Vernehmlassungsbericht

Ähnliche Dokumente
Velonetzplanung im Kanton Zürich

Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland

Neue Wege fürs Velo im Kanton Zürich

Effekte der Geschwindigkeit auf den Veloverkehr. Kathrin Hager, 5. März 2015

Veloschnellrouten in der Schweiz

Informationen Amt für Verkehr

Stadt Zofingen. Umsetzungskatalog Velomassnahmen 2017/18 1. Phase. Informationsveranstaltung 1. November Daniel Sigrist planum biel ag

Fahrrad-Fachexkursion nach Solothurn (CH)

Richtplanauflage Linienführung Oberlandautobahn

Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland

Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland

Netzplan Velo + Routen SchweizMobil. Erläuterungsbericht März 2014

Koordination Mobilität und Umwelt Pfäffikersee: Informationsveranstaltung vom

Konzept ,,,, Anhang Meter. Legende Netzstruktur überörtlicher MIV (Hauptverkehrs- und Verbindungsstrassen): ausserorts

LEGENDE. Keine Verbindung > Durchgangsverkehr vermeiden mittels Fahrverbot und / oder baulichen Massnahmen

Veloplanung im Kanton Solothurn Aktuelle Planungen

Langsamverkehrkonzept Thurgau - Was steckt dahinter?

Mo So Pfäffikon SZ Rapperswil Uster Zürich HB Zürich Altstetten Affoltern am Albis Zug

Methodik der Velonetzplanung, Nachfrage- und Potenzialabschätzung

Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland

Stand der Dinge: Mikroverunreinigungen Bund & Kanton Zürich

1. Wieso einen Bahnhof Ost und nicht West? (Wohnungen werden im Moment vor allem im Westen gebaut) Beschluss-Nr. 191

Verkehrsplanung Rapperswil-Jona: Vision 2030 und Konzept 2016

Radhauptrouten im Großraum Linz

Kantonales Radroutenkonzept

Velo-Masterplan Stein am Rhein. 27. April 2015 (Version 1)

Velo-Masterplan Neuhausen November 2013 (Version v1.0)

MIV Erschliessung Region Pfannenstil: heutige Situation und zukünftige Herausforderungen

Velo-Masterplan Neuhausen Oktober 2013 (DRAFT v5)

Gesamtüberarbeitung Regionaler Richtplan 6. Werkstattbericht Verkehr. 14. Delegiertenversammlung vom 25. Juni 2014

Betriebs- und Gestaltungskonzept Kollbrunn

Wildtierkorridore Kanton Zürich 1. Objektblatt ZH 42

Jahresprogramm 2019 Gruppe Zürcher Oberland ZH4

Fallkatalog Kostenteiler Neubau

Charta für eine nachhaltige städtische Mobilität

Raum- und Verkehrsplanung im Kanton Zürich Ein Vorbild aus Umweltsicht?

OB 1.7 Raum Obersee. Funktion und Begründung

C.F. MEYER-STRASSE. Höhe Kirchenweg. Fehlende Querungshilfe. Mangel ERWÄGUNG: - - tief -

Blumenberg WOHNEN MIT TRAUMHAFTER WEITSICHT

Blumenberg WOHNEN MIT TRAUMHAFTER WEITSICHT

Ergebnisprotokoll Workshop II vom 5. April 2016: Landschaft, Verkehr, Energie

Kanton Zürich Koordinationsstelle Veloverkehr. Jahresbericht Veloförderung

Charta für eine nachhaltige städtische Mobilität

Doppelspur Grellingen Duggingen Bevölkerungsinformation. 13. Dezember 2016, Turnhalle, Grellingen

Kanton Zürich Koordinationsstelle Veloverkehr. Jahresbericht Veloförderung

Verhandlungsbericht (GR-Sitzungen 1.Q. 2016)

Antrag. an die Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2009 betreffend Genehmigung der Statuten des neuen Zweckverbandes "Region Zürcher Oberland RZO"

Kommunaler Gesamtplan vom 26. Oktober Namens der Gemeindeversammlung. Von der Baudirektion genehmigt am. Für die Baudirektion

Regionaler Richtplan. Delegiertenversammlung PZU 7. Mai 2015

Teilrichtplan Verkehr: Schulwege / Erschliessung Industrie Erläuterungsbericht

Wir unterstützen das ZVV-Nachtnetz.

Ersatzbus für Halbstundentakt ZVV stellt sich gegen Fischenthaler Rekurs

Kommunaler Richtplan Verkehr

Tagungsprogramm. Velonetzplanung Notwendigkeit der Netzplanung Eingliederung in Veloförderprogramm. Kathrin Hager

L I S IERUNG E I NER S-BAHN-HALTESTE L LE «OBERUSTER» ;

Planungsinstrument Fuss- und Radwege- Konzept

Pilotversuch Velostrassen in Zürich

Velo-Offensive der Stadt Bern

Werbepartner der TCS Gruppe Zürcher Oberland

Werbepartner der TCS Gruppe Zürcher Oberland

Fragenkatalog zur Vernehmlassung ÖV-Programm

Agglomerationsprogramm 3. Generation (Stadt Zürich Glattal); Entwurf Bundesbeschluss; Stellungnahme

Strassenbauarbeiten und Verkehrsführung in Gutenswil

S-Vaihingen Verkehrskonzept. Inhalt

Fahrradverbindung Bahnhöfe Bad Säckingen Stein 24. Fricktaler Gemeindeseminar, 25. Januar 2018, Beat Käser Gemeindeammann Stein

Verschiedenes. Informationsveranstaltung Staatsstrassen, 27. September 2018 Markus Traber, Chef Amt für Verkehr

Informationsveranstaltung 20. August 2015

Schwachstellen Fussverkehr in der Agglomeration: Methodik zur Behebung - Beispiel Kanton Zürich

Informationsveranstaltung Mittwoch, 31. Januar 2018

Die fahrzeugähnlichen Geräte (FäG) werden zum Fussverkehr gezählt.

ALTE LANDSTRASSE. Ab Knoten Gheistrasse bis Rüschlikon. Trottoir nicht durchgehend. Mangel ERWÄGUNG: - - tief -

Region Zürcher Oberland RZO von 1

ÖV-Konzept Dorneckberg/Frenkentäler

Orientierung Verkehrskonzept «Velo- und Fussverkehr» Chilegmeindhuus Neuhausen am Rheinfall 20. Januar 2016

ESP BAHNHOF LANGENTHAL: ZWISCHENINFO VORPROJEKT

WAS PASSIERT IN HERISAU?

Zürcher Oberland Winterthur Wichtige Zahlen:

Tarifdokumentation 2016 für das Zürcher Oberland und die Grossregion Winterthur

Verdankung(von(umgesetzten(Velomassnahmen(in(Wettingen(und( Übermittlung(von(ergänzenden(Vorschlägen(

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

2. September 2017 Massimo Diana 0. Der Ausbau des Bahnhofs Tann-Dürnten verzögert sich. Der Halbstundentakt zwischen Bauma und Rüti

4538 Oberbipp Orientierung Verkehrskonzept. Montag, 24. Juni 2013

BAUMA. Gemeinderat Auszug aus dem Protokoll vom 15. April Gemeinde

Betriebs- und Gestaltungskonzept Zürcherstrasse, Lufingen

Maßnahmenblatt Radnutzungskonzept Maßnahme P01

Bauarbeiten an der Winterthurerstrasse und Verkehrskonzept während der Bauzeit in Hinwil

Fischenthal auf letztem Platz «Weltwoche»-Ranking lässt Gemeindepräsidenten kalt

Verkehrskonzept Wernetshausen

Karte Nr. 1: Bauzonenreserven

Gesamtstrategie Schulrauminfrastruktur Sekundarstufe II Medienkonferenz der Bildungsdirektion Kanton Zürich, 23. April 2013

Gossau ZH, Brunngass 4 4 ½-Zimmer-Doppeleinfamilienhaus

Betriebs- und Gestaltungskonzept Greifensee

Aufwertung Ortsdurchfahrt

Strassen : Ediker-, Grüninger-, Haupt-, Oberdürntner-, Pilgersteg-, Rüti- und Walderstrasse

Wir präsentieren. Velostadt Willem Bosch Stadt Zwolle. Niederlande GOUDA STATT EMMENTALER LE GOUDA SUPPLANTE L EMMENTAL

Verzeichnis der Gemeinden des Kantons Zürich

Vorschläge für Radschnellwege in der Metropolregion Nürnberg. ADFC Erlangen ADFC Fürth ADFC Nürnberg ADFC Schwabach

Projekt Lückenschluss Oberlandautobahn

Transkript:

Vernehmlassungsbericht Kantonaler Velonetzplan Region Zürcher Oberland 22. Oktober 2015

2/20 Auftraggeber Kanton Zürich Volkswirtschaftsdirektion Amt für Verkehr AFV (KoVe) Neumühlequai 10 Postfach 8090 Zürich Projektleitung, Kathrin Hager, Viktoria Herzog AFV Infrastrukturplanung, Matthias Sieber Verfasser Pestalozzi & Stäheli Ingenieurbüro Umwelt Mobilität Verkehr Aeschenplatz 2 4052 Basel staeheli@ps-ing.ch, www.ps-ing.ch Andreas Stäheli Uwe Kirsch Ernst Basler + Partner AG Mühlebachstrasse 11 8032 Zürich cl@ebp.ch, www.ebp.ch Christoph Lippuner Robert Scherzinger Ralph Straumann Richard Meyer Mathias Ulmer

3/20 Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 5 2 Allgemeine Bemerkungen zur Vernehmlassung 6 2.1 Erläuterungen zum Bericht 6 2.2 Erläuterung zu häufigen Eingaben 6 3 Vernehmlassungsergebnisse 10 3.1 Zusammenfassung 10 3.2 Eingaben 10

4/20 Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Priorisierung der Schwachstellen 9 Tabelle 2 Eingaben 11

5/20 1 Ausgangslage Der kantonale Velonetzplan wurde im Mai 2015 zur externen Vernehmlassung freigegeben. Zur Vernehmlassung eingeladen wurden: kantonale Stellen (ARE, KAPO, TBA, AWEL und ALN), angrenzende Kantone und Region Waldshut (D), sowie Planungsregionen und alle Gemeinden im Kanton Zürich. Die Region Winterthur und Umgebung (RWU) sowie deren Gemeinden waren als Pilotregion des Velonetzplans nicht in die Vernehmlassung involviert. Der Velonetzplan der RWU wurde im Rahmen der regionalen Richtplanrevision den Gemeinden vorgelegt. Die Vernehmlassung dauerte bis Anfangs Juli 2015 und hatte zum Ziel, das regionale und lokale Wissen einzuholen. Von den 146 zur Vernehmlassung eingeladenen Gemeinden haben 92 eigene Stellungnahmen abgegeben, 23 haben die Stellungnahme der Region übernommen oder Zustimmung zum Velonetzplan signalisiert und 31 haben keine Stellungnahme abgegeben. Alle Regionen haben zur Velonetzplanung Stellung genommen. Die vielen und sehr detaillierten Rückmeldungen führen, soweit sie berücksichtigt werden konnten, zur Optimierung der Velonetzplanung.

6/20 2 Allgemeine Bemerkungen zur Vernehmlassung 2.1 Erläuterungen zum Bericht Der vorliegende Bericht gibt eine Übersicht über die eingegangenen Eingaben in der Region Zürcher Oberland. Häufige Eingaben werden im Kapitel 2.2. erläutert. Im Kapitel 3.1 werden die wichtigsten Vernehmlassungsergebnisse der Region Zürcher Oberland textlich zusammengefasst. Das Kapitel 3.2 enthält alle Eingaben mit den entsprechenden Entscheiden in tabellarischer Form. 2.2 Erläuterung zu häufigen Eingaben 2.2.1 Thematik Freizeitrouten Der kantonale Velonetzplan fokussiert mehrheitlich auf dem Alltagsveloverkehr. Gestützt auf eine aktuelle Nachfrage- und Potenzialabschätzungen wurde das bestehende Veloverkehrsnetz überprüft und weiterentwickelt. Mit der Ausrichtung auf den Alltagsverkehr sind Differenzen zur Radwegstrategie und den regionalen Richtplänen entstanden, einzelne Verbindungen sind weggefallen, vereinzelte neue dazugekommen. Insbesondere wurden Freizeitrouten, welche der Funktion einer kantonalen Alltagsverbindung nicht entsprachen, zur Abklassierung bzw. zur Aufnahme ins lokale Netz vorgeschlagen. Mehreren Regionen und Gemeinden beantragten, diese lokalen Routen, die über mehrere Gemeinden zu koordinieren sind, in den Velonetzplan aufzunehmen. Diese gewünschten neuen regionalen Verbindungen dienen in erster Linie dem Freizeitverkehr und führen grösstenteils über verkehrsarme Strassen, die keinen Ausbau der Veloinfrastruktur bedingen. Das Amt für Verkehr kann diesem Anliegen entgegengekommen und bietet nun den Regionen an, zusätzlich zu den SchweizMobil Routen regionale Freizeitrouten in den regionalen Richtplan aufzunehmen. Solche neuen regionalen Freizeitrouten entsprechen in erster Linie bereits bestehenden Routen der heutigen Richtpläne. Damit sie von der Region beantragt werden können, muss die Region den Koordinationsbedarf sowie die Wichtigkeit der Route nachweisen. Bezüglich Mountainbike Routen sieht der Kanton zurzeit keinen Bedarf neue Routen zu bestimmen. Im Velonetzplan sind die heutigen SchweizMobil-Routen (Mountainbikeland) zur Information dargestellt. Der Velonetzplan wird nach Vorliegen der regionalen Richtpläne mit den zusätzlichen regionalen Freizeitrouten ergänzt. 2.2.2 Thematik Netzhierarchie Im Rahmen des Pilotprojekts wurde für das kantonale Veloverkehrsnetz eine neue Netzhierarchie mit Alltagsverbindungen und Freizeitrouten entwickelt. Im Themenkreis der Velonetzplanung liegt die Fokussierung mehrheitlich auf dem Alltagsverkehr. Pendler auf dem

7/20 Weg zur Arbeit, Ausbildungsstätte oder Einkauf stellen die Hauptzielgruppe dar. Während beim Freizeitverkehr der Weg das Ziel ist, stellt eine Alltagsverbindung primär den Weg zum Ziel dar und verbindet den Ausgangspunkt direkt und sicher mit dem Endpunkt. Die Alltagsverbindungen werden einerseits in Neben- und Hauptverbindungen und andererseits in Veloschnellrouten und/oder Velostrassen eingeteilt. Nebenverbindungen werden dort eingesetzt, wo das Potenzial und/oder die Nachfrage gering sind. Wo das Potenzial und/oder die Nachfrage hoch sind, werden Hauptverbindungen eingesetzt. Bei höchster Nachfrage und/oder höchstem Potenzial können eigentrassierte Veloschnellrouten und innerorts auch Velostrassen zum Einsatz kommen. Die Veloschnellroute ist durchgängig vortrittsberechtigt und eigentrassiert. Innerorts werden Veloschnellrouten grundsätzlich abseits der Hauptverkehrsachsen geführt, falls eine Eigentrassierung nicht möglich ist, können sie auch als «Velostrasse» auf Erschliessungsstrassen geführt werden. Es sind möglichst wenig Regimewechsel vorzusehen. Die Veloschnellrouten werden im Rahmen separater Korridorstudien vertieft untersucht. Die zurzeit vorliegenden Linienführungen sind als mögliche Führung zu verstehen und dienen als Basis für den Richtplaneintrag. Bezüglich Linienführung der Veloschnellrouten soll im Richtplantext explizit auf die Unschärfe des Eintrags hingewiesen werden. Varianten sollen jedoch nicht eingetragen werden. Hauptverbindungen sind zügig befahrbar und direkt. Sie sind attraktiv und komfortabel gestaltet und werden vorzugsweise abseits der Hauptverkehrsachsen geführt. Es sind möglichst wenige Regimewechsel vorzusehen. Ausserorts sind grundsätzlich Radwege vorzusehen, innerorts können sowohl zweiseitige Radwege wie auch Radstreifen erstellt werden. Nebenverbindungen sind durchgehende und sichere Verbindungen für den Veloverkehr. Sie bilden grösstenteils das bestehende Basisnetz entlang der Kantonsstrassen. Sie sind aufgrund der MIV-Belastung und häufigen Knotenquerungen oft weniger attraktiv und komfortabel als Hauptverbindungen. Es sind möglichst wenige Regimewechsel vorzusehen. Ausserorts werden grundsätzlich gemeinsame Rad- und Gehwege erstellt, sofern nur ein geringes Fussgängeraufkommen vorhanden ist. Veloschnellrouten und Hauptverbindungen führen aus Gründen der Attraktivität wo möglich abseits der Kantonsstrassen auf Gemeindestrassen. Auf den parallel dazu verlaufenden Kantonsstrassen werden zusätzlich Nebenverbindungen geführt. Nebenverbindungen werden wegen des betrieblichen Unterhalts (Winterdienst) nur in Ausnahmefällen abseits der Kantonsstrassen geführt, vor allem dann, wenn entlang der Kantonsstrasse kein Ausbau möglich ist (Bsp. Pfungen Embrach). Alltagsverbindungen und Freizeitrouten werden wo sinnvoll deckungsgleich geführt. Im Rahmen der Velonetzplanung wurden die SchweizMobil Routen nicht überprüft. Dies erfolgte mit dem Projekt Radrouten-Überprüfung SchweizMobil 2030 (2013). 2.2.3 Thematik Abklassierte Verbindungen Aufgrund der Fokussierung auf den Alltagsveloverkehr wurden diverse Verbindungen zur Abklassierung bzw. zur Aufnahme ins lokale Netz vorgeschlagen. Mit dem Grundsatzentscheid eine neue Kategorie regionale Freizeitrouten zu schaffen, kann ein Teil dieser abklassierten Verbindungen in den regionalen Richtplan aufgenommen (Kap. 1.3.1).

8/20 2.2.4 Thematik Schulwegverbindungen Das kantonale Veloverkehrsnetz trägt dem Ziel Schulwegsicherung Rechnung. Regionale Schulwege sollen Bestandteil des Netzplanes sein, dazu wurden die regionalen Schulen und Ausbildungsstätten als Attraktoren festgelegt. Die Datenblätter der Verbindungen zeigen auf, wo Schulwege betroffen sind. Das kantonale Veloverkehrsnetz unterscheidet die Schulwege nicht von den übrigen Alltagsverbindungen. Für die kantonalen Schulwegverbindungen gelten die gleichen Grundsätze wie für die übrigen Verbindungen, d.h. wenn die Verbindung als Nebenverbindung ausgewiesen ist, wird die Verbindung in der Regel entlang von Kantonsstrassen geführt. Das kann dazu führen, dass von den Kantonsstrassen abweichende Verbindungen nicht ins kantonale Netz aufgenommen werden. Diese Verbindungen können jedoch durchaus Bestandteil der kommunalen Veloverbindungen sein. 2.2.5 Thematik Potenzial und Nachfrage Die Analyse der Veloverkehrsnachfrage 2011 bildet einen wichtigen Bestandteil für die Erarbeitung des zukünftigen Veloverkehrsnetzes. Nebst der Nachfrage nach Veloverkehr werden die Quell- und Zielorte im Raum definiert und daraus die relevanten Nachfragebeziehungen abgeleitet. Ein weiterer zentraler Bestandteil der Netzkonzeption ist der Aspekt des künftigen Potenzials des Veloverkehrs. Aufgrund der ermittelten Nachfrage und des Potenzials des Veloverkehrs werden die Veloverbindungen einer Netzkategorie Veloschnellrouten/Velostrassen, Hauptverbindungen oder Nebenverbindungen - zugewiesen. Da es sich um eine technisch-abstrakte Nachfrage- und Potenzialanalyse handelt, der verschiedene Annahmen und Vereinfachungen zu Grunde liegen, war es wichtig, dass die Ergebnisse weiter plausibilisiert wurden. So wurden zum Beispiel erst mit der Netzumlegung die routenspezifischen Höhenprofile erstellt, welche wiederum Rückschlüsse auf die Leistungskilometeranalyse zulassen. In Einzelfällen hat sich diese Einteilung als nicht zielführend oder das Potenzial als unrealistisch erwiesen. In diesen Fällen wurde von dieser Einteilung abgewichen. 2.2.6 Thematik Naturschutz Alle Eingaben betreffend Schutzobjekten werden in den Datenblättern vermerkt. Betreffend der Thematik der Fruchtfolgeflächen wird auf das laufende Verfahren der Kulturinitiative verwiesen. Es erfolgt keine Anpassung der Verbindungsdatenblätter. 2.2.7 Thematik Priorisierung der Schwachstellen In den Datenblättern wurden die einzelnen Schwachstellen grob in drei Prioritätsklassen (hoch, mittel, tief) eingeteilt (vgl. untenstehende Tabelle). Dies entspricht einer ersten Grobeinschätzung bezüglich Realisierbarkeit und Dringlichkeit der einzelnen Schwachstellen. Damit diese grobe Priorisierung der Schwachstellen gemacht werden konnte, wurden Lösungsansätze erarbeitet und darauf basierend die Kosten grob (+/- 50%) abgeschätzt. Es wurden nur Lösungsansätze entwickelt. Diese sind im Zuge der Ausführungsprojekte als Grundlage in die Entwicklung der Massnahmen einzubeziehen, kritisch zu hinterfragen und bei Bedarf zu ändern.

9/20 Tabelle 1 Priorisierung der Schwachstellen Priorität Hoch Mittel Tief Bedeutung - Unfall- oder Gefahrenstellen - Kleine Massnahmen und tiefe Kosten - Grosse Defizite, hohe Kosten und/oder schwierige Realisierung - Kleine Defizite und mittlere Kosten Hohe Kosten, Umsetzung schwierig 2.2.8 Thematik Prozess / Weiteres Vorgehen Ziel des Velonetzplans ist es, die Lücke des Veloverkehrs im Bereich der strategischen Planung zu schliessen. Der kantonale Velonetzplan wurde pro Planungsregion erarbeitet. Die einzelnen Velonetzpläne werden zum kantonalen Velonetzplan zusammengeführt. Der kantonale Velonetzplan wird anschliessend vom Regierungsrat verabschiedet. Der Velonetzplan dient als Grundlage für die Anpassung der regionalen Richtpläne. 2.2.9 Finanzierung und Realisierung Für die Umsetzung der Massnahmen aus dem Velonetzplan wird im Anschluss ein kantonsweites Umsetzungskonzept erstellt, in welchem die Massnahmen priorisiert und zu jährlichen Massnahmenpaketen gebündelt werden. Dabei werden neben der Bedeutung von Verbindungen auch Synergieeffekte mit anderen Projekten (Sanierung, Strassenprojekte, etc.), die Projektkosten sowie die Komplexität der Projekte berücksichtigt. Bei der anschliessenden Planung der Massnahmen werden, im Rahmen der Studien, die Gemeinden eng in den Planungsprozess einbezogen. Bei Veloinfrastrukturen die entlang von Gemeindestrassen führen trägt der Kanton die entsprechenden Mehrkosten. Der Kostenteiler ist im Einzelfall nach den örtlichen Gegebenheiten zu bestimmen.

10/20 3 Vernehmlassungsergebnisse 3.1 Zusammenfassung Alle Anträge aus der Vernehmlassung wurden beurteilt und werden im Kapitel 3.2 einzeln in tabellarischer Form aufgeführt. Wie im Kap. 2.2.1 beschrieben, werden - aufgrund des Grundsatzentscheides die bestehenden regionalen Freizeitrouten zum weiteren Element des Veloverkehrsnetzes. Diese zu den SchweizMobil zusätzlichen Routen sollen in einem ersten Schritt in den regionalen Richtplan aufgenommen werden. Nach dem Richtplanbeschluss wird der Velonetzplan angepasst. Die Eingabe betreffend Aufklassierung zu Hauptverbindungen der Verbindungen, welche die S-Bahnhöfe erschliessen, wird nicht berücksichtigt. Die Hauptverbindungen wurden aufgrund der Nachfrage und des Potenzials (nicht der Attraktoren) festgelegt. Viele Hinweise zu den einzelnen Datenblättern und spezifisch zu einzelnen Abschnitten und Schwachstellen werden in die Datenblätter übernommen. Die Nummerierung der Verbindungen wurde im Anschluss an die Vernehmlassung überarbeitet (fortlaufende Nummerierung). In Tabelle 2 werden weiterhin die Verbindungsnummern des Netzentwurfs zum Zeitpunkt der externen Vernehmlassung (28. April 2015) verwendet und in Klammer die neue Verbindungsnummer angegeben. 3.2 Eingaben Tabellarische Zusammenstellung aller Eingaben mit Entscheid und Begründung.

11/20 Tabelle 2 Eingaben Nr. Thema (Verbindung, Schwachstelle, Bike and Ride, Weiteres) 1 Verbindung Gemeinde, Region, Amt ALN FNS (Seegräben) Verbindungs-, Abschnitts- oder Schwachstellennummer 2 Schwachstelle ALN FNS (Bäretswil) S05_023 05_087 (neu: 05_026) 3 Schwachstelle ALN FNS (Bubikon) S05_191, S05_192 4 Schwachstelle 5 Schwachstelle ALN FNS (Gossau ZH) ALN FNS (Seegräben) S05_213 6 Schwachstelle ALN FNS (Uster) S05_504 7 Schwachstelle ALN FNS (Uster) 8 Schwachstelle ALN FNS (Wila) S05_567 9 Schwachstelle ALN FNS (Wildberg) S05_542 10 Verbindung AWEL (Wetzikon - Hinwil - Dürnten - Rüti - Rapperswil ) 11 Bike+Ride Bäretswil - 12 Bike+Ride Bäretswil - S05_308 (Verbindung 05_042 neu: 05_039) S05_504, S05_509 (Verbindung 05_518 neu: 05_015) 05_011 (neu: 05_087), 05_027 (neu: 05_077), 05_029 (neu: 05_069), 05_039 (neu: 05_057), 05_086 (neu: 05_054), 05_099 (neu: 05_053) 13 Verbindung Bäretswil 05_014 (neu: 05_017) 14 Schwachstelle Bäretswil S05_225 15 Verbindung Bäretswil, Hittnau Differenzplan O30 Änderungsantrag Entscheid AFV Begründung Die Route ist nicht mit den Moorschutzbestimmungen und mit Projekt Mobilität und Umwelt Pfäffikersee kompatibel: Für den Radrundweg Pfäffikersee wurde 2012 eine Teilrevision des reg. Richtplans öffentlich aufgelegt. Die Linienführung ist zu übernehmen. Konflikt mit Amphibienzugstelle: Beim Ausbau sind Auflagen im Zusammenhang mit der Amphibienzugstelle (Amphibienschutzmassnahmen) zu erwarten. Unvereinbarkeit mit Schutzzielen, die Schutzobjekte dürfen nicht tangiert werden: Kein Ausbau in Richtung nationales Flachmoor Nr. 79 "Kämmmoos", nationales Hochmoor "Schoenbuehl", Schutzobjekt Nr. 1 "Riedwisen Schönbüel" und Nr. 3 "Kämmoosweiher im Weiherriet" (SVO Bubikon-Lützelsee) Konflikt mit Amphibienzugstelle: Beim Ausbau sind Auflagen im Zusammenhang mit der Amphibienzugstelle (Amphibienschutzmassnahmen) zu erwarten Von der geplanten Linienführung sind potenziell schützenswerte Lebensräume gemäss NHG betroffen: Die Linienführung ist mit dem Projekt "Gesamtkoordination Aathal" zu koordinieren. neues Trassee tangiert die Schutzgebiete Chilenriet (Flachmoor von nationaler Bedeutung) und Hirzerenriet Unvereinbarkeit mit Schutzzielen, die Schutzobjekte dürfen nicht tangiert werden: Kein Ausbau Richtung nationales Flachmoor Nr. 2190 "Glattenried", nationales Amphibienlaichgebiet Nr. 870 "Werriker-/Glattenried", Schutzobjekt Nr. 4 "Werriker- und Glattenried", Nr. 8 "Hirzenriet (SVO Uster-Gossau), Nr. 9 "Chilenriet", Schutzobjekt "Glattenried südlicher Teil" (Kantonaler Richtplan 29. April 2015) und Schutzobjekt Nr. 8_88 "Hirzenried" (Natur- und Landschaftsinventar 1980). Konflikt mit Amphibienzugstelle: Beim Ausbau sind Auflagen im Zusammenhang mit der Amphibienzugstelle (Amphibienschutzmassnahmen) zu erwarten. Unvereinbarkeit mit Schutzzielen, Schutzobjekt darf nicht tangiert werden: Kein Ausbau in Richtung Schutzobjekt "Mülibach". Konzeption als Veloschnellroute: Sehr hohes Potenzial, funktionierende Gesamtachse entlang einer wichtigen Route im Berufsverkehr. Haltestelle Oberdorf Handlungsbedarf vorhanden: Viele Velos, keine sinnvolle Parkierungsanlage Haltestelle Bahnhof Bäretswil Handlungsbedarf vorhanden: keine sinnvolle Parkierungsanlage Handlungsbedarf vorhanden Aufstufung zu Hauptroute: Verbindung Wetzikon-Bäretswil- Bauma wichtige Veloverbindung. Verbindung von und ins Tösstal wird massiv unterschätzt! Schwachstelle Dorfdurchfahrt anpassen: Bedarf an Radwegstreifen gross, da Kernfahrbahn teilweise sehr schmal und unübersichtlich, viele Lastwagendurchfahrten Verbindung nicht abklassieren und im kantonalen Netzplan berücksichtigen: Es handelt sich um eine sehr attraktive Veloroute. zur Kenntnisnahme zur Kenntnisnahme - vgl. Kapitel 2.2.7 Thematik Naturschutz Vernehmlassungsbericht vgl. Kapitel 2.2.7 Thematik Naturschutz Vernehmlassungsbericht vgl. Kapitel 2.2.7 Thematik Naturschutz Vernehmlassungsbericht vgl. Kapitel 2.2.7 Thematik Naturschutz Vernehmlassungsbericht vgl. Kapitel 2.2.7 Thematik Naturschutz Vernehmlassungsbericht vgl. Kapitel 2.2.7 Thematik Naturschutz Vernehmlassungsbericht vgl. Kapitel 2.2.7 Thematik Naturschutz Vernehmlassungsbericht vgl. Kapitel 2.2.5 Thematik Potenzial und Nachfrage Vernehmlassungsbericht Diese Bike und Ride Anlage weist weniger als 500 Quelleinsteiger auf und ist somit nicht von kantonaler Bedeutung. Diese Bike und Ride Anlage weist weniger als 500 Quelleinsteiger auf und ist somit nicht von kantonaler Bedeutung. Zu geringe Nachfrage durch Alltagsverkehr für eine Hauptroute. Vgl. Kapitel 2.2.5 Thematik Potenzial und Nachfrage Vernehmlassungsbericht

12/20 Nr. Thema (Verbindung, Schwachstelle, Bike and Ride, Weiteres) 16 Verbindung Gemeinde, Region, Amt Bäretswil, Wetzikon, RZO Verbindungs-, Abschnitts- oder Schwachstellennummer 05_018 (neu: 05_040) 17 Verbindung Bubikon, Dürnten 05_053 (neu: 05_075) 18 Verbindung Bubikon - Änderungsantrag Entscheid AFV Begründung Aufstufung zu Hauptroute: Durch Neubau Radweg Wetzikon-Bäretswil erlangt Verbindung höhere Priorität! Verbindung Wetzikon-Bäretswil-Bauma wichtige Veloverbindung. Verbindung von und ins Tösstal wird massiv unterschätzt! Änderung Linienführung Verbindung Bubikon Dürnten: Neue Linienführung über Dürntner-/Ufgäntstrasse statt durch Bahnhofunterführung. Hinweise zur heutigen (und vorgeschlagenen) Linienführung: viele unübersichtliche Kurven, viele Strassenquerungen, kein flüssiges Fahren, Bahnhofunterführung Fahrverbot. Gemeinde Dürnten fordert nicht eine Änderung, sondern eine zusätzliche Verbindung über die neue Linienführung. Neue Verbindung schaffen: Bubikon Gossau Grüningen: Es besteht keine sichere Verbindung 19 Bike+Ride Bubikon - Bubikon Bahnhof: Kein Handlungsbedarf Anpassen Erläuterungsbericht - 20 Bike+Ride Bubikon - Wolfhausen, Bushaltestelle Hüebli: Kein Handlungsbedarf Anpassen Erläuterungsbericht - 21 Verbindung Bubikon - 22 Verbindung Bubikon, Gossau, Uster, RZO 23 Bike+Ride Dürnten - Differenzplan O11, O17, O23 Eine neue Verbindung ab der Route 05_072 von Ottikon via Herschmettlen zum Bahnhof Bubikon ist zu prüfen: Der Bahnhof Bubikon ist ein wichtiger ÖV-Knoten Die Erschliessung von Osten für Velofahrende fehlt, respektive die Veloinfrastruktur (Verbindungsstrasse Herschmettlen Bubikon DTV >6 000) ist ungenügend. Die Route Bubikon Gossau Uster (Drumlinroute) ist im Velonetzplan zu belassen: Wichtige und attraktive Freizeitroute. Direkte Erschliessung der Berufs- und Kantonsschulen ab Gossau. Hinweis zu B+R Bahnhof Tann: Für die Gemeinde Dürnten sind die relevanten B+R Anlagen die Bahnhöfe Rüti und Bubikon. Mit 4. Teilergänzung ZVV und Ausbau Bahnhof Tann ist eine Erstellung einer kleinen B+R Anlage geplant. zur Kenntnisnahme - 24 Schwachstelle Dürnten S05_222 Streichung Schwachstelle: Rad-/Gehweg im Bau 25 Schwachstelle Dürnten S05_223 Streichung Schwachstelle: Rad-/Gehweg im Bau 26 Schwachstelle Dürnten S05_182 27 Schwachstelle Dürnten S05_183 Korrektur Schwachstelle: Einseitiger Rad-/Gehweg in der Projektphase (BD, Tiefbauamt) Korrektur Schwachstelle: Einseitiger Rad-/Gehweg in der Projektphase (BD, Tiefbauamt) 28 Schwachstelle Dürnten S05_037 Streichung Schwachstelle: Radweginfrastruktur bereits erstellt 29 Schwachstelle Dürnten S05_196 Streichung Schwachstelle: Radweginfrastruktur bereits erstellt 30 Schwachstelle Dürnten S05_659 31 Schwachstelle Dürnten S05_041 32 Bike+Ride Gossau ZH - 33 Verbindung Gossau ZH 05_046 (neu: 05_055) Streichung Schwachstelle: Verbindung 05_027 (neu: 05_077) Dürnten-Rüti: Radweginfrastruktur bereits erstellt Korrektur Schwachstelle: Einseitiger Rad-/Gehweg in der Projektphase (BD, Tiefbauamt) B+R Gossau ZH (Ernst-Brugger-Platz): Keine Handlungsbedarf angegeben Hinweis zu Verbindung Bertschikon Gossau (Schwachstelle S05_213): TBA Strassenunterhalt plant 2016 die Belagserneuerung: Koordination mit Veloverkehr zwingend. Anpassen Erläuterungsbericht - Zu geringe Nachfrage durch Alltagsverkehr für eine Hauptroute. Vgl. Kapitel 2.2.5 Thematik Potenzial und Nachfrage Vernehmlassungsbericht Für die Verbindung von Bubikon und Dürnten ist aufgrund der Potenzialanalyse eine Verbindung vorgesehen. Diese wird gemäss Netzentwurf belassen und erschliesst somit u.a. den Bahnhof Bubikon. Die Verbindung über die Dürntner-/Ufgänstrasse wird als lokale Verbindung eingestuft. Bubikon und Grüningen werden durch die Verbindung 05_055 (neu: 05_073) miteinander verbunden. Eine Verbindung ab 05_072 (neu: 05_064) würde einer Verbindung zwischen Gossau und Bubikon entsprechen - für diese Beziehung besteht kein Potenzial für den Alltagsverkehr. Vgl. Nr. 18 Eine Schwachstelle wird erst dann als behoben betrachtet, wenn die Infrastruktur gebaut wurde. Eine Schwachstelle wird erst dann als behoben betrachtet, wenn die Infrastruktur gebaut wurde. Eine Schwachstelle wird erst dann als behoben betrachtet, wenn die Infrastruktur gebaut wurde. Eine Schwachstelle wird erst dann als behoben betrachtet, wenn die Infrastruktur gebaut wurde. Schwachstelle bleibt trotz Umgestaltung auf der Rütistrasse bestehen, da für den Velofahrer von der Alten Tannerstrassen Richtung Dürnten weiterhin keine Querungshilfe besteht. Die Schwachstelle bleibt bestehen. Es sind Anpassungen am Strassenabschnitt vollzogen worden, es ist aber weiterhin keine Radweginfrastruktur vorhanden. Die Linienführung verläuft auf der Kantonsstrasse (Rütistrasse) zum Knoten Bubikoner-/ Rüti- und Edikerstrasse und weiter in Richtung Norden auf der Edikerstrasse. Auf diesem Strassenabschnitt ist keine Radweginfrastruktur erstellt worden. Eine Schwachstelle wird erst dann als behoben betrachtet, wenn die Infrastruktur gebaut wurde.

13/20 Nr. Thema (Verbindung, Schwachstelle, Bike and Ride, Weiteres) Gemeinde, Region, Amt 34 Verbindung Gossau ZH Verbindungs-, Abschnitts- oder Schwachstellennummer 05_540 (neu: 05_052), 05_549 (neu: 05_036) 35 Verbindung Gossau ZH 05_072 (neu: 05_064) 36 Verbindung Gossau ZH 05_043 (neu: 05_056), 05_045 (neu: 05_059) 37 Verbindung Gossau ZH Differenzplan O12 38 Bike+Ride Hinwil - 39 Verbindung Hinwil Differenzplan O13 40 Verbindung Hinwil Differenzplan O28 41 Verbindung Hinwil Differenzplan O13 42 Verbindung Hittnau 05_513 (neu: 05_018) 43 Verbindung Hittnau - 44 Verbindung Hittnau Differenzplan O30 45 Verbindung Hittnau (Russikon) Differenzplan O31 46 Verbindung Mönchaltorf 05_065 (neu: 05_060) 47 Verbindung Mönchaltorf 05_540 (neu: 05_052) 48 Verbindung Mönchaltorf 05_545 (neu: 05_050) Änderungsantrag Entscheid AFV Begründung Hinweis zu Verbindung Oberuster Bertschikon und Verbindung Mönchaltorf - Bertschikon (Schwachstelle S05_624): Tempo-30- Zone im Kernbereich wird unterstützt. Potenzial: Tempo-30- Zone könnte zusammen mit kommunaler Erweiterung Heusbergund Hardstrasse als Gesamtzone erweitert werden. Hinweis zu Verbindung Gossau Hinwil (Schwachstelle S05_201): Massnahme wird unterstützt. Koordination mit kommunaler Strasseninstandsetzung im 2018. Hinweis Priorisierung Schwachstellenbehebung Verbindung Gossau Hinwil Industrie (Schwachstelle S05_215) und Verbindung Gossau Wetzikon Bahnhof (Schwachstelle S05_209 und S05_208): Umsetzung gemäss Terminprogramm Agglo-Programm der 2. Generation bereits in Verzug, daher prioritär angehen: BGK Ortsdurchfahrt Grüt im Agglo-Programm der 2. Generation; Prio. A BGK Ortsdurchfahrt Gossau/Grütstrasse im Agglo-Programm der 2. Generation; Vorleistung Die Verbindung ist im Velonetzplan zu belassen: Topographisch die beste Verbindung zwischen Gossau Süd nach Wetzikon B+R Hinwil Bahnhof Handlungsbedarf vorhanden: Bezüglich der Bike-and-Ride-Anlage am Bahnhof Hinwil ergibt sich der konkrete Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Umsetzung des Leitbildprojekts Hinwil West (Bahnhofsgebiet Fadwis). Hinwil Ettenhausen: Fehlende Veloinfrastruktur Hinwilerstrasse: Ersatzroute bis Realisierung entlang Hauptroute: Gute Verbindung zwischen Ettenhausen und Hinwil sowohl für den Freizeit- als auch für den Alltagsverkehr. Bis Ettenhausen besteht ab Kempten ein Radweg der sich nach Hinwil bis Hadlikon fortsetzt. Ab Hadlikon bis zum Kreisel Grundtal ist dringend ein Radweg zu erstellen. Verbindung nicht abklassieren und im kantonalen Netzplan berücksichtigen: Es handelt sich um eine sehr attraktive Veloroute. Verbindung nicht abklassieren und im kantonalen Netzplan berücksichtigen: Gute Verbindung zwischen Ettenhausen und Hinwil sowohl für den Freizeit- als auch für den Alltagsverkehr. Bis Ettenhausen besteht ab Kempten ein Radweg der sich nach Hinwil bis Hadlikon fortsetzt. Schwachstelle: Ab Hadlikon bis zum Kreisel Grundtal ist dringend ein Radweg zu erstellen. Hinweis: Die Linienführung wird voraussichtlich im Rahmen des Projektes Ortsdurchfahrt Hittnau leicht angepasst und optimiert. Mit der Schliessung der einen oder anderen Verbindungsgrundstücke könnte einerseits die gefährliche Ortsdurchfahrt Oberhittnau - Unterhittnau entschärft werden und zudem der Beliebtheit dieser Routen Rechnung getragen werden. Verbindung ergänzen Bäretswil Unterhittnau: Mit der Schliessung der einen oder anderen Verbindungslücke könnte einerseits die gefährliche Ortsdurchfahrt Oberhittnau Unterhittnau entschärft werden und zudem der Beliebtheit dieser Routen Rechnung getragen werden. Verbindung nicht abklassieren und im kantonalen Netzplan berücksichtigen: Es handelt sich um eine sehr attraktive Veloroute. Verbindungsdatenblatt revidieren: Schulwege; KZO, Berufsschule Wetzikon und Arbeitsweg Verbindungsdatenblatt revidieren: Schulwege; Primar- und Oberstufenschulweg vom Heusberg, Strassen mit hohem Tempo Verbindungsdatenblatt revidieren: Schulwege; Kantonsschule Uster, Berufsschule Uster, von Riedikon Anpassen Erläuterungsbericht - Anpassung betrifft nur den Hinweis zur Parallelplanung (BGK). Bzgl. der Priorisierung vgl. Kapitel 2.2.7 Thematik Priorisierung von Schwachstellen Vernehmlassungsbericht Vorgesehene Route auf Kantonsstrasse weist grösseres Potenzial für den Alltagsverkehr auf. Die Verbindung kann im reg. Richtplan als bei Ersatz aufzuhebender Radweg aufgenommen werden. vgl. Kapitel 2.2.1 Thematik Freizeitrouten Vernehmlassungsbericht Schwachstelle bei Hadlikon bis Kreisel Grundtal ist bereits berücksichtigt. Verbindung Hinwil Ettenhausen vgl. Kapitel 2.2.1 Thematik Freizeitrouten Vernehmlassungsbericht

14/20 Nr. Thema (Verbindung, Schwachstelle, Bike and Ride, Weiteres) Gemeinde, Region, Amt Verbindungs-, Abschnitts- oder Schwachstellennummer 49 Weiteres Mönchaltorf SchweizMobil Änderungsantrag Entscheid AFV Begründung Verschiedene Schwachstellen beheben: Veloroute Schweiz Mobil: Aabachweg, Variante 1 über Rietwisweg, Schulhausstrasse, Variante 2 über Seestrasse, Nebenverbindung: Variante 1 Widenbüelstrasse, Räbacherstrasse. Variante 2 Lindhofstrasse, Usterstrasse. (Vorschläge siehe Planbeilage) Anpassen Velonetzplan Die Brandstrasse ist nicht eine SchweizMobil- Route; dies wird korrigiert. Die SchweizMobil-Route wird über die Schulhausstrasse geführt. Die Widenbüelstrasse wird nur als SchweizMobil-Route gesehen und nicht als Nebenverbindung. Die Nebenverbindung auf der Lindhofstrasse wird bis zur Usterstrasse verlängert. Keine Aufhebung bestehender Routen in und um Mönchaltorf vorgesehen. 50 Verbindungen Mönchaltorf - Alle bestehenden Routen und Signalisationen sollen in diesem Rahmen erhalten werden: Diese Velorouten haben sich bewährt zur Kenntnisnahme Diese Strecke ist eine wichtige Verbindung und dient als Schul- 51 Verbindung Mönchaltorf 05_065 (neu: 05_060) und Arbeitsweg, ist aber zurzeit sehr gefährlich (Überlandstrasse, Verbindung wird als Schulweg deklariert. Tempo) 52 Verbindung Pfäffikon ZH Differenzplan O10 Auslikon Strandbadstrasse: Ist Anstelle der geplanten Anbindung A05_420 zu belassen. Es handelt sich um eine lokale Verbindung. 53 Bike+Ride Rüti ZH Bahnhof Rüti ZH: Kein Handlungsbedarf Anpassen Erläuterungsbericht - 54 Verbindung Rüti ZH - 55 Verbindung Rüti ZH - 56 Verbindung Rüti ZH - 57 Verbindung Rüti ZH - 58 Schwachstellen 59 Schwachstellen Rüti ZH (Rückmeldung der Gemeinde Wald ZH) Rüti ZH (Rückmeldung der Gemeinde Wald ZH) S05_184 S05_188 60 Verbindung RZO Differenzplan O30 61 Verbindung RZO 05_018 (neu: 05_040) 05_054 (neu: 05_084) 05_053 (neu: 05_075) 05_549 (neu: 05_036) 05_513 (neu: 05_018) 05_504 (neu: 05_004) 05_527 (neu: 05_038) 05_526 (neu: 05_033) 05_024 (neu: 05_068), 05_028 (neu: 05_071) 05_042 (neu: 05_039) 05_076 (neu: 05_049) Verbindung ergänzen Rüti Bubikon: Rapperswilerstrasse Talgartenstrasse - Barenbergstrasse - Rütiwald Barenbergstrasse (Gemeinde Bubikon): Beliebte Direktverbindung zum Egelsee. Verbindung ergänzen Rüti Kantonsgrenze SG: Rapperswilerstrasse Talgartenstrasse - Rosenbergstrasse Kantonsgrenze: Beliebte Verbindung nach Rapperswil-Jona (Fortsetzung auf Gemeindegebiet Rapperswil-Jona bereits gegeben). Rückmeldung Kanton SG: Unangeschlossene reg. Radroute von Kt.SG her: Engelhölzlistrasse, links vom Autobahnknoten Verbindung ergänzen Rüti Kantonsgrenze SG: Dorfstrasse Werkstrasse Ara Rüti (entlang der Jona) Kantonsgrenze: Beliebte Direktverbindung zum Naherholungsgebiet entlang der Jona (Gemeinde Rapperswil-Jona). Verbindung ergänzen Rüti Wald ZH: Eschenbacherstrasse Dachseggstrasse - Dachsegg - Hiltisberg Laupen ZH; Direktverbindung nach Laupen ZH (Gemeinde Wald). Hinweis zur Aufwertung und Verbesserung der Sicherheit mit Behebung der Schwachstelle Hinweis zur Aufwertung und Verbesserung der Sicherheit mit Behebung der Schwachstelle Verbindung nicht abklassieren und im kantonalen Netzplan berücksichtigen: Bäretswil-Hittnau: Wichtige Verbindung für Radrennfahrer, Infrastrukturen schaffen. Es handelt sich um eine sehr attraktive Veloroute. Nebenverbindung zu Hauptverbindung umklassieren, Die Zubringerrouten zu den S- Bahnhöfen sollten als Hauptverbindung bezeichnet werden: - Bäretswil Wetzikon - Wolfhausen Bubikon Bahnhof - Dürnten Bubikon Bahnhof - Gossau Bertschikon Uster - Hittnau Pfäffikon - Russikon Fehraltorf - Velorouten um Greifensee - Niederuster Bahnhof Uster - Wald Oberdürnten Hadlikon Hinwil West zur Kenntnisnahme - zur Kenntnisnahme - Es handelt sich hier um eine parallele Verbindung zur 05_013 (neu: 05_083), welche v.a. für den Freizeitverkehr bedeutend ist (vgl. Kapitel 2.2.1 Thematik Freizeitrouten Vernehmlassungsbericht) Parallel verlaufende Verbindung zu 05_011 (neu: 05_087), welche kurz nach der Kantonsgrenze zusammenführen. Potenzialanalyse des Kantons St. Gallen weist nur ein tiefes Potenzial aus und hat Freizeitcharakter. Der Kanton St. Gallen überlegt sich, die Route als zusätzliche Freizeitverbindung aufzunehmen. Verbindung muss daher im Kanton Zürich nicht aufgenommen werden. Gemäss Potenzialanalyse besteht zwischen Rüti ZH und Laupen kein Nachfragepotenzial für den Alltagsverkehr (vgl. Kapitel 2.2.5 Thematik Potenzial und Nachfrage Vernehmlassungsbericht) Hauptverbindungen werden aufgrund der Nachfrage / des Potenzials (nicht der Attraktoren) festgelegt.

15/20 Nr. Thema (Verbindung, Schwachstelle, Bike and Ride, Weiteres) Gemeinde, Region, Amt 62 Verbindung RZO - 63 Verbindung RZO - 64 Weiteres RZO - 65 Weiteres RZO - 66 Verbindung RZO (Uster, Wetzikon) 67 Verbindung Turbenthal, Wildberg 09_079 68 Verbindung Uster Verbindungs-, Abschnitts- oder Schwachstellennummer 05_518 (neu: 05_015), 05_025 (neu: 05_034) 05_518 (neu: 05_015), 05_025 (neu: 05_034) Änderungsantrag Entscheid AFV Begründung - Wald Rüti - Wetzikon, Zürcherstr. Rapperswilerstrasse - Wetzikon, Usterstrasse Dem Velonetzplan liegt eine fundierte Analyse für den Alltags- Veloverkehr zugrunde. Die RZO begrüsst dies sehr. Die SchweizMobil-Routen decken jedoch nur einen Teil des Freizeitverkehrs ab. Die wichtigen Verbindungen sollen deshalb als Ergänzung zum Alltagsnetz im Velonetz belassen werden. Im Oberland haben der Freizeitveloverkehr und auch der Nebenrouten bevorzugende Alltagsveloverkehr aufgrund der schönen Landschaft eine grosse Bedeutung. Diesem Aspekt wird zuwenig Rechnung getragen. Die Datengrundlagen sind teilweise überholt, zb. Bauentwicklungsgebiete Richtplan. Die Zielsetzungen zb. RegioROK mit Nutzungsdichten sind nicht berücksichtigt. Die Potenzialanalyse weist eine gewisse Unschärfe aus. Wir gehen davon aus, dass der Einfluss auf die Netzbildung gering ist. Bezogen auf die Nachfragepotenziale sehen wir gewisse Korrekturen als angebracht. Die Festlegung von Bikerouten ist ausstehend. Stellt grosses Bedürfnis im Oberland dar. Kategorien Freizeitverkehr: Für den Freizeitveloverkehr wurde kein Nachfragepotenzial bestimmt. Auch im Bereich Freizeitverkehr besteht aufgrund der Nachfrage teilweise grosser Handlungsbedarf: Zählungen in Riedikon am Greifensee haben Stundenwerte bis 320 Velos/h ergeben. Der Freizeitverkehr hat im Oberland als wichtiges Naherholungsgebiet einen sehr hohen Stellenwert. Veloschnellroute Dübendorf Uster Wetzikon: Linienführung überprüfen: Die RZO begrüsst die vorgeschlagene Veloschnellroute. Die Linienführung ist insbesondere innerorts zu überprüfen. In Uster ist ein Ausbau der bestehenden Route nördlich der Bahnlinie teilweise kaum realisierbar. Als Alternativroute soll die Zürichstrasse geprüft werden. Vgl. Stellungnahme Stadt Uster. Die Route Wildberg Turbenthal ist eine Schulwegverbindung. Der bestehende Radstreifen bergwärts ist mindestens beizubehalten: Offenbar sieht das Ausbauprojekt eine Aufhebung des bestehenden Radstreifens vor. Mit dem Strassensanierungsprojekt sind auch die Veloinfrastrukturen zu realisieren. Die Stadt Uster begrüsst die vorgesehene Veloschnellroute Dübendorf Bahnhof Nänikon-Greifensee Uster Aathal Wetzikon, welche Wetzikon und Uster mit dem geplanten Innovationspark auf dem Flugplatzareal Dübendorf verbindet. Kritisch zu hinterfragen ist die Linienführung insbesondere im Siedlungsgebiet. Die Route verläuft grösstenteils auf kombinierten Rad- und Gehwegen, auf welchen auch Wanderwegrouten verlaufen. Die Führung von Veloschnellrouten über kombinierte Rad- und Gehwege birgt hohes Konfliktpotenzial, da die Ansprüche der Nutzer sehr unterschiedlich sind, insbesondere dann, wenn es sich auch um Wanderwege handelt. Für die Veloschnellroute zwischen dem Bahnübergang Zürichstrasse und dem Bahnübergang Aathalstrasse ist aufgrund der zahlreichen Fahrtunterbrechungen und der engen Platzverhältnisse eine alternative Route zu suchen. Die bestehende Route entlang der Bahn wurde von der Stadt bisher als Komfortroute abseits stark befahrener Strassen propagiert und ist deshalb als Nebenverbindung oder Freizeitverbindung zu klassieren. Als Alternative für die Veloschnellroute bietet sich die Staatsstrasse Anpassen Velonetzplan Anpassen Velonetzplan vgl. Kapitel 2.2.5 Thematik Potenzial und Nachfrage Vernehmlassungsbericht Die Linienführung der Veloschnellroute wird in einer separaten Studie geprüft, vgl. Kapitel 2.2.2 Thematik Netzhierarchie Vernehmlassungsbericht Es wird eine Schwachstelle erfasst und das Verbindungsdatenblatt ergänzt (Schulweg). Die Linienführung der Veloschnellroute wird in einer separaten Studie geprüft, vgl. Kapitel 2.2.2 Thematik Netzhierarchie Vernehmlassungsbericht. Die zusätzliche Route entlang der Staatsstrasse (Ost-West-Verbindung) südlich der Bahn wird als Nebenverbindung aufgenommen.

16/20 Nr. Thema (Verbindung, Schwachstelle, Bike and Ride, Weiteres) Gemeinde, Region, Amt 69 Schwachstellen Uster - Verbindungs-, Abschnitts- oder Schwachstellennummer 70 Verbindung Uster 05_518 (neu: 05_015) Änderungsantrag Entscheid AFV Begründung an. Sowohl entlang der Zürichstrasse als auch entlang der Florastrasse besteht bereits eine gut ausgebaute Veloinfrastruktur mit zum Teil überbreiten Radstreifen. Die neu geplante Trasse entlang der Bahn zwischen Bahnhof Nänikon-Greifensee und dem Bahnübergang Zürichstrasse ist aufgrund von Schutzgebieten kritisch zu hinterfragen. Mit einer zusätzlichen Route entlang der Staatsstrasse würde auch eine bisher nicht vorhandene Ost-West-Verbindung südlich der Bahn geschaffen, welche auch das Zentrum von Uster erschliesst. Allgemein ist zum Netzplan festzuhalten, dass die geplanten Routen um das Zentrum von Uster herumgeführt werden und dieses nicht direkt erschliessen. Verbindungsdatenblätter mit den durch die Stadt Uster erhobenen Schwachstellen ergänzen: Im Jahr 2011 hat die Stadt Uster eine flächendeckende Schwachstellenanalyse in Bezug auf den Veloverkehr in Auftrag gegeben (vgl. auch Bericht «Radwegstudie Velostadt Uster», Amt für Verkehr, Abteilung Infrastrukturplanung, 06.02.2015) Strecke Zürichstrasse bis Brunnenstrasse als Nebenverbindung klassieren Anpassen Velonetzplan und Verbindungsdatenblätter 71 Schwachstelle Uster S05_506 Wanderweg berücksichtigen 72 Schwachstelle Uster S05_509 73 Verbindung Uster 05_516 (neu: 05_014) 74 Verbindung Uster 05_519 (neu: 05_010) 75 Verbindung Uster 05_520 (neu: 05_021) 76 Verbindung Uster 05_522 (neu: 05_012) 77 Verbindung Uster - 78 Verbindung Uster - 79 Verbindung Uster 05_529 (neu: 05_020) Linienführung überprüfen / Realisierbarkeit prüfen / Wanderweg berücksichtigen: bestehender Weg verläuft zwischen Bahn und Schutzgebiet «Werriker- und Glattenriet» (Flachmoor von nationaler Bedeutung) Klassierung überprüfen: Verbindung Nänikon Greifensee (Regionsübergreifend): Im Plan ZPG als Nebenverbindung und im Plan Oberland als Hauptverbindung bezeichnet. Klassierung überprüfen: Verbindung Nänikon Zimikon (A05_028 und A05_029): Im Plan ZPG als Nebenverbindung und im Plan Oberland als Hauptverbindung bezeichnet. Strecke Zürichstrasse bis Brunnenstrasse als Nebenverbindung klassieren Linienführung anpassen / Klassierung prüfen: Verbindung Uster Nord Gutenswil: Die Route führt auf dem ersten Teilstück über die Oberland- und Dammstrasse. Die Route ist über die Winterthurerstrasse ohne Umweg direkt aus dem Zentrum zu führen. Es besteht eine wichtige regionsübergreifende Nachfragebeziehung von Illnau nach Uster. Bestehende Route über Krämerackerstrasse (O9 im Differenzplan) beibehalten, als Hauptverbindung klassieren: Die vorgesehene Hauptverbindung zwischen der Sportanlage Buechholz und Niederuster lässt vermuten, dass hier eine grosse Nachfrage ermittelt worden ist. Für diese Route fehlt jedoch in Niederuster der Anschluss an die Hauptverbindung von/nach Riedikon. Die bestehende Route (O9 im Differenzplan) über die Krämerackerstrasse ist beizubehalten. Diese Route sichert die Erschliessung der Kantonsschule. Als langfristiges Ziel ist zudem die Fortsetzung entlang der im kantonalen Richtplan enthaltenen Moosackerstrasse festzulegen. Diese Route sichert den Anschluss der Kantonsschule ans überregionale Netz. Entlang der im kantonalen Richtplan enthaltenen Moosackerstrasse ist eine Hauptverbindung als langfristiges Ziel einzutragen. Strecke A05_384 als Nebenverbindung, A05_062 als Veloschnellroute klassieren Anpassen Velonetzplan - Die Schwachstellen der Velonetzplanung wurden mit den Schwachstellen aus dem Bericht Radwegstudie Velostadt Uster abgestimmt und unter Parallelplanungen aufgeführt. Die Linienführung der Veloschnellroute wird in einer separaten Studie geprüft, vgl. Kapitel 2.2.2 Thematik Netzhierarchie Vernehmlassungsbericht Die Linienführung der Veloschnellroute wird in einer separaten Studie geprüft, vgl. Kapitel 2.2.2 Thematik Netzhierarchie Vernehmlassungsbericht Die Verbindung ist eine Hauptverbindung, wie im Velonetzplan Zürcher Oberland abgebildet. Plan ZPG wird abgestimmt. Die Verbindung ist eine Hauptverbindung, wie im Velonetzplan Zürcher Oberland abgebildet. Plan ZPG wird abgestimmt. Die Linienführung der Veloschnellroute wird in einer separaten Studie geprüft, vgl. Kapitel 2.2.2 Thematik Netzhierarchie Vernehmlassungsbericht Die vorgeschlagenen Verbindungen werden als kommunale Verbindung gesehen. Anbindung Kantonsschule und Berufsfachschule wird als kommunale Verbindung eingestuft. Die Linienführung der Veloschnellroute wird in einer separaten Studie geprüft, vgl. Kapitel 2.2.2

17/20 Nr. Thema (Verbindung, Schwachstelle, Bike and Ride, Weiteres) Gemeinde, Region, Amt Verbindungs-, Abschnitts- oder Schwachstellennummer 80 Verbindung Uster 05_549 (neu: 05_036) 81 Verbindung Uster 05_552 (neu: 05_019) Änderungsantrag Entscheid AFV Begründung Neue Verbindung zwischen Florastrasse und Sulzbacherstrasse (Ergänzung): Aathalstrasse (Ergänzung zu 05_549 neu: 05_036): Die Route von Gossau über Bertschikon und Sulzbach ist ohne unnötige Bahnquerung direkter ans Zentrum Uster anzuschliessen. Strecke A05_402 und A05_409 als Nebenverbindung klassieren: Verbindung Uster Nord Nänikon: Die Route scheint überbewertet, eine Klassierung als Nebenverbindung ist ausreichend. 82 Verbindung Uster 05_553 (neu: 05_027) Strecke A05_384 als Nebenverbindung klassieren 83 Verbindung Uster - 84 Verbindung Uster - 85 Verbindung Uster - Neue Nebenverbindung von Wetzikon bzw. Sulzbach Richtung Spital und Sportanlage: Talweg Wermatswilerstrasse( Rehbühlstrasse): Westlich des Zentrums von Uster ist ein dichtes Netz von Tangentialverbindungen geplant, welche östlich des Zentrums fehlen. Insbesondere fehlt von Gossau und Wetzikon her der Anschluss Richtung Spital Uster und Sportanlage Buchholz. Neue Nebenverbindung zwischen Greifensee und Niederuster: Wildsbergstrasse (regionsübergreifend): Eine überkommunale Nachfragebeziehung besteht zwischen Greifensee und der Kantonsschule. Diese wichtige Alltagsverbindung ist mit der Route entlang dem Greifensee nicht abgedeckt. Neue Nebenverbindung zwischen Greifensee und dem Zentrum Uster: Tumigerstrasse/Eschenbüel (regionsübergreifend): Im Hinblick auf eine zukünftige Entwicklung im Gebiet Eschenbüel ist als langfristiges Ziel eine Verbindung via Tumigerstrasse und Eschenbüel aufzunehmen. 86 Bike+Ride Uster - Bahnhof Uster: Handlungsbedarf vorhanden Anpassen Erläuterungsbericht - 87 Bike+Ride Uster - Bahnhof Nänikon-Greifensee: Handlungsbedarf vorhanden Anpassen Erläuterungsbericht - 88 Verbindung Uster Differenzplan O5 89 Verbindung Uster Differenzplan O6 90 Verbindung Uster Differenzplan O9 91 Verbindung Uster 05_518 (neu: 05_015) 92 Verbindung Wald ZH Differenzplan O27 93 Schwachstelle Wald ZH S05_041, S05_221, S05_222, S05_223 Die Verbindung ist im Velonetz zu belassen: Nänikon Grossrietstrasse: Die geplante Veloschnellroute verläuft südlich der Bahnlinie und erschliesst das Gebiet nördlich der Bahnlinie ungenügend. Die Verbindung ist im Velonetz zu belassen: Nänikon Stations- /Greifenseestrasse: Die Verbindung erschliesst das wichtige Bauentwicklungsgebiet Grossriet, Nänikon. Die Greifenseestrase ist die Hauptreschliessungsachse für LV, ÖV + MIV des Entwicklungsgebiets. Die Verbindung ist im Velonetz zu belassen und entlang der geplanten Moosackerstrasse bis zur Riedikerstrasse zu verlängern: Ist eine wichtige Querverbindung und erschliesst die Berufs- und Kantonsschulen (Anbindung Gossau und Mönchaltorf). Neue Nebenverbindung (resp. Ersatzroute bis Realisierung Veloschnellroute) Greifensee Uster über Wildsbergstrasse oder Tumigerstrasse: Bis die Veloschnellroute zwischen Greifensee und Uster realisiert ist, soll die Anbindung Greifensee nach Uster (Kantonsschule Uster) über die Wildsberg- oder Tumingerstrasse erfolgen. Verbindung nicht abklassieren und im kantonalen Netzplan berücksichtigen: Es handelt sich um eine sehr attraktive Veloroute für den Freizeit- und Alltagsverkehr. Die Strecke Hadlikon bis Kreisel Grundtal ist mit Schwachstelle bezeichnet. Dieser Streckenabschnitt ist für den Alltagsverkehr dringend auszubauen. Es besteht zwischen Wald und Hinwil keine direkte ÖV- Verbindung und zudem fehlt ab dem Kreisel Grundtal ein Radweg. Es wird das dringende Beheben dieses Streckenabschnittes für den Alltagsverkehr mit Velo und E-Bike beantragt. Thematik Netzhierarchie Vernehmlassungsbericht. Neue Verbindung auf der Florastrasse (05_031) aufgenommen. vgl. Kapitel 2.2.2 Thematik Netzhierarchie Vernehmlassungsbericht vgl. Kapitel 2.2.2 Thematik Netzhierarchie Vernehmlassungsbericht Wird als kommunale Verbindung eingestuft. Es handelt sich bei der Wildsbergstrasse über eine parallel verlaufende Verbindung zur vorgesehenen Verbindung 02_109 und wird als lokale Verbindung angesehen. Greifensee/Nänikon und Uster sind mit der vorgesehenen Veloschnellroute (05_018, neu: 05_015) und der Verbindung 02_102 ausreichend miteinander verbunden. Gebiete durch vorgesehene Verbindungen ausreichend erschlossen. Wird als kommunale Verbindung eingestuft. Gebiete durch vorgesehene Verbindungen ausreichend erschlossen. Wird als kommunale Verbindung eingestuft. Wird als kommunale Verbindung eingestuft. Wird als kommunale Verbindung eingestuft. Hinweis der Gemeinde unter Bemerkungen ergänzt. vgl. Kapitel 2.2.7 Thematik Priorisierung von Schwachstellen Vernehmlassungsbericht

18/20 Nr. Thema (Verbindung, Schwachstelle, Bike and Ride, Weiteres) Gemeinde, Region, Amt Verbindungs-, Abschnitts- oder Schwachstellennummer 94 Schwachstellen Wald ZH S05_181 95 Schwachstellen Wald ZH S05_175 96 Verbindung Wald ZH 05_007 (neu: 05_078) 97 Verbindung Wetzikon Differenzplan O29 98 Verbindung Wetzikon 05_018 (neu: 05_040) 99 Verbindung Wetzikon S05_023, S05_226 100 Verbindung Wetzikon A05_603 101 Schwachstelle Wetzikon S05_232 102 Verbindung Wetzikon A05_086 103 Verbindung Wetzikon A05_089 104 Schwachstelle Wetzikon - 105 Verbindung Wetzikon A05_117 106 Schwachstelle Wetzikon S05_238 107 Schwachstelle Wetzikon S05_102 108 Verbindung Wetzikon A05_336 109 Schwachstelle Wetzikon S05_234 110 Schwachstelle Wetzikon S05_245 111 Schwachstellen Wetzikon S05_232 112 Schwachstellen Wetzikon S05_233 Änderungsantrag Entscheid AFV Begründung Hinweis zur Aufwertung und Verbesserung der Sicherheit mit Behebung der Schwachstelle Hinweis zur Aufwertung und Verbesserung der Sicherheit mit Behebung der Schwachstelle Seitens Kt. SG ist eine Schwachstelle bekannt: 93.90.14l - mittlere Priorität Direkte Verbindung von Adetswil nach Wetzikon. Wenn die Veloinfrastruktur ungenügend ist, sollte keine Übernahme ins kommunale Netz empfohlen werden. Endpunkt nicht Hittnauerstrasse/Pfäffikerstrasse sondern Tösstalstrasse/Pfäffikerstrasse Schwachstelle aktualisieren: Radweg Rigiblick bis Bäretswil wird ca. im August 2015 fertig gestellt und eröffnet. Anpassung Verbindung (05_032 neu: 05_043): Kempten Ettenhausen, ab Spitalstrasse bis Bächelackerstrasse Rad-/Gehweg einseitig auf der Nordseite bestehend. Priorität nicht tief sondern hoch / Kosten sind höher SBB- Bahnunterführung muss verbreitert werden! Anpassung Abschnittsbezeichnung: Bezeichnung Auslikon - Hittnauerstrasse Anpassungen Abschnittsinformationen: Bezeichnung Hittnauerstrasse Kempten (Brücke über Chämtnerbach). Abschnitt Brücke über Chämtnerbnach bis Ochsenkreisel beidseitig Radstreifen; Infrastruktur bestehend dementsprechend anpassen Aufnehmen Schwachstelle auf Verbindung: Abschnitt Brücke über Chämtnerbnach bis Ochsenkreisel beidseitig Radstreifen. Diese Enden ca 40 m vor dem Kreisel! Überarbeitung Abschnittsbeschrieb: Mit dem Projekt Rapperswilerstrasse werden ab Grüninger-Kreisel bis Pestalozzistrasse beidseitige Radstreifen erstellt. Hinweis zu Lösungsansatz der Schwachstelle: Mit dem Projekt Rapperswilerstrasse wird in diesem Abschnitt am Radwegnetz nichts verändert! Lösungsansatz überarbeiten: Aufhebung Fahrverbot für Velo wurde bereits früher mit Kapo besprochen. Wird nicht empfohlen. Sicht bei Rampe! Anpassung Infrastruktur best. auf Abschnitt: Von der westlichen Personen-Unterführung bis zur Bertschikerstrasse ist ein einseitiger Radweg vorhanden. Mit dem Projekt Rapperswilerstrasse wird auf der Nordseite ein Radweg und auf der Südseite ein Radstreifen bis zur Mattackerstrasse markiert. Auf der Südseite Radstreifen bis Fussgängerübergang beim Lidl. Für die Weststrasse im Abschnitt Zürcherstrasse bis Usterstrasse ist ein Projekt mit einer Kernfahrbahn und beidseitigen Radstreifen vorhanden. Baubeginn ist im 2018 vorgesehen. Für den Abschnitt Kreisel Weststrasse bis Kreisel Tödistrasse liegt ein BGK vor. Für die Stadt Wetzikon ist hier die Priorität hoch (nicht tief). Die Kosten werden höher sein, da die SBB Unterführung verbreitert werden muss. (Projekt Kanton) Für diesen Abschnitt liegt ein BGK vor, welches einen einseitigen Radstreifen Richtung Zentrum vorsieht. (Projekt Stadt Wetzikon) Anpassen Velonetzplan zur Kenntnisnahme Anpassen Velonetzplan Anpassen Velonetzplan - Anpassen Velonetzplan - Anpassen Velonetzplan - Anpassen Velonetzplan - vgl. Kapitel 2.2.7 Thematik Priorisierung von Schwachstellen Vernehmlassungsbericht vgl. Kapitel 2.2.7 Thematik Priorisierung von Schwachstellen Vernehmlassungsbericht Es wird eine Schwachstelle ergänzt. Parallelverbindung zur Verbindung 05_018 (neu: 05_040) Eine Aktualisierung der definierten Schwachstelle findet erst nach Fertigstellung des Baus der neuen Infrastruktur statt. Entspricht den Informationen auf dem Verbindungsdatenblatt Ergänzung des Lösungsansatzes mit Verbreiterung der Bahnunterführung, was höhere Kosten zur Folge hat. Eine Änderung der Priorisierung ist nicht vorgesehen (vgl. Kapitel 2.2.7 Thematik Priorisierung von Schwachstellen Vernehmlassungsbericht Die Abschnittsinformationen werden erst dann übernommen, wenn die Infrastruktur gebaut wurde. Eine Schwachstelle wird erst dann als behoben betrachtet, wenn die Infrastruktur gebaut wurde. vgl. Kapitel 2.2.7 Thematik Priorisierung von Schwachstellen Vernehmlassungsbericht