Sicherheit in der Lieferkette durch AEO und Sicherheitserklärungen. Rechtsanwalt Dirk Falke LL.M.



Ähnliche Dokumente
Der Modernisierte Zollkodex (MZK)

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Teil 2: Vorteile und Ausblick. Langfristiges Ziel des AEO. AEO bringt zwei Gruppen von Vorteilen

Veranstaltungsreihe Aus Freihafen wird Seezollhafen Sie Fragen wir unterstützen. Was macht für wen Sinn

Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte - Aktueller Stand

AEO Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO. Authorised Economy Operator. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. M-MW / Schramm

ZWB/AEO-Status. Voraussetzungen, Verfahren, Fördermöglichkeiten. Osnabrück,

Ausfuhr unter dem neuen UZK

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke in besonderen Fällen. Fälle gemäß BMF-Schreiben vom IV D 3 -S 7134/07/ DOK 2015/

Der Schutz von Patientendaten

Merkblatt zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. -Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Einrichten des Elektronischen Postfachs

Grundlagen und Folgen der gegenseitigen Anerkennung

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Arbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem

Newsletter: Februar 2016

Studienplatzbeschaffung

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

Sichere Lieferkette im Luftverkehr - Einführung. Fachgebiet Flugführung und Luftverkehr Forschungsstelle Sicherheit

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Mandanten-Fragebogen

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

6.5. Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (ZWB) Authorized Economic Operator (AEO)

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Teil 3: Antragsverfahren

Kurzleitfaden für Schüler

Entscheidung der Kommission vom zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Informationen Zur Ticketregistrierung

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Internetrecht. Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz. Dr.

Arbeitnehmerhaftung. die Einrichtungsträger angehoben. Hierdurch kommt es vermehrt zu Rückgriffsforderungen des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer.

Gemeinsame elterliche Sorge.

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Das Anerkennungsgesetz: Recht und Praxis

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Die HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Betrachtung der zollrechtlichen Bestimmungen

Weiterleitung einrichten für eine GMX- -Adresse

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Online-Dienste des EPA

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab )

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung

III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders

IWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur

Das Rechtliche beim Risikomanagement

Die Gesellschaftsformen

präsentiert ATLAS AES Auswirkung auf die betriebliche Organisation Michael Waker / Zollcon GmbH

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Übung im Zivilrecht für Anfänger Übungsstunde am Besprechungsfall. Prof. Dr. Thomas Rüfner

Leichte-Sprache-Bilder

Haftungsrisiken im Ehrenamt

Ihren Kundendienst effektiver machen

Studieren- Erklärungen und Tipps

Auftrag zum Fondswechsel

Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät

1. Allgemeine Bestimmungen Arbeitszeit Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit Überstunden Überzeit...

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten?

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

XT Großhandelsangebote

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren

Das neue Reisekostenrecht 2014

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER

Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.

Online bezahlen mit e-rechnung

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Teil 4: Dokumentation und Monitoring. Bei Unregelmäßigkeiten. Ergebnisse und Auswertung der Überwachungsmaßnahmen

Haftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung

Ende von Vertragsbeziehungen

Richtlinie zur Feststellung und Überwachung des PRRS-Status von Schweinebeständen (PRRS-Richtlinie) Rd. Erl. des MLU vom 27.

Außenhandel- Jahreskalender Jahrbuch & 2016 Jahrbuch und Außenhandel

Das Rücktrittsrecht I

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von Panini á 2,-

Antrag auf Patenschaft in Holiday and Help gemeinnütziger e.v

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Nutzung dieser Internetseite

Transkript:

Sicherheit in der Lieferkette durch AEO und Sicherheitserklärungen Rechtsanwalt Dirk Falke LL.M.

Sicherheit in der Lieferkette durch AEO Einführung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO Authorized Economic Operator) ab 1. Januar 2008 für besonders zuverlässige und in Bezug auf die Lieferkette sichere Unternehmen: - AEO C - AEO S - AEO F Rechtsgrundlage: Art. 5a ZK, Art. 14a 14x ZK-DVO

Vergünstigungen/Vorteile des AEO Weniger Kontrollen von Warensendungen mit vorrangiger Behandlung Vorabanmeldungen mit reduzierten Datensätzen Leichterer Zugang zu zollrechtlichen Vereinfachungen/ Bewilligungen nur bei Erfüllung der AEO-Kriterien Gütesiegel als sicherer Handelspartner In Zukunft: gegenseitige Anerkennung mit dem Ausland Modernisierter Zollkodex: Selbstveranlagung und zentralisierte Zollabwicklung bei Erfüllung der AEO- Kriterien

Bewilligungsvoraussetzungen Bisher angemessen Einhaltung der Zollvorschriften Zufriedenstellende Buchführungs- und Logistiksysteme Nachgewiesene Zahlungsfähigkeit Angemessene Sicherheitsstandards für AEO S und F

Sicherheitsanforderungen an AEO gem. Art. 14k ZK-DVO Sicheres Betriebsgebäude und Zugangskontrollen Schutzmaßnahmen gegen Manipulation von Waren Sicherheitsüberprüfungen und Schulungen von Personal Feststellung und Überprüfung der Handelspartner in der Lieferkette

Sicherheitsanforderungen an Handelspartner Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette gegenüber unmittelbaren Geschäftspartnern: - Abgleich mit den Personenlisten der Anti-Terror- Verordnungen - Geschäftspartner mit AEO-Status - Vergleichbare Sicherheitszertifikate (z.b. Reglementierter Beauftragter) - Vertragliche Vereinbarungen über Sicherheit - Sicherheitserklärungen

Sicherheitserklärung von Handelspartnern Definition: tatsächliche Erklärung bestimmter Sicherheitsstandards (in Bezug auf Waren, Personal, Geschäftspartner) Zweck: Sicherheitserklärungen können dazu dienen, die Lieferkette sicherer zu machen, wenn ein Geschäftspartner in der Lieferkette selbst kein AEO ist. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Sicherheitserklärung besteht nicht. Von Handelspartnern, die bereits AEO sind oder den Antrag gestellt haben bzw. gleichwertige Zertifikate besitzen, muss eine Sicherheitserklärung nicht angefordert werden.

Haftungsrechtliche Konsequenzen? Das Ausstellen einer Sicherheitserklärung ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen den beteiligten Unternehmen. Die Richtigkeit und Prüfung einer Sicherheitserklärung liegt in der Verantwortung der Unternehmen. Es gibt für den AEO- Bereich keine speziellen Haftungsregeln. Vertragliche Haftung gem. 280 Abs. 1 BGB: ja, wenn Einbeziehung der Sicherheitsstandards in den Vertrag bzw. in AGB; aber Begrenzung auf das vorhersehbare, vertragstypische Schadensrisiko Deliktische Haftung gem. 823 Abs. 1 und 2 BGB: nein, da Sorgfaltspflichtverletzung nicht adäquat kausal bzw. kein Schutzgesetz verletzt

Exkurs: elektronische Zollabwicklung + AEO Wichtige Termine und Fristen: 01.07.2009 elektronische Anmeldung im Ausfuhrbereich mit Sicherheitsdaten des Anhang 30 A ZK-DVO wird obligatorisch; Nutzung von ATLAS- Ausfuhr bzw. IAA Plus für Ausfuhranmeldungen, gilt auch für die vereinfachten Ausfuhrverfahren 01.01.2011 Verpflichtung zur Abgabe elektronischer summarischer Eingangs- und Ausgangsanmeldungen (sog. Vorabanmeldungen) 01.01.2011 Einführung des elektronischen Einfuhrverfahrens inkl. vereinfachter Einfuhrverfahren 01.01.2012 bis dahin Neubewertung aller bestehenden Bewilligungen für vereinfachte Verfahren im Hinblick auf AEO- Kriterien

Exkurs: Modernisierter Zollkodex (MZK) Termine und Fristen: 24.06.2008 MZK in Kraft getreten 2010 Inkrafttreten der Durchführungs-VO 2010-2013 Entwicklung der IT-Systeme für MZK 24.06.2013 MZK anwendbar mit Anwendbarkeit der neuen Durchführungs-VO; dann Ablösung der alten Zoll- Vorschriften