Projekt- und Aufgabenbeschreibung Erweiterungsbau Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig (ZFMK) SiGeKo bestehend aus - Leistungen während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens nach 3 Abs. 2 BaustellV, - Leistungen während der Ausführung des Bauvorhabens nach 3 Abs. 3 BaustellV, jeweils in Verbindung mit der RAB 30 1
1. Vorhabenbeschreibung / Allgemeines 1.1 Erweiterungsbau ZFMK Der Auftraggeber ist eines der großen naturgeschichtlichen Forschungsmuseen in Deutschland mit Sitz in Bonn. Seinen führenden Ruf hat sich das Museum durch die Dokumentation, Erforschung und Erklärung von Artenvielfalt (Biodiversität) erarbeitet. Wesentlicher Bestandteil des Museums sind bedeutende wissenschaftliche Sammlungen, die sich auf die Wirbeltiere und Insekten und Landlebensräume konzentrieren. Diese Sammlungen stellen die Grundlage der vielfältigen, beim Auftraggeber bearbeiteten Forschungsthemen dar. Nunmehr plant der Auftraggeber einen umfangreichen Erweiterungsbau. Ziel ist es, angemessene Räumlichkeiten für das Zentrum für Molekulare Biodiversitätsforschung sowie für das Zentrum für Tropenforschung vorzuhalten und die zerstreut und/oder unzureichend untergebrachten Einrichtungen, insbesondere Bibliothek, Biohistoricum (Museum und Forschungsarchiv für die Geschichte der Biologie), IT-Abteilung nebst Hochleistungsrechenanlage und die Sektion Ichthyologie zusammenzufassen und zu erweitern. Im Ergebnis einer umfassenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird nach der Betrachtung alternativer Beschaffungsvarianten der Neubau eines entsprechenden Gebäudes favorisiert. Das gesamte Vorhaben wird zudem mit Fördermitteln unterstützt. Der geplante Neubau soll Büroflächen, Labore, teilweise Nasslabore, Sammlungsflächen, Bibliotheken, IT-Server-, HPC (High Performance Computing), sowie eine Biobank und ein Kryolager beherbergen. Ein ausgearbeitetes und als Anlage beigefügtes Raumprogramm stellt die Anforderungen ausführlich dar. Insgesamt sollen 4.070 qm (NF 1-6) nutzbar werden. Um die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen der Universität Bonn zu fördern, wird das ZFMK seinen Erweiterungsbau auf dem Universitäts-Campus Bonn-Poppelsdorf errichten. Ein schematischer Lageplan des Campus ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Das Grundstück mit der Nr. 10 wird der Standort des Neubaus sein. Zur fachlichen Begleitung der Planungsphase, sowie zur Begleitung der Bauphase wird mit dieser Ausschreibung ein Berater für den Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen gesucht. 2
2. Honorarangebot 2.1.1 Herstellkosten Die Herstellkosten dienen als Grundlage zur Berechnung der anrechenbaren Kosten. Die geschätzten Bauwerkskosten (Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276) für den Erweiterungsbau belaufen sich auf ca. 25,34 Mio. netto. Diese Nettokosten teilen sich wie folgt auf die einzelnen Kostengruppen auf: Kostengruppe nach DIN 276 Baukosten netto 200 0,3 Mio. netto 300 12,315 Mio. netto 400 8,725 Mio. netto 500 0,7 Mio. netto 600 3,3 Mio. netto 200-600 25,34 Mio. netto 3
3. Leistungen während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens nach 3 Abs. 2 nach Baustellenverordnung Leistungsstufe 1: Leistungen während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens nach 3 Abs. 2 Baustellenverordnung in Verbindung mit der RAB 30 a) Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung. b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle. Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsplanes und anpassen an den Planungsprozess (Beachtung u.a. auch der Hinweise in RAB 31). Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung. Erstellen einer Baustellenordnung einschließlich eines Alarmierungsplans. Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten (Beachtung u.a. auch der Hinweis in RAB 32). Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen; Vorgabe von zu beachtenden sicherheitsrelevanten Themen in Ausschreibungsunterlagen von Bauleistungen. Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden. Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde. Teilnahme an Projektbesprechungen vor Ort in Bonn u.a. mit dem Auftraggeber, der Projektsteuerung und den beteiligten Planern. 4
4. Leistungen während der Ausführung des Bauvorhabens nach 3 Abs. 3 nach Baustellenverordnung Leistungsstufe 2: Leistungen während der Ausführung des Bauvorhabens nach 3 Abs. 3 Baustellenverordnung in Verbindung mit der RAB 30 a) Aushängen der Vorankündigung an der Baustelle. b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) Fortschreiben und Anpassen der Vorankündigung bei erheblichen Änderungen. Bekanntgabe der Änderungen beim Auftraggeber und den Planungsbeteiligten. Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen. Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit- und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte) und sonstiger Personen auf der Baustelle (z.b. Personen der AG). Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und begehungen mit Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse. Die Durchführung von Sicherheitsbesprechungen (Grundeinweisung) aller bauausführenden Firmen vor Ort und sonstiger Personen auf der Baustelle (z.b. Personen der AG) ist einzukalkulieren. Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen. Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplans hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen. Die Verantwortung der ausführenden Unternehmen, für Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und die gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber den von Ihnen beschäftigten Arbeitnehmern zu erfüllen, gilt grundsätzlich. Stellt der Koordinator während der Bauphase fest, dass seine Hinweise sowie der SiGe-Plan von den am Bau beteiligten Unternehmen und sonstigen Personen auf der Baustelle nicht berücksichtigt werden, verständigt er unverzüglich zum Handeln die von dem Auftraggeber beauftragte Objektüberwachung (örtliche Bauleitung) und den Bauherrn. Erst bei ausbleibender Reaktion des Unternehmers bzw. der Person erfolgt ein direkter Eingriff durch den Bauherrn. Der Bauherr kann seinerseits Anordnungen treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes notwendig sind. Im Verhältnis zu den am Bau beteiligten Planern hat der Koordinator lediglich beratende Funktion. Eine Weisungsbefugnis steht ihm nicht zu. Mitwirken bei der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der verschiedenen Unternehmen mit dem Baustelleneinrichtungsplan. Berücksichtigen der sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle, z.b. Mitwirken durch Abgrenzen und Beschildern der Baustelle oder durch Treffen zeitlicher Absprachen, soweit noch nicht anderweitig geregelt. m) Festlegen von Meldepflichten an den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, z.b. für den Ausführungsbeginn besonders gefährlicher Arbeiten. n) Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach 4 Arbeitsschutzgesetz. 5
o) p) q) Baustellensicherheitsbegehungen sind in der Ausführungsphase regelmäßig und auf die Anforderungen der Baustelle angemessen durchzuführen. Dabei ist auf das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken sowie das Beachten von sicherheitstechnischer Einrichtungen und Schutzmaßnahmen hinzuwirken. Bei erkennbarer Gefahr in Verzug ist unverzüglich einzuschreiten. Die bei Begehungen festgestellten sicherheitstechnischen Mängel sind spätestens zwei Tage nach der Begehung zu protokollieren und dem AG und der Bauleitung zu übermittlen. Teilnahme an Baustellenbesprechungen vor Ort in Bonn u.a. mit der von der Auftraggeberin beauftragten Objektüberwachung (örtliche Bauleitung), den beteiligten Planern und den beauftragten Bauunternehmen. Zusammenstellen der durch die SiGeKo erstellten Unterlagen am Projektende und Übergabe an den Auftraggeber (Dokumentation). 6