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Transkript:

MARKTGEMEINDE ALTENMARKT AN DER TRIESTING 2571 Altenmarkt/Triesting, Bezirk Baden, NÖ Telefon 02673/2200, Fax 02673/2200-2 V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die öffentliche Sitzung des G E M E I N D E R A T E S am Dienstag, dem 23. Oktober 2018 um 19:30 Uhr im Gemeindeamt in Altenmarkt. Die Einladung erfolgte am 16. Oktober 2018 durch Kurrende. ANWESEND: Bürgermeister LAbg. ÖkR. Josef Balber als Vorsitzender Vizebürgermeister Christian Haan die Mitglieder des Gemeinderates gf. Gemeinderat Andreas Bartl gf. Gemeinderat Dr. Manfred Hollenberger Gemeinderat Martin Steiner Gemeinderat Johann Ströcker-Grandl Gemeinderat Michael Foramitti Gemeinderat Erich Weigl Gemeinderat Gottfried Gadinger Gemeinderätin Claudia Gadinger Gemeinderat Martin Steiner Gemeinderätin Mag. Lisa Maria Straub Schriftführer Stephan Schildbeck Entschuldigt abwesend: gf. GR Christian Kapeller gf. Gemeinderat Anton Pechhacker gf. Gemeinderat Erich Bettel Gemeinderat Ing. Georg Grandl Gemeinderätin Sabrina Karner Gemeinderat Helmut Schönleitner Gemeinderat Karl Aichinger Gemeinderätin Ursula Steinbacher Gemeinderat Mag. Peter Terzer Gemeinderat Ing. Martin Seethaler Bürgermeister LAbg. ÖkR. Josef Balber eröffnet die Gemeinderatssitzung, begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass GR Mag. Peter Terzer einen Dringlichkeitsantrag gemäß 46 Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung sowie drei Anfragen vorgebracht hat. Ebenfalls werden von GR Ing. Martin Seethaler fünf Resolutionsanträge gemäß 35, Abs. 3 der NÖ Gemeindeordnung 1973 eingebracht. Dringlichkeitsantrag betreffend die Aufstellung eines Vorschriftszeichens Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70 km/h bei km 27,6 (Thenneberg). Der Dringlichkeitsantrag wird mit Stimmenmehrheit der ÖVP und SPÖ Fraktionen abgelehnt.

1. Resolutionsantrag Gesicherter Pilgerweg : Der Gemeinderat der Gemeinde Altenmarkt/Tr. spricht sich dafür aus, dass die zuständigen Gemeindevertreter das Ansinnen, im Bereich der L131 von der Ortstafel Hafnerberg Fahrtrichtung Nöstach beginnend bis zur Einmündung der Zufahrt zu den Häusern Nr. 86,87, 141, 46 etc. in die L131, einen gesicherten Fußweg zu errichten an die zuständigen Institutionen zur Prüfung weiterleiten und wenn dies mit vertretbaren Aufwand möglich ist, auch umzusetzen. Dieser Antrag wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. 2. Resolutionsantrag Gemeindefinanzen : Der Gemeinderat der Gemeinde Altenmarkt/Tr. spricht sich dafür aus, dass der Bürgermeister oder eine von ihm bestimmte Person darüber referiert, wie der Verhandlungsstand zur Konvertierung der CHF-Kredite ist und was die Prüfung der Veranlagungen zu Behalt oder Veräußerung ergeben hat. Der Resolutionsantrag wird mit Stimmenmehrheit der ÖVP und SPÖ Fraktionen abgelehnt. 3. Resolutionsantrag Sanierung Parkplatz : Der Gemeinderat der Gemeinde Altenmarkt/Tr. spricht sich dafür aus, dass am Parkplatz des Gasthauses Grüner Baum in Nöstach die Zufahrt im Bereich des Werbetafel-Unterstandes der gebrochene Fahrbahnbelag nachhaltig saniert wird. Der Resolutionsantrag wird mit Stimmenmehrheit der ÖVP und SPÖ Fraktionen abgelehnt. 4. Resolutionsantrag Verbesserte Busverbindung Linie 552 : Der Gemeinderat der Gemeinde Altenmarkt/Tr. spricht sich dafür aus, dass die zuständigen Personen der Gemeinde bei den entsprechenden Institutionen dahingehend intervenieren, dass der Bus 552 wieder an Samstag-Nachmittagen von Wien aus nach Mariazell geführt wird wie früher auch. Dieser Antrag wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. 5. Resolutionsantrag Verbesserte Busverbindung Linie 554 : Der Gemeinderat der Gemeinde Altenmarkt/Tr. spricht sich dafür aus, dass die zuständigen Personen der Gemeinde bei den entsprechenden Institutionen dahingehend intervenieren, dass der Bus 554 nicht nur an Schultagen geführt wird. Es soll geprüft und wenn machbar auch umgesetzt werden, dass diese Buslinie auch zumindest in eingeschränkter Form an Nichtschultagen der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Dieser Antrag wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. - 2 -

Der Bürgermeister verliest nun die Tagesordnung: Pkt. 1: Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 7. August 2018 Pkt. 2: Kassaprüfungsbericht vom 9. Oktober 2018 Pkt. 3: 1. Nachtragsvoranschlag 2018 Pkt. 4: Änderung des Flächenwidmungsplanes GZ. 3660-12/17 Pkt. 5: Grundsatzbeschluss Mountainbike Wienerwald 2018+ Pkt. 6: Neuer Mietvertrag Kindergartenwohnung, Wohnung Nr. 1 Pkt. 7: Pkt. 8: Pkt. 9: Pkt. 10: Pkt. 11: Pkt. 12: Benützungsvertrag Werbetafel, Grundstück Nr. 720, EZ 71, KG Nöstach Grundstücksverkauf, Grundstück Nr. 443/3 und 443/5, EZ 174, KG Altenmarkt Grundstücksverkauf, Teilfläche Grundstück Nr.717/24, EZ 135 und Abtretung, Teilflächen Grundstück Nr. 717/19, EZ 308, KG Thenneberg Dienstbarkeitsvertrag EVN und Marktgemeinde Altenmarkt a.d.tr.- Öffentliches Gut, Grundstück Nr. 783/6, EZ 183, KG 04320 Nöstach Gemeindeauszeichnung Leopold -Preis für verdiente Gemeindebürger, Zuerkennung Personalangelegenheiten Bauhof Die vorgeschlagene Tagesordnung wird zur Kenntnis genommen und Bürgermeister Balber stellt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 6 bis 12 in n i c h t öffentlicher Sitzung zu behandeln. Er gibt ebenfalls bekannt, dass auf Grund einer kurzfristigen Änderung des unter TOP 10 angeführten Dienstbarkeitsvertrages eine Korrektur der Grundstücksnummer auf 783/6 und Änderung der Einlagezahl auf EZ 183 durchgeführt wird. Der Antrag wird in offener Abstimmung e i n s t i m m i g angenommen. Punkt 1: Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 7. August 2018 Das Protokoll ist Vizebürgermeister Haan, gf. GR Dr. Hollenberger und GR Mag. Terzer vorab in Kopie zugegangen, auf eine Verlesung wird daher verzichtet. Gegen die Abfassung werden keine Einwände erhoben, der Bürgermeister beantragt daher, das Protokoll der öffentlichen und nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 7. August 2018 zu genehmigen. Der Antrag wird in offener Abstimmung e i n s t i m m i g angenommen. - 3 -

Punkt 2: Kassaprüfungsbericht vom 9. Oktober 2018 Der Obmann des Prüfungsausschusses GR Helmut Schönleitner bringt das Protokoll der Gebarungsprüfung vom 9. Oktober 2018 vollinhaltlich zur Kenntnis. Ebenso verliest der Bürgermeister seine Stellungnahme. Der Kassaprüfungsbericht wird zur Kenntnis genommen. Punkt 3: 1. Nachtragsvoranschlag 2018 Der Entwurf des Nachtragsvoranschlages ist gemäß 73 NÖ Gemeindeordnung 1973 vom 5. Oktober 2018 bis 19. Oktober 2018 zur allgemeinen Einsicht aufgelegen, Erinnerungen hierzu wurden nicht eingebracht. Der Entwurf ist jedem Gemeinderat in Kopie zugegangen, die jeweiligen Nachtragsansätze werden nochmals besprochen. Der Hauptgrund für einen Nachtragsvoranschlag war die Abwicklung des Soll-Überschusses vom Rechnungsjahr 2017. Nach dieser Diskussion stellt der Bürgermeister den Antrag, der Gemeinderat möge den 1. Nachtragsvoranschlag 2018 - welcher einen wesentlichen Bestandteil dieser Verhandlungsschrift bildet - beschließen. Der Antrag wird ohne weitere Wortmeldung in offener Abstimmung e i n s t i m m i g angenommen. Punkt 4: Änderung des Flächenwidmungsplanes GZ. 3660-12/17 Der Vorsitzende teilt mit, dass der Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes GZ 3660-12/1 gemäß 25 Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 i.d.g.f., durch sechs Wochen, in der Zeit von 15. Mai 2018 bis 27. Juni 2018 im Gemeindeamt Altenmarkt an der Triesting während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegen ist. Die betroffenen Grundeigentümer und deren Anrainer wurden schriftlich verständigt, ebenso wurden die Gemeindebewohner mittels Postwurf und einer Kundmachung an der Amtstafel sowie auf der Gemeindehomepage über die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes informiert. Die während der Auflagefrist eingelangte Stellungnahme wurde berücksichtigt bzw. in die Beschlussunterlagen eingearbeitet. Mit den Amtssachverständigen für Naturschutz und Raumplanung wurden die Änderungswünsche im Wesentlichen besprochen. Der Sachverständige für Raumordnung und Raumplanung hat zum Änderungspunkt 3 eine Stellungnahme abgegeben: Im Bauland-Betriebsgebiet besteht derzeit eine KFZ Werkstätte. Diese ist mit 4 Hebebühnen ausgestattet, bei der Erhebung war keine Lüftungsanlage erkennbar, das Arbeiten bei geöffneten Toren ist offensichtlich üblich. Bei einer Werkstätte dieser Betriebsform ist anzunehmen, dass das Bauland Kerngebiet ortsübliche Ausmaße an Lärmbelästigungen überschritten wird. Die mit der Widmung von Bauland Kerngebiet heranrückende Wohnbebauung wäre geeignet, die künftige Betriebsführung einzu- - 4 -

schränken. Allerdings erscheint es vom Platzangebot her möglich, im Süden des Betriebsareals abschirmende Maßnahmen zu setzten. Nach Rücksprache mit der Leiterin der Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik Frau Dipl.- Ing. Ilse Wollansky sind jedoch die örtlichen Gegebenheiten dahingehend positiv ausgeprägt und verlangen dadurch keine abschirmenden Maßnahmen, da bereits ein natürlicher Niveauunterschied vorliegt und der Abstand zum Bauland-Kerngebiet mehr als ausreichend bzw. auch durch die öffentliche Verkehrsfläche von mehr als 15 Meter gegeben ist. Zu Änderungspunkte 5: Dieser soll, bis alle relevanten Unterlagen vorliegen, zurückgestellt werden und in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Während der 6-wöchigen Auflagefrist ist eine Stellungnahme der Grundbesitzer Mag. Petra und Walter Pobuda, des Grundstückes Nr. 373/7, EZ 236, KG Nöstach, betreffend Änderungspunkt 1 eingelangt, wobei ersucht wird, den südwestlichen Teil der Rückwidmung auszunehmen, da noch weitere Bauvorhaben geplant sind. Die Stellungnahme zu diesem Änderungspunkt 1 wurde, wie bereits schon oben angesprochen in den vorliegenden Unterlagen, berücksichtigt. Der Stellungnahme soll stattgegeben werden. Die Beschlussunterlagen wurden den Fraktionen in Kopie zur Kenntnis gebracht. Der Bürgermeister stellt auf die Empfehlung der ARGE Raumplanung den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: Auf Grund des 25 Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 i.d.g.f., wird das örtliche Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Altenmarkt an der Triesting dahingehend abgeändert, dass für die auf der hierzu gehörigen Plandarstellung der Arbeitsgemeinschaft Raumplanung Prof. Dipl.-Ing. Walter Guggenberger Dipl.-Ing. Michael Fleischmann, Plan Nr. GZ 3660-12/17 Oktober 2018 rot umrandeten Grundflächen, die auf der Plandarstellung in roter Signatur dargestellte Widmungsart festgelegt wird. Die Plandarstellung sowie die vorliegende Verordnung bilden einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses. Der Antrag wird ohne Wortmeldung in offener Abstimmung e i n s t i m m i g angenommen. Punkt 5: Grundsatzbeschluss Mountainbike Wienerwald 2018+ Der Bürgermeister übergibt gf. GR Andreas Bartl das Wort und ersucht Ihn um seine Ausführungen über die Mountainbikestrecke im Wienerwald: Im Wienerwald gibt es seit dem Jahr 1999 ein offizielles Moutainbike Streckennetz mit mehr als 1000 km Länge. Beim bisherigen MTB-Modell werden die Ausgaben für das Streckennetz (Laufmetersätze 0,20 0,50 netto), für die Versicherung und für die Betreuung und Wartung der Strecken durch Pauschalbeträge gedeckt, die im Zuge eines jährlichen Beitrags über die Wienerwald Tourismus GmbH. von den NÖ Wienerwaldgemeinden eingehoben werden. Zuletzt beteiligten sich 30 Gemeinden an der Finanzierung, das Streckennetz selbst erstreckt sich über rund 50 Gemeinden. - 5 -

Aufbauend auf einem umfassenden Meinungsbildungsprozess mit Vertretung von Gemeinden und Grundeigentümern, Stadt Wien und Land Niederösterreich wurden folgende Punkte vereinbart: Das künftige MTB Angebot soll qualitativ hochwertig und breit aufgestellt sein, um den Ansprüchen von Naherholungssuchenden, Freizeitsportlern und anspruchsvollen Moutainbikern aller Altersstufen gerecht zu werden. Neben einem Basisangebot im gesamten Wienerwald werden kurz- bis mittelfristig Schwerpunktregionen (Trail Areas, Trail Centers) entwickelt, um Nutzungen an geeigneten Standorten zu konzentrieren und zusätzliche Ansprüche im Wienerwald abdecken zu können. Ziel ist es, eine attraktive regionale Naherholungsinfrastruktur zu schaffen, Nutzungskonflikte zu minimieren und die Wertschöpfung zu erhöhen. Die Gemeinden im Wienerwald sowie die Länder Wien und Niederösterreich profitieren durch die Schaffung einer regionalen Infrastruktur an geeigneten Standorten und erhöhen somit auch die Lebensqualität für ihre Bürgerinnen und Bürger durch ein verbessertes Angebot. Die Verhandlung des Wegenetzes und in weiterer Folge die Rolle als Vertragspartner übernimmt bei gesicherter Finanzierung weiterhin die Wienerwald Tourismus GmbH. Zusätzliche wird es ein operatives Management geben, welches von Wienerwald Tourismus GmbH beauftragt wird. Zu den Kernaufgaben des Operativen Management gehören die Wartung, Instandsetzung der Strecken, Beschilderung, Kommunikation und Bewusstseinsbildung. Der Wienerwald Tourismus beschränkt sich im Tagesgeschäft va. Auf seine Kernaufgaben, konkret die touristische Vermarktung, Gestaltung entsprechender Angebote. Die Länder Wien und Niederösterreich unterstützen die Initiative in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich. Weiters kann auf die Unterstützung landesnaher Organisationen (z.b. Stadt Land Umland Management Wien/NÖ, Leader Managements, NÖ Regional GmbH) zurückgegriffen werden. Mit dem zukünftigen Mountainbike Netz im Wienerwald soll für die Bevölkerung in allen Gemeinden ein attraktives Naherholungs- und Sportangebot geschaffen werden. Auf der Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen stellt der Bürgermeister den Antrag, der Gemeinderat möge den Grundsatzbeschluss Mountainbike Wienerwald 2018+ - welcher einen wesentlichen Bestandteil dieser Verhandlungsschrift bildet - beschließen. Der Antrag wird ohne weitere Wortmeldung in offener Abstimmung e i n s t i m m i g angenommen. Ende der Sitzung 21:26-6 -