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Seite 1 von 5 Arbeitsanweisung AA Checkliste allgemeine Fragen für Erstinspektion der WPK nach EN 1090-1 Diese Arbeitsanweisung dient als Grlage der Prüfung der Handbuchunterlagen sonstigen Dokumentation stichprobenweisen Befragung vor Ort bei der Erstinspektion. Fragstellung / Anforderungen 2.1 Grlagen 2.1.1 Wer ist der Verantwortliche für die WPK? Gibt es einen Vertreter? Wie ist er in die Organisation eingeben? z.b. Organigramm, Verantwortungsmatrix, Stellenbeschreibungen, Qualifikationsprofile 2.1.2 Sind die Normen, Vorschriften, Regelungen verfügbar aktuell? 2.1.3 Sind gegebenenfalls nationale Normen, Gesetze, Regelungen anzuwenden? z.b. bezüglich Schweißtechnik, Verarbeitung der Konstruktions-materialien, Korrosionsschutz, mechanische Verbindungsmittel u.a. 2.1.4 Sind Erstprüfungen zur Prüfung der Voraussetzungen für Bemessung, Bauteilfamilie, geometrische Toleranzen Dauerhaftigkeit u.a. durchgeführt? 2.2 Organisation 2.2.1 Wie wird geprüft, dass die Bauteilspezifikation die geforderten Informationen, z.b. Ausführungsklasse, Maße Toleranzen, Bewertungsgruppen, Überwachungs Prüfplan, Anforderungen an Korrosionsschutz, Anforderungen an Verbindungsmittel, Montageanforderungen u.a. enthält? 2.2.3 Gibt es ausreichend Mitarbeiter im Büro, in der Werkstatt, beim Korrosionsschutz bei der Montage? 2.2 Untervergabe 2.2.1 Wie ist die Untervergabe geregelt sind die Verantwortlichkeiten festgelegt? Hersteller zu berücksichtigen, nachzuweisen, Hinweise Es muss eine Verantwortlicher benannt werden, gegebenenfalls ein Stellvertreter. Entsprechende Dokumentation muss vorliegen wie Organigramm, Verantwortungsmatrix, Stellenbeschreibungen, Qualifikationsprofile z.b. Normenabonnement bei Beuth, Fachregelwerk Metallbauerhandwerk u.a. Da die Zertifikate europaweit gültig sind, muss bewusst sein, dass nationale Reglungen auch beachtet werden müssen; in Deutschland z.b. Z-30.3-6, DASt 022 u.a. Der notifizierten Stelle muss nachgewiesen werden, dass für Bemessung, Bauteilfamilie, Toleranzen, Dauerhaftigkeit, Herstellung u.a. (falls zutreffend) dokumentierte Erstprüfungen vorliegen Es muss nachgewiesen werden, wie die Angebots- Vertragsprüfung durchgeführt wird. Schriftliche Vorgaben für diese Prüfungen müssen vorliegen. Es sollte eine Übersicht über die Anzahl der Mitarbeiter in den einzelnen Bereichen verfügbar sein hinterfragt Die Anforderungen an die Untervergabe muss schriftlich dokumentiert sein, z.b. Prozessbeschreibung. Verfahrensbeschreibung, Verantwortlichkeit geregelt.

Fragstellung / Anforderungen 2.2.2 Werden Herstellungsprozesse selbst oder durch Unterlieferanten/ Unteraufragnehmer (UA) durchgeführt. 2.2.3 Sind Vorgaben Auswahlkriterien für Unterlieferanten festgelegt? 2.2.4 Werden die notwendigen dem Unterlieferanten zur Verfügung gestellt? Zum Beispiel über Bestellformulare, ver-tragliche Vorgaben u.a. Hersteller zu berücksichtigen, nachzuweisen, Hinweise Es muss eine Aufstellung geben welche Leistungen selbst welche untervergeben werden. Das gilt für statische Berechnung Schneiden, Lochen, Formgeben Schweißarbeiten, Fertigungsüberwachung, Wärmebehandlungen, ZfP- Prüfungen, Korrosionsschutz, mech. Verbindungsmittel, Montagearbeiten u.a. Es muss eine Lieferantenliste mit Bewertungskriterien einer Bewertung geben. Es müssen folgende Vorgaben vorliegen, die der Unterlieferant erhält: Lieferantenvereinbarungen, Konstruktionsunterlagen, Bestellformulare, Spezifikationen, Verträge u.a. 2.2.5 Wie wird die Einhaltung der maßgebenden Anforderungen der EN 1090-2 bzw. -3 durch den Unterlieferanten sichergestellt? Es muss Festlegungen für die Anforderungen geben, die an den Unterlieferanten gestellt werden, wie z.b. Zertifizierungen nach EN 1090-2, EN 1090-3, Überwachungen bei Lieferanten, Dokumentation des Lieferanten, Wareneingangsprüfung-en u.a. 2.2.6 Wie wird die Eignung der Nachweis der Verfügbarkeit von Unterlieferanten festgestellt? Zertifikate, Bescheinigungen der Unterlieferanten, externe Überwachungen des Unterlieferanten u.a. 2.3 Fertigungsplanung 2.3.1 Wie erfolgt die Fertigungsplanung? Nachweis z.b. durch: Prozessbeschreibung, Planung mit Software, Planung handschriftlich, Planung mit Fertigungstafel u.a. 2.3.2 Liegen Vorgaben für den Einkauf der Nachweis von Bestellformularen Konstruktionsmaterialien vor? handschriftliche Bestellung nach Vorgaben, softwareunterstützte Bestellung u.a. 2.3.3 Liegen für die verwendeten Nachweis: Werksbescheinigung 2.1, Grwerkstoffe, Schweißzusätze, Werkszeugnis 2.2, Abnahmeprüfzeugnis Schrauben, Korrosionsschutzstoffe, 3.1, Abnahmeprüfzeugnis 3.2, auftragsbezogene etc. Werkstoffnachweise vor? Werkstoffprüfungen, u.a. 2.4 Archivierung 2.4.1 Ist für Erstellung, Kontrolle Verfahrensbeschreibung Nachweis Archivierung qualitäts-relevanter des Systems der Verwaltung der Dokumente ein Verfahren eingerichtet? Dokumentation, z.b. mit Softwarenutzung, z.b. für: Werkstoffnachweise, WPS, in Papierform die Art der WPQR, Prüfungsbescheinigungen, Verfügbarkeit für die Mitarbeiter, z.b. Zertifikate u.a. zentrale Verfügbarkeit Seite 2 von 5

Seite 3 von 5 Fragen / Anforderungen 2.4.2 Werden die Aufzeichnungen für die angegebene Dauer aufbewahrt? (EN 1090-1, Abschnitt 6.3.4) 2.5 Lagerung 2.5.1 Wie erfolgt die Lagerung - auch der vom Ken beigestellten - Konstruktionsmaterialien? 2.5.2 Wird die Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit angemessene Dokumentation während der Lagerung Fertigung sichergestellt? (EN 1090-1, Abschn. 6.3.5) 2.6 Maschinen Messmittel 2.6.1 Liegt eine aktuelle Aufstellung der für die Produktion wesentlichen Fertigungs- Prüfeinrichtungen vor, aus denen die regelmäßige Prüfung, Wartung Instandhaltung ersichtlich nachvollziehbar ist? Ausfüllen durch den Hersteller: Bemerkungen, Hinweise Die Aufbewahrungsdauer muss angegeben werden. Übliche Aufbewahrungsdauer sind mindestens 10 Jahre, das kann aber auch im Einzelfall länger sein. Es muss Festlegungen Regelungen zur Lagerung geben. Z.B. im Freien, überdacht im Freien, trocken in einer Halle, getrennt nach Werkstoffen; Gibt es Materiallager, Schraubenlager, Farblager u.a.? Es müssen dokumentierte Festlegungen vorhanden sein zu Kennzeichnung, Kommissionierung, Fertigungspläne, Checklisten, Begleitkarten, Markierung am Bauteil u.a. Es müssen Einrichtungslisten Wartungspläne, Prüfpläne, Maschinenpläne vorliegen, für Einrichtungen zur Bemessung, Schweißtechnik, Herstellung mechanischer Verbindungen, Korrosionsschutz, sonstiger Einrichtungen 2.6.2 Beispiele: Schweißstromquellen andere Maschinen; Einrichtungen für die Naht- Oberflächenvorbereitung zum Trennen, einschließlich zum thermischen Schneiden; Einrichtungen zum Vorwärmen zur Wärmenachbehandlung einschließlich Geräten zur Temperaturanzeige; Spann- Schweißvorrichtungen; Krane Handhabungseinrichtungen, die für die Fertigung verwendet werden; persönliche Arbeitsschutz- sonstige Sicherheitseinrichtungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den angewendeten Fertigungsprozessen stehen; Trockenöfen, Elektrodenköcher, usw. für die Schweißzusatz-werkstoffe; Einrichtungen zur Oberflächenreinigung; Einrichtungen für die zerstörenden zerstörungsfreien Prüfungen; Drehmomentschlüssel; Schichtdickenmessgerät; Temperaturmessgerät; Luftfeuchtemessgerät, u.a. 2.6.3 Sind die betrieblichen Einrichtungen für den vorgesehenen Geltungsbereich ausreichend geeignet wie wird das sichergestellt? 2.6.4 Ist sichergestellt, dass defekte Einrichtungen nicht eingesetzt werden? 2.6.5 Werden Mess-, Überwachungs- Prüfeinrichtungen kalibriert, verifiziert validiert? Verantwortlichkeiten, Verfahren (Begriffe EN ISO 9000 beim Schweißen EN ISO 17662) 2.6.6 Werden die festgelegten Überwachungsfristen eingehalten dokumentiert? Es muss durch Planung Einhaltung dieser Vorgaben sichergestellt sein, dass durch regelmäßige Prüfung Wartung alle Einrichtungen die Anforderungen erfüllen. Es muss dokumentierte Regelungen geben, wie mit defekten Einrichtungen verfahren wird, z.b. Verhinderung eines Einsatzes durch Kennzeichnung mit Sperrband, Beschriftung u.a. Das Verfahren muss beschrieben sein, die Verantwortlichkeit muss festgelegt sein, es müssen entsprechende Planungen für Kalibrierung Validierung vorliegen die Prüfungen eingehalten werden. Es müssen Messmittellisten, Prüfungs- Wartungspläne geführt werden.

Seite 4 von 5 Fragen / Anforderungen Ausfüllen durch den Hersteller: Bemerkungen, Hinweise 2.6.7 Wie durch wenn erfolgt die Kalibrierung? Es muss festgelegt sein ob welche Einrichtungen intern oder extern kalibriert werden wie die Kalibrierung erfolgt, z.b. durch Vergleichsmessung, Kalibrierlabore, akkreditierte Kalibrierlabore u.a. 2.7 Mangelnde Übereinstimmung; Beschwerdemanagement; Zertifikate 2.7.1 Sind Maßnahmen festgelegt, dass Es muss dokumentierte Prozess- oder risikobasiertes Denken umgesetzt Verfahrensbeschreibung geben eine wird? z.b.: Auswirkung beim Dokumentation zur Kennzeichnung, zu Abweichen vom Erwartetem, fehlen Zuständigkeiten, zur Reparaturanweisung von Informationen, mögliche wie die Reparatur erfolgt, zur erneute Ereignisse Folgen, Maßnahmen Prüfung zu Maßnahmen zur zur Verhinderung eines Risikos Verhinderung eines erneuten Auftretens 2.7.2 Ist ein Verfahren festgelegt, dass Es muss ein Verfahren festgelegt sein, Beschwerden Dritter (bezüglich der wie mit Beschwerden Dritter, Produktkonformität) dokumentiert insbesondere auch im Zusammenhang werden können? mit der Zertifizierung, umgegangen wird. 2.7.3 Ist sichergestellt, dass das Zertifikat / Es muss sichergestellt sein, das die Berichte / das Logo von nicht Zertifikate, Berichte, Logo von nicht irreführend verwendet werden können? irreführend verwendet werden darf, also z.b. immer nur komplett nicht auszugsweise kopiert wird z.b. das Logo nicht auf hergestellte Konstruktionsteile angebracht wird. 2.8 Sonstiges 2.8.1 Welche weiteren Leistungsmerkmale muss informiert werden, wenn auch sind Bestandteil der Leistungsmerkmale wie Ermüdungsfestigkeit, Leistungserklärung? Feuerwiderstand, Brand- verhalten, Freisetzung von Cadmium, Freisetzung von radioaktiver Strahlung u.a. Bestandteil der Zertifizierung sind. 2.8.2 Werden Erzeugnisse mit Hier ist eine Dokumentation zu Anforderungen an den übergeben, welche Erzeugnisse dies Feuerwiderstand hergestellt? betrifft welche Anforderungen gestellt werden. 2.8.3 Wenn Ja, nach welchem Verfahren Die Verfahren der Klassifizierung sind zu erfolgt die Klassifizierung? Hinweise: dokumentieren. ( 5.7 der EN 1090-1) 2.8.4 Wird ein Nachweis für das Brandverhalten gefordert? 2.8.5 Sofern ein Nachweis für die Klassifizierung des Brandverhaltens nach EN 13501-1 gefordert wird, liegt dieser vor? Hinweise: (Abschnitt 5.8 der EN 1090-1) Wenn ja, ist die Nachweisform zu dokumentieren. Nachweise als Dokumentation sind schriftlich zu belegen, Konstruktionsmaterial aus Stahl Aluminium fallen hinsichtlich des Brandverhaltens unter die Klasse A1 nach der europäischen Klassifizierung, es ist keine weitere Dokumentation erforderlich. Verzinkte Stähle eloxierte Aluminiumbauteile fallen ebenfalls unter die Klasse A1. Bei beschichteten Bauteilen ist nachzuweisen, dass die Klasse des Bauteils mit den Anforderungen hinsichtlich seiner Anwendung Funktion übereinstimmt. Die Klassifizierung muss nach EN 13501-1 erfolgen.

Seite 5 von 5 Beschichtungen, die zum Oberflächenschutz oder aus anderen Gründen auf Stahl- bzw. Aluminiumbauteile aufgebracht werden, können die A1-Klassifizierung verändern. Angaben zum Brandverhalten von organisch beschichteten Stahlblechen sind EN 14782 EN 14783 zu entnehmen.