Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler ab f GewO

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1 Die Vermittlung von Finanzanlageprodukten wird ab dem neu geregelt. Die entsprechende Erlaubnis nach 34 c erlischt automatisch. Die Vermittlung von Finanzanlagen wird künftig in 34 f der Gewerbeordnung geregelt und in drei Bereiche unterteilt. Die Gewerbeerlaubnis nach 34 c umfaßt folgende Bereiche Die neue Gewerbeerlaubnis nach 34 f gilt nur für die Vermittlung von Finanzanlagen Vermittlung von Grundstücksgeschäften und Darlehen Vermittlung von Finanzanlageprodukten gegliedert in 4 Kategorien Bauträgertätigkeit Baubetreuer Erlaubnis in drei Kategorien geteilt Investmentvermögen (offene Fonds) geschlossene Fonds sonstige Vermögensanlagen Vermittler, die bisher schon eine Erlaubnis nach 34 c Abs1.2 hatten, können bis zum die neue Erlaubnis im vereinfachten Verfahren erlangen. Innerhalb dieser Frist wird auf den Qualifikationsnachweis im Rahmen einer alten-hasen-regelung verzichtet.

2 Die Grundlage für die Vermittlung von Finanzanlageprodukten entweder oder Haftungsdach Registrierung bei der BaFin nach 2.10 KWG durch Vertragspartner Eigene Erlaubnis nach 34 f Registrierung nach 34 f bei der Erlaubnisbehörde Haftung durch den Vertragspartner Eigene Vermögensschadenvers. Der Vermittler kann nur in einem Register geführt werden. Die Registrierung nach 2.10 KWG und 34 f schließen sich gegenseitig aus. Eine Erlaubnis nach 34 f ohne Registrierung kann auch neben der Registrierung nach KWG erlangt werden. Allianz-Vermittler sind regelmäßig unter dem Haftungsdach der OLB bei der BaFin registriert.

3 Voraussetzung für die Erlaubniserteilung nach 34 f neu Übergang von 34 c auf 34 f im vereinfachten Verfahren bis Voraussetzungen für die Neuerteilung einer Erlaubnis nach 34 f GeO nach Nachweis der Zuverlässigkeit Entfällt Führungszeugnis bei Nutzung der Nachweis Übergangsregelung geordneter Vermögensverhältnisse Vermögensschadenversicherung mit Mindestdeckungssumme Sachkundenachweis: Alte-Hasen-Regelung geprüfter Finanzanlagefachmann IHK wenn ununterbrochene Tätigkeit seit Fachwirt Bank/Investment/Finanzberatung nachgewiesen wird Versicherungsfachwirt Bank Liegen oder Sparkassenkaufmann die Voraussetzungen für die Alte-Hasen-Regelung nicht vor Investmentfondskaufmann kann der Qualifikationsnachweis bis VersKfm mit Fachrichtung nachgereicht Finanzberatung werden Versicherungskaufmann (alt) Nachweis der Zuverlässigkeit Führungszeugnis Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse Vermögensschadenversicherung mit Mindestdeckungssumme Sachkundenachweis: geprüfter Finanzanlagefachmann IHK Fachwirt Bank/Investment/Finanzberatung Versicherungsfachwirt Bank oder Sparkassenkaufmann Investmentfondskaufmann VersKfm mit Fachrichtung Finanzberatung Versicherungskaufmann (alt - vor 2006)

4 Nutzung der Alte Hasen Regelung je nach bisherigem Status: Haftungsdach Ohne Haftungsdach Registrierung nach 2.10 KWG Nicht bei BaFin registriert Voraussetzung für Erlaubniserteilung über die alte Hasen Regelung im vereinfachten Verfahren Erlaubnis nach 34 c Bescheinigung des Haftungsdach zur Tätigkeit ab 2006 Vermögensschadenvers. 1 2 Erlaubnis nach 34 c Lückenlose Prüfberichte seit 2006 Vermögensschadenvers. Ruhende Erlaubnis ohne Registrierung Registrierung 34 f 1 2 Keine Prüfberichte Es reicht aus wenn im 34 c mindestens eine Anlageklasse beantragt wurde. Prüfbericht erforderlich Die Bescheinigung des Vertragspartners muß die regelmäßige Kapitalanlagevermittlung seit 2006 bestätigen. Eine im Rahmen der alten-hasen-regelung erworbene Erlaubnis der nach Absatz 1 kann auch nach dem ohne weiteren Qualifikationsnachweis auf die Produktklassen nach Absatz 2+3 erweitert werde

5 Welche Kosten fallen an? Vermittlung weiterhin unter dem Haftungsdach Vermittler ohne Haftungsdach Kosten der Anmeldung nach 34 f Je nach Umfang Regionale Unterschiede! Je nach Umfang Regionale Unterschiede! Kosten der Registrierung Kein Kosten da keine Registrierung Ca. 50,- Regionale Unterschiede! Laufende Kosten Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Laufende Kosten Prüfberichte Für Teilnehmer am GV-ISV Stufe1 beitragsfrei - keine Mehrkosten Prüfberichte nicht notwendig Für Teilnehmer am GV-ISV Stufe1 beitragsfrei- Stufe 2+3 ca 350,- Deutliche laufenden Kosten durch Prüfberichte je nach Anbieter

6 Was spricht dafür trotz Haftungsdach für eine eigene Erlaubnis? Pro Contra Mit eigener Erlaubnis und Übergang von 34 c auf 34 f im vereinfachten Verfahren entfällt die Prüfung von Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnisse bei späterer Erlaubnisbeantragung. Kosten der Anmeldung Vorhalten einer Vermögensschadenversicherung ist notwendig Liegt die berufliche Qualifikation nicht vor (Sachkundenachweis), so kann diese bei späterer Beantragung nur mit großem Aufwand nachgeholt werden Mit eigener Erlaubnis kann der Vermittler bei Wegfall des Haftungsdach weiter tätig sein Achtung! Vermittler, die seit dem unter dem Haftungsdach tätig waren können die Übergangsregelung auch nutzen, auch wenn die Gewerbeanmeldung nach 34 c erst nach 2006 beantragt wurde. Voraussetzung ist, dass die ununterbrochene Tätigkeit seit durch den Haftungsträger bestätigt wird!!

7 Wie läuft das Umschreibungsverfahren konkret ab? Informationen auf 1. Versicherungsbestätigung nach 34 f auf der ISV-homepage beantragen und bei GS anfordern 3. Antrag der Erlaubnisbehörde z.b. IHK ausfühllen

8 Wie läuft das Umschreibungsverfahren konkret ab? 4. Tätigkeitsbestätigung der Geschäftsstelle anfordern und beilegen 3.Anmeldung 34 c in Kopie beilegen

9

10 ISV Jahreshauptversammlung 2013

11 ISV Jahreshauptversammlung 2013 Bedingungsverbesserungen ab 2013 für Verträge mit Pflichtdeckungssummen Erhöhung der Deckungssumme von ,- > ,- Kostenlose Deckung für Baustein I 34 f GewO

12 ISV Jahreshauptversammlung 2013 Bedingungsverbesserungen ab 2013 für Verträge mit Pflichtdeckungssummen Deckung für Vermittlung von Finanzanlageprodukte auch für nach 2.10 KWG registrierte Vermittler und Tippgeber

13 ISV Jahreshauptversammlung 2013 Bedingungsverbesserungen ab 2013 für Verträge mit Pflichtdeckungssummen unverändert viele Deckungserweiterungen auch außerhalb der Versicherungsvermittlung

14 ISV Jahreshauptversammlung 2013 Kein Vermittlungsauftrag für Bankprodukte ab 1. Juli 2013 Deckung für Vermittlung Spar-, Einlagen- und Kontenverträge sowie von Kreditkarten und Darlehensverträgen

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