Anlage 1d. Diabetes mellitus Typ 1 Strukturqualität koordinierender Arzt nach 3 für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen

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Bei Kindern und Jugendlichen erfolgt die Koordination unter 16 Jahren grundsätzlich, unter 21 Jahren fakultativ durch einen diabetologisch besonders qualifizierten Pädiater/pädiatrische Einrichtung. In begründeten Einzelfällen kann die Koordination durch einen/eine in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen diabetologisch besonders qualifizierten Arzt/Einrichtung erfolgen. 1 Teilnahmeberechtigt für den koordinierenden Versorgungssektor sind Ärzte und Einrichtungen, die nachfolgende Strukturvoraussetzungen erfüllen und die die geregelten Vertragsinhalte, insbesondere die Versorgungsinhalte und die erforderliche Dokumentation, einhalten. A. Strukturvoraussetzungen Voraussetzung I. Fachliche Voraussetzungen diabetologisch besonders qualifizierter Arzt/Einrichtung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen Beschreibung/Zeitpunkt/Häufigkeit 1. Diabetologisch besonders qualifizierter Pädiater/pädiatrische Einrichtung: - diabetologisch besonders qualifizierter Facharzt für Kinderund Jugendmedizin mit einer Anerkennung als Diabetologe DDG - der Zusatzbezeichnung Diabetologie - Fortbildung nach dem 80-stündigen Curriculum der DDG - Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Endokrinologie bzw. Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie und Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung - alternativ zur einjährigen Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung regelmäßige Betreuung von mindestens 15 Diabetespatienten im Quartal und - Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung Information durch das Praxismanual vor Beginn der Teilnahme - mindestens einmal im Kalenderjahr Teilnahme an einer von der KV anerkannten Fortbildung zu Diabetes mellitus Typ 1. Die erste Fortbildung muss spätestens im Kalenderjahr nach Beginn der DMP-Teilnahme erfolgen. Die Gemeinsame Einrichtung wird über die anerkannten Fortbildungen informiert. 1 Ziffer 1.8.1 der Anlage 7 der DMP-A-RL DMP-Plattformvertrag Anlage 1d 1

Voraussetzung I. a)... zur Einleitung und Dauerbehandlung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 mit Insulinpumpentherapie I.b)... zur Behandlung von schwangeren Frauen mit Diabetes mellitus Typ 1 II. Fachliche Voraussetzungen nichtärztliches Personal Beschreibung/Zeitpunkt/Häufigkeit mindestens zweimal im Kalenderjahr Teilnahme an einem sektorübergreifenden Diabetes-mellitus-Typ-1-spezifischen diagnoseübergreifenden Qualitätszirkel in der Region 2. In Einzelfällen diabetologisch besonders qualifizierter Arzt, der die Anforderungen an die Strukturqualität nach Anlage 1b für die Betreuung von Erwachsenen erfüllt zusätzlich zu 1. 2.: - ausreichende Erfahrung in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1 - Behandlung von mindestens 15 Kindern und Jugendlichen mit einem Diabetes mellitus Typ 1 pro Jahr zusätzlich zu der Voraussetzung unter Punkt I.: - Erfüllung der Anforderungen gemäß Anlage 1b Strukturqualität koordinierender Arzt nach 3 für die Betreuung von Erwachsenen, Pkt. I.a) zusätzlich zu der Voraussetzung unter Punkt I.: - Erfüllung der Anforderungen gemäß Anlage 1b Strukturqualität koordinierender Arzt nach 3 für die Betreuung von Erwachsenen, Pkt. I.b) 1. Qualifikation des nichtärztlichen Personals bei Ärzten, die unter Punkt I.1.) fallen: Es sollte mindestens ein Diabetesberater DDG Personal mit einer dem Diabetesberater DDG vergleichbaren Qualifikation eine Fachkraft für pädiatrische Ernährungsberatung in der Praxis beschäftigt sein. Die vergleichbare Qualifikation ist durch Folgendes gekennzeichnet: - Die Weiterbildung dauert mindestens 1 Jahr und ist in zusammenhängenden Abschnitten konzipiert. - Die Weiterbildung besteht aus mindestens 480 Stunden theoretischem Unterricht und 1.000 Stunden praktischer Weiterbildung, von denen 250 Stunden als praktische Anleitung bzw. Unterricht nachzuweisen sind. Eine dem Diabetesberater DDG vergleichbare Qualifikation liegt auch bei folgenden Fachkräften vor: Abschluss einer mindestens zweijährigen Tätigkeit als Diabetesassistent DDG in einer diabetologischen Schwerpunktpraxis DMP-Plattformvertrag Anlage 1d 2

Voraussetzung Beschreibung/Zeitpunkt/Häufigkeit und Nachweis einer Fortbildung über Insuline und Insulin- Dosisanpassung (bzw. intensivierte Insulintherapie) Fortbildungsnachweis, dass Patientenschulungen in intensivierter Insulintherapie durchgeführt werden können sowie Nachweis einer sechsmonatigen Erfahrung in der Durchführung von ICT- Schulungen. Der Nachweis einer sechsmonatigen Erfahrung in der Durchführung von ICT-Schulungen ist seit dem 01.07.2014 zu erfüllen. Eine dem Diabetesberater DDG vergleichbare Qualifikation liegt immer auch schon dann vor, wenn sich das nichtärztliche Personal - maximal für einen Zeitraum von zwei Jahren - in Ausbildung zum Diabetesberater DDG befindet. Hierzu muss das nichtärztliche Personal zum Kurs zum Diabetesberater DDG angemeldet sein und eine Bestätigung des Kursanbieters gegenüber dem Arzt vorliegen, die bei der KVB einzureichen ist. Zusammenarbeit/Kooperation mit: einem Ökotrophologen Diätassistenten für den Fall, dass kein Diabetesberater DDG nachgewiesen ist. 2. Qualifiziertes nichtärztliches Personal bei Ärzten, die unter Punkt I.2. fallen, müssen die Fachliche Voraussetzung nichtärztliches Personal nach Anlage 1b erfüllen. III. Ausstattung der Betriebsstätten 1. Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Verfahren in der Praxis/Einrichtung bei Ärzten, die unter I.1. fallen: - Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung mit verfügbarer Labormethode zur Bestimmung der Glukosekonzentration im venösen Plasma und HbA1c-Messung 2 - Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards 3 - EKG - Sonographie2, 4 - Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneuropathie (z. B. Stimmgabel, Reflexhammer, Monofilament) 2 kann auch als Auftragsleistung vergeben werden 3 Qualitätsstandards gemäß den Empfehlungen in der Begründung zu Ziffer 1.5.4.1 der Anlage 7 der DMP-A-RL 4 Fachliche Voraussetzungen gemäß der Richtlinie der Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Ultraschalldiagnostik (Ultraschall- Vereinbarung) in der jeweils geltenden Fassung DMP-Plattformvertrag Anlage 1d 3

2. Ärzte, die unter I.2. fallen, haben die Ausstattung der Betriebsstätte nach Anlage 1b zu erfüllen. B. Kooperation der Versorgungssektoren I. Anlage 7 Ziffer 1.8.2 der DMP-A-RL: Überweisung von der koordinierenden Ärztin, Arzt Einrichtung zur jeweils qualifizierten Fachärztin, Facharzt Einrichtung 1. Bei Vorliegen folgender Indikationen muss die koordinierende Ärztin, Arzt Einrichtung eine Überweisung der Patientin des Patienten zu anderen Fachärztinnen, Fachärzten Einrichtungen veranlassen, soweit die eigene Qualifikation für die Behandlung der Patientin des Patienten nicht ausreicht: - bei Fuß-Läsionen Wagner-Stadium 2-5 und/ Armstrong-Klasse B, C D in eine für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung, - zur augenärztlichen Untersuchung, insbesondere der Untersuchung der Netzhaut (vgl. Ziffer 1.5.1.3 der Anlage 7 der DMP-A-RL), - bei geplanter bestehender Schwangerschaft in eine in der Behandlung von Schwangeren mit Diabetes mellitus Typ 1 erfahrene qualifizierte Einrichtung (vgl. Ziffer 1.6 der Anlage 7 der DMP-A-RL), - zur Einleitung einer Insulinpumpentherapie in eine mit dieser Therapie erfahrene diabetologisch qualifizierte Einrichtung, - bei bekannter Hypertonie und bei Nicht-Erreichen des Ziel-Blutdruck-Bereiches unterhalb systolisch 140 mmhg und diastolisch 90 mmhg innerhalb eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten zur entsprechend qualifizierten Fachärztin, Facharzt (z. B. Nephrologie) entsprechende Einrichtung. 2. Zudem soll bei Vorliegen folgender Indikationen eine Überweisung zur Mitbehandlung erwogen werden: - bei signifikanter Kreatinin-Erhöhung bzw. bei Einschränkung der egfr zur Nephrologin zum Nephrologen, - bei Vorliegen makroangiopathischer, einschließlich kardialer Komplikationen, zum/zur jeweils qualifizierten Fachärztin, Facharzt Einrichtung, - bei allen diabetischen Fuß-Läsionen, die nicht unter Nummer 1 a) fallen, in eine für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte Einrichtung. Im Übrigen entscheidet die Ärztin der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Überweisung. 3. Erfolgt die Koordination von Kindern und Jugendlichen durch eine diabetologisch besonders qualifizierte Ärztin Arzt ohne Anerkennung auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin, ist bei den folgenden Indikationen eine Überweisung zur diabetologisch qualifizierten Pädiaterin, Pädiater Einrichtung zu veranlassen: - bei Erstmanifestation, - bei Neuauftreten mikrovaskulärer Komplikationen (Nephropathie, Retinopathie) Neuropathie, DMP-Plattformvertrag Anlage 1d 4

- bei Vorliegen mikrovaskulärer Komplikationen (Nephropathie, Retinopathie) Neuropathie mindestens einmal jährlich, - zur Einleitung einer intensivierten Insulintherapie, - bei Nichterreichen des HbA1c-Zielwertes (in der Regel kleiner als 7,5 % bzw. 58 mmol/mol)nach maximal sechs Monaten Behandlungsdauer, - bei Abschluss der akut-medizinischen Versorgung infolge einer schweren Stoffwechseldekompensation (zum Beispiel schwere Hypoglykämie, Ketoazidose). Im Übrigen entscheidet die Ärztin der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Überweisung. II. Anlage 7 Ziffer 1.8.3 der DMP-A-RL: Einweisung in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung Indikationen zur stationären Einweisung in ein geeignetes Krankenhaus bestehen insbesondere bei: 1. Notfall (in jedes Krankenhaus), 2. ketoazidotischer Erstmanifestation ambulant nicht rasch korrigierbarer Ketose in eine diabetologisch qualifizierte stationäre Einrichtung, 3. Abklärung nach schweren Hypoglykämien Ketoazidosen in eine diabetologisch qualifizierte stationäre Einrichtung, 4. infiziertem diabetischen Fuß neuropathischer angiopathischer Genese sowie bei akuter neuroosteopathischer Fußkomplikation in eine für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierte stationäre Einrichtung, 5. Nichterreichen des HbA1c-Zielwertes (in der Regel kleiner als 7,5 % bzw. 58 mmol/mol)nach in der Regel sechs Monaten (spätestens neun Monaten) Behandlungsdauer in einer ambulanten diabetologisch qualifizierten Einrichtung; vor einer Einweisung in eine diabetologisch qualifizierte stationäre Einrichtungen ist zu prüfen, ob die Patientin der Patient von einer stationären Behandlung profitieren kann, 6. Kindern und Jugendlichen mit neu diagnostiziertem Diabetes mellitus Typ 1 bzw. bei schwerwiegenden Behandlungsproblemen (zum Beispiel ungeklärten Hypoglykämien Ketoazidosen) in pädiatrisch diabetologisch qualifizierte stationäre Einrichtungen, 7. ggf. zur Einleitung einer intensivierten Insulintherapie in eine diabetologisch qualifizierte stationäre Einrichtung, die zur Durchführung von strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogrammen (entsprechend Ziffer 4.2 der Anlage 7 der DMP-A-RL) qualifiziert ist, 8. ggf. zur Durchführung eines strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogramms (entsprechend Ziffer 4.2 der Anlage 7 der DMP-A-RL) von Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 im stationären Bereich, 9. ggf. zur Einleitung einer Insulinpumpentherapie (CSII), 10. ggf. zur Mitbehandlung von Begleit- und Folgekrankheiten des Diabetes mellitus Typ 1. DMP-Plattformvertrag Anlage 1d 5

In den unter den Nummern 3 bis 5 und 7 bis 10 beschriebenen Fällen klärt die Ärztin der Arzt ab, ob die Behandlung auch ambulant durch eine diabetologisch besonders qualifizierte Ärztin, Arzt erfolgen kann. Im Übrigen entscheidet die Ärztin der Arzt nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Einweisung in ein geeignetes Krankenhaus. DMP-Plattformvertrag Anlage 1d 6