperpflege, Bekleidung Delinquentes Verhalten Häusliche Gewalt Psychisch oder suchtkranke Eltern körperlich oder geistig behinderte Eltern Seite 9 von 14

Vermüllung, Obdachlosigkeit Soziale Isolation der Familie Sonderpäd. Förderbedarf Ja Beschreibung Durch wen? Emotionale / soziale Entwicklung Lernen Motorische Entwicklung Sprachliche Entwicklung Sonstige Entwicklungsaspekte Ressourcen der Familie Persönliche Kompetenzen Soziale Beziehung / Kontakte Materielle Möglichkeiten Institutionelle Anbindungen Einschätzung und Begründung der Gefährdung Seite 10 von 14

3. Schutzplan Wer... macht was..bis wann? 4. Meldung Jugendamt / Familiengericht Meldung an das Jugendamt am durch an Telefonnummer für Rückrufmöglichkeit: Anrufung Familiengericht am durch an Telefonnummer für Rückrufmöglichkeit: Seite 11 von 14

Schulnetzwerkkarte Kinderschutz Anlage 3 Übersicht über Ansprechpartner/innen bezüglich Fachberatung oder unmittelbarer Einleitung von Hilfe und Schutzmaßnahmen Institution Ansprechpartner/in Name Schulpsychologischer Dienst Sonderpädagogische Beratungsstelle Staatliches Schulamt Erziehungs- und Familienberatungsstelle Leitung Leitung Zuständige/r Schulrat / Schulrätin Leitung Jugendamt Siehe Anlage 4 Erreichbarkeit (Wochentag, Uhrzeit) Telefon FAX E-Mail Kinder- und Jugendnotdienst Fachstelle Kinderschutz Rettungsstelle Gesundheitsamt Leitung Leitung Chefarzt / Chefärztin Amtsarzt / Amtsärztin Kinderärztin / Kinderarzt Polizei Amtsgericht bzw. Familiengericht Kontaktbereichsbeamter Direktor/in Amtsgericht / Familienrichter/in Seite 12 von 14

Verzeichnis der Erreichbarkeiten des Jugendamtes Mecklenburgische Seenplatte Anlage 4 08001414007 Kinderschutzhotline MV Erreichbarkeit Jugendamt Mecklenburgische Seenplatte Sprechzeiten u. Erreichbarkeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Regionalstandort Neubrandenburg Regionalstandort Demmin Regionalstandort Neustrelitz Regionalstandort Waren Telefon Fax email * in der Zeit von 13:00 bis16:00 Uhr ist das Jugendamt über Telefon, Fax und email zu erreichen ** In der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis16:00 Uhr ist das Jugendamt über Telefon, Fax und email zu erreichen Außerhalb der o. g. Dienstzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ist der Bereitschaftsdienst des Jugendamtes der Regionalstandorte Neubrandenburg, Demmin, Neustrelitz und Waren zu erreichen über die IRLS - Integrierte Regional Leitstelle Mecklenburgische Seenplatte, Leitstelle Telefon: Fax: E-Mail: Seite 13 von 14

Anlage 5 Eingangsbestätigung (per Fax, Mail oder Postweg) Benennung der Schule...... Der Dokumentationsbogen Kinderschutz bzgl. des Kindes. ist im Jugendamt des LK Mecklenburgische Seenplatte des Regionalstandortes. eingegangen und wird bearbeitet. Ort: Datum:.... Unterschrift:.. Seite 14 von 14