Architektenvertrag. Gebäude und/oder Innenräume

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1 VII.10 Auftragsnummer: Architektenvertrag Gebäude und/oder Innenräume Zwischen diese/r vertreten durch Mainfränkische Werkstätten GmbH Ohmstraße Würzburg Geschäftsführer Herrn Dieter Körber, Dipl.-Ökonom (univ) diese/r vertreten durch diese/r vertreten durch nachstehend Auftraggeber genannt - und dem/den vertreten durch nachstehend Auftragnehmer genannt - wird für die Baumaßnahme: folgender Vertrag geschlossen: Neubau eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung, Dietrich- Bonhoeffer-Straße in Ochsenfurt mit 24 Wohnplätzen als Einzelzimmer in zwei Wohngruppen, davon 7 rollstuhlgerecht. VHF Bayern Stand Februar 2014 Maßnahmen des Landes Seite 1 von 18

2 VII.10 Auftragsnummer: Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand des Vertrages 2 Bestandteile und Grundlagen des Vertrages 3 Unterlagen zum Vertrag 4 Leistungspflichten des Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung 5 Allgemeine Leistungspflichten 6 Spezifische Leistungspflichten 7 Fachlich Beteiligte 8 Personaleinsatz des Auftragnehmers 9 Baustellenbüro 10 Honorar 11 Nebenkosten 12 Umsatzsteuer 13 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 14 Datenverarbeitung 15 Ergänzende Vereinbarungen VHF Bayern Stand Februar 2014 Maßnahmen des Landes Seite 2 von 18

3 VII.10 Auftragsnummer: 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Objektplanung für Gebäude Innenräume Gebäude und Innenräume gemäß 34 HOAI, mit denen in der Liegenschaft Dietrich-Bonhoeffer-Straße (Straße) Ochsenfurt (Ort) auf dem/den Grundstück/en (Fl.st.Nr. ) Flur/e Größe Gesamtfläche aller Flurstücke: m² eine bauliche Anlage (Gebäude) eine Baumaßnahme, bestehend aus mehreren Gebäuden (s. Anlage zu 1 Nummer 1.1) mit einer Nutzfläche (NF) nach DIN 277 von m 2 mit einer Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277 von m 2 mit einer Geschossfläche von m 2 mit einer Anzahl Nutzeinheiten (NE) von m 2 neu hergestellt, umgebaut, erweitert, modernisiert, instand gesetzt oder instand gehalten werden soll. 1.2 Die Baumaßnahme ist Teil des Gesamtvorhabens 1.3 Die Leistungen umfassen auch Grundleistungen für Freianlagen mit weniger als EUR anrechenbaren Kosten ( 37 Abs. 1 HOAI) 2 Bestandteile und Grundlagen des Vertrages 2.1 Folgende Anlagen sind Vertragsbestandteile: VII.10.1 Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) VII.10.2 Leistungsumfang (zu 6) VI.11 Niederschrift Verpflichtungserklärung VI.3 ZVB Rechnungsprüfung, Feststellungsvermerke VI.4 ZVB Pflichtenheft VI.6 ZVB Regelungen zur Datenverarbeitung VI.5 ZVB Einsatz virtueller Raum VI.14 Liste der Fachlich Beteiligten (Anlage zu 7.1) Formlos Objektverzeichnis (Anlage zu 1.1) 2.2 Der Auftragnehmer hat über 1 AVB hinaus folgende technische und sonstige Vorschriften, Regelwerke und Erlasse zu beachten: Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen der Bayer. Staatsregierung - BFR Vermessung Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung Widersprüche aus den Vorgaben des Auftraggebers erkennt, hat er auf diese hinzuweisen. VHF Bayern Stand Februar 2014 Maßnahmen des Landes Seite 3 von 18

4 VII.10 Auftragsnummer: 2.3 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zu Grunde zu legen: - - das baufachliche Gutachten über das Baugrundstück nach RLBau B den amtlichen Lageplan vom: die Bestandspläne des Gebäudes/des Gebäudekomplexes mit Stand vom: in Papierform digital gemäß beigefügter Planliste das Bodengutachten vom: Für das Aufstellen der Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) / Bauunterlage nach 6 Nr. 6.1 ist zugrunde zu legen: der genehmigte Bauantrag vom der Planungsauftrag vom (Anlage) (Anlage) Für die weitere Bearbeitung ( 6 Nrn. 6.2 ff) sind zugrunde zu legen: die vom Auftraggeber gebilligte und baufachlich genehmigte und festgesetzte HU Bau. die gebilligte Bauunterlage 2.4 Die Baumaßnahme ist ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO. genehmigungsfrei nach Art. 58 BayBO. Die Baumaßnahme unterliegt dem Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO. dem Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO. dem Zustimmungsverfahren nach Art. 73 Abs. 1 BayBO. dem Kenntnisgabeverfahren nach Art. 73 Abs. 4 BayBO. 3 Unterlagen zum Vertrag Dem Auftragnehmer werden mit Vertragsabschluss folgende Unterlagen in Ausfertigung übergeben: - facher 3.1 der genehmigte Bauantrag die baufachlich genehmigte und festgesetzte HU-Bau die vorläufige Honorarermittlung (Anlage VII.10.5) das baufachliche Gutachten über das Baugrundstück nach RLBau B der amtliche Lageplan vom die Bestandspläne des Gebäudes / des Gebäudekomplexes mit Stand vom in Papierform, digital, gemäß beigefügter Planliste das Bodengutachten vom 4 Leistungspflichten des Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung 4.1 Allgemeine und spezifische Leistungspflichten Die Leistungspflichten des Auftragnehmers gliedern sich in allgemeine und spezifische Leis- VHF Bayern Stand Februar 2014 Maßnahmen des Landes Seite 4 von 18

5 VII.10 Auftragsnummer: tungspflichten: - Die allgemeinen Leistungspflichten ( 5) sind in jeder Stufe der Beauftragung zu beachten und zu erfüllen. - Die spezifischen Leistungspflichten ( 6) sind in der jeweils beauftragten Stufe zu erbringen. 4.2 Stufenweise Beauftragung Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht nach Nummer mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie gemäß Nummer abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1 gemäß 6 Nr mit der Erbringung der Leistungsstufe gemäß 6 Nummer 6. Die Beauftragung ist beschränkt auf den Bauabschnitt Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen nach 6 - einzeln oder im Ganzen - abzurufen. Der Abruf erfolgt schriftlich. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig auf die Notwendigkeit des Anschlussabrufs hinzuweisen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungsstufen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass diese in der Regel unter anderem die Einhaltung der Kostenobergrenze gemäß 5 Nr voraussetzt. Für die weiteren Leistungen werden die Termine bzw. Fristen jeweils schriftlich bei Abruf vereinbart Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt; 14 Nr AVB bleibt unberührt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. 5 Allgemeine Leistungspflichten 5.1 Projektziele Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf der Grundlage der 2 und 3 seine Leistungen in allen Leistungsstufen so zu erbringen, dass die bauliche Anlage / die Baumaßnahme ( 1 Nr. 1.1) gemäß den nachfolgenden Vorgaben nach 5 Nrn. 5.2 bis 5.4 (Projektziele) mangelfrei hergestellt werden kann. 5.2 Quantitäten/Qualitäten Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im genehmigten Bauantrag vorgegebenen Quantitätsund Qualitätsziele umzusetzen. Diese hat der Auftragnehmer für die Grundflächen und Bauteile nach Kostenkennwerten (EUR/Bezugseinheit) zu belegen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu präzisieren. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Quantitäten (NF, BGF, GF, NE) sind vom Auftragnehmer als Teil der Planung in Form einer Berechnung nachzuweisen. Die Vorgaben dieser genehmigten Haushaltsunterlagen sind verbindlich; Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers (Art. 24 und 54 BayHO). 5.3 Kosten Die Baukosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von brutto nicht überschrei- VHF Bayern Stand Februar 2014 Maßnahmen des Landes Seite 5 von 18

6 VII.10 Auftragsnummer: ten. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1: (jeweils einschließlich Umsatzsteuer), soweit diese Kostengruppen im genehmigten Bauantrag / der HU-Bau erfasst sind. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass diese Kostenobergrenze eingehalten wird. Unabhängig von der Beachtung der Projektziele hat der Auftragnehmer bei allen Leistungen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht nur in Bezug auf die Baukosten, sondern auch im Hinblick auf den Betrieb des Gebäudes zu beachten. Unter Wahrung der Vorgaben des Auftraggebers sind die künftigen Bau- und Nutzungskosten möglichst gering zu halten; Baukosten dürfen nicht mit der Folge eingespart werden, dass die Einsparungen durch absehbare höhere Nutzungskosten (insbesondere Betriebs- und Instandsetzungskosten) aufgezehrt werden. Alle Kostenermittlungen sind auf der Grundlage der DIN 276-1: zu erstellen Im Rahmen der fortlaufenden Kostensteuerung und Kostenkontrolle ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Kosten bis zum Abschluss der Entwurfsplanung in der Gliederung gemäß DIN 276: und ab der Ausführungsplanung parallel auch nach Vergabeeinheiten / vergabe-orientierte Kostenkontrolleinheiten (KKE) zu erfassen und kontinuierlich fortzuschreiben. Hierfür können vom Auftragnehmer die Muster 16 bis 18 RBBau angewendet werden; statt der Muster 16 bis 18 RBBau kann der Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber gleichwertige Formulare oder Kostenkontrollinstrumente einsetzen. 5.4 Termine Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass folgende Termine eingehalten werden können: Baubeginn: Fertigstellungstermin: Beginn der Inbetriebnahmephase: Übergabe nach Abschnitt F RLBau Auf der Grundlage der Termine gemäß erarbeitet der Auftraggeber oder der von ihm beauftragte Dritte der Auftragnehmer in Abstimmung mit seinem Vertragspartner unverzüglich nach Vertragsschluss einen Zeitund Ablaufplan betreffend Planung, Vergabe und Ausführung. In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird der Auftragnehmer diesen Terminplan in regelmäßigen Abständen überprüfen und, soweit sich die Projektumstände geändert haben, fortschreiben bzw. an dessen Fortschreibung mitwirken Für die Leistungen des Auftragnehmers werden die nachfolgenden Termine bzw. Leistungszeiträume vorgegeben; es handelt sich dabei um Vertragstermine bzw. fristen. Für die komplette Erbringung der folgenden Leistungen gemäß Anlage zu 6 gelten die folgenden Termine oder Leistungszeiträume: Datum/Leistungszeitraum Vorlage Bauunterlage: / Wochen Vorlage HU-Bau: / Wochen sämtliche Leistungen der Leistungsstufe 1: / Wochen sämtliche Leistungen der Leistungsstufe 2: / Wochen VHF Bayern Stand Februar 2014 Maßnahmen des Landes Seite 6 von 18

7 VII.10 Auftragsnummer: Ausschreibungsunterlagen: / Wochen / Wochen 5.5 Erreichen der Projektziele Der Auftragnehmer hat Anordnungen des Auftraggebers unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob sie die vertraglich vereinbarten Projektziele gefährden. Hat der Auftragnehmer insoweit Bedenken, ist er verpflichtet, sie anzuzeigen und schriftlich zu begründen Wird erkennbar, dass die Projektziele mit der bisherigen Planung, nach dem Ergebnis der Ausschreibung von Leistungen oder dem bisher vorgesehenen Bauablauf nicht erreicht werden können, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten und die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten und deren Auswirkungen auf die Projektziele darzulegen, so dass diese Ziele und insbesondere die Kostenobergrenze doch noch eingehalten werden können Erkennt der Auftraggeber die Planungsergebnisse des Auftragnehmers im Rahmen einer Leistungsstufe für die weitere Bearbeitung an, ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine weiterführenden Arbeiten auf die darin enthaltenen gestalterischen, wirtschaftlichen und funktionalen Anforderungen aufzubauen. Die Billigung von Planungsergebnissen durch den Auftraggeber befreit den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung für die Einhaltung der Kostenobergrenze, vertragsgerechte Qualität seiner Planungen und die Mangelfreiheit der sie realisierenden Bauleistungen Die Verantwortung des Auftragnehmers für die Erreichung der Projektziele bleibt durch die Beauftragung eines Projektsteuerers unberührt. 5.6 Besprechungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung des Auftraggebers an projektbezogenen Besprechungen teilzunehmen und an Verhandlungen mit Behörden mitzuwirken. Diese Termine sind rechtzeitig abzustimmen. Die Besprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung von Unterlagen zu unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen und Verhandlungen unverzüglich Niederschriften an und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs- und Baubesprechungen Niederschriften. Diese legt er dem Auftraggeber zur Kenntnis vor. 5.7 Leistungsänderungen Der Auftraggeber ist berechtigt, die Projektziele zu ändern. Sofern hierdurch geänderte oder zusätzliche Leistungen erforderlich werden, gilt 5 Nr Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, die Ausführung geänderter oder zusätzlicher Planungsleistungen zu verlangen, soweit diese der Umsetzung des Bauvorhabens nach 1 Nr. 1.1 dienlich sind, es sei denn, das Unternehmen des Auftragnehmers ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet. Für einen etwaigen Honoraranspruch des Auftragnehmers gilt 10 Nr Behandlung von Unterlagen Der Auftragnehmer hat sämtliche ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich zu sichten und ihn schriftlich zu unterrichten, wenn er feststellt, dass sie unvollständig oder unzutreffend sind oder ihre Beachtung als Grundlage der Planung und Ausführung mit den Projektzielen nicht vereinbar ist. VHF Bayern Stand Februar 2014 Maßnahmen des Landes Seite 7 von 18

8 VII.10 Auftragsnummer: Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Zeichnungen und Beschreibungen einschließlich der Leistungsverzeichnisse und der Berechnungen sind nach den Regelungen des 14 und der Anlagen VI.4 und VI.6 in digitaler Form auf Datenträger zu erstellen. Sie sind zusätzlich -fach in kopierfähiger Ausführung zu übergeben Abweichend hiervon sind folgende Unterlagen -fach in kopierfähiger Ausführung zu übergeben. Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen Umfang weiter zu bearbeiten, normengerecht farbig oder mit Symbolen anzulegen, DINgemäß zu falten und in Ordnern vorzulegen. 5.9 Koordination Der Auftragnehmer hat die Fachlich Beteiligten in jeder Leistungsstufe zeitlich und sachlich so zu koordinieren und ihre Beiträge rechtzeitig und ordnungsgemäß zu integrieren, dass die vereinbarten Projektziele eingehalten werden. 6 Spezifische Leistungspflichten Die spezifischen Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen die in der Anlage VII.10.2 zu 6 enthaltenen Leistungen und gliedern sich in folgende Leistungsstufen: 6.1 Leistungsstufe 1 - HU-Bau / Bauunterlage Die Leistungsstufe 1 umfasst: für die Erarbeitung der HU-Bau gemäß Abschnitt E RLBau für die Erarbeitung der Bauunterlage gemäß Abschnitt D RLBau alle in der Anlage VII.10.2 zu 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten / aufgeführten Leistungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung). zusätzlich folgende Teile der Leistungsstufe 2 in der Form der nachfolgend beschriebenen Darstellungen von Einzelheiten des Objekts als Ausführungszeichnungen: M = 1 : M = 1 : M = 1 : Dem Auftraggeber obliegen im Rahmen der Grundlagenermittlung folgende Leistungen: - Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter - Dem Auftraggeber obliegt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens: - die Federführung bei Verhandlungen mit den Genehmigungsbehörden über die Genehmigungsfähigkeit - das Einreichen der Vorlagen einschließlich der noch notwendigen Verhandlungen mit Behörden Die Leistungen der Leistungsstufe 1 sind erbracht, wenn 1 Nichtzutreffendes löschen VHF Bayern Stand Februar 2014 Maßnahmen des Landes Seite 8 von 18

9 VII.10 Auftragsnummer: - sämtliche in der Anlage VII.10.2 zu 6 zur Leistungsstufe 1 gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen erbracht sind, - die endgültige Lösung der Planungsaufgabe in einer Weise erarbeitet ist, dass die vereinbarten Projektziele nachweislich eingehalten werden können, - auf ihrer Grundlage die Ausführung geplant werden kann und - der Auftragnehmer die für die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Zustimmungen erforderlichen Unterlagen genehmigungs- und zustimmungsfähig übergeben hat 6.2 Leistungsstufe 2 - Ausführungsplanung Die Leistungsstufe 2 umfasst alle Leistungen, die zur Erstellung der Ausführungsplanung nach Maßgabe der RLBau erforderlich sind, soweit sie nicht bereits nach beauftragt waren. Hierzu gehören die in der Anlage VII.10.2 zu 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten / aufgeführten Leistungen. Der Auftragnehmer hat insbesondere folgende Ausführungsunterlagen vorzulegen: Die Leistungen der Leistungsstufe 2 sind erbracht, wenn M = 1 : 50 M = 1 : M = 1 : M = 1 : - sämtliche in der Anlage VII.10.2 zu 6 zur Leitungsstufe 2 gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen erbracht sind - die in Leistungsstufe 1 erarbeitete Lösung der Planungsaufgabe nach Maßgabe des beschriebenen Leistungsumfanges ausführungsreif durchgeplant und dargestellt ist, - die Arbeitsergebnisse der anderen an der Planung fachlich Beteiligten vollständig integriert sind - die zur Vorbereitung der Vergabe für die Ausschreibung notwendigen zeichnerischen Details einschließlich der Planvorgaben DIN-gerecht und so vollständig erstellt sind, dass auf dieser Grundlage eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibungen aufgestellt werden können, - die Ausführungsplanung die Kostenobergrenze gemäß nachweislich einhält (Muster 6 RLBau), - die fortgeschriebenen Ausführungspläne mit der tatsächlich zu realisierenden Ausführung übereinstimmen 6.3 Leistungsstufe 3 - Leistungen für die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe Die Leistungsstufe 3 umfasst alle in der Anlage VII.10.2 zu 6 zu dieser Stufe gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen Dem Auftraggeber obliegen im Rahmen der Vergabe folgende Leistungen: - Zusammenstellen und Versenden der Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche, einschließlich Führen der Bewerber- und Bieterliste, - Auskunftserteilung gegenüber Bewerbern und Bietern, - Einholen von Angeboten, - Durchsicht sowie Nachrechnen der Angebote und Aufstellen des Preisspiegels, - Führen von Aufklärungsgesprächen mit Bietern, - Auftragserteilung, Unverzüglich nach der ersten maßgeblichen Ausschreibungsrunde ist durch den Auftrag- VHF Bayern Stand Februar 2014 Maßnahmen des Landes Seite 9 von 18

10 VII.10 Auftragsnummer: nehmer ein Vergleich der Ausschreibungsergebnisse - mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und - mit der Kostenberechnung gemäß DIN 276: vorzulegen; der Kostenvergleich bedarf der Anerkennung durch den Auftraggeber. Die Fortschreibung ist durch den Auftragnehmer im Rahmen der Kostensteuerung und Kostenkontrolle nach 5 Nummer vorzunehmen Die Leistungen der Leistungsstufe 3 sind erbracht, wenn unter Berücksichtigung der vereinbarten Projektziele - sämtliche in der Anlage VII.10.2 zu 6 zur Leistungsstufe 3 gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen erbracht sind, - die zur Realisierung der ausführungsreifen Planungen erforderlichen Mengen nachvollziehbar ermittelt sind, - der Vergabeterminplan vorliegt - die erforderlichen Leistungsbeschreibungen eindeutig und erschöpfend aufgestellt und ausgepreist sind, - die Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse ermittelt und vom Auftraggeber anerkannt sind. - die Prüfung und Wertung der eingereichten Angebote fachlich zuschlagsreif abgeschlossen sind. 6.4 Leistungsstufe 4 Objektüberwachung und Dokumentation Die Leistungsstufe 4 umfasst alle in der Anlage VII.10.2 zu 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten / aufgeführten Leistungen Der Auftragnehmer hat seine für die Bauausführung erforderlichen Leistungen so zu erbringen, dass der mit den ausführenden Firmen und dem Auftraggeber vereinbarte Bauablauf störungsfrei verläuft Eingehende Rechnungen sind unverzüglich auf ihre Prüffähigkeit zu prüfen und wenn prüffähig, fachtechnisch und rechnerisch gemäß Anlage VI.3 (Prüfung, Feststellungsbescheinigungen) zu prüfen und mit den entsprechenden Feststellungsvermerken festzustellen. Bei der Behandlung der Rechnungen und der diese begründenden Unterlagen sind die Vorgaben der RLBau Abschnitte A und G zu beachten Der Auftragnehmer hat bei der Vorlage von Rechnungen der ausführenden Unternehmen beim Auftraggeber folgende Fristen einzuhalten: Abschlagsrechnungen: Teil-/ Schlussrechnungen: Der mit der örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat während der Bauzeit zum Nachweis aller Leistungen - ausgenommen solcher, die durch fachlich Beteiligte überwacht werden - die Ausführungszeichnungen entsprechend der tatsächlichen Ausführung während der Objektausführung fortzuschreiben bzw. ihre Fortschreibung durch die jeweiligen Ausführungsplanenden zu veranlassen Die Leistungen der Leistungsstufe 4 sind erbracht, wenn - sämtliche in der Anlage VII.10.2 zu 6 zur Leistungsstufe 4 gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen erbracht sind, - alle Leistungen der ausführenden Unternehmen zur Realisierung der genehmigten Planung und zur Erfüllung der Projektziele vollständig erbracht, abgenommen und schlussgerechnet sind, - alle bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel beseitigt sind, VHF Bayern Stand Februar 2014 Maßnahmen des Landes Seite 10 von 18

11 VII.10 Auftragsnummer: - die Kostenkontrolle gemäß 6 Leistungsstufe 4 durchgeführt ist, die Kostenfeststellung nach Muster 6 RLBau vorliegt - die Zusammenstellung der Dokumentation vollständig erbracht ist 6.5 Leistungsstufe 5 Objektbetreuung Die Leistungsstufe 5 umfasst alle in der Anlage VII.10.2 zu 6 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen Die Leistungen der Leistungsstufe 5 sind erbracht, wenn sämtliche in der Anlage VII.10.2 zu 6 zur Leistungsstufe 5 gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen erbracht sind. 7 Fachlich Beteiligte 7.1 Die für die Erbringung der übrigen Planungs- und Überwachungs- sowie der Beratungs- und Gutachterleistungen vorgesehenen Unternehmen (Fachlich Beteiligte) ergeben sich aus der Anlage VII Änderungen und Ergänzungen zu dieser Liste wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer zeitnah mitteilen. 7.2 Das Projekt wird unter Beteiligung eines Projektsteuerers durchgeführt. Der Projektsteuerer ist im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages bevollmächtigt, die Rechte des Auftraggebers zur Realisierung der Projektziele gegenüber dem Auftragnehmer und den Fachplanern wahrzunehmen. 8 Personaleinsatz des Auftragnehmers 8.1 Als fachlich Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name, Qualifikation): für Leistungsstufe 1 für Leistungsstufe 2 für Leistungsstufe 3 für Leistungsstufe 4 für Leistungsstufe 5 Der für die Leistungsstufe 4 Benannte ist berechtigt, die nach 6 Nr und Anlage zu 6, Leistungsstufe 4 auszustellenden Bescheinigungen für den Auftragnehmer zu vollziehen. 8.2 Durchgängiger Mitarbeitereinsatz Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass die benannten Mitarbeiter über die gesamte Vertragsdauer bzw. während der jeweiligen Leistungsstufe eingesetzt werden. 9 Baustellenbüro 9.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baustellenbüro zu unterhalten. Er hat ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach dem Fortgang der Arbeiten richtet. VHF Bayern Stand Februar 2014 Maßnahmen des Landes Seite 11 von 18

12 VII.10 Auftragsnummer: Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baustellenbüro zu unterhalten. Er hat ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach dem Fortgang der Arbeiten richtet, mindestens aber an Tag/en pro Woche. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ab der Leistungsstufe 4 bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme ein Baustellenbüro auf oder in unmittelbarer Nähe der Liegenschaft ausreichend zu besetzen. Der Auftragnehmer hat durch mindestens fachlich geeignete Mitarbeiter während des Betriebs der Baustelle im Baustellenbüro präsent zu sein. 9.2 Kostentragung Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber - ohne Einrichtung - kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer mit folgenden Einrichtungen kostenfrei bereitgestellt: Telefonanschluss Möblierung Die Betriebskosten trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst, inklusive der erforderlichen Einrichtung auf eigene Kosten. 10 Honorar Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), insbesondere nach Teil 1 Allgemeine Vorschriften ( 1-16 HOAI und nach Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume ( HOAI). Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar, das wie folgt vereinbart wird: 10.1 Anrechenbare Kosten Die anrechenbaren Kosten nach 4 in Verbindung mit 33 HOAI und ggf. 37 Absatz 1 und 2 HOAI werden für die Leistungen nach 6 auf der Grundlage der baufachlich genehmigten und festgesetzten Kostenberechnung zur HU-Bau / der Bauunterlage, ohne Umsatzsteuer ermittelt. Solange diese nicht vorliegt, ist die Kostenschätzung ohne Umsatzsteuer, zugrunde zu legen. Der Ermittlung der anrechenbaren Kosten ist die DIN 276-1: zugrunde zu legen. Die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (mvb) gemäß 4 Absatz 3 HOAI betragen: Gebäude / Innenräume mvb 10.2 Honorarzonen VHF Bayern Stand Februar 2014 Maßnahmen des Landes Seite 12 von 18

13 VII.10 Auftragsnummer: Folgende Honorarzonen werden der Honorarermittlung zugrunde gelegt: Gebäude / Innenräume Honorarzone 10.3 Honorarsatz Als Honorarsatz wird der Mindestsatz der Honorartafel nach 35 Abs. 1 HOAI vereinbart. Als Honorarsatz wird der Mindestsatz der Honorartafel nach 35 Abs. 1 HOAI vereinbart zuzüglich v. H. der Differenz zum Höchstsatz für Gebäude und Innenräume v. H. der Differenz zum Höchstsatz für Gebäude und Innenräume 10.4 Vom-Hundert-Sätze Die Leistungen gemäß Anlage zu 6 des Vertrages werden wie folgt bewertet: Leistungen Leistungsstufe 1: Leistungsstufe 2: Leistungsstufe 3: Leistungsstufe 4: Leistungsstufe 5: Insgesamt: 10.5 Honorarzuschläge Folgende Honorarzuschläge werden vereinbart: Für Umbauten und/oder Modernisierungen Instandhaltungen und/oder Instandsetzungen wird kein Zuschlag vereinbart. Gebäude: v. H. Innenräume: v. H. Für Umbauten und/oder Modernisierungen wird das Honorar aller Leistungsstufen gemäß 36 HOAI wie folgt erhöht: Für Umbauten und/oder Modernisierungen wird das Honorar aller Leistungsstufen ausgenommen gemäß 36 HOAI wie folgt erhöht: Gebäude / Innenräume v. H. Für Instandhaltungen / Instandsetzung wird das Honorar für die Leistungsstufe 4 gemäß 12 HOAI wie folgt erhöht: Gebäude / Innenräume v. H. VHF Bayern Stand Februar 2014 Maßnahmen des Landes Seite 13 von 18

14 VII.10 Auftragsnummer: 10.6 Wiederholungsbauten: 10.7 Unterschreitung der Eingangstafelwerte der anrechenbaren Kosten Unterschreiten die anrechenbaren Kosten nach 33 HOAI die Eingangstafelwerte des 35 Abs. 1 HOAI (25.000,00 ), werden die Leistungen gemäß 10.3 AVB und den Stundensätzen nach 10 Nr des Vertrages wie folgt vergütet: 10.8 Überschreitung des maximalen Tafelwertes der anrechenbaren Kosten Überschreiten die anrechenbaren Kosten nach 33 HOAI die Tafelwerte des 35 Abs. 1 HOAI ( ,00 ), werden die Leistungen wie folgt vergütet: 10.9 Besondere Leistungen Die Besonderen Leistungen gemäß Anlage zu 6 werden inclusive exclusive Nebenkosten wie folgt bewertet bzw. honoriert: Leistungsstufe 1 v.h. / netto pauschal Leistungsstufe 2 v.h. / Netto pauschal Leistungsstufe 3 v.h. / Netto pauschal Leistungsstufe 4 v.h. / Netto pauschal Leistungsstufe 5 v.h. / Netto pauschal insgesamt: v.h. / Netto pauschal Honorar bei Leistungsänderungen Ordnet der Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus gemäß 5 Nr weitere Leistungen an, die nicht über die v. H. - Sätze honoriert werden können und die im Verhältnis zu den beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand erfordern, werden diese nach Zeitaufwand honoriert. Dabei sind folgende Stundensätze zugrunde zu legen: für den Auftragnehmer für den Mitarbeiter für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen: / Stunde / Stunde / Stunde Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber rechtzeitig vor der Ausführung von Leistungen darauf hinzuweisen, dass es sich seiner Meinung nach um zusätzlich zu honorierende Leistungen nach dieser Vorschrift handelt, den voraussichtlichen Zeitaufwand zu benennen und die Entscheidung des Auftraggebers über die Anordnung entsprechender Leistungen abzuwarten. Das Honorar wird grundsätzlich pauschaliert und vor Aufnahme der Leistung schriftlich vereinbart Sonstige/ Weitere Vergütungsvereinbarungen: VHF Bayern Stand Februar 2014 Maßnahmen des Landes Seite 14 von 18

15 VII.10 Auftragsnummer: 11 Nebenkosten 11.1 Erstattung von Nebenkosten Die Nebenkosten nach 14 HOAI werden nicht erstattet. insgesamt pauschal mit insgesamt pauschal mit Leistungsstufe 1 Leistungsstufe 2 Leistungsstufe 3 Leistungsstufe 4 Leistungsstufe 5 v. H. vom Nettohonorar erstattet. v. H. vom Nettohonorar nach Leistungsstufen erstattet: v. H. vom Nettohonorar v. H. vom Nettohonorar v. H. vom Nettohonorar v. H. vom Nettohonorar v. H. vom Nettohonorar insgesamt pauschal zum Festpreis in Höhe von netto erstattet. insgesamt pauschal zum Festpreis in Höhe von nach Leistungsstufen erstattet: Leistungsstufe 1 Leistungsstufe 2 Leistungsstufe 3 Leistungsstufe 4 Leistungsstufe 5 netto netto netto netto netto mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Kosten, die auf Einzelnachweis zusätzlich erstattet werden ausschließlich auf Einzelnachweis erstattet. Werden Leistungen nach 5 Nummer beauftragt, gelten die Nebenkostenregelungen der jeweils zugehörigen Leistungsstufe 11.2 Erstattung von Reisekosten Bei Erstattung von Reisekosten auf Einzelnachweis ist das Bayerische Reisekostengesetz anzuwenden. Reisen zu Lasten des Auftraggebers müssen vorher mit diesem abgestimmt werden. Die Erstattung der Reisekosten ist unter Beifügung der Originalbelege innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten schriftlich geltend zu machen. Die Reisekostennachweise sind dem Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten. Reiseunterlagen werden vom Auftragnehmer beschafft Vorsteuerabzug Soweit Neben- und Reisekosten - ob pauschal oder zum Einzelnachweis erstattet werden, sind sie abzüglich der nach 15 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes abziehbaren Vorsteuern anzusetzen. VHF Bayern Stand Februar 2014 Maßnahmen des Landes Seite 15 von 18

16 VII.10 Auftragsnummer: 12 Umsatzsteuer Für das Honorar des Auftragnehmers gemäß 10 und die Nebenkostenerstattung gemäß 11 ist die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen. 13 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers nach 16 AVB müssen mindestens betragen: Für Personenschäden Für sonstige Schäden 14 Datenverarbeitung 14.1 Für alle nach diesem Vertrag in DV-gerechter Form zu liefernden Unterlagen sind die nachstehenden Vorgaben maßgebend: 14.2 Anfertigung von Unterlagen für die Planung Aufbau eines digitalen Gebäudemodells Grundlage für die Erzeugung und Bearbeitung der graphischen und alphanumerischen Daten ist Anlage VI.4 (ZVB Pflichtenheft) mit seinen Anhängen für Datenaustausch, Layerstruktur und Objektkatalog. Abweichungen hiervon und/oder notwendige Ergänzungen bzw. Anpassungen dieser Vorgaben müssen nach einvernehmlicher Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor Ausführung schriftlich vereinbart werden Graphische Daten (Pläne) Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit einem CAD-System zu erstellen, das die vollständige und richtige Datenübergabe in das CAD-System des Auftraggebers über geeignete Schnittstellen ermöglicht. Datenverzeichnisse und Layerstrukturen werden vom Auftraggeber vorgegeben Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch) Hat der Auftragnehmer für seine Leistungen ein Raumbuch mit einem digitalen System zu erstellen, erhält er hierfür ein Erfassungswerkzeug. Der Auftragnehmer hat den Stand der Baufertigstellung auf einem Datenträger zu dokumentieren. Der Aufbau der Datenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang der vom Auftragnehmer einzugebenden Daten ist im anliegenden Pflichtenheft geregelt Anfertigung von Unterlagen für die Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Sonstigem Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung Der Auftragnehmer hat die in 6 aufgelisteten Leistungen für die Ausschreibungsunterlagen nach Maßgabe der Anlagen VI.4 und VI.6 zu diesem Vertrag auf seiner DV-Anlage und mit seinem DV-Programmsystem für alle Ausschreibungen zu erstellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, beim Einsatz seiner DV-Anlage und seines Programmsystems das StLB, die Richtlinien zu 214.H VHB und die REB-Verfahrens-Beschreibungen in VHF Bayern Stand Februar 2014 Maßnahmen des Landes Seite 16 von 18

17 VII.10 Auftragsnummer: der jeweils neuesten Fassung anzuwenden, die Regelungen und Richtlinien im VHB zur Anwendung der DV bei der Prüfung und Wertung und bei der Abrechnung zu beachten und die Listenbilder für Leistungsverzeichnisse (Lang- und Kurztext) nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen. Unterlagen für die Vergabeplattform Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Vorgaben für die Vergabeplattform erfüllt werden. Die Leistungsbeschreibung muss der GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen. Der Auftragnehmer hat mittels eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten GAEB-Prüfprogramms zu prüfen, ob die Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler hat er zu beseitigen. Hierzu ist das im Internet verfügbare GAEB-Prüfprogramm zu verwenden, die Internetadresse und das Passwort sind beim Auftraggeber zu erfragen. Die geprüfte Datei hat der Auftragnehmer je nach Verlangen des Auftraggebers durch Hochladen der Leistungsbeschreibung auf die Vergabeplattform oder durch elektronische Übermittlung (z. B. per oder CD-ROM) zu übergeben. CAD-Zeichnungen sowie Skizzen und Scans sind in ein pdf-format umzuwandeln und je nach Verlangen des Auftraggebers auf die Vergabeplattform hochzuladen oder elektronisch zu übermitteln. Leistungsbeschreibungen und pdf-dokumente sind dem Bauamt per / mit entsprechendem Datenträger zuzusenden Sonstige Unterlagen Der Auftragnehmer hat alle über die vorstehenden Unterlagen hinausgehenden sonstigen Unterlagen im Word- bzw. Excel-Format zu erstellen und dem Auftraggeber gemäß den Regelungen dieses Vertrages zu übergeben. Dies sind z. B.: - der Erläuterungsbericht - die Kostenberechnung - der Kostenanschlag - Flächen-, Kubatur- und sonstige Berechnungen Regelungen für den Datenaustausch Virtueller Projektraum Der Auftraggeber stellt als Plattform für Kommunikation und Datenaustausch aller Projektbeteiligten für die gesamte Dauer der Projektabwicklung einen virtuellen Projektraum (VPR) zur Verfügung. Die Einzelheiten regelt Anlage VI.5 zum Vertrag Grundlage für den Datenaustausch ist Anhang VI.4.1 des Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen) mit den auf einander abgestimmten Eintragungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und den Ergebnissen des durchgeführten Testlaufes zum Datenaustausch. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass dem Auftraggeber die Daten nach Übermittlung vollständig und richtig vorliegen. Erweisen sich die Daten nach der Übermittlung als nicht vollständig und richtig, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Hierdurch entstehende Kosten, einschließlich der Kosten des Auftraggebers für die Wiederholungsprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, trägt der Auftragnehmer. Der Auftraggeber setzt zur Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit das Prüftool Intellicheck ein. Eine endgültige Übernahme der Daten durch den Auftraggeber erfolgt nur, wenn vom Prüftool keine Fehler festgestellt werden. 15 Ergänzende Vereinbarungen 15.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Auf- VHF Bayern Stand Februar 2014 Maßnahmen des Landes Seite 17 von 18

18 VII.10 Auftragsnummer: 15.2 nahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung (Anlage VI.11) gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02. März BGBI. I S. 469 ff. / in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde / Stelle abzugeben. Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung vor der zuständigen Behörde / Stelle abgeben. Auftraggeber: Auftragnehmer:... den den... (Ort/Datum) (Ort/Datum)... (Unterschrift) (Unterschrift) VHF Bayern Stand Februar 2014 Maßnahmen des Landes Seite 18 von 18

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30 Auftragsnummer: VII.10.2 Leistungsumfang Gebäude (Geb) und/oder Innenräume (InR) Zu 6, Spezifische Leistungspflichten einschließlich Leistungen bei Freianlagen mit weniger als Euro anrechenbaren Kosten gemäß 37 Abs. 1 HOAI Leistungsstufe 1 Haushaltsunterlage-Bau / Bauunterlage Grundleistungen der Leistungsphase (LPh) 1 (Grundlagenermittlung) Geb InR v. H. a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers 0,5 0,5 b) Ortsbesichtigung 0,5 0,5 c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf 0,5 0,5 d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 0,25 Summe (maximal: 2,0 v.h. für Gebäude / 2,0 v.h. für Innenräume) 1,75 1 1,75 1 Grundleistungen der LPh 2 (Vorplanung) Geb InR v. H. a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten 0,25 0,25 b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte 0,25 0,25 c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen unter Verwendung des Musters 7 RLBau (z.b. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche) e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration deren Leistungen f) Mitwirkung bei den Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit und Führen von Abstimmungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit g) Kostenschätzung nach DIN 276 mindestens gegliedert in die erste Ebene der Kostengliederung unter Verwendung des Musters 6 RLBau, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen 3,25 3,25 1,0 1,0 0,5 0,5 0,35 0,35 0,75 0,75 1 Siehe Nr. 2 Richtlinie VII.10.0 und 6 des Vertrages VHF Bayern Stand Dezember 2013 Maßnahmen des Landes 1

31 Auftragsnummer: VII.10.2 h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse und übergeben aller Unterlagen 0,25 0,25 0,25 0,25 Summe (maximal: 7,0 v.h. für Gebäude / 7,0 v.h. für Innenräume) 6,85 1 6,85 1 Leistungen der LPh 3 (Entwurfsplanung) Geb InR a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (z.b. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich- rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, nach Abschnitt E RLBau b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration deren Leistungen c) Erläuterungsbericht (Objektbeschreibung) unter Verwendung des Musters 7 RLBau mit Anlagen v. H. 10,0 10,0 1,0 1,0 0,5 0,5 d) Mitwirken bei Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit 0,35 0,35 e) Kostenberechnung nach DIN 276 mindestens gegliedert in die zweite Ebene der Kostengliederung unter Verwendung des Musters 6 RLBau und Vergleich mit der Kostenschätzung 1,75 1,75 f) Fortschreiben des Terminplans 0,5 0,5 g) Zusammenfassen der HU-Bau gemäß RLBau, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse und übergeben der Unterlagen 0,25 0,25 Summe (maximal: 15,0 v.h. für Gebäude / 15,0 v.h. für Innenräume) 14, ,35 1 Grundleistungen der LPh 4 (Genehmigungsplanung) Geb InR a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlichrechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter und übergeben dieser Unterlagen Mitwirken beim Einreichen der Vorlagen einschließlich der noch notwendigen Verhandlungen mit den Behörden c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen v. H. 2,0 1,5 0,05 0,05 0,75 0,25 Summe (maximal: 3,0 v.h. für Gebäude / 2,0 v.h. für Innenräume) 2,8 1 1,8 1 VHF Bayern Stand Dezember 2013 Maßnahmen des Landes 2

32 Auftragsnummer: VII.10.2 Vorgezogene Teilleistungen aus der Leistungsstufe 2 Geb InR v. H. Summe Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 1 Geb InR Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung Untersuchen verschiedener Lösungsmöglichkeiten mit überschlägiger Berechnung für den Wärmeschutz und die Energieeinsparung gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) unter Berücksichtigung der Beiträge von anderen an der Planung Beteiligten. Erstellen der prüfbaren Berechnungen mit grafischer Darstellung der Systemgrenze und der Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs bzw. des spezifischen Transmissionswärmeverlustes nach den in der EnEV festgelegten Nachweisverfahren unter Berücksichtigung der Beiträge von anderen an der Planung Beteiligten. Erstellung des Energieausweises gem. Abschnitt 5 EnEV auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs sowie dessen Fortschreibung auf den Stand der übergebenen Baumaßnahme. Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes in Hinblick auf die Einhaltung der Sonneneintragskennwerte und der Kühlleistung nach Anlage 1 Nr. 3 (Wohngebäude)* / Anlage 2 Nr. 4 (Nichtwohngebäude)* EnEV i.v. mit DIN 4108-Teil 2, Abschnitt 8 (Vereinfachter Nachweis). Erstellen eines digitalen Raumbuches nach 14 auf Grundlage VI.4.3 VI VI.4.3.2, oder Vorgaben der nutzenden Verwaltung v. H. / pauschal Summe VHF Bayern Stand Dezember 2013 Maßnahmen des Landes 3

33 Auftragsnummer: VII.10.2 Leistungsstufe 2 Ausführungsplanung Grundleistungen der LPh 5 (Ausführungsplanung) Geb InR v. H. a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, gemäß Abschnitt E RLBau c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration deren Leistungen 11,5 15,0 8,0 12,0 2, d) Fortschreiben des Terminplans 0,5 1,0 e) Fortschreiben der Ausführungsplanung aufgrund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung 0,75 2,0 2, Summe (maximal: 25,0 v.h. für Gebäude / 30,0 v.h. für Innenräume) 25,0 30,0 Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 2 Geb InR Erstellen eines digitalen Raumbuches nach 14 auf Grundlage VI.4.3 VI VI.4.3.2, oder Vorgaben der nutzenden Verwaltung v. H. / pauschal Summe 2 Sofern erforderlich, in den übrigen Grundleistungen der LPh 4 enthalten VHF Bayern Stand Dezember 2013 Maßnahmen des Landes 4

34 Auftragsnummer: VII.10.2 Leistungsstufe 3 Leistungen für die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe Grundleistungen der LPh 6 (Vorbereitung der Vergabe) Geb InR a) Aufstellen eines Vergabeterminplans 0,5 0,3 v. H. b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche 7,0 4,5 0,8 0,5 1,0 1,0 0,5 0, Summe (maximal: 10,0 v.h. für Gebäude / 7,0 v.h. für Innenräume) 9,8 1 6,8 1 Grundleistungen der LPh 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) v. H. a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner 0,5 0,25 b) Einholen von Angeboten c) Prüfen und Werten der Angebote (technische und wirtschaftliche Prüfung) einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise 1,3 1,0 d) Teilnehmen an und Auswerten von Aufklärungsgesprächen mit Bietern 0,15 0,1 e) Erstellen der Vergabevorschläge gemäß Richtlinie VHB/VHL, Dokumentation des Vergabeverfahrens 0,25 0,25 f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche g) g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung bei mehreren Objekten jeweils getrennt und im Ergebnis zusammengefasst 0,8 0,5 h) Mitwirken bei der Auftragserteilung 0,2 0,1 Summe (maximal: 4,0 v.h. für Gebäude / 3,0 v.h. für Innenräume) 3,2 1 2,2 1 Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 3 Geb InR Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung v. H. / pauschal Summe VHF Bayern Stand Dezember 2013 Maßnahmen des Landes 5

35 Auftragsnummer: VII.10.2 Leistungsstufe 4 Leistungen für die Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation Grundleistungen der LPh 8 (Objektüberwachung und Dokumentation) Geb InR v. H. a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlichrechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis 18,0 18, c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten 2,0 2,0 d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans(Balkendiagramm) 1,5 1,5 e) Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch gemäß Richtlinie VHB/VHL) 0,5 0,5 f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen 1,5 1,5 g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen j) Kostenfeststellung, nach DIN 276 mindestens gegliedert in die dritte Ebene der Kostengliederung unter Verwendung des Musters 6 RLBau k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber 1,5 1,5 0,5 0,5 1,0 1,0 1,0 1,0 2,0 2,0 l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran 0,25 0,25 m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts 0,5 0,5 n) Übergabe des Objekts 0,25 0,25 o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche 0,5 0,5 p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel 1,0 1,0 Summe (maximal: 32,0 v.h. für Gebäude / 32,0 v.h. für Innenräume) 32,0 32,0 Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 4 Geb InR Übertragung der Planungs- und Kostendaten in die digitalen Erhebungsformulare gemäß Abschnitt K 6 RBBau Mitwirken bei der Überwachung wichtiger Ausführungsarbeiten und der Durchführung von bauphysikalischen Messungen, Dichtheitsprüfungen etc. gem. 6 EnEV. Durchführung von erforderlichen Simulationsberechnungen zu Wärmeverteilung, Aufheizung, Luftströmung etc. v.h. / pauschal VHF Bayern Stand Dezember 2013 Maßnahmen des Landes 6

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