MARKTGEMEINDE HOHENEICH Bezirk Gmünd NÖ 3945 Hoheneich, Marktplatz 91

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Transkript:

MARKTGEMEINDE HOHENEICH Bezirk Gmünd NÖ 3945 Hoheneich, Marktplatz 91-1 - Lfd. Nr. 2/2012/11 S I T Z U N G S P R O T O K O L L über die Sitzung des Gemeinderates am Montag, dem 18.06.2012 im Sitzungssaal der Marktgemeinde Hoheneich, Marktplatz 91. Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:10 Uhr Anwesend sind: Bürgermeister: WALLNER Roland Vizebürgermeister: Vzbgm. POPPINGER Rainer 1) ggr GRÜMEYER Christian 2) ggr HOLZMÜLLER Josef 3) ggr KAUFMANN Elfriede 4) 5) ggr THOR Martin 6) GR BAUER Robert 7) GR BOCK Philipp 8) GR FRAISSL-ZIMMERMANN Kerstin 9) GR HAIDER Ewald 10) GR HEMMER Martin 11) GR MEIER Ernst 12) GR PANAGL Thomas 13) GR PREISINGER Sandra, Ing 14) GR SCHINDL Herbert 15) 16) GR WEISS Klaus 17) GR ZEILINGER Manfred Entschuldigt abwesend sind: 1) ggr MAYER Susanne 2) GR WAGENSONNER Martin Vorsitzender: Bgm. WALLNER Roland Schriftführer: NOWAK Peter Die Einladung erfolgte am 12.06.2012. Die Sitzung ist öffentlich und beschlussfähig. TAGESORDNUNG 1) Genehmigung des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatssitzung 2) Bericht Prüfungsausschuss 3) 1. Nachtragsvoranschlag 2012 4) 2. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, KG Nondorf 5) Indexbindung Wasserbezugsgebühr 6) Abtretungsvertrag Ulmenweg 7) Unterpachtvertrag Mitterteichhütte 8) Übernahme der Landesstraße L 8219 als Gemeindestraße 9) Schenkung von Grundstücken und einer Brücke an die Gemeinde 10) Änderung Förderungen u. Subventionen für Sportförderung Jugendarbeit Stockschützen 11) Subvention Tennis-Jugend-Kreismeisterschaft Hoheneich 12) Verkauf Grundstück der Gemeinde (Parzelle 602, KG Nondorf) 13) Grundsatzbeschluss - Errichtung einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke über den Mitterteichgraben neben der bestehenden Brücke Braunaustraße

14) Grundsatzbeschluss Finanzierung der Druckkosten für Ortschronik Hoheneich 15) Auftragsvergabe Konvertierung Flächenwidmungsplan u. örtl. Entwicklungskonzept 16) Beteiligung am Projekt Wohnen im Waldviertel, Verlängerung 2013-2015 - 2 - Nicht Öffentliche Sitzung: 17) Einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses 18) Aufnahme einer Gemeindebediensteten für Reinigungsdienste VERLAUF DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG: Pkt. 1, Genehmigung des Sitzungsprotokolls) Genehmigung des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatssitzung. Pkt. 2, Bericht des Prüfungsausschusses) Der Bürgermeister teilt dem Gemeindevorstand mit, dass die Prüfungsausschusssitzung am 12.06.2012 stattfinden und der Obmann in der Gemeinderatssitzung über das Ergebnis berichten wird. (Beilage A) Pkt. 3, 1. Nachtragsvoranschlag 2012) Der vom Bürgermeister erstellte Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages 2012 lag in der Zeit vom 25.05.2012 bis 08.06.2012 am Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf. Schriftliche Erinnerungen wurden nicht abgegeben. Der Bürgermeister berichtet über das positive Ergebnis des Rechnungsabschlusses und Veranschlagung des Soll-Überschusses in der Höhe von 129.200,00 im ordentlichen Haushalt. Ausgabenseitig wurden die bisher stattgefundenen Überschreitungen einzelner Haushaltsstellen ausgeglichen. Für die im Voranschlag 2012 ursprünglich nicht vorgesehenen Projekte a) Wärmedämmung Bauhof ( 6.000,--), b) Serverankauf Gemeindeamt u. erforderliche Software ( 6.000,--), c) Änderung Flächenwidmungsplan ( 4.700,--), Datenkonvertierung ( 6.300,--), d) Wasserleitungstausch Haidweg ( 25.000,--) und Braunaustraße ( 5.000,--), e) Buswartehaus Nondorf ( 6.000,--) und Gehsteig als Auftrittsfläche ( 4.000,--), f) Geländer Braunaustraße ( 8.000,--), g) Fußgänger- und Radfahrerbrücke Braunaustraße Mitterteichgraben ( 2.000,-- ), h) Grundeinlösung Begleitstraße u. Zufahrt zur B41 ( 8.000,--) i) Photovoltaikanlage Kläranlage ( 33.000,--), j) Rückzahlung Abfertigung Raiba Auszug Gemeindeamt ( 21.600,--) wurden die geschätzten Anschaffungs- bzw. Errichtungskosten im 1. Nachtragsvoranschlag 2012 vorgesehen. (Beilage B) Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge den 1. Nachtragsvoranschlag 2012 beschließen. Pkt. 4 2. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, KG Nondorf) Die Gemeinde beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm zu ändern. (1 Änderungspunkt Tröstl) Der Entwurf, erstellt von der Dipl. Ing. Porsch ZT GmbH, Ingenieurkonsulent für Raumplanung und Raumordnung, 3950 Gmünd, unter der Projektnummer 738 am 02.04.2012, ist in der Zeit vom 04.04.2012 bis 16.05.2012 öffentlich aufgelegen. Schriftliche Einwände sind nicht abgegeben worden.

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge folgende Verordnung beschließen: VERORDNUNG 1 Auf Grund des 22 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000-24, wird das örtliche Raumordnungsprogramm dahingehend abgeändert, dass für die auf der hiezu gehörigen Plandarstellung rot umrandeten Grundflächen in der Katastralgemeinde Nondorf die auf der Plandarstellung durch rote Signatur dargestellte Widmungsart festgelegt wird. 2 Die Plandarstellung, die gemäß 2 Zi. 3d der Planzeichenverordnung, LGBl. 8000/2-0, als Schwarz-Rot-Darstellung ausgeführt und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Gemeindeamt Hoheneich während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. - 3 - Pkt. 5 Indexbindung Wasserbezugsgebühr) Der Bürgermeister berichtet über die beabsichtigte Indexanpassung an den Verbraucherpreisindex betreffend die Wasserbezugsgebühr. Sollte dieser 5 %-Punkte überschreiten, muss die Wasserbezugsgebühr automatisch angepasst und eine neue Verordnung betreffend die Erhöhung der Wasserbezugsgebühr beschlossen werden. Die Wasserbezugsgebühr wird nach dem Verbraucherpreisindex 2005 oder nach einem an seiner Stelle tretenden, von der Statistik Austria verlautbarten Index wie folgt wertgesichert. Sie wird derart wertgesichert, dass sie nach Maßgabe der Schwankungen des Index steigt. Schwankungen bis 5 Prozentpunkte nach oben bleiben unberücksichtigt. Ändert sich die Indexzahl jedoch um 5 Prozentpunkte nach oben, sind die gesamten Indexschwankungen (Steigerungsrate) der Neuberechnung zugrunde zu legen. Die Wasserbezugsgebühr beträgt 1,65 exkl. MWSt. und gilt auf der Basis des Index der Verbraucherpreise 2005 für den April 2012 mit 115,9. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Wasserbezugsgebühr von 1,65 exkl. MWSt. an den Verbraucherpreisindex wie folgt angepasst wird. Sie wird derart wertgesichert, dass sie nach Maßgabe der Schwankungen des Index steigt. Schwankungen bis 5 Prozentpunkte nach oben bleiben unberücksichtigt. Ändert sich die Indexzahl jedoch um 5 Prozentpunkte nach oben, sind die gesamten Indexschwankungen (Steigerungsrate) der Neuberechnung zugrunde zu legen. Die Wasserbezugsgebühr gilt auf der Basis des Index der Verbraucherpreise 2005 für den April 2012 mit 115,9. Pkt. 6 Abtretungsvertrag Ulmenweg Der Bürgermeister berichtet, dass zwischen Anna u. Gerhard Hiess, Voitschlag 6, 3524 Grainbrunn, und der Marktgemeinde Hoheneich ein Abtretungsvertrag abgeschlossen werden soll. Mit Teilungsplan des Dipl. Ing. Helmut Morawek, Gymnasiumstraße 2, 3950 Gmünd, GZ 4220 vom 09.07.1993 wurde seinerzeit in der KG Hoheneich das neue Grundstück 757/3 geschaffen. Dieses Grundstück wäre sodann vom Gutbestand der Liegenschaft EZ 302 Grundbuch 07011 Hoheneich abzuschreiben und dem Öffentlichen Gut (EZ 761 Grundbuch 07011 Hoheneich) zuzuschreiben gewesen. Diese Abschreibung ist seinerzeit

- 4 - jedoch nicht erfolgt. Zur Berichtigung des Grundbuchstandes wird nunmehr dieser Vertrag geschlossen. Gegenstand dieses Abtretungsvertrages bildet nunmehr das Grundstück 757/3 Sonstige (Straßenanlage) im Ausmaß von 672 m². Der Urkundenverfasser Mag. Leopold Kittinger, Öffentlicher Notar, Freiheitsplatz 8, 2340 Mödling, wird von allen Vertragsparteien beauftragt, die für die lastenfreie Abschreibung des Grundstückes 757/3 erforderliche Freilassungs- bzw. Löschungserklärung einzuholen und grundbücherlich durchzuführen. (Beilage C) Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beiliegenden Abtretungsvertrag AZ 567/08/St., erstellt von Mag. Leopold Kittinger, Öffentlicher Notar, Freiheitsplatz 8, 2340 Mödling, betreffend die Berichtigung des Grundbuchstandes (Übernahme des Grundstückes 757/3 im Ausmaß von 672 m² in das Öffentliche Gut der Marktgemeinde Hoheneich) beschließen. Pkt. 7, Unterpachtvertrag Mitterteichhütte) Der Bürgermeister berichtet, dass die bisherige Pächterin der Mitterteichhütte, Frau Andrea Schneider, 3945 Hoheneich, Friedhofstraße 364, das Pachtverhältnis beendete. Die Mitterteichhütte soll zum Betrieb einer Jausenstation ab 01.05.2012 an Herrn Gerhard Preiss, 21.07.1963 geb., 3943 Schrems, Josef Widy Straße 3, vergeben werden. Der Pachtvertrag kann jährlich gekündigt werden. Der Pachtzins beträgt 80,00 inkl. MWSt. pro Monat bzw. erhöht sich bei Herstellung einer dauernden Strom- und Wasserversorgung auf 300,00 inkl. MWSt. pro Monat und ist wertgesichert. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Mitterteichhütte an Herrn Gerhard Preiss, 21.07.1963 geb., 3943 Schrems, Josef Widy Straße 3, zum Pachtzins von 80,00 pro Monat und nach Herstellung einer dauerhaften Strom- und Wasserversorgung zum Pachtzins von 300,00 verpachten. Pkt. 8, Straßentausch Übernahme der Landesstraße L 8219 als Gemeindestraße Der Bürgermeister berichtet, dass aufgrund der Besprechung vom 02.12.2011 mit den Vertretern der NÖ Straßenbauabteilung in Waidhofen an der Thaya und der Abteilung Landesstraßenbau und verwaltung (ST4) betreffend die Verlegung der Gemeindestraßenzufahrt vereinbart wurde, diese neue Begleitstraße zur B 41, als Landesstraße übernommen wird. Im Gegenzug übernimmt die Marktgemeinde Hoheneich die Landesstraße im Ortsgebiet L 8219 (Lerchengasse) von km 0,000 bis km 0,178 als Gemeindestraße. Eine letztmalige Instandsetzung der aufzulassenden L 8219 wird vom Land NÖ nicht durchgeführt. Der Winterdienst auf L 8219 wurde aufgrund der vertraglichen Vereinbarung ( 15 Abs. 1 NÖ Straßengesetz) vom 18.04.2005 zwischen dem Land NÖ und der Marktgemeinde Hoheneich gegen Kostenersatz von der Gemeinde durchgeführt. Diese Vereinbarung wird der neuen Situation angepasst. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, die Landesstraße im Ortsgebiet L 8219 (Lerchengasse) von km 0,000 bis km 0,178 als Gemeindestraße zu übernehmen und im Gegenzug die neue Straße (Gemeindestraßenzufahrt zur B 41) an das Land Niederösterreich übergeben. Der Kostenersatz für den Winterdienst auf der L 8219 entfällt und die diesbezügliche Vereinbarung wird der neuen Situation angepasst.

- 5 - Pkt. 9, Schenkung von Grundstücken und einer Brücke an die Gemeinde) Der Bürgermeister bezieht sich auf die Tagesordnungspunkte 16 (Kaufvertrag Forstner Helmut, Radweg Hoheneich Gmünd) und 17 (Tauschvertrag Grundstücke Trisko Maria betreffend Radweg Hoheneich Gmünd) der letzten Gemeinderatssitzung vom 26.03.2012. Es wurde der Kauf von zwei Grundstücken (Parzelle 1607/1 landwirtschaftlich genutzt, Parzelle 1607/3 Wald) von Herrn Helmut Forstner, 3945 Hoheneich, Pürbacher Str. 14, beschlossen. Diese Grundstücke sollten an Frau Maria Trisko, übereignet werden. Im Gegenzug erhält die Marktgemeinde Hoheneich von Frau Maria Trisko die für den Radweg Hoheneich Gmünd benötigte Fläche. Für die Durchführung der Grundstücksübertragungen wurde Herr Mag. Michael Ofenböck, Öffentlicher Notar, 3943 Schrems, Karl Müller Straße 3, beauftragt. Mittels Schreiben von der Rechtsanwaltskanzlei Zumtobel + Kronberger, 5020 Salzburg, Rainbergerstraße 3c, vom 11.05.2012 erging die Mitteilung an Herrn Mag. Michael Ofenböck, dass die Rechtsanwaltskanzlei Zumtobel + Kronberger vom Sachwalter von Frau Maria Trisko, Herrn Friedrich Zechmann, für die Erledigung der Angelegenheiten von Frau Maria Trisko beauftragt ist. In dem Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei wird um Rückäußerung gebeten, ob die Gemeinde Interesse an der Schenkung der Liegenschaften Grundstücke Parzelle 1608/1 Wald und Parzelle 1607/2 Wald mit Brücke von Frau Maria Trisko habe. Dies würde den Tauschvertrag obsolet machen, da Frau Maria Trisko über keinerlei freies Vermögen verfügt und auf Sozialhilfe angewiesen ist. Die Salzburger Landeshypothekenbank AG signalisiert Bereitschaft zur Zustimmung über diese Schenkung. Die Schenkung umfasst auch eine Brücke, inneliegend in Grundstück Parzelle 1607/2. GGR Josef Holzmüller äußert Bedenken betreffend Sanierung der Brücke. Lt. Bürgermeister Wallner befindet sich die Brücke in einem relativ guten Zustand. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge der Schenkung der Grundstücke (Parzelle 1608/1 Wald, Parzelle 1607/2) an die Marktgemeinde Hoheneich, zustimmen. ggr Josef Holzmüller verläßt wegen Befangenheit für die Dauer der Behandlung des nachstehenden Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal. Pkt. 10, Änderung Förderung, Subvention Sportförderung Jugendarbeit, Stockschützen) Der Bürgermeister berichtet, dass der neu gegründete Verein Stockschützen Hoheneich Nondorf um Aufnahme in die Richtlinien für Förderungen und Subventionen, Sportvereine, Jugendarbeit ( 1.000,00 pro Jahr) ersucht. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, den Verein Stockschützen Hoheneich Nondorf in die Richtlinien für Förderungen und Subventionen, Sportförderung - Jugendarbeit, aufzunehmen. Pkt. 11, Subvention Tennis-Jugend-Kreismeisterschaft Hoheneich ) Der Bürgermeister berichtet, dass vom Obmann des UTC Hoheneich, Herrn Thomas Ledermüller, 3945 Hoheneich, Friedhofstraße 441, am 23.03.2012 ein Ansuchen um Subvention der Tennis-Jugend-Kreismeisterschaften in Hoheneich abgegeben wurde. Dieses ÖTV-Turnier der Kategorie VI fand vom 23. bis 25.03.2012 in den Tennishallen Waldenstein und Hoheneich statt. Die Kosten für die Nutzung der Tennishallen Hoheneich betragen ca. 850,00 und werden teilweise mit dem Nenngeld abgedeckt. Die Gemeinde Waldenstein fördert die Veranstaltung mit 150,00. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge dem Ansuchen entsprechen und eine Subvention in der Höhe von 300,00 gewähren.

- 6 - GR Manfred Zeilinger verläßt wegen Befangenheit für die Dauer der Behandlung des nachstehenden Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal. Pkt. 12, Verkauf Grundstück der Gemeinde, Parzelle 602, KG Nondorf) Der Bürgermeister berichtet, dass das Grundstück der Gemeinde Parzelle Nr. 603, EZ 130, Eigentümer: Marktgemeinde Hoheneich, 3945 Hoheneich, Marktplatz 91, welches landwirtschaftlich genutzt wird (Wiese) im Gesamtausmaß von 773 m² zum Verkaufspreis von 0,70/m², Gesamt 541,10, verkauft werden soll. Für dieses Grundstück hat die Marktgemeinde Hoheneich keine Verwendung. Als Käufer wurden Manfred und Maria Zeilinger, 3945 Hoheneich, Nondorf, Dorfstraße 55, als Nachbarn angesprochen, welche dem Kauf zustimmen. Der ortsübliche Preis für Wiesengrundstück liegt bei 0,30. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Zustimmung zum Verkauf des Grundstücks der Gemeinde, Parzelle Nr. 603, EZ 130, Eigentümer: Marktgemeinde Hoheneich, 3945 Hoheneich, Marktplatz 91, im Ausmaß von 773 m² zum Preis von 541,10, zu erteilen. Pkt. 13, Errichtung Fußgänger- und Radfahrerbrücke) Der Bürgermeister berichtet, dass neben der bestehenden Brücke über den Mitterteichgraben in der Braunaustraße eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke errichtet werden soll. Diese Brücke wird von der Firma stahl-bauer, Projekt- und Stahlbau GMBH, 3945 Hoheneich, geplant. Die Kosten werden ca. 2.200,00 betragen und sind im 1. NVA 2012 berücksichtigt. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke durch die Firma stahl-bauer, Projekt- und Stahlbau GMBH, 3945 Hoheneich, neben der bestehenden Brücke über den Mitterteichgraben in der Braunaustraße, errichten zu lassen. Pkt. 14, Finanzierung der Druckkosten für Ortschronik Hoheneich) Der Bürgermeister berichtet, dass Herr Gerald Redl, 3945 Hoheneich, Pürbacher Straße 14, an einer Ortschronik für Hoheneich arbeitet. Die Druckkosten sollen von der Marktgemeinde Hoheneich übernommen werden. Dafür kann eine Förderung der Dorf- und Stadterneuerung gewährt werden. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, die Druckkosten für die Ortschronik Hoheneich zu übernehmen. Pkt. 15, Auftrag, Konvertierung Flächenwidmungsplan und örtl. Entwicklungskonzept) Der Bürgermeister berichtet, dass der Flächenwidmungsplan, die Pläne der Grundlagenforschung, das Verkehrskonzept, das Landschaftskonzept sowie das örtliche Entwicklungskonzept im Zuge der Erstellung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in den Jahren 2008 bis 2010 erarbeitet wurden. Das örtliche Raumordnungsprogramm wurde am 09.08.2010 beschlossen und ist seit 03.02.2011 in Kraft. Die Pläne wurden damals mit dem GIS-Programm ResPublica der Fa. GISquadrat, 1050 Wien, auf Basis der Software GeoMedia erstellt. Mittlerweile hat sich die Marktgemeinde Hoheneich entschieden im Gemeindeamt die Software GeoOffice der Fa. Synergis, 6020 Innsbruck, einzusetzen. Mit dieser Software sind die oben angeführten Daten aber nicht kompatibel. Sie müssten, um Sie in das Geografische Informationssystem der Gemeinde übernehmen zu können, daher vorher konvertiert (= in ein anderes Datenformat überführt) werden. Nach der Konvertierung soll die Weiterbearbeitung dieser Datenbestände im Programm GeoOffice möglich sein, sodass diese Konvertierung nur einmal notwendig ist.

Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Konvertierung bzw. Übertragung aller Inhalte des Flächenwidmungsplanes vom Programm ResPublica in die Datenstruktur des aktuellen GIS-Programmes GeoOffice durchführen lassen. Der Auftrag soll von DI Porsch ZT GmbH, 3950 Gmünd, Stadtplatz 14/1, durchgeführt werden. - 7 - Pkt. 16, Beteiligung am Projekt Wohnen im Waldviertel Verlängerung 2013-2015) Ziel des Projektes Wohnen im Waldviertel ist es, Schrumpfungsprozesse abzubremsen bzw. zusätzlichen Zuzug an Wohnbevölkerung zu generieren, um den Kaufkraftverlust zu bremsen, die Gemeindeeinnahmen abzusichern, die Standortqualität zu verbessern und den Arbeitsmarkt zu heben. Als Maßnahme ist vorgesehen, die hohe Qualität von Wohnen im Waldviertel gemeinsam mit den Projektgemeinden für die Zielgruppen Jungfamilien und 45+, sowohl in der Region als auch in den Zielgebieten Wien und teilweise Linz in einer breit angelegten Marketingkampagne darzustellen. Die Projektkosten belaufen sich für die Jahre 2012 bis 2015 auf 1.200.000,-- Die bereits bisher teilnehmenden Gemeinden haben für das Jahr 2012 keine weiteren Kosten zu erwarten. Je nach Verhandlungsergebnis mit dem Land NÖ und den Waldviertler Gemeinden stellt die Gemeinde für die Jahre 2013, 2014 und 2015 jeweils den Projektbeitrag von höchstens 1.171,00 zur Verfügung. Zur Teilnahme am Projekt Wohnen im Waldviertel ist weiterhin die Mitgliedschaft im Verein Interkomm sowie die Nutzung der internetbasierten Software KOMSIS Voraussetzung. Die Kosten für KOMSIS betragen für Ihre Gemeinde 468,00 pro Jahr. Da die Gemeinde bereits außerordentliches Mitglied im Verein und KOMSIS Kunde ist, bedarf es hierfür keines weiteren Gemeinderatsbeschlusses. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, dass sich die Marktgemeinde Hoheneich am Projekt Wohnen im Waldviertel unter den genannten Bedingungen beteiligt. Für allfällige Zwischenfinanzierungen übernimmt die Marktgemeinde Hoheneich die aliquoten Kosten. Die Überweisung des jährlichen Beitrages erfolgt nach Rechnungslegung auf die dabei ausgewiesene Bankverbindung. NICHT ÖFFENTLICHE SITZUNG: siehe vertrauliches Sitzungsprotokoll Da sonst nichts vorgebracht wird, schließt der Vorsitzende die Gemeinderatssitzung....... Gemeinderat Bürgermeister...... Gemeinderat Schriftführer