Zum Wohle des Kindes. BJKE Mitgliederversammlung

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Transkript:

Zum Wohle des Kindes BJKE Mitgliederversammlung 30.03.2017

Kinder und Jugendliche verbringen einen großen Teil ihrer Zeit bei uns Wir möchten, dass Kinder und Jugendliche sich bei uns wohl fühlen. Wir möchten, dass sie bei uns Spaß haben und etwas lernen. Wir möchten, dass sie sicher und geschützt sind. Wir möchten, dass sie Wie können wir als Verantwortliche dies alles gewährleisten? Eine Kinderschutz-Fortbildung ist ein erster Schritt, gut, dass Sie sich dafür Zeit nehmen! Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 2

Kindeswohl Das körperliche, seelische und geistige Wohl eines Kindes ist gewährleistet, wenn gewisse Grundbedürfnisse erfüllt sind. Hierzu zählen: Physiologische Grundbedürfnisse: Kinder brauchen Nahrung, Hygiene, einen geregelten Schlaf- Ruhe-Rhythmus und körperliche Zuwendung. Ein Bedürfnis nach Sicherheit: Laden Kinder brauchen Schutz vor körperlichen und seelischen Krankheiten, Natureinwirkungen und materiellen Unsicherheiten. Ein Bedürfnis nach einfühlendem Verständnis und sozialer Bindung: Kinder benötigen einfühlsame Bezugspersonen, den Dialog und die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft. Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 3

Kindeswohl Ein Bedürfnis nach Wertschätzung: Kinder brauchen die Anerkennung als seelisch und körperlich wertvoller Mensch. Ein Bedürfnis nach Anregung, Spiel- und Leistungsförderung: Kinder brauchen eine positive Unterstützung ihrer natürlichen Neugierde und ihres Forschungsdrangs. Ein Bedürfnis nach Selbstverwirklichung: Kinder brauchen Begleitung und Hilfestellung bei der Bewältigung von Lebensängsten sowie Unterstützung in der Entwicklung von Bedürfnissen, Fertigkeiten, Bewertungen und Gefühlen. Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 4

Grundbedürfnisse des Kindes Laden Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 5

Gewalt gegen Minderjährige ist eine Missachtung der Rechte von Kindern und Jugendlichen! Grundgesetz, Absatz 1 Die Grundrechte, Art. 1 & 2 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. UN-Kinderrechtskonvention Artikel 19 [Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung] Artikel 34 [Schutz vor sexuellem Missbrauch] Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung zu schützen. In Deutschland trat diese Verpflichtung 1992 in Kraft Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 6

UN Kinderrechtskonvention Das Recht auf Gleichheit, unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft oder Geschlecht. Das Recht auf eine gesunde geistige und körperliche Entwicklung. Das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit. Das Recht auf ausreichende Ernährung, menschenwürdige Wohnverhältnisse und medizinische Versorgung. Das Recht auf besondere Betreuung im Falle körperlicher oder geistiger Behinderung. Das Recht auf Liebe, Verständnis und Geborgenheit. Das Recht auf unentgeltlichen Unterricht, auf Spiel und Erholung. Das Recht auf Beteiligung an der Gestaltung der eigenen Umwelt. Das Recht auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung und Ausbeutung. Das Recht auf Schutz vor allen Formen der Diskriminierung und auf eine Erziehung im Geiste der weltweiten Brüderlichkeit, des Friedens und der Toleranz. Vgl. UNICEF: Zehn Jahre UN-Kinderrechtskonvention. Eine Zwischenbilanz, Köln 1999. Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 7

Kinderschutz in Deutschland 01.10.2005: Neuregelung einiger Paragraphen des KJHG durch das KICK (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) Von den geänderten und neu aufgenommenen Paragraphen besonders wichtig: 8a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 72a SGB VIII: Persönliche Eignung (Führungszeugnisse) 01.01.2012: Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) 1) Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke 2) mehr Handlungs- und Rechtssicherheit (u.a. Führungszeugnis) 3) verbindliche Standards (Präventionskonzepte / Qualitätsentwicklung) 4) belastbare statistische Daten (Kinder- u. Jugendhilfestatistik) Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 8

Plakat kinderrechte 9

Gesetzliche Verpflichtung als Jugendhilfeträger Als Kinder- und Jugendhilfeträger unterliegen wir der Verpflichtung, das Bestmögliche zu tun, um den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten (Aufsichtsvertrag nach 832 (2) BGB und 8a KJHG) Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 10

Begriffserklärung Körperliche und seelische Gewalt Körperlich: Darunter sind alle Handlungen zu verstehen, die zu körperlichen Verletzungen oder gar zum Tod des Kindes führen können Laden Emotional: Seelische Misshandlung kann ebenso grausam sein wie körperliche Gewalt und ist wohl die häufigste Form von Gewalt gegen Kinder. Dazu zählen Äußerungen oder Verhaltensweisen, die Kinder ängstigen, sie herabsetzen oder überfordern. Beispiele: Kneifen, Treten, Beißen, Stöße, Schläge (mit Gegenständen); Schütteln, Stichverletzungen, Verbrennungen, Verbrühungen; Unterkühlen; körperliche / seelische Bestrafung; Beleidigungen, Abwertungen, Demütigungen; überhöhte Erwartungen; Überbehütung; Isolierung; Ignorieren des Kindes, Einengung kindlicher Erfahrungsräume Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 11

Begriffserklärung Sexualisierte Gewalt Angelehnt an die Definition sexuellen Missbrauchs von Bange/Deegener (1996) lässt sich sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen als jede sexuelle Handlung beschreiben, die an oder vor einem Kind entweder gegen seinen Willen vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund seines körperlichen, psychischen und kognitiven Entwicklungsstandes nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Machtund Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen (Bange/Deegener 1996, S. 105). Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 12

Fakten Erziehungsgewalt / körperliche Misshandlung Die Mehrheit der Eltern wendet zumindest minderschwere Formen physischer Erziehungsgewalt an, etwa leichte Ohrfeigen oder einen Klaps (Bussmann 2002, 2003, 2005, Pfeiffer et al. 1997, 1999, Baier et al. 2009). Ca. 10% bis 15% der Eltern wenden schwerwiegendere und häufigere körperliche Bestrafungen an. (Engfer 2005) Quelle: DJI Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 13

Zahlen und Fakten Jedes 5. Mädchen und jeder 12. Junge macht eine sexuelle Gewalterfahrung. ** ** Quelle: Enders: Zart war ich, bitter war s, Köln 2011, 4. Auflage Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 14

Sexualisierte Gewalt//Fakten... Im Jahr 2015 hat es insgesamt 49.084 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland gegeben. Darunter 7.022 Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung 11.808 Fälle von Sexuellem Missbrauch von Kindern (das sind 38 pro Tag) 1.103 Anzeigen wegen Missbrauchs an Jugendlichen und 416 Anzeigen wegen Missbrauchs an minderjährigen Schutzbefohlenen. Diese Zahlen sind seit 2010 nahezu gleich geblieben. Da nur ein kleiner Teil der Taten angezeigt wird, werden viele Taten statistisch nicht erfasst und bleiben im Dunkelfeld. (Quelle: Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2015, BKA) Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 15

So wenige Fälle werden angezeigt 16

Fakten Die Altersstruktur: Etwa 33 % geschehen/ beginnen vor dem 10. Lebensjahr Etwa 33 % geschehen/ beginnen im Alter von 10-12 Jahren Etwa 33 % geschehen/ beginnen in der Pubertät, bzw. ab 12 50 % der Fälle sexueller Gewalt geschehen einmal 50 % der Fälle sexueller Gewalt geschehen mehr als einmal und ziehen sich teilweise über Jahre hin (Quelle: Dirk Bange, Fachtagung Prävention von sexualisierter Gewalt, 2010) Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 17

Gesetzeslage 176 Sexueller Missbrauch von Kindern Wer auf ein Kind durch Schriften oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung Wer eine andere Person 1. mit Gewalt, 2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder 3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 18

Gesetzeslage 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 183 Exhibitionistische Handlungen (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 19

Gesetzeslage NEU ab 2015 182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen Aufnahme von 182 StGB (Sex. Missbrauch von Jugendlichen) in die Ruhensvorschrift des 78 b Abs. 1 Nr. 1 StGB Neuregelung des 78 b StGB; Ruhen der Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bei bestimmten Sexualdelikten Neuregelung des 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen Früher: Wer sexuelle Handlungen an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen lässt Heute: an einer Person unter achtzehn Jahren, die sein leiblicher oder rechtlicher Jugendkunstschule der Bleiberger Fabrik 20 Abkömmling oder der seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder einer Person, mit der er in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt

Strategien von Täterinnen und Tätern Auslöser Begründung Idee Entdeckung Redeverbot Missbrauch Als immerwährender Zyklus bis...?... Planung Auswahl ** Quelle : Bundschuh Strategien von Tätern und Täterinnen in Institutionen, IzKK-Nachrichten 1/2007

Strategien von Täterinnen und Tätern Auslöser Begründung Idee Entdeckung... WIR Redeverbot uns einmischen Missbrauch ** Quelle : Bundschuh Strategien von Tätern und Täterinnen in Institutionen, IzKK-Nachrichten 1/2007

Fakten TäterInnen kommen meist aus dem sozialen Nahbereich (Statistik 2015) Quelle: Staatsanwältin Litterscheid, Aachen Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 23

Fakten Täter/innen: 95,6% der angezeigten Täter sind Männer, 4,4% sind Frauen Täter/-innen von sexueller Gewalt sind normale Männer und Frauen jeden Alters, jeder sozialen Schicht, unabhängig von Beruf, Herkunft oder sexueller Orientierung auch Kinder und Jugendliche werden aneinander zu Täter/innen (bis zu 1/3 der Täter/innen sind Jugendliche) Ca. 50 % der Kinder werden von ihnen bekannten Personen missbraucht, die nicht zur Familie gehören (Bekannte oder Freunde der Familie, Nachbar/-innen, Lehrer/-innen, Gruppenleiter/-innen, Pfarrer/-innen, Ärzte/Ärztin, Erzieher/-in, Babysitter/innen, Sportlehrer/-in usw.) Jungen sind gefährdeter, von einem Fremden missbraucht zu werden Für Mädchen ist die Gefahr größer, dass der/die Täter/in aus dem Kreis der Familie stammt In der Regel missbraucht ein/e Täter/in nicht nur ein Opfer sondern ist Mehrfachtäter/-in. Täter(innen) sind Meister der Manipulation und beeinflussen damit Opfer und Umwelt Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 24

Prävention Prävention hat das Ziel, sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Jungen zu verhindern oder zu behindern. Sie fordert ein, dass erwachsene, private wie professionelle Bezugspersonen ihre Haltung überprüfen und jede Maßnahme etablieren, die diesem Ziel dient, ohne sich selbst als Person, mit den eigenen Annahmen und (Vor-)Urteilen, außer Acht zu lassen. Denn gerade Themen wie Gewalt oder Sexualität zeigen tief verankerte Bilder und Werte, die das Handeln letztendlich stärker bestimmen als kognitiv erzeugtes Wissen. Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 25

Prävention zeigt sich handelnd im bewussten und reflektierten Vorleben: Eigenständigkeit Eigenwilligkeit Selbstwirksamkeit Verlässlichkeit. Sie spiegelt sich wider in einem ebenso bewussten Umgang mit Strukturen in Einrichtungen und Familien und organisiert diese partnerschaftlich. Die beteiligten Personen übernehmen Verantwortung, sind konfliktbereit und gehen respektvoll miteinander um, unabhängig von Alter oder Geschlecht.

Ob eine Haltung der Prävention dient, zeigt sich darin, wie Erwachsene mit ihrem und dem Körper von anderen umgehen; wie sie Grenzen spüren, setzen und respektieren; wie sie mit Geheimnissen umgehen und wie sie Position beziehen, um greifbar und verlässlich zu sein; wie sie Gefühle ansprechen und erlauben, ob sie Betroffenen glauben und helfen können und wie sie beschützen.

Bausteine zum Schutz des Kindeswohls Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 28

Laden Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik 29

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VIELEN DANK UND IMMER: OHREN UND AUGEN AUFHALTEN!!! 31