EMPIRISCHE GRUNDLAGEN ZUR DAUER DER UNTERBRINGUNG IN EINER ENTZIEHUNGSANSTALT GEM. 64 STGB

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1 EMPIRISCHE GRUNDLAGEN ZUR DAUER DER UNTERBRINGUNG IN EINER ENTZIEHUNGSANSTALT GEM. 64 STGB DGPPN KONGRESS 213 DR. MICHAEL VON DER HAAR, M.A., MRVZN BAD REHBURG

2 ZAHLEN ZUR STICHTAGSERHEBUNG Untergebrachte 64 StGB, gesamt 64 StGB, 64 StGB, ohne Trunksucht Stichtag Stichtagserhebungen Erhebungsbögen mit wenigen Daten werden pro Fall mindestens einmal pro Jahr auf freiwilliger Basis zentral zur Verfügung gestellt Ziel: Erfassung empirischer Daten zu 64 StGB im Verlauf Anzahl beteiligter Kliniken BGH Beschluss 3 StR 38/9 vom 11. März 21 Unabhängig davon hätte der Senat im Hinblick auf die von 64 Abs. 2 StGB geforderte hinreichend konkrete Erfolgsaussicht Rechtsbedenken gegen die Anordnung dieser Maßregel, da das Landgericht in Übereinstimmung mit dem Sachverständigen "von einer voraussichtlichen Dauer der Suchtbehandlung bis zur Erzielung eines Behandlungserfolges von drei Jahren" ausgegangen ist. Er [der Senat] ist der Auffassung, dass in einem solchen Fall die notwendige Erfolgsaussicht zu verneinen ist.

3 ENTWICKLUNG DER VERWEILDAUER 2 1 Anteil mit > 24 Monaten Behandlungsdauer (%) 23,3 22,3 ill.drogen 21,9 21, 21, 21,4 21 2,6 2,8 2,3 2,6 19,8 19,3 18,4 18, 17,9 17, , 16,8 16,8,9,4,6,9 13,9 11, ,2 1,8 11,1 1,7 1,3 8,1 8,2 7,3 6,9 7,1 6,3 6, Behandlungszeiten Der Anteil der Patienten am Stichtag mit einer Verweildauer über 24 Monaten hat sich auf grob 2% eingependelt Behandlungsmonat bei Entlassungsempfehlung Entlassung Entlassung Drogen Erledigung Erledigung Drogen 3,4 29,9 29,4 29,2 28,3 28,4 27,6 27, ,8,2 24,9 24,3 23,3 22,6 22,6 21,4 21,4 2,9 2,2 19,4 19,7 2,1 17, 17,1,3 33,2 32,2 32,61 31,4 31,2 3,2 29,729,8 29,2 28,6 28,46 26,6 26,38, Entlassungs-Empfehlung Zwischen der Empfehlung der Kliniken und dem Beschluss der StVK vergehen incl. der notwendigen Gutachten nicht selten 3 Monate.

4 DATEN ZU DEN DELIKTEN 2 1 Sexualdelikte 2 1 Verweildauer und Einweisungsdelikt Es ist ein insgesamt deutlicher Anstieg der Behandlungsmonate im Laufe der Jahre unabhängig vom Einweisungsdelikt zu verzeichnen. Die Gesetzesänderung mit einer Änderung des Vorwegvollzugs erfolgte erst Mitte 27. Parallelstrafen Die parallel verhängten Freiheitsstrafen haben im Laufe der Jahre zugenommen, gerade der Anteil mit Strafen über 3 Jahre liegt mittlerweile bei über % durchschn. Behandlungsmonat durchschn. Behandlungsmonat Eigentumsdelikte durchschn. Behandlungsmonat durchschn. Behandlungsmonat Körperverletzung Tötungsdelikte 7% 6% % 4% 3% 2% 1% % Entwicklung der parallel verhängten Freiheitsstrafen keine Haftstrafe Haftstrafe bis 3 Jahre Haftstrafe ab 3 Jahre

5 DATEN ZU DEN DIAGNOSEN sonstige psychot. Störung Pers.-Störung Untergebrachte > 24 Mon > 24 Mon Komorbidität Komorbidität ist ein Faktor der längeren Behandlungsdauer. Schwerpunkt bleiben die Persönlichkeitsstörungen. Minderbergabung keine 8% 7% 6% % 4% 3% 2% 1% % % 1% 2% 3% 4% % 6% 7% Anteil Persönlichkeitsstörungen (in %) Persönlichkeitsstörungen Der Anteil der in der Erhebung dokumentierten Diagnose einer Persönlichkeitsstörung ist kontinuierlich zurück gegangen. Gleichzeitig kann bei den Patienten im Allgemeinen ein deutliches strukturelles Defizit, das die Therapie bestimmt, beobachtet werden.

6 DATEN AUS DEM VERLAUF 2, 2, 1, 1,,, Rückfälle und Lockerungsmissbrauch Rückfälle/Patient und Beh.-Jahr am Stichtag Lockerungsmißbrauch/Patient und Beh.-Jahr am Stichtag Merkmal Bewährung signifikant Aussichtslosigkeit signifikant Rückfall Lockerungsmissbrauch bis 24 Mon.,39 1,34 über 24 Mon.,7 ja 1,76 nein bis 24 Mon.,3,13 über 24 Mon.,4 nein,4 ja OLG Braunschweig Die dauerhafte Therapieunwilligkeit oder fähigkeit muss sich ausreichend durch Tatsachen untermauern lassen. Vor dem Hintergrund seiner langjährigen Drogenabhängigkeit und der zusätzlichen Drogenabhängigkeit ist aber zu bedenken, dass Rückfälle in den Suchtmittelkonsum nicht gänzlich abwegig sind und nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Therapie gescheitert ist und der Verurteilte sich mit seiner Drogenabhängigkeit abgefunden hat. Fakten Es gibt ungeschriebene Grenzen, nach deren Überschreitung eine Aussichtslosigkeit der Maßnahme festgestellt wird, während bei anderen Patienten zumindest bei Suchtmittelrückfällen diese dem normalen Therapieverlauf zugerechnet werden.

7 ANTEILE DES PROBLEMS Patienten Mitarbeitende Gesellschaft und Politik Justiz (STVK, STA, BGH) Privatisierung Komorbidität, Parallelstrafe, Persönlichkeit, laufende Verfahren, Migrationshintergrund Ausbildung, Anzahl, Erfahrung, Einstellung zur Maßregel, persönliche Erfahrungen, Therapieziele Toleranz, Vorfälle, Medien, Einfluss von Bürgerinitiativen Gesetze, Rechtsprechung, formales Vorgehen Verantwortungsgefühl Ansehen.???

8 ZUSAMMENFASSUNG Die Mitarbeitenden im Maßregelvollzug sind in einem Spannungsfeld mit den Patienten, deren Anwälten und den Strafvollstreckungskammern und nicht zuletzt der Gesellschaft tätig Auch das Krankheitsverständnis ist bei den Beteiligten unterschiedlich Es ist daher zunächst ein gemeinsames Verständnis erreichbarer Therapieziele notwendig Die Kliniken sollten daher ihr Verständnis von Therapie offen legen und eine Diskussion auf Fachebene zulassen Es ist zu erwarten, dass auch die Angebote innerhalb einer Klinik / Station stärker differenziert werden müssen (Migrationshintergrund, sog. Kurzstrafler, spez. Delikte, Gewalt, sozialer Empfangsraum, Substitution )

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