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Transkript:

Finanzamt Trier Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Mehraufwendungen für Verpflegung anlässlich Auswärtstätigkeit Alfred Strupp Finanzamt Trier, 19.01.2012 Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19. Dezember 2011 Folie 1

Verpflegungsmehraufwand Inhalt: I. Schaubild II. Verpflegungsmehraufwand 1. Voraussetzungen 2. Beispiel 3. Definition regelmäßige Arbeitsstätte 4. Abgrenzung zu übrigen Reisekosten 5. Höhe der Pauschbeträge III. Aufzeichnungspflichten IV. Besonderheiten 1. Erstattung höherer Beträge 2. Beispiel 3. unentgeltliche Verpflegung V. Versteuerung Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19. Dezember 2011 Folie 2

AN Tätigkeit ständig wechselnde Tätigkeitsstätten beruflich vorübergehend außerhalb Whg/ Arbeitsstätte Fahrtätigkeit beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit Reisekosten Fahrtkosten Übernachtungskosten Mehraufwand Verpflegung Reisenebenkosten Pauschalen steuerfrei Versteuerung

II. Verpflegungsmehraufwand 1. Voraussetzungen der Arbeitnehmer ist: vorübergehend außerhalb seiner Wohnung nicht an seiner regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19. Dezember 2011 Folie 4

II. Verpflegungsmehraufwand 2. Beispiel Sachverhalt: Lösung: Der Arbeitnehmer C wird ab Mai 2008 von seinem Arbeitgeber für 4 Jahre zu einer Montage entsandt. Frage: Liegt bei C eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit vor? für die gesamte Dauer der Abordnung liegt eine vorübergehende beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit vor, da von Beginn an feststeht, dass der Arbeitnehmer wieder an seine ursprüngliche Arbeitsstätte zurückkehren wird. Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19. Dezember 2011 Folie 5

II. Verpflegungsmehraufwand 3. regelmäßige Arbeitsstätte Definition: ortsgebundener Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit insbesondere jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, die der Arbeitnehmer mit einer gewissen Nachhaltigkeit* immer wieder aufsucht bzw. aufzusuchen hat * durchschnittlich im Kalenderjahr mindestens ein Arbeitstag je Woche bzw. mehr als 46 Arbeitstage im Kalenderjahr Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19. Dezember 2011 Folie 6

II. Verpflegungsmehraufwand noch zu 3. regelmäßige Arbeitsstätte bisher: neu: mehrere regelmäßige Arbeitsstätten beim selben Dienstverhältnis möglich innerhalb eines Dienstverhältnisses nur noch eine bzw. keine regelmäßige Arbeitsstätte möglich BFH-Urteil v. 09. Juni 2011 VI R 55/10, VI R 36/10, VI R 58/09 Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19. Dezember 2011 Folie 7

II. Verpflegungsmehraufwand noch zu 3. regelmäßige Arbeitstätte Sachverhalt: Distriktmanager für 15 Filialen einer Supermarktkette sucht sämtliche Filialen in regelmäßigen aber auch unregelmäßigen Abständen immer wieder auf. Darüber hinaus sucht er den Betriebssitz des AG lediglich zu Kontrollzwecken auf. Lösung: Der Arbeitnehmer begründet am Betriebssitz des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte, weil keine hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten. Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19. Dezember 2011 Folie 8

II. Verpflegungsmehraufwand noch zu 3. regelmäßige Arbeitsstätte Vereinfachung durch BFH-Urteil vom 09.06.2011 1. Geldwerter Vorteil bei Firmenwagengestellung: keine aufwändigen Berechnungen mehr 2. Aufsplitten Entfernungspauschale entfällt 3. Keine aufwändige Ermittlung Pauschbeträge Verpflegungsmehraufwendungen mehr Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19. Dezember 2011 Folie 9

II. Verpflegungsmehraufwand 4. Abgrenzung zu übrigen Reisekosten Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten Erstattung nachgewiesener Kosten lohnsteuerfrei Verpflegungsmehraufwendungen Erstattung gesetzlicher Pauschalen lohnsteuerfrei bei vorübergehender Auswärtstätigkeit Begrenzung auf 3 Monate Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19. Dezember 2011 Folie 10

II. Verpflegungsmehraufwand 5. Höhe der Pauschbeträge Inland: Pauschalen wie bisher Abwesenheit > 24 Stunden 24 Euro Abwesenheit < 24 Stunden, 12 Euro Abwesenheit < 14 Stunden, 6 Euro Abwesenheit < 8 Stunden 0 Euro Ausland: Neue Pauschbeträge ab 01.01.2012: http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik: Wirtschaft und Verwaltung/Steuern/Veröffentlichung zu Steuerarten/Lohnsteuer Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19. Dezember 2011 Folie 11

III. Aufzeichnungspflichten Arbeitnehmer: Anlass und Art der beruflichen Tätigkeit Reisedauer und Reiseweg Arbeitgeber: Höhe der steuerfreien Erstattung im Lohnkonto Unterlagen als Nachweis Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19. Dezember 2011 Folie 12

IV. Besonderheiten 1. Erstattung höherer Beträge Differenz zwischen tatsächlich gezahlten und steuerfreien Pauschalen = lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn Zusammenrechnung aller Erstattungen möglich! Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19. Dezember 2011 Folie 13

IV. Besonderheiten 2. Beispiel Auswärtstätigkeit mit 2 Übernachtungen Mo. 17:00 Uhr bis Mi. 13:00 Uhr Erstattung durch AG : Fahrtkosten 400 km x 0,24 /km 96,00 Hotelkosten (incl. Frühstück) 100,00 steuerfrei: Fahrtkosten 400 km x 0,30 120,00 Hotelkosten 90,40 abzügl. Frühstück 9,60 Verpflg.-Mehraufwendungen: Montag 10,00 Dienstag 24,00 Mittwoch 18,00 insges.: 248,00 Verpflg.-Mehraufwendungen Montag > 8 Std 0,00 Dienstag 24,00 Mittwoch > 14 Std 6,00 insges: 240,40 Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19. Dezember 2011 Folie 14

IV. Besonderheiten 3. Unentgeltliche Verpflegung Von einem Dritten: kein geldwerter Vorteil keine Kürzung der Pauschbeträge Vom Arbeitgeber: Sachbezugswerte Frühstück 1,57 Mittagessen 2,87 Abendessen 2,87 eventuell Kürzung der Pauschbeträge Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19. Dezember 2011 Folie 15

V. Pauschalierungsmöglichkeit 1. Individueller Pauschalsteuersatz 2. Pauschaler Steuersatz 25%, wenn Zahlung die gesetzlichen Pauschalen um nicht mehr als 100% übersteigt 3. Darüber hinausgehende Zahlung Individueller Pauschalsteuersatz Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19. Dezember 2011 Folie 16

Zum guten Schluss: Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19. Dezember 2011 Folie 17