DER KREISGEMEINDEVERSAMMLUNG

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Transkript:

PROTOKOLL DER KREISGEMEINDEVERSAMMLUNG Datum Donnerstag, 25. November 2010 Zeit 20.00 bis 21.20 Uhr Ort: Berufswahlschule Bülach, Foyer Protokoll: Brigitte Bernhard, Leiterin Schulverwaltung Stimmenzähler: Johanna Gessler, Winkel Anwesend: 36 Stimmberechtigte, 8 nicht Stimmberechtigte Vor Beginn der Versammlung stellt der Schulpräsident Peter Schultheiss die neu gewählten Schulpflegemitglieder vor. Traktanden: 1 08.09 Sonderklassen, Sonderschulen Statuten des Zweckverbands Heilpädagogische Schule Bezirk Bülach, Genehmigung 2 04.04.3 Finanzplanung, Voranschläge, Steuerfuss Voranschlag 2011 und Festsetzung Steuerfuss, Genehmigung 3 06.03 Einzelne Liegenschaften in ed Schulküchensanierung Mettmenriet, Genehmigung Kreditantrag 4 06.03 Einzelne Liegenschaften in ed Turnhallensanierung Mettmenriet, Genehmigung Bauabrechnung

Schulpräsident Peter Schultheiss begrüsst die Anwesenden zur heutigen Kreisgemeindeversammlung. Die Stimmberechtigten sind fristgerecht mittels amtlicher Publikation vom 21. Oktober 2010 zur heutigen Versammlung eingeladen worden. Die Akten sind in der Schulverwaltung der Sekundarschule zur Einsicht aufgelegt worden; die Stimmregister konnten in der Stadtkanzlei Bülach sowie in den Gemeinderatskanzleien der Kreisgemeinden eingesehen werden. Es sind keine Anfragen gemäss 51 des Gemeindegesetzes eingegangen. Gegen die Traktandenliste werden keine Einwände erhoben. Wahl eines Stimmenzählers: Als Stimmenzähler wird vorgeschlagen und gewählt: Johanna Gessler, Winkel Der Stimmenzähler ermittelt die Stimmberechtigten (36) und die nicht Stimmberechtigten (8). 2

REFERENTIN Beatrice Hüsler 1. Statuten des Zweckverbands Heilpädagogische Schule Bezirk Bülach (HPS); Genehmigung Für die Durchführung heilpädagogischer Schulung haben sich alle Schulgemeinden des Bezirks Bülach (welche teilweise unterdessen mit den politischen Gemeinden vereinigt worden sind) vor etwas mehr als fünfzehn Jahren zu einem Zweckverband zusammengeschlossen. Die Statuten des Verbandes in ihrer heutigen Form stammen aus dem Jahr 2002 und wurden auf den Beginn des Schuljahres 2002/03 in Kraft gesetzt. Eine Totalrevision der Statuten drängt sich in vielerlei Hinsicht auf. Kantonale Vorgaben für neue Statuten Das Zürcher Stimmvolk hat am 27. Februar 2005 einer neuen Kantonsverfassung zugestimmt. Diese ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten und verlangt von Zweckverbänden zwingend Mitwirkungsrechte der Stimmberechtigten in Form von Initiative und Referendum. Die bisherigen Statuten des Zweckverbandes kennen diese Mitwirkungsform noch nicht und müssen darum dem übergeordneten Recht angepasst werden. Es ist neu nun vorgesehen, dass 1'000 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aus dem Verbandsgebiet sowohl eine Initiative einreichen als auch das Referendum gegen einen Beschluss der Delegiertenversammlung erheben können. Zudem steht es der Gesamtheit der Stimmberechtigten im Verbandsgebiet zu, sich in Urnenabstimmungen zu allfälligen Initiativen und Referenden zu äussern, sowie über neue einmalige Ausgaben des Verbandes für einen bestimmten Zweck von mehr als 1,5 Mio Franken oder jährlich wiederkehrende Ausgaben für einen bestimmten Zweck von mehr als Fr. 500'000.-- zu befinden. Die Delegiertenversammlung, in welcher alle Mitgliedsgemeinden mit mindestens einer Person vertreten sind, kann weitere Geschäfte der Urnenabstimmung unterziehen. 3

Eigene Interessen an einer Neufassung der Statuten Neben den zu übernehmenden kantonalen Vorgaben gibt es auch einige verbandsinterne Gründe, die bestehenden Statuten anzupassen. Diese sind vor allem finanzieller Natur. Die bisherige Kostenverteilung im Bereich der laufenden Rechnung sieht vor, dass 50 Prozent der kantonalen Mindestversorgertaxe (also des Schulgeldes, welches der Kanton für Institutionen im Behindertenbereich als zulässig erachtet) als Schulgeld der Gemeinde in Rechnung gestellt werden, wo das betroffene Kind wohnt. Die so nicht gedeckten Kosten werden als Betriebsdefizit je zur Hälfte nach Einwohnerzahl sowie Steuerkraft unter allen Gemeinden verteilt. Weil die Schule in den letzten Jahren stark gewachsen ist (vor fünf Jahren wurden 83 Kinder an der HPS betreut, für das Schuljahr 2010/11 sind 165 Kinder angemeldet), wird durch den Verzicht auf einen Teil der mit dem Schulgeld möglichen Einnahmen das Betriebsdefizit immer grösser. Und weil der Kostenverteiler des Betriebsdefizits auf sozialen Faktoren und nicht auf dem Verursacherprinzip aufbaut, steht die Verteilung der hohen Restkosten in keinem Verhältnis zu den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen. Eine annähernd verursachergerechte Lösung soll nun eingeführt werden, indem der Schulgeldansatz auf 75 Prozent der kantonalen Mindestversorgertaxe angehoben wird und das dann noch verbleibende Restdefizit nach der Zahl der über die HPS geschulten Kinder an die Gemeinden verteilt wird. Weiterhin nach Einwohnerzahl verteilt werden sollen allfällige Investitionskosten. Die wichtigsten weiteren Neuerungen in Kürze: Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung werden öffentlich publiziert. Die Gemeinden erhalten pro 5'000 Einwohner einen Delegierten zugesprochen (bisher waren es 10'000 Einwohner). Präsidium und Vizepräsidium der Delegiertenversammlung und der Schulkommission (Schul pflege) sollen gemäss kantonaler Vorgabe von den gleichen Personen ausgeübt werden. Die Finanzkompetenzen einzelner Organe werden angepasst. Die Kompetenzen der auf das Schuljahr 2009/10 eingeführten Geschäftsleitung der HPS werden in die Statuten integriert. 4

Alternative Szenarien zu einem Zweckverband Die Verantwortlichen haben sich intensiv mit alternativen Organisationsformen zur Form des Zweckverbandes auseinandergesetzt, weil ein Zweckverband durch die Mitwirkung verschiedenster Instanzen doch recht träge und darum nicht mehr unbedingt zeitgemäss ist. Sehr weit fortgeschritten waren Abklärungen zur Umwandlung des Verbandes in eine Stiftung. Diese privatrechtliche Organisationsform hätte allerdings auch das Zusammenwirken mit den kantonalen Ämtern grundlegend verändert. So wäre, ausgelöst alleine durch den Wechsel von der heutigen öffentlich-rechtlichen in die privatrechtliche Organisationsform, nach den geltenden kantonalen Subventionsvorgaben der Eigenfinanzierungsanteil der Mitgliedsgemeinden insgesamt um rund 1,4 Mio Franken pro Jahr gestiegen. Ausserdem steht die Sonderpädagogik derzeit generell in einer konzeptionellen Umbruchsphase. Es wäre nicht ratsam, die Organisationsstruktur zu verändern, bevor bekannt ist, welche Richtung der Kanton im Bereich der Sonderpädagogik einschlägt. Weiteres Vorgehen bis zur Inkraftsetzung Damit die überarbeiteten Statuten Rechtswirkung erlangen, müssen sie unter den Mitgliedsgemeinden einstimmig angenommen werden. Das zuständige Gremium bestimmt sich nach der jeweiligen Gemeindeordnung. In den meisten Gemeinden ist dafür die Gemeindeversammlung zuständig. Weil Einstimmigkeit erforderlich ist, sind Änderungen am vorgelegten Statutentext nicht möglich. Die Statuten können nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden. Die Beschlüsse der zuständigen Gremien erfolgen in der zweiten Jahreshälfte 2010. Werden die Statuten einstimmig angenommen, erfolgt der Versand an den Regierungsrat. Dieser muss ebenfalls zustimmen und setzt die Statuten formell in Kraft. Die Delegierten des Zweckverbandes Heilpädagogische Schule Bezirk Bülach aus allen Verbandsgemeinden haben an ihrer Versammlung vom 16. Juni 2010 den Statuten in ihrer vorliegenden Fassung einstimmig zugestimmt und sie zuhanden der Beschlussfassung in den einzelnen Gemeinden verabschiedet. Wir empfehlen Ihnen die neuen Statuten des Zweckverbandes zur Annahme. 5

Abschied der Rechnungsprüfungskommission vom 1. November 2010 Die RPK Winkel beantragt der Kreisgemeinde, der Statutenrevision des Zweckverbands Heilpädagogische Schule Bezirk Bülach zuzustimmen. Der Abschied der RPK befindet sich im Anhang zum Protokoll. Diskussion Die Diskussion wird nicht weiter verlangt. Zusammenfassung Die Schulpflege empfiehlt den Stimmberechtigten, den überarbeiteten Statuten des Zweckverbands HPS Bezirk Bülach mit Wirkungsbeginn ab 1. Januar 2011 zuzustimmen Abstimmung Auf Antrag der Sekundarschulpflege Bülach vom 31. August 2010 sowie in Anwendung von Art. 13 lit. d der Gemeindeordnung beschliesst die Kreisgemeinde-Versammlung einstimmig Den überarbeiteten Statuten des Zweckverbands HPS Bezirk Bülach mit Wirkungsbeginn ab 1. Januar 2011 wird zugestimmt. REFERENT Marcel Lehmann 2. Voranschlag 2011 und Festsetzung Steuerfuss, Genehmigung Der Finanzverwalter Marcel Lehmann kann für das Jahr 2011 einen nahezu ausgeglichenen Voranschlag präsentieren, obschon darin sogar Fr. 2'500'000.00 als Vorfinanzierung für den geplanten Schulhausbau berücksichtigt werden. 6

Bachenbülach IBülach IHochfelden IHöri IWinkel Laufende Rechnung I Investitions rechnung Laufende Rechnung Investitionsrechnung Aufwand Ertrag Aufwand übersch uss Fr. Fr. Fr. 23'069'500.- 23'033'500.- 36'000.-- Ausgaben Einnahmen Nettoinvestition Fr. Fr. Fr. 1'680'000.- 0.- 1'680'000.-- Der dringend benötigte zusätzliche Schulraum wird in den nächsten Jahren hohe Investitionen verursachen. Der Aufwandüberschuss in der laufenden Rechnung wird dem Eigenkapital belastet. Das Eigenkapital beträgt per 31. Dezember 2011 voraussichtlich Fr. 8'175'483.40. Die ordentlichen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen belaufen sich auf Fr. 520'000.-. Das Verwaltungsvermögen beträgt Ende 2011 voraussichtlich Fr. 4'340'000.-- (Buchwert). Der Kantonsbeitrag an die Lehrerbesoldung für das Jahr 2011 beträgt 28.4%. Für das Jahr 2011 sind folgende Investitionen vorgesehen: - Sanierung Schulküchen Schulhaus Mettmenriet Fr. 1'200'000.00 - Schulraumplanung / Realisation Fr. 400'000.00 - Ersatz Mobiliar Schulverwaltung Fr. 80'000.00 Festsetzung des Steuerfusses Im Hinblick auf die hohen Investitionskosten für den Schulhausbau ist es gerechtfertigt, den Steuerfuss für die Sekundarschule Bülach unverändert auf 21% des einfachen Staatssteuerertrages zu belassen. Externe Schulungen Die Kosten für externe Schulungen können voraussichtlich leicht reduziert werden. Die Einführung des IF-Zentrums (integrierte Förderung) in den Schulhäusern auf das Schuljahr 2009/2010 ermöglicht es, auch Kinder mit einem Defizit oder einer leichten Behinderung an der Sekundarschule Bülach zu schulen. Gesamtschule Allgemeines Bei der Gesamtschule sind folgende Beiträge speziell zu beachten: Beitrag an die Kantonsschule Fr. 800'000.-- (Kto.Nr. 1000.3610) Beitrag an die BWS Fr. 630'000.-- (Kto.Nr. 1000.3980) 7

Beide Aufwendungen sind von der Anzahl Schülerinnen abhängig und können nicht beeinflusst werden. Schulbetrieb Die Kosten für den gesamten Schulbetrieb können auf dem gleichen Niveau wie 2010 gehalten werden. Investitionsrechnung Über den Kredit für die Renovation der Schulküchen im Schulhaus Mettmenriet von Fr. 1'200'000.00 wird die Kreisgemeindeversammlung vom 25. November 2010 befinden. Für den Bau des neuen Schulhauses werden dieses Jahr Planungskosten von ca. Fr. 400'000.00 entstehen. Der erforderliche Kredit wurde an der Gemeindeversammlung vom November 2009 bereits genehmigt. Es war geplant, per Juli 2009 zusätzlichen Büroraum für die Schulverwaltung zu mieten. Dieses Vorhaben muss voraussichtlich auf den Sommer 2011 verschoben werden. Aus diesem Grund wird das in die Jahre gekommene Mobiliar der Schulverwaltung erst dann ersetzt (Betrag war bereits in der Investitionsrechnung 2010 aufgenommen). Vorfinanzierung In Anbetracht der anstehenden Investitionen für zusätzlichen Schulraum hat die Sekundarschulpflege bereits im Jahr 2010 ein Vorfinanzierungskonto geäufnet. Im Budget 2011 sind weitere Fr. 2'500'000.00 dafür vorgesehen. Eine Vorfinanzierung ist zulässig, wenn ein Planungskredit (Projektierungskredit) vorliegt. Durch die Zweckbindung der Mittel für eine Vorfinanzierung und der Einlage in das entsprechende Verpflichtungskonto werden keine Investitionsausgaben bewilligt. Die Vorfinanzierung dient der Deckung der Abschreibung späterer Investitionen gemäss dem umschriebenen Zweck. Abschied der Rechnungsprüfungskommission vom 1. November 2010 1. Die RPK Winkel beantragt der Kreisgemeinde, dem Voranschlag 2011 der Sekundarschulgemeinde Bülach zuzustimmen. 2. Die RPK Winkel beantragt den Mitgliedern der Kreisgemeinde, den Steuerfuss der Sekundarschulgemeinde Bülach unverändert auf 21% des einfachen Steuerertrages zu belassen. 8

Kreisgemeindeversammlung vom Donnerstag. 25. November 2010 Der Abschied der RPK befindet sich im Anhang zum Protokoll. Zusammenfassung Die Schulpflege empfiehlt den Stimmberechtigten, den Voranschlag 2011 der Sekundarschulgemeinde Bülach zu genehmigen und den Steuerfuss auf 21 % (wie bisher) des einfachen Staatssteuerertrages festzusetzen. Diskussion Fragen zur Artengliederung und zu den Löhnen werden von Walter Fehr und Marcel Lehmann beantwortet. Nebenantrag Alfred Schmid, Bülach, stellt den Antrag, auf die Vorfinanzierung zu verzichten und den Betrag von Fr. 2,5 Mio. stattdessen dem Eigenkapital gutzuschreiben. Auf Antrag von Alfred Schmid beschliesst die Kreisgemeinde-Versammlung mit 3 Ja-Stimmen und 33 Nein-Stimmen Der Antrag von Alfred Schmid wird abgelehnt. Abstimmung Der Nebenantrag von Alfred Schmid wird dem Hauptantrag der Sekundarschulpflege Bülach vom 28. September 2010 in Anwendung von Art. 14 lit. a und b der Gemeindeordnung gegenüber gestellt. Die Kreisgemeindversammlung beschliesst mit offensichtlichem Mehr 1. Der Voranschlag 2011 der Sekundarschulgemeinde Bülach wird genehmigt. 2. Der Steuerfuss für die Sekundarschule Bülach wird auf 21% (wie bisher) des einfachen Staatssteuerertrages festgesetzt. 9

Bachenbülach IBülach IHochfelden IHöri IWinkel REFERENT Herbert Schnell 3. Schulküchensanierung Mettmenriet, Genehmigung Kreditantrag Der Liegenschaftenverwalter Herbert Schnell repetiert die Geschichte in Bezug auf die Sanierung der Schulküchen Mettmenriet. Im Schulhaus Mettmenriet sind die Schulküchen sanierungsbedürftig. Aus diesem Grund hat die Sekundarschulpflege dem Architekturbüro rutschmann sigg zadik in Rafz am 25. August 2009 den Auftrag für die Planung der Instandstellungs- respektive Renovierungsarbeiten erteilt. In einem ersten Schritt wurde zusammen mit dem Baubeauftragen des Schulhaus Mettmenriet die Vorgaben und Möglichkeiten besprochen als Grundlage für die Planung der Schulküchen. Der Behörde wurde eine erste Grob-Kostenberechnung in der Höhe von Fr. 1,5 Mio. abgegeben. Am 26. November 2009 wurde der Kreditantrag durch die Kreisversammlung zur Überarbeitung zurückgewiesen. Der Souverän verlangte eine detailliertere Kostenschätzung. Das Sanierungsprojekt wurde nun redimensioniert sowie alle möglichen Kostenreduktionsmöglichkeiten, welche sich aus Gesprächen mit Unternehmern (Offerten) und Fachplaner ergeben haben, ausgeschöpft. Die drei geplanten Schulküchen erhalten insgesamt 11 neue Kücheninseln. Jede Küche ist für sich eine Einheit mit allen notwendigen Einrichtungen wie Herd mit Glaskeramikkochfeld, Backofen, etc. Die Arbeitsflächen sind aus Naturstein, die Küchenfronten sind mit Kunstharz beschichtet. Pro Klassenzimmer stehen noch gemeinsame Kühl- und Tiefkühlschränke, Steamer, Mikrowelle, etc zur Verfügung um auch hier mit den heute gebräuchlichen Arbeitsmitteln und Techniken das Kochen zu vermitteln. Um die Wärme in der Küchenabluft optimal wieder zurück zu führen, bekommt jede Kochstelle eine eigene Abzugshaube welche eigenständig (pro Klassenzimmer) regelbar ist. Die einzelnen Lüftungseinheiten mit Wärmerückgewinnung sind im bestehenden Lüftungstechnikraum zusammen gefasst und können so die vorhandene Infrastruktur (Zu- und Abluft) wieder verwenden. Die Lüftungskanäle zu den AbluftsteIlen sowie für die Frischluftzufuhr in die Klassenzimmer werden neu erstellt. 10

Baubeschrieb Fachpersonen des "Architekturbüros Rutschmann, Sigg, Zadik" erläutern den Baubeschrieb und die im Kostenvoranschlag angegebenen Bau-Kosten-Positionen (BKP). BKP 211 Baumeisterarbeiten Abbruch und entsorgen aller nicht mehr brauchbaren Einrichtungen Erstellen der notwendigen Durchbrüche und Spitzarbeiten für die neuen Installationen Einmauern der neuen Installationen Türdurchbruch für Technikraum BKP 221.0 Fenster aus Holz Nach Bauabschluss einstellen der Fenster durch Fachpersonal BKP 225.4 Brandschutzbekleidungen und dgl. Erstellen der notwendigen Brandabschottungen bedingt durch die Leitungsdurchführungen durch Brandabschnittsbildenden Wände, etc. BKP 23 Elektroanlagen Demontage- und Rückbauarbeiten Neue Installation für die neuen Küchen Neue Beleuchtungsinstallation und neue Beleuchtungskörper Installation von Audio- Video-Anlagen (Beamer) Steuerung der Beleuchtung, Storen Lüftung auf KNX inkl. Touch panel BKP 244 Lüftungsanlagen Neue Lüftungsanlage inkl. Leitungskanälen, Dunstabzugshauben, MSR / Regeleinrichtungen, Lüftungsdämmung. BKP 250 Sanitärinstallationen Demontage- und Rückbauarbeiten der vorhandenen Installationen Neue Sanitärapparate Neue Waschmaschine und Trockner Neue Wasser- und Abwasserleitungen Radiatoren demontieren und montieren nach Oberflächenbehandlung Anschluss der neuen Monoblöcke (Lüftung) 11

KP BKP 293 291 289.1 285.1 287 275 271 281.6 283.6 258 Architekt Schliessanlage Elektroingenieur Mulden Innere Baureinigung Gipserarbeiten Kücheneinrichtungen Bodenbeläge Deckenbeläge Malerarbeiten Plattenarbeiten aus Metall Abrechnung Kosten Einmalige Arbeitsfläche Oberfläche Neue gestimmt Entsorgungsmulden ern. Schubladen überarbeiten Wand- Apparate le, Honorar Dieetc. neuen Schulküchenmöbel Neue Erstellen für und für (neue V-Zug, Abschlussreinigung Ausführungsplanung Küchenschränke Kunstharz Deckenflächen Deckenverputz Projekt, mit und resp. Metallrasterdecke ausvollauszügen abschliessbare neuer Garantiearbeiten Geschirrspüler, Naturstein ausbessern. Kostenberechnung, fürbeschichtet, Plattenboden- Abbruchmaterialien gemäss neu nach werden PKmit nach streichen, mit Oliven) 1neuer Backofen, Selbstdämmung Plan Kunststoffkanten Lüftungsmöglichkeit Bauvollendung auf und beilagen Leitungsinstallation die Offerten, Wand Holzteile Kühlschrank, bestehende beläge. Vertragswesen, wie Fenster Schliessanlage Steamer, vollständig undbauleitung, Mikrowel- Türen erneu- ab- 12

KP BKP 902 901 903 583 532 524 Vervielfältigungen, 294.1 511 531 Spezialversicherung Feste Mobiliar Elektronische Reserve Lüftungsingenieur Baubewilligungen Bauzeitversicherung Einrichtungen für Unvorhergesehenes Hilfsmittel Plankopien Neue Beamer der Bauherrenhaftpflichtversicherung Reserve Kosten Bauzeit Wandtafeln Stühle, für etc. fürbewilligungen Ausführungsplanung die Unvorhergesehenes (welche Tische Plankopien Kantonale sowie und nicht weitere Einrichtungsgegenstände Gebäudeversicherung etc. BKPnotwendige 230 derenthalten Höhespezielle vonwährend sind) ca. 10% Einrichtungen BKP 2 (Umbau) Kostenvoranschlag Gemäss Detailbeschrieb wird mit einem finanziellen Aufwand von insgesamt Fr. 1'160'000. gerechnet. Die ausführlichen Planungsunterlagen und eingeholten Offerten konnten auf der Schulverwaltung eingesehen werden. Zusammenfassung Die Sekundarschulpflege möchte die dringend notwendige Sanierung der Schulküchen der Schule Mettmenriet vornehmen, um den Jugendlichen eine Infrastruktur anzubieten, die dem heutigen Standard entspricht und um die Hygienevorschriften einzuhalten. 13

BOLACH Bachenbülach IBülach IHochfelden IHöri IWinkel Abschied der Rechnungsprüfungskommission vom 1. November 2010 Die RPK Winkel beantragt der Kreisgemeinde, den Kredit in der Höhe von 1.2 Mio. für die Sanierung der drei Schulküchen im Schulhaus Mettmenriet zu genehmigen. Der Abschied der RPK befindet sich im Anhang zum Protokoll. Diskussion Detaillfragen können geklärt werden. Abstimmung Auf Antrag der Sekundarschulpflege Bülach vom 28. September 2010 sowie in Anwendung von Art. 14 lit. c der Gemeindeordnung beschliesst die Kreisgemeinde-Versammlung mit offensichtlichem Mehr 1. Dem Kredit in der Höhe von 1.2 Mio. für die Sanierung der drei Schulküchen im Schulhaus Mettmenriet wird zugestimmt. REFERENT Marcel Lehmann 4. Turnhallensanierung Mettmenriet, Genehmigung Bauabrechnung Am 3. März 2009 bewilligte die Sekundarschulpflege einen Kredit von Fr. 500'000.00 für die Sanierung der beiden Turnhallen im Schulhaus Mettmenriet. Die Renovationsarbeiten wurden während den Sommerferien 2009 ausgeführt. Die gesamten Kosten wurden in der Investitionsrechnung Konto 1800.5030.16 gebucht. Die Kosten betragen total Fr. 397'680.10 was einer Kostenunterschreitung von Fr. 102'319.90 entspricht. Die Schulpflege hat erst nach der Auftragserteilung bemerkt, dass sie aufgrund der neuen Gemeindeordnung diesen Kredit der Kreisgemeindeversammlung hätte zur Abnahme vorlegen müssen. Der Finanzvorsteher hat sich an der Kreisgemeindeversammlung vom Juni 2010 für diesen Verfahrensfehler entschuldigt. 14

Bauabrechnung Kreditor 500'000.00 102'319.90 4'377.90 3'456.10 6'267.70 2'101.70 5'795.30 4'814.55 221.65 320.10 Whitboard Trennwände Arbeiten Turngeräte Bodenbelag Gerätetore Kupferverkleidung Malerarbeiten Garderobenschränke Raumbezeich Schreinerarbeiten Plattenbeläte Planung Sanitär Heizungssteuerung Schliesszilinder und Bauarbeiter Tafel / KletterwandFr. KoordinationFr. nungsschilder Kaba Fr.120'479.25 26'863.40 38'816.50 14'510.55 15'127.70 10'319.90 19'046.60 27'805.00 14'515.20 19'787.65 Ausgaben Fr. 47'434.35 397'680.10 15'619.00 Begründung der Kreditunterschreitung Die Sanierung der Lehrergarderobe wurde mit einem bescheideneren Standard ausgeführt, als ursprünglich geplant. Das Kostendach wurde dadurch unterschritten. 15

Bachenbülach IBülach IHochfelden IHöri IWinkel Zusammenfassung Der Kreisgemeindeversammlung wird beantragt, die Bauabrechnung über das Projekt "Sanierung der Turnhallen Mettmenriet" mit Baukosten von Total Fr. 397'680.10 und einer Kreditunterschreitung von Fr. 102'319.90 zu genehmigen. Diskussion Detaillfragen können geklärt werden. Abschied der Rechnungsprüfungskommission vom 8. Oktober 2010 Die RPK Winkel beantragt der Kreisgemeinde, die Bauabrechnung im Gesamtbetrag von Fr. 397'680.10 zu genehmigen. Der Abschied der RPK befindet sich im Anhang zum Protokoll. Abstimmung Auf Antrag der Sekundarschulpflege Bülach vom 19. Januar 2010 sowie in Anwendung von Art. 14 lit. f der Gemeindeordnung beschliesst die Kreisgemeinde-Versammlung einstimmig Die Bauabrechnung für die Sanierung der Turnhallen Mettmenriet im Betrag von Fr. 397'680.10 wird genehmigt. Rechtsmittel Der Stimmenzähler wird eingeladen, das Versammlungsprotokoll in den nächsten sechs Tagen zu prüfen und zu unterschreiben. für jedermann zur Einsicht auf. In der Folge liegt das Protokoll in der Schulverwaltung Allfällige Begehren um Berichtigung des Protokolls sind gemäss 54 des Gemeindegesetzes in Form eines Rekurses innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach einzureichen. Nach 22 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes müssen Rekurse gegen Beschlüsse der Kreisgemeindeversammlung innert 30 Tagen, von der amtlichen Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach eingereicht werden. 16

Einwendungen gegen die Geschäftsführung werden nicht angemeldet. Für richtiges Protokoll: Leiterin Schulverwaltung Brigitte Bernhard Genehmigung des Protokolls Wir haben das Protokoll geprüft und bestätigen seine Richtigkeit: Bülach, 29. November 2010 Schulpräsident Stimmenzähler Peter Schultheiss Johanna Gessler Auflage des Protokolls und amtliche Publikation des Beschlusses Das Protokoll liegt vom 2. Dezember 2010 an öffentlich zur Einsichtnahme auf. Zudem ist es auf der Hoempage www.sekbuelach.ch unter Schulpflege/Publikationen aufrufbar. Der Beschluss wird amtlich publiziert. Bülach, 2. Dezember 2010 Leiterin Schulverwaltung Brigitte Bernhard 17