<SCHULE> Halbjahreszeugnis. des Beruflichen Gymnasiums. Fachrichtung <FACHRICHTUNG> <HERR/FRAU> <VORNAME> <NAME>

Ähnliche Dokumente
Halbjahresinformation

Fachgymnasium - erste Seite - (Name der Schule, Schulort) Z E U G N I S DER ALLGEMEINEN HOCHSCHULREIFE. geb. am in. wohnhaft in

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom )

Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Gymnasiale Oberstufe)

Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Kolleg Institut zur Erlangung der Hochschulreife)

stunden Deutsch 4 Sorbisch 3 Fremdsprache Kunst 2 Musik 2 Geschichte 2 Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft

SCHULE. Zeugnisse des Beruflichen Gymnasiums Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung vom 27. Mai 2015 III

Rahel Varnhagen Kolleg der Stadt Hagen

Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Anlage 3 Seite 1. Freistaat Sachsen ABGANGSZEUGNIS DES GYMNASIUMS. (gymnasiale Oberstufe)

Zeugnis des (1.)(2.)Schulhalbjahres SCHULJAHR Jahrgangsstufe (11)(12)(13) VORNAME NAME geb. am DATUM

Geltende Regelungen Änderungsentwurf ( ) Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung

Amtsblatt. der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst

Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport zur Änderung der Schulordnung Berufliche Gymnasien

Geographie 2 Mathematik 4 Biologie 2 Chemie 2 Physik 2 Ev./Kath. Religion 4 /Ethik 5 2 Sport mit den Lernbereichen

Die Zeugnisse der Qualifikationsphase in der gymnasialen Oberstufe. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

KURSHEFT. (Vorname und Name) Geburtsdatum: Bekenntnis: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Adresse: Eintritt in die Einführungsphase:

B E L E G P L A N. Anlage d) 2/3 d) Prüfungsfächer: Verbindlich P1 (schriftlich): Verbindlich P2 (schrifltich):

Aufgabenfeld B: gesellschaftswissenschaftlich. Geschichte Politik-Wirtschaft Religion (kath./ev.) Erdkunde

V e r o r d n u n g zur Änderung der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg

Information zur Oberstufe (Jgst. 12/13) am Wirtschaftsgymnasium des BSZ für Wirtschaft Dresden Prof. Dr. Zeigner

Herzlich willkommen. Belehrung zum Kurshalbjahr 12/2 und zur Wahl der Prüfungsfächer

Belehrung zum Kurshalbjahr 12/2 und zur Wahl der Prüfungsfächer

Musterentwurf für das Formular des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife (Abendgymnasium)

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom )

Bilingual unterrichtete Sachfächer oder in fremdsprachigen Anteilen unterrichtete Sachfächer sind mit B beziehungsweise FA zu kennzeichnen.

Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis 1 des Gymnasiums. Klasse: 1. Schulhalbjahr / Vorname und Name: Chemie

Schwerpunkte: - Organisation Q3, Q4 - Abitur

1. Zulassung. 1.2 Die Zulassung bedarf eines förmlichen Antrags. Sie erfolgt durch die Schulaufsichtsbehörde oder deren Beauftragte oder Beauftragten.

(Name der Schule, Schulort)

Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen

Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis 1) des Gymnasiums

Vorstellung der gymnasialen Oberstufe an beruflichen Gymnasien Elterninformation. (Grundlage: BGVO und Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe)

Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Abitur 2016

Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes

Stand: a Präsentationsprüfung. Die Präsentationsprüfung besteht aus einem Präsentationsteil, und einem mündlichen

Der Weg zum Abitur. Die gymnasiale Oberstufe ab Schuljahr 2017/2018

Die gymnasiale Kursstufe. Jahrgangsstufen 11 und 12

Die neue GOSTV. VV GOSTV VV Leistungsbewertung

Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen

Technisches Gymnasium. Struktur der gymnasialen Oberstufe. ab Abitur 2010 mit Änderungen ab 2014

Information zur gymnasialen Oberstufe und zum. Deutschen Internationalen Abitur (DIA) 2019

1 Fächer und Kurse 2 Leistungsmessung und Notengebung 3 Abiturprüfung 4 Gesamtqualifikation 5 Zeitlicher Überblick

L a n d e s v e r o r d n u n g über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes Vom 26. Mai )

Herzlich Willkommen in der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Mühlenbeck. Informationen zur gymnasialen Oberstufe (GOST)

2.2 Nicht zugelassen wird, wer die Abiturprüfung zweimal nicht bestanden hat.

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen

Kurswahl in Klasse 10 nach der GOSTV Änderung Abiturzeit:

Oberstufenberater Dr. Christian Gerlich

Der Weg zum Abitur. Collège Français fondé en 1689

Verordnung über das Abitur an Freien Waldorfschulen.* Vom 5. Februar 1999.

Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes. Vom 16. Juli 2004

Herzlich Willkommen zum Informationsabend Kurswahl 2017 / Abitur Oberstufenberatung: Dr. U. Cüppers Dr. G. Haag

Anlage 1 Seite 1. Freistaat Sachsen. Abschlusszeugnis der Mittelschule

Die gymnasiale Oberstufe. Abiturzeugnis BLOCK I. Abiturprüfung. Zulassung zur Abiturprüfung. 12. Klasse. 11. Klasse. 10. Klasse

Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes

Halbjahresinformation

Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium

Überarbeitung nach Anhörung und LER-Besprechung ( )

1 Abiturjahrgang 2018

Herzlich willkommen. zur Informationsveranstaltung über die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

1 Abiturjahrgang 2017

Informationsveranstaltung zur gymnasialen Oberstufe

Informationsveranstaltung Abitur 2018 für die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler unseres 13. Jahrgangs

BBS Technik Idar-Oberstein Harald-Fissler-Schule

Gesetz- und Verordnungsblatt

Borwinschule Rostock. Willkommen zum Elternabend für die zukünftige Klasse 11

Die gymnasiale Oberstufe ab Schuljahr 2017/2018

Informationen zur. Inhalt der Präsentation. gymnasialen Oberstufe der PGS Hanau

Informationen zur gymnasialen Oberstufe. an der Gesamtschule Gronau

Versetzung am Ende von Klasse 10 Qualifikationsphase: Schwerpunkte etc. Abitur Ablauf der Kurswahlen

Hansa-Gymnasium Hansestadt Stralsund Gymnasium für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-12

Abiturverordnung. 1. Allgemeines 2.Einführungsphase 3.Qualifikationsphase 4.Abitur

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare

Berufliches Gymnasium Wirtschaft -

Herzlich willkommen. Informationsveranstaltung zur Oberstufe. Gemeinschaftsschule mit Oberstufe i.e. Reinbek

für schulfremde Bewerberinnen und Bewerber, die die Prüfung nicht bestanden haben.

Oberstufe und Abiturprüfung SOGYA. Neufassung 2017

Die Zeugnisse der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, der Abendgymnasien und der Fachgymnasien

1. Das Abitur 2021 neue Abiturprüfungsverordnung! Stand der Informationen: April 2018!

Oberstufengymnasium für Wirtschaft, Gesundheit und Soziales

BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Berufliche Gymnasien - Wirtschaft - Technik - Gesundheit und Soziales -

Informationen zur gymnasialen Oberstufe am Technischen Gymnasium Profil Umwelttechnik

1 Fächer und Kurse 2 Leistungsmessung und Notengebung 3 Abiturprüfung 4 Gesamtqualifikation 5 Zeitlicher Überblick

MUSTER. Kursheft. Schüler-Nr./Stud.-Nr. 1 ) Vorname und Name: Adresse: Telefon: Eintritt in die Einführungsphase:

Das Abitur. Elternversammlung Jg. 12 August Informationen-

Verordnung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler* (NSchAP-VO). Vom 5. Februar 1999.

Ermittlung der Durchschnittsnote (zu 14 Abs. 1) (1) Bei Hochschulzugangsberechtigungen auf der Grundlage der

GOST des A.-v.-Humboldt-Gymnasiums

Mecklenburg-Vorpommern

Transkript:

Muster E.01.01 Halbjahreszeugnis des Beruflichen Gymnasiums Klassenstufe 11 Schuljahr <SCHULJAHR> hat im zurückliegenden Schulhalbjahr folgende Leistungen erreicht: Pflichtbereich Wahlbereich Bemerkungen: <BEMERKUNGEN (Eintrag freigestellt)> Klassenlehrer/in Zur Kenntnis genommen: Personensorgeberechtigte/r NOTENSTUFEN: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6)

Muster E.01.02 Jahreszeugnis des Beruflichen Gymnasiums Klassenstufe 11 Schuljahr <SCHULJAHR> hat im zurückliegenden Schuljahr folgende Leistungen erreicht: Pflichtbereich Wahlbereich Bemerkungen: <BEMERKUNGEN (Eintrag freigestellt)> Versetzungsvermerk: wird <VERSETZT/NICHT VERSETZT>. Klassenlehrer/in Zur Kenntnis genommen: Personensorgeberechtigte/r NOTENSTUFEN: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6)

Muster E.01.03 Halbjahreszeugnis des Beruflichen Gymnasiums Klassenstufe <12/13> Schuljahr <SCHULJAHR> hat im Kurshalbjahr <KURSHALBJAHR> folgende Leistungen erreicht: Fach Punkte 1) Fach Punkte 1) Pflichtbereich Sprachlich-literarischkünstlerisches Aufgabenfeld Mathematisch-naturwissenschaftlichtechnisches Aufgabenfeld Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Wahlbereich Bemerkungen: <BEMERKUNGEN (Eintrag freigestellt)> Zur Kenntnis genommen: Personensorgeberechtigte/r Klassenlehrer/in 1) 2) Leistungskursfächer sind mit LF gekennzeichnet. Alle Punktzahlen werden zweistellig angegeben. Für die Umsetzung der Punkte in Noten gilt: Punkte 15, 14, 13 12, 11, 10 9, 8, 7 6, 5, 4 3, 2, 1 0 Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend

Muster E.01.04 Halbjahreszeugnis des Beruflichen Gymnasiums Klassenstufe <12/13> Schuljahr <SCHULJAHR> hat im Kurshalbjahr <KURSHALBJAHR> folgende Leistungen erreicht: Fach Punkte 1) Pflichtbereich Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

Halbjahreszeugnis für <HERRN/FRAU> <VORNAME> <NAME>, geboren am <GEBURTSDATUM> 2. Seite Fach Punkte 1) Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld Wahlbereich Bemerkungen: <BEMERKUNGEN (Eintrag freigestellt)> Klassenlehrer/in Zur Kenntnis genommen: Personensorgeberechtigte/r 1) 2) Leistungskursfächer sind mit LF gekennzeichnet. Alle Punktzahlen werden zweistellig angegeben. Für die Umsetzung der Punkte in Noten gilt: Punkte 15, 14, 13 12, 11, 10 9, 8, 7 6, 5, 4 3, 2, 1 0 Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend

Muster E.01.05 Abgangszeugnis des Beruflichen Gymnasiums hat vom <DATUM1> bis <DATUM2> das Berufliche Gymnasium besucht und folgende Leistungen erreicht: Leistungen in den Jahrgangsstufen 12 und 13 1) Fach Punktzahlen in einfacher Wertung Note 2) 12/I 12/II 13/I 13/II Pflichtbereich Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

Abgangszeugnis für <HERRN/FRAU> <VORNAME> <NAME>, geboren am <GEBURTSDATUM> 2. Seite Fach Punktzahlen in einfacher Wertung Note 2) 12/I 12/II 13/I 13/II Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld (Fortsetzung) Wahlbereich Besondere Lernleistung Thema: <THEMA DER BESONDEREN LERNLEISTUNG> Punktzahl in einfacher Wertung:... Punkte Ergebnisse der Fächer, die in Klassenstufe 11 abgeschlossen wurden 3) Bemerkungen: Die allgemeine Hochschulreife wurde nicht zuerkannt. <WEITERE BEMERKUNGEN (Eintrag freigestellt)> Tutor/in 1) 2) 3) Leistungskursfächer sind mit LF gekennzeichnet. Alle Punktzahlen werden zweistellig angegeben. Bei der Berechnung der Note sind alle Kurse einbezogen. Für die Umsetzung der Punkte in Noten gilt: Punkte 15, 14, 13 12, 11, 10 9, 8, 7 6, 5, 4 3, 2, 1 0 Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend NOTENSTUFEN: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6)

Muster E.01.06 Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife hat vom <DATUM1> bis <DATUM2> das Berufliche Gymnasium besucht und die Abiturprüfung bestanden. <ER/SIE> hat damit die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben. 1) Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses

Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für <HERRN/FRAU> <VORNAME> <NAME>, geboren am <GEBURTSDATUM> 2. Seite Leistungen in der Qualifikationsphase 2) Fach Ergebnisse in einfacher Wertung Note 3) 12/I 12/II 13/I 13/II Pflichtbereich Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld Wahlbereich

Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für <HERRN/FRAU> <VORNAME> <NAME>, geboren am <GEBURTSDATUM> 3. Seite Fach Leistungen in der Abiturprüfung Ergebnisse in einfacher Wertung schriftliche Prüfung zusätzliche mündliche Prüfung Gesamtergebnis in vierfacher Wertung Note mündliche Prüfung Besondere Lernleistung Gesamtergebnis in vierfacher Wertung Note Thema: <THEMA DER BESONDEREN LERNLEISTUNG> Gesamtqualifikation und Durchschnittsnote 4) mindestens 200 Punkte 1. Punktzahl in der Qualifikationsphase höchstens 600 Punkte 5) mindestens 100 Punkte 2. Punktsumme der Gesamtergebnisse in der Abiturprüfung höchstens 300 Punkte Gesamtpunktzahl mindestens 300 Punkte höchstens 900 Punkte Durchschnittsnote 6) <X,X> <zahlwort Komma zahlwort> in Ziffern in Worten

Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für <HERRN/FRAU> <VORNAME> <NAME>, geboren am <GEBURTSDATUM> 4. Seite Ergebnisse der Fächer, die in Klassenstufe 11 abgeschlossen wurden 7) Fremdsprachen In der ersten Fremdsprache und in der zweiten Fremdsprache <ERSTE FREMDSPRACHE> <ZWEITE FREMDSPRACHE> ist Unterricht in dem für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erforderlichen Umfang besucht worden 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) Dem Zeugnis liegen zugrunde: die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über Berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. November 1998 (SächsGVBl. 1999 S. 16, 130), die zuletzt durch Verordnung vom 15. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 323) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, die Vereinbarung über die Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der jeweils geltenden Fassung), die Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13. Dezember 1973 in der jeweils geltenden Fassung), die Vereinbarung über Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Juni 1979 in der jeweils geltenden Fassung). Leistungskursfächer sind mit LF gekennzeichnet. Alle Punktzahlen werden zweistellig angegeben. Bei der Berechnung der Note sind alle Kurse einbezogen. Für die Umsetzung der Punkte in Noten gilt: Punkte 15, 14, 13 12, 11, 10 9, 8, 7 6, 5, 4 3, 2, 1 0 Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Die Punktzahl ergibt sich gemäß 39 Abs. 3 BGySO. Bei zusätzlicher mündlicher Prüfung in einem Fach ergibt sich die Punktzahl gemäß 50a Abs. 1 BGySO. Bei Einbringung einer besonderen Lernleistung wird diese an Stelle des 5. Prüfungsfaches gewertet. Die Durchschnittsnote wird nach Anlage 1 zu 39 Abs. 3 BGySO ermittelt. NOTENSTUFEN: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), ausreichend (4), mangelhaft (5), ungenügend (6)

Muster E.01.08 Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für Schulfremde hat sich an einem Beruflichen Gymnasium der Abiturprüfung für Schulfremde unterzogen, diese bestanden und damit die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben. 1) Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses

Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für <HERRN/FRAU> <VORNAME> <NAME>, geboren am <GEBURTSDATUM> 2. Seite Leistungen in der Abiturprüfung 2) Fach Ergebnisse in einfacher Wertung schriftlich mündlich Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld Gesamtqualifikation und Durchschnittsnote 3) Punktsumme der beiden Leistungskursfächer Punktsumme der beiden weiteren schriftlichen Prüfungsfächer Punktsumme der vier mündlichen Prüfungsfächer Gesamtpunktzahl höchstens 390 Punkte höchstens 270 Punkte höchstens 240 Punkte mindestens 300 Punkte höchstens 900 Punkte Durchschnittsnote 4) <X,X> <zahlwort Komma zahlwort> in Ziffern in Worten 1) 2) 3) 4) Dem Zeugnis liegen zugrunde: die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über berufliche Gymnasien im Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. November 1998 (SächsGVBl. 1999 S. 16, 130) in der jeweils geltenden Fassung, die Vereinbarung über die Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der jeweils geltenden Fassung), die Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13. Dezember 1973 in der jeweils geltenden Fassung), die Vereinbarung über Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Juni 1979 in der jeweils geltenden Fassung), die Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13. September 1974 in der jeweils geltenden Fassung). Leistungskursfächer sind mit LF gekennzeichnet. Alle Punktzahlen werden zweistellig angegeben. Bei zusätzlicher mündlicher Prüfung ergibt sich die Punktzahl abweichend gemäß 60 Abs. 2 BGySO. Die Durchschnittsnote wird nach Anlage 1 zu 39 Abs. 3 BGySO ermittelt.