Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz und Fachschule für Sozialpädagogik



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Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz und I. Allgemeine Informationen über unsere Schule Wir sind eine staatlich anerkannte Schule in freier Trägerschaft der Stiftung Marienschule Fulda und sehen uns in einer 260-jährigen Tradition des katholischen Ordens der Maria- Ward- Schwestern (C J). Unsere Schule besteht seit 1964 und liegt im Zentrum von Fulda in der Nähe des Hauptbahnhofes. Als Schule in freier Trägerschaft fühlen wir uns dem christlichen Menschenbild verbunden; das heißt, dass wir uns darum bemühen, zukünftigen Erzieherinnen ihre besondere Verantwortung den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen, sich selbst und ihrer Umwelt gegenüber bewusst zu machen. Ein wichtiges Ausbildungsziel ist hierbei die Toleranz gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen, sowie das Herausarbeiten des Gemeinsamen aus einer christlichen Grundüberzeugung heraus. Die Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule sehen sich durch ihre Tätigkeit an einer privaten Schule verpflichtet, eine fundierte Berufsausbildung zu vermitteln und junge Frauen darauf vorzubereiten als Erzieherinnen Verantwortung im öffentlichen Leben zu übernehmen und eigene Standpunkte zu vertreten. Unsere Schule erhebt ein Schulgeld von 480 jährlich, zahlbar in zehn Raten zu je 48. Beim Besuch der höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz und der Fachschule für Sozialpädagogik können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFÖG) beantragt werden. Ein Leistungsanspruch besteht auch dann, wenn die Schülerinnen und Studierenden bei den Eltern wohnen. II Ausbildungsstruktur Die Ausbildung zur Erzieherin dauert insgesamt 5 Jahre: 2 Jahre Ausbildung zur Sozialassistentin an der höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz oder eine gleichwertige Qualifikation, 2 Jahre Ausbildung zur Erzieherin an der mit theoretischer Abschlussprüfung, 1 Jahr Berufspraxis als Erzieherin im Anerkennungsjahr mit abschließender methodischer Prüfung zum Erwerb der staatlichen Anerkennung als Erzieherin.

2 Informationen zur höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz Für die Aufnahme in die höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz ist ein mittlerer Bildungsabschluss Voraussetzung. Dieser kann nachgewiesen werden durch das Abschlusszeugnis der Realschule, das Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe, das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule im Lande Hessen, ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik nachweisen, wobei in keinem dieser Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen. Die Ausbildung an der höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um in sozialpädagogischen Einrichtungen nach Anweisung und in begrenztem Umfang tätig zu sein. Das Abschlusszeugnis erfüllt die Zugangsvoraussetzung zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und vermittelt folgende Inhalte: Deutsch Politik / Wirtschaft Religion Medienerziehung Englisch Anthropologie Körper und Bewegung Erziehung Pflege Ernährung und Haushaltsführung Gestaltung der Lebensumwelt Theorie und Praxis des Schwerpunktfaches Sozialpädagogik Berufspraxis im Schwerpunkt Sozialpädagogik Praxisreflexion Während des ersten Ausbildungsjahres absolvieren die Schülerinnen zwei Blockpraktika in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen. Im zweiten Ausbildungsjahr ist der schulische Teil auf zwei Tage wöchentlich begrenzt. An drei Tagen findet die berufspraktische Ausbildung in sozialpädagogischen Einrichtungen statt. Die erfolgreiche Abschlussprüfung berechtigt zur Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Sozialassistentin, Schwerpunkt Sozialpädagogik

3 Informationen zur Die Aufnahme in die setzt folgende Nachweise voraus: 1. Zeugnis des mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. In Zweifelsfällen entscheidet das Staatliche Schulamt über die Gleichwertigkeit. 2. Einen Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder den Abschluss einer einschlägigen anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung. Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt den Nachweis einer Berufstätigkeit von drei Jahren und von sozialpädagogischer Erfahrung voraus. Hierauf sind anzurechnen: eine abgeschlossene Berufsausbildung, erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie bis zur Dauer von zwei Jahren, ein studienqualifizierender Abschluss in der Sekundarstufe II bis zur Dauer von zwei Jahren, förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen, die Ableistung eines sozialen Jahres im Sinne des Gesetzes zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres, einen Auslandsaufenthalt als Au- Pair bis zur Dauer von 12 Monaten, einschlägige Berufstätigkeit. Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über die sozialpädagogischen Erfahrungen. 3. Den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf der Erzieherin Die Ausbildung zur Erzieherin befähigt zu sozialpädagogischer Arbeit in Einrichtungen des Elementarbereiches, der Erziehungshilfe und der Behindertenarbeit. Erzieher können Gruppenleiterfunktionen übernehmen und werden z.b. in Kindertagesstätten auch mit der Leitung der Einrichtung beauftragt. Dies erfordert umfassende Kompetenzen, die auch Dauer der Berufsausbildung (drei Jahre) rechtfertigen. Die Ausbildung gliedert sich in einen zweijährigen theoretischen und einen einjährigen praktischen Teil. Die theoretische Ausbildung hat folgende Inhalte: Sozialpädagogische Grundlagen, Sozialpädagogische Konzepte und Strategien, Soziologie / Politik, Recht / Organisation / Verwaltung, Deutsch, Ökologie / Umwelt- und Gesundheitspädagogik, Religion / Religionspädagogik, Kinder- und Jugendliteratur, Musik, Spiel, Gestaltung, Bewegung, AV-Medien, Englisch.

4 Im 2. Ausbildungsjahr wird der Unterricht ergänzt durch die Wahlfächer: Sozialpädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Sozialpädagogische Arbeit im interkulturellen Bereich, Sozialpädagogische Arbeit in der Erziehungshilfe, Sozialpädagogische Arbeit mit behinderten Menschen. Studierende, die zusätzlich an der Fachhochschulreife interessiert sind, haben die Möglichkeit zusätzlich am Mathematikunterricht teilzunehmen und eine Prüfung in Mathematik zu absolvieren. Innerhalb dieser Ausbildungszeit haben die Studierenden Gelegenheit ihre schulischen Kenntnisse in der Praxis - im Rahmen von 12 Wochen - zu erproben. Diese Blockpraktika werden je zur Hälfte in sozialpädagogischen Einrichtungen für Klein- bzw. Vorschulkinder (Kindertagesstätten) und Institutionen für schulpflichtige Kinder und Jugendliche (Heime, Horte, Einrichtungen für Behinderte u.a.) absolviert. Gegen Ende des zweiten Jahres wird nach bestandener theoretischer Abschlussprüfung die Berufsbezeichnung "Erzieherin" verliehen. Anschließend folgt ein Berufspraktikum in einer mit Zustimmung der Fachschule gewählten sozialpädagogischen Einrichtung in Fulda oder der näheren Umgebung. Während dieser Zeit findet regelmäßig Begleitunterricht von insgesamt 160 Stunden an der Fachschule statt. Darüber hinaus werden die Praktikantinnen von jeweils einer Lehrkraft der sozialpädagogischen Fächer betreut. Am Ende dieses Berufspraktikums wird nach einer methodischen (mündlichen) Prüfung zu einem an der Berufspraxis orientierten Thema die staatliche Anerkennung als Erzieherin erteilt. Falls die Absolventinnen die Mathematikprüfung bestanden und in Deutsch und Englisch mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben, wird zusätzlich die Fachhochschulreife erteilt. III. Bewerbungsverfahren / -termine Bewerbungen an unsere höhere Berufsfachschule / Fachschule sollten jeweils bis zum 1. Februar an folgende Anschrift gesandt werden.: Marienschule Fulda Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz Nikolausstr. 8 36037 Fulda Anmeldeformulare liegen an der Zentrale der Marienschule oder im Büro der Fachschule (2. Stock) bereit. Auf Wunsch senden wir diese auch gerne zu. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen montags und donnerstags von 9.00 bis 13.00 Uhr zur Verfügung. 0661-8697651 Fax: 0661-8697655 e-mail: marienschule.fulda-fachschule@t-online.de

5 Der Anmeldung bitten wir folgende Unterlagen beizufügen: Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz Bewerbungsschreiben, Beglaubigte Kopie des letzten Zeugnisses, eine Kopie des Zeugnisses über den mittleren Bildungsabschluss ist erforderlich und muss ggf. nachgereicht werden, Lebenslauf in tabellarischer Form, Lichtbild. Bewerbungsschreiben, Lebenslauf mit Lichtbild (u. a. auch Angaben über Konfession, Tätigkeit mit Kindern/Jugendlichen, Instrumentenspiel, Schwimmqualifikation z. B. Freischwimmernachweis), Abschlusszeugnis über die mittlere Reife oder ein gleichwertig anerkanntes Zeugnis, ggf. Zeugnisse über bisherige Berufsausbildungen, ggf. Beurteilung/Bescheinigung über eine bereits abgeleistete praktische Tätigkeit.