Informationen zu Gefahrenstoffen

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Transkript:

Informationen zu Gefahrenstoffen Inhalt 1 Einleitende Erklärung... 2 2 Sicherheitsdatenblätter... 2 3 Kennzeichnungspflichtige Produktgruppen... 2 3.1 MDI-haltige Bauschäume/Klebemittel... 2 3.2 Biozid-Produkte... 3 3.3 Pflanzenschutzmittel... 4 3.4 Weitere Informationen zur Gefahrenstoffkennzeichnung... 4 4 Hinweis zu vertraglichen Bestimmungen zur Richtigkeit des Contents... 4 5 Anforderung Gefahrenstoffkennzeichnung im Katalog... 4 5.1 Wie hat die Kennzeichnung zu erfolgen?... 4 5.2 Mögliche Darstellungsoptionen... 4 5.2.1 Element SPECIAL_TREATMENT_CLASS... 5 5.2.2 Element FEATURE... 6 5.2.3 Darstellung von Signalwörtern... 6 5.2.4 Umsetzung für H- und P-Sätze... 6 5.3 Umsetzung in Katalogtools auf Excel Basis... 6 6 Hinterlegung des Sicherheitsdatenblatt... 7 Fragen zur Katalogerstellung... 7 Anforderungen Katalogerstellung 2015 Mercateo Seite 1 von 7

1 Einleitende Erklärung Ab dem 01.06.2015 ist die Kennzeichnung nach dem neuen Global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) Pflicht. Daher möchten wir Sie umfassend über notwendige Änderungen zur Kennzeichnung im Katalog informieren. Auf Grund der Produktvielfalt bei Mercateo gibt es hinsichtlich der Produktgruppen: Bauschäume Klebemittel Biozid Produkte Pflanzenschutzmittel spezielle Anforderung der Kennzeichnung bzw. Einschränkungen, die nachfolgend erläutert werden. 2 Sicherheitsdatenblätter Gemäß der REACH-Verordnung, Artikel 31, sind Sicherheitsdatenblätter unaufgefordert dem Kunden zur Verfügung zu stellen, wenn Stoffe und Gemische, als gefährlich eingestuft wurden. Das Sicherheitsdatenblatt ist dem Abnehmer spätestens mit der ersten Lieferung des Stoffes/Gemisches zu übergeben. Das Gesetzt lässt dabei den Spielraum der Hinterlegung und Downloadmöglichkeit als PDF zu. Als Mehrwert für den Kunden steht das Sicherheitsdatenblatt neben dem Artikeldatenblatt auf der Artikeldetailseite jederzeit zum Download bereit. Für die Listung von gefahrenstoffkennzeichnungspflichtigen Produkten auf Mercateo ist daher die Hinterlegung eines Sicherheitsdatenblattes eine PFLICHTANFORDERUNG. Die Technische Umsetzung finden Sie unter Punkt 6 Hinterlegung des Sicherheitsdatenblatt. 3 Kennzeichnungspflichtige Produktgruppen 3.1 MDI-haltige Bauschäume/Klebemittel Welche Kennzeichnung ist erforderlich? Nach dem neuen CLP/GHS- Kennzeichnungssystem gilt für Konzentrationen ab 1% bis 5% die Kennzeichnung GHS 08 (in Klammern Signalwort und Gefahrenhinweis ) Diese sind in der Langbeschreibung (DESCRIPTION_LONG) unterhalb der Produkteigenschaften aufzuführen, wie z.b.: H317 (Achtung! Kann allergische Hautreaktionen verursachen) H332 (Achtung! Gesundheitsschädlich bei Einatmen) H334 (Gefahr! Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.) H351 (Achtung! Kann vermutlich Krebs erzeugen) Anforderungen Katalogerstellung 2015 Mercateo Seite 2 von 7

Hinweis zur Gültigkeit der Kennzeichnung nach dem alten System: Die Kennzeichnung entsprechender Schäume (für Gemische noch bis zum 01.06.2015 zulässig) lautet für Konzentrationen ab 1% bis 5% MDI: Xn (gesundheitsschädlich), R40 und R42/43. Die technische Umsätze finden Sie unter Punkt 5.2.4 Umsetzung für H- und P-Sätze. Hinweis zur Erkennbarkeit der Gefährlichkeit: Die einfache Kennzeichnung per PDF genügt dabei nicht. Es muss eine deutliche Kennzeichnung für den Kunden erfolgen. Das heißt, dass jeder Artikel, der diese Kriterien erfüllt, so zu kennzeichnen ist, dass der Kunde bereits vor der Bestellung auf die Gefährlichkeit hingewiesen wird. Diese muss in der Artikelbeschreibung erfolgen. Die Artikelbeschreibung muss folgende Angaben enthalten: Gefahrstoffkennzeichnung (Gefahrstoff Verordnung oder GHS), nicht als Bild sondern als tag im elektronischen Katalog Warnhinweise, R- und S-Sätze (H- und P-Sätze nach GHS), Sicherheitsdatenblatt, Artikeldatenblatt, Hinweis auf die Gefährlichkeit, Hinweis, dass jeder Sendung Einweghandschuhe beiliegen, Merksatz für Wiederverkäufer und berufsmäßige Anwender. 3.2 Biozid-Produkte Für die Listung von Biozid Produkten bedarf es einem Merksatz in der Langbeschreibung zwingend aufzuführen ist: Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Artikel verkehrsfähig sind. Zusammenfassend werden folgende Angaben benötigt: Biozid Merksatz Name des Produktes Wirkstoff Zulassungsnummer des Produktes (BAUA Zulassungsnummer) Sicherheitsdatenblatt Kennzeichnung laut Gefahrstoffrecht und/oder GHS Hinweise zur Anwendung Informationen zum Einsatzbereich Produktbilder müssen dem Produkt entsprechen Hersteller Verbote und Beschränkungen Anforderungen Katalogerstellung 2015 Mercateo Seite 3 von 7

3.3 Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel sind vom Verkauf bei Mercateo ausgeschlossen. 3.4 Weitere Informationen zur Gefahrenstoffkennzeichnung Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) oder beim Umweltbundesamt (http://www.umweltbundesamt.de/). 4 Hinweis zu vertraglichen Bestimmungen zur Richtigkeit des Contents Gemäß 8 Nr. 3, 4 der AGB zwischen der Mercateo AG und dem Lieferanten besteht die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Produktinhalte beim Lieferanten. Etwaige Bußgelder bei Nichtachtung geltenden Rechts werden an den Lieferanten weitergegeben. 5 Anforderung Gefahrenstoffkennzeichnung im Katalog 5.1 Wie hat die Kennzeichnung zu erfolgen? Die Kennzeichnung der einzelnen Artikel/Gemische/Stoffe können Sie dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) entnehmen. Unter Punkt 15 oder Punkt 2 ist die Kennzeichnung (Gefahrensymbole) angegeben. Dabei ist darauf zu achten, um welche Form des Sicherheitsdatenblattes es sich handelt: Um das neue SDB nach GHS. Hier findet Sie die Kennzeichnung unter Punkt 2, mögliche Gefahren (Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008). Um das alte SDB nach GefStoffV. Hier finden Sie die Kennzeichnung unter Punkt 15, Einstufung und Kennzeichnung (Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG). 5.2 Mögliche Darstellungsoptionen Für die Darstellung stehen sowohl Piktogramme als auch die Signalwörter Gefahr und Achtung zur Verfügung. Als Piktogramme sind nur folgende Werte aus der Tabelle erlaubt: Wert (Value CLP/GHS) Beschreibung des Zeichens GHS01 Explodierende Bombe GHS02 Flamme GHS03 Flamme über Kreis GHS04 Gasflasche GHS05 Ätzwirkung GHS07 Ausrufezeichen GHS08 Gesundheitsgefahr GHS09 Umwelt None Artikel enthält keine gefährlichen Stoffe* Tabelle 1: GHS-Werte und Piktogramme Anforderungen Katalogerstellung 2015 Mercateo Seite 4 von 7

Artikel mit dem Wert GHS01, GHS03 und GHS06 sind vom Verkauf bei Mercateo ausgeschlossen. Diese dürfen nicht bei Mercateo angeboten werden. * Die Kennzeichnung None muss ausgewählt werden, wenn Produkte ein Sicherheitsdatenblatt besitzen, aber keine Gefahrstoffe unter Punkt 2 vorliegen. Alle Möglichkeiten können auch in unterschiedlichen Kombinationen vorkommen. Ein Mehrfachsetzen der Elemente ist möglich, bis zu maximal 4 Zeichen gleichzeitig. Abbildung 1: Beispiel Waschbenzin Die Umsetzung dieser Piktogramme und Signalwörter in Ihrem Katalog wird nachfolgend anhand des obigen Beispiels erläutert. 5.2.1 Element SPECIAL_TREATMENT_CLASS Als Element SPECIAL_TREATMENT_CLASS (Bereich ARTICLE_DETAILS) kann die GHS- Kennzeichnung im BMEcat wie folgt hinterlegt werden: <SPECIAL_TREATMENT_CLASS type= GHS >GHS02</SPECIAL_TREATMENT_CLASS> <SPECIAL_TREATMENT_CLASS type= GHS >GHS07</SPECIAL_TREATMENT_CLASS> <SPECIAL_TREATMENT_CLASS type= GHS >GHS08</SPECIAL_TREATMENT_CLASS> <SPECIAL_TREATMENT_CLASS type= GHS >GHS09</SPECIAL_TREATMENT_CLASS> <SPECIAL_TREATMENT_CLASS type= GHSSIGNAL >G</SPECIAL_TREATMENT_CLASS> Alternativ stehen die Features zur Verfügung. Anforderungen Katalogerstellung 2015 Mercateo Seite 5 von 7

5.2.2 Element FEATURE Als Feature wird die GHS-Kennzeichnung im Bereich der ARTICLE_FEATURES hinterlegt. <FNAME>GHS</FNAME> <FVALUE>GHS02</FVALUE> <FVALUE>GHS07</FVALUE> <FVALUE>GHS08</FVALUE> <FVALUE>GHS09</FVALUE> <FNAME>GHSSIGNAL</FNAME> <FVALUE>G</FVALUE> 5.2.3 Darstellung von Signalwörtern Das Signalwort wird über die Eigenschaft GHSSIGNAL festgelegt, wobei A = Achtung und G = Gefahr darstellen. Ist für einen Artikel kein Signalwort zu hinterlegen, wird auch diese Eigenschaft nicht gesetzt. Das Signalwort ist nur einmalig zu vergeben. 5.2.4 Umsetzung für H- und P-Sätze Die Sicherheitshinweise der Gefahrstoffe können als Feature hinterlegt werden. Damit werden diese auf der Shop-Seite in einheitlichem Layout dargestellt. In Katalogtools auf Excel-Basis können diese durch ein Pipe-Zeichen ( ) getrennt werden. <FNAME>Gefahrenhinweis</FNAME> <FVALUE>H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar</fvalue> <FVALUE>H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein</fvalue> <FVALUE>H315 Verursacht Hautreizungen</FVALUE> <FNAME>Sicherheitshinweis</FNAME> <FVALUE>P210 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen</fvalue> <FVALUE>P233 Behälter dicht verschlossen halten</fvalue> 5.3 Umsetzung in Katalogtools auf Excel Basis Hier wird empfohlen, die Gefahrstoffkennzeichnung über die Artikel-Merkmale (ARTICLE_FEATURES bzw. FName + FValue)zu pflegen. Bei Verwendung des Mercateo CSV Catalogue-Tools oder des Sepia Converter sieht die Umsetzung wie folgt aus: Anforderungen Katalogerstellung 2015 Mercateo Seite 6 von 7

Hinweis: Bei Mehrfachkennzeichnung ist i.d.r. als Trennzeichen ein Pipe-Zeichen ( ) zu verwenden. Wenn ein anderer XML-Generator verwendet wird, ist sicherzustellen, dass die XML-Ausgabe voneinander getrennte FVALUE-Angaben ergibt. 6 Hinterlegung des Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblätter sind im BMEcat wie folgt zu hinterlegen. Dabei ist vor allem auf die korrekte Bezeichnung der Felder MIME_DESCR und MIME_PURPOSE zu achten. <MIME> <MIME_TYPE>application/pdf</MIME_TYPE> <MIME_SOURCE>sicherheitsdatenblatt.pdf</MIME_SOURCE> <MIME_DESCR>Sicherheitsdatenblatt</MIME_DESCR> <MIME_PURPOSE>safety_data_sheet</MIME_PURPOSE> </MIME> Fragen zur Katalogerstellung Bei Fragen zur Katalogerstellung steht Ihnen unser Katalogmanagement per Email an katalog@mercateo.com zur Verfügung. Anforderungen Katalogerstellung 2015 Mercateo Seite 7 von 7