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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/4658 19. Wahlperiode 28.09.2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Karlheinz Busen, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 19/435 Unwürdige Tiertransporte stoppen b) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 19/448 Moratorium für Tiertransporte in außereuropäische Länder aussprechen A. Problem Zu Buchstabe a Nach Aussage der Fraktion der FDP kommt es gerade in den Sommermonaten an den südlich gelegenen Außengrenzen der Europäischen Union (EU) immer wieder zu unwürdigen Zuständen für transportierte Tiere. Teilweise stehen nach Darstellung der Antragsteller Tiertransporter mehrere Tage bei Tagestemperaturen von über 40 Grad an den Grenzübergängen. Die transportierten Tiere müssen laut der Fraktion der FDP dadurch unnötiges Leid ertragen viele Tiere überstehen die lange Beförderung nicht. Trotz der erheblichen Transportverbesserungen innerhalb der EU und der Streichung zahlreicher Exportsubventionen haben sich nach Darstellung der Fraktion der FDP die Bedingungen für die Tiere in zahlreichen außereuropäischen Mastund Schlachthöfen kaum verbessert. Mit dem Antrag auf Drucksache 19/435 soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Einhaltung der tiertransportrechtlichen Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung

Drucksache 19/4658 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (Verordnung (EG) Nr. 1/2005) mindestens bis zum endgültigen Beförderungsort sicherzustellen; insbesondere auch dann, wenn sich dieser außerhalb der EU befindet. Ferner sollen Lebendtierexporte an Ziele außerhalb der EU, die nicht die europarechtlichen Mindeststandards zum Schutz der Tiere einhalten, durch geeignete Maßnahmen unterbunden und auf Ebene der EU darauf hingewirkt werden, dass Kontrollen nach Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 in Verbindung mit Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz durchgeführt und nötigenfalls Maßnahmen zur Sicherung der Transportfähigkeit von Tieren durchgesetzt werden. Zu Buchstabe b Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist darauf, dass bei Tiertransporten, auch mit Zielland außerhalb der EU, laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 2015 (C-424/13) die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport anzuwenden sind. Nach Darstellung der Antragsteller kann jedoch nach aktuellem Kenntnisstand nicht sichergestellt werden, dass diese Bestimmungen eingehalten werden. Laut den Antragstellern muss stattdessen davon ausgegangen werden, dass es bei Langstreckentransporten von Schlacht- und Zuchttieren zu systematischen Missachtungen der Tierschutzanforderungen kommt. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich auf EU- Ebene dafür einzusetzen, dass zum Schutz der Tiere auch im Falle von Lebendtiertransporten mit Zielorten in Drittstaaten der EU ein wirksamer Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sichergestellt wird. Zudem soll sie sich gemeinsam mit den Bundesländern dafür einsetzen, dass Lebendtiertransporte in Drittstaaten der EU, bei denen die Beförderung nicht den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 entspricht, solange nicht mehr durchgeführt werden, bis die Einhaltung der Vorgaben der genannten Verordnung zum Schutz der Tiere auch bei solchen Transporten gewährleistet ist. Ferner soll sich die Bundesregierung für eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport dahingehend einsetzen, dass die maximale Transportdauer bei inländischen Transporten auf vier Stunden und bei Transporten ins Ausland auf acht Stunden festgeschrieben wird. B. Lösung Zu Buchstabe a Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/435 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zu Buchstabe b Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/448 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/4658 C. Alternativen Zu Buchstabe a Annahme des Antrags. Zu Buchstabe b Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert.

Drucksache 19/4658 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Antrag auf Drucksache 19/435 abzulehnen. b) den Antrag auf Drucksache 19/448 abzulehnen. Berlin, den 26. September 2018 Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Alois Gerig Vorsitzender Silvia Breher Berichterstatterin Susanne Mittag Berichterstatterin Wilhelm von Gottberg Berichterstatter Karlheinz Busen Berichterstatter Dr. Kirsten Tackmann Berichterstatterin Friedrich Ostendorff Berichterstatter

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/4658 Bericht der Abgeordneten Silvia Breher, Susanne Mittag, Wilhelm von Gottberg, Karlheinz Busen, Dr. Kirsten Tackmann und Friedrich Ostendorff I. Überweisung Zu Buchstabe a: Der Deutsche Bundestag hat in seiner 7. Sitzung am 18. Januar 2018 den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/435 erstmals beraten und in seiner 8. Sitzung am 19. Januar 2018 an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur Beratung überwiesen. Zu Buchstabe b: Der Deutsche Bundestag hat in seiner 7. Sitzung am 18. Januar 2018 den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/448 erstmals beraten und in seiner 8. Sitzung am 19. Januar 2018 an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zur federführenden Beratung und zur Mitberatung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Buchstabe a Der Schutz des Wohlbefindens von Tieren europaweit stellt nach Ansicht der Fraktion der FDP ein im Allgemeininteresse liegendes legitimes Ziel dar. Die Antragsteller verweisen darauf, dass der Tierschutz in Deutschland verfassungsrechtlich durch Artikel 20a GG abgesichert ist. Nach Aussage der Fraktion der FDP kommt es gerade in den Sommermonaten an den südlich gelegenen Außengrenzen der Europäischen Union (EU) immer wieder zu unwürdigen Zuständen für transportierte Tiere. Teilweise stehen nach Darstellung der Antragsteller Tiertransporter mehrere Tage bei Tagestemperaturen von über 40 Grad an den Grenzübergängen. Die transportierten Tiere müssen laut der Fraktion der FDP dadurch unnötiges Leid ertragen viele Tiere überstehen nach deren Aussage die lange Beförderung nicht. Die technischen Bedingungen in Transportfahrzeugen haben sich laut Antragsteller in den vergangenen Jahren stets verbessert. Gleichwohl können laut der Fraktion der FDP dem Wohlbefinden der Tiere entsprechende Bedingungen in Extremfällen nicht sichergestellt werden. Die Antragsteller kritisieren, dass Schlachttiere, die aus der EU auch aus Deutschland ins außereuropäische Ausland exportiert werden, nach wie vor unter unwürdigen Bedingungen von Schiffen und LKW geladen sowie unter Zufügung unnötigen Leids geschlachtet. Trotz der erheblichen Transportverbesserungen innerhalb der EU und der Streichung zahlreicher Exportsubventionen, haben sich nach Darstellung der Fraktion der FDP die Bedingungen für die Tiere in zahlreichen außereuropäischen Mast- und Schlachthöfen kaum verbessert. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Einhaltung der tiertransportrechtlichen Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (Verordnung (EG) Nr. 1/2005) mindestens bis zum endgültigen Beförderungsort sicherzustellen; insbesondere auch dann, wenn sich dieser außerhalb der EU befindet. Ferner sollen Lebendtierexporte an Ziele außerhalb der EU, die nicht die europarechtlichen Mindeststandards zum Schutz der Tiere einhalten, durch geeignete Maßnahmen unterbunden und auf Ebene der EU darauf hingewirkt werden, dass Kontrollen nach Artikel 28 der Verordnung Nr. 1/2005 in Verbindung mit Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz durchgeführt und nötigenfalls Maßnahmen zur Sicherung der Transportfähigkeit von Tieren durchgesetzt werden.

Drucksache 19/4658 6 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Zu Buchstabe b Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweist darauf, dass bei Tiertransporten, auch mit Zielland außerhalb der EU, laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 2015 (C-424/13) die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport anzuwenden sind. Nach Darstellung der Antragsteller kann nach aktuellem Kenntnisstand nicht sichergestellt werden, dass diese Bestimmungen eingehalten werden. Laut der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN muss stattdessen davon ausgegangen werden, dass es bei Langstreckentransporten von Schlacht- und Zuchttieren zu systematischen Missachtungen der Tierschutzanforderungen kommt. Ferner verweisen die Antragsteller zur Verbesserung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 auf ihren Antrag (Drucksache 18/10251) aus der 18. Wahlperiode, der in der 237. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Juni 2017 abschließend beraten und abgelehnt worden ist. Mit dem Antrag auf Drucksache 19/448 soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich auf Ebene der EU dafür einzusetzen, dass zum Schutz der Tiere auch im Falle von Lebendtiertransporten mit Zielorten in Drittstaaten der EU ein wirksamer Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sichergestellt wird. Zudem soll sie sich gemeinsam mit den Bundesländern dafür einsetzen, dass Lebendtiertransporte in Drittstaaten der EU, bei denen die Beförderung nicht den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 entspricht, solange nicht mehr durchgeführt werden, bis die Einhaltung der Vorgaben der genannten Verordnung zum Schutz der Tiere auch bei solchen Transporten gewährleistet ist. Ferner soll sich die Bundesregierung für eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport dahingehend einsetzen, dass die maximale Transportdauer bei inländischen Transporten auf vier Stunden und bei Transporten ins Ausland auf acht Stunden festgeschrieben wird. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Zu Buchstabe b Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 16. Sitzung am 26. September 2018 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 19/448 abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Zu den Buchstaben a und b 1. Erstmalige Beratung im Ausschuss und öffentliches Fachgespräch Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/435 sowie den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/448 in seiner 5. Sitzung am 21. März 2018 erstmals beraten. Er hat am 25. Juni 2018 ein öffentliches Fachgespräch zu dem Thema Tiertransporte in Drittländer außerhalb der Europäischen Union durchgeführt. Dazu wurden folgende fünf Experten, die Gelegenheit zur Stellungnahme in dem öffentlichen Fachgespräch hatten, eingeladen: Markus Krümpel, Viehhandlung Krümpel GmbH Dr. Bianca Lind, Geschäftsführerin beim Bundesverband Rind und Schwein e. V. (BRS) Mag. Dr. med. vet. Alexander Rabitsch (Österreich) Dr. Holger Vogel, Präsident des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte e. V. (VbT) Dr. Frigga Wirths, Akademie für Tierschutz Die Ergebnisse des öffentlichen Fachgesprächs vom 25. Juni 2018 sind in die Beratungen des Ausschusses zu den beiden Anträgen unter Buchstabe a und b eingegangen. Der Videomitschnitt des Parlamentsfernsehens von dem öffentlichen Fachgespräch ist der Öffentlichkeit über die Webseite des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de) zugänglich.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 7 Drucksache 19/4658 2. Abschließende Beratung Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/435 sowie den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/448 in seiner 11. Sitzung am 26. September 2018 abschließend beraten. Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, unwürdige Tiertransporte seien für sie nicht hinnehmbar. Das öffentliche Fachgespräch des Ausschusses am 25. Juni 2018 zum Thema Tiertransporte in Drittländer außerhalb der Europäischen Union (EU) habe allerdings gezeigt, dass es deutliche Unterschiede bei Lebendtiertransporten gebe. Festgestellt worden sei, dass es Schlachttiertransporte in Drittstaaten außerhalb der EU, die Anlass für eine Fernsehreportage im November 2017 gewesen wären, aus Deutschland faktisch nicht gebe. Im öffentlichen Fachgespräch sei zudem klargestellt worden, dass aus Deutschland im Rahmen von Lebendtiertransporten insbesondere Zuchtrinder exportiert würden, bei denen die Verluste auf dem Transport und am Ende der Quarantäne bei unter einem Prozent der Tiere lägen. Ein weiteres Ergebnis wäre gewesen, dass entgegen anderslautender Meldungen die Anzahl der Milchkühe in jenen Ländern, in denen Tiere aus Deutschland bzw. der EU transportiert würden, zunehme. Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geforderte Reduzierung der maximalen Transportdauer von Tieren bei Transporten ins Ausland von acht auf vier Stunden sei wenig hilfreich. Der größte Stress für die Tiere entstehe, unabhängig von einer Transportzeit von vier oder acht Stunden, beim Be- und Entladen. Als zentrales Problem beim Transport von Lebendtieren in Länder außerhalb der EU würden die hohen Temperaturen und Wartezeiten an den Außengrenzen der EU gelten. Bereits im Jahr 2017 habe die Fraktion der CDU/CSU die Bundesregierung aufgefordert, hier tätig zu werden. Ziel müsse es sein, die Transporte während der Sommermonate zu reduzieren, die Kontrollen zu verstärken und mehr Übergabestationen einzurichten. Hierzu würden bereits von der Bundesregierung intensive Gespräche geführt. Die Fraktion der SPD führte aus, die Forderung nach einem Moratorium bei Lebendtiertransporten auf EU- Ebene würde zu keinem Ergebnis führen, da sich ihr vermutlich nicht alle Mitgliedstaaten anschließen würden. Deswegen müsse zuvorderst versucht werden, in Deutschland zu Änderungen zu kommen. Aus diesem Grund habe der Ausschuss das öffentliche Fachgespräch durchgeführt. Dort sei als ein Problem identifiziert worden, dass die EU-Transportverordnung in Deutschland nicht bußgeldbewehrt sei und Verstöße nicht entsprechend finanziell geahndet würden. Deswegen müsse auf Bundesebene die Einführung eines Bußgeldkataloges vorangebracht werden. Zudem gebe es zu wenige Amtsveterinäre zur Kontrolle von Lebendtiertransporten. Deren breites Aufgabenspektrum bei gleichzeitig zu geringem Personalbestand sei ein ernsthaftes Problem. Gebraucht würden mehr Veterinäre sowie deren stetige Schulung. Zudem müssten die Kontaktstellen der Bundesländer und die lokalen Veterinärämter bei den Routen der Tiertransporte und deren Freigabe enger zusammenarbeiten. Es gebe Veterinäre, die Transporte nicht freigäben, weil absehbar wäre, dass auf der gesamten Transportstrecke das Tierschutzgesetz nicht eingehalten würde. Ferner müsse die Gesamtzahl der Kontrollen von Tiertransporten ausgebaut werden. Diskutiert werden müsse auch der Einsatz von GPS, um die angegebenen Fahrtrouten und die Pausenzeiten in Echtzeit überprüfen zu können. Alle von ihr skizzierten Punkte würden zu einer spürbaren Verbesserung bei den Lebendtiertransporten führen, die in Deutschland starteten. Die beiden Anträge, die vom Grundsatz her positiv seien, griffen die Dinge, die in Deutschland geändert werden könnten, um die Situation der Lebendtiertransporte zu verbessern, nicht auf. Die Fraktion der AfD merkte an, der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe im Jahr 2015 entschieden, dass bei Tiertransporten auf dem Weg aus der EU das Wohl der Tiere bis zum letzten Zielort sichergestellt sein müsse. Doch niemand kontrolliere die Transporte, wenn sie die EU verlassen hätten. Der Antrag der Fraktion der FDP enthalte zwar den Appell, diese Rechtlosigkeit zu beenden, doch sei er inhaltlich schwach. Es müsse festgestellt werden, dass die Exekutive bei den Missständen im Bereich der Lebendtiertransporte nicht das Recht durchsetzen könne oder wolle. Sie versage bei der Umsetzung des geltenden Tierschutzes beim Export von Tieren in Drittländer außerhalb der EU. Der Vorsitzende des Ausschusses habe in der Debatte zu den Anträgen im Plenum am 18. Januar 2018 ausgeführt, dass er es für absolut notwendig halte, den Export von Schlachttieren in Drittstaaten auszusetzen, solange der Tierschutz bei Tiertransporten nicht wirksam kontrolliert werde. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setze diese Aussage in der Praxis um. Deutschland habe den Tierschutz im Grundgesetz verankert. In den nächsten Monaten würden deshalb viele Ferkelerzeuger auf dem Altar der Tierschutzmoral geopfert. Gleichzeitig werde seit vielen Jahren bei dem größeren Leid des Transports von Schlachttieren, mit tausenden verendeten Schlachttieren, in die Länder des mittleren Ostens weggeschaut. Der Export von Zuchttieren müsse von einem Transport- bzw. Exportstopp ausgeklammert werden. Nach Auffassung der Fraktion der

Drucksache 19/4658 8 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode AfD seien Zuchttiertransporte wegen anderer Voraussetzungen vertretbar. Solange bei Zuchttieren z. B. für ein Kalb, wie vor wenigen Monaten in Niedersachsen geschehen, 120 000 Euro erzielt werde, seien sowohl Exporteur wie auch Importeur stets daran interessiert, dass diese Tiere wohlbehalten am Zielort außerhalb der EU ankämen. Die Fraktion DIE LINKE. betonte, bei der erstmaligen Beratung der Anträge im Plenum habe es von Seiten der Fraktionen der CDU/CSU und SPD noch das Signal gegeben, das ernsthafte Problem der Langstreckentiertransporte lösen zu wollen. Es sei bedauerlich, dass seitdem von ihnen keine Lösungsvorschläge, zumindest ein Moratorium bei Lebendtiertransporten in Drittländer außerhalb der EU, gekommen seien. Das öffentliche Fachgespräch des Ausschusses habe die Brisanz des Themas nochmals verdeutlicht. Amtstierärzte sprächen von einer dramatischen Situation, sodass das System der Lebendtiertransporte im Moment nicht kontrollierbar sei. Daher seien Lebendtiertransporte, zumal, wenn sie über so lange Strecken verliefen, derzeit nicht rechtfertigbar. Kontrollierende Amtstierärzte hätten gegenwärtig faktisch keine Chance, die von den Transportunternehmen angegebenen Fahrtrouten überprüfen zu können. In vielen Ländern außerhalb der EU, in die Lebendtierexporte gingen, fänden Tierhaltungen unter klimatischen Bedingungen statt, die für die exportierten Tierrassen nicht zuträglich seien. Beispielsweise seien Milchviehställe in Regionen mit Wüstenklima, wo die Kühe jede Stunde abgeduscht werden müssten, um überleben zu können, ethisch nicht vertretbar. Die Fraktion DIE LINKE. habe vor diesem Hintergrund Verständnis für die Forderung, keine Lebendtiertransporte mehr in Drittländer außerhalb der EU zuzulassen. Es könne stattdessen auf tierisches Zuchtmaterial wie Samen, Eizellen und Embryonen zurückgegriffen werden statt lebende Tiere zu transportieren. Die Anträge gingen inhaltlich nicht weit genug, enthielten jedoch Mindestforderungen, um die katastrophalen Zustände beenden zu können. Die Fraktion der FDP legte dar, seit der erstmaligen Beratung ihres Antrages in der 5. Sitzung des Ausschusses am 21. März 2018 habe sich an ihrem Standpunkt, dass unwürdige Lebendtiertransporte in Drittländer außerhalb der EU sofort gestoppt werden müssten, nichts geändert. Gebraucht werde die entschiedene Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Regeln an allen Außengrenzen der EU und darüber hinaus. Die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 2005 über den Schutz von Tieren beim Transport müssten mindestens bis zum Transportziel auch bei Exporten in Drittländer außerhalb der EU eingehalten werden. Neue Gesetze würden nicht gebraucht. Wenn die vorhandenen Gesetze konsequent umgesetzt würden, könnte unnötiges Tierleid entschlossen und schnell unverbunden werden. Die Transporte von Schlachttieren in Länder außerhalb der EU, bei deren niedrigere Standards bei der Schlachtung angewandt würden, müssten gestoppt werden. Das wäre und bleibe das Anliegen der Fraktion der FDP. Einen generellen Stopp des Transportes von Nutztieren, insbesondere von Zuchttieren, in Drittländer außerhalb der EU lehne sie dagegen ab. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte, die Frage der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben bei Langstreckentransporten von lebenden Tieren, insbesondere von Rindern, in Länder außerhalb der EU beschäftigten den Ausschuss bereits seit längerer Zeit. Im Mai 2017 habe eine Delegation des Ausschusses die EU-Außengrenzkontrollstelle an der bulgarisch-türkischen Staatsgrenze in Augenschein nehmen können. Gerade bei hohen Außentemperaturen könne es bei den Langstreckentransporten von Tieren zu großem Tierleid kommen. Durch die extreme Hitze des Sommers 2018 habe die Dynamik in dieser Entwicklung weiter zugenommen. Alle an die Branche gerichteten Appelle, auf Langstreckentiertransporte in den Sommermonaten zu verzichten, seien erfolglos geblieben. Zuletzt hätte Bundesministerin Julia Klöckner (BMEL) die transportierende Wirtschaft und die Zuchtverbände darum gebeten, im Sommer bei hohen Temperaturen die Transporte einzuschränken bzw. nicht mehr durchzuführen und sie auf temperaturtechnisch angenehmere Jahreszeiten zu konzentrieren. Gerade die Langstreckentransporte von Zuchttieren stiegen seit Jahren kontinuierlich an. Hierbei liege die unbefriedigende Situation vor, dass zunehmend Transporte von billigeren Transporteuren aus dem europäischen Umland durchgeführt würden, die laut Kontrollen häufig nicht ausreichend den hiesigen tierschutzrechtlichen Vorstellungen entsprächen. Nach wie vor bestehe großer Handlungsbedarf. Es müsse sich zudem verstärkt mit der Frage beschäftigt werden, was aus den Tieren werde, nachdem sie in Ländern, wie u. a. die Türkei, der Iran oder Usbekistan, angekommen wären. Offenbar stiege in diesen Ländern die Zahl der Milchkühe trotz aus der EU erfolgter Rinderexporte nicht an, was Raum für Spekulationen eröffne. 2. Abstimmungsergebnisse Zu Buchstabe a Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 19/435 abzulehnen.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 9 Drucksache 19/4658 Zu Buchstabe b Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 19/448 abzulehnen. Berlin, den 26. September 2018 Silvia Breher Berichterstatterin Susanne Mittag Berichterstatterin Wilhelm von Gottberg Berichterstatter Karlheinz Busen Berichterstatter Dr. Kirsten Tackmann Berichterstatterin Friedrich Ostendorff Berichterstatter

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333