RENÉ LEZARD Mode GmbH. Schwarzach. René Lezard-Anleihe 2012/2017 ISIN DE000A1PGQR1 / WKN A1PGQR ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG

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Transkript:

RENÉ LEZARD Mode GmbH Schwarzach René Lezard-Anleihe 2012/2017 ISIN DE000A1PGQR1 / WKN A1PGQR ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABE

ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABE durch die RENÉ LEZARD Mode GmbH ( René Lezard oder Emittentin oder Gesellschaft ) mit Sitz in Schwarzach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter der Handelsregisternummer HRB 1111, geschäftsansässig: Industriestraße 2, 97359 Schwarzach, betreffend die EUR 15.000.000,00 7,25 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen, ISIN DE000A1PGQR1 / WKN A1PGQR, eingeteilt in bis zu 15.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Nennwert von je EUR 1.000,00 (jeweils eine Teilschuldverschreibung und zusammen die Teilschuldverschreibungen oder die René Lezard-Anleihe ) Die Emittentin fordert hiermit die Inhaber der Teilschuldverschreibungen (jeweils ein Anleihegläubiger und zusammen die Anleihegläubiger ) zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums von Samstag, den 13.05.2017, um 0:00 Uhr (MESZ), bis Dienstag, den 16.05.2017, um 8:00 Uhr (MESZ) gegenüber der Notarin Dr. Annette Bödeker mit Amtssitz in Frankfurt am Main auf ( Abstimmung ohne Versammlung ; die Aufforderung zur Stimmabgabe nachfolgend Aufforderung zur Stimmabgabe ). Seite 2 von 9

1. Hintergrund der Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung Die Emittentin hat Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beim Amtsgericht Würzburg, Az.: IN 100/17, gestellt. Zugleich hat sie die Eigenverwaltung und die Durchführung des Insolvenzeröffnungsverfahrens im sogenannten Schutzschirmverfahren nach 270b InsO beantragt. Ziele dieser Anträge sind, die Emittentin zu sanieren und die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Das Amtsgericht Würzburg hat mit Beschluss vom 08.03.2017 die vorläufige Eigenverwaltung in Form eines Schutzschirmverfahrens angeordnet. Damit auch die Anleihegläubiger entsprechend optimal eingebunden werden können, soll möglichst kurzfristig ein Gemeinsamer Vertreter gewählt werden. Der Gemeinsame Vertreter soll die Interessen der Anleihegläubiger bündeln und entsprechend in die Gestaltung einer für alle Gläubigergruppen zustimmungsfähigen Lösung einbringen. Die betreffende Beschlussfassung wird gemäß den Anleihebedingungen nach Maßgabe der Bestimmungen von 18 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) (das SchVG ) als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt. 2. Gegenstand der Abstimmung ohne Versammlung Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger - und Beschlussvorschlag der Emittentin Beschlussfassung: Die Emittentin schlägt den Gläubigern vor, Folgendes zu beschließen: Die Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbb mit Sitz in Berlin, vertreten durch Frau Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, wird zum Gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger ( Gemeinsamer Vertreter ) bestellt. Der Umfang der Aufgaben und Befugnisse des Gemeinsamen Vertreters richtet sich nach den Bestimmungen des Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG). Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung. Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf EUR 1.000.000,00 (in Worten: Euro eine Million) begrenzt. Zustimmung der Emittentin zu dem Beschluss: Die Emittentin erklärt bereits jetzt und hiermit, d.h. mit Bekanntmachung dieser Aufforderung zur Stimmabgabe, ihre Zustimmung zu der Bestellung des vorstehend vorgeschlagenen Gemeinsamen Vertreters. 3. Rechtsgrundlage für die Abstimmung ohne Versammlung, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernis 3.1 Gemäß 12.1 Satz 2 der Anleihebedingungen können die Anleihegläubiger durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrung ihrer Rechte nach Maßgabe des SchVG einen Gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger bestellen. 3.2 Die Anleihegläubiger beschließen gemäß 12.2 der Anleihebedingungen im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß 18 SchVG. Seite 3 von 9

3.3 Bei der Abstimmung ohne Versammlung ist die Beschlussfähigkeit nach Maßgabe des 18 Absatz 1 SchVG in Verbindung mit 15 Absatz 3 Satz 1 SchVG gegeben, wenn mindestens die Hälfte der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen an der Abstimmung ohne Versammlung teilnimmt. 3.4 Der Beschluss gemäß Ziffer 2 dieser Aufforderung zur Stimmabgabe bedarf zu seiner Wirksamkeit einer einfachen Mehrheit von mehr als 50 Prozent der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte. 4. Rechtsfolgen des etwaigen Zustandekommens des Beschlusses Wenn die Anleihegläubiger wirksam über den Beschlussgegenstand gemäß Ziffer 2 beschließen, hat das insbesondere folgende Rechtsfolge: Ein mit erforderlicher Mehrheit gefasster Beschluss der Anleihegläubiger ist für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich. 5. Verfahren der Abstimmung ohne Versammlung und Art der Abstimmung 5.1 Die Abstimmung ohne Versammlung wird gemäß 18 Absatz 2 SchVG von Frau Notarin Dr. Annette Bödeker mit Amtssitz in Frankfurt am Main als Abstimmungsleiterin ("Abstimmungsleiterin") geleitet. 5.2 Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme im Zeitraum von Samstag, den 13.05.2017, um 0:00 Uhr (MESZ) bis Dienstag, den 16.05.2017, um 8:00 Uhr (MESZ) (der Abstimmungszeitraum ) in Textform ( 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das BGB ) gegenüber der Abstimmungsleiterin bei der unten aufgeführten Adresse abgeben (die Stimmabgabe ). Als Stimmabgabe gilt der Zugang bei der Abstimmungsleiterin. Stimmabgaben, die nicht innerhalb des Abstimmungszeitraums, also vorzeitig oder verspätet, der Abstimmungsleiterin zugehen, werden nicht berücksichtigt. 5.3 Die Stimmabgabe gegenüber der Abstimmungsleiterin erfolgt per Post, Fax oder E-Mail an die folgende Adresse: Arnold & Porter Kaye Scholer LLP Frau Notarin Dr. Annette Bödeker - Abstimmungsleiterin - "René Lezard-Anleihe: Abstimmung ohne Versammlung" Bockenheimer Landstr. 25 60325 Frankfurt Telefax: +49 69 25494 444 E-Mail: renelezard_notarfrankfurt@apks.com Dem Stimmabgabedokument sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern diese Nachweise nicht bereits zuvor an die Abstimmungsleiterin übermittelt worden sind: ein Nachweis der Teilnahmeberechtigung in Form eines Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk des depotführenden Instituts (wie unter Ziffer 6.3 definiert) und Seite 4 von 9

eine Vollmacht nach Maßgabe der Ziffer 7., sofern der Anleihegläubiger bei der Abstimmung ohne Versammlung von einem Dritten vertreten wird. Vertreter der Anleihegläubiger, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht oder nach ausländischem Recht sind, müssen zusätzlich durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus einem einschlägigen Register oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 6.4 ihre Vertretungsbefugnis nachweisen. Gesetzliche Vertreter (z.b. Eltern für ihr Kind, Vormund für den Mündel) oder Amtswalter (z.b. ein Insolvenzverwalter) müssen zusätzlich ihre Vertretungsbefugnis nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 6.5 nachweisen. 5.4 Zur Erleichterung und Beschleunigung der Auszählung der Stimmen werden die Anleihegläubiger gebeten, für die Stimmabgabe das Formular zu verwenden, das auf der Internetseite der Emittentin (https://www.rene-lezard.com/anleihe/gläubigerversammlung- 2017) ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Stimmabgabe zum Abruf verfügbar ist. Die Wirksamkeit einer Stimmabgabe hängt aber nicht von der Verwendung dieses Formulars ab. In das Formular für die Stimmabgabe werden auch etwaige bis dahin rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellte Gegenanträge und/oder Ergänzungsverlangen aufgenommen werden. 5.5 Das Abstimmungsergebnis wird nach dem Additionsverfahren ermittelt. Bei dem Additionsverfahren werden nur die Ja-Stimmen und die Nein-Stimmen gezählt. Berücksichtigt werden alle ordnungsgemäß im Abstimmungszeitraum abgegebenen und mit den erforderlichen Nachweisen versehenen Stimmen. 6. Teilnahmeberechtigung, Stimmrechte und Nachweise 6.1 Zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der seine Inhaberschaft an Schuldverschreibungen im Abstimmungszeitraum nach Maßgabe der Regelungen unter Ziffer 6.3 spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums nachweist. 6.2 An der Abstimmung ohne Versammlung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennbetrags oder des rechnerischen Anteils seiner Berechtigung der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen der Anleihe teil. Jede Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 gewährt eine Stimme. 6.3 Anleihegläubiger müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums nachweisen. Hierzu ist in Textform ( 126 b BGB) ein aktueller Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen mit einem Sperrvermerk nach Maßgabe der nachstehenden Buchstaben a) und b) an die Abstimmungsleiterin zu übermitteln (der Besondere Nachweis mit Sperrvermerk ): a) Besonderer Nachweis Der erforderliche besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet und Seite 5 von 9

(ii) die Anzahl und/oder den gesamten Nennbetrag der Schuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot dieses Anleihegläubigers gutgeschrieben sind. b) Sperrvermerk Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen der René Lezard -Anleihe während des gesamten Abstimmungszeitraums, d.h. von Samstag, den 13.05.2017, um 0:00 Uhr (MESZ) bis Dienstag, den 16.05.2017, um 8:00 Uhr (MESZ), beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden. Anleihegläubiger sollten sich wegen der Formalitäten des Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk mit ihrer depotführenden Bank in Verbindung setzen. Anleihegläubiger, die (i) den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk nicht spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums in Textform ( 126b BGB) übermittelt haben, und/oder (ii) ihre Schuldverschreibungen nicht oder nicht rechtzeitig haben sperren lassen, sind nicht stimmberechtigt. Auch Bevollmächtigte des Anleihegläubigers können das Stimmrecht in diesen Fällen nicht ausüben. Ein Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk, das von dem depotführenden Institut verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der Emittentin (https://www.rene-lezard.com/anleihe/gläubigerversammlung-2017) abgerufen werden. 6.4 Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht (z.b. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaft, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder nach ausländischem Recht (z.b. Limited nach englischem Recht) sind, haben spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums zusätzlich zum Besonderen Nachweis und zum Sperrvermerk ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Das kann durch Übersendung eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z.b. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z.b. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate) geschehen. 6.5 Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z.b. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z.b. ein Insolvenzvermögen durch den für es bestellten Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzliche Vertreter oder Amtswalter spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums zusätzlich zum Besonderen Nachweis und zum Sperrvermerk des von ihm Vertretenen seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen (z.b. durch Kopie der Personenstandsunterlagen oder der Bestellungsurkunde). Seite 6 von 9

7. Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen ( 14 SchVG in Verbindung mit 18 Absatz 1 SchVG). Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht des Vollmachtgebers an den Vertreter bedarf der Textform im Sinne von 126 b BGB. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der Emittentin (https://www.rene-lezard.com/anleihe/gläubigerversammlung- 2017) abgerufen werden. Die Vollmachtserteilung ist spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums gegenüber der Abstimmungsleiterin durch Übermittlung der Vollmachtserklärung in Textform ( 126 b BGB) nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk des Vollmachtgebers gegenüber der Abstimmungsleiterin nachzuweisen. 8. Gegenanträge und Ergänzungsverlangen 8.1 Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu dem Beschlussgegenstand, über den nach dieser Aufforderung zur Stimmabgabe gemäß Ziffer 2 Beschluss gefasst werden soll, eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten (der Gegenantrag ). 8.2 Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen der Anleihe erreichen, können verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden (das Ergänzungsverlangen ). 8.3 Gegenanträge und Ergänzungsverlangen sind an die Emittentin oder die Abstimmungsleiterin zu richten und können vor Beginn des Abstimmungszeitraums per Post, Fax oder E-Mail an die Abstimmungsleiterin an folgende Adresse übermittelt werden: RENÉ LEZARD Mode GmbH - Investor Relations - René Lezard-Anleihe / Abstimmung ohne Versammlung Industriestraße 2 97359 Schwarzach Deutschland Telefax: +49 9324 308-2000 E-Mail: anleihe@rene-lezard.com oder: Arnold & Porter Kaye Scholer LLP Frau Notarin Dr. Annette Bödeker - Abstimmungsleiterin "René Lezard-Anleihe: Abstimmung ohne Versammlung" Bockenheimer Landstr. 25 60325 Frankfurt Telefax: +49 69 25494 444 E-Mail: renelezard_notarfrankfurt@apks.com Seite 7 von 9

8.4 Zwingend beizufügen ist auch im Hinblick auf einen Gegenantrag und/oder ein Ergänzungsverlangen ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk (s. Ziffer 6.3). Im Falle eines Ergänzungsverlangens haben die Anleihegläubiger, die beantragen, einen weiteren Gegenstand zur Beschlussfassung zu stellen, ferner nachzuweisen, dass sie gemeinsam 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen der Anleihe vertreten. 8.5 Ergänzungsverlangen müssen nach Maßgabe des SchVG so rechtzeitig vor Beginn des Abstimmungszeitraums bei der Abstimmungsleiterin oder der Emittentin eingehen, dass diese am 3. Tag vor der Abstimmung ohne Versammlung bekannt gemacht werden können ( 13 Abs. 3 S. 2 SchVG). Gegenanträge müssen so rechtzeitig vor Beginn des Abstimmungszeitraums bei der Abstimmungsleiterin oder der Emittentin eingehen, dass diese noch bis zum Beginn der Abstimmung ohne Versammlung bekannt gemacht werden können. Ordnungsgemäß gestellte und rechtzeitig zugegangene Gegenanträge und/oder Ergänzungsverlangen werden unverzüglich auf der Internetseite der Emittentin (https://www.rene-lezard.com/anleihe/gläubigerversammlung-2017) veröffentlicht; Ergänzungsverlangen werden außerdem im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 9. Angabe der ausstehenden Schuldverschreibungen Das derzeit ausstehende Volumen der Schuldverschreibungen beträgt EUR 15.000.000,00, eingeteilt in 15.000 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00. Der Emittentin oder mit ihr verbundenen Unternehmen stehen derzeit keine Schuldverschreibungen der Anleihe zu. Es werden derzeit ferner keine Schuldverschreibungen der Anleihe für Rechnung der Emittentin oder mit ihr verbundener Unternehmen gehalten. 10. Unterlagen Vom Tag der Aufforderung zur Stimmabgabe an bis zum Ende des Abstimmungszeitraums stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin (https://www.rene-lezard.com/anleihe/gläubigerversammlung- 2017) zur Verfügung: Diese Aufforderung zur Stimmabgabe an einer Abstimmung ohne Versammlung, das Formular für die Stimmabgabe im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung (bei Bedarf wird das bereits veröffentlichte Formular aktualisiert), das Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte, das Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk und die Anleihebedingungen der Anleihe der RENÉ LEZARD Mode GmbH. Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist per Post, Fax, Telefon oder E-Mail zu richten an: Seite 8 von 9

RENÉ LEZARD Mode GmbH - Investor Relations - René Lezard-Anleihe / Abstimmung ohne Versammlung Industriestraße 2 97359 Schwarzach Deutschland Telefax: +49 9324 308-2000 E-Mail: anleihe@rene-lezard.com Schwarzach, im April 2017 RENÉ LEZARD Mode GmbH Die Geschäftsführer Auch die von der RENÉ LEZARD Mode GmbH mit Sitz in Schwarzach, Deutschland, beauftragte Notarin Dr. Annette Bödeker mit Amtssitz in Frankfurt am Main fordert als Abstimmungsleiterin die Anleihegläubiger der René Lezard -Anleihe zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraumes von Samstag, den 13.05.2017 um 0:00 Uhr (MESZ) bis Dienstag, den 16.05.2017, um 8:00 Uhr (MESZ), (eingehend) in Textform ( 126b BGB) gegenüber der Abstimmungsleiterin entsprechend der vorstehenden Aufforderung zur Stimmabgabe auf und stellt den unter Ziffer 2. der Aufforderung zur Stimmabgabe von der René Lezard unterbreiteten Beschlussvorschlag über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters zur Abstimmung. Frankfurt am Main, im April 2017 Dr. Annette Bödeker Notarin Seite 9 von 9