IHK-Informationsveranstaltung: Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler. - Sachkundeprüfung - am 19. Dezember 2012

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Transkript:

IHK-Informationsveranstaltung: Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler - Sachkundeprüfung - am 19. Dezember 2012 Marco Rieso Leiter des Referates Handel und Dienstleistung

Prüfungen in den Bereichen: Investmentfonds Geschlossene Fonds Sonstige Vermögensanlagen im Sinne des 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes Teilprüfungen möglich!

Zuständigkeit: Prüfung: Industrie- und Handelskammern Schriftlicher und praktischer Teil. Schriftliche Prüfung in Form einer elektronischen Prüfung. Termine in Bielefeld (bundeseinheitlich): 20.03.2013 / 22.03.2013 19.06.2013 / 21.06.2013 25.09.2013 / 27.09.2013 27.11.2013 / 29.11.2013 Online-Anmeldung ab Mitte Januar über die Website der IHK möglich.

Informationen zu den Prüfungsinhalten: Rahmenplan mit Lernzielen für die Sachkundeprüfung Geprüfter Finanzanlagenfachmann / Geprüfte Finanzanlagenfachfrau (IHK) liegt zum Download auf der Website der IHK Ostwestfalen bereit.

Kombinationsmöglichkeiten bei Modulprüfung : Beratung und Vermittlung von Finanzanlagenprodukten Geschlossene Fonds Investmentvermögen Investmentvermögen Geschlossene Fonds Investmentvermögen Geschlossene Fonds Sonst. Vermögensanlagen Geschlossene Fonds Sonst. Vermögensanlagen

Prüfungsaufbau der praktischen Prüfung: Dauer: 20 Minuten Umsetzung der fachlichen Inhalte im Kundenberatungsgespräch entsprechend des gewählten Prüfungsgebiets Kundenberatungsgespräch anhand von Fallvorgaben Anlageziele des Kunden ermitteln Kundenprofil erstellen Bedarfsermittlung sowie Prioritäten in der Finanzanlage vereinbaren Produkte darstellen und dazu informieren Anlegergerechte Lösung entwickeln und anbieten

Übergangsregelungen: Finanzanlagenvermittler mit 34c GewO-Erlaubnis (Anlagevermittler/- berater) müssen bis zum 1. Januar 2015 einen Sachkundenachweis gegenüber der zuständigen Behörde erbringen; andernfalls erlischt die Erlaubnis. "Alte-Hasen", die seit dem 1. Januar 2006 ununterbrochen unselbstständig oder selbstständig als Anlagevermittler oder Anlageberater gem. 34c GewO tätig waren, bedürfen keiner Sachkundeprüfung. Selbstständig tätige Anlagevermittler oder Anlageberater haben die ununterbrochene Tätigkeit durch Vorlage der erteilten Erlaubnis und die lückenlose Vorlage der Prüfungsberichte nach 16 Makler- und Bauträgerverordnung nachzuweisen.

Kosten der Prüfung: Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil) 3 Kategorien 360,00 2 Kategorien 350,00 1 Kategorie 340,00 Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil) 3 Kategorien 290,00 2 Kategorien 280,00 1 Kategorie 270,00

Kosten der Prüfung: Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil) 250,00 Spezifische Sachkundeprüfung (Anerkennung von ausländischen Berufsbefähigungsnachweisen) schriftlicher Prüfungsteil mit oder ohne praktische Prüfung 360,00 nur praktische Prüfung 250,00

Ausnahmeregelung: Wer muss keine Sachkundeprüfung ablegen? Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer oder Nachfolger werden als Nachweis der Sachkunde anerkannt : Abschlusszeugnis als geprüfter Bankfachwirt oder -wirtin (IHK), als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK), als geprüfter Investment-Fachwirt oder -wirtin (IHK), als geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Finanzberatung (IHK), als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau, als Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen Fachrichtung Finanzberatung als Investmentfondskaufmann oder -frau

Ausnahmeregelung: Wer muss keine Sachkundeprüfung ablegen? Abschlusszeugnis eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss) als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK) mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung Voraussetzung: mind. einjährige Berufserfahrung im Bereich Anlageberatung oder -vermittlung

Ausnahmeregelung: Wer muss keine Sachkundeprüfung ablegen? Abschlusszeugnis als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK) ohne abgeschlossene allgemeine kaufmännische Ausbildung Voraussetzung: mind. zweijährige Berufserfahrung im Bereich Anlageberatung oder vermittlung Abschluss eines mathematischen, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Berufsakademie in Verbindung mit einer nachgewiesenen, mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Anlagevermittlung oder -beratung.

Ausnahmeregelung: Wer muss keinen praktischen Teil der Sachkundeprüfung ablegen? Inhaber der Erlaubnis nach 34d Abs. 1 und 34e Abs. 1 GewO Inhaber eines Sachkundenachweises nach 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO oder einem nach 19 Abs. 1 der VerVermV gleichgestellten Abschluss besitzt

Informationen, Checklisten und Antragsformulare im Internet unter: http://www.ostwestfalen.ihk.de/rechtsteuern/finanzanlagenvermittler/

Vielen Dank!