Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Ähnliche Dokumente
Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Beckum, den 16. März 2018 Jahrgang 2018/Nummer 09

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte

Amtsblatt für die Stadt Büren

Öffentliche Bekanntmachung

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3

Gemeinde Ostseebad Binz

AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 11 DATUM : INHALTSVERZEICHNIS

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -

Inhalt: 1. Jahrgang Nr. 2

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Nr. 31 Böklund, 11. August Jahrgang

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

INHALTSVERZEICHNIS. Stadt Burg

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE

AMTSBLATT. Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

27. Jahrgang 03. Juli 2018 Nr.: 30 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

A M T S B L A T T. II der Gemeinde Havixbeck. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

Amtsblatt. für die Gemeinde Rangsdorf. 14. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 03 Seite 1

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt der Stadt Beckum

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern

Nr. 7 Anröchte, 23. Oktober Jahrgang

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Beckum, den 21. November 2018 Jahrgang 2018/Nummer 37

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

AMTSBLATT. für die Gemeinde Südlohn

Nummer 18/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:

Sonstiges, Bürgerversammlungen, Schwertransporte, vergebene Aufträge

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Ausgabe 9/2018 Amtsblatt der Stadt Rhede Jahrgang Ausgabe 9/2018 Rhede,

Amtsblatt. 7. Jahrgang - Nr Juli 2016

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.9/2014 vom 1. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Amtsblatt. 8. Jahrgang - Nr August 2017

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

Transkript:

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf 16. Jahrgang * Schönefeld, den 05.01.2018 Nummer: 01/18 Inhaltsverzeichnis: Amtliche Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan 06/17 Erschließung Gymnasium... 2 Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan 04/17 Am Bauernweg... 6 Berufung einer Ersatzperson in den Ortsbeirat Großziethen...10 Herausgeber: Gemeinde Schönefeld Bezug: im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, 12529 Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11 sowie einzeln oder im Abonnement gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten Erscheinen: einmal monatlich, soweit Bekanntmachungen vorliegen

Bekanntmachung der Gemeinde Schönefeld Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan 06/17 Erschließung Gymnasium Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 11.10.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/17 "Erschließung Gymnasium" beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/17 " Erschließung Gymnasium " umfasst die Flächen der Umgehungsstraße sowie nördlich angrenzende Teile der privaten Grundstücke und besteht in der Gemarkung Schönefeld aus: - Flur 2, Flurstücke 1384, 815/40, 816/10 und 1374, jeweils teilweise. Die Verortung des Bebauungsplanes ist auf der folgenden Karte dargestellt: 2

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der nachfolgenden Karte: Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung für die öffentliche Straßenverkehrsfläche, mit der die Erschließungssicherung der südlich angrenzenden Gemeinbedarfsfläche gemäß dem Bebauungsplan Nr. 01/17 "Gemeinbedarfsfläche zwischen der Straße Alt Schönefeld und dem Bahnhof Schönefeld" vervollständigt werden und der nördlich angrenzenden Flächen erfolgen soll. Die Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen: Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für eine öffentliche Straßenverkehrsfläche, Grünordnerischer Ausgleich des baulichen Eingriffs. Der Vorentwurf der frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB dient der frühzeitigen Erfassung der Belange sowie der Ermittlung des Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung. Im Zuge der Entwurfsphase des Bebauungsplanes wird ein Umweltbericht, in dem das Ergebnis der Umweltprüfung dargelegt wird, erarbeitet. 3

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach 3 Abs.1 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 16.01.2018 bis einschließlich zum 16.02.2018 zu den folgenden Zeiten Montag, Mittwoch und Donnerstag Dienstag Freitag 08.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, 2.OG, in 12529 Schönefeld statt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schönefeld, den 05.01.2018 Dr. U. Haase Bürgermeister Im Original unterschrieben. 4

Gemeinde Schönefeld Der Bürgermeister mit den Ortsteilen Großziethen, Kiekebusch, Schönefeld, Selchow, Waltersdorf, Waßmannsdorf Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld Dezernat / Sachgebiet Zentrale Dienste Innere Organisation Verwaltungsgebäude Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld Aktenzeichen OT Waltersdorf Datum (bei Schriftwechsel anzugeben!) Dez. III 05.01.2018 Auskunft erteilt Zimmer Frau Streuffert 223/224 Vorwahl Vermittlung Durchwahl Telefax 030 53 67 20-0 53 67 20-16 53 67 20-80 Internet www.gemeinde-schoenefeld.de EMail* l.streuffert@gemeinde-schoenefeld.de Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Bekanntmachungsanordnung Hiermit ordne ich die öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan 06/17 Erschließung Gymnasium im nächsterscheinenden Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld an. Die Einsichtnahme in die zur frühzeitigen Beteiligung verfügbaren Unterlagen ist in der Zeit vom 16.01.2018 bis einschließlich zum 16.02.2018 im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, 2.OG, in 12529 Schönefeld zu den folgenden Zeiten möglich: Montag, Mittwoch und Donnerstag 08.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr, Dienstag 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Freitag 08.00-12.00 Uhr. Schönefeld, den 05.01.2018 Dr. U. Haase Im Original unterschrieben * Dieser elektronische Kommunikationsweg steht ausschließlich für eine formfreie elektronische Kommunikation für die eine Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben ist (z. B. allgemeine Anfragen und Mitteilungen, etc.) zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (030/536720-80) oder auf dem Postweg zwingend erforderlich. Öffnungszeiten: Bankverbindungen: Mo. - 13:00 bis 15:00 Uhr Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam Di. 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:30 Uhr und 15:45 bis 18:00 Uhr BIC: WELA DE D1 PMB IBAN: DE35 16050000 3665021153 Do. - 13:00 bis 15:00 Uhr Deutsche Kreditbank AG Fr. 9:00 bis 12:00 Uhr BIC: BYLADEM 1001 IBAN: DE02 12030000 0000401968 5

Bekanntmachung der Gemeinde Schönefeld Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan 04/17 Am Bauernweg Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 11.10.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/17 "An Bauernweg" beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04/17 "An Bauernweg" befindet sich im Ortsteil Waltersdorf östlich der Bundesautobahn BAB 113 und der Transversale, westlich der BAB 117 und besteht in der Gemarkung Waltersdorf aus: - Flur 1, Flurstücke 878 (tlw.), 8/3 (tlw.), 12 (tlw.), 13 (tlw.), 14 (tlw.), 17 (tlw.), 18 (tlw.), 19 (tlw.), 894 (tlw.), 21 (tlw.) sowie 16/17, 15/1. Flur 3, Flurstücke 1/11, 1/12, 1/13, 1/14, 1/22, 1/23, 1/24, 1/26, 1/28, 1/38, 1/39, 27/1, 34/1, 33/1, 32/2, 31/2, 30/1, 2, 3, 4/1, 5/5, 5/7, 5/8, 6/1, 7/1, 8/1 Die Verortung des Bebauungsplanes ist auf der folgenden Karte dargestellt: 6

Transversale 1. Abschnitt Die Abgrenzung ergibt sich aus der nachfolgenden Karte: Bundesautobahn A 117 Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung einer der für die gewerbliche Entwicklung vorgesehen Teilfläche gemäß dem Masterplan Gateway BBI und dem Gemeinsamen Strukturkonzept. Danach dienen die Flächen zwischen den Bundesautobahnen BAB 113 und BAB 117 als Gewerbegebiet 1. Priorität der Entwicklung von Gewerbegebieten im Umfeld des Flughafens BER. Die Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen: Schaffung von Bauplanungsrecht für ein Gewerbegebiet, Grünordnerischer Ausgleich des baulichen Eingriffs. Der Vorentwurf der frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB dient der frühzeitigen Erfassung der Belange sowie der Ermittlung des Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung. Im Zuge der Entwurfsphase des Bebauungsplanes wird ein Umweltbericht, in dem das Ergebnis der Umweltprüfung dargelegt wird, erarbeitet. 7

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach 3 Abs.1 BauGB findet im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 16.01.2018 bis einschließlich zum 16.02.2018 zu den folgenden Zeiten Montag, Mittwoch und Donnerstag Dienstag Freitag 08.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, 2.OG, in 12529 Schönefeld statt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schönefeld, den 05.01.2018 Dr. U. Haase Bürgermeister Im Original unterschrieben. 8

Gemeinde Schönefeld Der Bürgermeister mit den Ortsteilen Großziethen, Kiekebusch, Schönefeld, Selchow, Waltersdorf, Waßmannsdorf Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld Dezernat / Sachgebiet Zentrale Dienste Innere Organisation Verwaltungsgebäude Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld Aktenzeichen OT Waltersdorf Datum (bei Schriftwechsel anzugeben!) Dez. III 05.01.2018 Auskunft erteilt Zimmer Frau Streuffert 223/224 Vorwahl Vermittlung Durchwahl Telefax 030 53 67 20-0 53 67 20-16 53 67 20-80 Internet www.gemeinde-schoenefeld.de EMail* l.streuffert@gemeinde-schoenefeld.de Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Bekanntmachungsanordnung Hiermit ordne ich die öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan 04/17 Am Bauernweg im nächsterscheinenden Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld an. Die Einsichtnahme in die zur frühzeitigen Beteiligung verfügbaren Unterlagen ist in der Zeit vom 16.01.2018 bis einschließlich zum 16.02.2018 im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, 2.OG, in 12529 Schönefeld zu den folgenden Zeiten möglich: Montag, Mittwoch und Donnerstag 08.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr, Dienstag 08.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Freitag 08.00-12.00 Uhr. Schönefeld, den 05.01.2018 Dr. U. Haase Im Original unterschrieben. * Dieser elektronische Kommunikationsweg steht ausschließlich für eine formfreie elektronische Kommunikation für die eine Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben ist (z. B. allgemeine Anfragen und Mitteilungen, etc.) zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (030/536720-80) oder auf dem Postweg zwingend erforderlich. Öffnungszeiten: Bankverbindungen: Mo. - 13:00 bis 15:00 Uhr Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam Di. 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:30 Uhr und 15:45 bis 18:00 Uhr BIC: WELA DE D1 PMB IBAN: DE35 16050000 3665021153 Do. - 13:00 bis 15:00 Uhr Deutsche Kreditbank AG Fr. 9:00 bis 12:00 Uhr BIC: BYLADEM 1001 IBAN: DE02 12030000 0000401968 9

Gemeinde Schönefeld Der Wahlleiter Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen, Kiekebusch, Schönefeld, Selchow, Waltersdorf, Waßmannsdorf Bekanntmachung Berufung einer Ersatzperson in den Ortsbeirat Großziethen Es wird festgestellt, dass Herr Reinhard Lehnert (Wahlvorschlagsträger Alle für Eine, AfE) durch Verzicht gemäß 59 Absatz 1 Nummer 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) seinen Sitz im Ortsbeirat Großziethen zum 31.12.2017 verliert. Der Sitz im Ortsbeirat Großziethen ist neu zu besetzen. Entsprechend dem endgültigen Wahlergebnis der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 ist aus der Liste der Ersatzpersonen des jeweiligen Wahlvorschlagsträgers eine Ersatzperson zu berufen. Als Ersatzperson für Herrn Reinhard Lehnert (AfE) wurde Herr Dirk Marc Oliver Israel (AfE) berufen. Dieser hat die Wahl angenommen. Der Übergang des Sitzes erfolgt zum 1. Januar 2018 auf die Ersatzperson Dirk Marc Oliver Israel und wurde gemäß 60 Absatz 6 BbgKWahlG festgestellt. Schönefeld, 4. Januar 2018 H. Ziegler Wahlleiter Im Original unterschrieben. * Dieser elektronische Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (030/536720-80) oder auf dem Postweg unbedingt erforderlich. Öffnungszeiten: Bankverbindungen: Mo. - 13:00 bis 15:00 Uhr Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam Di. 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:30 Uhr und 15:45 bis 18:00 Uhr BIC: WELA DE D1 PMB IBAN: DE35 16050000 3665021153 Do. - 13:00 bis 15:00 Uhr Deutsche Kreditbank AG Fr. 9:00 bis 12:00 Uhr BIC: BYLADEM 1001 IBAN: DE02 12030000 0000401968 10