GK 117 Hausverwaltung



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Transkript:

GK 117 Hausverwaltung Stand: 04/2014

Inhalt 1 Markt 2 Betriebsaufbau 3 Leistungsprofil / Know-how 4 Kalkulationshilfen 5 Finanzierung 6 Spezielle Gründerinfos 7 Recht 8 Gründerkontakte / -informationen 9 Fachkontakte / -informationen

VR-GründungsKonzept GK117 3 1. Markt Die Branche auf einen Blick: Branche rund 23.000 Unternehmen (2012) Branchenumsatz 17,6 Mrd. EUR (netto) Durchschnittsumsatz rund 770.000 EUR Der Schwerpunkt der Aufgaben liegt auf klassischen kaufmännischen Tätigkeiten und zusätzlichen Spezialangeboten bei infrastrukturellen Dienstleistungen. Spezialdienste sollten Schritt für Schritt aufgebaut werden sollten, da das dafür erforderliche Know-how - vor allem Marktkenntnis und Kenntnis der jeweiligen operativen Tätigkeit - erst durch Erfahrung und mit der Zeit gewonnen werden kann. Diese Variante bietet sich insbesondere bei kleineren Gewerbeimmobilien an. Bei Wohnimmobilien werden Verwalter traditionell in Eigentumsanlagen beschäftigt im Rahmen des Outsourcing können sich aber auch Aufträge von Unternehmen ergeben, die ihren (Wohn-) Immobilienbestand in professionelle Hände geben. Branche rund 23.000 Unternehmen (2012) Nahezu jedes zweite der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen (46,9 %) bleibt unter einem Jahresumsatz von 50.000 EUR, etwa drei Viertel der Hausverwalter beschäftigen nicht mehr als 4 Mitarbeiter umgekehrt setzen nur knapp 18 Prozent der Verwalter mehr als 500.000 EUR im Jahr um. Dies passt zum Bild der Strukturerhebung des Statistischen Bundesamts (2011): im Schnitt sind in den Unternehmen jeweils 6 Mitarbeiter tätig, inklusive Inhaber, nur 2 Prozent beschäftigen mehr als 9 Mitarbeiter. Branchenumsatz rund 17,6 Mrd. EUR (2012, netto) Der Branchenverband DDIV beziffert die Umsätze der professionellen Immobilienverwalter abweichend zu den Daten des Statistischen Bundesamtes für 2012 mit 11,7 Mrd. EUR. Für die nächsten fünf Jahre erwarten die Experten ein Wachstum von durchschnittlich 4 Prozent im Jahr auf dann 14 Mrd. EUR. Dieses Umsatzwachstum wird sich vorwiegend aus Property- / Facility-Management im Segment gewerbliche Immobilien ergeben, das die technische Bewirtschaftung von Immobilien einschließt. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes stieg der Branchenumsatz bereits 2011 um 8,5 Prozent. Aller Voraussicht nach werden auch 2014 die Umsätze der Verwalter steigen zum einen nimmt die Zahl der fertiggestellten Eigentumswohnanlagen zu, zum anderen können Verwalter bei den aktuell steigenden Wohn- und Gewerbemieten auch ihre Gebühren tendenziell stiegern (oder knüpfen sie in Vereinbarungen direkt ans Mietvolumen des Objekts). Kleine Unternehmen bieten in erster Linie Standardleistungen vor allem im Eigentumswohnungssegment an, während die Großen der Branche die lukrativeren Gewerbeimmobilien verwalten, vom Outsourcing des Immobilienbestandes von Konzernen profitieren und komplexere Aufgaben im Facility-Management übernehmen können. Laut Statistischem Bundesamt verfügen 48 Prozent der deutschen Haushalte über Immobilienvermögen, nur 2 Prozent allerdings besitzen Mehrfamilienhäuser.

VR-GründungsKonzept GK117 4 Marktfaktor: Wohnungsbestand (2012) Bestand an Wohngebäuden (2012) 41,55 Mio. Wohneinheiten rund 3,2 Mio. Wohngebäude Im Jahr 2012 nahm der Bestand um rund 200.000 neue Wohneinheiten zu, von denen knapp 10 Prozent durch Ausbau in bestehenden Gebäuden entstanden sind. Leerstandsquote 3,3 % (2012, CBRE-Empirica 2013) Die Eigentumsquote, also der Anteil selbst bewohnter Häuser bzw. Wohnungen, betrug Anfang 2013 im Bundesdurchschnitt 43 Prozent, davon waren zwei Drittel Einfamilienhäuser, knapp 21 Prozent Eigentumswohnungen (destatis). Die Quote an Wohneigentum wie auch der Prozentsatz an Mehrfamilienhäusern ist allerdings regional unterschiedlich verteilt: Eigentumsquote Mehrfamilienhäuser Baden-Württemberg rund 53 % rund 19 % Bayern rund 51 % rund 15 % Berlin rund 15 % rund 44 % Bremen rund 37 % rund 24 % Hamburg rund 23 % rund 33 % Mecklenburg-Vorpommern rund 37 % rund 18 % Niedersachsen rund 55 % rund 12 % Nordrhein-Westfalen rund 43 % rund 22 % Rheinland-Pfalz rund 58 % rund 12 % Schleswig-Holstein rund 50 % rund 12 % *) BFW 2012, auf Basis des Mikrozensus 2010 **) Anteil an allen Wohngebäuden, destatis 2011 Wettbewerb. Jahrelang drängten neue Unternehmen auf den Markt, während die bereits bestehenden nicht alle voll ausgelastet waren. Dieses Bild hat sich während der Immobilienkrise gewandelt, 2009 sank die Zahl der Hausverwalter deutlich, und dies nicht allein aufgrund statistischer Effekte (Änderung der Klassifikation der Wirtschaftszweige), denn die bestehenden Unternehmen konnten ihren durchschnittlichen Jahresumsatz gleichzeitig steigern. Schwächere Mitbewerber sind also tatsächlich ausgeschieden (oder aufgekauft worden). Aktuell wirkt die Verwaltung wieder attraktiv auf Neugründer bzw. Konkurrenten aus anderen Branchen, v.a. aufgrund des Booms im (Eigentums-) Wohnungsbau. Nicht immer bringen alle Verwalter die adäquaten Qualifikationen mit: Dies bedeutet Chancen für Gründer, weil Verwalterverträge nicht nur bei Immobilienverkäufen wechseln, sondern Hausbesitzer bzw. Wohnungseigentumsgemeinschaften auch sonst nach alternativen Angeboten suchen. Der Branchenverband arbeitet seit Jahren auf ein qualifiziertes Berufsbild und Pflichtversicherung für Haftungsfälle hin. Verwaltungsleistungen werden auch von Immobilienmaklern, Bauträgern oder Gebäudereinigern - bei größeren Projekten im Rahmen des sog. Facility Managements - angeboten sowie von ausgelagerten Immobilienabteilungen der Großunternehmen. Und schließlich verwalten auch private (Mehrfach-) Hausbesitzer ihre Mietshäuser selbst. Das Potential für die Branche ist also deutlich höher als der tatsächlich erreichte Umsatz. Marktfaktor: Neubautätigkeit. Mitunter gegenläufige Tendenzen bestimmen den Bedarf an Wohnungsverwaltungen. Die eine ergibt sich aus der Entwicklung des Immobilien-, vor allem des Wohnungsbestands. Die andere Tendenz

VR-GründungsKonzept GK117 5 ergibt sich aus der Neigung von Immobilienbesitzern, die zeitaufwändige und fachlich zunehmend anspruchsvolle Tätigkeit aus der Hand zu geben. Dies gilt vor allem für Anlageobjekte und Immobilien-Erbfälle. Von den gesamten Bauinvestitionen gut 260 Mrd. EUR im Jahr 2012 (destatis) fließen rund 13 % in Baudienstleistungen (u.a. Architekten/Bauingenieure). Prognosen erwarten für 2014 nach einer Stagnation im Jahr 2013 ein kräftiges Wachstum der Bauinvestitionen um insgesamt 4 Prozent. 2012 Baufertigstellungen rd. 200.000 Wohneinheiten + 9,5 % Nicht-Wohngebäude rd. 188 Mio. cbm umbauter Raum + 7,1 % Der Bau von Mehrfamilienhäusern stieg nochmals um 16 Prozent, getrieben von der Errichtung neuer Eigentumswohnungen (plus 23,3 %); dies waren 20 Prozent aller fertig gestellten WEs bzw. die Hälfte der WEs in mehrgeschossigen Gebäuden. Im Wirtschaftsbau reduzierten die öffentlichen Bauherren 2012 ihre Bautätigkeit deutlich (-13,8 %), während private bzw. gewerbliche Investitionen insbesondere in Handel und Logistik (+ 18,7 %) sowie Fabrik- und Werkstattgebäude (+10,4 %) deutlich anstiegen. Für das Gesamtjahr 2013 rechnet der ZDB mit dem Bau von rund 230.000 WEs, darunter 130.000 WEs in Mehrfamilienhäuser, und erwartet, dass sich auch die Fertigstellungen im Wirtschaftsbau 2013 nur leicht abschwächen werden. 2013 Baugenehmigungen rd. 270.000 Wohneinheiten + 12,9 % Nicht-Wohngebäude rd. 200 Mio. cbm umbauter Raum - 4,8 % Die Zahl der Baugenehmigungen ist für Existenzgründer interessant, gibt sie doch einen Hinweis auf zukünftige Aufträge. Insbesondere der Geschosswohnungsbau legte noch einmal deutlich zu (+ 22,3 %), dabei machen Eigentumswohnungen (+ 15,3 %) fast ein Viertel der genehmigten WEs und über die Hälfte im Geschosswohnungsbau aus. Das genehmigte Volumen umbauten Raums im Wirtschaftsbau betrug fast 5 Prozent weniger als 2012, immerhin liegen für die beiden Segmente Büro- und Verwaltungsgebäude (+ 11,2 %) und Anstaltsbauten (u.a.. Krankenhäuser, + 31,1 %) mehr Bauanträge vor. Auch öffentliche Bauherren planen offenbar wieder mehr Bauinvestitionen (+ 18,8 %). Perspektiven. Auch 2014 lässt die Zunahme der Baugenehmigungen im Wohnungsbau aus dem Vorjahr konstante Auftragseingänge erwarten; ob diese Vorhaben alle realisiert werden, hängt allerdings von der wirtschaftlichen Entwicklung übers Jahr ab. Der ZDB rechnet 2014 mit einem Umsatzwachstum im Bauhauptgewerbe um 3,5 Prozent auf 98,6 Mrd. EUR, davon sollen rund 35,3 Mrd. EUR in den Wohnungsbau fließen, die gleiche Summe in den Gewerbebau. 2014 erwartet der ZDB ein entsprechendes Bauvolumen, das Ifo-Institut prognostiziert für dieses Jahr etwa 255.000 neue Wohnungen.

VR-GründungsKonzept GK117 6 2. Betriebsaufbau Eigentumsverhältnisse in Prozent des Wohnungsbestands *) Private Eigentümer 58,4 % Wohnungseigentümergemeinschaften 22,4 % Kommunale Wohnungsunternehmen 5,8 % Kommerzielle Wohnungsunternehmen 5,5 % Genossenschaften 5,4 % Sonstige 2,6 % Fast ein Viertel (24 %) aller Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau sind mittlerweile Eigentumswohnungen, die Zahl der Gebäude ist nicht erfasst (2012, destatis). *) 2011 destatis Sonderauswertung auf Basis Mikrozensus 2010 Kunden. Verwaltungsobjekte werden in der Fach- und Tagespresse (meist am Wochenende) angeboten, in der man, wie im Branchenfernsprechbuch, natürlich auch selbst inserieren kann. Da Sie eine klar definierbare Zielgruppe haben, ist die regelmäßige Direktwerbung aussichtsreich und u.u. preisgünstiger als die Schaltung von Anzeigen. Kontaktpflege: Wer vor seiner Existenzgründung in einem branchennahen Unternehmen beschäftigt war (als branchennah gelten Banken, Versicherungen, Wohnungsgesellschaften und Maklerbüros), sollte den früheren Arbeitgeber und dessen Kunden über seine jetzige Immobilienverwaltungstätigkeit informieren und sich bemühen, weiterhin gute Kontakte zu ihnen zu unterhalten. Daneben empfiehlt es sich, Steuerberater, Immobilienmakler, Rechtsanwälte und Architekten von der Gründung der Verwaltung zu informieren. Mittlerweile ist der deutsche Immobilienmarkt auch attraktiv für ausländische Investoren geworden. Fast ein Fünftel ihrer Umsätze erwirtschaften die umsatzstärkeren Unternehmen (> 250.000 EUR Jahresumsatz) durch ausländische Auftraggeber (destatis 2011). Die interaktive Immobiliendatenbank des RDM ist zunächst nur für RDM- Mitglieder zugänglich, sie bietet u.a. einen virtuellen Marktplatz für Verkaufsobjekte. Und mit eigener Homepage im Internet können Sie über dieses Medium Ihre Verwalterdienste anbieten. Webpräsenz. Und immer mehr Kunden private und gewerbliche suchen im Internet nach geeigneten Angeboten oder Spezialisten: Die eigene Webpage ist daher mittlerweile unverzichtbar, gerade, wenn ein Unternehmen neu auf den Markt kommt. Unternehmen aus dem Grundstücks- und Wohnungswesen zeigen sich bei der Nutzung des Internets allerdings zurückhaltender als andere Branchen: 43 Prozent der Unternehmen präsentieren sich auf einer eigenen Website (60 % im Schnitt aller untersuchten Wirtschaftzweige, destatis 2008). Wichtig: Die Seiten sind die elektronische Visitenkarte und sollten genauso aufgeräumt und übersichtlich wie die Räumlichkeiten daherkommen. Vorsicht: Auch die einfachsten Websites unterliegen mehr oder weniger umfänglich dem Telemediengesetz vor allem ein fehlerhaftes Impressum kann Abmahnprofis in die Hände spielen. Der Teufel steckt dabei im Detail, neben (Firmen-) Namen und ladungsfähiger Anschrift, ggf. Umsatzsteuer-ID sowie E-Mail-Adresse muss auch eine zweite Kontaktmöglichkeit angeboten werden; dabei ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob eine Telefonnummer

VR-GründungsKonzept GK117 7 genügt, die nur auf einen Anrufbeantworter aufläuft. Bei gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen muss nicht nur diese aufgeführt sein, sondern auch der Staat, in dem sie erworben wurde. E-Mails, die regelmäßig auf neue Serviceangebote und Leistungen aufmerksam machen, werden laut TNS Emnid mittlerweile von 85 Prozent aller Internetuser bezogen. Solche Newsletter dürfen aber nur an Kunden verschickt werden, die dem ausdrücklich zugestimmt haben. Mitarbeiter. Ein qualifizierter Mitarbeiter sollte mindestens 300 Wohnungen verwalten, um sein/ihr Gehalt abzudecken. Erfahrenes Verwaltungspersonal ist auf dem Arbeitsmarkt relativ knapp und entsprechend hoch bezahlt. Zu Beginn können Sie die eigentlichen Verwaltungsaufgaben selbst erledigen, sich aber durch moderne Technik wie TK-Anlagen und EDV, vor allem aber durch flexibel eingesetztes Büro- und Buchhaltungspersonal entlasten, im Rahmen der "geringfügigen Beschäftigung" oder zu "Stoßzeiten" durch Zeitpersonal. Berufshaftpflicht. Als Hausverwalter können Sie für falsch berechnete Miete oder zu hohe Handwerkerrechnungen ebenso haftbar gemacht werden wie für einfache "Zahlendreher" bei der Rechnungserstellung. Die sog. "Entlastung" des Verwalters durch eine Eigentümergemeinschaft, also der Haftungsausschluss bei Fehlern, ist mittlerweile rechtlich umstritten (vgl. AZ.: BayObLG: 2Z BR 80/02). Für solche Haftungsfälle benötigen Sie unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei staatlichen oder öffentlich geförderten Aufträgen ist die Berufshaftpflicht sogar eine der Voraussetzungen für die Auftragserteilung. Ob Ihre Haftpflicht besonders weit geht oder möglicherweise eingeschränkt wird, hängt von den Verträgen ab, die Sie abschließen. Es empfiehlt sich daher, schon bei der Vertragsgestaltung darauf zu achten, möglichst vorteilhafte Konditionen auszuhandeln. Im Zweifelsfall sollten Sie zu Vertragsverhandlungen einen versierten Rechtsanwalt hinzuziehen. Garantiefonds: Mitgliedern des Bundesfachverbands Wohnungsverwalter ist es möglich, einen Garantiefonds auf EU-Rechtsbasis bei der französischen Caisse de Garantie einzurichten, mit dem eine Schädigung von Kundenvermögen ausgeglichen werden kann. Die Absicherung durch einen solchen Fonds bietet dem Verwalter auch ein werbewirksames Argument bei der Akquisition neuer Kunden.

VR-GründungsKonzept GK117 8 3. Leistungsprofil / Know-how Traditionell verfügen Hausverwalter über betriebswirtschaftliches Wissen, das ordnungsgemäße Rechnungslegung und Abrechnung mit Mietern und/oder Eigentümern garantiert, Mit den Mietern muss der Verwalter vertragliche Abmachungen treffen, für pünktliche Zahlungen sorgen oder Rückstände einfordern, ggf. Mieterrechte und -pflichten durchsetzen. Im Gewerbemietensektor, wo Mietverträge weitgehend frei aushandelbar sind, muss er das Vertragsrecht, den aktuellen Markt und die geeigneten Zielgruppen für sein Objekt kennen. über bautechnisches Wissen, das die Planung und Beauftragung von Modernisierung und Instandhaltungsmaßnahmen erlaubt (Stichwort: Energieeffizienz), Der Hausverwalter ist für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig und muss alle dafür notwendigen Maßnahmen treffen. Dazu gehört, Handwerker zu beauftragen, ihre Leistungen und Preise zu kennen, Notdienste zu organisieren oder für Sicherheit in technischer Hinsicht zu sorgen. über aktuelles und profundes Wissen zum Mietrecht, Wohneigentumsrecht und in Teilen zum Baurecht. Der Hausverwalter muss eine Fülle von Rechtsvorschriften kennen: Die Gesetzeslage rund um die Wohnimmobilie von der Heizung bis zur Wasserversorgung wurde in den letzten Jahren anspruchsvoller. Auch Datenschutzgesetze betreffen Verwalter, dürfen sie Informationen an externe Dienstleister oder Subunternehmer doch nur strikt auftragsbezogen bzw. im Rahmen detaillierter Vereinbarungen weiterleiten. Der Verwalter ist dafür zuständig, in Rechtsfragen und technischen Standards d ajour zu bleiben und erforderliche Investitionen in Gang zu setzen. Objekte. Gewerbeobjekte und Fabrikgebäude gelten als die lukrativsten Verwaltungsobjekte. Bei großflächiger Vermietung ist der Arbeitsaufwand des Verwalters relativ gering. Zugleich lassen sich mit Gewerbemieten höhere Einnahmen erzielen als bei Wohnobjekten. Der Vorteil bei der Verwaltung von Eigentumswohnanlagen liegt zum einen in der bis zu fünfjährigen Vertragsdauer, zum anderen bietet sie Kontakt zu einer Vielzahl von Geschäftspartnern, die oft noch andere Objekte besitzen. Häufig beauftragen zufriedene Mandanten ihren Verwalter auch mit Wohnungsverkäufen bzw. -vermietungen und empfehlen ihn weiter. Die Verwaltung von Mietshäusern bietet den Vorteil, dass man meistens (abgesehen von Erbengemeinschaften) nur einem Vertragspartner verpflichtet ist, was allerdings gleichzeitig auch eine größere Abhängigkeit bedeutet. Eigentumswohnungen. Die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum ist eine der häufigsten Aufgaben für kleinere Hausverwaltungen. Sie erfolgt gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das die Bestellung eines Verwalters durch die Eigentümerversammlung vorschreibt. 27 WEG regelt die vielfältigen Rechte und Pflichten des Verwalters, die eine hohe Fachkompetenz auch in rechtlichen Aspekten von ETW-Anlagen erfordert. Bei höherer Anzahl von Eigentümern in der Gemeinschaft wird sinnvollerweise ein professioneller Verwalter beauftragt. Der muss der Gruppe von Eigentümern Rechenschaft über seine

VR-GründungsKonzept GK117 9 Arbeit ablegen, die ihn mehrheitlich zum Verwalter bestellt und alle fünf Jahre in seinem Amt bestätigen oder kündigen kann. Finanzen: Der Hausverwalter nimmt Willenserklärungen und Zahlungen entgegen, die an die Eigentümergemeinschaft gerichtet sind. Der Verwalter verwaltet die gemeinschaftlichen Gelder der Wohnungsbesitzer. Er ist verantwortlich für die Einhaltung von Fristen und muss dafür sorgen, dass der Eigentümergemeinschaft keine Rechtsnachteile entstehen. Auf Beschluss der Wohnungseigentümer macht der Hausverwalter Ansprüche außergerichtlich geltend und kümmert sich um deren Durchsetzung. Eigentümerversammlung: Mindestens einmal pro Jahr beruft er die Eigentümerversammlung ein, die er leitet und deren Ergebnisse er protokolliert. Der Verwalter ist u.a. dafür verantwortlich, dass die Wohnungsbesitzer keine Beschlüsse fassen, die rechtswidrig sein, er wird also auch als Rechtsberater der Eigentümergemeinschaft bezogen auf einschlägige Rechtsgebiete tätig. Anschließend ist es seine Aufgabe, die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen. Wirtschaftsplan: Für jedes Kalenderjahr hat der Verwalter im voraus einen Wirtschaftsplan zu erstellen. Nach Ablauf des Jahres muss er eine detaillierte Abrechnung vorlegen. Diese und den Wirtschaftsplan legt er der Eigentümerversammlung zur Zustimmung vor. Auch bei Streitigkeiten unter den Eigentümern ist oft der Hausverwalter gefordert, mit Geschick und Einfühlungsvermögen zu schlichten. Bei einem Einstieg als Verwalter von Wohnungseigentum sollte man also seine Fähigkeit zur Organisation und Leitung von Versammlungen überprüfen. Der Verwalter kann - sozusagen im Nebenjob - die Aufgabe eines Moderators, Schlichters oder Konfliktmanagers erhalten. Facility Management. Den Hauptumsatz teilen sich derzeit technisches und infrastrukturelles FM (rund 34 % bzw. 54 % Umsatzanteile, Lünendonk 2013), rein kaufmännische Aufgaben stehen dahinter mehr und mehr zurück. Beim echten, integrierten FM, das i.d.r. nur von den Branchengrößen geleistet wird, reichen die Aufgaben von Analysen vor der Planung über die Betreuung der Haustechnik bis hin zur Verwaltung der Immobilie während der gesamten Investitionszeit. Kleinere Gewerbeimmobilien: Mietern, die bislang Selbstversorger waren, können Angebote für die gemeinsame Inanspruchnahme von Reinigungsdiensten, Fuhrpark, Botendiensten, Konferenz-Services und Catering gemacht werden; Dienstleistungen, die dann ggf. auch von den Kunden und Klienten der Gewerbemieter in Anspruch genommen werden können. Bei hochpreisigen Wohnimmobilien können den Mietern neben der gemeinsamen Inanspruchnahme von Reinigungskräften, Pförtner-, Besorgungsund Betreuungsdienste der Wohnung bei Abwesenheit angeboten werden. Wohnanlagen in schwierigen sozialen Wohnumfeldern können durch Spezialdienste unter dem Stichwort Quartiermanagement, ggf. im Auftrag von gemeinnützigen Einrichtungen, Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, gemeinnützigen Vereinen etc., betreut werden. Lünendonk beziffert den Branchenumsatz für 2011 auf rund 57 Mrd. EUR. Dabei ist das lediglich die interne Wertschöpfung, externe Leistungen von rund 52 Mrd. EUR hängen zusätzlich direkt an der Branche (Lünendonk Branchenreport 2010). Für die nächsten Jahre bis 2017 erwarten die Experten noch einen Umsatzanstieg von durchschnittlich 6,5 Prozent im Jahr. Eine weitere Studie, die für 2012 von einem Marktvolumen von 50 Mrd. EUR ausgeht, sieht bis 2016 ein Marktwachstum um gut 18 Prozent (IC, Wien). Eine Studie zu den gesamten

VR-GründungsKonzept GK117 10 Bau- und Immobiliendienstleistungen rechnet mit einem Anstieg des Volumens um ca. 20 Prozent bis 2020, insbesondere im Rahmen von Planung und Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienz (Roland Berger 2011).

VR-GründungsKonzept GK117 11 4. Kalkulationshilfen Durchschnittsumsatz rund 770.000 EUR (2012, netto) Ein Beschäftigter der Branche setzt im Schnitt im Jahr rund 113.000 EUR um, in den gut vier Fünftel Kleinunternehmen der Branche erzielt ein Mitarbeiter durchschnittlich aber nur 53.000 EUR Jahresumsatz (2011, Statistisches Bundesamt). Differenziert das Bild nach Betreuung von Wohnimmobilien (im Schnitt um 95.000 EUR Jahresumsatz je Mitarbeiter) und Gewerbeimmobilien (über 175.000 EUR). Honorierung. Für die Verwaltergebühr gibt es bei freifinanzierten Wohnungen keine festgesetzten Gebührensätze; bei öffentlich geförderten Wohnungen begrenzt der Staat das Verwaltungshonorar. Dabei ist zu berücksichtigen: Nur bei gewerblichen Objekten und öffentlich geförderten Wohnungen können die Eigentümer diese Kosten an den Mieter durchreichen. Praxis: Die Marktpreise müssen also lokal oder in der Region recherchiert werden. Natürlich möchten Neugründer mit ihren Preisen die Konkurrenz unterbieten und sich so einen Marktanteil sichern. Aber: Bei allzu knapper Vergütung kann kein qualitativ hochstehender Service geboten, entsprechend kein exzellenter Ruf erworben werden. Bei Mietobjekten wird meist ein Prozentanteil der Mieten (Bruttokaltmiete) verlangt. Praktiker sehen eine Spanne von 3,5 bis 8 Prozent im Wohnsegment und 3 bis 4 Prozent bei gewerblicher Nutzung für eine solide Forderung, allerdings immer auch abhängig vom konkreten Objekt und lokalen Markt. Bei der Festlegung der Verwaltungsgebühr spielt auch die Größe der Gebäude und Wohnungen eine Rolle. In der Wohnungseigentumsverwaltung trifft man auf Entgelte pro Wohnung zwischen 15 und 25 EUR pro Monat (RDM), wobei der Durchschnitt bei Mietwohnungen höher liegt als bei Eigentumswohnungen. Zusatzleistungen wie die Überwachung von Planung und Modernisierungen oder außerplanmäßige Eigentümerversammlungen bei ETW werden gesondert honoriert. Die Entgeltzahlungen Ihrer Auftraggeber erfolgen in der Regel monatlich im Voraus, Ihre Einnahmen sind also zumindest fest im Voraus zu kalkulieren (in Vorteil in Zeiten schlechter Zahlungsmoral in anderen Branchen). Sonderleistungen werden, wenn dies im Vertrag festgelegt ist, sofort erstattet oder von Sonderkonten (Instandsetzungskonto/ Modernisierungskonto) überwiesen. Dabei ist zu beachten: Wohngeldzahlungen und Ausgaben für die verwalteten Häuser laufen jeweils über separate Hauskonten mit Bankvollmacht des Verwalters. Dies gilt auch für größere Vorhaben, die nach vorangegangener Eigentümerentscheidung aus Rücklagen oder Umlagen finanziert werden. Kostenstruktur I. Die Dienstleistungserhebung des Statistischen Bundesamtes gibt für Hausverwalter folgende Verteilung der Kosten (2011, in % vom Nettoumsatz): Branche Betriebe über 250.000 EUR Umsatz Personalaufwand 25,1 % 25,3 % Fremdleistungen 24,7 %

VR-GründungsKonzept GK117 12 Energie u.ä. 3,2 % Mieten, Leasing 4,2 % 4,1 % Sonst. Sachaufwand 47,8 % 21,6 % Das rechnerische Ergebnis vor Steuern liegt demnach im Schnitt der Branche bei 23,9 % vom Nettoumsatz und in umsatzstärkeren bei 21,1 %. Kostenstruktur II. Eine weitere Erhebung zeigt auch Durchschnittswerte für Betriebe bis 4 Mitarbeitern, wie sie für Existenzgründer zunächst typisch sein dürften (IVD 2011, in % vom Nettoumsatz): Personalaufwand *) 37,9 % Raumkosten 6,7 % Kfz-Kosten 4,0 % Werbekosten 2,7 % Abschreibungen 3,7 % Sonst. Aufwand 17,9 % *) inkl. kalkulatorischer Unternehmerlohn So bleibt bei den an dieser Erhebung teilnehmenden Kleinbetrieben ein betriebswirtschaftliches Ergebnis von im Schnitt 27,2 % vom Nettoumsatz. Bezogen auf den oben genannten Umsatz pro Mitarbeiter ergäbe sich daraus für einen Zwei-Mann-Betrieb ein Gewinn um 29.000 EUR im Jahr. Private Absicherung: Neben den nötigen betrieblichen Versicherungen (Haftpflicht!) kommen auch Aufwendungen für die private Risikovorsorge auf Sie zu. Arbeitslosenversicherung. Selbständige können freiwillig (gegen einen pauschalen Monatsbeitrag) Mitglied der Arbeitslosenversicherung bleiben (Kündigung erstmals nach 5 Jahren möglich, dann mit jeweils 3 Monaten Frist). Wesentliche Voraussetzungen: mind. 15 Wochenstunden selbständige Tätigkeit; innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt oder Bezieher von Arbeitslosengeld; Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Existenzgründung. Krankenversicherung. Wer selbständig ist, kann wählen, ob er in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder sich privat versichert. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind von Alter, Geschlecht und Anzahl der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen unabhängig, während die Privatversicherer für jedes Mitglied einen eigenen Beitrag berechnen. Für junge, gesunde Einsteiger ohne mitzuversichernde Familienangehörige ist eine Privatversicherung meist günstiger. Alters- / Risikovorsorge. Bei der Altersvorsorge gibt es für Selbständige meist die Möglichkeit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung, Versorgungswerken bei einigen Berufsgruppen und/oder privaten Versicherungen zu wählen. Berufsunfähigkeit ist in der gesetzlichen Rentenversicherung für alle, die ab 1.1.1961 geboren sind, nur äußerst unzureichend abgesichert (Erwerbsminderungsrente); eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte zusätzlich privat abgeschlossen werden. Derzeit gilt eine private Vorsorge als günstiger, doch Prognosen über lange Zeiträume sind immer mit Unsicherheiten behaftet.

VR-GründungsKonzept GK117 13 5. Finanzierung Für eine Niederlassung als Haus- und Wohnungsverwalter bedarf es keiner großen Investitionen. Als Büro kann zunächst die private Wohnung reichen. Ein Raum, der ausschließlich als Arbeitsraum genutzt wird, ist dabei schon aus steuerlichen Gründen günstiger. Den Privatwagen können Sie als Sachinvestition in das Unternehmen einbringen. Der größte Teil des Kapitalbedarfs besteht in der Summe, die Sie benötigen, um die laufenden Betriebskosten und Ihren eigenen Lebensunterhalt während der Anlaufzeit zu bestreiten, in der Ihnen noch Auftraggeber fehlen und die Kosten über Ihren Einnahmen liegen. Geno-Star: Finanzierungsplaner im Internet. Wie eine auf Ihren Kapitalbedarf zugeschnittene Finanzierung mit dem vorhandenen Eigenkapital, öffentlichen Mitteln und Bankdarlehen im Idealfall aussehen könnte, ermitteln Sie im ersten Schritt selbst mit GENO-Star. Das DV-gestützte Beratungssystem der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehenskassen errechnet aufgrund Ihrer Angaben ganz unverbindlich einen optimalen Finanzierungs- und Kapitaldienstplan. So können Sie erst einmal verschiedene Modelle durchspielen. Damit erhalten Sie erste konkrete Zahlen für Ihren Businessplan, die dann im Gespräch mit Ihrer Hausbank verfeinert und noch besser auf Ihr Vorhaben zugeschnitten werden können. Internet-Service unter www.geno-star.de Förderrechner mit optimalem Finanzierungsplan und Kapitaldienstplan sowie Hinweisen auf einzureichende Unterlagen Förderprogramme und Förderlexikon Adressen der lokalen genossenschaftlichen Bank(en) Kredithilfen. Neben den Kredithilfen des Bundes bzw. der KfW- Mittelstandsbank (z.b. ERP-Gründerkredit-StartGeld bis 100.000 EUR, davon bis 30.000 EUR für Betriebsmittel) können Existenzgründer auch Förderung aus Landesprogrammen beantragen. Dazu gehören zinsgünstige Darlehen, in mehreren Ländern aber auch zusätzliche Beratungsmittel, in einigen Regionen und Branchen auch direkte Zuschüsse. Das aus eigenen Mitteln aufgebrachte Kapital sollte 15 bis 20 Prozent des Gesamtbedarfs nicht unterschreiten. Zu beachten: Öffentliche Förderkredite für Existenzgründer erhält nur, wer den Antrag darauf stellt, bevor er Investitionen tätigt, Räume mietet oder das Gewerbe anmeldet. Haftungsfreistellung: Förderkredite werden in aller Regel über die Hausbank ausgeliehen, die ihrerseits für die Rückzahlung des Darlehens gegenüber der Förderbank haftet. Diese Haftung wird für einige Programme, wie z.b. das StartGeld der KfW, mit der Haftungsfreistellung für einen Teil des Kredits (um max. 80 %) reduziert, Hausbank und Förderbank teilen sich also das Kreditrisiko. Der Gründer profitiert hiervon indirekt, weil dies der Hausbank die Gewährung des Kredits auch bei geringeren Sicherheiten erleichtert.

VR-GründungsKonzept GK117 14 Förderprogramme der Länder Ausführliche Informationen bei den Landesförderinstituten. Adressen und Webadressen siehe unter Gründerkontakte / -informationen. Baden-Württemberg u.a.: Gründungsfinanzierung - Kredite ab 5.000 EUR bis 5 Mio. EUR + Startfinanzierung 80 - Kredite für Vorhaben bis max. 150.000 EUR Gesamtvolumen (Darlehensbetrag bis max. 100.000 EUR zu 100 % des Finanzierungsbedarfs) + MONEX-Mkrofinanzierung mit Darlehen bis max. 10.000 EUR (Anschlussfinanzierungen bis 20.000 EUR; spezielle Varianten für Frauen, das Handwerk und die Kreativbranche) + Exi- Gründungs-Gutscheine für kostenlose Gründungsberatungen, bis 10 Tage Intensivberatungen zu reduzierten Kosten (bis zu 80 % verbilligt) Bayern u.a.: Startkredit bis 40 % der förderfähigen Kosten (vorwiegend Investitionen, ohne Pkw) zwischen 12.000 EUR und 310.000 EUR Darlehenssumme + Startkredit 100 zur Aufstockung auf höhere Finanzierungsanteile, mind. 2500 EUR Darlehen, max. 10 Mio. EUR Gesamtfinanzierung + Universalkredit bis 100 % Finanzierung (inkl. Betriebsmittel), mind. 25.000 EUR, höchstens 10 Mio. EUR Darlehensbetrag + stille Beteiligung zwischen 20.000 EUR und 250.000 EUR + Existenzgründercoaching bis 70 % Zuschuss zum Beraterhonoraren bis 800 EUR pro Tagewerk, max. 10 Tagewerke Berlin u.a.: Berlin Start - Darlehen für Investitionen, ggf. den Übernahmepreis oder ein erstes Warenlager sowie Betriebsmittel zwischen 5.000 EUR und 250.000 EUR + Mikrokredite bis 25.000 EUR aus KMU-Fonds Bremen u.a.: BAB-Mikrokredit bis max. 25.000 EUR / BAB- Starthilfekredit (als Eigenkapitalaufstockung) bis max. 50.000 EUR (bei max. 100.000 EUR Finanzierungsbedarf) + Ergänzungsdarlehen ab 150.000 EUR (max. 50 % des Hausbankdarlehens) + Bremer Gründerkredit bis 5 Mio. EUR + Beratungsförderung als Zuschuss bis max. 80% bei max. 700 EUR Honorar pro Tagewerk (insgesamt max. 2.800 EUR Zuschuss) Hamburg u.a.: Darlehen bis max. 17.500 EUR (35.000 EUR bei Gemeinschaftsgründung) für erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Existenzgründer Mecklenburg-Vorpommern u.a.: Kleindarlehen zwischen 20.000 EUR und 200.000 EUR + 50 % Zuschuss zur Unternehmensberatung von max. 500 EUR pro Tagewerk, im Rahmen von Unternehmensnachfolgen insgesamt max. 10.000 EUR Niedersachsen u.a.: MikroSTARTer Niedersachsen - Darlehen zwischen 5.000 EUR und 30.000 EUR (derzeit regional beschränkt) + Niedersachsen-Gründerkredit zwischen 20.000 EUR und 500.000 EUR für Investitionen sowie bis zu 500.000 EUR für Betriebsmittel und ggf. ein erstes Warenlager + Gründercoaching von 3-20 Tagewerken, je nach Region bis 75 % Zuschuss zu max. 600 EUR pro Tag (nur bei NBank akkreditierte Berater; Sonderkonditionen für bestimmte Regionen bzw. Gründungen)

VR-GründungsKonzept GK117 15 Nordrhein-Westfalen u.a.: NRW.BANK Gründungskredit, mind. 25.000 EUR, max. 10 Mio. EUR Kreditvolumen (zu 100 % der förderfähigen Kosten) + NRW/EU-Mikrodarlehen von 5.000 bis 25.000 EUR Darlehensbetrag + Gründungsberatung (max. 50% / 400 EUR pro Tagewerk Zuschuss, i.d.r. für 4 Tagewerke) Rheinland-Pfalz u.a.: Darlehen aus dem Mittelstandsförderungsprogramm bis zu 100% der Investitionen (max. 2 Mio. EUR, dabei Betriebsmittel bis 500.000 EUR) + Existenzgründungsberatung bis 50% Zuschuss für max. 9 Tagewerke zu 800 EUR Schleswig-Holstein u.a.: Starthilfedarlehen bis 100.000 EUR Investitionsbedarf und/oder 50.000 EUR Betriebsmittelbedarf (je Gründer, ab 100.000 EUR Finanzierungsbedarf 15 % Eigenkapital erforderlich) + Zuschuss aus dem Zukunftsprogramm Arbeit zur Gründungsberatung / -schulung von 50 % der Kosten / max. 300 EUR für max. 5 Tagewerke Gründungszuschuss für ALG-I-Bezieher. Kann -Leistung in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes I plus 300 EUR pauschal zur sozialen Absicherung für 6 Monate, danach pauschal 300 EUR zur sozialen Absicherung für weitere 9 Monate, sofern inzwischen eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden können; Verbrauch der Ansprüche auf ALG I; Voraussetzungen: Arbeitslose mit (Rest-)Anspruch auf mind. 150 Tage ALG I. Förderanspruch nur mit Bescheinigung von IHK, Handwerkskammer oder Bank, dass die Existenzgründung eine wirtschaftlich tragfähige Vollexistenz ermöglicht; dazu erforderlich Beschreibung des Konzepts (Businessplan), Kapital- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf; Antrag beim zuständigen Arbeitsamt. Achtung: Grundsätzlich hat der Job-Berater im Rahmen seiner Ermessensausübung individuell zu prüfen, ob die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit Vorrang vor der Gewährung des Gründungszuschusses hat.

VR-GründungsKonzept GK117 16 6. Spezielle Gründerinfos Businessplan. Ein Gründungs- bzw. Investitionskonzept für die Finanzierung sollte u. a. folgende Informationen enthalten: Marktbedingungen und voraussichtliche Entwicklung der Branche Angebotspalette, Spezialisierungen, Preise, Service Kundenpotenzial im Einzugsgebiet und ggf. daraus begründete Standortwahl Konkurrenzsituation notwendiger Mitarbeiterstamm Erfolgsaussichten des Unternehmens als Vollexistenz: Die oben genannten Themen müssen mit einer Umsatz-, Kosten- und Ertragsvorschau quantifiziert bzw. untermauert werden, um von der Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Vorhabens zu überzeugen. Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Bei der Erstellung von ersten professionellen Businessplänen unterstützt Sie der Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Mit Hilfe dieses umfangreichen und effizienten Planungsinstruments schärfen Sie den Blick für die Chancen Ihres zukünftigen Unternehmens, senken durch genaue Kalkulation die Risiken und betrachten ganz realistisch die Erfolgsaussichten aus verschiedenen Blickwinkeln. Zentrale Bestandteile des Gründungsplaners, den interessierte Gründer bei jeder Volksbank und Raiffeisenbank erhalten: Das Simulationsprogramm: Unternehmensgründung" für Ihren heimischen PC bildet den Gründungsprozess in betriebswirtschaftlich logischer Reihenfolge ab. Im Ergebnis erarbeiten Sie schrittweise Ihren individuellen Businessplan, der eine detaillierte Grundlage für das Finanzierungsgespräch mit Ihrer Hausbank bildet. Im Gründerplanspiel planen Sie gemeinsamen mit anderen (max. 20) Unternehmensgründern einen ganzen Tag lang Ihre eigene Firma, unter kompetenter Leitung, über einen Zeitverlauf von drei Jahren. Fragen Sie in Ihrer Genossenschaftsbank nach den nächsten Terminen. Persönliche Kreditwürdigkeit. Neben den wirtschaftlichen Aussichten des geplanten Unternehmens werden auch die persönliche Vermögens- und Einkommenssituation und die Kreditsicherheiten des Gründers eine Rolle spielen. In Bezug auf diese Frage kann es leicht zu Enttäuschungen kommen, da die Bank die aufgeführten Sicherheiten manchmal nicht so hoch bewertet, wie ein Gründer sich das erhofft. Übliche Bewertungen: in voller Höhe Kontoguthaben bei einem Kreditinstitut, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen und Bausparguthaben, zu drei Vierteln des Wertes festverzinsliche Wertpapiere (für ausländische Wertpapiere gelten besondere Regelungen), mit fünfzig Prozent Aktien. Nebenberuflicher Start. Das - überschaubare - finanzielle Risiko einer Existenzgründung kann durch einen nebenberuflichen Einstieg in die Verwaltertätigkeit noch verringert werden. Dies bringt den Vorteil, dass man finanziell unattraktive Objekte ablehnen und sich allmählich mit dem neuen Arbeitsfeld vertraut machen kann. Der damit verbundene Mangel an Zeit und Flexibilität birgt jedoch erhebliche Nachteile für ein Unternehmen, das sich primär um den Erhalt des Verwaltungsbestandes und die Belange der Kunden kümmern muss.

VR-GründungsKonzept GK117 17 Übernahme. Statt der Neugründung kann auch der Verwaltungsbestand eines bestehenden Unternehmens übernommen werden. Hierbei ist allerdings der notwendige Kapitalaufwand zu bedenken. Falls eine Übernahme geplant wird, muss unbedingt vor Vertragsabschluss das Einverständnis der betreuten Klienten mit dem Wechsel des Verwalters eingeholt werden. Dies sollte sicherheitshalber schriftlich erfolgen. Angebote für Betriebsübernahmen kann man der Tages- und Fachpresse entnehmen oder auch bei den Fach- und Maklerverbänden erfahren.

VR-GründungsKonzept GK117 18 7. Recht Haus- und Wohnungseigentumsverwalter benötigen keine Genehmigung zur selbständigen Tätigkeit. Erlaubnispflicht entsteht, wenn über die verwalteten Objekte auch (Miet-) Verträge abgeschlossen werden. Dafür müssen nachgewiesen werden die persönliche Zuverlässigkeit (Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Auszug aus dem Bundeszentralregister) sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse (keine Steuerschulden, kein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis). Neu ist 2014 die gesetzliche Pflicht für Vermieter (und damit für entsprechend tätige Verwalter), die Energie-Kennziffern des jeweiligen Objekts in Zeitungsannoncen und Angeboten auf Internetportalen aufzuführen. Außerdem muss bei der Vermietung der Energiepass der Immobilie vorgelegt werden. Gewerbeanmeldung bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Davon werden automatisch in Kenntnis gesetzt das Finanzamt das Gewerbeaufsichtsamt die Ordnungsbehörden die Berufsgenossenschaft Mit der Aufnahme eines Gewerbes wird jedes Unternehmen kammerzugehörig und damit beitragspflichtig. Sollte das Finanzamt innerhalb von wenigen Wochen keine Steuernummer zugeteilt haben, ist der Gewerbetreibende verpflichtet, eine persönliche Mitteilung zu machen. Steuerfallen. Auch Gründer, die sich beim Thema Unternehmenssteuern von Anfang an der Hilfe eines Steuerberaters bedienen, müssen sich selbst in Grundzügen mit den rechtlichen und steuerlichen Aspekten einer Unternehmensgründung befassen. Wichtig für viele, wenn sie (in der Anfangsphase) ohne Mitarbeiter arbeiten: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann bereits durch die gemeinsame Tätigkeit / Kooperation zweier Personen entstehen und dann ohne dass die Partner dies wissen zu weit reichenden steuerlichen Konsequenzen führen, ggf. verbunden mit erheblichen steuerlichen Nachteilen für die Partner. Mitarbeiter. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen wollen, brauchen Sie für die Anmeldung zur Krankenkasse eine Betriebsnummer. Die bekommen Sie von Ihrem zuständigen Arbeitsamt zugeteilt. Natürlich müssen Ihre Mitarbeiter gegen Unfall versichert sein. Deshalb ist innerhalb von 8 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft fällig. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe der Brutto-Entgelte. Aushilfskräfte: Die sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtlichen Voraussatzungen bzw. Möglichkeiten, der so genannten Geringfügigen Beschäftigung (Entgeltobergrenze: 450 Euro monatlich) und bei der kurzfristigen Beschäftigung sind ebenso vielfältig wie kompliziert. Krankenkassen und Kammern halten zum Thema Minijobs ausführliche Informationsschriften bereit

VR-GründungsKonzept GK117 19 (auch im Internet). Achtung: Nach dem 1.1.2013 begonnene Minijobs sind nur auf Wunsch des Arbeitnehmers von der Rentenversicherungspflicht befreit (schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber).

VR-GründungsKonzept GK117 20 8. Gründerkontakte/-informationen Anlaufstellen für Gründer Baden-Württemberg: ifex - gruendung-bw.de Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart Tel. 0711/123-2786, Fax 0711/123-2556 E-Mail: ifex@mfw.bwl.de www.gruendung-bw.de Bayern: Startup in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße 28,, 80538 München Tel. 089/21620-0, Fax 089/2162-2760 E-Mail: info2010@mittelstand-in-bayern.de www.startup-in-bayern.de Berlin: gruenden-in-berlin.de www.gruenden-in-berlin.de E-Mail: -> Kontaktformular Existenzgründer-Telefon: 030/9013-8444 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de www.berlin.de/sen/wirtschaft/foerderung/gruenden/index.html Bremen: B.E.G.IN-Gründungsleitstelle c/o RKW Bremen, Langenstr. 30, 28195 Bremen Info-Line Bremen: 0421/32 34 64-12 Info-Line Bremerhaven: 0471/14 04 60 E-Mail: info@begin24.de www.begin24.de Hamburg: H.E.I. Hamburger ExistenzgründungsInitiative Habichtstr. 41, 22305 Hamburg Tel. 040/611 7000, Fax 040/611 700 19 Kontaktformular: www.hei-hamburg.de/103,kontakt.html www.hei-hamburg.de Mecklenburg-Vorpommern: Gründertelefon E-Mail: -> Kontaktformular Ansprechpartner Mo-Do 9.00-15.30 Uhr unter: www.gruender-mv.de/info/gruendertelefon/index.html Online-Beratung: www.gruender-mv.de/service/onlineberatung/index.html www.gruender-mv.de

VR-GründungsKonzept GK117 21 Niedersachsen: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover E-Mail: info@nbank.de www.nbank.de Existenzgründung in Niedersachsen: www.nbank.de/unternehmen/wirtschaft/existenzgruendung Nordrhein-Westfalen: STARTERCENTER NRW Standorte der Startercenter in NRW: www.startercenter.nrw.de/startercenter/startercenter-adressen.html Infoline: 0211/ 837 1939 (Montag-Freitag 8-18 Uhr) Kontaktformular: www.startercenter.nrw.de/impressum/kontakt.html www.startercenter.nrw.de Förderlotse: www.nrwbank.de/de/foerderlotse/produktsuche/index.html Rheinland-Pfalz: Gründungsinitiative Ministerium f. Wirtschaft, Klimaschutz, Energie u. Landesplanung Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz, Tel. 06131/16-2525 www.gruendungsinitiative.rlp.de Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Beratertelefon: 06131/6172-1333 (Mo.-Do. 9-17 Uhr; Fr. 9-15 Uhr) E-Mail: beratung@isb.rlp.de www.isb.rlp.de Förderfinder: http://isb.rlp.de/de/wirtschaft/foerderfinder-assistent/ Schleswig-Holstein: Existenzgründungsoffenssive Förderberatung: www.ib-sh.de/foerderlotse Förderlotsen einschließlich GründerInnenberatung Investitionsbank Schleswig-Holstein Tel. 0431/9905-0, Fax 0431/9905-3383 E-Mail: info@ib-sh.de www.ib-sh.de/existenzgruendung Initiative "Gründerland Deutschland" auf dem Existenzgründerportal Bundesministerium für Wirtschaft und Energie www.existenzgruender.de Kammern Service der Industrie- und Handelskammern: Existenzgründungsberatung Vermittlung/Benennung von Spezialisten und weiterführenden Beratungseinrichtungen Auskunft über gewerberechtliche Fragen Wegweiser zu den Förderprogramme aus Bundes- und Landesmitteln etc. Links zu allen IHKs: www.dihk.de/ihk-finder Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag e.v. Jägerstraße 40, 70174 Stuttgart Tel. 0711/22 55 00 60, Fax 0711/22 55 00 77 E-Mail info@bw.ihk.de www.bw.ihk.de

VR-GründungsKonzept GK117 22 IHK Bodensee-Oberschwaben: www.weingarten.ihk.de IHK Ulm: www.ulm.ihk24.de IHK Ostwürttemberg: www.ostwuerttemberg.ihk.de IHK Reutlingen www.reutlingen.ihk.de IHK Hochrhein-Bodensee: www.konstanz.ihk.de IHK Rhein-Neckar: www.rhein-neckar.ihk24.de IHK Karlsruhe: www.karlsruhe.ihk.de IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de IHK Nordschwarzwald: www.nordschwarzwald.ihk24.de IHK Südlicher Oberrhein: www.suedlicher-oberrhein.ihk.de IHK Heilbronn-Franken: www.heilbronn.ihk.de IHK Region Stuttgart: www.stuttgart.ihk.de Bayerischer Industrie- und Handelskammertag BIHK e.v. Balanstraße 55 59, 81541 München Tel. 089/5116-0, Fax 089/5116-1240 E-Mail: info@bihk.de www.bihk.de IHK Aschaffenburg: www.aschaffenburg.ihk.de IHK zu Coburg: www.coburg.ihk.de IHK für München und Oberbayern: www.muenchen.ihk.de IHK für Niederbayern in Passau: www.passau.ihk.de IHK Nürnberg für Mittelfranken: www.nuernberg.ihk.de IHK für Oberfranken Bayreuth: www.bayreuth.ihk.de IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim: www.ihk-regensburg.de IHK Schwaben: www.schwaben.ihk.de IHK Würzburg-Schweinfurt: www.wuerzburg.ihk.de Industrie- und Handelskammer Berlin Fasanenstr. 85, 10623 Berlin Tel. 030/315 10-0, -667, Fax 030/315 10-166 E-Mail: service@berlin.ihk.de www.ihk-berlin.de Handelskammer Bremen Am Markt 13, 28195 Bremen Tel. 0421/3637-0, Fax 0421/3637 299 E-Mail: service@handelskammer-bremen.de www.handelskammer-bremen.de IHK Bremerhaven: www.bremerhaven.ihk.de Handelskammer Hamburg Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg Tel. 040/36 13 8-138, Fax 040/36 13 8-401 E-Mail: service@hk24.de www.hk24.de IHKs in Mecklenburg-Vorpommern: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel. 0385/51 03-0, Fax 0385/51 03-999 E-Mail: info@schwerin.ihk.de www.ihkzuschwerin.de IHK Neubrandenburg: www.neubrandenburg.ihk.de IHK Rostock: www.rostock.ihk24.de Niedersächsischer Industrie- und Handelskammertag Hinüberstraße 16-18, 30175 Hannover Tel. 0511/33708-75, Fax 0511/33708-79 E-Mail: n-ihk@n-ihk.de www.n-ihk.de IHK Hannover: www.hannover.ihk.de IHK Lüneburg-Wolfsburg: www.ihk-lueneburg.de Oldenburgische IHK: www.ihk-oldenburg.de IHK Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim: www.osnabrueck.ihk24.de IHK für Ostfriesland und Papenburg: www.ihk-emden.de IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum: www.stade.ihk24.de IHK NRW - Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V. Marienstraße 8, 40212 Düsseldorf Tel. 0211/367 02-0, Fax 0211/367 02-21 E-Mail: info@ihk-nrw.de www.ihk-nrw.de IHK Aachen: www.aachen.ihk.de IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland: www.ihk-arnsberg.de IHK Ostwestfalen zu Bielefeld: www.ostwestfalen.ihk.de IHK Mittleres Ruhrgebiet: www.bochum.ihk.de IHK Bonn / Rhein-Sieg: www.ihk-bonn.de

VR-GründungsKonzept GK117 23 IHK Lippe zu Detmold: www.detmold.ihk.de IHK zu Dortmund: www.dortmund.ihk24.de IHK zu Düsseldorf: www.duesseldorf.ihk.de Niederrheinische IHK Duisburg Wesel Kleve zu Duisburg: www.ihk-niederrhein.de IHK für Essen, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen zu Essen: www.essen.ihk24.de Südwestfälische IHK zu Hagen: www.sihk.de IHK zu Köln: www.ihk-koeln.de IHK Mittlerer Niederrhein: www.krefeld.ihk.de IHK Nord Westfalen: www.ihk-nordwestfalen.de IHK Siegen: www.ihk-siegen.de IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid: www.wuppertal.ihk24.de IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz c/o IHK Koblenz, Schlossstraße 2, 56068 Koblenz Tel. 0261/106-0, Fax 0261/106-234 E-Mail: service@koblenz.ihk.de www.ihk-arbeitsgemeinschaft-rlp.de IHK zu Koblenz: www.ihk-koblenz.de IHK für die Pfalz: www.pfalz.ihk24.de IHK Rheinhessen: www.rheinhessen.ihk24.de IHK Trier: www.ihk-trier.de Arbeitsgemeinschaft IHK Schleswig-Holstein Flensburg Kiel Lübeck Bergstraße 2, 24103 Kiel Tel. 0431/5194-0, Fax 0431/5194-234 E-Mail: ihk@kiel.ihk.de www.ihk-schleswig-holstein.de Betriebs-/Existenzgründungsberatung Beratung der Länder: www.existenzgruender.de/gruendermagazin/beratung-adressen/foerderung_exgr/index.php RKW Deutschland GmbH Kontorhaus Charlottenstraße 65, Quartier 203 Kronenstraße 18-19, 10117 Berlin Tel. 030/20 622 59-0, Fax 030/20 622 59-50 E-Mail: info@rkw-d.de www.rkw-d.de Das RKW Deutschland GmbH (RKW-D) ist die Dachorganisation der regionalen RKWs. RKW - Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.v. Düsseldorfer Str. 40 A, 65760 Eschborn Tel. 06196/49 5-0 Kontakt: www.rkw.de/portal/kontakt/ www.rkw.de Das RKW Kompetenzzentrum ist eine Einrichtung des RKW-Bundesvereins. Es bietet schnelle, pragmatische Lösungen für heutige und künftige Herausforderungen in kleinen und mittleren Unternehmen. Beratung vor Ort: Linkkarte auf dem RKW Portal: www.rkw.de Die folgenden Verbände legen an die Qualität ihrer beratenden Mitglieder hohe Maßstäbe an und können Existenzgründungsberater aus den Regionen benennen. Die Beratungskosten werden im Allgemeinen vom Bund bezuschusst. Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) e.v. Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn Tel. 0228/9161-0, Fax 0228/9161-26 E-Mail: info@bdu.de www.bdu.de Vereinigung Beratender Betriebs- und Volkswirte (VBV) e.v. Blütenweg 12, 22589 Hamburg Tel. 040/8980 7018, Fax 040/8980 7019 E-Mail: info@vbv.de www.vbv.de

VR-GründungsKonzept GK117 24 Bundesverband der Wirtschaftsberater (BVW) e.v. Lerchenweg 14, 53909 Zülpich Tel. 02252/81361, Fax 02252/2910 E-Mail: info@bvw-ev.de www.bvw-ev.de BUS Betreuungs- und Unternehmensberatungs GmbH Kunstmühlstraße 12a, 83026 Rosenheim Tel. 08031/887 35 070, Fax 08031/887 39 85 www.bus-netzwerk.de E-Mail: info@)bus-netzwerk.de Regionale Ansprechpartner: www.busnetzwerk.de/kontakt/bus_vor_ort/index.html Infos zu öffentlichen Fördermitteln GENO-STAR, das DV-gestützte Beratungssystem der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehnskassen, informiert nicht nur über Fördermittel, sondern berechnet unverbindlich einen optimalen Finanzierungsplan und Kapitaldienstplan und liefert Hinweise auf einzureichende Unterlagen. Internet-Service: Förderrechner + Förderprogramme + Förderlexikon + Adressen der lokalen genossenschaftlichen Banken www.geno-star.de KfW-Infocenter: 0800 539-90 01 Montag bis Freitag von 8:00-17:30 Uhr (Zentrales Förderinstitut des Bundes - die KfW-Bankengruppe fördert u. a. Existenzgründer, Freiberufler und mittelständische Unternehmen.) E-Mail: infocenter@kfw.de www.kfw.de/inlandsfoerderung/unternehmen/gründen-erweitern/ Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung Tel. 030-340 60 65 60 Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr Finanzierungshotline Tel. 03018 615-8000 Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr E-Mail: foerderberatung@bmwi.bund.de www.existenzgruender.de/gruendermagazin/beratung-adressen/infotelefone/index.php http://www.existenzgruender.de/gruendermagazin/beratung-adressen/foerderung_exgr/index.php Förderdatenbank (Förderprogramme und Finanzhilfen) Hier gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. www.foerderdatenbank.de Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank L-Bank 76113 Karlsruhe Tel. 0721/122-2345, Fax 0721/122-2674 www.lbank.de/lbank/inhalt/nav/foerderungenundfinanzierungen/wissenswerteszurwirtschaftsfoer derung/wirtschaftsfoerderunguebersicht.xml?ceid=118980 LfA Förderbank Bayern Königinstraße 17, 80539 München Kundencenter: 08 00-2 12 42 4 0 Tel. 089/21 24-0, Fax 089/21 24-22 16 E-Mail: info@lfa.de www.lfa.de