Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann?

Ähnliche Dokumente
Sorgen für sich selber und andere entlasten

Stadtspital Waid Angehörigen-Forum für Menschen mit Demenz

Vorsorge zur Selbstbestimmung: Überblick über Selbstbestimmungsmöglichkeiten im Erwachsenenschutzrecht Januar 2018

Selbstbestimmte Vorsorge

Selbstbestimmte Vorsorge

Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Wer entscheidet für mich, wenn ich es einmal nicht mehr kann?

Erwachsenenschutzrecht - Einführung Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft Bern, 2. Dezember 2017

Das neue Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB)

Was heisst selbstbestimmte Vorsorge?

Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz

Erwachsenenschutzrecht

Das neue Erwachsenenschutzrecht. und seine Auswirkungen auf die unseren Alltag (im Nachgang zum Vortrag von Rot. Dr. Alois Knüsel betr.

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte

Einführung ins revidierte Kindes und Erwachsenenschutzrecht

Direktion des Innern. Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Informationsveranstaltung für Private Mandatsträger/-innen. 29.

Wer entscheidet für mich, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin? Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte

Selbstbestimmung und KESB Erwachsenenschutz verstehen. Dr.iur. Karin Fischer, Präsidentin KESB Bezirke Winterthur und Andelfingen 18.

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Neues Erwachsenenschutzrecht und Menschen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen März 2013

Wer vertritt die Interessen von demenzkranken Menschen am Ende des Lebens?

Das Erwachsenenschutzrecht. Martin Boltshauser, Rechtsanwalt

KESB, die unbekannte Behörde

Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz. Überblick über die wesentlichen Änderungen

Vorsorge mit dem DOCUPASS. Informationsveranstaltung vom 06. Juni 2013

Vorsorgeauftrag. Informations-Anlass HEV Weinfelden 11. November Dr. iur. Dean Kradolfer Rechtsanwalt

Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen

Neues Erwachsenenschutzrecht: Vertretungsverhältnisse neue Regelungen

Docupass: Vorsorgedokumente

Informationsveranstaltung

Das neue Erwachsenenschutzrecht. Samuel Vögeli Pflegefachmann BScN Geschäftsleiter Alzheimervereinigung Aargau

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Vorsorgeauftrag + Testament

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag: zwei wichtige Instrumente der Selbstbestimmung

Vorsorgen. Keine Angst vor KESB und Banken lic. iur. Peter E. Widmer, Notar. Seite 1

Vorsorge im Alter

Anhang 1: Vertretung der Patientinnen und Patienten

Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches per 1. Januar 2013 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht)

Infoveranstaltung Private Mandatsträger. Ich sorge vor.. Mein Vorsorgeauftrag Meine Patientenverfügung

Sandra Lauwerijssen-Hofmann. Übersicht über die wesentlichsten Veränderungen

Patientenverfügung. Rechtsdienst. Dr. iur. Jürg Müller

Erwachsenenschutzrecht

Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen?

Neues Erwachsenenschutzrecht: Erste Erfahrungen!

eigene Vorsorge Vertretung durch Angehörige Unterstützungsmassnahmen

Von der Vormundschaft zum Erwachsenenschutz

Meine Vorsorgebestimmungen und die KESB Aufgaben und Kompetenzen dieser Behörde

Brennpunkt Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag und andere Neuerungen. lic. iur. Peter Widmer Notar

Der vulnerable Urteilsunfähige

Christian Winzeler lic.iur. Rechtsanwalt. WINZELER PARTNER Rechtsanwälte Zeltweg 23 Postfach Zürich

Competenza Die eigene Vorsorge im Erwachsenenschutzrecht

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Weinfelden. Der Vorsorgeauftrag. Aktionsmonat für Seniorinnen und Senioren 21. November 2018

Albert Rappo Sozialarbeiter HFS

Das Erwachsenenschutzrecht. Ein Leitfaden der Stiftung Loogarten zur Information der Gäste und Angehörigen

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Wann habe ich mit der KESB zu tun?

DAS NEUE ERWACHSENENSCHUTZRECHT Auswirkungen im Bereich der Betreuung älterer Menschen. 30. Juni 2011

Vom alten Vormundschaftsrecht zum neuen Kindes und Erwachsenenschutz

Vom bis : Vormundschaftsrecht. Ab : Neues Erwachsenenschutzrecht. Art des Schweiz. Zivilgesetzbuches (ZGB)

Inhalt. Das neue Erwachsenenschutzrecht. ein Überblick. Dokumentationspflichten. Ziel der Gesetzesrevision. Pflichten zum Schutz der Persönlichkeit

Brauche ich einen Vorsorgeauftrag?

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag. von Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin

Der Vorsorgeauftrag. Themenabend im Rahmen des Spitextages Freitag, 15. September 2017 MLaw Angela Wiget, KESB Bezirk Affoltern

Die Patientinnen- und Patientenverfügung / Kinder- und Erwachsenenschutzrecht Vorsorgeauftrag

Erwachsenenschutz verstehen

Rechtliche Aspekte und Stolpersteine der Patientenverfügung. Dr. iur. Jürg Müller, Advokat

Erwachsenenschutz im Kanton Zürich

Erwachsenenschutzrecht: Vorsorgeauftrag selbstbestimmt bis zuletzt

Patientenverfügung und Umgang mit schwierigen medizinischen Entscheidungen

Erwachsenenschutzrecht Ehe- und Erbrecht

1. Begriffe Handlungs-, Urteilsfähigkeit

Herausforderungen des Neuen Erwachsenenschutzrechts für Alters- und Pflegeheime

Dr. iur. Margot Michel

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung nach ESR

Credit Suisse Lunch: Die rechtliche Vorsorge

Fürsorgerische Unterbringung und Behandlung in der Klinik (Workshop 1)

Neues Erwachsenenschutzrecht ein Überblick. Simone Schmucki, lic. iur. Rechtsanwältin in St. Gallen

Auswirkungen des neuen Rechts auf die Betreuung in Einrichtungen

Plötzlich urteilsunfähig! Eine Übersicht

Das neue Erwachsenenschutzrecht und insbesondere die neuen Rechtsinstitute Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Aufgaben und Grenzen beim Erwachsenenschutz

Herzlich willkommen. zur Infoveranstaltung des PROVIVA Spitex Fördervereins. Thema: Vorsorgeauftrag

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Der Vorsorgeauftrag. Diese Präsentation finden Sie auf / René Ammann Seite 2

Der Vorsorgeauftrag. Neues Institut des Erwachsenenschutzrechts. 14. März Astrid Peyer, Erbschaftsberaterin Credit Suisse (Schweiz) AG

Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, KESB - Geht mich nichts an oder doch?

Vom Vormundschaftsrecht zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Für welchen Fall ist ein Vorsorgeauftrag? - Bei Verlust der Urteilsfähigkeit - Keine behördliche Massnahme notwendig

Patientenverfügung (PV)

Eigene Vorsorge und gesetzliche Vertretungsrechte Referat vom 2. Mai im Zyklus «Lebensreise»

Persönliche Vorsorge für die Urteilsunfähigkeit

Das neue Erwachsenenschutzrecht: Von der staatlichen zur eigenen Vorsorge 20. August 2013

Öffentlicher Anlass der Rheumaliga Bern & der bernischen Krebsliga: Die Wichtigen Dinge Regeln Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Testament

DVSP Dachverband Schweizerischer Patientenstellen. Die Patientinnen- und Patientenverfügung im neuen Kinder- und Erwachsenenschutzrecht

Der Vorsorgeauftrag. Zuger Treuhändervereinigung Frühschoppen. 27. Oktober 2016

Der Erwachsenenschutz

Fachreferat Wer handelt, wenn Sie es nicht mehr können? «rechtzeitige Selbstbestimmung» mittels Vorsorgeauftrag

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Mehr Selbstbestimmung oder unselige Bürokratisierung?

Transkript:

Wer entscheidet für mich, wenn ich es selber nicht mehr kann? Donnerstag, 1. Februar 2018 RA lic. iur. Petra Kropf Giger jur. Adjunktin, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich

Themen 1. KESB im Kanton Zürich 2. Überblick Erwachsenenschutzrecht Wie kann ich selber vorsorgen? Was gilt, wenn ich nichts regle? Wann bekomme ich einen Beistand? 3. Fragen 2

KESB im Kanton Zürich Fachbehörden mit mind. 3 Mitgliedern 1 Jurist 1 Sozialarbeiter 1 Person aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Treuhand oder Gesundheit Quelle: Gemeindeamt; KESB-Aufsicht.zh.ch 3

Melderechte und Meldepflichten Insbesondere: Art. 443 ZGB: 1. Jede Person kann der Erwachsenenschutzbehörde Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über das Berufsgeheimnis. 2. Wer in amtlicher Tätigkeit von einer solchen Person erfährt, ist meldepflichtig. Die Kantone können weitere Meldepflichten vorsehen. 4

Beistandschaften Beistandschaften (Art. 390 ff. ZGB) Voraussetzungen für behördliche Massnahmen Schwächezustand (geistige Behinderung, psychische Störung, oder ähnlicher Schwächezustand) Schutzbedürftigkeit Subsidiarität: Andere Unterstützung reicht nicht aus / erscheint als ungenügend Verhältnismässigkeit: So wenig wie möglich, so viel wie nötig 5

Abschluss des Verfahrens Entscheid KESB Bezirksrat Bezirksgericht Obergericht Bundesgericht 6

Überblick über die Bestimmungen 1. Die eigene Vorsorge Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB) Patientenverfügung (Art. 370 ff. ZGB) 2. Massnahmen von Gesetzes wegen Vertretung durch Ehegatten oder eingetragene/n Partner/in (Art. 374 ff. ZGB) Vertretung bei medizinischen Massnahmen (Art. 377 ff. ZGB) Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen (Art. 382 ff. ZGB) 3. Die behördlichen Massnahmen Beistandschaften (Art. 390 ff. ZGB) Fürsorgerische Unterbringung (Art. 426 ff. ZGB) 7

Vorsorgeauftrag (Art. 360-369 ZGB) Vorsorgeauftrag Was? Auftrag einer handlungsfähigen Person an eine natürliche oder juristische Person betr. Aufgaben der Personensorge Vermögenssorge Vertretung im Rechtsverkehr der im Zeitpunkt der eigenen Urteilsunfähigkeit Wirkung entfalten soll. (Art. 360 ff. ZGB) Wie? Formvorschriften: Eigenhändig (vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet) oder durch Notar öffentlich beurkundet Widerruf des Vorsorgeauftrages bis zur Urteilsunfähigkeit möglich 8

Vorsorgeauftrag Vollmacht / Vorsorgeauftrag? Hinterlegungsort Wirksamkeit erst nach Validierung durch KESB Legitimationsurkunde Pflichten des Vorsorgebeauftragten (insb. Sorgfaltspflicht; muss jederzeit Auskunft über Geschäftsführung geben können) Kündigung Grundsätzlich keine Überwachung des Vorsorgebeauftragten! Bei Missständen Gefährdungsmeldung bei der KESB 9

Vorsorgeauftrag (Art. 360-369 ZGB) Vorsorgeauftrag Beispiel Vorsorgeauftrag von, Klaus Muster, geb. 10. 5. 1962, Hammerstrasse 215, 8008 Zürich: 1. Für den Fall meiner Urteilsunfähigkeit setze ich Sibylle Meier, geb. 2.4.1965, Hammerstrasse 215, 8008 Zürich, als meine Vorsorgebeauftragte ein. 2. Der Vorsorgeauftrag gilt umfassend für die Personenund Vermögenssorge sowie die Vertretung im Rechtsverkehr. Zürich, 1. November 2017 Klaus Muster 10

Vorsorgeauftrag / Hinweise zum Inhalt Vorsorgeauftrag Mehrere Vorsorgebeauftragte? Detailierungsgrad? Thematisierung von Grundstücken Schenkung? Vertretung im Geschäft? Entschädigung Testament / Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Vorlagen (z.b. Notariate, Pro Senectute, Beobachter usw.) 11

Patientenverfügung Was? Anweisungen einer urteilsfähigen Person für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit: Zustimmung oder Nichtzustimmung zu medizinischen Massnahmen Bezeichnung einer natürlichen Person für die Entscheidung Wie? Schriftlich, datiert, eigenhändig unterzeichnet Geltung? Gilt bei Urteilsunfähigkeit grundsätzlich als Wille im Zeitpunkt des Eingriffs Funktion der KESB? Bei Gefährdung und Unstimmigkeiten kann Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angerufen werden 12

Patientenverfügung Typische Inhalte von Patientenverfügungen Vertretungsberechtigte Personen Werteerklärung Lebenserhaltende Massnahmen (Künstliche Ernährung, Reanimation usw.) Schmerzlinderung und Sedierung Erwünschte / unerwünschte Personen (z.b. auch Seelsorger) Wünsche vor / nach Tod (z.b. Sterbeort) Organspende 13

Patientenverfügung Empfehlungen Besprechung mit Arzt Mitteilung an eingesetzte Person Gespräche mit Angehörigen über Wünsche Werteerklärung Regelmässige Überprüfung (Neuverfassung oder Neudatierung) Aufbewahrungsort Abgrenzung Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag 14

Patientenverfügung Beispiele für Patientenverfügungen Curaviva; Übersicht Patientenverfügungen in der Deutschschweiz FMH /SAMW (Kurze und längere Version) Psychiatrische Patientenverfügungen (Pro Mente Sana / Sanatorium Kilchberg) 15

Vertretung durch Ehegatten oder eingetragene/n Partner/in (Art. 374 ff. ZGB) Vertretung Ehegatte / eingetragene/r Partner/in Vertretung Ehegatte / eingetragene/r Partner/in Was? Gesetzliches Vertretungsrecht des Ehegatten / des/der eingetragenen Partners/Partnerin, bei gemeinsamem Haushalt und/oder bei Leistung regelmässigen persönlichen Beistands, wenn ein Ehegatte / Partner urteilsunfähig wird (Art. 374 ff. ZGB). Umfang? Rechtshandlungen zur Deckung des Unterhaltsbedarfs Ordentliche Verwaltung Einkommen und Vermögen Post wenn nötig öffnen und erledigen Ausserordentliche Vermögensverwaltung nur mit Zustimmung der KESB KESB kann angerufen werden wenn Unklarheit über Vertretungsrecht besteht oder Interessen gefährdet oder nicht gewahrt sind 16

Vertretung bei medizinischen Massnahmen (Art. 377 ff. ZGB) Vertretung bei medizinischen Massnahmen Was? Bei Urteilsunfähigkeit eines Patienten plant Arzt Behandlung unter Beizug der zur Vertretung bei medizinischen Massnahmen berechtigten Person (Art. 377 ff. ZGB). Ausnahmen? Bei Dringlichkeit handelt Arzt nach mutmasslichem Willen u. Interessen der urteilsunfähigen Person Sonderregelungen bei Behandlung psychischer Erkrankungen Einschreiten der KESB bei Fehlen einer vertretungsberechtigten Person oder wenn Interessen gefährdet oder nicht gewahrt sind 17

Vertretung bei medizinischen Massnahmen (Art. 377 ff. ZGB) Vertretung bei medizinischen Massnahmen Wer ist vertretungsberechtigte Person? 1. Person gemäss eigener Vorsorge (Patientenverfügung oder Vorsorgeauftrag) 2. Beistand, sofern dieser Aufgabe zur Vertretung bei medizinischen Massnahmen hat 3. Ehegatte / eingetragene/r Partner/in bei gemeinsamem Haushalt oder persönlichem Beistand 4. Andere Person im gemeinsamem Haushalt und mit persönlichem Beistand (Lebenspartner/in) 5. Nachkommen bei regelmässiger Leistung von persönlichem Beistand 6. Eltern bei regelmässiger Leistung von persönlichem Beistand 7. Geschwister bei regelmässiger Leistung von persönlichem Beistand 18

Was kann jeder für sich tun? Behördliche Massnahmen im Erwachsenenschutz Beistandschaften Begleitbeistandschaft (Keine Vertretung) Vertretungsbeistandschaft (evtl. mit Vermögensverwaltung, evtl. Einschränkung Handlungsfähigkeit) Mitwirkungsbeistandschaft (Zustimmung für bestimmte Geschäfte nötig) Umfassende Beistandschaft (Verlust Handlungsfähigkeit) Verzicht auf Beistandschaft bei Unverhältnismässigkeit KESB nimmt Handlung selber vor Dritter erhält Auftrag für einzelne Aufgaben Einblick und Auskunft an Person oder Stelle Fürsorgerische Unterbringung 19

Häufige Weiteres Aufgaben Vorgehen bei einer Vertretungsbeistandschaft mit der Behörde Vermögensverwaltung für geeignete Wohnsituation bzw. Unterkunft sorgen gesundheitliches Wohl / hinreichende medizinische Betreuung soziales Wohl fördern Vertretung beim Erledigen der administrativen Angelegenheiten Vertretung beim Erledigen der finanziellen Angelegenheiten, insbesondere Einkommens- und Vermögensverwaltung 20

Weiteres Vorgehen der Behörde Hinweise zum Beistand Beistand kann eine Amtsperson aber auch eine Privatperson (z.b. Angehöriger) sein (Derzeit in der Stadt Zürich 25% der Mandate für Erwachsene mit privatem Beistand) Kontrolle der Beistände durch KESB (Sonderbestimmungen für Angehörige als Beistände, welche Erleichterungen ermöglichen) Für gewisse Geschäfte benötigt Beistand Zustimmung der KESB Entschädigung des Beistandes erfolgt aus dem Vermögen der verbeiständeten Person, wenn ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind 21

Was kann jeder für sich tun? Was kann jeder für sich tun Sich frühzeitig mit Thematik befassen / Gespräche mit Angehörigen Bankvollmachten Vollmacht mit Geltung über Urteilsunfähigkeit hinaus; eventuell: notarielle Beglaubigung und/oder ärztliche Bestätigung der Urteilsfähigkeit Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung (Formvorschriften beachten) 22

Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 23