Reform des 63 StGB Auswirkungen auf die ambulante forensische Nachsorge Hier steht die dritte Überschrift
Begrüßung und Information Raoul Kieffer Fachkrankenpfleger für Psychiatrische Pflege Mitarbeiter des multiprofessionellen Teams der Forensischen Psychiatrischen Institutsambulanz FPIA Kurz der Klinik Nette-Gut mit Dienstsitz an der Rhein Mosel-Fachklinik in Andernach 2
Inhalt 1. Allgemeines zur FPIA 2. Rechtliches 3. Entwicklung / Zahlen 4. Probleme 5. Workshop 3
Multiprofessionelle Team der FPIA Die FPIA Andernach Besteht seit Anfang 2008 aktuell 12 Mitarbeiter 0,6 Oberarzt (Facharzt) 0,9 Facharzt 1 Assistenzarzt 4 Fachkrankenpflegekräfte 1,8 Sozialdienst 1 Pädagoge 0,75 MA Sekretariat 4
Einzugsgebiet Rheinland-Pfalz hat 3 Forensik-Standorte mit jeweils angeschlossener forensischer Ambulanz: Weißenthurm (Andernach) Alzey Klingenmünster FPIA Andernach versorgt das Gebiet nördlich der roten Linie 5
Klientel FPIA Andernach betreut zur Zeit ca. 63 Beurlaubte 19 Entlassene 38 64 Beurlaubte 4 Entlassene 58 Sonstige: 26 (davon 11 67b) Erledigte: 16 SUMME: 161 6
Ableitung des gesetzlichen Auftrags Laut MVollzG-RP 6(2) () forensische Nachsorgeambulanzen zur Behandlung, Betreuung und Überwachung () Laut StGB: 68a (7) () steht die forensische Institutsambulanz der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite. ( ) und (3) () überwacht das Verhalten und Erfüllung der Weisungen () 7
Behandeln, betreuen, helfen, überwachen? Was heißt das? Multiprofessionelle Behandlung /Angebote Einschätzung des psychiatrischen Zustands Fortlaufende Risikobeurteilung Ambulante Krisenintervention Sicherstellung der Medikation Beratung und Austausch mit anderen Beteiligten Labor und EKG Kontrollen Indirekte Tätigkeiten Behörden, Kostenträger 8
Behandlungsziele FPIA Reduzierung des Delinquenz-Risiko Psychosoziale Reintegration Rückgewinnung und Übernahme von Eigenverantwortung Vollständiger Übergang in die Gemeindepsychiatrie 9
Wege aus dem Maßregelvollzug 1. Beurlaubung Erprobung der Entlassung, der Patient untersteht weiterhin dem MVollzG 2. Regelhafte Entlassung nach erfolgreicher Behandlung/Beurlaubung 3. Erledigung ( 67d(6) StGB Wegfall der Voraussetzungen weiterer stationärer Unterbringung 4. 67b StGB 63 zur Bewährung 10
Entlassung Führungsaufsicht Der Wechsel von der stationären Maßregel in die ambulante Maßregel. Soll auch nach Entlassung die Gefahr für die Allgemeinheit gering halten. Stationärer MRV umfangreich geregelt durch 53 Paragraphen des MVollzG-RP Führungsaufsicht 2 Paragraphen FPIA als Organ der Führungsaufsicht/StVK. 11
Wie sehen Weisungen aus? 12
Eingriffsmöglichkeiten bei Weisungsverstößen oder Krisen Rückholung in den stationären MRV Krisenintervention für 3-6 Monate nach 67h StGB Widerruf der Aussetzung der Unterbringu ng 67g StGB Verstoß gegen strafbewährte Weisungen Neue Freiheits- Strafe nach 145 a StGB Widerruf der Aussetzung der Bewährung (Freiheitsstrafe) 56f StGB 1. Beurlaubung X ohne StVK 2. Regelhafte Entlassung mit Bewährung 67d(2) 3. Erledigung a)führungsaufsicht b) Bewährung (Freiheitsstrafe) (X) nach Beschluss der StVK X nach Beschluss der StVK X nach Beschluss der StVK X nach Gerichtsentscheid X (a) nach Gerichtsentscheid X (b) nach Gerichtsentscheid 13
Entwicklung der Fallzahlen 14
Entwicklung Beurlaubte/Entlassene 15
Entwicklung 63/ 64/Sonstige 16
Entwicklung Erledigte 17
Probleme Anstieg FPIA-Patienten mit erhöhten Betreuungsbedarf Übersteigt deutlich den Auftrag von Beraten und unterstützen deutliche Zunahme der Erledigten hier weniger rechtliche Eingriffsmöglichkeiten Anzahl 67b-Fälle steigt wenig bis keine bisherige Therapie unbefristete Führungsaufsichten nimmt zu Forensifizierung von Heimeinrichtungen zu wenig bezahlbarer Wohnraum Herausforderung für die FPIA und die Gemeindepsychiatrie 18
Ansätze: Aufstockung der FPIA Mitarbeiter Intensivierung der Betreuung von Klienten Projektgruppe Entlass-Management Neubau im Heimbereich geschlossene Stationen Schulungs- und Weiterbildungsangebote für z.b. Heimmitarbeiter Was kann noch gemacht werden? 19
Workshop 1) Wie kann man der Entwicklung begegnen? 2) Was braucht die Gemeindepsychiatrie? (Exkurs: was ist Gemeindepsychiatrie/ wer ist alles an der Behandlung eines entlassenen Patienten beteiligt?) 20
ENDE Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Fragen, Austausch, Anregungen.. Kontakt: r.kieffer@kng.landeskrankenhaus.de 21