Regionale Fortbildungsveranstaltung Leistungsbeurteilung im Informatikunterricht Allgemeine Aussagen zur Zensierung und Bewertung im Informatikunterricht Arbeiten und Klausuren Mündliche und praktische Schülerleistungen Erfahrungsaustausch/Diskussion
Rechtliche Grundlagen Schulordnung Gymnasien (SOGy) 18 Grundlagen der Leistungsermittlung Lehrpläne und Stundentafeln bilden die Grundlage für die Leistungsanforderungen Ermittlung, Beurteilung und Bewertung von Leistungen liegt in der pädagogischen Verantwortung des Lehrers Grundlage sind alle vom Schüler erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen schriftliche Leistungen sind insbesondere Klassenarbeiten und Klausuren Bewertung mündlicher und praktischer Leistungen hat in pädagogisch sinnvollen Zeitabständen zu erfolgen; mindestens zwei pro Schulhalbjahr
Rechtliche Grundlagen Schulordnung Gymnasien (SOGy) 19 Beurteilung und Bewertung von Leistungen Der verwendete Begriff Anforderungen bezieht sich auf die im Lehrplan festgelegten Ziele und Inhalte sowie den Grad der selbständigen und richtigen Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten einschließlich der Art der Darstellung. sehr gut die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße gut die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll befriedigend die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen
Rechtliche Grundlagen Schulordnung Gymnasien (SOGy) 19 Beurteilung und Bewertung von Leistungen mangelhaft die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, Grundkenntnisse sind jedoch vorhanden und die Mängel können in absehbarer Zeit behoben werden ungenügend - die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, Grundkenntnisse sind nur lückenhaft vorhanden und die Mängel können in absehbarer Zeit nicht behoben werden
Rechtliche Grundlagen Schulordnung Gymnasien (SOGy) 21 Klassenarbeiten und Klausuren Klassenarbeiten im Informatikunterricht der Sekundarstufe I können nach Beschluss der Fachkonferenz geschrieben werden, jedoch nicht mehr als vier pro Schuljahr. Sekundarstufe II Klausuren
Rechtliche Grundlagen Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (OAVO) 8 Angebot im Wahlbereich Im Rahmen ihrer Möglichkeiten kann die Schule im Wahlbereich weitere Grundkurse... Informatik... anbieten. 15 Gesamtbeurteilung eines Kurshalbjahres Die Gewichtung der beiden Teilbewertungen liegt im pädagogischen Ermessen des Kursfachlehrers. Im Regelfall sollte beiden Teilbewertungen das gleiche Gewicht zukommen. 16 Klausuren pro Kurshalbjahr mindestens eine Klausur; Arbeitszeit bis zu 90 Minuten
Rechtliche Grundlagen Informatikunterricht der Klassenstufen 8 bis 10 Erweitertes Angebot der Gymnasien entsprechend ihren personellen und materiellen Möglichkeiten aus dem Ergänzungsbereich In der "Empfehlung zur Einführung des Orientierungsrahmen Informatik an Gymnasien für die Klassenstufen 8-10 ab dem Schuljahr 2000/2001" des SMK vom 15. Juni 2000 hieß es: "So weit es den Gymnasien möglich ist den Orientierungsrahmen Informatik umzusetzen, ist die Teilnahme für die Schüler verpflichtend und sie wird den Schülern auf dem Zeugnis unter Bemerkungen attestiert.
Rechtliche Grundlagen Informatikunterricht der Klassenstufen 8 bis 10 Nach 25 Abs. 12 der Schulordnung Gymnasien ist festgelegt: "Die Teilnahme an zusätzlichen Veranstaltungen, wie Arbeitsgemeinschaften sowie die erfolgreiche Teilnahme an schulischen bundesweiten oder internationalen Wettbewerben wird auf den Jahreszeugnissen vermerkt." Auf dieser Grundlage erscheint auf den Jahreszeugnissen unter Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften der Vermerk: "... hat erfolgreich am Informatikunterricht nach Rahmenprogramm teilgenommen."
Inhaltliche Schwerpunktsetzung Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Informatik Anforderungsbereiche Die Aufgaben sollen Qualifikationen in möglichst großer Breite überprüfen. Deshalb werden, um Einseitigkeit in der Art der Aufgabenstellungen zu vermeiden, drei Anforderungsbereiche unterschieden. Eine scharfe Trennung der Anforderungsbereiche ist nicht möglich.
Inhaltliche Schwerpunktsetzung Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Informatik Anforderungsbereich 1 Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang die Beschreibung unter Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und einem wiederholenden Zusammenhang
Inhaltliche Schwerpunktsetzung Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Informatik Anforderungsbereich 2 selbständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang selbständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann
Inhaltliche Schwerpunktsetzung Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Informatik Anforderungsbereich 3 Planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbständigen Gestaltungen bzw. Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus gelernten Denkmodellen bzw. Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten
Inhaltliche Schwerpunktsetzung Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Informatik Eine Aufgabe erreicht dann ein angemessenes Niveau, wenn das Schwergewicht der zu erbringenden Leistung im Anforderungsbereich II liegt und daneben die Anforderungsbereiche I und III berücksichtigt werden, und zwar Anforderungsbereich I in deutlich höherem Maße als Anforderungsbereich III.
Leistungsbewertung in der Schulpraxis Grundsätze Gestalte Leistungsbewertung als kontinuierlichen Prozess Orientiere Form und Inhalt der Lernerfolgskontrollen an den Lernzielen Prüfe vielfältig und abwechslungsreich Bewerte klar und fundiert Bewerte transparent Lernerfolgskontrollen dienen nicht nur dem Ziel der Leistungsermittlung
Leistungsbewertung in der Schulpraxis Klassenarbeiten und Klausuren Grundsätze bei der Konstruktion von Aufgaben Welche Kenntnisse (Anforderungsbereich I) und welche Problemlösefähigkeiten (Anforderungsbereich II) erfordert die Bearbeitung der Aufgabe? Können Schülerinnen und Schüler durch Aufgaben mit vorwiegend wiederholendem Charakter eine angemessene Bewertung erreichen bzw. spiegeln sich die Anforderungsniveaus im angemessenen Verhältnis in den Aufgabenstellungen wider? Problemlösende und kreative Leistungsanteile sollten in der Gesamtbewertung höchstens zu einer Differenzierung zwischen guten und sehr guten Leistungen führen. Beziehen sich die Anforderungen auf die Methoden und Inhalte, die im Unterricht behandelt wurden?
Leistungsbewertung in der Schulpraxis Klassenarbeiten und Klausuren Grundsätze bei der Konstruktion von Aufgaben Ist eine Aufgabe einerseits ein Ganzes, lässt sie sich andererseits in Teile gliedern? Ist der Weg vom einfachen Einstieg zu anspruchsvolleren Teilen realisiert? Geht aus dem Aufgabentext eine präzise Beschreibung der Art und des Umfanges der zu erbringenden Leistung hervor? Werden die Schüler angehalten Erläuterungen zum Lösungsansatz, Begründungen einzelner Lösungsschritte, Diskussion von Ergebnissen zu formulieren?
Leistungsbewertung in der Schulpraxis Klassenarbeiten und Klausuren Computereinsatz bei Klassenarbeiten und Klausuren? Abhängigkeit der Schülerleistung von konkreten Fertigkeiten, die nicht vordergründig Gegenstand der Lernziele sind Bearbeitung der Aufgaben durch den jeweiligen Schüler einzeln; oftmals wird im Unterricht in Schülergruppen gearbeitet, hier sollte jedoch der Schüler die zu bearbeitende Aufgabestellung einzeln lösen ohne zeitlich (außer der Gesamtarbeitszeit) beeinträchtigt zu werden Den Schülern sollen nur die Daten und Hilfsmittel zur Verfügung stehen, die in der Aufgabenstellung vorgesehen sind. Bei Beeinträchtigungen in der Funktionalität der verwendeten Systeme darf dem Schüler kein Nachteil entstehen.
Leistungsbewertung in der Schulpraxis Beiträge zum Unterrichtsgespräch Kenntnis und Nutzung der Fachsprache Fähigkeit, Strukturen zu erörtern Darstellung und Begründung von Lösungsansätzen
Leistungsbewertung in der Schulpraxis Hausaufgaben Möglichkeit der selbständigen Auseinandersetzung mit (begrenzt neuen) Aufgabenstellungen und dem damit verbundenen Problemlösungsprozesses Darstellung der Gedankengänge zu einer Problemlösung; Verteidigung in der Diskussion kurzfristige aber auch langfristige Hausaufgaben
Leistungsbewertung in der Schulpraxis Arbeit im Team Teamfähigkeit ist eine große Herausforderung unserer Zeit. Im Vordergrund sollte das Ergebnis des Teams stehen. Neben dem Gesamtergebnis sollten bei der Bewertungsfindung für jeden einzelnen Schüler aber auch folgende Aspekte der Teamarbeit berücksichtigt werden: Aufteilung des Problems in Teilaufgaben und der sachgerechte Integration wieder in das Projekt Kontrolle der Teilleistungen Inwieweit hat jedes Teammitglied Kenntnis über die Struktur der Aufgabenstellung und deren konkreten Realisierungstand
Leistungsbewertung in der Schulpraxis Umgang mit Informatiksystemen Zu den wesentlichen Arbeitsmethoden der Informatik gehört auch die rechentechnische Umsetzung der bearbeiteten Aufgabenstellungen sowie deren Test, Korrektur und Optimierung. Auswahl und Nutzung geeigneter Informatiksysteme sowie deren zielgerichtete und zweckmäßige Nutzung
Leistungsbewertung in der Schulpraxis Schriftliche Leistungskontrollen analog zu Klausuren und Klassenarbeiten beinhalten jedoch nur begrenzte Themenbereiche und z.t. auch Anforderungsniveaus
Leistungsbewertung in der Schulpraxis Referate Kann sowohl vorbereitenden als auch erweiterten Charakter haben Kann sowohl Hintergrund- als auch Zusatzwissen bereitstellen Thema muss eindeutig formuliert sein Aufgabenstellung muss in der Vortragszeit bewältigt werden können
Leistungsbewertung in der Schulpraxis Referate Was wird bewertet? Beschaffung von themenbezogenem Material sowie deren Zusammenstellung, Ordnung und Auswertung Gliederung des Referates, logischer Aufbau Fachkenntnisse, Darstellung von Zusammenhängen, Fachsprache Techniken des Referates (freies und adressatenbezogenes Sprechen bzw. Vortragen, korrektes Zitieren,...) Einhaltung der Zeitvorgaben
Quellen Schulgesetz für den Freistaat Sachsen; Schulordnung Gymnasien SOGY; Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung OAVO http://www.sn.schule.de/recht/gesetze_s.html Lehrplan Gymnasium; Informatik Klassen 7, 11, 12; SMK 1992 Ministerialblatt des SMK Nr. 6/2000 vom 22. Juni 2000 Ministerialblatt des SMK Nr. 7/2000 vom 12. Juli 2000 Beschlüsse der KMK; EPA Informatik; Beschluss vom 01.12.1989; H. Luchterhand Verlag Neuwied Landesinstitut für Schule und Weiterbildung NRW; Gymnasiale Oberstufe; Informatik; Lehrplanentwurf (Stand: 15. August 1998) http://ddi.cs.uni-dortmund.de:8000/ddi_bib/lehrplaene/lehrplannrw-entwurf1999.pdf Didaktik der Informatik; Rüdiger Baumann; Ernst Klett Verlag GmbH; Stuttgart 1996 Informatik Klausuren; Eberhard Lehmann; Ernst Klett Verlag GmbH; Stuttgart 1991