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Transkript:

Prüfungsdauer 60 Minuten Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt) 11 Beilage(n) Maximale Punktzahl Keine 60 Punkte Erzielte Punkte ote Hinweise Schreiben Sie die auf sämtliche Blätter (Prüfung und allfällige Zusatzblätter). Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein offizielles Zusatzblatt, welches Ihnen auf Handzeichen zur Verfügung gestellt wird. Die blosse ennung eines Gesetzes- oder Verordnungsartikels reicht nicht aus (ausser dies wird ausdrücklich erlaubt). Die Aufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Das Punktemaximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Teillösungen ergeben ebenfalls Punkte. Benutzen Sie Kugelschreiber, Filzstift oder Tinte (dokumentenecht, nicht radierbar, keine rote Farbe und kein Bleistift) zum Lösen der Prüfung. Die Experten/innen Datum Unterschriften Experte 1 Experte 2 Seite 1 (von 11)

Aufgabe 1: Anspruchsbeginn (2,5 Punkte) Ausgangslage Es werden Ihnen fünf verschiedene Konstellationen vorgelegt, bei denen es um die Bestimmung des Anspruchsbeginns geht. Aufgabe Bestimmen Sie anhand der angegebenen Daten den Zeitpunkt des Anspruchsbeginns auf Ergänzungsleistungen. Es ist das genaue Datum anzugeben. Konstellationen EL-Anmeldung: 15.3.2017 Heimeintritt: 1.1.2017 IV-Rentenverfügung: 7.7.2017 Anmeldung IV-Rente: 7.1.2016 IV-Rentenbeginn: 1.12.2016 EL-Anmeldung: 28.8.2017 Verfügung Hilflosenentschädigung zur IV: 16.12.2016 Leistungsbeginn schwere Hilflosenentschädigung zu Hause: 1.4.2016 HE-Anmeldung und Anmeldung IV-Rente: 14.2.2016 Ablehnende IV-Rentenverfügung: 16.12.2016 EL-Anmeldung: 16.8.2017 Verfügung IV-Taggeld: 12.2.2017 Anmeldung für IV-Leistungen: 16.11.2016 Taggeldanspruch für die Zeit vom 1.3.2017 bis 22.9.2017 EL-Anmeldung: 20.7.2017 Anmeldung AHV-Rente: 13.7.2017 EL-Anmeldung: 2.8.2017 AHV-Rentenverfügung: 28.9.2017 AHV-Rentenbeginn: 1.10.2017 Anspruchsbeginn 1.1.2017 1.12.2016 1.8.2017 1.3.2017 1.10.2017 Seite 2 (von 11)

Aufgabe 2: Schulden (2,5 Punkte) Aufgabe Kreuzen Sie bei den nachstehenden Aussagen zum Thema Schulden an, ob diese zutreffen (richtig) oder nicht (falsch). richtig falsch x Ein Konsumkredit wird in der EL-Berechnung als Schulden anerkannt. x Hypothekarschulden sind anerkannt, soweit sie den Steuerwert für selbstbewohnte Liegenschaften in der Höhe von CHF 112 500.-- übersteigen. X Wenn das Betreibungsamt einen Teil der Rente aus der beruflichen Vorsorge für die Schuldentilgung einnimmt, wird in der EL-Berechnung trotzdem die ganze Rente aus der beruflichen Vorsorge als Einnahme berücksichtigt. x x In der EL-Berechnung werden geschuldete Leasingraten für ein Auto als besondere Ausgaben berücksichtigt. Als Ausgaben anerkannt sind Gebäudeunterhaltskosten, Hypothekarzinsen und Amortisationen von Hypothekarschulden bis zur Höhe des Bruttoertrags der Liegenschaft. Seite 3 (von 11)

Aufgabe 3: Ausgaben und Einnahmen (10 Punkte) Ausgangslage Sie erhalten 10 Aussagen zur wirtschaftlichen Situation einer versicherten Person. Aufgabe Beurteilen Sie, ob die nachfolgenden Positionen bei der Berechnung der ordentlichen Ergänzungsleistungen als Ausgaben (A) anerkannt, als Einnahmen (E) anrechenbar oder ob sie nicht () zu berücksichtigen sind. Hinweis Es sind mehrere ennungen möglich. Auslagen für die Beschäftigung einer Putzfrau Familienrechtliche Unterhaltsbeiträge Hypothekarzinsen der Ferienwohnung Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung Lehrlingslohn Mitgliederbeitrag einer Gewerkschaft von CHF 100.-- pro Jahr Diätmehrkosten Effektiv bezahlte Krankenkassenprämie achzahlung von ebenkosten gemäss Schlussabrechnung AHV-Beiträge der nicht erwerbstätigen Person A, E A E A Seite 4 (von 11)

Aufgabe 4: Berechnung von Ergänzungsleistungen (22 Punkte) Sachverhalt Fabian Müller, geb. 4.3.1993, macht mit Hilfe der Invalidenversicherung vom 1.12.2016 bis 31.8.2017 eine Umschulung. Fabian wohnt noch zu Hause bei seinen Eltern. Ebenfalls im gemeinsamen Haushalt lebt seine Schwester, ora Müller. achdem die Umschulung teilweise erfolgreich war, bezieht Fabian ab 1.9.2017 eine Viertelsrente der IV (IV-Grad 45 %) und findet ebenfalls ab September 2017 eine passende Anstellung. Am 10.8.2017 meldet sich Fabian Müller zum Bezug von Ergänzungsleistungen an. Die wirtschaftliche Situation von Fabian Müller sieht während der Umschulung wie folgt aus: IV-Taggeld netto (bereits um Lohn während Umschulung gekürzt) CHF 95.-- pro Tag ettolohn während Umschulung (x12) CHF 1 200.-- pro Monat Mietzins inkl. ebenkosten der Familienwohnung CHF 1 750.-- pro Monat Im betreffenden Kanton gilt folgende Sonderregelung: - Kantonale Durchschnittsprämie Erwachsene: CHF 5 400.-- pro Jahr - Kantonale Durchschnittsprämie junge Erwachsene: CHF 4 800.-- pro Jahr - Kantonale Durchschnittsprämie Kinder: CHF 1 200.-- pro Jahr Ab 1.9.2017 ändern sich folgende Berechnungselemente: IV-Rente CHF 340.-- pro Monat ettolohn (x 13) CHF 2 700.-- pro Monat Berufsauslagen für Zugfahren CHF 1 500.-- pro Jahr Zudem zieht seine Schwester ora per 1.9.2017 aus dem gemeinsamen Haushalt aus. Aufgabe Berechnen Sie die EL-Ansprüche ab 1. August 2017 und 1. September 2017. Erstellen Sie dazu zwei vollständige Berechnungen. Hinweis Zeigen Sie den detaillierten Berechnungsweg auf. Seite 5 (von 11)

Alle Beträge sind in Franken angegeben. Berechnung ab 1.8.2017 Lebensbedarf 19 290 (1 Punkt) Durchschnittsprämie KK 4 800 (1 Punkt) Mietzins ¼ 5 250 (1 Punkt) Total Ausgaben 29 340 Lohn zu 100 % während Eingliederung 14 400 (1 Punkt) IV-Taggeld 34 675 (1 Punkt) Total Einnahmen 49 075 Total Ausgaben 29 340 (1 Punkt)./. Total Einnahmen 49 075 (1 Punkt) Einnahmenüberschuss 19 735 (1 Punkt) Berechnung ab 1.9.2017 Lebensbedarf 19 290 (1 Punkt) Durchschnittsprämie KK 4 800 (1 Punkt) Mietzins 1/3 7 000 (1 Punkt) Total Ausgaben 31 090 Erwerbseinkommen 35 100 (1 Punkt)./. Zugabo 1 500 (1 Punkt)./. Freibetrag 1 000 (1 Punkt) 32 600 Anrechenbar 2/3 21 733 (2 Punkt) IV-Rente 4 080 (1 Punkt) Total Einnahmen 25 813 Total Ausgaben 31 090 (1 Punkt)./. Total Einnahmen 25 813 (1 Punkt) Ausgabenüberschuss 5 277 (1 Punkt) EL pro Monat 440 (2 Punkte) Seite 6 (von 11)

Aufgabe 5: Auskunftserteilung (14 Punkte) Sachverhalt Elvira Zürcher ruft Sie als zuständige/n Mitarbeiter/in der EL-Durchführungsstelle an und möchte Auskünfte zur EL-Anspruchsberechnung ihrer Mutter, Verena Zürcher, 87-jährig. Diese Angaben erhalten Sie: Alle Beträge sind in Franken angegeben. Durchschnittsprämie KK 5 400 Heimtaxe Altersheim (180 x 365 Tage) 65 700 Betrag für persönliche Auslagen (370 x 12 Monate) 4 440 Total Ausgaben 75 540 Schenkung 150 000./. Amortisationen - 50 000 Anrechenbarer Verzicht 100 000./. Freibetrag - 37 500 = anrechenbares Vermögen 62 500 Vermögensverzehr 1/5 12 500 AHV-Rente 21 840 Zinsertrag auf Verzichtsvermögen 100 Total Einnahmen 34 440 Total Ausgaben 75 540./. Total Einnahmen 34 440 Ausgabenüberschuss 41 100 EL-Anspruch pro Monat 3 425 Hinweis zu den Aufgaben 5.1 bis 5.3 Beantworten Sie die Fragen stichwortartig, aber aussagekräftig. ennen Sie, wo verlangt, die massgebende Rechtsgrundlage. Berechnungswege sind detailliert aufzuzeigen. Aufgabe 5.1 (4 Punkte) Elvira Zürcher ist beunruhigt. Sie könne mit den zugesprochenen Ergänzungsleistungen die Heimrechnungen ihrer Mutter nicht bezahlen und will deshalb wissen, wie sie nun weiter vorgehen soll. Erklären Sie Elvira Zürcher den Grund dafür. Teilen sie ihr mit, welche Möglichkeit(en) sie hat, um mit den effektiven Einnahmen die Ausgaben decken zu können. Seite 7 (von 11)

Aufgabe 5.2 (6 Punkte) Verena Zürcher fühlt sich im Altersheim nicht wohl. Sie möchte lieber in einer altersgerecht eingerichteten Mietwohnung leben und hat eine solche für CHF 1 150.-- pro Monat inkl. ebenkosten in Aussicht. Elvira Zürcher fragt Sie an, was bei einem allfälligen Umzug in Bezug auf die Ergänzungsleistungen unternommen werden müsste. Sie will zudem wissen, welche Auswirkungen der Umzug auf die Berechnung der Ergänzungsleistungen hätte. Teilen Sie Elvira Zürcher mit, wie sie bei einem möglichen Umzug von Verena Zürcher in Bezug auf die Ergänzungsleistungen vorgehen müsste und legen Sie Elvira Zürcher dar, inwiefern sich die Berechnung der Ergänzungsleistungen verändern würde. ennen Sie zudem die betroffenen Berechnungspositionen inkl. Betrag. Gehen Sie jedoch davon aus, dass die Höhe der Durchschnittsprämie für die Krankenkasse unverändert bleibt. Aufgabe 5.3 (4 Punkte) Im Laufe des Gesprächs mit Elvira Zürcher stellen Sie fest, dass für Verena Zürcher eine Rente aus der beruflichen Vorsorge in der Höhe von CHF 3 000.-- pro Jahr fliesst. Diese war bis anhin gegenüber der EL-Durchführungsstelle nicht deklariert worden. Teilen Sie Elvira Zürcher mit, aufgrund welcher massgebenden rechtlichen Grundlage die EL- Durchführungsstelle nun eine Rückerstattungsverfügung vornimmt. Berechnen Sie den Betrag, den Verena Zürcher zurückbezahlen muss, wenn Sie davon ausgehen, dass Verena Zürcher seit 1.7.2017 Ergänzungsleistungen bezieht, die Ergänzungsleistungen für Oktober 2017 bereits ausbezahlt worden sind und Sie Ihre Verfügung am 10.10.2017 erlassen. Für die Berechnung des EL-Anspruchs inkl. Rente aus der beruflichen Vorsorge genügt es, wenn der Monatsbetrag der Rente aus der beruflichen Vorsorge vom EL-Anspruch pro Monat (CHF 3 425.-- gemäss Sachverhalt) in Abzug gebracht wird. Eine vollständige Anspruchsberechnung unter Angabe sämtlicher Ausgaben- und Einnahmenpositionen ist nicht verlangt. Seite 8 (von 11)

5.1 Die EL-Berechnung enthält einen Vermögensverzicht, was zur Folge hat, dass Verena (1 Punkt) Zürcher Einnahmen (Verzehr) angerechnet werden, über die sie nicht tatsächlich verfügt. (1 Punkt) Um das Defizit im Budget decken zu können, kann Verena Züricher auf Basis der freiwilligen Unterstützung versuchen, die Schenkung bei den Beschenkten wieder einzuholen oder zu erreichen, dass die Beschenkten für den in der EL-Berechnung angerechneten fiktiven Einkommensteil aufkommen. (1 Punkt) Überdies hat Verena Züricher die Möglichkeit sich beim zuständigen Sozialamt zum Bezug von Sozialhilfeleistungen anzumelden. Diese prüft dann die Verwandtenunterstützung (1 Punkt) im Rahmen des Sozialhilfebezugs. 5.2 Der EL-Durchführungsstelle ist jede Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von den Bezügern umgehend zu melden. (1 Punkt) Wechsel von einer Heimberechnung auf eine Mietzinsberechnung. (1 Punkt) Betroffene Berechnungspositionen: Lebensbedarf statt Betrag für persönliche Auslagen 19 290 (1 Punkt) Miete statt Heimtaxe 13 200 (2 Punkte) Vermögensverzehr 1/10 statt 1/5 von 62 500 6 250 (1 Punkt) 5.3 Art. 25 Abs. 1 ATSG (1 Punkt) EL-Anspruch mit Rente aus bv: CHF 3 175.-- (CHF 3 425.--./. CHF 250.--) (1 Punkt) Berechnung Rückforderung: Anspruch 1.7.2017 31.10.2017 4x CHF 3 175.-- = CHF 12 700.-- (0.5 Punkte)./. bezogene EL 4x CHF 3 425.-- = CHF 13 700.-- (0.5 Punkte) Rückforderung CHF 1 000.-- (1 Punkt) ============ Seite 9 (von 11)

Aufgabe 6: Finanzierung (5 Punkte) Sachverhalt Anton Meier bezieht monatliche Ergänzungsleistungen in der Höhe von CHF 1 200.--. Aufgabe Zeigen Sie auf, von wem die Ergänzungsleistungen für Anton Meier finanziert werden. ennen Sie ebenfalls die dazugehörigen Beträge. Hinweis Der Berechnungsweg ist detailliert aufzuzeigen. ennen Sie zudem die massgebende Rechtsgrundlage. Finanzierung - zu 5/8 vom Bund CHF 750.-- pro Monat (2 Punkte) - zu 3/8 vom Kanton CHF 450.-- pro Monat (2 Punkte) Art. 13 Abs. 1 ELG (1 Punkt) Seite 10 (von 11)

Aufgabe 7: Zumutbares Erwerbseinkommen (4 Punkte) Sachverhalt Simona Hauser bezieht eine halbe Invalidenrente. Der Invaliditätsgrad wurde nach der gemischten Methode festgelegt und beträgt 56 %. Im Teil der Erwerbstätigkeit ist Simona Hauser zu 47 % eingeschränkt. Simona Hauser ist 25-jährig, alleinstehend, lebt in einer Mietwohnung und ist nichterwerbstätig. Aufgabe 7.1 (1 Punkt) Simona Hauser bezieht bereits Ergänzungsleistungen. Auf welchen Zeitpunkt hin können die laufenden Ergänzungsleistungen herabgesetzt werden, wenn die EL-Durchführungsstelle die Verfügung betreffend Anrechnung eines zumutbaren Erwerbseinkommens am 10.10.2017 erlässt? Aufgabe 7.2 (3 Punkte) Zeigen Sie auf, welchen Betrag die EL-Durchführungsstelle in der Berechnung der Ergänzungsleistungen als zumutbares Erwerbseinkommen berücksichtigen wird. Hinweis Geben Sie das verlangte Datum an, und zeigen Sie den detaillierten Berechnungsweg auf. 7.1 1. Mai 2018 (1 Punkt) 7.2 Zumutbares Erwerbseinkommen (Viertelsrente) CHF 25 720.-- (1 Punkt)./. Freibetrag CHF 1 000.-- (1 Punkt) Zwischentotal CHF 24 720.-- Anrechenbar 2/3 CHF 16 480.-- (1 Punkt) Seite 11 (von 11)