Anlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung zum Vertrag Nr.: 17 D
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- Heini Michel
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1 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Anlagengruppen : und Leistungsstufe 2 Ausführungsplanung gesamt für TBM 2 bis 4 Grundleistungen der Ausführungsplanung (LPH 5) a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf der Grundlage der Ergebnisse 5,00 der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung b) Fortschreiben der Berechnungen u. Bemessungen zur Auslegung d. 7,50 techn. Anlagen u. Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstabes und Detailierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) gemäß Abschnitt F 3 RLBau in einer mit dem Objektplaner zeitlich koordinierten Abfolge Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. GA- Funktionslisten Abstimmen d. Ausführungszeichnungen m.d. Objektplaner u. d. übrigen Fachplanern c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen 4,00 d) Fortschreiben des Terminplanes e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der 4,00 ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung 22,00 Seite 1 von 5
2 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Leistungsstufe 3 getrennt nach TBM Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe Grundleistungen für die Vorbereitung der Vergabe (LPH 6) a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von 2,00 Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Aufstellen der Vergabeunterlagen insbesondere mit 2,55 Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf der Grundlage bestehender Regelwerke, insbesondere unter Beachtung der Richtlinien des Vergabehandbuches und unter Verwendung der Standardleistungsbücher für das Bauwesen und der AMEV- Wartungsmuster c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungs- 0,70 beschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage der vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung f) ( Zusammenstellen und Versenden der Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche, einschl. Führen der Bewerber- und Bieterliste - 0,25 v. H. ) 6,75 Seite 2 von 5
3 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Grundleistungen für die Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) a) ( Einholen von Angeboten - 0,25 v.h.) b) Prüfen und Werten der Angebote (ohne Durchsicht und Nachrechnung 2,45 der Hauptangebote und ohne Aufstellen des Preisspiegels für die Hauptangebote - 0,25 v.h. ) Prüfen und Werten der Nebenangebote der ausführenden Unternehmen. c) (Führen von Bietergesprächen (0,2 v.h.) Teilnehmen an und Auswerten von Aufklärungsgesprächen mit Bietern 0,20 d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer 0,80 bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung unter Verwendung des Musters 6 RLBau (siehe 6 Nummer 6.3.3) e) Erstellen der Vergabevorschläge unter Verwendung der VHB-Muster, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren f) Mitwirken bei der Auftragserteilung (Zusammenstellung d. Vertragsunterlagen und Auftragserteilung - 0,25 v.h.) 0,10 4,05 Seite 3 von 5
4 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Leistungsstufe 4 getrennt nach TBM Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation Grundleistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (LPH 8) a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der 16,50 öffentlich- rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten 0,70 c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplanes (Balkendiagramm). Dieser ist nach Objekten und Bauabschnitten zu untergliedern und entsprechend dem notwendigen / zielgerichteten Ablauf der Baudurchführung fortzuschreiben. d) Dokumentation des Bauablaufes ( Bautagebauch) gemäß der VHB- Richtlinie zum Führen des Bautagebuches sowie entsprechender VHB- Muster e) Prüfen u. Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher 0,90 Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise nach dem Leitfaden für die Vergütung von Nachträgen (VHB) f) Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen, zeitnah 1,50 und regelmäßig, unabhängig von den Rechnungseingängen g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen 5,50 und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise (siehe 6 Nummer und 6.4.4) h) Kontinuierliche Kostenkontrolle ab der ersten Zuschlagserteilung durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen, bei mehrerer Objekten jeweils getrennt und dann im Ergebnis zusammengefasst i) Kostenfeststellung nach DIN 276 unter Verwendung Muster 6 RLBau 0,00 j) Mitwirken bei Leistungs- und Funktionsprüfungen 0,40 Seite 4 von 5
5 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Grundleistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (LPH 8) k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen und Feststellung gemäß 2,00 4 Absatz 10 VOB/B nach Baufortschritt, zeitnah nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung, sowie Teilnahme daran Feststellen der fachtechnischen Abnahmereife der Leistungen und des Leistungszustandes unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Einholen der erforderlichen Unterlagen, wie z.b. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Übereinstimmungsnachweise (vgl. Muster 14 RLBau) Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber, Erstellen der Abnahmeprotokolle gemäß VHB sowie der sonstigen Feststellungsniederschriften l) Antrag auf öffentlich-rechtliche behördliche Abnahmen und Teilnahme daran 0,00 m) Prüfung d. übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit u. stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung m. d. Stand d. Ausführung n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung 0,00 o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistung festgestellten Mängel p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen (letzter Stand der Ausführungs- und Detailplanung) und rechnerischen Ergebnisse des Objekts sowie Mitwirkung bei der Übergabe des Objekts gemäß Abschnitt H RLBau 33,00 Seite 5 von 5
Anlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung zum Vertrag Nr.: TU BAF, CWB; Laborflügel Süd; ELT+ FM
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