INFO POST zur Kindertagespflege Dezember 2008 Seite 1-5. Steuerrecht

Ähnliche Dokumente
Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Einkommensteuer und Tagespflege ab 2009

Landkreis Märkisch-Oderland

Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege

Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten

Herzlich willkommen zum Vortrag Absicherung

Hinweisblatt zur Behandlung von Einnahmen aus der Kinderbetreuung in Tagespflege

Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege

Landratsamt Waldshut Stand September 2017 Jugendamt

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung

Hinweisblatt zur Behandlung von Einnahmen aus der Kinderbetreuung in Tagespflege

Rundschreiben Nr. 3/2008

Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege

Förderliche Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege

Dresden Persönliche Absicherung für Selbständige

Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege

Minijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug. - Das Mindestlohngesetz im Detail / FAQ s zum Mindestlohn (BMAS)

Initiale Persönliche Absicherung für Selbständige

LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht

wir freuen uns sehr, dass Sie als Tagesmutter/Tagesvater tätig sein möchten.

Selbstständige Tätigkeit und gesetzliche Krankenversicherung. AOK NORDWEST Michael Brinkmann

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Steuern bei (nebenberuflicher) Selbständigkeit

SV-Rechengrößen in 2016 und 2017

Minijob-Ratgeber. Was Arbeitgeber wissen sollten

Grundkurs zur Qualifizierung in der Kindertagespflege. Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Tagespflege. Ein Überblick

Wer die Wahl hat, hat die Qual

SV-Rechengrößen in 2015 und 2016

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor,

Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Inhaltsübersicht. I. Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege nach dem SGB VIII 15. Vorwort 3

Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege

Antrag auf freiwillige Krankenversicherung

Geringfügige Beschäftigung

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen - mit den wichtigen Änderungen ab dem Jahr

SV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg

KarriereStart Persönliche Absicherung für Selbständige

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017

FAQs für Tagesmütter und Tagesväter

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz

Satzung des Landkreises Verden über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege

Besteuerung der Geldleistungen für Kindertages- und Kindervollzeitpflege. Finanzamt Trier - Ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2018/2019

Richtlinien zur Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Berchtesgadener Land

450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage

Verletztengeld. Anspruchsvoraussetzungen. Kinderpflegeverletztengeld ( 45 SGB VII)

Fragen und Antworten rund um die Neuregelungen zur Kindertagespflege

Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft ( Ausgleichsverfahren ) Abschnitt A: Maßgebende Rechtsnormen

Vorwort 13. Einleitung Die neuen Regelungen im Überblick Geringfügig entlohnte Beschäftigung 23

Wie flexibel ist die Flexi-Rente. und welche arbeitsrechtlichen Gestaltungsspielräume gibt es

steuer- und sozialversicherungsrechtliche der Tagespflege ab 2009 Dipl.-Kfm. (FH) Dipl.-Jur. MBA Hendrik Hachenberg Steuerberater

FAQs für Tagesmütter und Tagesväter

beschlossen. 1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen 2 Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege

Ausblick zur Kinderbetreuung 2017/2018. Pressekonferenz am

Bestellnummer:

Herausgeber: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V. Inhaltlich Verantwortlicher gemäß 10 Absatz 3 MDStV: Dr.

für Tagespflegepersonen und Eltern, die eine Tagespflege suchen

SV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten

Aktuelles. aus Medien, Verbänden, Politik und Rechtsprechung. www. ibav-personalkonzepte.de

Anlage EKS (abschließend)

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz

Satzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen

Tit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone

Haufe TaschenGuide Euro Mini-Jobs. Bearbeitet von Harald Janas, Uwe Thiemann

Beckmann. Minijobs I. Mandanten-Info überreicht durch. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis

Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter?

Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen des Kindes

Prekäre Arbeitssituation in der Kindertagespflege

EXI-GRÜNDUNGS-GUTSCHEIN GRÜNDUNGSBERATUNG IN DER KINDERTAGESPFLEGE

Wolfgang Pfeffer. Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag

Praxisticker Nr. 526: Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten

Seite Aktuelle Spielregeln für Mini-Jobber 7 Abkürzungen 9. Was jeder wissen sollte 11. Klarheit im Versicherungsrecht 29

Anhang 1. zur Satzung der. AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse

Auswirkungen der Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung

Leseprobe zum Download

Anlage II Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege

1 Tagespflege. 2 Fördervoraussetzungen

Inhalt. Besteuerung von Beiträgen und Leistungen der Pensionskasse Rundfunk. für Mitgliedschaften seit 2005

Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs)

3. BESTEUERUNG. Hierzu zählen insbesondere der Arbeitslohn aus einem anderen Dienstverhältnis, der Ertragsanteil einer Rente, Zins-

Richtlinie zur Regelung der Kindertagespflege in der Stadt Zittau * Stand

Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Aufwandsentschädigungen für die Kindertagespflege in der Stadt Hemmingen

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Summe A. Summe B. aus einer. ken-, Pflege-, Betriebs-/ wurden an Beiträgen. waren. Name. IV i. V. m nach 28o SGB. Datenschutzhinweis: Name

Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

Satzung. über die Festlegung von Geldleistungen und Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege gem. 23 ff Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Information zur Krankenversicherung und zum Krankentagegeld in der Kindertagespflege

- 1 - in der Fassung vom 11. Juni 2009

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren sowie die Zahlung von Entgeltleistungen in der Tagespflege in der Stadt Sehnde

Transkript:

Steuerrecht Steuerrechtliche Behandlung der Einnahmen ab 2009 Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BFM) vom 17.12.2007 ( IV C 3 2342/07/0001) entfällt die Steuerfreiheit der Geldleistungen an Tagespflegepersonen. Ab 2009 wird eine generelle Gewinnermittlung erforderlich, wie sie bereits bei steuerpflichtigen, von privater Seite gezahlten Betreuungsentgelten erfolgt. Gewinn: = Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben Zur Erleichterung ist eine Betriebskostenpauschale zugelassen. (anzugeben in der Anlage GSE der Einkommensteuererklärung). (Bis Ende 2008: 246,00 pro Kind, pro Monat bei der Ganztagesbetreuung) Die Pauschale wird ab 2009 auf 300,00 pro Kind; pro Monat bei der Ganztagesbetreuung angehoben (täglich 8 Std. oder mehr - an 5 Tagen in der Woche). Laut BFM ist die Pauschale bei Teilzeitbetreuung anteilig zu berechnen: Betreuung des Kindes an 5 Tagen pro Woche zeitanteilige Betriebskostenpauschale 8 Std./Tag 300,00 7 Std./Tag 262,50 6 Std./Tag 225,00 5 Std./Tag 187,50 4 Std./Tag 150,00 3 Std./Tag 112,50 2 Std./Tag 75,00 Bei der Betreuung im Haushalt der Eltern darf die Pauschale nicht angewendet werden. Selbst wenn es sich in diesem Fall um eine selbstständige Tätigkeit handeln sollte, sind die dann entstehenden Kosten leicht nachweisbar. (meist nur Fahrtkosten) Laut Schreiben des BFM vom 17.12.2007 ist die Pauschale auch nicht anwendbar, wenn die Kindertagespflege in unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumen geleistet wird. Im Schreiben des BFM vom 17.12.2007 sind folgende Betriebsausgaben beispielhaft aufgeführt: Nahrungsmittel, Ausstattungsgegenstände (Mobiliar), Beschäftigungsmaterialien, Fachliteratur, Hygieneartikel Miete und Betriebskosten zur Kinderbetreuung genutzten Räumen Kommunikationskosten Weiterbildungskosten Beiträge zur Versicherungen, soweit ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Tätigkeit besteht Fahrtkosten Freizeitgestaltung Bei Einzelaufstellung der Ausgaben ist die gleichzeitige Anwendung der Betriebskostenpauschale nicht möglich. Bei allen steuerrechtlichen Fragen sollten Sie sich direkt an das Finanzamt oder einen Steuerberater wenden. Eine Hilfe kann auch ein PC Steuerprogramm sein. (das Elster- Programm ist kostenlos beim Finanzamt erhältlich)

Berechnungsbeispiel tägliche Betr.- Std. Std. Satz monatl. Betriebseinnahme abzgl. mtl. Betriebskosten- Pauschale Gewinn/ Arbeitseinkommen Kind 1 8 3 480 300 180 Kind 2 6 3 360 225 135 Kind 3 4 3 240 150 90 1080 675 405 1080,00 Betriebseinnahme - 675,00 Betriebskostenpauschale 405,00-101,25 25 % durchschnittlicher Steuersatz (von 405 ) - 40,29 19,9 % Rentenversicherung (hälftiger Beitrag) (Pflicht!! wenn mehr als 400 Gewinn/Arbeitseinkommen) 15 % Krankenversicherung (hälftiger Beitrag) - 70,77 1,95 % Pflegeversicherung (häfltiger Beitrag) (wenn mehr als 355 regelmäßiges Arbeitseinkommen) 192,69 Steuerliche Grundfreibeträge: Steuerbefreiung bis zu einem jährlichen Gewinn/Arbeitseinkommen von: 7.664 bei Alleinerziehenden 15.328 bei Verheirateten

Alterssicherung (selbstständige Tätigkeit) Selbstständige Tätigkeit: Weisungsfreiheit Eigene Betriebsstätte Eigene Gestaltung des Arbeitsablaufs Uneingeschränkte Tätigkeit für mehrere Auftraggeber Tragen der Geschäftskosten und des Unternehmerrisikos Berechtigung zu eigener Werbung Gesetzliche Rentenversicherung Tagespflegepersonen sind als Erzieher gemäß 2 Nr.1 SGB VI rentenversicherungspflichtig, wenn sie mehr als nur geringfügig selbstständig tätig sind. Geringfügige selbstständige Tätigkeit bedeutet: Das Arbeitseinkommen (= der steuerrechtliche Gewinn, 15 SGB IV) beträgt nicht mehr als 400,00 monatlich. Steuerfreie Geldleistungen zählen nicht zum Arbeitseinkommen. Der zeitliche Umfang spielt keine Rolle. Bei Versicherungspflicht besteht Meldepflicht!!! Bei Antrag auf einkommensgerechte Beitragszahlung beträgt der Beitrag 19,9 % des Arbeitseinkommens. Ein Nachweis erfolgt im Regelfall Mithilfe des Einkommensteuer bescheides. Wird kein Antrag gestellt, wird der (relativ hohe) Regelbeitrag erhoben. Freiwillige Alterssicherung Liegt das Einkommen unter 400,00 kann eine freiwillige private Alterssicherung abgeschlossen werden. Der z. Zt. geltende Mindesbeitragssatz zur gesetzlichen Alterssicherung beträgt 19,9 % - das entspricht ca. 78,00 Erstattung von nachgewiesenen Aufwendungen zur Alterssicherung Anträge auf Erstattung der hälftigen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung sind in der Servicestelle für Betreuungsangebote erhältlich und einzureichen.

Krankenversicherung!! Sonderreglung in der Kindertagespflege: (befristet bis 31.12.2013) Kindertagespflege ist keine hauptberufliche Tätigkeit, sondern eine nebenberuflich selbstständige Tätigkeit wenn: - bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreut werden ( 10 Abs. 1 S. 3 SGB V und 240 Abs.4 S.5 SGB V) Familienversicherung Familienversicherung ist möglich, solange das Gesamteinkommen derzeit regelmäßig nicht mehr als 355,00 (ab 2009 voraussichtlich 360 ) beträgt und keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit vorliegt. Gesamteinkommen ( 16 SGB IV): Die Summe sämtlicher Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz (insbesondere Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen, aber u.u. auch Miet- Pachteinnahmen und Kapitalerträge). Arbeitseinkommen ( 15 SGB IV): Steuerrechtlicher Gewinn, steuerfreie Geldleistungen bleiben i.d.r. außer Ansatz. Freiwillige Krankenversicherung für selbstständig Tätige Beachtung der Mindesbemessungsgrundlage (840,00 ) bei nebenberuflich selbst- ständiger Tätigkeit ( befristet bis 31.12.2013). 840,00-16,85 % (KV+PV) = 142,00 monatlicher Beitrag Erstattung der Beiträge Ab 2009 erstattet das Amt für Kinder, Jugend und Schule den Tagespflegepersonen die hälftigen Beiträge zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung. Bei allen Fragen zur Krankenversicherung sollten Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse wenden.

Sozialversicherungsbeiträge im Arbeitsverhältnis Arbeitsverhältnis: Verpflichtung zur Befolgung von Weisungen Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeitgebers Zurverfügungstellung der gesamten/überwiegenden Arbeitskraft Verbot, für Dritte tätig zu sein Verpflichtung zur Ausführung sonstiger Tätigkeiten Sozialversicherungsbeiträge im Arbeitsverhältnis Jeweils etwa hälftig von Arbeitgeber (Eltern) und Arbeitnehmer: 3,3 % Arbeitslosenversicherung 19,9 % Rentenversicherung 15,5 % Krankenversicherung ab 2009 1,95 % Pflegeversicherung (Beitrag zur Unfallversicherung: nur der Arbeitgeber) Minijob im Privathaushalt: vereinfachte Anmeldung durch den Arbeitgeber (Eltern); über das Haushaltsscheck Verfahren bei der Minijob Zentrale. Arbeitsentgelt 400,00 + 5 % Pauschalbeitrag Krankenversicherung 20,00 + 5 % Pauschalbeitrag Rentenversicherung 20,00 + 2 % Pauschsteuer 8,00 + 1,6 % Beitrag Unfallversicherung (Unfallkasse) 6,40 + 0,1 % Umlage U1 0,40 Gesamtkosten (Arbeitgeber): 454,80 Arbeitsrechtliches: Anspruch auf bezahlten Urlaub (mind. 4 Wochen im Jahr) Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Längere Kündigungsfrist (i.d.r. 4 Wochen) Mutterschutz Bei allen Fragen zum Minijob sollten Sie sich direkt an die Minijob Zentrale wenden. Minijob Zentrale: www.minijob-zentrale.de; Service-Center: 01801 20 05 04