Fachtag Berufliche Bildung Schranken:Los! Mit Menschen erfolgreich. Budget für Arbeit Donnerstag, 01.November.2018 Sven Neumann
Elbe Werkstätten GmbH 5 regionale Betriebsstättenverbünde Elbe Retörn 1 Verwaltungszentrum
Elbe Werkstätten GmbH - Ausgangslage Mehr als 3.100 Menschen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen werden im Berufsbildungsund Arbeitsbereich begleitet Davon arbeiten über 600 Beschäftigte in Außenarbeitsgruppen und ca. 200 auf ausgelagerten Einzelarbeitsplätzen entspricht aktuell einer Außenarbeitsquote von ca. 30% Unternehmensziel 2027 Steigerung auf 40% TOP 15 der größten Arbeitgeber in Hamburg Größte Werkstatt in Deutschland
Von der beschützenden Werkstatt zur beruflichen Teilhabe Wir begleiten Menschen die nach dem Gesetz als dauerhaft erwerbsgemindert gelten Menschen mit Behinderung sollten vor der Gesellschaft beschützt werden Arbeitsprozesse waren nicht sinnvoll Zertifizierter Dienstleister am Markt Menschen können in einer Vielzahl von Arbeitsangeboten ihre Stärken und Fähigkeiten einbringen und dort arbeiten wo andere auch arbeiten, nämlich in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes
Arbeit Inklusiv direkt Internes Eingangsverfahren Interner Berufsbildungsbereich Arbeitsbereich Externes Eingangsverfahren Externer Berufsbildungsbereich Ausgelagerter Einzelarbeitsplatz Außenarbeitsgruppe Hamburger Budget für Arbeit Betriebliche Festanstellung
1. Personenkreis 61 BTHG - Budget für Arbeit Voraussetzungen: Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich Angebot eines svpfl. Arbeitsvertrages mit tariflicher oder ortsüblicher Entlohnung Kein Anspruch auf: Akquise bzw. Bereitstellung eines Budgets Rolle der Werkstätten!
61 BTHG - Budget für Arbeit 2. Minderleistungsausgleich und Begleitaufwand Lohnkostenzuschuss (Minderleistungsausgleich an Arbeitgeber): Maximal 75 Prozent des Arbeitnehmer-Brutto jedoch maximal 40 Prozent der monatlichen Rechengröße in der Sozialversicherung (2018 = 1209 Euro). Die Länder können davon nach oben abweichen. Begleitaufwand (Vergütung dieser Anleitungs- und Begleitungs-aufwendungen): Der Gesetzeswortlaut des 61 Absatz 2 SGB IX NEU enthält keine konkreten Vorgaben zur Höhe dieser Aufwendungen, sondern verweist auf die jeweilige Bestimmung anhand der Umstände des Einzelfalls.
61 BTHG - Budget für Arbeit 3. Zuständigkeit und Begleitung Verantwortlich ist der Träger der Eingliederungshilfe (Beteiligung des Integrationsamtes möglich). Eine Vorgabe zur Frage, wer begleiten darf, enthält weder 61 SGB IX NEU noch dessen Begründung. Erfolgt eine Begleitung durch den Werkstattträger, muss eine entsprechende Leistungsvereinbarung geschlossen werden, die den Umfang der Begleitung konkretisiert.
61 BTHG - Budget für Arbeit 4. Rechtliche Situation der Menschen mit Behinderung Die volle Erwerbsminderung bleibt im Budget für Arbeit bestehen. Ein Rückkehrrecht besteht. Bis auf die Arbeitslosenversicherung besteht Sozialversicherungspflicht. Arbeitnehmerähnlichkeit und Nachteilsausgleiche fallen in der Regel weg. Es besteht kein Rechtsverhältnis mehr zur Werkstatt. Rentenrechtliche Auswirkungen müssen vorab geklärt werden.
61 BTHG - Budget für Arbeit 5. Sonstige Auswirkungen Frage nach klassischen Übergängen Frage nach bereits bestehenden, erfolgreichen Programmen Frage nach (finanziellen) Anreizen für Werkstätten bzw. Arbeitgeber Frage nach Teilzeitregelungen/Befristungen
Eckpunkte zum Hamburger Budget für Arbeit Seit dem 01.01.2015 Regelangebot der Hansestadt Hamburg Bislang sind über 220 Personen mit einer Werkstattberechtigung in Betriebe des ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden, die sich auf vier Anbieter verteilen: Partner IFDs: Hamburger Arbeitsassistenz, Arinet, + alsterarbeit, Elbe Werkstätten Dauerhafte Lohnkostenförderung Förderungshöhe bis 70% vom Arbeitgeberbrutto, bei Vollzeitbeschäftigung (min 35h/Woche) max. 1100,- ; bei Teilzeitbeschäftigung (25 34 Stunden max. 900,-) Demnächst Umstellung auf maximal 40 Prozent der monatlichen Rechengröße in der Sozialversicherung (2017 = 1190 Euro). Kostenträger für den Lohnkostenzuschuss ist das Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirk Wandsbek Dauerhafte Assistenz / Begleitung
Eckpunkte zum Hamburger Budget für Arbeit Voraussetzung sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit 8,84 Mindestlohn, kann auch befristet sein. Wichtig: Jeder Interessent muss eine rentenrechtliche Beratung erhalten! Ab Oktober 2012 bei der DRV Nord. (Es können nur Beschäftigte gefördert werden, die vom Hamburger Kostenträger finanziert werden) (Auch der zu fördernde Betrieb muss auf dem Hamburger Stadtgebiet liegen.) Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist ein sofortiges Rückkehrrecht in die Werkstatt garantiert! Wir übernehmen die komplette Antragsstellung Sehr schlankes und einfaches Antragsverfahren. Extrem kurze Bearbeitungszeiten Gewinn für die Beschäftigten, Betriebe, Sozialbehörden und Werkstätten!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!