I Genehmigung Heißarbeiten

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Transkript:

I001 002 Genehmigung Heißarbeiten Anwendungsgebiet RWE Generation NL Gültigkeit bis 01.09.2020 Dokumenteninformation Version Versionsdatum Genehmigung V01 01.09.2017 Manager Health, Safety and Security - R. Kamst Änderungen gegenüber früherer Version Zweck der Beherrschung der spezifischen Risiken bei feuergefährlichen Arbeiten Verwandte Dokumente Dokumentenart Titel Code Input Anlagenwartung P080 Input Bedienen und Überwachen P033 Seite 1 von 7

Definition feuergefährliche Arbeiten Bei bestimmter Arbeit, vor allem bei Wartungsarbeit, werden Arbeiten durchgeführt, bei denen Feuergefahr besteht. Das größte Risiko tritt bei Schweißarbeit, Schleifarbeit, bei Arbeiten mit Brennern oder bei sonstigen Arbeiten mit offenem Feuer, aber auch bei Geräten mit heißen Flächen (beispielsweise Schweißgeräte) auf. Ein anderes, oft unterschätztes Risiko entsteht bei Dachdeckerarbeiten, bei denen innerhalb der ersten Stunde nach Beendigung der Arbeiten immer obligatorisch eine Nachkontrolle stattfinden muss. Es entsteht auch ein zusätzliches Risiko, wenn der Untergrund, auf dem gearbeitet wird, mit einer brennbaren Beschichtung oder mit Gummi versehen ist oder die Arbeiten in der Nähe eines Gaslagers oder innerhalb einer ATEX-Zone (ATmosphères EXplosibles) geplant sind (Treibstoff, Holzstoff, Kohlenstaub). Vor Beginn solcher Arbeiten ist eine Beurteilung darüber notwendig, ob diese Arbeiten sicher durchgeführt werden können und ob die richtigen präventiven Schutzmaßnahmen und -mittel verfügbar sind, um Brand zu vermeiden und ob die richtigen repressiven Mittel zur Bekämpfung eines eventuellen Brandes vorhanden sind. Antrag Genehmigung Heißarbeiten Bei der Vorbereitung des Antrags auf Arbeitsgenehmigung muss ein deutliches Bild von der Umgebung bestehen, in der die Arbeiten ausgeführt werden. Für die Ausführung feuergefährlicher Arbeiten innerhalb einer ATEX-Zone enthält das EVD (explosieveiligheidsdocument/explosionssicherheitsdokument) die benötigten Informationen über die Einrichtung und den Umfang der Zone. Siehe auch Ex-Bereichsanweisung. Auf der Genehmigung Heißarbeiten wird dies durch den Funktionsort und den Standort angegeben. Seite 2 von 7

Erläuterung auf dem Formular Genehmigung Heißarbeiten Art der Heißarbeiten Im zweiten Teil der Genehmigung Heißarbeiten kann angegeben werden, welche feuergefährlichen Arbeiten ausgeführt werden. Dies muss in der Umfangsfestlegung der Arbeiten deutlich dargestellt werden. Dies gehört zur Verantwortlichkeit des Planers der Arbeitsgenehmigung. Beispielsweise: Schweißen Glühen Schneiden Brennen Schleifen Sonstiges Unter der letzten Option können wir also auch die Dachdeckerarbeiten angeben, wobei im Kurztext eine Beschreibung dieser Arbeiten und des Standorts, an dem sie stattfinden, gegeben werden kann. Auch die Ausführung feuergefährlicher Arbeiten in geschlossenen Räume in großer Höhe oder in einem Bereich der ATEX-Zone verlangt zusätzliche präventive aber auch repressive Maßnahmen. Hierfür muss eine TRA (Task Risk Analysis) erstellt werden. Schwerpunkte In diesem Teil der Arbeitsgenehmigung können die Risiken der eventuellen Explosions- oder Feuergefahr angegeben werden. Maßnahmen vor Beginn der Arbeiten Hier gibt es zwei Optionen: 1. Die Schutzmaßnahmen können sowohl vom Inhaber als auch vom Erteiler der Oder 2. Vor den Schutzmaßnahmen werden die sogenannten Vorabmaßnahmen durchgeführt. Diese können sowohl vom Inhaber als auch vom Erteiler der Arbeitsgenehmigung ausgeführt werden. Sobald ein Häkchen bei der Vorabmaßnahme gesetzt wird, muss auch entschieden werden, ob die Maßnahme vom Inhaber der Arbeitsgenehmigung oder vom Aussteller der Arbeitsgenehmigung ausgeführt wird. In diesem Fall sind also immer zwei Häkchen sichtbar. Übersicht Schutzmaßnahmen Option 1: Brennbare Materialien entfernen/abdecken Seite 3 von 7

- Die Schutzmaßnahmen können sowohl vom Inhaber als auch vom Erteiler der In der Nähe oder darunter liegende feuer- beziehungsweise explosionsgefährliche Bereiche abschirmen - Durch die Aufstellung von Abschirmungen in sowohl horizontaler als auch vertikaler Ebene können die Wirkungen, die vom eigenen Arbeitsplatz ausgeht, vermieden werden. (Funken oder offene Flamme). Zusätzlichen Ventilator aufstellen - Bei der Ausführung von Heißarbeiten in einem geschlossenen Raum muss immer eine Zwangsentlüftung angebracht oder eine natürliche Belüftung zustande gebracht werden. Das muss aus der TRA deutlich hervorgehen. Dadurch werden eventuelle (Rauch-)Gase zwangsweise abgeführt und der Raum belüftet. Es muss darauf geachtet werden, wo der aufgestellte Ventilator die Luft ansaugt. Er darf sich nicht in einer Umgebung befinden, wo er Gase oder andere Verunreinigungen ansaugen kann. Arbeitsplatz/Umgebung reinigen - Bevor mit den Arbeiten begonnen wird, muss der Arbeitsplatz gereinigt werden. - Nach Abschluss der Arbeiten muss der Arbeitsplatz gereinigt werden. Umgebung feucht halten - Es gibt besondere Umstände, bei denen die Umgebung feucht gehalten werden muss, damit vermieden wird, dass vorhandener Staub schwelen oder sich entzünden kann. Funkenregen abschirmen - Es gibt Arbeiten, bei denen die Umgebung direkt durch diese Arbeiten beeinflusst werden kann. Beispielsweise durch einen Funkenregen, der bei Schleifarbeiten entsteht. Dieser Einfluss kann immer sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Ebene entstehen. Für die horizontale Ebene können Funkenschirme oder Feuerdecken angebracht werden, für die vertikale Ebene muss der Untergrund (beispielsweise Gitter) geschützt werden. Ein Funkenschirm schützt auch gegen UV-Licht bei Schweißarbeiten, damit vorbeigehende Personen nicht beeinträchtigt werden. Übersicht Schutzmaßnahmen Option 2: Leitungssystem inertisiert - Diese Schutzmaßnahmen können sowohl vom Inhaber als auch vom Erteiler der - In den meisten Fällen führt der Erteiler der Arbeitsgenehmigung diese Inertisierungsarbeiten als Teil der Freischaltarbeiten durch. Manchmal kann es notwendig sein, dass auch der Inhaber der Arbeitsgenehmigung ein eigenes System inertisiert. Beispielsweise bei Arbeiten durch die Gasunie an ihrem eigenen System bei Wartungsarbeiten. - Dabei wird angegeben, mit welchem Inertgas das System inertisiert ist. - In den internen Arbeitsanweisungen ist angegeben, mit welchen Mengen Gas jedes spezifische System inertisiert werden muss. Auf explosive gefährliche Gasgemische kontrollieren - Diese Schutzmaßnahmen können sowohl vom Inhaber als auch vom Erteiler der Löschmittel vorhalten - Diese Schutzmaßnahmen können sowohl vom Inhaber als auch vom Erteiler der Arbeitsgenehmigung durchgeführt werden, sie werden aber beinahe immer vom Inhaber der Arbeitsgenehmigung durchgeführt. Seite 4 von 7

- Dabei dürfen nie die Feuerlöschmittel aus der Anlage eingesetzt werden. Diese sind nämlich der Betriebssanitätsstelle/dem Werkschutz (BHV) vorbehalten. - Hier können Pulver, Schaum, CO 2, Wasser oder Löschdecken verwendet werden. Eine wichtige Ergänzung ist, dass Pulver und CO 2 nie bei feuergefährlichen Arbeiten in geschlossenen Räumen eingesetzt werden. Pulverlöscher nehmen sofort die Sicht weg und CO 2 vertreibt den Sauerstoff aus dem Raum. Daher können in diesen besonderen Fällen Wasser oder ein Schaumlöscher eingesetzt werden. Bei feuergefährlichen Arbeiten in elektrotechnischen Räumen muss geprüft werden, welche Feuerlöschmittel hier lokal in dem betreffenden Raum vorgeschrieben sind. Besondere Maßnahmen Vorabmaßnahmen zu Beginn der Heißarbeiten sofort eine telefonische Mitteilung durchgeben - Man hat hier die Möglichkeit direkt vor Beginn der Arbeiten noch einen vereinbarten telefonischen Kontakt zwischen dem Erteiler der Arbeitsgenehmigung und dem Inhaber der Arbeitsgenehmigung herzustellen. Vorabmaßnahmen Messprotokoll ausführen - Beispielsweise bei der Ausführung von feuergefährlichen Arbeiten in einer ATEX-Zone. Hierfür muss immer eine Freigabemessung durchgeführt werden, die dann auf dem Messprotokoll festgehalten wird. Maßnahmen während der Arbeiten Vorabmaßnahme durch den Inhaber der Arbeitsgenehmigung Absaugen von Gasen, die sich gebildet haben - Beispielsweise muss bei feuergefährlichen Schweiß- oder Schneidearbeiten eine Punktabsaugung durchgeführt werden. Beispielsweise im Mahlraum einer Pulverkohlenmühle. Daneben kann bei der Ausführung von Heißarbeiten in einem geschlossenen Raum eine künstliche (Absaug-)Entlüftung vorgeschrieben sein. Seite 5 von 7

Vorabmaßnahme durch den Inhaber der Arbeitsgenehmigung Kontrolle auf explosionsgefährliche Gasgemische - Speziell in einer ATEX-Zone wird während der Arbeiten auch eine (dis-)kontinuierliche Messung vorgeschrieben. Auf dem Messprotokoll wird dann festgelegt, wie und mit welchem Gerät gemessen wird. Hierfür kann das Zeitintervall angegeben werden oder dass es um eine kontinuierliche Messung geht. Vorabmaßnahme durch den Inhaber der Arbeitsgenehmigung Feuerwache einsetzen - Die Feuerwache kann kontinuierlich oder zu spezifischen Zeiten eingesetzt werden. Die Anwesenheit einer Feuerwache hat in der Regel einen präventiven Charakter sie soll also verhindern, dass Feuer entstehen kann. Die Feuerwache mit repressiven Charakter wird eingesetzt, wenn noch ein Restrisiko auf den Ausbruch von Feuer besteht, beispielsweise beim Hochfahren einer Einheit, wobei das Risiko entsteht, dass während eines bestimmten Zeitfensters Feuer entsteht, oder wenn eine Feuermeldeanlage wegen Störung oder Wartung für längere Zeit außer Betrieb gestellt ist. Maßnahmen nach Beendigung der Arbeiten Vorabmaßnahme durch den Inhaber der Arbeitsgenehmigung Kontrolle der Arbeitsumgebung auf mögliche Brandherde - Bei speziellen feuergefährlichen Arbeiten kann es notwendig sein, in regelmäßigen Abständen, auch nach Beendigung dieser Arbeiten, Kontrollen auf die mögliche Anwesenheit von Schwelbrandherden ausführen zu lassen. Vorabmaßnahme durch den Inhaber der Arbeitsgenehmigung Zeitintervall von: - Hier angeben, welches Zeitintervall notwendig ist. Feld für Anmerkungen Anmerkungen - Hier werden alle möglichen ergänzenden Informationen hinzugefügt, die sich auf die Genehmigung Heißarbeiten beziehen. Auch Absprachen zwischen dem Erteiler der Arbeitsgenehmigung und dem Inhaber der Arbeitsgenehmigung werden hier eingefügt. Ausführung der Maßnahmen Vorabmaßnahme durch den Inhaber der Arbeitsgenehmigung oder den Erteiler der Arbeitsgenehmigung elektronisch bestätigen, dass die Vorabmaßnahme korrekt ausgeführt wurde. Seite 6 von 7

- Ohne diese Bestätigung kann die Arbeitsgenehmigung nicht ausgedruckt und also nicht ausgegeben werden. - Sowohl der Inhaber der Arbeitsgenehmigung als auch der Erteiler der Arbeitsgenehmigung unterschreiben dann zum Ausdruck des Einverständnisses. Terminologie und Abkürzungen Abkürzung/Bezeichnung ATEX BHV Bedeutung ATEX steht für die französische Bezeichnung ATmosphères EXplosibles und wird als Synonym für zwei europäische Richtlinien auf dem Gebiet von Explosionsgefahr unter atmosphärischer Bedingungen verwendet. Bedrijfshulpverlening/Betriebssanitätsstelle/Werkschutz Seite 7 von 7